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DE - Jugendpolitik in Europa

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Begründung<br />

Zur Verwirklichung des Ziels der Anerkennung nicht formaler und <strong>in</strong>formeller Kompetenzen,<br />

die durch die Teilnahme an freiwilligen Aktivitäten, Solidaritätsmaßnahmen, Partizipation<br />

und Austausch erworben wurden, müssen – wie <strong>in</strong> Artikel 11 vorgesehen – Formen der<br />

Komplementarität mit anderen Aktionen der Geme<strong>in</strong>schaft im Bereich Erziehung, Bildung<br />

und Kultur sowie – wie <strong>in</strong> Artikel 12 vorgesehen – mit den nationalen Politiken und<br />

Instrumenten geschaffen werden.<br />

Änderungsantrag 27<br />

Artikel 8 Absatz 3 a (neu)<br />

Begründung<br />

3a. Die Kommission und die<br />

teilnehmenden Länder konsultieren das<br />

Europäische Parlament, junge Menschen,<br />

Jugendorganisationen und andere<br />

Organisationen, die mit der Umsetzung<br />

von Projekten betraut s<strong>in</strong>d, im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Def<strong>in</strong>ition der Zielsetzungen des<br />

Programms und die Evaluierung.<br />

Es wird das Ziel verfolgt, als zusätzliche Maßnahme bei der Durchführung des Programms<br />

e<strong>in</strong>e verstärkte E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung junger Menschen <strong>in</strong> die Evaluierung zu ermöglichen und durch<br />

die Konsultation von EP und den anderen jeweiligen Organisationen, e<strong>in</strong>e fortlaufende<br />

Überprüfung der Zielsetzungen des Programms zu erreichen.<br />

Änderungsantrag 28<br />

Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe b Punkt iii<br />

iii) sie müssen über e<strong>in</strong>e geeignete<br />

Infrastruktur verfügen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />

Bezug auf Informationstechnologie und<br />

Kommunikationsmittel;<br />

iii) sie müssen über e<strong>in</strong>e geeignete<br />

Infrastruktur verfügen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />

Bezug auf Informationstechnologie und<br />

Kommunikationsmittel, die auch den<br />

Zugangsbed<strong>in</strong>gungen von Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen gerecht werden;<br />

Begründung<br />

Um Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen den Zugang zu Informationstechnologien und<br />

Kommunikationsmitteln zu ermöglichen, müssen oftmals besondere Voraussetzungen erfüllt<br />

werden, damit ke<strong>in</strong>e Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung entsteht.<br />

RR\582598<strong>DE</strong>.doc 17/76 PE 357.752v02-00<br />

<strong>DE</strong>

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