DE - Jugendpolitik in Europa
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Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002<br />
der Kommission kann die Kommission je<br />
nach Art der Zuschussempfänger und der<br />
Maßnahmen entscheiden, ob diese von der<br />
Überprüfung der für die vollständige<br />
Durchführung der vorgeschlagenen<br />
Maßnahme bzw. des vorgeschlagenen<br />
Arbeitsprogramms erforderlichen<br />
Fachkenntnisse und beruflichen<br />
Qualifikationen befreit werden kann.<br />
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002<br />
der Kommission kann die Kommission je<br />
nach Art der Zuschussempfänger und der<br />
Maßnahmen entscheiden, ob diese von der<br />
Überprüfung der für die vollständige<br />
Durchführung der vorgeschlagenen<br />
Maßnahme bzw. des vorgeschlagenen<br />
Arbeitsprogramms erforderlichen<br />
Fachkenntnisse und beruflichen<br />
Qualifikationen befreit werden kann. Die<br />
Kommission muss den Grundsatz der<br />
Verhältnismäßigkeit bei der Festlegung der<br />
Verpflichtungen im Verhältnis zur Höhe<br />
der f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung beachten<br />
und dabei die Merkmale der<br />
Zuschussempfänger, ihr Alter, die Art der<br />
Aktion und den Umfang der f<strong>in</strong>anziellen<br />
Unterstützung berücksichtigen.<br />
Begründung<br />
Es ist wichtig, dass der Inhalt des Jugendprogramms nicht auf die adm<strong>in</strong>istrativen<br />
Erfordernisse abgestimmt wird, sondern dass die adm<strong>in</strong>istrativen Erfordernisse an das Ziel<br />
und das Zielpublikum des Programms angepasst werden.<br />
Änderungsantrag 35<br />
Artikel 14 Absatz 3 a (neu)<br />
Begründung<br />
3a. Die Auszahlung von zugesagten<br />
F<strong>in</strong>anzmitteln durch die Kommission für<br />
Projekte soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeitraum von <strong>in</strong> der<br />
Regel zwei, höchstens drei Monaten nach<br />
der erteilten Förderungszusage erfolgen.<br />
Zur Optimierung der Verfahren, zur Beschleunigung des zeitlichen Ablaufs geförderter<br />
Projekte und zur weiteren Entbürokratisierung des Programms sollte e<strong>in</strong>e möglichst<br />
unverzügliche Abrechnung und Auszahlung der zugesagten F<strong>in</strong>anzmittel gewährleistet<br />
werden.<br />
Änderungsantrag 36<br />
Anhang Aktion 1 Absatz 1a<br />
Die <strong>in</strong>dikative f<strong>in</strong>anzielle Ausstattung für<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 20/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc