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Hauskonzeption - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm

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XI. Vermietungen<br />

Im Sinne der freizeit- und kulturpädagogischen Förderung junger Menschen legt das „Haus<br />

der Jugend“ großen Wert darauf, dass Räume für kulturelle Aktivitäten bereitgestellt werden.<br />

Dazu gehört auch, dass diese Räume adäquat ausgerüstet sind und dass die Anleitung für<br />

die Benutzung dieser Ausrüstung gewährleistet wird.<br />

Deshalb werden besonders Veranstaltungen gefördert, die von Jugendlichen initiiert und<br />

eigenständig bzw. mit hauptamtlicher Unterstützung von Mitarbeitern des Hauses<br />

durchgeführt werden. Aus diesem Engagement können / sollen Kooperationen mit dem Haus<br />

entstehen.<br />

Zudem stehen auch für andere Fremdveranstaltungen Räume zur Verfügung. Vermietet wird<br />

grundsätzlich nur dann, wenn die Veranstaltungen dem Profil des Hauses entsprechen und<br />

sich an ein jugendliches Publikum richten. Veranstaltungen mit konfessionellen,<br />

verbandlichen oder parteipolitischen Themen sind möglich, wobei eine Ausgewogenheit der<br />

verschiedenen Richtungen gewährleistet sein muss.<br />

Auch für Workshops / Kurse und Projekte können Räume angemietet werden, in sofern<br />

diese dem Hausprofil und den freizeit-kulturpädagogischen Grundsätzen des Hauses<br />

gerecht werden.<br />

Ein weiteres Interesse des Hauses ist es, die Räume außerhalb der Öffnungszeiten genutzt<br />

zu wissen. Für Schulen, städtische Bildungseinrichtungen, AK´s oder Institutionen die<br />

jugendrelevante Interessen verfolgen, besteht die Möglichkeit, Räume anzumieten.<br />

Voraussetzung für Raumvergaben aller Art ist der Abschluss eines gültigen Mietvertrages.<br />

Für alle Hausnutzer ist die Hausordnung bindend.

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