DE - Jugendpolitik in Europa
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Begründung<br />
Die Maßnahmen des Programms, die zur Förderung der Gleichstellung von Männern und<br />
Frauen und zur Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen beitragen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sofern wichtig, als es<br />
sich um Maßnahmen handelt, die auf junge Menschen zugeschnitten s<strong>in</strong>d und deshalb e<strong>in</strong>en<br />
Mentalitätswandel erwarten lassen. Diese Maßnahmen müssen deshalb von den<br />
Mitgliedstaaten und der Kommission genutzt werden.<br />
Diese Bereiche, die bereits <strong>in</strong> Absatz 1 dieses Artikels erwähnt werden, s<strong>in</strong>d von<br />
entscheidender Bedeutung und sollten <strong>in</strong> Absatz 3 noch e<strong>in</strong>mal aufgeführt werden.<br />
Änderungsantrag 32<br />
Artikel 12 Absatz 1<br />
1. Die am Programm teilnehmenden<br />
Länder können für nationale und regionale<br />
Maßnahmen gemäß Artikel 4 e<strong>in</strong><br />
europäisches Gütesiegel erhalten.<br />
1. Die am Programm teilnehmenden<br />
Länder können für nationale, regionale und<br />
lokale Maßnahmen gemäß Artikel 4 e<strong>in</strong><br />
europäisches Gütesiegel erhalten.<br />
Begründung<br />
Insbesondere auf der Ebene der lokalen Gebietskörperschaften s<strong>in</strong>d junge Menschen am<br />
demokratischen Leben beteiligt und gehen freiwilligen Aktivitäten nach. Gerade auf lokaler<br />
Ebene entstehen auch Formen des nicht formalen und <strong>in</strong>formellen Lernens.<br />
Änderungsantrag 33<br />
Artikel 13 Absatz 1<br />
1. Der F<strong>in</strong>anzrahmen für die Durchführung<br />
dieses Programms wird für den <strong>in</strong> Artikel 1<br />
vorgesehenen Zeitraum auf 915 Mio. EUR<br />
festgelegt.<br />
1. Der F<strong>in</strong>anzrahmen für die Durchführung<br />
dieses Programms wird für den <strong>in</strong> Artikel 1<br />
vorgesehenen Zeitraum auf 1,128 Mio.<br />
EUR festgelegt.<br />
Begründung<br />
Der Jugend <strong>Europa</strong>s kommt e<strong>in</strong>e aktive Rolle zu. Die Berichterstatter<strong>in</strong> ist der Ansicht, dass<br />
der F<strong>in</strong>anzrahmen für die Durchführung des Programms im Kontext der Zielsetzung der EU<br />
zur Verwirklichung der Ziele der "Lissabon-Strategie" und des "Europäischen Paktes für die<br />
Jugend" sowie unter Berücksichtigung der Erweiterungen der EU unzureichend ist. Die<br />
positiven Erfahrungen aus dem Vorgängerprogramm könnten <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
gebremst werden.<br />
Änderungsantrag 34<br />
Artikel 14 Absatz 2<br />
2. Nach Artikel 176 Absatz 2 der 2. Nach Artikel 176 Absatz 2 der<br />
RR\582598<strong>DE</strong>.doc 19/76 PE 357.752v02-00<br />
<strong>DE</strong>