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6 25. April 2013<br />

Die ermittelten Zahlen entsprechen im Übrigen der im Jahr 2005<br />

für diesen Bereich angestellten Verkehrsprognose. Die aktuellen<br />

Tages-Querschnittsbelastungen des gezählten zentralen Knotenpunkts<br />

in Unter<strong>jettingen</strong> würden somit grundsätzlich keinen neuen<br />

planungsrelevante „Erkenntnisse“ bringen. Pressebericht Teil 2<br />

Beschluss der Sanierungssatzung des Sanierungsgebietes<br />

„Kohlplatte/ Öschelbronner Straße“ in Unter<strong>jettingen</strong><br />

Mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart<br />

vom 26. März 2013 wurde die von der Gemeinde geplante Sanierungsmaßnahme<br />

„Kohlplatte/Öschelbronner Straße“ in Unter<strong>jettingen</strong><br />

erfreulicherweise bereits „im 1. Anlauf“ in das Landessanierungsprogramm<br />

mit einem Förderrahmen in Höhe von 500.000,00<br />

Euro aufgenommen, darin enthalten sind Finanzhilfen des Landes<br />

in Höhe von 300.000 Euro (60%) sowie ein kommunaler Eigenanteil<br />

in Höhe von 200.000 Euro (40%). Damit liegen grundsätzlich<br />

die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung über die förmliche<br />

Festlegung des Sanierungsgebiets -Sanierungssatzung- vor.<br />

Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes mit Gebietsabgrenzung<br />

veröffentlicht.<br />

Festlegung der Sanierungsdauer des Sanierungsgebietes<br />

„Kohlplatte/ Öschelbronner Straße“<br />

Nach dem Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

im vorangegangenen Tagesordnungspunkt musste<br />

nach gesetzlichen Bestimmungen ergänzend hierzu durch zusätzlichen<br />

Gemeinderatsbeschluss die Frist festgelegt werden, in der<br />

die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Frist soll die Dauer<br />

von 15 Jahren nicht überschreiten. Im Zuwendungsbescheid des<br />

Regierungspräsidiums Stuttgart über die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm<br />

und über die Förderhöhe ist der Bewilligungszeitraum<br />

auf neun Jahre, vom 1. Januar 2013 bis zum 31.<br />

Dezember 2021 festgelegt. Von der Verwaltung wurde im Hinblick<br />

auf die Größe des Sanierungsgebiets mit rund 9 ha und den im<br />

Zuge der vorbereitenden Untersuchungen von befragten Eigentümern<br />

genannten Maßnahmenplanungen vorgeschlagen, den Zeitraum<br />

der Sanierungsdurchführung auf neun Jahre festzulegen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist könnte bei Bedarf noch eine Verlängerung<br />

der Frist beschlossen werden.<br />

Nach kurzer Aussprache legte der Gemeinderat durch einstimmigen<br />

Beschluss den Zeitraum der Sanierung, wie von der Verwaltung<br />

vorgeschlagen, auf 9 Jahre fest, gerechnet vom 1. Januar<br />

2013 bis zum 31. Dezember 2021.<br />

Beschluss der Fördergrundsätze des Sanierungsgebietes<br />

„Kohlplatte/ Öschelbronner Straße“<br />

Grundlage für die Förderung von privaten Modernisierungs- und<br />

Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Kohlplatte/ Öschelbronner<br />

Straße“ in Unter<strong>jettingen</strong> bildet die Verwaltungsvorschrift<br />

des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher<br />

Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien).<br />

Die Gemeinde kann aus dem Landessanierungsprogramm<br />

die Erneuerung privater Gebäude durch die Gewährung<br />

eines Kostenerstattungsbetrages fördern. Diese Förderung<br />

muss auf der Grundlage von allgemein gültigen Fördergrundsätzen,<br />

die die Gemeinde beschließen muss, erfolgen. Bereits in seiner<br />

Sitzung am 14. September 2010 hat der Gemeinderat für das<br />

Sanierungsgebiet „Ortsdurchfahrt Ober<strong>jettingen</strong>“ Fördergrundsätze<br />

beraten und beschlossen, mit denen die Gemeinde Jettingen<br />

private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen unterstützen<br />

kann. Neben einer „Regelfallförderung“ wurde für das<br />

Sanierungsgebiet in Ober<strong>jettingen</strong> ein erhöhter Förderzuschuss<br />

um 15% der berücksichtigungsfähigen Kosten eingestellt, wenn<br />

bei privaten Modernisierungen besondere energetische Anstrengungen<br />

geleistet werden und dadurch Neubau-Niveau nach der<br />

jeweils gültigen Energieeinsparverordnung erreicht wird.<br />

Für das neue Sanierungsgebiet „Kohlplatte/ Öschelbronner Straße“<br />

wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die gleichen Förderrichtlinien<br />

und Fördergrundsätze zu übernehmen und festzulegen,<br />

wie sie auch im Gebiet „Ortsdurchfahrt Ober<strong>jettingen</strong>“ gelten.<br />

Dadurch kann sichergestellt werden, dass in vergleichbaren Gebieten<br />

(entlang von Ortsdurchfahrten mit Gemeindebild prägenden<br />

Gebäuden, die auf Grund des hohen Durchgangsverkehrs besonderen<br />

Belastungen wie Staub, Lärm, Schmutz usw. ausgesetzt<br />

sind) auf Grund einheitlicher Förderrichtlinien auch gleiche finanzielle<br />

Förderzuschüsse gewährt werden. Im Übrigen haben sich<br />

die Förderrichtlinien im Gebiet „ Ortsdurchfahrt Ober<strong>jettingen</strong>“ bis<br />

heute bewährt. Zusammen mit weiteren steuerlichen Abschreibungen<br />

kann so ein Anreiz für die Anwohner und Eigentümer geschaffen<br />

werden, Geld für Sanierung ihrer Gebäude zu investieren.<br />

Durch entsprechende Veröffentlichungen und Hinweise im gemeindlichen<br />

Mitteilungsblatt und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung<br />

(siehe Einladung an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes)<br />

sollen sanierungswillige Eigentümer beraten und<br />

umfassend informiert werden. Die örtlichen Banken sollen hierzu<br />

eingeladen und beteiligt werden.<br />

Nach eingehender Aussprache und Beratung beschloss der Gemeinderat<br />

einstimmig die Fördergrundsätze für private Modernisierungs-<br />

und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Kohlplatte/<br />

Öschelbronner Straße“ in Unter<strong>jettingen</strong>. Diese Richtlinien<br />

werden zu einem späteren Zeitpunkt noch im amtlichen Mitteilungsblatt<br />

der Gemeinde veröffentlicht werden.<br />

Bausachen<br />

Nach jeweils eingehender Aussprache und Beratung, in der Fragen<br />

aus der Mitte des Gemeinderates von Bauamtsleiter Peter<br />

Holzhauer und Bürgermeister Hans Michael Burkhardt beantwortet<br />

wurden, erteilte der Gemeinderat zu nachstehenden Baugesuchen<br />

das Einvernehmen der Gemeinde:<br />

– Umbau des Scheunendachstuhls der auf Grundstückgebäude<br />

Nagolder Straße 9, Flst. Nr. 145/2, Ober<strong>jettingen</strong>, bestehenden<br />

landwirtschaftlichen Scheune.<br />

– Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug auf Grundstück Flst. Nr.<br />

1554, Heilbergstraße 4, Ober<strong>jettingen</strong>.<br />

– Neubau einer Verkaufshalle mit Tiefgarage im Untergeschoss<br />

sowie mit Personal- und Büroräumen mit WC im Erdgeschoss<br />

auf Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 1551 bis 1553 an der<br />

Heilbergstraße in Ober<strong>jettingen</strong>. Im Zusammenhang mit dieser<br />

Bausache wurde aus der Mitte des Gemeinderates die Anlegung<br />

eines Gehweges entlang dem öffentlichen Weg Flst. Nr.<br />

1575 angeregt. Bürgermeister Burkhardt sagte zu, diese Möglichkeit<br />

prüfen zu lassen und auf die Bauherrschaft wegen der<br />

Abtretung entsprechender Grundstücksflächen zuzugehen.<br />

– Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz<br />

auf Grundstück Flst. Nr. 409/2 am Ruhesteinweg im Ortsteil<br />

Ober<strong>jettingen</strong>.<br />

Spendenannahme<br />

Der Annahme einer Geldspende von der Volksbank Herrenberg-<br />

Rottenburg in Höhe von 200,00 Euro an die Grundschule Unter<strong>jettingen</strong><br />

für die Projektkunstwoche im Juli 2013 wurde einstimmig<br />

zugestimmt.<br />

Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung<br />

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich<br />

am Dienstag, 14. Mai 2013 wie gewohnt um 19.30 Uhr im<br />

Sitzungssaal des Rathauses statt. Die interessierte Bevölkerung<br />

ist hierzu schon heute herzlich eingeladen.<br />

Gemeinde Jettingen<br />

Landkreis Böblingen<br />

Satzung<br />

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

„Kohlplatte/Öschelbronner Straße, Unter<strong>jettingen</strong>“<br />

vom 16. April 2013 (Sanierungssatzung)<br />

Aufgrund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuches (BauGB)<br />

und von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO), in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat

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