Anlage Erklärung zu Einkommen selbsständiger ... - Jobcenter EN
Anlage Erklärung zu Einkommen selbsständiger ... - Jobcenter EN
Anlage Erklärung zu Einkommen selbsständiger ... - Jobcenter EN
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Anlage</strong> EKS<br />
Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im<br />
Bewilligungszeitraum<br />
Füllen Sie bitte die <strong>Anlage</strong> (ohne die grau unterlegten Felder) in Druckbuchstaben aus. Beachten Sie bitte auch die<br />
Ausfüllhinweise und die Hinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und<br />
Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.<br />
Dienststelle<br />
Eingangsstempel<br />
Nummer der Bedarfsgemeinschaft<br />
Familienname, Vorname des/der Antragsteller/in<br />
1. Allgemeine Daten der Person mit <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
2 . Voraussichtlicher Bewilligungszeitraum<br />
(Tragen Sie bitte den Monat der Antragstellung <strong>zu</strong>züglich 6 Monate als Zeitraum ein.)<br />
von _______________ bis ____________________<br />
3. Allgemeine Daten <strong>zu</strong>r selbständigen Tätigkeit<br />
Gewerbeart bzw. Tätigkeit<br />
Beginn, ggf. Ende der Tätigkeit<br />
Betriebssitz (Straße, Ort)<br />
4. Angaben <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus der selbständigen Tätigkeit*) (Grundlage sind die <strong>zu</strong> erwartenden Einnahmen und Ausgaben<br />
im Bewilligungszeitraum)<br />
Voraussichtliche Einnahmen im gesamten voraussichtlichen Bewilligungszeitraum (siehe<br />
Punkt 2.) :<br />
Voraussichtliche Ausgaben im gesamten voraussichtlichen Bewilligungszeitraum (siehe<br />
Punkt 2.):<br />
EUR<br />
EUR<br />
Detaillierte Angaben können Sie auf dem beigefügten Vordruck <strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit,<br />
Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft machen.<br />
5. Gründungs<strong>zu</strong>schuss/Existenzgründungs<strong>zu</strong>schuss Bitte <strong>zu</strong>treffendes ankreuzen<br />
5a<br />
Haben Sie einen Gründungs<strong>zu</strong>schuss beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag<br />
<strong>zu</strong> stellen?<br />
Wenn ja, bei der Agentur für Arbeit ___________________, ggf. beantragt am<br />
______________ für die Zeit ab _______________<br />
ja<br />
nein<br />
5b<br />
Beziehen Sie einen Gründungs<strong>zu</strong>schuss oder Existenzgründungs<strong>zu</strong>schuss?<br />
Wenn ja, Art der Zuwendung _____________________ durch die Agentur für Arbeit<br />
________________ in Höhe von ______ Euro<br />
ja<br />
nein<br />
6. Angaben <strong>zu</strong> den Betriebsräumen<br />
Wird die angemietete Wohnung / selbst genutzte Immobile (auch nur teilweise)<br />
für Ihre selbständige Tätigkeit gewerblich genutzt?<br />
Falls ja, geben Sie bitte an, wie viel Quadratmeter auf die gewerblich genutzten Räume entfallen.<br />
Anzahl der gewerblich genutzten Räume ______ mit insgesamt _______ qm<br />
ja<br />
nein<br />
Nach § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle<br />
Tatsachen an<strong>zu</strong>geben, die für die Leistung erheblich sind. Hilfebedürftigkeit liegt nicht vor, wenn Sie über ausreichendes<br />
<strong>Einkommen</strong> oder Vermögen verfügen. Die Pflicht <strong>zu</strong>r Erteilung von Auskünften betreffend <strong>Einkommen</strong> oder Vermögen der<br />
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus § 60 SGB I.<br />
*) Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Hinweisen <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit,<br />
Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2012 1
7. Weitere Aufwendungen im voraussichtlichen Bewilligungszeitraum, die nicht Betriebsausgaben sind<br />
7a<br />
7b<br />
7c<br />
7d<br />
7e<br />
7f<br />
7g<br />
7h<br />
Leisten Sie <strong>Einkommen</strong>steuervorauszahlungen?<br />
Wenn ja, am ______ in Höhe von ______ Euro, am ______ in Höhe von ______ Euro<br />
Zahlen Sie bzw. o. g. Person Pflichtbeiträge <strong>zu</strong>r Sozialversicherung einschließlich Beiträge <strong>zu</strong>r<br />
freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III?<br />
Wenn ja, monatlich _____________ in Höhe von ______ Euro<br />
Zahlen Sie bzw. o. g. Person Beiträge <strong>zu</strong>r privaten bzw. gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung?<br />
Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />
Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />
Zahlen Sie bzw. o. g. Person Beiträge <strong>zu</strong>r Altersvorsorge?<br />
Wenn ja, Beiträge<br />
<strong>zu</strong>r Rentenversicherung<br />
<strong>zu</strong> einer Kapitalbildenden Lebensversicherung<br />
<strong>zu</strong> einer Versorgungseinrichtung<br />
Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />
Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />
Entstehende Aufwendungen für die Fahrt <strong>zu</strong>r Betriebsstätte werden <strong>zu</strong>sätzlich mit 0,20 Euro je<br />
Entfernungskilometer vom <strong>Einkommen</strong> abgesetzt. Entstehen höhere notwendige Ausgaben, müssen<br />
diese nachgewiesen werden.<br />
Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Betriebsstätte in _____________<br />
Strecke beträgt ______ km (einfache Strecke).<br />
Diese wird im Bewilligungszeitraum regelmäßig an ______ Arbeitstagen je Woche <strong>zu</strong>rückgelegt.<br />
Zahlen Sie bzw. o. g. Person Prämien für eine Kfz-Haftpflichtversicherung (ohne Teil-/vollkasko)?<br />
Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />
Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />
Zahlen Sie bzw. o. g. Person Prämien für weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z.B.<br />
Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen)?<br />
Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />
Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />
Zahlen Sie bzw. o. g. Person Beiträge für eine feförderte Altersvorsorge nach § 82 EStG (Beiträge<br />
<strong>zu</strong>r „Riester-Rente“)?<br />
Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />
Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise vor.<br />
Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt.<br />
Bei wesentlichen Änderungen der <strong>Einkommen</strong>shöhe oder der Aufwendungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen und<br />
entsprechende Nachweise vor<strong>zu</strong>legen.<br />
Die Ausfüllhinweise und die Hinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und<br />
Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum habe ich erhalten und kenne deren Inhalt.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers /<br />
des gesetzlichen Vertreters<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Selbständigen<br />
Ich bestätige die Richtigkeit der vorgenommenen Änderungen bzw. Ergän<strong>zu</strong>ngen in den Abschnitten:<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 2
<strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung<br />
<strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum<br />
Diese Angaben beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum von _______ bis _______<br />
(bitte unbedingt angeben)<br />
BG-Nr. : Name, Vorname:<br />
Vorläufige Angaben Abschließende Angaben<br />
Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? ja nein<br />
Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />
Monatsname:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
Betriebseinnahmen<br />
Privatentnahmen von Waren<br />
Sonstige betriebliche Einnahmen<br />
Zuwendung von Dritten/Darlehen<br />
Vereinnahmte/<strong>zu</strong><br />
vereinnahmende Umsatzsteuer<br />
Umsatzsteuer auf unentgeltliche<br />
Wertabgaben<br />
vom Finanzamt erstattete / <strong>zu</strong><br />
erstattende Umsatzsteuer<br />
SUMME der Betriebseinnahmen<br />
Ausstehende Forderungen<br />
Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />
Monatsname:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Wareneinkauf<br />
Personalkosten<br />
Raumkosten<br />
Versicherungen / Beiträge<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2012 3
5a<br />
Kraftfahrzeugkosten –<br />
betriebl. Kfz<br />
Steuern<br />
Versicherung<br />
.<br />
lfd. Betriebskosten<br />
Reparaturen<br />
5b<br />
6<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
abzgl. private km (0,10 € je gefahrenem<br />
km)<br />
Privates Kfz. - betriebliche Fahrten<br />
gem. Fahrtenbuch (0,10 € je<br />
gefahrem km)<br />
Werbung, Repräsentation etc.<br />
Reisekosten<br />
Investitionen<br />
Büromaterial<br />
Telefon (abzüglich private Nut<strong>zu</strong>ng<br />
- siehe Hinweise)<br />
Beratungskosten (z. B. Steuerberater,<br />
Anwalt)<br />
Fortbildungskosten<br />
Sonstige Betriebsausgaben<br />
Investition aus Zuwendung Dritter/Darlehen<br />
Schuldzinsen (AV)<br />
Tilgung bestehender Darlehen<br />
17. abziehbare Vorsteuer<br />
18.<br />
an das Finanzamt <strong>zu</strong> zahlende/gezahlte<br />
Umsatzsteuer.<br />
SUMME der Ausgaben<br />
GEWINN<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 4
<strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum<br />
Diese Angaben beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum von _______ bis _______<br />
(bitte unbedingt angeben)<br />
BG-Nr. : Name, Vorname:<br />
Vorläufige Angaben Abschließende Angaben<br />
Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? ja nein<br />
Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />
Monatsname:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
Betriebseinnahmen<br />
Privatentnahmen von Waren<br />
Sonstige betriebliche Einnahmen<br />
Zuwendung von Dritten/Darlehen<br />
Vereinnahmte/<strong>zu</strong><br />
vereinnahmende Umsatzsteuer<br />
Umsatzsteuer auf unentgeltliche<br />
Wertabgaben<br />
vom Finanzamt erstattete / <strong>zu</strong><br />
erstattende Umsatzsteuer<br />
SUMME der Betriebseinnahmen<br />
Ausstehende Forderungen<br />
Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />
Monatsname:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Wareneinkauf<br />
Personalkosten<br />
Raumkosten<br />
Versicherungen / Beiträge<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 5
5a<br />
Kraftfahrzeugkosten –<br />
betriebl. Kfz<br />
Steuern<br />
Versicherung<br />
.<br />
lfd. Betriebskosten<br />
Reparaturen<br />
5b<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
abzgl. private km (0,10 € je gefahrenem<br />
km)<br />
Privates Kfz. - betriebliche Fahrten<br />
gem. Fahrtenbuch (0,10 € je<br />
gefahrem km)<br />
Werbung, Repräsentation etc.<br />
Reisekosten<br />
Investitionen<br />
Büromaterial<br />
Telefon (abzüglich private Nut<strong>zu</strong>ng<br />
- siehe Hinweise)<br />
Beratungskosten (z. B. Steuerberater,<br />
Anwalt)<br />
Fortbildungskosten<br />
Sonstige Betriebsausgaben<br />
Investition aus Zuwendung Dritter/Darlehen<br />
Schuldzinsen (AV)<br />
Tilgung bestehender Darlehen<br />
17. abziehbare Vorsteuer<br />
18.<br />
an das Finanzamt <strong>zu</strong> zahlende/gezahlte<br />
Umsatzsteuer.<br />
SUMME der Ausgaben<br />
GEWINN<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 6
Hinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Landund<br />
Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Zusatzblatt EKS)<br />
Auch als Selbständiger haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Ihr<br />
<strong>Einkommen</strong> und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht<br />
ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />
sicher<strong>zu</strong>stellen. Um über Ihren Anspruch auf Leistungen <strong>zu</strong>r Sicherung des Lebensunterhaltes und den<br />
Anspruch der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entscheiden <strong>zu</strong> können, ist es erforderlich, dass Sie den<br />
Vordruck <strong>Anlage</strong> EKS ausfüllen.<br />
Wie jeder Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen auch Sie als Selbständiger alles tun, um Ihre<br />
Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen <strong>zu</strong><br />
beenden oder <strong>zu</strong> verringern. (Gebot des Forderns, § 2 SGB II)<br />
Ab dem 01.01.2008 erfolgt die <strong>Einkommen</strong>sermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum. Das<br />
monatlich <strong>zu</strong> berücksichtigende „Bruttoeinkommen“ ermittelt sich demnach grundsätzlich nach den im<br />
Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich der tatsächlich notwendigen Ausgaben, wenn<br />
sie den Lebensumständen während des Be<strong>zu</strong>ges von Arbeitslosengeld II entsprechen, geteilt durch die Anzahl<br />
der Monate im Bewilligungszeitraum.<br />
Die Einzelheiten der Antragstellung und der Berechnung nach der neuen Arbeitslosengeld II-<br />
/Sozialgeld-Verordnung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen. Bitte lesen Sie sich diese<br />
sorgfältig durch und füllen Sie Ihren Antrag - insbesondere die <strong>Anlage</strong> EKS - dementsprechend aus.<br />
Allgemeine Ausführungen<br />
Ausgangspunkt für die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und<br />
Forstwirtschaft (selbständige Erwerbstätigkeit) sind die Betriebseinnahmen. Das Arbeitslosengeld II wird für<br />
Bewilligungszeiträume von in der Regel sechs Monaten berechnet. Daher ist dieser Zeitraum grundsätzlich<br />
auch für die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s maßgeblich. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit,<br />
Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich<br />
<strong>zu</strong>fließen. Steuerrechtliche Regelungen finden keine Anwendung.<br />
Wird die selbständige Erwerbstätigkeit nur in einem Teil des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, z.B. weil die<br />
Tätigkeit beendet wird oder erst im Laufe des Bewilligungszeitraumes aufgenommen wird, wird das<br />
<strong>Einkommen</strong> aus dieser Tätigkeit nur für diesen Zeitraum berechnet und berücksichtigt.<br />
Die Regelung, dass das <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum <strong>zu</strong> Grunde gelegt wird, bedeutet, dass die<br />
voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben <strong>zu</strong>nächst <strong>zu</strong> schätzen sind.<br />
Angaben über Ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben machen Sie bitte auf dem Vordruck <strong>Anlage</strong><br />
<strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im<br />
Bewilligungszeitraum. Auf Grund dieser Schät<strong>zu</strong>ng wird über Ihren Leistungsanspruch und den Anspruch der<br />
übrigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft <strong>zu</strong>nächst nur vorläufig entschieden.<br />
Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen<br />
und Ausgaben nachweisen.<br />
Andernfalls kann Ihr Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ihr <strong>Einkommen</strong> schätzen.<br />
Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s<br />
Die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s ist sowohl bei vorläufiger Entscheidung als auch bei abschließender<br />
Entscheidung wie folgt vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />
Zur Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich<br />
geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften ab<strong>zu</strong>setzen. Anders als<br />
bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung können keine Abschreibungen oder sonstige pauschale Abzüge<br />
berücksichtigt werden, da hier keine tatsächlichen Ausgaben <strong>zu</strong>grunde liegen.<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2012 7
Bei der Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s sind insbesondere folgende Ausgaben nicht ab<strong>zu</strong>setzen, weil diese<br />
später bei der Bereinigung des <strong>Einkommen</strong>s nach § 11b Abs. 1 berücksichtigt werden:<br />
• Steuern auf das <strong>Einkommen</strong>,<br />
• Pflichtbeiträge <strong>zu</strong>r Sozialversicherung einschließlich Beiträge <strong>zu</strong>r freiwilligen Arbeitslosenversicherung<br />
nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III,<br />
• Private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind,<br />
• Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein privates Kraftfahrzeug,<br />
• Gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung,<br />
• Ggf. Beiträge <strong>zu</strong>r Krankheits- und Altersvorsorge,<br />
• Beiträge <strong>zu</strong>r Riester-Rente,<br />
• Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,<br />
• Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort.<br />
Soweit Ihnen derartige Aufwendungen entstehen, geben Sie diese bitte in Abschnitt 7 auf der <strong>Anlage</strong><br />
EKS an.<br />
Grundsätzlich sind die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben von den Bruttoeinnahmen ab<strong>zu</strong>setzen. Die<br />
Kosten für Betriebs-Kfz (Versicherung, Steuer, Betriebsstoffe) sind ebenfalls in tatsächlicher Höhe als Ausgabe<br />
ab<strong>zu</strong>setzen. Wird hingegen ein privates Kraftfahrzeug für ausschließlich betriebliche Fahrten benutzt, können<br />
die Kosten mit 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer pauschaliert abgesetzt werden.<br />
Wird ein betriebliches Kraftfahrzeug privat genutzt, sind die. Betriebsausgaben um 0,10 Euro für jeden privat<br />
gefahrenen Kilometer <strong>zu</strong> mindern.<br />
Ist kein separater betrieblicher Telefonanschluss vorhanden, können die Aufwendungen aus<br />
Vereinfachungsgründen je <strong>zu</strong>r Hälfte dem betrieblichen und privaten Bereich <strong>zu</strong>geordnet werden, wenn die<br />
Anteile nicht anders ermittelt werden können.<br />
Ausgaben werden jedoch nicht abgesetzt, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder<br />
offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Be<strong>zu</strong>ges der Leistungen <strong>zu</strong>r Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchende entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Der<br />
hilfebedürftige Selbständige muss seine Hilfebedürftigkeit auch durch die Möglichkeit der Kostenvermeidung<br />
und -optimierung bei seiner Tätigkeit vermindern. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als<br />
Ausgaben abgesetzt werden.<br />
Beispiel:<br />
Ein Selbständiger benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein<br />
Hochleistungscomputer ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell <strong>zu</strong> einem günstigen Preis ist<br />
ausreichend<br />
Nachgewiesene Einnahmen können bei der abschließenden Entscheidung angemessen erhöht werden,<br />
wenn an<strong>zu</strong>nehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den<br />
tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden,<br />
soweit das Verhältnis der Ausgaben <strong>zu</strong> den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis<br />
steht. Dies kann dann der Fall sein, wenn Einnahmen nicht erzielt oder offensichtlich nicht angegeben werden<br />
oder <strong>zu</strong> hohe Ausgaben entstehen, weil der Selbständige Teile seines Warenbestandes für sich selbst oder die<br />
Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, entnommen hat. Damit werden die Einnahmen und<br />
Ausgaben auf das <strong>zu</strong> vermutende realistische Maß erhöht oder reduziert.<br />
Beispiel:<br />
Ein Kioskbesitzer erzielt monatlich aus dem Verkauf von Zigaretten Einnahmen von durchschnittlich<br />
4.000€; er verzeichnet aber regelmäßig einen Wareneingang an Zigaretten, der weit über seinen<br />
Umsätzen liegt. Dies deutet darauf hin, dass ein großer Teil seines Warenbestandes an Zigaretten für den<br />
Eigenverbrauch angelegt ist.<br />
Leistungen dürfen nicht erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit anderweitig beseitigt werden<br />
kann. Daher kann der Träger der Grundsicherung <strong>zu</strong>r Beseitigung vorübergehender Hilfebedürftigkeit im<br />
Rahmen der Betreuung des Hilfebedürftigen auch auf Ausgabensenkungen und -verschiebungen (<strong>zu</strong>m<br />
Beispiel durch Vereinbarung einer Umschuldung oder der Reduzierung von Tilgungsraten) hinwirken. Soweit<br />
der Hilfebedürftige solchen Maßnahmen nicht folgt, können die tatsächlichen Ausgaben als vermeidbar<br />
gewertet und entsprechend vermindert werden, da in dieser Höhe Hilfebedürftigkeit vermeidbar wäre.<br />
Beispiel:<br />
Ein Handelsvertreter oder ein sonstiger im Außendienst agierender Selbständiger plant Anschaffung eines<br />
Kraftfahrzeuges, das auch Repräsentationszwecken dienen soll. Zu diesen Zwecken gibt es auch<br />
preiswerte Marken oder aber auch gebrauchte Fahrzeuge. Wichtiger als Repräsentation ist Mobilität.<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 8
Für jeden Monat ist der Teil des <strong>Einkommen</strong>s <strong>zu</strong> berücksichtigen, der sich bei der Teilung des<br />
Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.<br />
Das Ergebnis ist das "monatliche Bruttoeinkommen" des Selbständigen, von dem u.a. die Freibeträge bei<br />
Erwerbstätigkeit nach § 11b Abs. 2 und 3 und die sonstigen in § 11b Abs. 1 des Zweiten Buches<br />
Sozialgesetzbuch genannten Absetzbeträge ab<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />
Wird die selbständige Tätigkeit nur während eines Teils des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, gilt als<br />
monatliches <strong>Einkommen</strong> derjenige Teil des <strong>Einkommen</strong>s, der der Anzahl der in den in<br />
Bewilligungszeitraum fallende Monate der Tätigkeit entspricht.<br />
Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit während des Bewilligungszeitraumes aufgenommen oder beendet wird.<br />
Verfahren / Erforderliche Unterlagen<br />
Nach Antragstellung ist <strong>zu</strong>nächst Ihr voraussichtliches <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum fest<strong>zu</strong>stellen. Da<strong>zu</strong><br />
ist von Ihnen der Vordruck EKS ab<strong>zu</strong>geben. Ihre Angaben über das voraussichtliche <strong>Einkommen</strong> sind soweit<br />
wie möglich <strong>zu</strong> plausibilisieren. Dies kann wie folgt geschehen:<br />
• Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der<br />
vorangegangenen sechs Monate mit Einzelkontennachweisen;<br />
• Einnahme-/ Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr mit Einzelkontennachweisen<br />
oder<br />
• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen,<br />
Ggf. kann der Träger der Grundsicherung die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s im vorangegangenen<br />
Bewilligungszeitraum als Anhaltspunkt nehmen.<br />
Wurden unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen <strong>Einkommen</strong>s im Bewilligungszeitraum Leistungen<br />
vorläufig bewilligt, ist nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglichst zügig abschließend über den<br />
Leistungsanspruch <strong>zu</strong> entscheiden. Hier<strong>zu</strong> ist von Ihnen erneut der Vordruck <strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m<br />
<strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum<br />
aus<strong>zu</strong>füllen, in dem Sie Einnahmen und Ausgaben für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum nachweisen.<br />
Wird dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende des<br />
Bewilligungszeitraums vorgelegt, kann Ihr <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum für die abschließende<br />
Entscheidung geschätzt werden. Anhand der Schät<strong>zu</strong>ng ist eine abschließende Entscheidung vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Ist Ihr <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum höher als Sie bei Antragstellung prognostiziert haben, müssen Sie<br />
und die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die <strong>zu</strong> viel erhaltenen Leistungen nach einer<br />
abschließenden Entscheidung erstatten.<br />
Hatten Sie geringere Einnahmen als bei Antragstellung erwartet, werden Ihnen und den Mitgliedern Ihrer<br />
Bedarfsgemeinschaft die <strong>zu</strong> wenig bewilligten Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung<br />
bewilligt und nachgezahlt.<br />
Jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s in besonderen Fällen<br />
Bei Betrieben oder Tätigkeiten, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung erfordert, soll auch<br />
solches <strong>Einkommen</strong> ergänzend berücksichtigt werden, das in der Saisonzeit oberhalb der<br />
Bedarfsgrenze <strong>zu</strong>r Verfügung stand, also bei jährlicher Berechnung <strong>zu</strong> berücksichtigen gewesen wäre.<br />
Dies ist bei Betrieben der Fall, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen <strong>zu</strong><br />
verzeichnen sind; z. B. typische Saisonbetriebe wie Strandkorbvermieter, Eisdielenbetreiber, Skiliftbetreiber,<br />
Kioskinhaber an Sommer- oder Winterausflugzielen u. ä. Die Regelung findet auch bei nicht üblicherweise<br />
saisonabhängigen Tätigkeiten Anwendung (Beispiel: Künstler mit unregelmäßigem Verkauf von Kunstwerken,<br />
Dozenten an Volkshochschule u. ä.).<br />
Beispiel:<br />
Eine Eisdiele hat jedes Jahr lediglich von April bis Oktober geöffnet. Von November bis März werden keine<br />
Einnahmen erzielt. Variante: Die Eisdiele hat zwar auch von November bis März geöffnet, aber in diesem<br />
Zeitraum werden naturgemäß deutlich geringere Umsätze erzielt.<br />
Ist demnach eine jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s angezeigt, soll in die Berechnung des<br />
<strong>Einkommen</strong>s auch <strong>Einkommen</strong> einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb<br />
eines Zeitraums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat. Der Selbständige wird<br />
vom Grundsicherungsträger schriftlich darauf hingewiesen, wenn die jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s<br />
angezeigt ist. Der Selbständige muss dann - wenn möglich - während der Saison Rücklagen bilden.<br />
Beispiel:<br />
Der Besitzer einer Eisdiele schließt seinen Betrieb <strong>zu</strong>m 1. November 2009 und beantragt Leistungen,<br />
nachdem er bereits vom 1. November 2008 bis 30. April 2009 erhalten hat und auf die Regelungen <strong>zu</strong>r<br />
jahresbezogenen Betrachtung des <strong>Einkommen</strong>s hingewiesen worden ist. Im Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis<br />
31. Oktober 2009 erzielte er ein <strong>Einkommen</strong> von durchschnittlich monatlich 2000 Euro. Bei einem<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 9
monatlichen Bedarf von 650 Euro lag <strong>Einkommen</strong> in Höhe von 1350 Euro oberhalb des Bedarfs vor. Der<br />
Antrag vom 1. November 2008 ist ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />
Bei einer Erstantragstellung kann das <strong>Einkommen</strong> aus den der Antragstellung vorgegangenen sechs<br />
Monaten nicht berücksichtigt werden, weil in diesem Fall davon aus<strong>zu</strong>gehen ist, dass die schlechtere<br />
Einnahmesituation nicht hat erwartet werden können. Der Hilfebedürftige ist daher in Fällen, in denen eine<br />
jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s angezeigt wäre, schriftlich darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass bei folgenden<br />
Anträgen die Möglichkeit einer Berücksichtigung auch des <strong>Einkommen</strong>s in den der erneuten Antragstellung<br />
vorangegangenen sechs Monaten besteht.<br />
<strong>Einkommen</strong> der der Antragstellung vorangegangenen sechs Monate wird nicht berücksichtigt, soweit das<br />
<strong>Einkommen</strong> bereits in dem der wiederholten Antragstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum<br />
berücksichtigt wurde oder bei Antragstellung in diesem Zeitraum hätte berücksichtigt werden müssen. Für die<br />
der Antragstellung vorangegangenen sechs Monate ist daher in Fällen, in denen <strong>Einkommen</strong> jahresbezogen<br />
berechnet werden soll, rückwirkend eine fiktive Berechnung des Bedarfs vor<strong>zu</strong>nehmen. <strong>Einkommen</strong>, das in<br />
den der Antragstellung vorausgegangenen sechs Monaten für den Lebensunterhalt verbraucht wurde, ist<br />
nicht an<strong>zu</strong>rechnen.<br />
Beispiel:<br />
Wiederholte Antragstellung mit vorheriger Belehrung am 1. Juli, voraussichtliches <strong>Einkommen</strong> 200 Euro<br />
monatlich, Bedarf 650 Euro monatlich, <strong>Einkommen</strong> von Januar bis Juni monatlich 800 Euro. Ab 1. Juli ist<br />
<strong>zu</strong>sätzliches <strong>Einkommen</strong> in Höhe von 800-650 = 150 Euro monatlich und das <strong>zu</strong> erwartende <strong>Einkommen</strong><br />
von 200 Euro, insgesamt also 350 Euro monatlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 10