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DE - Jugendpolitik in Europa

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Begründung<br />

So wie es für die Mitgliedstaaten s<strong>in</strong>nvoll ist, auf EU-Ebene konzertiert vorzugehen, so sollte<br />

es zwischen den Programmen der EU maximale Synergieeffekte und e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum an<br />

Doppelarbeit geben.<br />

Änderungsantrag 17<br />

Artikel 11 Absatz 3<br />

3. Die Kommission und die Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union sorgen für die<br />

Herausstellung der Programmaktionen, die<br />

zur Verwirklichung der Ziele anderer<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Aktionsbereiche wie<br />

allgeme<strong>in</strong>e und berufliche Bildung, Kultur<br />

und Sport beitragen.<br />

3. Die Kommission und die Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union sorgen für die<br />

Herausstellung der Programmaktionen, die<br />

zur Verwirklichung der Ziele anderer<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Aktionsbereiche wie<br />

allgeme<strong>in</strong>e und berufliche Bildung, Kultur,<br />

Sport, Chancengleichheit und Bekämpfung<br />

von Diskrim<strong>in</strong>ierungen beitragen<br />

Begründung<br />

Die Maßnahmen des Programms, die zur Förderung der Gleichstellung von Männern und<br />

Frauen und zur Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen beitragen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sofern wichtig, als es<br />

sich um Maßnahmen handelt, die auf junge Menschen zugeschnitten s<strong>in</strong>d und deshalb e<strong>in</strong>en<br />

Mentalitätswandel erwarten lassen. Diese Maßnahmen müssen deshalb von den<br />

Mitgliedstaaten und der Kommission genutzt werden.<br />

Änderungsantrag 18<br />

Artikel 15 Absatz 3<br />

3. Die am Programm teilnehmenden Länder<br />

übermitteln der Kommission bis spätestens<br />

30. Juni 2010 e<strong>in</strong>en Bericht über die<br />

Durchführung des Programms und bis<br />

spätestens 30. Juni 2015 e<strong>in</strong>en Bericht über<br />

die Wirkung des Programms.<br />

3. Die am Programm teilnehmenden Länder<br />

übermitteln der Kommission bis spätestens<br />

30. Juni 2010 e<strong>in</strong>en Bericht über die<br />

Durchführung des Programms und bis<br />

spätestens 30. Juni 2015 e<strong>in</strong>en Bericht über<br />

die Wirkung des Programms. Die an dem<br />

Programm teilnehmenden Länder<br />

berichten <strong>in</strong> ihren Berichten über die<br />

Durchführung des Programms und über<br />

die Wirkung des Programms ebenfalls<br />

darüber, <strong>in</strong>wieweit das Gleichstellungsziel<br />

erfüllt und die Beteiligung von<br />

Jugendlichen mit schlechteren<br />

Voraussetzungen, e<strong>in</strong>schließlich<br />

Beh<strong>in</strong>derungen, erreicht wurde. Die<br />

Kommission sollte den Ländern vor der<br />

Abfassung dieser Berichte angemessene<br />

<strong>DE</strong><br />

PE 357.752v02-00 68/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc

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