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DE - Jugendpolitik in Europa

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ÄN<strong>DE</strong>RUNGSANTRÄGE<br />

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den<br />

federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />

Bericht zu übernehmen:<br />

Vorschlag der Kommission 1<br />

Abänderungen des Parlaments<br />

Änderungsantrag 1<br />

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b<br />

b) Entwicklung der Solidarität junger<br />

Menschen, <strong>in</strong>sbesondere zur Stärkung des<br />

sozialen Zusammenhalts der Europäischen<br />

Union;<br />

b) Entwicklung der Solidarität und<br />

Förderung der Toleranz junger Menschen<br />

gegenüber allen Facetten der menschlichen<br />

Existenz, <strong>in</strong>sbesondere zur Stärkung des<br />

sozialen Zusammenhalts der Europäischen<br />

Union;<br />

Begründung<br />

Die Europäische Union zeichnet sich u.a. aus durch e<strong>in</strong>e große kulturelle, religiöse und<br />

soziale Vielfalt. Die Förderung des sozialen Zusammenhalts kann nur gel<strong>in</strong>gen, wenn man<br />

der jungen Generation e<strong>in</strong>ige Pr<strong>in</strong>zipien e<strong>in</strong>schärft, vor allem das der Solidarität und der<br />

Toleranz gegenüber allen anderen Mitmenschen, um nach und nach e<strong>in</strong>e Mentalität der<br />

Offenheit und Hilfsbereitschaft zu entwickeln.<br />

Änderungsantrag 2<br />

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d<br />

d) Beitrag zur Entwicklung der Qualität der<br />

Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten<br />

junger Menschen und der Kompetenzen der<br />

Organisationen der Zivilgesellschaft im<br />

Jugendbereich:<br />

d) Beitrag zur Entwicklung der Qualität der<br />

Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten<br />

junger Menschen und Stärkung der<br />

Tätigkeit und der Kompetenzen der<br />

Organisationen der Zivilgesellschaft, um die<br />

Ziele der Union im Jugendbereich zu<br />

verwirklichen:<br />

Begründung<br />

Es ist notwendig, den Beitrag der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu präzisieren, die<br />

e<strong>in</strong>e grundlegende Rolle bei der Umsetzung der Ziele der EU im Bereich der Jugend spielen.<br />

Laut Artikel 4 Nummer 4 des Beschlusses sollen die Maßnahmen für die<br />

Unterstützungssysteme und zivilgesellschaftlichen Organisationen so aussehen: „Ziel dieser<br />

Aktion ist die Unterstützung der auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen<br />

1 ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.<br />

RR\582598<strong>DE</strong>.doc 61/76 PE 357.752v02-00<br />

<strong>DE</strong>

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