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Anlage Erklärung zu Einkommen selbsständiger ... - Jobcenter EN

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<strong>Anlage</strong> EKS<br />

Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im<br />

Bewilligungszeitraum<br />

Füllen Sie bitte die <strong>Anlage</strong> (ohne die grau unterlegten Felder) in Druckbuchstaben aus. Beachten Sie bitte auch die<br />

Ausfüllhinweise und die Hinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und<br />

Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.<br />

Dienststelle<br />

Eingangsstempel<br />

Nummer der Bedarfsgemeinschaft<br />

Familienname, Vorname des/der Antragsteller/in<br />

1. Allgemeine Daten der Person mit <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

2 . Voraussichtlicher Bewilligungszeitraum<br />

(Tragen Sie bitte den Monat der Antragstellung <strong>zu</strong>züglich 6 Monate als Zeitraum ein.)<br />

von _______________ bis ____________________<br />

3. Allgemeine Daten <strong>zu</strong>r selbständigen Tätigkeit<br />

Gewerbeart bzw. Tätigkeit<br />

Beginn, ggf. Ende der Tätigkeit<br />

Betriebssitz (Straße, Ort)<br />

4. Angaben <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus der selbständigen Tätigkeit*) (Grundlage sind die <strong>zu</strong> erwartenden Einnahmen und Ausgaben<br />

im Bewilligungszeitraum)<br />

Voraussichtliche Einnahmen im gesamten voraussichtlichen Bewilligungszeitraum (siehe<br />

Punkt 2.) :<br />

Voraussichtliche Ausgaben im gesamten voraussichtlichen Bewilligungszeitraum (siehe<br />

Punkt 2.):<br />

EUR<br />

EUR<br />

Detaillierte Angaben können Sie auf dem beigefügten Vordruck <strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit,<br />

Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft machen.<br />

5. Gründungs<strong>zu</strong>schuss/Existenzgründungs<strong>zu</strong>schuss Bitte <strong>zu</strong>treffendes ankreuzen<br />

5a<br />

Haben Sie einen Gründungs<strong>zu</strong>schuss beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag<br />

<strong>zu</strong> stellen?<br />

Wenn ja, bei der Agentur für Arbeit ___________________, ggf. beantragt am<br />

______________ für die Zeit ab _______________<br />

ja<br />

nein<br />

5b<br />

Beziehen Sie einen Gründungs<strong>zu</strong>schuss oder Existenzgründungs<strong>zu</strong>schuss?<br />

Wenn ja, Art der Zuwendung _____________________ durch die Agentur für Arbeit<br />

________________ in Höhe von ______ Euro<br />

ja<br />

nein<br />

6. Angaben <strong>zu</strong> den Betriebsräumen<br />

Wird die angemietete Wohnung / selbst genutzte Immobile (auch nur teilweise)<br />

für Ihre selbständige Tätigkeit gewerblich genutzt?<br />

Falls ja, geben Sie bitte an, wie viel Quadratmeter auf die gewerblich genutzten Räume entfallen.<br />

Anzahl der gewerblich genutzten Räume ______ mit insgesamt _______ qm<br />

ja<br />

nein<br />

Nach § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle<br />

Tatsachen an<strong>zu</strong>geben, die für die Leistung erheblich sind. Hilfebedürftigkeit liegt nicht vor, wenn Sie über ausreichendes<br />

<strong>Einkommen</strong> oder Vermögen verfügen. Die Pflicht <strong>zu</strong>r Erteilung von Auskünften betreffend <strong>Einkommen</strong> oder Vermögen der<br />

Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus § 60 SGB I.<br />

*) Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Hinweisen <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit,<br />

Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2012 1


7. Weitere Aufwendungen im voraussichtlichen Bewilligungszeitraum, die nicht Betriebsausgaben sind<br />

7a<br />

7b<br />

7c<br />

7d<br />

7e<br />

7f<br />

7g<br />

7h<br />

Leisten Sie <strong>Einkommen</strong>steuervorauszahlungen?<br />

Wenn ja, am ______ in Höhe von ______ Euro, am ______ in Höhe von ______ Euro<br />

Zahlen Sie bzw. o. g. Person Pflichtbeiträge <strong>zu</strong>r Sozialversicherung einschließlich Beiträge <strong>zu</strong>r<br />

freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III?<br />

Wenn ja, monatlich _____________ in Höhe von ______ Euro<br />

Zahlen Sie bzw. o. g. Person Beiträge <strong>zu</strong>r privaten bzw. gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung?<br />

Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />

Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />

Zahlen Sie bzw. o. g. Person Beiträge <strong>zu</strong>r Altersvorsorge?<br />

Wenn ja, Beiträge<br />

<strong>zu</strong>r Rentenversicherung<br />

<strong>zu</strong> einer Kapitalbildenden Lebensversicherung<br />

<strong>zu</strong> einer Versorgungseinrichtung<br />

Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />

Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />

Entstehende Aufwendungen für die Fahrt <strong>zu</strong>r Betriebsstätte werden <strong>zu</strong>sätzlich mit 0,20 Euro je<br />

Entfernungskilometer vom <strong>Einkommen</strong> abgesetzt. Entstehen höhere notwendige Ausgaben, müssen<br />

diese nachgewiesen werden.<br />

Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Betriebsstätte in _____________<br />

Strecke beträgt ______ km (einfache Strecke).<br />

Diese wird im Bewilligungszeitraum regelmäßig an ______ Arbeitstagen je Woche <strong>zu</strong>rückgelegt.<br />

Zahlen Sie bzw. o. g. Person Prämien für eine Kfz-Haftpflichtversicherung (ohne Teil-/vollkasko)?<br />

Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />

Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />

Zahlen Sie bzw. o. g. Person Prämien für weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z.B.<br />

Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen)?<br />

Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />

Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />

Zahlen Sie bzw. o. g. Person Beiträge für eine feförderte Altersvorsorge nach § 82 EStG (Beiträge<br />

<strong>zu</strong>r „Riester-Rente“)?<br />

Wenn ja, monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich in Höhe von ______ Euro<br />

Die Zahlung ist jeweils fällig am _____________ (z.B. Monatsanfang, Quartalsbeginn etc.)<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Legen Sie bitte entsprechende Nachweise vor.<br />

Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt.<br />

Bei wesentlichen Änderungen der <strong>Einkommen</strong>shöhe oder der Aufwendungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen und<br />

entsprechende Nachweise vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Die Ausfüllhinweise und die Hinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und<br />

Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum habe ich erhalten und kenne deren Inhalt.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers /<br />

des gesetzlichen Vertreters<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Selbständigen<br />

Ich bestätige die Richtigkeit der vorgenommenen Änderungen bzw. Ergän<strong>zu</strong>ngen in den Abschnitten:<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 2


<strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung<br />

<strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum<br />

Diese Angaben beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum von _______ bis _______<br />

(bitte unbedingt angeben)<br />

BG-Nr. : Name, Vorname:<br />

Vorläufige Angaben Abschließende Angaben<br />

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? ja nein<br />

Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />

Monatsname:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

Betriebseinnahmen<br />

Privatentnahmen von Waren<br />

Sonstige betriebliche Einnahmen<br />

Zuwendung von Dritten/Darlehen<br />

Vereinnahmte/<strong>zu</strong><br />

vereinnahmende Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer auf unentgeltliche<br />

Wertabgaben<br />

vom Finanzamt erstattete / <strong>zu</strong><br />

erstattende Umsatzsteuer<br />

SUMME der Betriebseinnahmen<br />

Ausstehende Forderungen<br />

Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />

Monatsname:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Wareneinkauf<br />

Personalkosten<br />

Raumkosten<br />

Versicherungen / Beiträge<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2012 3


5a<br />

Kraftfahrzeugkosten –<br />

betriebl. Kfz<br />

Steuern<br />

Versicherung<br />

.<br />

lfd. Betriebskosten<br />

Reparaturen<br />

5b<br />

6<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

16.<br />

abzgl. private km (0,10 € je gefahrenem<br />

km)<br />

Privates Kfz. - betriebliche Fahrten<br />

gem. Fahrtenbuch (0,10 € je<br />

gefahrem km)<br />

Werbung, Repräsentation etc.<br />

Reisekosten<br />

Investitionen<br />

Büromaterial<br />

Telefon (abzüglich private Nut<strong>zu</strong>ng<br />

- siehe Hinweise)<br />

Beratungskosten (z. B. Steuerberater,<br />

Anwalt)<br />

Fortbildungskosten<br />

Sonstige Betriebsausgaben<br />

Investition aus Zuwendung Dritter/Darlehen<br />

Schuldzinsen (AV)<br />

Tilgung bestehender Darlehen<br />

17. abziehbare Vorsteuer<br />

18.<br />

an das Finanzamt <strong>zu</strong> zahlende/gezahlte<br />

Umsatzsteuer.<br />

SUMME der Ausgaben<br />

GEWINN<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 4


<strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum<br />

Diese Angaben beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum von _______ bis _______<br />

(bitte unbedingt angeben)<br />

BG-Nr. : Name, Vorname:<br />

Vorläufige Angaben Abschließende Angaben<br />

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? ja nein<br />

Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />

Monatsname:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

Betriebseinnahmen<br />

Privatentnahmen von Waren<br />

Sonstige betriebliche Einnahmen<br />

Zuwendung von Dritten/Darlehen<br />

Vereinnahmte/<strong>zu</strong><br />

vereinnahmende Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer auf unentgeltliche<br />

Wertabgaben<br />

vom Finanzamt erstattete / <strong>zu</strong><br />

erstattende Umsatzsteuer<br />

SUMME der Betriebseinnahmen<br />

Ausstehende Forderungen<br />

Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemerkungen<br />

Monatsname:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Wareneinkauf<br />

Personalkosten<br />

Raumkosten<br />

Versicherungen / Beiträge<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 5


5a<br />

Kraftfahrzeugkosten –<br />

betriebl. Kfz<br />

Steuern<br />

Versicherung<br />

.<br />

lfd. Betriebskosten<br />

Reparaturen<br />

5b<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

16.<br />

abzgl. private km (0,10 € je gefahrenem<br />

km)<br />

Privates Kfz. - betriebliche Fahrten<br />

gem. Fahrtenbuch (0,10 € je<br />

gefahrem km)<br />

Werbung, Repräsentation etc.<br />

Reisekosten<br />

Investitionen<br />

Büromaterial<br />

Telefon (abzüglich private Nut<strong>zu</strong>ng<br />

- siehe Hinweise)<br />

Beratungskosten (z. B. Steuerberater,<br />

Anwalt)<br />

Fortbildungskosten<br />

Sonstige Betriebsausgaben<br />

Investition aus Zuwendung Dritter/Darlehen<br />

Schuldzinsen (AV)<br />

Tilgung bestehender Darlehen<br />

17. abziehbare Vorsteuer<br />

18.<br />

an das Finanzamt <strong>zu</strong> zahlende/gezahlte<br />

Umsatzsteuer.<br />

SUMME der Ausgaben<br />

GEWINN<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 6


Hinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Landund<br />

Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Zusatzblatt EKS)<br />

Auch als Selbständiger haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Ihr<br />

<strong>Einkommen</strong> und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht<br />

ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen. Um über Ihren Anspruch auf Leistungen <strong>zu</strong>r Sicherung des Lebensunterhaltes und den<br />

Anspruch der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entscheiden <strong>zu</strong> können, ist es erforderlich, dass Sie den<br />

Vordruck <strong>Anlage</strong> EKS ausfüllen.<br />

Wie jeder Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen auch Sie als Selbständiger alles tun, um Ihre<br />

Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen <strong>zu</strong><br />

beenden oder <strong>zu</strong> verringern. (Gebot des Forderns, § 2 SGB II)<br />

Ab dem 01.01.2008 erfolgt die <strong>Einkommen</strong>sermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum. Das<br />

monatlich <strong>zu</strong> berücksichtigende „Bruttoeinkommen“ ermittelt sich demnach grundsätzlich nach den im<br />

Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich der tatsächlich notwendigen Ausgaben, wenn<br />

sie den Lebensumständen während des Be<strong>zu</strong>ges von Arbeitslosengeld II entsprechen, geteilt durch die Anzahl<br />

der Monate im Bewilligungszeitraum.<br />

Die Einzelheiten der Antragstellung und der Berechnung nach der neuen Arbeitslosengeld II-<br />

/Sozialgeld-Verordnung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen. Bitte lesen Sie sich diese<br />

sorgfältig durch und füllen Sie Ihren Antrag - insbesondere die <strong>Anlage</strong> EKS - dementsprechend aus.<br />

Allgemeine Ausführungen<br />

Ausgangspunkt für die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und<br />

Forstwirtschaft (selbständige Erwerbstätigkeit) sind die Betriebseinnahmen. Das Arbeitslosengeld II wird für<br />

Bewilligungszeiträume von in der Regel sechs Monaten berechnet. Daher ist dieser Zeitraum grundsätzlich<br />

auch für die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s maßgeblich. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit,<br />

Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich<br />

<strong>zu</strong>fließen. Steuerrechtliche Regelungen finden keine Anwendung.<br />

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit nur in einem Teil des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, z.B. weil die<br />

Tätigkeit beendet wird oder erst im Laufe des Bewilligungszeitraumes aufgenommen wird, wird das<br />

<strong>Einkommen</strong> aus dieser Tätigkeit nur für diesen Zeitraum berechnet und berücksichtigt.<br />

Die Regelung, dass das <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum <strong>zu</strong> Grunde gelegt wird, bedeutet, dass die<br />

voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben <strong>zu</strong>nächst <strong>zu</strong> schätzen sind.<br />

Angaben über Ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben machen Sie bitte auf dem Vordruck <strong>Anlage</strong><br />

<strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m <strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im<br />

Bewilligungszeitraum. Auf Grund dieser Schät<strong>zu</strong>ng wird über Ihren Leistungsanspruch und den Anspruch der<br />

übrigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft <strong>zu</strong>nächst nur vorläufig entschieden.<br />

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen<br />

und Ausgaben nachweisen.<br />

Andernfalls kann Ihr Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ihr <strong>Einkommen</strong> schätzen.<br />

Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s<br />

Die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s ist sowohl bei vorläufiger Entscheidung als auch bei abschließender<br />

Entscheidung wie folgt vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Zur Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich<br />

geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften ab<strong>zu</strong>setzen. Anders als<br />

bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung können keine Abschreibungen oder sonstige pauschale Abzüge<br />

berücksichtigt werden, da hier keine tatsächlichen Ausgaben <strong>zu</strong>grunde liegen.<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2012 7


Bei der Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s sind insbesondere folgende Ausgaben nicht ab<strong>zu</strong>setzen, weil diese<br />

später bei der Bereinigung des <strong>Einkommen</strong>s nach § 11b Abs. 1 berücksichtigt werden:<br />

• Steuern auf das <strong>Einkommen</strong>,<br />

• Pflichtbeiträge <strong>zu</strong>r Sozialversicherung einschließlich Beiträge <strong>zu</strong>r freiwilligen Arbeitslosenversicherung<br />

nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III,<br />

• Private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind,<br />

• Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein privates Kraftfahrzeug,<br />

• Gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung,<br />

• Ggf. Beiträge <strong>zu</strong>r Krankheits- und Altersvorsorge,<br />

• Beiträge <strong>zu</strong>r Riester-Rente,<br />

• Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,<br />

• Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort.<br />

Soweit Ihnen derartige Aufwendungen entstehen, geben Sie diese bitte in Abschnitt 7 auf der <strong>Anlage</strong><br />

EKS an.<br />

Grundsätzlich sind die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben von den Bruttoeinnahmen ab<strong>zu</strong>setzen. Die<br />

Kosten für Betriebs-Kfz (Versicherung, Steuer, Betriebsstoffe) sind ebenfalls in tatsächlicher Höhe als Ausgabe<br />

ab<strong>zu</strong>setzen. Wird hingegen ein privates Kraftfahrzeug für ausschließlich betriebliche Fahrten benutzt, können<br />

die Kosten mit 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer pauschaliert abgesetzt werden.<br />

Wird ein betriebliches Kraftfahrzeug privat genutzt, sind die. Betriebsausgaben um 0,10 Euro für jeden privat<br />

gefahrenen Kilometer <strong>zu</strong> mindern.<br />

Ist kein separater betrieblicher Telefonanschluss vorhanden, können die Aufwendungen aus<br />

Vereinfachungsgründen je <strong>zu</strong>r Hälfte dem betrieblichen und privaten Bereich <strong>zu</strong>geordnet werden, wenn die<br />

Anteile nicht anders ermittelt werden können.<br />

Ausgaben werden jedoch nicht abgesetzt, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder<br />

offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Be<strong>zu</strong>ges der Leistungen <strong>zu</strong>r Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Der<br />

hilfebedürftige Selbständige muss seine Hilfebedürftigkeit auch durch die Möglichkeit der Kostenvermeidung<br />

und -optimierung bei seiner Tätigkeit vermindern. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als<br />

Ausgaben abgesetzt werden.<br />

Beispiel:<br />

Ein Selbständiger benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein<br />

Hochleistungscomputer ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell <strong>zu</strong> einem günstigen Preis ist<br />

ausreichend<br />

Nachgewiesene Einnahmen können bei der abschließenden Entscheidung angemessen erhöht werden,<br />

wenn an<strong>zu</strong>nehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den<br />

tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden,<br />

soweit das Verhältnis der Ausgaben <strong>zu</strong> den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis<br />

steht. Dies kann dann der Fall sein, wenn Einnahmen nicht erzielt oder offensichtlich nicht angegeben werden<br />

oder <strong>zu</strong> hohe Ausgaben entstehen, weil der Selbständige Teile seines Warenbestandes für sich selbst oder die<br />

Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, entnommen hat. Damit werden die Einnahmen und<br />

Ausgaben auf das <strong>zu</strong> vermutende realistische Maß erhöht oder reduziert.<br />

Beispiel:<br />

Ein Kioskbesitzer erzielt monatlich aus dem Verkauf von Zigaretten Einnahmen von durchschnittlich<br />

4.000€; er verzeichnet aber regelmäßig einen Wareneingang an Zigaretten, der weit über seinen<br />

Umsätzen liegt. Dies deutet darauf hin, dass ein großer Teil seines Warenbestandes an Zigaretten für den<br />

Eigenverbrauch angelegt ist.<br />

Leistungen dürfen nicht erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit anderweitig beseitigt werden<br />

kann. Daher kann der Träger der Grundsicherung <strong>zu</strong>r Beseitigung vorübergehender Hilfebedürftigkeit im<br />

Rahmen der Betreuung des Hilfebedürftigen auch auf Ausgabensenkungen und -verschiebungen (<strong>zu</strong>m<br />

Beispiel durch Vereinbarung einer Umschuldung oder der Reduzierung von Tilgungsraten) hinwirken. Soweit<br />

der Hilfebedürftige solchen Maßnahmen nicht folgt, können die tatsächlichen Ausgaben als vermeidbar<br />

gewertet und entsprechend vermindert werden, da in dieser Höhe Hilfebedürftigkeit vermeidbar wäre.<br />

Beispiel:<br />

Ein Handelsvertreter oder ein sonstiger im Außendienst agierender Selbständiger plant Anschaffung eines<br />

Kraftfahrzeuges, das auch Repräsentationszwecken dienen soll. Zu diesen Zwecken gibt es auch<br />

preiswerte Marken oder aber auch gebrauchte Fahrzeuge. Wichtiger als Repräsentation ist Mobilität.<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 8


Für jeden Monat ist der Teil des <strong>Einkommen</strong>s <strong>zu</strong> berücksichtigen, der sich bei der Teilung des<br />

Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.<br />

Das Ergebnis ist das "monatliche Bruttoeinkommen" des Selbständigen, von dem u.a. die Freibeträge bei<br />

Erwerbstätigkeit nach § 11b Abs. 2 und 3 und die sonstigen in § 11b Abs. 1 des Zweiten Buches<br />

Sozialgesetzbuch genannten Absetzbeträge ab<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />

Wird die selbständige Tätigkeit nur während eines Teils des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, gilt als<br />

monatliches <strong>Einkommen</strong> derjenige Teil des <strong>Einkommen</strong>s, der der Anzahl der in den in<br />

Bewilligungszeitraum fallende Monate der Tätigkeit entspricht.<br />

Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit während des Bewilligungszeitraumes aufgenommen oder beendet wird.<br />

Verfahren / Erforderliche Unterlagen<br />

Nach Antragstellung ist <strong>zu</strong>nächst Ihr voraussichtliches <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum fest<strong>zu</strong>stellen. Da<strong>zu</strong><br />

ist von Ihnen der Vordruck EKS ab<strong>zu</strong>geben. Ihre Angaben über das voraussichtliche <strong>Einkommen</strong> sind soweit<br />

wie möglich <strong>zu</strong> plausibilisieren. Dies kann wie folgt geschehen:<br />

• Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der<br />

vorangegangenen sechs Monate mit Einzelkontennachweisen;<br />

• Einnahme-/ Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr mit Einzelkontennachweisen<br />

oder<br />

• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen,<br />

Ggf. kann der Träger der Grundsicherung die Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s im vorangegangenen<br />

Bewilligungszeitraum als Anhaltspunkt nehmen.<br />

Wurden unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen <strong>Einkommen</strong>s im Bewilligungszeitraum Leistungen<br />

vorläufig bewilligt, ist nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglichst zügig abschließend über den<br />

Leistungsanspruch <strong>zu</strong> entscheiden. Hier<strong>zu</strong> ist von Ihnen erneut der Vordruck <strong>Anlage</strong> <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong>m<br />

<strong>Einkommen</strong> aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum<br />

aus<strong>zu</strong>füllen, in dem Sie Einnahmen und Ausgaben für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum nachweisen.<br />

Wird dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende des<br />

Bewilligungszeitraums vorgelegt, kann Ihr <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum für die abschließende<br />

Entscheidung geschätzt werden. Anhand der Schät<strong>zu</strong>ng ist eine abschließende Entscheidung vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Ist Ihr <strong>Einkommen</strong> im Bewilligungszeitraum höher als Sie bei Antragstellung prognostiziert haben, müssen Sie<br />

und die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die <strong>zu</strong> viel erhaltenen Leistungen nach einer<br />

abschließenden Entscheidung erstatten.<br />

Hatten Sie geringere Einnahmen als bei Antragstellung erwartet, werden Ihnen und den Mitgliedern Ihrer<br />

Bedarfsgemeinschaft die <strong>zu</strong> wenig bewilligten Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung<br />

bewilligt und nachgezahlt.<br />

Jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s in besonderen Fällen<br />

Bei Betrieben oder Tätigkeiten, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung erfordert, soll auch<br />

solches <strong>Einkommen</strong> ergänzend berücksichtigt werden, das in der Saisonzeit oberhalb der<br />

Bedarfsgrenze <strong>zu</strong>r Verfügung stand, also bei jährlicher Berechnung <strong>zu</strong> berücksichtigen gewesen wäre.<br />

Dies ist bei Betrieben der Fall, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen <strong>zu</strong><br />

verzeichnen sind; z. B. typische Saisonbetriebe wie Strandkorbvermieter, Eisdielenbetreiber, Skiliftbetreiber,<br />

Kioskinhaber an Sommer- oder Winterausflugzielen u. ä. Die Regelung findet auch bei nicht üblicherweise<br />

saisonabhängigen Tätigkeiten Anwendung (Beispiel: Künstler mit unregelmäßigem Verkauf von Kunstwerken,<br />

Dozenten an Volkshochschule u. ä.).<br />

Beispiel:<br />

Eine Eisdiele hat jedes Jahr lediglich von April bis Oktober geöffnet. Von November bis März werden keine<br />

Einnahmen erzielt. Variante: Die Eisdiele hat zwar auch von November bis März geöffnet, aber in diesem<br />

Zeitraum werden naturgemäß deutlich geringere Umsätze erzielt.<br />

Ist demnach eine jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s angezeigt, soll in die Berechnung des<br />

<strong>Einkommen</strong>s auch <strong>Einkommen</strong> einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb<br />

eines Zeitraums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat. Der Selbständige wird<br />

vom Grundsicherungsträger schriftlich darauf hingewiesen, wenn die jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s<br />

angezeigt ist. Der Selbständige muss dann - wenn möglich - während der Saison Rücklagen bilden.<br />

Beispiel:<br />

Der Besitzer einer Eisdiele schließt seinen Betrieb <strong>zu</strong>m 1. November 2009 und beantragt Leistungen,<br />

nachdem er bereits vom 1. November 2008 bis 30. April 2009 erhalten hat und auf die Regelungen <strong>zu</strong>r<br />

jahresbezogenen Betrachtung des <strong>Einkommen</strong>s hingewiesen worden ist. Im Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis<br />

31. Oktober 2009 erzielte er ein <strong>Einkommen</strong> von durchschnittlich monatlich 2000 Euro. Bei einem<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 9


monatlichen Bedarf von 650 Euro lag <strong>Einkommen</strong> in Höhe von 1350 Euro oberhalb des Bedarfs vor. Der<br />

Antrag vom 1. November 2008 ist ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

Bei einer Erstantragstellung kann das <strong>Einkommen</strong> aus den der Antragstellung vorgegangenen sechs<br />

Monaten nicht berücksichtigt werden, weil in diesem Fall davon aus<strong>zu</strong>gehen ist, dass die schlechtere<br />

Einnahmesituation nicht hat erwartet werden können. Der Hilfebedürftige ist daher in Fällen, in denen eine<br />

jährliche Berechnung des <strong>Einkommen</strong>s angezeigt wäre, schriftlich darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass bei folgenden<br />

Anträgen die Möglichkeit einer Berücksichtigung auch des <strong>Einkommen</strong>s in den der erneuten Antragstellung<br />

vorangegangenen sechs Monaten besteht.<br />

<strong>Einkommen</strong> der der Antragstellung vorangegangenen sechs Monate wird nicht berücksichtigt, soweit das<br />

<strong>Einkommen</strong> bereits in dem der wiederholten Antragstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum<br />

berücksichtigt wurde oder bei Antragstellung in diesem Zeitraum hätte berücksichtigt werden müssen. Für die<br />

der Antragstellung vorangegangenen sechs Monate ist daher in Fällen, in denen <strong>Einkommen</strong> jahresbezogen<br />

berechnet werden soll, rückwirkend eine fiktive Berechnung des Bedarfs vor<strong>zu</strong>nehmen. <strong>Einkommen</strong>, das in<br />

den der Antragstellung vorausgegangenen sechs Monaten für den Lebensunterhalt verbraucht wurde, ist<br />

nicht an<strong>zu</strong>rechnen.<br />

Beispiel:<br />

Wiederholte Antragstellung mit vorheriger Belehrung am 1. Juli, voraussichtliches <strong>Einkommen</strong> 200 Euro<br />

monatlich, Bedarf 650 Euro monatlich, <strong>Einkommen</strong> von Januar bis Juni monatlich 800 Euro. Ab 1. Juli ist<br />

<strong>zu</strong>sätzliches <strong>Einkommen</strong> in Höhe von 800-650 = 150 Euro monatlich und das <strong>zu</strong> erwartende <strong>Einkommen</strong><br />

von 200 Euro, insgesamt also 350 Euro monatlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

JC <strong>EN</strong> ALG II – EKS – 02.2013 10

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