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DE - Jugendpolitik in Europa

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Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche<br />

Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Entschließungsantrag zu<br />

übernehmen:<br />

Vorschlag der Kommission 1<br />

Änderungen des Parlaments<br />

Änderungsantrag 1<br />

Erwägung 2<br />

(2) Der Vertrag über die Europäische Union<br />

beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der<br />

Demokratie, der Achtung der<br />

Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die<br />

Förderung der aktiven Bürgerschaft junger<br />

Menschen muss zur Stärkung dieser<br />

Grundsätze beitragen.<br />

(2) Die Europäische Union beruht auf den<br />

Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie,<br />

der Achtung der Menschenrechte und<br />

Grundfreiheiten und der Gleichstellung von<br />

Männern und Frauen. Die Förderung der<br />

aktiven Bürgerschaft junger Menschen muss<br />

zur Stärkung dieser Grundsätze beitragen.<br />

Änderungsantrag 2 und 3<br />

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g<br />

g) Teilnahme benachteiligter junger<br />

Menschen am Programm;<br />

g) Teilnahme von am stärksten<br />

benachteiligten jungen Menschen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich junger Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen, am Programm;<br />

(Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf<br />

den gesamten Text. Wird er angenommen, so<br />

s<strong>in</strong>d die entsprechenden Änderungen im<br />

gesamten Text vorzunehmen.)<br />

Änderungsantrag 4<br />

Artikel 6 Absatz 5<br />

5. Die am Programm teilnehmenden Länder<br />

treffen die erforderlichen Maßnahmen, um<br />

Mobilitätsh<strong>in</strong>dernisse der Teilnehmer zu<br />

beseitigen, damit diese Zugang zur<br />

Gesundheitsversorgung erhalten und<br />

sozialversichert bleiben sowie reisen und<br />

sich im Gastland aufhalten können. Dies<br />

betrifft <strong>in</strong>sbesondere das E<strong>in</strong>reise- und<br />

5. Die am Programm teilnehmenden Länder<br />

bemühen sich darum, die erforderlichen<br />

Maßnahmen zu treffen, um den<br />

Teilnehmern am Programm den Zugang<br />

zur Gesundheitsversorgung gemäß den<br />

geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen Bestimmungen<br />

zu ermöglichen. Der<br />

Herkunftsmitgliedstaat trifft die<br />

1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.<br />

<strong>DE</strong><br />

PE 357.752v02-00 56/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc

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