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DE - Jugendpolitik in Europa

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e<strong>in</strong>e angemessene Überprüfung und Bewertung des Programms sicherzustellen. Zu diesem<br />

Zweck schlägt sie Änderungen zu den Artikeln 9, 10 und 15 vor.<br />

ÄN<strong>DE</strong>RUNGSANTRÄGE<br />

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung,<br />

folgende Änderungsanträge <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Bericht zu übernehmen:<br />

Entwurf e<strong>in</strong>er legislativen Entschließung<br />

Änderungsantrag 1<br />

Ziffer 1 a (neu)<br />

1a. weist darauf h<strong>in</strong>, dass die <strong>in</strong> dem Legislativvorschlag für die Zeit nach 2006<br />

angegebenen Mittel von dem Beschluss über den nächsten mehrjährigen<br />

F<strong>in</strong>anzrahmen abhängen;<br />

Begründung<br />

Der Referenzbetrag kann erst festgelegt werden, wenn die F<strong>in</strong>anzielle Vorausschau<br />

angenommen wurde. Sobald der Beschluss erfolgt ist, muss die Kommission e<strong>in</strong>en<br />

Legislativvorschlag unterbreiten, um den Referenzbetrag unter Berücksichtigung der<br />

entsprechenden Obergrenze des betreffenden F<strong>in</strong>anzrahmens festzulegen.<br />

Änderungsantrag 2<br />

Ziffer 1 b (neu)<br />

1b. fordert die Kommission auf, sobald der nächste mehrjährige F<strong>in</strong>anzrahmen<br />

festgelegt worden ist, gegebenenfalls e<strong>in</strong>en Vorschlag zur Anpassung des<br />

Referenzbetrags des vorliegenden Programms zu unterbreiten;<br />

Begründung<br />

Der Referenzbetrag kann erst festgelegt werden, wenn die F<strong>in</strong>anzielle Vorausschau<br />

angenommen wurde. Sobald der Beschluss erfolgt ist, muss die Kommission e<strong>in</strong>en<br />

Legislativvorschlag unterbreiten, um den Referenzbetrag unter Berücksichtigung der<br />

entsprechenden Obergrenze des betreffenden F<strong>in</strong>anzrahmens festzulegen.<br />

<strong>DE</strong><br />

PE 357.752v02-00 46/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc

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