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DE - Jugendpolitik in Europa

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Begründung<br />

Grundsätze beitragen.<br />

Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen<br />

s<strong>in</strong>d Bestandteil der Grundsätze der Europäischen Union, die den jungen Menschen <strong>in</strong><br />

<strong>Europa</strong> unbed<strong>in</strong>gt nahe gebracht werden müssen. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses<br />

trägt das Programm ‚Jugend <strong>in</strong> Aktion‘ „ zur Durchführung der Maßnahmen der Union bei,<br />

<strong>in</strong>sbesondere der Maßnahmen ... zur Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen...”<br />

Änderungsantrag 2<br />

Erwägung 10<br />

(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />

hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und<br />

beruflichen Bildung und muss gemäß<br />

Artikel 3 des Vertrages auf die Beseitigung<br />

von Ungleichheiten sowie auf die<br />

Förderung der Gleichstellung von<br />

Männern und Frauen h<strong>in</strong>wirken.<br />

(10) Die Aktion der Geme<strong>in</strong>schaft umfasst<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag zu e<strong>in</strong>er qualitativ<br />

hochstehenden allgeme<strong>in</strong>en und<br />

beruflichen Bildung und muss gemäß<br />

Artikel 3 des Vertrages auf die Beseitigung<br />

von Ungleichheiten sowie auf die<br />

Förderung der Gleichstellung von Frauen<br />

und Männern h<strong>in</strong>wirken.<br />

Begründung<br />

In Bezug auf die gesellschaftlich gegebene Praxis ist die Umstellung der Frau im Satzgefüge<br />

gerechtfertigt.<br />

Änderungsantrag 3<br />

Erwägung 12<br />

(12) Die aktive Bürgerschaft muss<br />

gefördert und die Bekämpfung von<br />

Ausgrenzung <strong>in</strong> allen Formen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich Rassismus und<br />

Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit, muss verstärkt<br />

werden.<br />

(12) Die aktive Bürgerschaft muss<br />

gefördert werden, wobei bei der<br />

Umsetzung der Aktionsl<strong>in</strong>ien die<br />

Bekämpfung von Ausgrenzung und<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>in</strong> allen Formen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich aus Gründen des<br />

Geschlechts, der Rasse, der ethnischen<br />

Herkunft, der Religion oder der<br />

Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, auf<br />

Grund des Alters oder der sexuellen<br />

Identität entsprechend dem Artikel 13 des<br />

Vertrag verstärkt werden muss.<br />

Begründung<br />

Es muss sichergestellt werden, dass auch benachteiligte Jugendliche am Programm<br />

<strong>DE</strong><br />

PE 357.752v02-00 6/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc

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