DE - Jugendpolitik in Europa
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e<strong>in</strong>e angemessene Überprüfung und Bewertung des Programms sicherzustellen. Zu diesem<br />
Zweck schlägt sie Änderungen zu den Artikeln 9, 10 und 15 vor.<br />
ÄN<strong>DE</strong>RUNGSANTRÄGE<br />
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung,<br />
folgende Änderungsanträge <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Bericht zu übernehmen:<br />
Entwurf e<strong>in</strong>er legislativen Entschließung<br />
Änderungsantrag 1<br />
Ziffer 1 a (neu)<br />
1a. weist darauf h<strong>in</strong>, dass die <strong>in</strong> dem Legislativvorschlag für die Zeit nach 2006<br />
angegebenen Mittel von dem Beschluss über den nächsten mehrjährigen<br />
F<strong>in</strong>anzrahmen abhängen;<br />
Begründung<br />
Der Referenzbetrag kann erst festgelegt werden, wenn die F<strong>in</strong>anzielle Vorausschau<br />
angenommen wurde. Sobald der Beschluss erfolgt ist, muss die Kommission e<strong>in</strong>en<br />
Legislativvorschlag unterbreiten, um den Referenzbetrag unter Berücksichtigung der<br />
entsprechenden Obergrenze des betreffenden F<strong>in</strong>anzrahmens festzulegen.<br />
Änderungsantrag 2<br />
Ziffer 1 b (neu)<br />
1b. fordert die Kommission auf, sobald der nächste mehrjährige F<strong>in</strong>anzrahmen<br />
festgelegt worden ist, gegebenenfalls e<strong>in</strong>en Vorschlag zur Anpassung des<br />
Referenzbetrags des vorliegenden Programms zu unterbreiten;<br />
Begründung<br />
Der Referenzbetrag kann erst festgelegt werden, wenn die F<strong>in</strong>anzielle Vorausschau<br />
angenommen wurde. Sobald der Beschluss erfolgt ist, muss die Kommission e<strong>in</strong>en<br />
Legislativvorschlag unterbreiten, um den Referenzbetrag unter Berücksichtigung der<br />
entsprechenden Obergrenze des betreffenden F<strong>in</strong>anzrahmens festzulegen.<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 46/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc