15.03.2014 Aufrufe

DE - Jugendpolitik in Europa

DE - Jugendpolitik in Europa

DE - Jugendpolitik in Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Änderungsantrag 23<br />

Artikel 6 Absatz 2<br />

2. Unbeschadet der im Anhang festgelegten<br />

Bestimmungen für die Durchführung der<br />

Aktionen richtet sich das Programm an<br />

junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren.<br />

2. Unbeschadet der im Anhang festgelegten<br />

Bestimmungen für die Durchführung der<br />

Aktionen richtet sich das Programm an<br />

junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren.<br />

Als Hauptzielgruppe sollte es sich jedoch<br />

an junge Menschen zwischen 15 und 28<br />

Jahren richten.<br />

Begründung<br />

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Programms (zuvor auf junge Menschen<br />

zwischen 15 und 25 Jahren begrenzt) ist zu empfehlen, um ihm mehr Flexibilität zu verleihen<br />

und es an die Veränderungen der jungen Menschen anzupassen. Jedoch s<strong>in</strong>d sowohl die<br />

oberste Altersgrenze, die auf 30 Jahre festgelegt ist, wie die unterste Grenze von 13 Jahren<br />

für Ausnahmesituationen und -aktionen zu berücksichtigen.<br />

Änderungsantrag 24<br />

Artikel 6 Absatz 5<br />

5. Die am Programm teilnehmenden<br />

Länder treffen die erforderlichen<br />

Maßnahmen, um Mobilitätsh<strong>in</strong>dernisse der<br />

Teilnehmer zu beseitigen, damit diese<br />

Zugang zur Gesundheitsversorgung<br />

erhalten und sozialversichert bleiben sowie<br />

reisen und sich im Gastland aufhalten<br />

können. Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere das<br />

E<strong>in</strong>reise- und Aufenthaltsrecht und die<br />

Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Die am<br />

Programm teilnehmenden Länder treffen<br />

die erforderlichen Maßnahmen, um den<br />

Aufenthalt von Zuschussempfängern aus<br />

Drittländern <strong>in</strong> ihrem Hoheitsgebiet zu<br />

ermöglichen.<br />

5. Die am Programm teilnehmenden<br />

Länder treffen die erforderlichen<br />

Maßnahmen, um Mobilitätsh<strong>in</strong>dernisse der<br />

Teilnehmer zu beseitigen, damit diese<br />

Zugang zur Gesundheitsversorgung<br />

erhalten und sozialversichert bleiben sowie<br />

reisen und sich im Gastland aufhalten<br />

können. Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere das<br />

E<strong>in</strong>reise- und Aufenthaltsrecht und die<br />

Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Die am<br />

Programm teilnehmenden Länder treffen<br />

die erforderlichen Maßnahmen, um den<br />

Aufenthalt von Zuschussempfängern aus<br />

Drittländern <strong>in</strong> ihrem Hoheitsgebiet zu<br />

ermöglichen, um jede Art von<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierung zu verh<strong>in</strong>dern und um<br />

Hilfestellung für Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen leisten zu können.<br />

Begründung<br />

Gerade junge Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen s<strong>in</strong>d öfter und stärker von Mobilitätsh<strong>in</strong>dernissen<br />

betroffen, daher soll jede Art von Diskrim<strong>in</strong>ierung verh<strong>in</strong>dert werden, um allen<br />

TeilnehmerInnen gleichen Zugang zu den Programmaktionen zu ermöglichen.<br />

RR\582598<strong>DE</strong>.doc 15/76 PE 357.752v02-00<br />

<strong>DE</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!