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DE - Jugendpolitik in Europa

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Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002<br />

der Kommission kann die Kommission je<br />

nach Art der Zuschussempfänger und der<br />

Maßnahmen entscheiden, ob diese von der<br />

Überprüfung der für die vollständige<br />

Durchführung der vorgeschlagenen<br />

Maßnahme bzw. des vorgeschlagenen<br />

Arbeitsprogramms erforderlichen<br />

Fachkenntnisse und beruflichen<br />

Qualifikationen befreit werden kann.<br />

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002<br />

der Kommission kann die Kommission je<br />

nach Art der Zuschussempfänger und der<br />

Maßnahmen entscheiden, ob diese von der<br />

Überprüfung der für die vollständige<br />

Durchführung der vorgeschlagenen<br />

Maßnahme bzw. des vorgeschlagenen<br />

Arbeitsprogramms erforderlichen<br />

Fachkenntnisse und beruflichen<br />

Qualifikationen befreit werden kann. Die<br />

Kommission muss den Grundsatz der<br />

Verhältnismäßigkeit bei der Festlegung der<br />

Verpflichtungen im Verhältnis zur Höhe<br />

der f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung beachten<br />

und dabei die Merkmale der<br />

Zuschussempfänger, ihr Alter, die Art der<br />

Aktion und den Umfang der f<strong>in</strong>anziellen<br />

Unterstützung berücksichtigen.<br />

Begründung<br />

Es ist wichtig, dass der Inhalt des Jugendprogramms nicht auf die adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Erfordernisse abgestimmt wird, sondern dass die adm<strong>in</strong>istrativen Erfordernisse an das Ziel<br />

und das Zielpublikum des Programms angepasst werden.<br />

Änderungsantrag 35<br />

Artikel 14 Absatz 3 a (neu)<br />

Begründung<br />

3a. Die Auszahlung von zugesagten<br />

F<strong>in</strong>anzmitteln durch die Kommission für<br />

Projekte soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeitraum von <strong>in</strong> der<br />

Regel zwei, höchstens drei Monaten nach<br />

der erteilten Förderungszusage erfolgen.<br />

Zur Optimierung der Verfahren, zur Beschleunigung des zeitlichen Ablaufs geförderter<br />

Projekte und zur weiteren Entbürokratisierung des Programms sollte e<strong>in</strong>e möglichst<br />

unverzügliche Abrechnung und Auszahlung der zugesagten F<strong>in</strong>anzmittel gewährleistet<br />

werden.<br />

Änderungsantrag 36<br />

Anhang Aktion 1 Absatz 1a<br />

Die <strong>in</strong>dikative f<strong>in</strong>anzielle Ausstattung für<br />

<strong>DE</strong><br />

PE 357.752v02-00 20/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc

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