DE - Jugendpolitik in Europa
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Begründung<br />
Grundsätze beitragen.<br />
Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen<br />
s<strong>in</strong>d Bestandteil der Grundsätze der Europäischen Union, die den jungen Menschen <strong>in</strong><br />
<strong>Europa</strong> unbed<strong>in</strong>gt nahe gebracht werden müssen. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses<br />
trägt das Programm ‚Jugend <strong>in</strong> Aktion‘ „ zur Durchführung der Maßnahmen der Union bei,<br />
<strong>in</strong>sbesondere der Maßnahmen ... zur Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen...”<br />
Änderungsantrag 2<br />
Erwägung 10<br />
(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />
e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />
hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und<br />
beruflichen Bildung und muss gemäß<br />
Artikel 3 des Vertrages auf die Beseitigung<br />
von Ungleichheiten sowie auf die<br />
Förderung der Gleichstellung von<br />
Männern und Frauen h<strong>in</strong>wirken.<br />
(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />
e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />
hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und<br />
beruflichen Bildung und muss gemäß<br />
Artikel 3 des Vertrages auf die Beseitigung<br />
von Ungleichheiten sowie auf die<br />
Förderung der Gleichstellung von Frauen<br />
und Männern h<strong>in</strong>wirken.<br />
Begründung<br />
In Bezug auf die gesellschaftlich gegebene Praxis ist die Umstellung der Frau im Satzgefüge<br />
gerechtfertigt.<br />
Änderungsantrag 3<br />
Erwägung 12<br />
(12) Die aktive Bürgerschaft muss<br />
gefördert und die Bekämpfung von<br />
Ausgrenzung <strong>in</strong> allen Formen,<br />
e<strong>in</strong>schließlich Rassismus und<br />
Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit, muss verstärkt<br />
werden.<br />
(12) Die aktive Bürgerschaft muss<br />
gefördert werden, wobei bei der<br />
Umsetzung der Aktionsl<strong>in</strong>ien die<br />
Bekämpfung von Ausgrenzung und<br />
Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>in</strong> allen Formen,<br />
e<strong>in</strong>schließlich aus Gründen des<br />
Geschlechts, der Rasse, der ethnischen<br />
Herkunft, der Religion oder der<br />
Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, auf<br />
Grund des Alters oder der sexuellen<br />
Identität entsprechend dem Artikel 13 des<br />
Vertrag verstärkt werden muss.<br />
Begründung<br />
Es muss sichergestellt werden, dass auch benachteiligte Jugendliche am Programm<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 6/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc