Hauskonzeption - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm
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Raumvermietung Gleis 3<br />
I. Allgemeine Bestimmung<br />
Vermietet wird grundsätzlich nur dann, wenn die Veranstaltung / die Nutzung dem Profil des<br />
Hauses entspricht und sich an ein jugendliches Publikum richtet.<br />
Veranstaltungen mit konfessionellen, verbandlichen oder parteipolitischen Themen sind<br />
möglich, wobei eine Ausgewogenheit der verschiedenen Richtungen gewährleistet sein<br />
muss.<br />
Es gibt kein Anspruchsrecht auf Vermietung. Die Entscheidung, ob, an wen zu welchem<br />
Zweck vermietet wird, liegt beim Vermieter.<br />
II. Sicherheitsleistung<br />
Grundsätzlich ist vor der Vergabe des Raumes eine Sicherheitsleistung in Form eine<br />
Kaution zu entrichten.<br />
1. Folgende Kaution wird erhoben:<br />
Saal Cafe Clubraum Proberaum Küche Tonstudio<br />
100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 €<br />
Zur gegenseitigen Absicherung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages eine Kopie der<br />
privaten Haftpflichtversicherung.