DE - Jugendpolitik in Europa
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Änderungsantrag 6<br />
Artikel 7<br />
Im Rahmen des Programms ist auch offen<br />
für e<strong>in</strong>e Zusammenarbeit mit für<br />
Jugendfragen zuständigen <strong>in</strong>ternationalen<br />
Organisationen, <strong>in</strong>sbesondere mit dem<br />
<strong>Europa</strong>rat.<br />
Das Programm ist auch offen für e<strong>in</strong>e<br />
Zusammenarbeit mit für Jugendfragen<br />
zuständigen <strong>in</strong>ternationalen Organisationen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere mit dem <strong>Europa</strong>rat und den<br />
Vere<strong>in</strong>ten Nationen und ihren<br />
Sonderorganisationen.<br />
Begründung<br />
Die Zusammenarbeit mit den Vere<strong>in</strong>ten Nationen und ihren Sonderorganisationen ist<br />
unbed<strong>in</strong>gt vorzusehen. Zahlreiche Staaten <strong>in</strong> der Welt hoffen auf positive <strong>in</strong>ternationale<br />
Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung der Vere<strong>in</strong>ten Nationen.<br />
Änderungsantrag 7<br />
Artikel 8 Absatz 5<br />
5. Die Kommission und die am Programm<br />
teilnehmenden Länder achten darauf, dass<br />
die vom Programm unterstützten Aktionen<br />
<strong>in</strong> geeigneter Weise bekannt und publik<br />
gemacht werden.<br />
5. Die Kommission und die am Programm<br />
teilnehmenden Länder achten darauf, dass<br />
die vom Programm unterstützten Aktionen<br />
<strong>in</strong> geeigneter Weise, unter anderem durch<br />
Pressemitteilungen und über öffentliche<br />
und private Rundfunk- und<br />
Fernsehkanäle, bekannt und publik<br />
gemacht werden.<br />
Begründung<br />
Die Zusammenarbeit mit den Vere<strong>in</strong>ten Nationen und ihren Sonderorganisationen ist<br />
unbed<strong>in</strong>gt vorzusehen. Zahlreiche Staaten <strong>in</strong> der Welt hoffen auf positive <strong>in</strong>ternationale<br />
Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung der Vere<strong>in</strong>ten Nationen.<br />
Änderungsantrag 8<br />
Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer vi a (neu)<br />
via) sie müssen Kompetenz im<br />
Jugendbereich und die Fähigkeit zur<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>es unterstützenden<br />
Konzepts besitzen;<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 38/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc