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DE - Jugendpolitik in Europa

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Änderungsantrag 28<br />

Erwägung 10<br />

(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />

hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und beruflichen<br />

Bildung und muss gemäß Artikel 3 des<br />

Vertrages auf die Beseitigung von<br />

Ungleichheiten sowie auf die Förderung der<br />

Gleichstellung von Männern und Frauen<br />

h<strong>in</strong>wirken.<br />

(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />

hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und beruflichen<br />

Bildung und muss gemäß Artikel 3 des<br />

Vertrages auf die Bekämpfung von<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierungen sowie auf die Förderung<br />

der Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern h<strong>in</strong>wirken.<br />

Änderungsantrag 29<br />

Erwägung 12<br />

(12) Die aktive Bürgerschaft muss gefördert<br />

und die Bekämpfung von Ausgrenzung <strong>in</strong><br />

allen Formen, e<strong>in</strong>schließlich Rassismus und<br />

Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit, muss verstärkt<br />

werden.<br />

(12) Die aktive Bürgerschaft sowie die<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

müssen gefördert und die Bekämpfung von<br />

Ausgrenzung <strong>in</strong> allen Formen, e<strong>in</strong>schließlich<br />

Rassismus und Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit, muss<br />

verstärkt werden.<br />

Änderungsantrag 30<br />

Erwägung 21<br />

(21) Es gelten die besonderen<br />

Bestimmungen der Verordnung (EG,<br />

EURATOM) Nr. 1605/2002 des Rates und<br />

ihrer Durchführungsbestimmungen sowie<br />

die Abweichungen von diesen Texten, die<br />

aufgrund der Merkmale der<br />

Zuschussempfänger und der Art der<br />

Maßnahmen erforderlich werden können.<br />

(21) Es gelten die besonderen<br />

Bestimmungen der Verordnung (EG,<br />

EURATOM) Nr. 1605/2002 1 des Rates und<br />

ihrer Durchführungsbestimmungen sowie<br />

die Abweichungen von diesen Texten, die<br />

aufgrund der Merkmale der Teilnehmer und<br />

der Art der Maßnahmen erforderlich werden<br />

können.<br />

Begründung<br />

Die Rechtsvorschriften sollten ke<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die Eigenschaft der beteiligten Personen<br />

enthalten, <strong>in</strong>sbesondere wenn es darum geht, die Zusammenarbeit, das Engagement und<br />

dynamische Lösungen zu fördern.<br />

1 ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.<br />

<strong>DE</strong><br />

PE 357.752v02-00 74/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc

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