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Hauskonzeption - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm

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Raumvermietung Gleis 3<br />

I. Allgemeine Bestimmung<br />

Vermietet wird grundsätzlich nur dann, wenn die Veranstaltung / die Nutzung dem Profil des<br />

Hauses entspricht und sich an ein jugendliches Publikum richtet.<br />

Veranstaltungen mit konfessionellen, verbandlichen oder parteipolitischen Themen sind<br />

möglich, wobei eine Ausgewogenheit der verschiedenen Richtungen gewährleistet sein<br />

muss.<br />

Es gibt kein Anspruchsrecht auf Vermietung. Die Entscheidung, ob, an wen zu welchem<br />

Zweck vermietet wird, liegt beim Vermieter.<br />

II. Sicherheitsleistung<br />

Grundsätzlich ist vor der Vergabe des Raumes eine Sicherheitsleistung in Form eine<br />

Kaution zu entrichten.<br />

1. Folgende Kaution wird erhoben:<br />

Saal Cafe Clubraum Proberaum Küche Tonstudio<br />

100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 €<br />

Zur gegenseitigen Absicherung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages eine Kopie der<br />

privaten Haftpflichtversicherung.

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