DE - Jugendpolitik in Europa
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Änderungsantrag 5<br />
Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe d a (neu)<br />
Begründung<br />
da) H<strong>in</strong>sichtlich der Aufforderung zur<br />
Übersendung und Ergänzung von<br />
Unterlagen ist <strong>in</strong>sbesondere gemäß den <strong>in</strong><br />
Buchstabe b Punkt vi und Buchstabe d<br />
aufgeführten Kriterien der Grundsatz der<br />
Verhältnismäßigkeit zu beachten.<br />
E<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung der Verfahren ist notwendig, um sie flexibler zu gestalten und den<br />
Zugang zum Programm zu erleichtern.<br />
Änderungsantrag 6<br />
Artikel 8 Absatz 7 a (neu)<br />
Begründung<br />
7a. Die Kommission muss e<strong>in</strong>e Datenbank<br />
für die <strong>in</strong> Absatz 6 Buchstabe d<br />
aufgeführten Dokumente e<strong>in</strong>richten.<br />
Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er vollständigen Datenbank ist unerlässlich, um durch e<strong>in</strong>e effizientere<br />
Gestaltung des Programms die Arbeitsbelastung zu verr<strong>in</strong>gern, das Auswahlverfahren zu<br />
beschleunigen und dessen Transparenz zu erhöhen.<br />
Änderungsantrag 7<br />
Artikel 9 Absatz 2 a (neu)<br />
Begründung<br />
2a. Die Kommission hat das Europäische<br />
Parlament vor allem h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>in</strong><br />
Absatz 1 genannten Maßnahmen<br />
ordnungsgemäß und regelmäßig auf dem<br />
Laufenden zu halten.<br />
Es ist wichtig, die demokratische Kontrolle durch e<strong>in</strong>e angemessene Überprüfung des<br />
Programms sicherzustellen.<br />
Änderungsantrag 8<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 48/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc