DE - Jugendpolitik in Europa
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Änderungsantrag 28<br />
Erwägung 10<br />
(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />
e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />
hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und beruflichen<br />
Bildung und muss gemäß Artikel 3 des<br />
Vertrages auf die Beseitigung von<br />
Ungleichheiten sowie auf die Förderung der<br />
Gleichstellung von Männern und Frauen<br />
h<strong>in</strong>wirken.<br />
(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />
e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />
hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und beruflichen<br />
Bildung und muss gemäß Artikel 3 des<br />
Vertrages auf die Bekämpfung von<br />
Diskrim<strong>in</strong>ierungen sowie auf die Förderung<br />
der Gleichstellung von Frauen und<br />
Männern h<strong>in</strong>wirken.<br />
Änderungsantrag 29<br />
Erwägung 12<br />
(12) Die aktive Bürgerschaft muss gefördert<br />
und die Bekämpfung von Ausgrenzung <strong>in</strong><br />
allen Formen, e<strong>in</strong>schließlich Rassismus und<br />
Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit, muss verstärkt<br />
werden.<br />
(12) Die aktive Bürgerschaft sowie die<br />
Gleichstellung von Frauen und Männern<br />
müssen gefördert und die Bekämpfung von<br />
Ausgrenzung <strong>in</strong> allen Formen, e<strong>in</strong>schließlich<br />
Rassismus und Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit, muss<br />
verstärkt werden.<br />
Änderungsantrag 30<br />
Erwägung 21<br />
(21) Es gelten die besonderen<br />
Bestimmungen der Verordnung (EG,<br />
EURATOM) Nr. 1605/2002 des Rates und<br />
ihrer Durchführungsbestimmungen sowie<br />
die Abweichungen von diesen Texten, die<br />
aufgrund der Merkmale der<br />
Zuschussempfänger und der Art der<br />
Maßnahmen erforderlich werden können.<br />
(21) Es gelten die besonderen<br />
Bestimmungen der Verordnung (EG,<br />
EURATOM) Nr. 1605/2002 1 des Rates und<br />
ihrer Durchführungsbestimmungen sowie<br />
die Abweichungen von diesen Texten, die<br />
aufgrund der Merkmale der Teilnehmer und<br />
der Art der Maßnahmen erforderlich werden<br />
können.<br />
Begründung<br />
Die Rechtsvorschriften sollten ke<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die Eigenschaft der beteiligten Personen<br />
enthalten, <strong>in</strong>sbesondere wenn es darum geht, die Zusammenarbeit, das Engagement und<br />
dynamische Lösungen zu fördern.<br />
1 ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 74/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc