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Teilfachplan erzieherische Hilfen - Jena

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<strong>Teilfachplan</strong><br />

<strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

2004/2005<br />

Stadt <strong>Jena</strong>


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

I MPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

Schutzgebühr:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong>, Jugendhilfeplanung<br />

5 € zuzüglich Versandkosten<br />

Der <strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> ist im Jugendamt <strong>Jena</strong>, Jugendhilfeplanung, Saalbahnhofstraße 9,<br />

07743 <strong>Jena</strong>, Seitenflügel zu den Sprechzeiten erhältlich.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 2 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Werte Leserinnen und Leser des <strong>Teilfachplan</strong>es <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong>,<br />

lange mussten Sie auf diesen <strong>Teilfachplan</strong> warten. Über 1 ½ Jahre wurde in unzähligen Runden daran<br />

gearbeitet.<br />

Um eine gute Ausgangslage für die Planung dieses so wichtigen Bereiches der Jugendhilfeplanung zu haben,<br />

wurde u. a. mit den verschiedensten Methoden eine Bedarfsanalyse erarbeitet.<br />

Sie werden bei der Lektüre des <strong>Teilfachplan</strong>es die Aussagen von Kindern und Jugendlichen als Nutzer/innen<br />

der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung zu deren Wirksamkeit wiederfinden. Ebenso äußern sich die Sozialarbeiter/innen mit<br />

ihren Erfahrungen und benennen kritisch Defizite. Dieser <strong>Teilfachplan</strong> stellt nicht zuletzt die Arbeit der sozialen<br />

Dienste insgesamt auf den Prüfstand und trifft Aussagen zu nötigen Veränderungen und neuen Zielsetzungen.<br />

Wir fühlen uns mit den gewonnenen Erkenntnissen aber auch in dem bisher eingeschlagenen Weg bestätigt:<br />

• Die Dezentralisierung der sozialen Dienste in den sozialen Nahraum der Kinder und Jugendlichen und<br />

deren Familien ist gelungen.<br />

• Der verstärkte Aufbau der ambulanten und teilstationären <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung hat die gewünschten<br />

Effekte gebracht.<br />

• Das Beharren auf das Fachkräftegebot beim öffentlichen Träger und bei den freien Trägern brachte die<br />

notwendige Fachlichkeit.<br />

Die Aussagen der Betroffenen und die statistischen Zahlen sind Zeugnis dafür.<br />

Wir haben gemeinsam ein hohes Niveau in der sozialen Arbeit erreicht und können besser auf die veränderten<br />

Bedarfe eingehen.<br />

Dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen bei den freien Trägern und in meinem Amt. Ich danke aber<br />

auch allen, die über die lange Zeit so intensiv und zuverlässig an der Erstellung des <strong>Teilfachplan</strong>es<br />

mitgearbeitet haben, den Politiker/innen den Vertreter/innen der freien Träger und meinen Mitarbeiter/innen.<br />

Ihnen wünsche ich eine angenehme Lektüre. Möge die ”Blackbox” der Jugendhilfe sich erhellen und die<br />

Zusammenhänge zwischen der Not der Hilfesuchenden, sozialarbeiterischem Können und der Notwendigkeit<br />

der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Ressourcen für alle gut sichtbar werden.<br />

Jugendhilfe ist keine gesellschaftliche Last, wie häufig öffentlich dargestellt, sondern eine gesellschaftliche<br />

Wertschöpfung. Um das zu verstehen, muss man sich ökonomisch klar machen, welche alternativen Kosten<br />

entstünden, wenn Jugendhilfe ihre Leistungen nicht entsprechend anbieten würde.<br />

Käthe Brunner<br />

Jugendamtsleiterin<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 3 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1 I NHALT<br />

1 INHALT 4<br />

2 EINLEITUNG 8<br />

3 AUSZUG AUS DER SOZIALRAUMANALYSE 10<br />

3.1 SOZIALRAUMANALYSE 2002 AUS DER PERSPEKTIVE DER JUGENDHILFE 10<br />

3.1.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG IN JENA 11<br />

3.1.2 ARBEITSLOSIGKEIT 13<br />

3.1.3 HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT 14<br />

3.1.4 ALLEIN ERZIEHENDE 16<br />

3.1.5 JUGENDKRIMINALITÄT 19<br />

3.1.6 HILFEN ZUR ERZIEHUNG 22<br />

3.1.7 AUSLÄNDER 24<br />

3.1.8 WOHNDICHTE 25<br />

3.1.9 SCHÜLER/INNEN NACH SCHULTYP 26<br />

3.1.10 STANDARDPUNKTZAHL 26<br />

3.2 AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DER SOZIALRÄUMLICHEN BEVÖLKERUNGSPROGNOSE 28<br />

3.2.1 PLANUNGSRAUM NORD 33<br />

3.2.2 PLANUNGSRAUM OST 35<br />

3.2.3 PLANUNGSRAUM WEST 36<br />

3.2.4 PLANUNGSRAUM WINZERLA 38<br />

3.2.5 PLANUNGSRAUM LOBEDA 40<br />

4 BEDARFSANALYSE 43<br />

4.1 ERGEBNISSE AUS DEN INTERVIEWS MIT DEN MITARBEITER/INNEN DES ALLGEMEINEN<br />

SOZIALEN DIENSTES DES JUGENDAMTS 43<br />

4.1.1 FUNKTION 43<br />

4.1.2 INHALTE 43<br />

4.1.3 BEFRAGTER PERSONENKREIS 43<br />

4.1.4 INTERVIEWLEITFADEN 43<br />

4.1.5 METHODE 44<br />

4.1.6 ERGEBNISSE DER MITARBEITER/INNENBEFRAGUNG 45<br />

4.1.7 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE AUS DEN REGIONALTEAMS 57<br />

4.1.8 AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE DER JUGENDAMTSLEITUNG 60<br />

4.2 AUSWERTUNG DER WIRKSAMKEITSDIALOGE MIT DEN FREIEN TRÄGERN IM BEREICH<br />

HILFEN ZUR ERZIEHUNG 67<br />

4.2.1 WIRKSAMKEITSDIALOGE MIT DEN TRÄGERN AMBULANTER HILFEN 68<br />

4.2.2 WIRKSAMKEITSDIALOGE MIT DEN TRÄGERN STATIONÄRER HILFEN 70<br />

4.3 BEFRAGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN ZUR WIRKSAMKEIT VON<br />

ERZIEHERISCHEN HILFEN 73<br />

4.3.1 EINLEITUNG 73<br />

4.3.2 ALLGEMEINES ZUR BEFRAGUNG 73<br />

4.3.3 AUSWERTUNG DER BEFRAGUNG 74<br />

4.3.4 ANREGUNGEN DER BEFRAGTEN 89<br />

4.3.5 ERGEBNIS 90<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 4 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

4.4 AUSWERTUNG DER BEDARFSERHEBUNG ZUR SOZIALEN GRUPPENARBEIT IN JENA 90<br />

4.4.1 EVALUATIONSAUFTRAG 90<br />

4.4.2 ANGEWANDTE METHODEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER EVALUATION 90<br />

4.4.3 KURZBESCHREIBUNG DES KINDERTREFFS AUS SICHT DES TRÄGERS 92<br />

4.4.3.1 Allgemeine Beschreibung der Einrichtungen Kindertreff 92<br />

4.4.3.2 Grundsätze, Inhalte und Bestandteile der Gruppenarbeit 92<br />

4.4.4 AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE 93<br />

4.4.4.1 Winzerla 93<br />

4.4.4.2 Lobeda 95<br />

4.4.5 FAZIT 96<br />

4.5 FAZIT AUS DEN ANALYSEN 97<br />

5 ZIELE UND GRUNDSÄTZE FÜR DIE ARBEIT IM BEREICH ERZIEHERISCHE HILFEN 98<br />

6 UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN 99<br />

6.1 UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN IN JENA<br />

(§§ 16, 17, 18, 19, 20, 28 SGB VIII) 99<br />

6.1.1 LEISTUNGEN NACH DEN §§ 16, 17 UND 18 SGB VIII 99<br />

6.1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 99<br />

6.1.1.2 Zielsetzung 101<br />

6.1.1.3 Bestand an Angeboten und Diensten 101<br />

6.1.1.4 Bedarfsanalyse 102<br />

6.1.1.5 Maßnahmenplanung 102<br />

6.1.1.6 Finanzielle Auswirkungen 103<br />

6.1.2 LEISTUNGEN NACH § 19 SGB VIII 103<br />

6.1.2.1 Gesetzliche Grundlagen 103<br />

6.1.2.2 Zielsetzung 104<br />

6.1.2.3 Bestand an Angeboten und Diensten 104<br />

6.1.2.4 Bedarfsanalyse 104<br />

6.1.2.5 Maßnahmenplanung 104<br />

6.1.2.6 Finanzielle Auswirkungen 105<br />

6.1.3 LEISTUNGEN NACH § 20 SGB VIII 106<br />

6.1.3.1 Gesetzliche Grundlagen 106<br />

6.1.3.2 Zielsetzung 106<br />

6.1.3.3 Bestand an Angeboten und Diensten 106<br />

6.1.3.4 Bedarfsanalyse 106<br />

6.1.3.5 Maßnahmenplanung 107<br />

6.1.3.6 Finanzielle Auswirkungen 107<br />

6.1.4 ERZIEHUNGSBERATUNG NACH § 28 SGB VIII 107<br />

6.1.4.1 Gesetzliche Grundlagen 107<br />

6.1.4.2 Zielsetzung 108<br />

6.1.4.3 Bestand an Angeboten und Diensten 108<br />

6.1.4.4 Bedarfsanalyse 109<br />

6.1.4.5 Maßnahmenplanung 109<br />

6.1.4.6 Finanzielle Auswirkungen 110<br />

6.2 UNTERSTÜTZUNG DER ERZIEHUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN<br />

(§§ 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 SGB VIII) 110<br />

6.2.1 SOZIALE GRUPPENARBEIT NACH § 29 SGB VIII 110<br />

6.2.1.1 Gesetzliche Grundlagen 110<br />

6.2.1.2 Zielsetzung 111<br />

6.2.1.3 Bestand an Angeboten und Diensten 111<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 5 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.1.4 Bedarfsanalyse 112<br />

6.2.1.5 Maßnahmenplanung 114<br />

6.2.1.6 Finanzielle Auswirkungen 115<br />

6.2.2 ERZIEHUNGSBEISTAND /BETREUUNGSHELFER NACH § 30 SGB VIII 115<br />

6.2.2.1 Gesetzliche Grundlagen 115<br />

6.2.2.2 Zielsetzung 116<br />

6.2.2.3 Bestand an Angeboten und Diensten 116<br />

6.2.2.4 Bedarfsanalyse 117<br />

6.2.2.5 Maßnahmenplanung 117<br />

6.2.2.6 Finanzielle Auswirkungen 118<br />

6.2.3 SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE NACH § 31 SGB VIII 118<br />

6.2.3.1 Gesetzliche Grundlagen 118<br />

6.2.3.2 Zielsetzung 119<br />

6.2.3.3 Bestand an Angeboten und Diensten 119<br />

6.2.3.4 Bedarfsanalyse 119<br />

6.2.3.5 Maßnahmenplanung 120<br />

6.2.3.6 Finanzielle Auswirkungen 120<br />

6.2.4 ERZIEHUNG IN EINER TAGESGRUPPE NACH § 32 SGB VIII 121<br />

6.2.4.1 Gesetzliche Grundlagen 121<br />

6.2.4.2 Zielsetzung 121<br />

6.2.4.3 Bestand an Angeboten und Diensten 121<br />

6.2.4.4 Bedarfsanalyse 122<br />

6.2.4.5 Maßnahmenplanung 122<br />

6.2.4.6 Finanzielle Auswirkungen 123<br />

6.2.5 VOLLZEITPFLEGE NACH §33 SGB VIII 124<br />

6.2.5.1 Gesetzliche Grundlagen 124<br />

6.2.5.2 Zielsetzung 124<br />

6.2.5.3 Bestand an Angeboten und Diensten 125<br />

6.2.5.4 Bedarfsanalyse 125<br />

6.2.5.5 Maßnahmenplanung 125<br />

6.2.5.6 Finanzielle Auswirkungen 126<br />

6.2.6 HEIMERZIEHUNG, SONSTIGE BETREUTE WOHNFORM NACH § 34 SGB VIII 127<br />

6.2.6.1 Gesetzliche Grundlagen 127<br />

6.2.6.2 Zielsetzung 127<br />

6.2.6.3 Bestand an Angeboten und Diensten 128<br />

6.2.6.4 Bedarfsanalyse 128<br />

6.2.6.5 Maßnahmenplanung 128<br />

6.2.6.6 Finanzielle Auswirkungen 129<br />

6.2.7 INTENSIVE SOZIALPÄDAGOGISCHE EINZELBETREUUNG NACH § 35 SGB VIII 129<br />

6.2.7.1 Gesetzliche Grundlagen 129<br />

6.2.7.2 Zielsetzung 130<br />

6.2.7.3 Bestand an Angeboten und Diensten 130<br />

6.2.7.4 Bedarfsanalyse 130<br />

6.2.7.5 Maßnahmenplanung 130<br />

6.2.7.6 Finanzielle Auswirkungen 131<br />

6.3 UNTERSTÜTZUNG VON SEELISCH BEHINDERTEN KINDERN UND JUGENDLICHEN<br />

(§35A SGB VIII) 132<br />

6.3.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN 132<br />

6.3.2 ZIELSETZUNG 133<br />

6.3.3 BESTAND AN ANGEBOTEN UND DIENSTEN 133<br />

6.3.4 BEDARFSANALYSE 133<br />

6.3.5 MAßNAHMENPLANUNG 134<br />

6.3.6 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 134<br />

6.4 UNTERSTÜTZUNG DER ERZIEHUNG VON JUNGEN VOLLJÄHRIGEN<br />

(§ 41 SGB VIII) 135<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 6 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.4.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN 135<br />

6.4.2 ZIELSETZUNG 135<br />

6.4.3 BESTAND AN ANGEBOTEN UND DIENSTEN 136<br />

6.4.4 BEDARFSANALYSE 136<br />

6.4.5 MAßNAHMENPLANUNG 136<br />

6.4.6 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 137<br />

6.5 KINDER UND JUGENDLICHE IN NOTSITUATIONEN<br />

(§§ 42, 43 SGB VIII) 137<br />

6.5.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN 137<br />

6.5.2 ZIELSETZUNG UND HANDLUNGSBEDARF 138<br />

6.5.3 BESTAND AN ANGEBOTEN UND DIENSTEN 138<br />

6.5.4 BEDARFSANALYSE 138<br />

6.5.5 MAßNAHMENPLANUNG 139<br />

6.5.6 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 139<br />

7 QUALITÄTSENTWICKLUNG 140<br />

7.1 STANDARDS DES ALLGEMEINEN SOZIALEN DIENSTES DES JUGENDAMTS 140<br />

7.1.1 EINFÜHRUNG 140<br />

7.1.2 PROZESS DER HILFEGEWÄHRUNG 141<br />

7.1.2.1 Hilfeplanprozess 141<br />

7.1.2.2 Familiengerichtliche Verfahren 143<br />

7.1.2.3 Unterstützungsprozesse 144<br />

7.1.3 QUALITÄTSENTWICKLUNG BEI FREIEN TRÄGERN 153<br />

8 FORTSCHREIBUNG 153<br />

9 ÜBERSICHT DER EINRICHTUNGEN UND TRÄGER 154<br />

10 TABELLE DER MAßNAHMEN UND PLANUNGSSCHRITTE 156<br />

11 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 157<br />

12 BESCHLUSS DES STADTRATES 158<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 7 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

2 E INLEITUNG<br />

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 Absatz 1 SGB VIII)<br />

§ 1 SGB VIII formuliert den Leitgedanken des Gesetzes. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII soll die Jugendhilfe<br />

dazu beitragen, positive Lebensbedingungen zu gestalten und zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

genügt es nicht, den Bedarf an Einrichtungen, Diensten oder Veranstaltungen festzuschreiben. Vielmehr ist<br />

dieser anhand einer umfassenden Jugendhilfeplanung zu ermitteln und entsprechend der örtlichen<br />

Gegebenheiten und Perspektiven darzustellen und weiterzuentwickeln. Dabei haben die Jugendhilfeplanung<br />

und somit sämtliche Maßnahmen der Jugendhilfe die Grundsätze der Effektivität und Effizienz zu<br />

berücksichtigen. Hierfür sind zwei Gesichtspunkte relevant:<br />

Dass Jugendhilfemaßnahmen Geld kosten, ist nicht zu verhindern. Diese Kosten, wenn sie aufgrund eines<br />

bestehenden individuellen Bedarfes verursacht werden, können auch nicht durch anderweitige Leistungen<br />

oder Kostenträger als die der Jugendhilfe gedeckt werden. Nach § 79 Abs. 1 und 2 SGB VIII gilt für alle<br />

Aufgaben die Gesamtverantwortung und die Gewährleistungspflicht der öffentlichen Jugendhilfe. Daraus<br />

ergibt sich, dass die Jugendhilfeträger die erforderlichen Einrichtungen und Dienste zur Verfügung zu stellen<br />

haben. Darüber hinaus haben sie zu gewährleisten, dass hierbei ein gesetzlich vorgeschriebener Standard<br />

eingehalten wird. So müssen diese Angebote ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung stehen.<br />

Mithin ist § 79 SGB VIII die Fundamentalnorm des Gesetzes, die gleichzeitig klarstellt, dass es freiwillige<br />

Aufgaben oder bedingte Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII nicht gibt. Lediglich kann bei den einzelnen<br />

Aufgaben nach dem Grad der Verpflichtung unterschieden werden. Diese Unterscheidung ergibt sich aus der<br />

jeweiligen Regelung der Aufgabe als Kann-, Soll- oder Muss-Leistung. Bei Kann-Vorschriften wird dem Träger<br />

ein Ermessensspielraum eingeräumt, innerhalb dessen, nach Abwägung aller für und gegen eine<br />

Entscheidung sprechende Gründe, die zweckmäßigste zu treffen ist. Hierfür können auch finanzielle<br />

Erwägungen angestellt werden. Soll-Vorschriften sind im Regelfall wie Muss-Vorschriften zu behandeln. Hier<br />

ist lediglich bei atypischen Umständen ein Ermessensspielraum gegeben. Jedoch gelten knappe oder nicht<br />

vorhandene finanzielle Ressourcen nicht als atypischer Umstand und führen deshalb nicht dazu, notwendige<br />

Leistungen aus diesen Erwägungen heraus nicht zu gewähren. Bei Muss-Vorschriften ist der öffentliche<br />

Träger zum Handeln verpflichtet, ohne hierüber Abwägungen vornehmen zu können. Ist der Verwaltung ein<br />

Ermessen eingeräumt, so darf sie dieses nicht nach belieben ausüben: Es besteht ein Anspruch auf eine<br />

ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 Abs. 1 S. 2 SGB I). Die Ausübung dieses Ermessens „setzt<br />

insbesondere die Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt zur Erreichung (...) des angestrebten Zwecks<br />

voraus“. 1<br />

Hierfür kann eine sachgerechte Planung des Bedarfes als Grundlage dienen. Jedoch zeigte es sich bereits<br />

mehrfach in der Vergangenheit, dass die aktuellen Entwicklungen von den prognostischen abweichen können<br />

und hierdurch unter Umständen erhebliche Kostenänderungen eintreten, wie es zum Beispiel die veränderte<br />

Zuständigkeit für die beruflichen Ausbildungsmaßnahmen für junge Volljährige im Rahmen der<br />

Eingliederungshilfe mit sich brachte. Aus diesem Grund ist es auch nicht ausreichend und akzeptabel, wenn<br />

im Rahmen des Gesamthaushaltes ein gedeckeltes Budget zur Verfügung steht und eine Reaktion auf sich<br />

ändernde gesellschaftliche oder rechtliche Verhältnisse und deren Auswirkungen auf die Anzahl und Kosten<br />

der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung nicht möglich ist.<br />

Gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII besteht auf <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung ein unbedingter Rechtsanspruch. Die im Gesetz<br />

in den einzelnen Hilfearten gebrauchten Soll-Formulierungen „dienen nur der näheren Beschreibung der<br />

1 Wiesner, SGB VIII, Vor § 11 Rdnr. 10<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 8 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

einzelnen Hilfeart, relativieren nicht den in Absatz 1 geregelten Anspruch.“ 2 Mit den in den §§ 28 - 35 SGB VIII<br />

beschriebenen Arten von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung liegt ein Katalog vor, der es ermöglicht, auf einen<br />

Grundbestand an ambulanten, teilstationären und stationären <strong>Hilfen</strong> zuzugreifen. Dabei ist weder die durch<br />

das Gesetz gegebene Reihenfolge der Hilfeformen für die Gewährung einer Leistung einzuhalten, vielmehr gilt<br />

es, für den festgestellten Hilfebedarf die entsprechend erforderliche und geeignete Hilfe auszuwählen.<br />

Andererseits beinhalten diese Vorschriften keine abschließende Aufzählung an Hilfesettings. Durch die<br />

Formulierung „insbesondere“ in § 27 Abs. 2 SGB VIII wird die Möglichkeit eröffnet, durch Kreativität und die<br />

Nutzung eventuell vorhandener Strukturen neue Hilfetypen zu entwickeln, um die <strong>Hilfen</strong> entsprechend des<br />

zugrundeliegenden Bedarfs maßzuschneidern. Dies gilt auch dann, wenn sich diese <strong>Hilfen</strong> nicht immer<br />

eindeutig haushaltsstellenmäßig darstellen lassen. Zwingend notwendig hierfür ist zu jeder Zeit die Beteiligung<br />

der Anspruchsberechtigten sowohl bei der Planung des Bedarfes als auch bei der Aushandlung der zu<br />

gewährenden Leistung (§§ 27, 36 SGB VIII).<br />

Gleichzeitig kann durch eine Planung der Angebote an <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung zum einen sicher gestellt werden,<br />

dass entsprechend der Gewährleistungsverpflichtung die notwendigen <strong>Hilfen</strong> rechtzeitig realisiert werden<br />

können. Die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Angebote an Diensten und Einrichtungen sind daher für die<br />

Zukunft zu planen, ebenso die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe. Andererseits ergibt<br />

sich eine Risikominimierung dahingehend, dass die für die vorgesehenen Maßnahmen notwendigen Mittel für<br />

die Zukunft kalkulierbar sind und eine leistungsentsprechende Verwendung bzw. Abrechnung nachvollziehbar<br />

gestaltet wird. Mithin kann eine Planungs- und Finanzierungssicherheit sowohl für Leistungserbringer als auch<br />

die zuständige Gebietskörperschaft gewährleistet werden.<br />

Bei dem vorliegenden Planungsprozess geht es vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen und<br />

lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe um die Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl innerhalb<br />

der Jugendhilfelandschaft als auch mit anderen Arbeitsfeldern. 3 Entsprechende Versuche finden sich bereits<br />

vereinzelt in Maßnahmen nach diesem Plan, wie z.B. die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt, mit<br />

der Justiz oder auch der Arbeitsverwaltung. Vordergründig gilt es, durch ein gemeinsam abgestimmtes<br />

Handeln die bestehenden Ressourcen zu bündeln und durch innovative Formen der Zusammenarbeit besser<br />

nutzbar zu machen, um auf die immer komplexeren Lebensverhältnisse der Kinder und Jugendlichen in <strong>Jena</strong><br />

zu reagieren. Letztendlich kann dadurch ein effizienter Einsatz der vorhandenen und noch benötigten Mittel für<br />

die ganz individuell notwendigen Maßnahmen erreicht werden.<br />

2 Wiesner, SGB VIII, Vor § 27 Rdnr. 4<br />

3 So auch Rothenburger Thesen der AGJ zur gegenwärtigen Diskussion über Organisation und Struktur der Jugendhilfe.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 9 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3 A USZUG AUS DER S OZIALRAUMANALYSE<br />

3.1 Sozialraumanalyse 2002 aus der Perspektive der Jugendhilfe<br />

Seit nunmehr 3 Jahren wird durch die Jugendhilfeplanung des Jugendamts <strong>Jena</strong> eine Sozialraumanalyse<br />

unter jugendhilferelevanter Fragestellung erstellt. Grundlage dieser Analyse sind die statistischen Angaben,<br />

die Quartalsweise in der Statistikstelle der Stadtverwaltung erhoben werden.<br />

Die Sozialraumanalyse ist ein Verfahren, welches auf die stadtsoziologische Forschung in den USA<br />

zurückgeht, entwickelt insbesondere von Shevky und Bell (1955). Hierbei ging es vor allen darum, mithilfe von<br />

statistischen Größen Aussagen zur sozialen Struktur in städtischen Teilgebieten zu bekommen.<br />

Die Sozialraumanalyse bietet die Möglichkeit, die sozialstrukturellen Verhältnisse eines Stadtgebietes „... unter<br />

besonderer Berücksichtigung benachteiligter und damit problemanfälliger Lebenslagen kleinräumig<br />

differenziert zu erfassen. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen einzelnen sozialpolitischen<br />

Problemkomplexen (Armut, Arbeitslosigkeit, Devianz 4 ) typischerweise ein innerer Zusammenhang besteht,<br />

den man mit Begriffen wie „soziale Benachteiligung“, „Deprivation“ 5 o.ä. umschreiben kann.“ (R. Spiegelberg<br />

2002)<br />

Durch das Verwenden bewährter Daten aus der Statistik ist die Sozialraumanalyse relativ objektiv und<br />

geeignet vergleichende Folgeuntersuchungen durchzuführen. Dabei sollen solche Indikatoren ausgewählt<br />

werden, die dazu geeignet sind, ein zu erhebendes Phänomen besonders treffend zu operationalisieren.<br />

Standardisierte Indikatoren sind<br />

• Altersgliederung (Altersgruppen, Geschlecht, Nationalität)<br />

• Bevölkerungsprognose<br />

• Wanderungsbewegungen (Zu- und Wegzüge)<br />

• Sozialhilfeempfänger/innen (davon Kinder und Jugendliche)<br />

• Einkommensverhältnisse<br />

• Arbeitslosigkeit (davon Jugendliche)<br />

• Wohnsituation<br />

• Obdachlosigkeit<br />

• Familiensituationen (allein Erziehende, Kinderreiche, Nationalitäten, sehr junge Eltern)<br />

• Bildung von Kindern und Jugendlichen (Schulabschlüsse)<br />

• Jugendliche Strafverdächtige (Wohnort- und Tatortprinzip)<br />

• Erzieherische <strong>Hilfen</strong><br />

• Kulturelle Angebote<br />

• Infrastruktur<br />

Eine solche Sozialraumanalyse kann wichtige Hinweise liefern, in welcher Dringlichkeit und mit welchen<br />

inhaltlichen Schwerpunkten soziale Dienstleistungen zu erbringen sind. Des Weiteren ist die Darstellung von<br />

sozialer Ungleichheit und Unterversorgungslagen im Querschnitt und Zeitverlauf möglich. Gerade in Zeiten<br />

knapper Finanzierung können durch eine Sozialraumanalyse besondere Bedarfsgruppen und vorrangige<br />

Räume ermittelt werden, denen in erster Linie Unterstützung zukommen soll. Außerdem wird durch die<br />

Analyse eine Informationsbasis für lokale Aushandlungsprozesse und damit ein höheres Maß an Transparenz<br />

geschaffen.<br />

4 Devianz: von der sozialen Norm abweichendes Verhalten, was nicht unbedingt gegen Gesetze verstößt.<br />

5 Deprivation: Mangel an sozialen Kontakten, Fehlen von Bezugspersonen insbesondere im frühen Kindesalter.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 10 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Im Folgenden sollen nun die Ergebnisse der diesjährigen Sozialraumanalyse vorgestellt werden. Allerdings<br />

können zum heutigen Zeitpunkt noch keine Zahlen von 2003 vorgelegt werden, da die meisten Auswertungen<br />

noch nicht zur Verfügung stehen.<br />

3.1.1 Bevölkerungsentwicklung in <strong>Jena</strong><br />

Seit nunmehr 6 Jahren ist die Zahl der <strong>Jena</strong>er Bevölkerung relativ konstant zwischen knapp 97.000 und<br />

98.000 Einwohnern/innen geblieben. Im Jahr 1994 war ein deutlicher Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen,<br />

der aus der zu dieser Zeit durchgeführten Gebietsreform resultierte.<br />

110.000<br />

108.000<br />

106.000<br />

104.000<br />

102.000<br />

100.000<br />

98.000<br />

96.000<br />

105.825<br />

100.967<br />

99.822<br />

100.350<br />

97.972<br />

96.884<br />

98.002<br />

94.000<br />

92.000<br />

108.010<br />

102.518<br />

100.312<br />

102.013<br />

99.121<br />

97.434<br />

97.081<br />

97.943<br />

90.000<br />

1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Betrachtet man die Entwicklung der Bevölkerung von 1994 bis 2002 in den einzelnen Planungsräumen, so<br />

kann festgestellt werden, dass die drei großen Plattenbaugebiete <strong>Jena</strong>s deutliche Wegzugsgebiete sind,<br />

während die Planungsräume Nord, Ost und West einen Bevölkerungszuwachs erfahren haben.<br />

Saldo 1994 zu 2002<br />

Wanderung 1994 zu 2002 in % der Bevölkerung<br />

-2809Lobeda-West<br />

-5510<br />

Lobeda-Ost<br />

-2359 Winzerla<br />

West<br />

2254<br />

Ost<br />

2505<br />

Nord<br />

1828<br />

-6000 -4000 -2000 0 2000 4000<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

-5,00<br />

-10,00<br />

-15,00<br />

-20,00<br />

-25,00<br />

-30,00<br />

Nord<br />

Ost<br />

West<br />

Winzerla<br />

Lobeda-<br />

Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

Stadt<br />

gesamt<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 11 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

In der linken Grafik sind die absoluten Salden abgetragen. Rechts die prozentualen Anteile an der<br />

Wohnbevölkerung. Betrachtet man die Wanderung der Bevölkerung prozentual zur Wohnbevölkerung im<br />

jeweiligen Planungsraum, wird deutlich, dass Lobeda-Ost ¼ der Wohnbevölkerung verloren hat, gefolgt von<br />

Lobeda-West mit 23% Rückgang. Den höchsten prozentualen Zuwachs verzeichnet der Planungsraum Ost.<br />

Von Interesse für eine perspektivische Entwicklung der einzelnen Planungsräume ist die Zusammensetzung<br />

der Bevölkerung nach Altersgruppen.<br />

Hierbei fällt auf, dass im Planungsraum Nord ein besonders hoher Anteil an Menschen über 65 Jahre lebt,<br />

gefolgt von Lobeda-West und dem Planungsraum Ost. Diese Tatsache ist besonders bei weiteren Planungen<br />

zu berücksichtigen, da davon auszugehen ist, dass hier in den nächsten Jahren ein Bevölkerungsumschwung<br />

stattfinden wird. Herauszufinden ist allerdings noch, ob der hohe Anteil von alten Menschen im Planungsraum<br />

Nord ein erstes Anzeichen von Segregation sein könnte. Entsprechend der Wohnungssituation im<br />

Planungsraum werden dann jüngere Menschen oder junge Familien die Bevölkerungssituation prägen.<br />

Auswirkungen wird dies in erster Linie auf die Kindertagesstättenbedarfsplanung und auf den<br />

Jugendförderplan (Angebote für Kinder) haben.<br />

Menschen über 65 Jahre in % der Bevölkerung<br />

25,00%<br />

20,00%<br />

15,00%<br />

10,00%<br />

5,00%<br />

0,00%<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Nord West Ost Winzerla Lobeda-Ost Lobeda-West gesamt<br />

Im Planungsraum Winzerla lebt der größte Anteil der jungen Menschen unter 21 Jahren an der<br />

Wohnbevölkerung, wobei sich der prozentuale Anteil in den vergangenen Jahren zwischen den einzelnen<br />

Planungsräumen mehr und mehr angenähert hat.<br />

Im Vergleich der unter 21-Jährigen in absoluten Zahlen wird deutlich, dass in Lobeda, betrachtet man die<br />

beiden Lobedaer Stadtteile zusammen, die meisten (4685) jungen Menschen unter 21 Jahren leben, gefolgt<br />

vom Planungsraum West (3940). In Nord (2929), Ost (2740) und Winzerla (2758) leben annährend gleich viele<br />

junge Menschen unter 21. In den eingemeindeten Ortschaften wohnen insgesamt 1990 junge Menschen der<br />

Altersgruppe.<br />

Auf den nächsten Seiten erfolgt die Auswertung ausgewählter sozialer Indikatoren.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 12 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.1.2 Arbeitslosigkeit<br />

In den letzten Jahren ist eine kontinuierliche Abnahme der Zahl derer zu verzeichnen, die über den zweiten<br />

Arbeitsmarkt beschäftigt waren. Im Jahr 2000 gab es am 30.06. noch 1514 Beschäftigte über ABM oder SAM<br />

in <strong>Jena</strong>, in 2001 waren es zum<br />

Arbeitslose absolut zum 30.06. d.J.<br />

gleichen Zeitpunkt nur noch 1229 und<br />

im vergangenen Jahr nur noch 823.<br />

Dies entspricht einem Rückgang um<br />

8000<br />

45%. Die aktuelle Zahl für den<br />

7000<br />

30.06.2003 liegt noch nicht vor, doch<br />

6000<br />

im März waren es nur noch 500<br />

5000<br />

Personen, die Arbeit auf dem 2.<br />

4000<br />

Arbeitsmarkt fanden. Einen<br />

3000<br />

Rückgang scheint es auch weiter zu<br />

2000<br />

geben.<br />

1000<br />

0<br />

1999 2000 2001 2002<br />

Arbeitslose<br />

2. Arbeitsmarkt<br />

Betrachtet man die Arbeitslosenzahlen im Vergleich der einzelnen Planungsräume, so muss festgestellt<br />

werden, dass die meisten Arbeitslosen mit 1315 Personen im Planungsraum Lobeda-Ost wohnen, gefolgt von<br />

Winzerla mit 1035 Personen.<br />

Auf die Wohnbevölkerung<br />

zwischen 18<br />

und 65 Jahre<br />

gerechnet, ergeben<br />

sich allerdings die in<br />

der nachstehenden<br />

Grafik abgetragenen<br />

Werte.<br />

Lobeda-West liegt mit<br />

14,38% weit über dem<br />

Stadtdurchschnitt, der<br />

hier als Grundlinie<br />

dargestellt ist. An<br />

zweiter Stelle liegt<br />

Lobeda-Ost (11,81%)<br />

gefolgt von Winzerla<br />

(11,34%). Am<br />

geringsten ist der<br />

Anteil in den<br />

eingemeindeten<br />

Ortschaften mit 4,73%.<br />

16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

Arbeitslose in % an Bevölkerung zwischen 18 und 65 Jahren<br />

Nord<br />

West<br />

Ost<br />

Bedeutsam für die Kinder- und Jugendhilfe ist die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen.<br />

Insgesamt waren fast 15% der Arbeitslosen in <strong>Jena</strong> unter 25 Jahre alt. Im Vorjahr waren dies noch 12,1%.<br />

Damit ist die Quote der jungen Arbeitslosen fast genauso hoch, wie die der über 55-Jährigen (2002=15,8%).<br />

Verteilt auf die einzelnen Planungsräume ergibt sich folgendes Bild:<br />

Winzerla<br />

Lobeda-Ost<br />

Lobeda-West<br />

Ortschaften<br />

gesamt<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 13 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Arbeitslose unter 25 Jahre in % von Altergruppe<br />

24,0<br />

22,0<br />

20,0<br />

18,0<br />

16,0<br />

14,0<br />

12,0<br />

10,0<br />

Nord<br />

West<br />

Ost<br />

Winzerla<br />

Lobeda-Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

Ortschaften<br />

gesamt<br />

Der größte Anteil an arbeitslosen jungen Menschen bis 25 Jahre wohnt im Planungsraum Lobeda-Ost mit<br />

23,8%, gefolgt vom Planungsraum Ost mit 20,6% und dem Planungsraum Nord mit 19,4%. Den geringsten<br />

Anteil verzeichnen auch hier die eingemeindeten Ortschaften mit 12,7%.<br />

3.1.3 Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

In den letzten vier Jahren ist der<br />

prozentuale Anteil derer, die Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt außerhalb von<br />

Einrichtungen bezogen, leicht gesunken.<br />

Allerdings ging dem fast eine Verdoppelung<br />

von 1998 auf 1999 voraus. Waren es im<br />

Jahr 1998 noch 2,52%, stieg der<br />

prozentuale Anteil 1999 auf über 4% an.<br />

Zwischen 2000 und 2002 schwankte der<br />

Anteil von 3,85% bis 3,72%.<br />

4,50<br />

4,00<br />

3,50<br />

3,00<br />

2,50<br />

2,00<br />

1,50<br />

1,00<br />

0,50<br />

0,00<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt in %<br />

4,06<br />

3,72<br />

3,85 3,71<br />

2,52<br />

1998 1999 2000 2001 2002<br />

10,00<br />

9,00<br />

8,00<br />

7,00<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

Nord<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt in %<br />

Ost<br />

West<br />

Winzerla<br />

Lob.-Ost<br />

Lob.-West<br />

Ortschaften<br />

1998 1999 2000 2001 2002<br />

gesamt<br />

Im Vergleich der<br />

Planungsräume ergeben<br />

sich keine einheitlichen<br />

Verläufe. Den höchsten<br />

Prozentsatz weist der<br />

Planungsraum Lobeda-<br />

West mit durchschnittlich<br />

8,24% der Wohnbevölkerung<br />

auf. An zweiter<br />

Stelle mit 5,34% im Mittel<br />

steht der Planungsraum<br />

Lobeda-Ost. Hier ist das<br />

Niveau in den letzten<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 14 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Jahren relativ konstant um 5,75% geblieben. Der Planungsraum Winzerla weist auch eine relative Kontinuität<br />

(4%) im prozentualen Anteil bei den Beziehern/innen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf. Die Planungsräume<br />

Nord (2,9%), West (2,76%) und Ost (2,14) liegen im Mittel der letzten Jahre unter 3% und somit unter dem<br />

Stadtdurchschnitt. In den eingemeindeten Ortschaften liegen die Zahlen erst seit 2000 vor, deutlich wird aber,<br />

dass hier der mit Abstand geringste Wert zu verzeichnen ist.<br />

Seit dem Jahr 2000 liegen uns die Zahlen der Empfänger von Lebensunterhalt auch nach Altersgruppen vor.<br />

Im Durchschnitt sind von allen Sozialhilfeempfängern 60% unter 27 Jahre alt. Zwischen den einzelnen<br />

Planungsräumen differieren die Durchschnittswerte zwischen 56,25% (Planungsraum Ost) und 63,86%<br />

(Planungsraum Winzerla).<br />

Im Verlauf der einzelnen Jahre sind noch<br />

größere Unterschiede zu verzeichnen. Hier<br />

reicht die Spanne von 53,92% im<br />

Planungsraum Ost (2002) und 66,11% im<br />

Planungsraum Winzerla (2001). Deutlich zu<br />

erkennen ist hier, dass der Anteil im Jahr<br />

2001 in allen Planungsräumen höher als in<br />

den anderen beiden Jahren lag. Am<br />

höchsten ist hier der Unterschied im<br />

Planungsraum Ost.<br />

In den folgenden Grafiken wurden die<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt unter 27 Jahren als<br />

18,00<br />

Jahresmittel in %<br />

16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

Nord Ost West Winzerla Lob.-Ost Lob.-<br />

Nord Ost West Winzerla Lob.-Ost Lob.-West gesamt<br />

West<br />

66,00<br />

64,00<br />

62,00<br />

60,00<br />

58,00<br />

56,00<br />

54,00<br />

52,00<br />

18,00<br />

16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

68,00<br />

66,00<br />

64,00<br />

62,00<br />

60,00<br />

58,00<br />

56,00<br />

54,00<br />

52,00<br />

50,00<br />

Durchschnittlicher Prozentsatz der Empfänger von Hilfe<br />

zum Lebensunterhalt unter 27 Jahren von 2000 bis 2002<br />

Lobeda-West (16,3%) und Lobeda-<br />

Ost (11,85%) liegen die Anteile am<br />

höchsten.<br />

Im Vergleich der einzelnen Jahre<br />

wird deutlich, dass in Lobeda-West<br />

zwar ein geringer Rückgang des<br />

Anteils der Empfänger von Hilfe<br />

zum Lebensunterhalt verzeichnet<br />

werden kann, dieser Planungsraum<br />

aber immer noch deutlich (doppelt<br />

so hoch) über dem<br />

Stadtdurchschnitt liegt. Beim<br />

Planungsraum Nord ist ein<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt unter 27 Jahren in % aller<br />

Hilfeempfänger<br />

Nord Ost West Winzerla Lob.-Ost Lob.-West gesamt<br />

gesamt<br />

2000 2001 2002<br />

jeweiligen Anteile der Empfänger<br />

von Hilfe zum Lebensunterhalt in<br />

den einzelnen Planungsräumen in<br />

Bezug auf die dort lebende<br />

Altersgruppe abgetragen.<br />

Im Durchschnitt erhielten in <strong>Jena</strong> in<br />

den letzten Jahren 7,51% der<br />

jungen Menschen unter 27 Jahren<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt.<br />

Dabei gibt es erhebliche<br />

Unterschiede zwischen den<br />

einzelnen Planungsräumen. Der<br />

niedrigste Anteil ist in den<br />

Planungsräumen Ost (4,29%) und<br />

West (4,33%) zu verzeichnen, in<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt unter 27 Jahren in % der<br />

Altersgruppe<br />

Nord Ost West Winzerla Lob.-Ost Lob.-West gesamt<br />

2000 2001 2002<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 15 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Rückgang des Anteils um 1,4% in den letzten Jahren zu verzeichnen, ebenso im Planungsraum West, wo der<br />

Rückgang allerdings nur 0,5% beträgt.<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Verteilung nach Altersgruppen<br />

2000 2001 2002<br />

Betrachtet man die Gruppe der unter 27-<br />

Jährigen differenziert, so kann festgestellt<br />

werden, dass Kinder bis 6 Jahre absolut<br />

am häufigsten Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

beziehen, gefolgt von der Gruppe der 22<br />

bis 27-Jährigen.<br />

0 bis 6 Jahre 7 bis 17 Jahre 18 bis 21 Jahre 22 bis 27 Jahre<br />

Noch offensichtlicher wird<br />

dieser Unterschied zwischen<br />

den Altersgruppen, betrachtet<br />

man die Anteile der Empfänger<br />

an der jeweiligen<br />

Bevölkerungsgruppe. Im<br />

Durchschnitt empfingen 16,5%<br />

der 0 bis 6-Jährigen Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt, bei der<br />

Altersgruppe der 7 bis 17-<br />

Jährigen und der 18 bis 21-<br />

Jährigen waren es jeweils<br />

18,00<br />

16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

Prozentualer Anteil an der Bevölkerungsgruppe<br />

0 bis 6 Jahre 7 bis 17 Jahre 18 bis 21<br />

Jahre<br />

22 bis 26<br />

Jahre<br />

5,2%, bei den 22 bis 26-Jährigen 7,4%. Auf die einzelnen Planungsräume bezogen ist festzustellen, dass die<br />

meisten Empfänger der 0 bis 6-Jährigen und der 18 bis 21-Jährigen in den letzten Jahren in Lobeda-Ost<br />

lebten, die meisten der Altersgruppe 7 bis 17 lebten in Lobeda-West.<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

3.1.4 Allein Erziehende<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

allein Erziehende und Kinder absolut<br />

5185<br />

5184<br />

5297<br />

3788<br />

3804<br />

3826<br />

2000 2001 2002<br />

allein Erziehende<br />

Kinder<br />

Im Jahr 2002 lebten in <strong>Jena</strong><br />

3826 allein Erziehende mit<br />

5297 Kindern unter 18 Jahren.<br />

Dies entspricht im<br />

Durchschnitt der letzten Jahre<br />

einem Anteil von 4,6% der<br />

<strong>Jena</strong>er Bevölkerung ab 18<br />

Jahre. Gestiegen ist zwischen<br />

2000 und 2002 die Zahl der<br />

allein Erziehenden mit mehr<br />

als einem Kind um 72<br />

Personen, während die Zahl<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 16 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

derer mit einem Kind geringfügig (32 Personen) rückläufig ist.<br />

In der Verteilung der einzelnen Planungsräume ist festzustellen, dass der größte Anteil der allein Erziehenden<br />

an der Bevölkerung ab 18 Jahren in Winzerla lebt, wobei hier ein leichter Rückgang um 0,25% zu verzeichnen<br />

ist. In Lobeda-West lebten 2002 wie auch in Winzerla 5,24% allein Erziehende, gerechnet auf die jeweilige<br />

Bevölkerung. Die Quote für Lobeda-West ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.<br />

Der geringste Anteil an allein Erziehenden lebte in den letzten Jahren im Planungsraum Ost.<br />

Allein Erziehende in % 2002<br />

6,0<br />

5,5<br />

5,0<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

Nord<br />

West<br />

Ost<br />

Winzerla<br />

Lobeda-Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

Ortschaften<br />

gesamt<br />

Anteil der allein Erziehenden an der Bevölkerung ab 18 Jahre<br />

5,50<br />

5,30<br />

5,10<br />

4,90<br />

4,70<br />

4,50<br />

4,30<br />

4,10<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

3,90<br />

3,70<br />

3,50<br />

Nord West Ost Winzerla Lobeda-Ost Lobeda-<br />

West<br />

gesamt<br />

In der folgenden Grafik sind die prozentualen Anteile in den Planungsräumen noch einmal dargestellt,<br />

allerdings wurden die eingemeindeten Ortschaften herausgelöst und als extra Bereich dargestellt. Dabei ist<br />

festzustellen, dass der Anteil im Planungsraum West bei dieser Darstellung etwas über dem Stadtdurchschnitt<br />

liegt. Der Anteil im Planungsraum Winzerla ist somit auch höher als der im Planungsraum Lobeda-West.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 17 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der sozialräumlichen Betrachtung der durch allein Erziehende betreuten<br />

Kinder bis 18 Jahre. Im Durchschnitt der letzten beiden Jahre lebten 35,7% der entsprechenden Altersgruppe<br />

Anteil der Kinder unter 18 Jahre allein Erziehender an der Altersgruppe<br />

50,00<br />

45,00<br />

40,00<br />

35,00<br />

30,00<br />

2001<br />

2002<br />

25,00<br />

20,00<br />

Nord West Ost Winzerla Lobeda-<br />

Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

gesamt<br />

mit einem allein erziehenden Elternteil zusammen. In Lobeda-West waren es im Jahr 2002 sogar 47% der dort<br />

lebenden Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, gefolgt von Lobeda-Ost mit 43% und Winzerla mit 41%.<br />

Die meisten Kinder und Jugendlichen, nach<br />

absoluten Zahlen leben im Planungsraum<br />

West, gefolgt von Winzerla. Die Werte sind<br />

in der nebenstehenden Tabelle abgetragen.<br />

Die Zahl der allein Erziehenden, die Hilfe<br />

zum Lebensunterhalt erhalten ist in den<br />

letzten drei Jahren im Vergleich der jeweils<br />

3. Quartale um 93 Personen gestiegen. Der<br />

größte Zuwachs ist bei den allein<br />

Erziehenden mit einem Kind zu<br />

verzeichnen, während die Zahl derer mit 2<br />

und 3 Kindern relativ gleich geblieben ist.<br />

Kinder von<br />

allein<br />

Erziehenden<br />

Kinder von allein<br />

Erziehenden<br />

2001 2002<br />

Nord 871 886<br />

West 1114 1152<br />

Ost 669 691<br />

Winzerla 1012 1005<br />

Lobeda-Ost 879 897<br />

Lobeda-West 639 666<br />

gesamt 5184 5297<br />

Einen Anstieg um 9 Personen von 1999 auf 2002 gab es bei allein Erziehenden mit 4 und mehr Kindern. Dies<br />

könnte insgesamt ein Hinweis auf die finanzielle Situation von allein Erziehenden in <strong>Jena</strong> sein.<br />

Anzahl allein erziehender Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach<br />

Kinderzahl<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

III/1999 III/2000 III/2001 III/2002<br />

Quartal/Jahr<br />

mit 1 Kind mit 2 & 3 Kindern mit 4 und mehr Kindern<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 18 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.1.5 Jugendkriminalität<br />

In der Statistik des Jugendamtes <strong>Jena</strong> zur Jugendkriminalität werden nur Kinder und Jugendliche erfasst, die<br />

ihren Hauptwohnsitz in <strong>Jena</strong> haben. Sie beruht auf dem Wohnortprinzip.<br />

2003 lebten in <strong>Jena</strong> 13.748<br />

Personen im Alter von 7 bis<br />

unter 21 Jahren (2002 waren es<br />

13.915 2001 noch 14.732 und<br />

2000 sogar 15.324), von denen<br />

960 Personen verdächtigt<br />

wurden, mindestens eine<br />

Straftat begangen zu haben<br />

(2000 waren es zum Vergleich<br />

1028 Personen).<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Entwicklung der Tatverdächtigen unter 21 Jahre<br />

1137<br />

1034 1028<br />

885<br />

817<br />

960<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

75 % der Tatverdächtigen sind männlich. Im Stadtdurchschnitt werden 7 der Kinder/Jugendlichen und jungen<br />

Erwachsenen in diesem Alter verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Damit stieg der Anteil gegenüber<br />

2002 von 5,9% um ca. 1%. Bei den 7 bis unter 14-Jährigen sind 85 einer Tat verdächtigt worden, das sind<br />

Tatverdächtige unter 21 Jahre nach Geschlecht und Planungsraum 2003<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Nord<br />

Ost<br />

West<br />

Winzerla<br />

Lob.-Ost<br />

männlich weiblich<br />

Lob.-<br />

West<br />

Ausländer<br />

2,0% dieser Altersgruppe (2000 waren es 2,7%). Bei den 14 bis unter 21-Jährigen waren es 875, was 9,1%<br />

dieser Altersgruppe entspricht (2000 waren es 9,4%), darunter sind 387 der 14 bis unter 18-Jährigen (8,7%<br />

der Altersgruppe), 488 Tatverdächtige gehören der Altersgruppe der 18 bis unter 21-Jährigen an, was 9,6%<br />

der Altersgruppe entspricht – wiederum eine Erhöhung im Vergleich zu 8,4% im Vorjahr.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 19 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Insgesamt sollen diese 960<br />

Tatverdächtigen 6358 Delikte<br />

begangen haben. Im Durchschnitt<br />

kommen somit auf jeden<br />

Tatverdächtigen ca. sechs<br />

Straftaten. In der Realität schwankt<br />

die Anzahl zwischen einer und 548<br />

Straftaten. Die hohen<br />

Mehrfachstraftaten sind alle im<br />

Bereich<br />

des<br />

Betäubungsmittelgesetzes zu<br />

verzeichnen. Hier wird jeweils die<br />

10,0<br />

8,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

0,0<br />

Anteil der Tatverdächtigen an der Altersgruppe<br />

14 < 18 18 < 21<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

Deliktarten nach Jahren<br />

4500<br />

4000<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Verkehrsdelikt<br />

Körperverletzung<br />

einfacher<br />

Diebstahl<br />

schwerer Diebstahl<br />

BTMG<br />

Sachbeschädigung<br />

Anzahl der Verstöße gezählt und addiert, d.h. wenn ein Jugendlicher verdächtigt wird, jeden Tag im Jahr<br />

gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, ergibt dies automatisch 365 Delikte.<br />

Die meisten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind im Planungsraum Nord mit 1094 Delikten zu<br />

verzeichnen, wobei bemerkt sei, dass darunter zwei Mehrfachtatverdächtige mit 405 und 548 Delikten zu<br />

finden sind. Körperverletzungen wurden am häufigsten in den Planungsräumen Lobeda-Ost (51), West (48),<br />

und Nord (41) registriert. Politisch motivierte Delikte werden insgesamt 41 Personen vorgeworfen, die am<br />

häufigsten in Lobeda-Ost (11) und in Nord (10) stattgefunden haben sollen. Die Anzahl der Delikte im Bereich<br />

Sachbeschädigung verteilen sich relativ gleichmäßig über die Stadt, die geringste Ausprägung ist dabei in Ost<br />

(44) zu verzeichnen, die höchste im Planungsraum Lobeda-Ost mit 89 Delikten.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 20 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Anzahl der Delikte nach Jahren<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Tatverdächtige nach Planungsräumen in Prozent nach<br />

Wohnortprinzip<br />

10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

4<br />

3<br />

Nord Ost West Winzerla Lobeda-Ost Lobeda-West<br />

Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Planungsräume wird deutlich, dass die meisten Straftaten<br />

im Zentrum <strong>Jena</strong>s (Planungsraum West) begangen wurden, die meisten Tatverdächtigen absolut lebten 2003<br />

im Planungsraum West. In Abhängigkeit zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe ist der Anteil der Tatverdächtigen<br />

in Lobeda-Ost mit 9,1% am höchsten, gefolgt von Lobeda-West mit 8,2%. Der niedrigste Anteil ist 2003 in den<br />

Planungsräumen Winzerla und Nord (5,5%) festzustellen.<br />

Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden: Der prozentuale Anteil der tatverdächtigen Kinder an<br />

der Gesamtbevölkerungsgruppe ist insgesamt von 1998 ausgehend von 3,0% auf 2,0% gesunken, nachdem<br />

es 2000 gegenüber 1999 einen leichten Anstieg gab. Der Anteil der tatverdächtigen Jugendlichen ist<br />

gegenüber 1998 von 9,7% auf 9,1% gesunken, wobei im Vorjahr mit 7,9% das geringste Ergebnis bisher<br />

vorlag.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 21 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.1.6 <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

In den vergangenen Jahren wurde die Statistik der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung nach der Stichtagsregelung 31.12. d.<br />

J. erfasst. Das heißt es wurde jeweils ausgewertet, wie viele <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung am 31.12. durch das<br />

Jugendamt geleistet wurden. Was bei dieser Darstellung relativ unberücksichtigt blieb, waren <strong>Hilfen</strong>, die im<br />

Laufe des Jahres liefen, aber vor dem 31.12.<br />

bereits beendet waren. Die jetzige hier<br />

abgebildete Statistik bezieht sich auf die<br />

kumulativen Zahlen der <strong>Hilfen</strong>, also solche,<br />

die am 31.12. d. J. noch liefen und solche,<br />

die im Laufe des Jahres beendet wurden.<br />

Nun wird die gesamte Hilfeleistung in der<br />

Statistik abgebildet. Bis zum Jahr 2001 ist die<br />

Anzahl der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung sowohl<br />

absolut als auch in Prozent der Altersgruppe<br />

gestiegen. Erstmals gab es 2002 einen<br />

Altersgruppe HzE<br />

Prozent der<br />

Altersgruppe<br />

1997 22.010 584 2,7<br />

1998 21.350 630 3,0<br />

1999 20.623 696 3,4<br />

2000 19.941 734 3,7<br />

2001 19.635 784 4,0<br />

2002 19.045 681 3,6<br />

2003 19.054 640 3,4<br />

Rückgang der <strong>Hilfen</strong> in <strong>Jena</strong>. Im Verhältnis von 2001 zu 2003 ist der Anteil der <strong>Hilfen</strong> an der<br />

Bevölkerungsgruppe um 0,6% gesunken.<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

584 630 696 734 784 681 640<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Die Entwicklungen in den einzelnen Hilfearten werden unter den Beschreibungen der jeweiligen Paragraphen<br />

dargestellt.<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass ein bedeutender Rückgang an <strong>Hilfen</strong> im Bereich der Heimerziehung<br />

zu verzeichnen ist. Auch die Anzahl Inobhutnahmen hat sich im Vergleich zwischen 2001 und 2003 fast<br />

halbiert. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die Veränderungen in Struktur und Inhalt der<br />

Erreichbarkeit des Jugendamtes außerhalb der Öffnungszeiten hingewiesen. Im ambulanten Bereich ist die<br />

Anzahl der <strong>Hilfen</strong> bis 2002 angestiegen und auch 2003 relativ konstant geblieben. Der Rückgang der Anzahl<br />

der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung muss unbedingt in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der im sozialen Dienst<br />

tätigen Sozialarbeiter/innen gesehen werden: Durch eine bessere personelle Ausstattung können die Familien<br />

enger durch das Jugendamt betreut und <strong>Hilfen</strong> zum Teil vermieden werden, da die Sozialarbeiter/innen<br />

intensiver mit diesen Familien arbeiten können.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 22 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Paragraph des<br />

Fallzahlen im Jahr<br />

SGB VIII in 1997 in 1998 in 1999 in 2000 in 2001 in 2002 in 2003<br />

19 10 7 8 6 25 25 20<br />

20 3 5<br />

29 SGA 6 9 11 14 12 14 9<br />

29 STK 32 31 52 54 64<br />

30 E.-Beistand 78 90 95 92 98 65 80<br />

30 B.-Helfer 13 40 33 45 35<br />

31 48 52 59 66 75 73 63<br />

32 24 30 33 31 31 24 21<br />

33 80 93 101 93 74 76 69<br />

34 234 247 239 248 242 195 165<br />

35 7 8 7 7 17 12 9<br />

35a 16 15 15 12 24 27 40<br />

42/43 42 59 60 75 72 36 40<br />

42 unb. mind.<br />

Flücht.<br />

39 20 23 19 29 32 20<br />

gesamt 584 630 696 734 784 681 640<br />

Insgesamt wurden im Allgemeinen Sozialen Dienst im vergangenen Jahr 503 Fälle in Beratungsprozessen<br />

registriert. In diesen Beratungsfällen wurden 2536 Beratungsgespräche geführt. Das heißt, dass<br />

durchschnittlich pro Fall 5 Beratungsgespräche notwendig waren. Von diesen 503 Fällen wurden im Jahr 2003<br />

307 abgeschlossen, 134 dauerten zum Erhebungszeitpunkt (Dezember 2003) noch an. 62 dieser Beratungen<br />

mündeten in <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung. Die häufigsten Beratungsgründe waren Erziehungs- und Umgangsfragen.<br />

In der folgenden Grafik sind die Beratungsgründe und das jeweilige Ergebnis zum Erhebungszeitpunkt<br />

dargestellt.<br />

Beratungen im Allgemeinen Sozialen Dienst<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Erziehungsfragen<br />

Umgang<br />

Trennung/Scheidung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Sorgerecht<br />

gem.<br />

Sorgerecht/Sorgeerklärung<br />

Probleme junger Vollj.<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

Zwangsräumung<br />

Schulprobleme<br />

Namensänderung<br />

Mitteilung Polizei<br />

geschloss. Unterbringung<br />

(1631b)<br />

Notsituation<br />

Inobhutnahme<br />

Vermittlung/Mediation<br />

Schulden<br />

HzE Beratung dauert an Beratung abgeschlossen<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 23 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.1.7 Ausländer<br />

In <strong>Jena</strong> lebten mit Stichtag 31.12.2002 2979 Ausländer/innen, davon 289 Kinder und Jugendliche unter 16<br />

Jahre. 60% der Ausländer stammten aus Europa, 27% aus Asien, weitere 7% aus Amerika und 6% aus Afrika.<br />

Insgesamt betrug der Ausländeranteil an der Bevölkerung 2002 3%. Im Jahr 1998 war die höchste Zahl an<br />

Ausländern in <strong>Jena</strong> mit 3419 Personen zu verzeichnen, dies entsprach einem Anteil von 3,5% an der<br />

Bevölkerung. Ca. 45% der in <strong>Jena</strong> lebenden Ausländer sind unter 27 Jahre alt.<br />

Ausländer absolut<br />

3500<br />

3183<br />

3419<br />

3104 2960<br />

3000<br />

2274<br />

2644<br />

2840<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Betrachtet man die einzelnen Planungsräume, so ist festzustellen, dass in Lobeda-West bezogen auf die dort<br />

lebende Bevölkerung der größte Anteil Ausländer lebt. Insgesamt sind es 5,57% und bei den jungen<br />

Menschen unter 27 Jahre sogar 9,36%. Im Planungsraum West sind es 5,1% und 6,14% unter 27 Jahren. Der<br />

geringste Anteil ist im Planungsraum Winzerla mit 1,39% und 1,35% zu verzeichnen. Diese Zahlen werden<br />

sich nach Verlegung der Gemeinschaftsunterkunft entsprechend verändern.<br />

Anteil der Ausländer 2002 nach Planungsräumen<br />

10,00<br />

9,00<br />

8,00<br />

7,00<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

Nord West Ost Winzerla Lobeda-<br />

Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

gesamt<br />

gesamt<br />

unter 27 Jahre<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 24 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.1.8 Wohndichte<br />

Beim Indikator Wohndichte sind zwei verschiedene Perspektiven von Bedeutung: Zum einen ist zu betrachten,<br />

wie viele Einwohner/innen in einer Wohnung wohnen, wobei dies noch nicht sehr viel aussagt über die<br />

tatsächlichen Lebensverhältnisse. Dies wäre erst möglich, wenn die Wohnungsgrößen einfließen würden.<br />

Außerdem ist zu berücksichtigen, wie die Bebauung des Planungsraums ist. Für die Planung im<br />

Kindertagesstättenbereich können solche Zahlen allerdings erste Aufschlüsse über Entwicklungen in neuen<br />

Planungsgebieten geben. Zum anderen ist die Anzahl der Einwohner pro Hektar in den Planungsräumen<br />

interessant, da dies darstellt, auf welchem Raum die jeweiligen Bewohner/innen zusammen leben.<br />

Im Durchschnitt wohnen in <strong>Jena</strong> 1,87 Einwohner/innen in einer Wohnung, unabhängig von der<br />

Wohnungsgröße. Im Planungsraum Ost sind dies 2 Einwohner/innen pro Wohnung und im Planungsraum<br />

Lobeda-Ost dagegen nur 1,76%. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist allerdings unbedingt die Bebauung – in<br />

Ost viele Einfamilienhäuser und in Lobeda-Ost Plattenbauweise mit relativ großen Anteil an<br />

Einraumwohnungen – zu berücksichtigen.<br />

Einwohner pro Wohnung<br />

2,05<br />

2,00<br />

1,95<br />

1,90<br />

1,85<br />

1,80<br />

1,75<br />

1,70<br />

Nord West Ost Winzerla Lobeda-Ost Lobeda-West<br />

Die Wohndichte ist in Lobeda-West mit 37,4 Einwohner/innen pro Hektar am größten, da dieser Planungsraum<br />

eingeschlossen ist von der Autobahn im Süden, der Schnellstraße im Osten, der Bahntrasse im Westen und<br />

im Norden von der Saale. In den Ortschaften leben dagegen nur 1,5 Einwohner/innen pro Hektar. Im<br />

Durchschnitt lebten im Jahr 2002 8,57 Einwohner/innen pro Hektar.<br />

Einwohner/innen pro Hektar<br />

40,00<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

Nord<br />

West<br />

Ost<br />

Winzerla<br />

Lobeda-<br />

Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

Ortschaften<br />

gesamt<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 25 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.1.9 Schüler/innen nach Schultyp<br />

Im Schuljahr 2002/2003 besuchten 14740 Schüler/innen in <strong>Jena</strong> eine Schule. Sie lernten in 742 Klassen.<br />

Schultyp<br />

Anzahl der<br />

Klassen<br />

Anzahl der<br />

Schüler/innen<br />

Anteil in % an der<br />

Gesamtschülerzahl<br />

Grundschule 102 1931 13,1%<br />

Regelschule 138 2865 19,4%<br />

Gymnasium 210 4447 30,2%<br />

Förderschule 48 483 3,3%<br />

Berufsschule 244 5014 34,0%<br />

gesamt 742 14740<br />

Zahlen vom Schulamt <strong>Jena</strong> Stand September 2002<br />

Betrachtet man die Schüler/innen der Regelschulen und Gymnasien, so ergibt sich folgendes Bild:<br />

Von den 520 Abgängern der 4. Klasse der Grundschule kamen im Schuljahr 2002/03 51,9% ans Gymnasium<br />

und 48,1% an die Regelschule. In Regelschulen lernten somit im Schuljahr 2002/03 37% der 10 bis unter 18-<br />

Jährigen und in Gymnasien 57,6%. In diesem Schuljahr kamen bereits ca. 55% an ein Gymnasium und ca.<br />

45% an eine Regelschule (im Bundesdurchschnitt besuchen ca. 50% eine Regelschule und 50% ein<br />

Gymnasium).<br />

Eine sozialräumliche Verteilung der Schülerzahlen nach Schularten soll hier nicht dargestellt werden, da in<br />

verschiedenen Planungsräumen Schulen mit überregionalem Charakter zu finden sind, die kein realistisches<br />

Bild zulassen. Hierfür wäre es notwendig, den Wohnort der Schüler/innen zu erheben. Eine Schlussfolgerung<br />

vom Schulort auf den Wohnort ist in diesem Fall nicht möglich.<br />

3.1.10 Standardpunktzahl<br />

Durch Berechnung der Standardpunktzahl nach der unten stehenden Methode können die verschiedenen<br />

Indikatoren zusammengefasst und somit die Belastung eines Planungsraums mit verschiedenen Indikatoren<br />

dargestellt werden. Die Vergleichbarkeit ist dadurch möglich, dass die jeweiligen Prozentwerte auf einer Skala<br />

von 0 bis 100 dargestellt werden. Die geringste Belastung wird dabei auf den Wert 0 gesetzt, die höchste auf<br />

den Wert 100. Alle anderen Werte werden entsprechend der Belastung auf der Skala zwischen 0 und 100<br />

verteilt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 26 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Standardpunktzahl<br />

• Es geht um das standardisieren von Daten, so dass alle Indikatoren<br />

zwischen 0 und 100 platziert werden<br />

• Berechnungsformel:<br />

S=x(r-o) ) oder bei inversen Zusammenhängen<br />

S`= 100-x(r-o)<br />

x= 100/r max – r min (Konversionsfaktor)<br />

• S = der gesuchte Wert (standardisierte Wert<br />

eines Indikators)<br />

• x = 100 dividiert durch die Differenz aus höchstem und niedrigstem<br />

Wert des Indikators<br />

• r = der Rohwert<br />

• r max = die höchste Verhältniszahl der Anteile<br />

• r min = die niedrigste Verhältniszahl der Anteile<br />

• r max – r min = der Wertbereich<br />

• O = der niedrigste Wert des Indikators<br />

Für die Standardpunktzahl dieser Sozialraumanalyse wurden insgesamt 14 so genannte Standardindikatoren<br />

verwendet. Eine Gewichtung einzelner Indikatoren hat dabei noch nicht statt gefunden. Für das kommende<br />

Jahr ist eine Weiterarbeit an diesem Punkt geplant.<br />

Standardpunktzahl nach Shevky und Bell<br />

100,00<br />

90,00<br />

80,00<br />

70,00<br />

60,00<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

Nord<br />

West<br />

Ost<br />

Winzerla<br />

Lobeda-<br />

Ost<br />

Lobeda-<br />

West<br />

Ortschaften<br />

sonstiges<br />

gesamt<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 27 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.2 Ausgewählte Aspekte der sozialräumlichen Bevölkerungsprognose<br />

Eine neue Planungsgrundlage ist die nun vorliegende sozialräumliche Bevölkerungsprognose für die Stadt<br />

<strong>Jena</strong>, die durch die Statistikstelle der Stadt <strong>Jena</strong> erstellt wurde, bei der wir uns an dieser Stelle recht herzlich<br />

für diese fundierte Planungsgrundlage und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken wollen. Diese gibt<br />

erstmals Auskunft über eine sozialräumliche Entwicklung. Bisher lagen nur Daten über die Entwicklung der<br />

Stadt <strong>Jena</strong> gesamt vor.<br />

Diese Bevölkerungsprognose geht von den Grunddaten der Prognose des Landes aus dem Jahr 2002 mit<br />

3.000<br />

Altersverteilung Stadt gesamt<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

2002<br />

2005<br />

2010<br />

2020<br />

0<br />

0 20 40 60 80<br />

Alter<br />

zugrunde liegenden Zahlen aus 2001 aus. Diese Daten wurden mithilfe der Daten aus dem<br />

Einwohnermeldeprogramm, insbesondere der Zu- und Wegzüge in der Altersgruppe der 18 bis 40-Jährigen<br />

neu gerechnet, wodurch die <strong>Jena</strong>er Spezifik (hohe Studentenzahlen) besser abgebildet werden kann (Vgl.<br />

Berger, M. 2003 Statistikstelle <strong>Jena</strong>). Dabei wurden die statistischen Bezirke in Planungsräume<br />

zusammengefasst, um eine bessere Planbarkeit zu erzielen. Besonders wichtig ist dabei der Hinweis, dass<br />

aus den Planungsräumen die Ortschaften heraus gerechnet wurden, um den Blick auf diese nicht zu<br />

verfälschen.<br />

Wie bereits in der Sozialraumanalyse ausgeführt soll sich nach den Angaben der Bevölkerungsprognose für<br />

<strong>Jena</strong> die Einwohner/innenzahl bis zum Jahr 2020 auf 90.000 verringern. In der folgenden Grafik wird dies<br />

noch einmal abgebildet.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 28 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

102.000<br />

amtliche Werte (TLS)<br />

100.000<br />

Werte des Einw ohmermelde- registers bzw .<br />

Prognose<br />

98.000<br />

96.000<br />

94.000<br />

92.000<br />

Jahr<br />

90.000<br />

1995 2000 2005 2010 2015 2020<br />

Diese erste Übersicht enthält allerdings nur die Gesamteinwohner/innenentwicklung in den nächsten Jahren.<br />

Für die Planung der Kinder- und Jugendarbeit ist allerdings die Entwicklung der einzelnen Altersgruppen von<br />

großer Bedeutung. Eine solche Übersicht ist der zweiten vorstehenden Grafik zu entnehmen, die in der X-<br />

Achse das Alter darstellt und in der Y-Achse die Anzahl der Einwohner/innen. Die Werte aus Alter und Anzahl<br />

sind den einzelnen Linien zu entnehmen.<br />

Werden nun die einzelnen Planungsräume betrachtet, so zeichnet sich ein eher heterogenes Bild ab.<br />

Zunächst soll hier noch einmal die Aufteilung der statistischen Bezirke zu den <strong>Jena</strong>er Planungsräumen<br />

dargestellt werden.<br />

Planungsraum Nord:<br />

043 – <strong>Jena</strong>-Nord,<br />

071 – Löbstedt Ort,<br />

Planungsraum Ost:<br />

081 – Wenigenjena/Kernberge,<br />

082 – Wenigenjena-Ort,<br />

Planungsraum West:<br />

041 – <strong>Jena</strong>-Zentrum,<br />

042 – <strong>Jena</strong>-West,<br />

044 – <strong>Jena</strong>-Süd,<br />

Planungsraum Winzerla:<br />

012 – Beutenberg/Winzerlaer Straße<br />

021 – Burgau Ort<br />

Planungsraum Lobeda:<br />

061 – Lobeda-Altstadt<br />

063 – Lobeda-Ost<br />

072 – Nord II.<br />

083 – Wenigenjena/Schlegelsberg<br />

112 – Ziegenhainer Tal.<br />

051 – Lichtenhain Ort,<br />

052 – Mühlenstraße.<br />

022 – Ringwiese Flur Burgau<br />

090 – Winzerla<br />

131 – Drackendorf/Lobeda-Ost<br />

062 – Lobeda-West<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 29 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Ortschaften<br />

011 – Ammerbach Ort<br />

030 – Göschwitz<br />

100 – Wöllnitz<br />

111 – Ziegenhain Ort<br />

132 – Drackendorf<br />

133 – Ilmnitz<br />

141 – Maua<br />

142 – Leutra<br />

151 – Münchenroda<br />

152 – Remderoda<br />

161 – Krippendorf<br />

162 – Vierzehnheiligen<br />

170 – Isserstedt<br />

181 – Cospeda<br />

182 – Lützeroda<br />

183 – Closewitz<br />

191 – Kunitz<br />

192 – Laasan<br />

201 – <strong>Jena</strong>prießnitz<br />

202 – Wogau<br />

In der weiteren Beschreibung werden die unter Ortschaften zusammengefassten statistischen Bezirke nicht<br />

mehr berücksichtigt, da sie für die Standortentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit keine<br />

Bedeutung haben. Für diese Gebiete werden die selbstorganisierten Jugendzimmer vorgehalten.<br />

Die klassischen Zuzugsgebiete werden auch noch in den nächsten Jahren an Bevölkerung hinzugewinnen,<br />

bevor auch dort ab 2013 ein unterschiedlich starker Rückgang zu erwarten sein wird. In den Wegzugsgebieten<br />

Lobeda-West, Lobeda-Ost und Winzerla wird die Einwohner/innenentwicklung auf unterschiedlichem Niveau,<br />

bestimmt durch die Ausgangszahlen, kontinuierlich abnehmen.<br />

Nach diesem Einblick in die Bevölkerungszahlen und deren Entwicklung insgesamt in der Stadt <strong>Jena</strong>, soll nun<br />

der Focus auf die Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 30 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

Lobeda-Ost<br />

Lobeda-West<br />

Nord<br />

Ost<br />

West/Zentrum<br />

Winzerla<br />

Ortschaften<br />

5.000<br />

0<br />

1995 2000 2005 2010 2015 2020<br />

Der Anteil der 7 bis 21-Jährigen wird sich in den nächsten Jahren bis ca. 2012 stetig verringern, von derzeit<br />

knapp 20.000 jungen Menschen auf 10.266. Danach wird diese Altersgruppe wieder ansteigen auf fast 12.000<br />

junge Menschen im Jahr 2020.<br />

Wenn man nun zwischen den einzelnen Altersgruppen unterscheidet ergibt sich das folgende Bild:<br />

7 bis 21 Jahre Stadt gesamt<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

1995<br />

1997<br />

1999<br />

2001<br />

2003<br />

2005<br />

2007<br />

2009<br />

2011<br />

2013<br />

2015<br />

2017<br />

2019<br />

Die Altersgruppe der 7 bis 13-Jährigen wird ihren Tiefpunkt im Jahr 2005 mit 4.000 Kindern haben und dann<br />

auf ein Niveau von ca. 5.000 Kindern steigen, welches relativ beständig bis 2020 bleibt.<br />

Anders bei der Altersgruppe der 14 bis 21-Jährigen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 31 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Hier werden die Zahlen von derzeit 10.646 kontinuierlich auf ca. 5.000 im Jahr 2012 sinken und dann erst<br />

allmählich bis auf 7.000 im Jahr 2020 steigen.<br />

<strong>Jena</strong> gesamt Altersgruppenentwicklung<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

10.267 10.534<br />

9.103<br />

1995<br />

1996<br />

8.286<br />

10.715<br />

6.794<br />

11.322<br />

5.285<br />

10.646<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

9.632<br />

4.338 4.260<br />

4.000<br />

Diese Entwicklung in der gesamten Stadt <strong>Jena</strong> ist nicht auf die einzelnen Planungsräume zu übertragen,<br />

zumal die Ausgangsbedingungen sehr unterschiedlich sind. Aus diesem Grund erfolgt nun eine kurze<br />

Beschreibung der einzelnen Planungsräume aus der Blickrichtung der Bevölkerungsentwicklung. Diese<br />

werden ergänzt durch erste Vermutungen zu den sozialen Belastungen in Planungsraum. Hier ist davon<br />

auszugehen, dass die derzeitigen bzw. über Jahre hinweg konstanten Belastungen auch in den nächsten<br />

Jahren, bei gleichbleibender Kommunal- und Bundespolitik, so zu verzeichnen sein werden. Einzig die<br />

Entscheidung zur Lage der Gemeinschaftsunterkunft wird Veränderungen bringen, die in der Darstellung des<br />

Planungsraums West abzulesen sind (der Balken Ausländer ist dann einfach in den Planungsraum der<br />

Gemeinschaftsunterkunft zu verschieben).<br />

Weiterhin kann die Schulnetzplanung Einfluss auf die Struktur der Bevölkerung eines Planungsraums haben:<br />

Durch das Hinzukommen oder Wegfallen von Schularten kann es zu Zu- oder Wegzug von Familien bzw.<br />

allein Erziehenden kommen.<br />

8.321<br />

6.871<br />

4.698<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

5.638<br />

5.289<br />

5.075 5.167<br />

5.040<br />

7-13 Jahre 14-21 Jahre<br />

5.826<br />

6.500 6.903<br />

5.454 5.413 5.212<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 32 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.2.1 Planungsraum Nord<br />

Im Planungsraum Nord leben derzeit (Stand 31.12.2002) 16.984 Menschen, von denen 2.321 im Alter<br />

zwischen 7 und 21 Jahren sind. Dieser Planungsraum war bereits in den letzten Jahren durch starken Zuzug<br />

gekennzeichnet.<br />

Bis zum Jahr 2020 wird sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen der Altersgruppe zwischen 7 und 21 Jahren<br />

auf ca. 2.400 erhöhen, wobei im Jahr 2012 ein Tiefpunkt von 1.961 Kindern und Jugendlichen erreicht wird.<br />

Es ist also damit zu rechnen, dass im Durchschnitt der nächsten Jahre ca. 2.180 Kinder und Jugendliche<br />

dieser Altersgruppe im Planungsraum leben werden. Somit wird die Anzahl der Kinder und Jugendlichen<br />

relativ gleich bleiben, sogar ab 2015/16 über den heutigen Wert steigen. Bezogen auf die Gesamtzahl der 7<br />

7 bis 21 Jahre Nord<br />

3.000<br />

2.500<br />

2321<br />

2204<br />

2054<br />

2401<br />

2.000<br />

1961<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

bis 21-Jährigen in <strong>Jena</strong> werden in den kommenden Jahren durchschnittlich 18,2% dieser Altersgruppe im<br />

Planungsraum Nord leben.<br />

Betrachtet man die unterschiedlichen Altersgruppen, nämlich die 7 bis 13-Jährigen und die 14 bis 21-Jährigen,<br />

so sind dabei perspektivisch unterschiedliche Entwicklungen fest zu stellen: Die Anzahl der Jugendlichen hat<br />

derzeit den höchsten Stand erreicht und wird bis zum Jahr 2012 um ca. 500 Personen sinken, um danach<br />

wieder auf fast das gleiche Niveau bis 2020 zu steigen. Da in der Phase der Abnahme der Anzahl der Kinder<br />

und Jugendlichen sich auch insgesamt die Bevölkerung in <strong>Jena</strong> reduzieren wird, ist davon auszugehen, dass<br />

der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Bevölkerung im Planungsraum relativ konstant bei 12% bleibt.<br />

Der Einfluss der sozialen Belastung wird sich in diesem Gebiet zum heutigen Stand nur geringfügig verändern,<br />

da die Bau- und Infrastruktur einen Zuzug von vorwiegend sozial schwachen Bevölkerungsgruppen nicht<br />

erwarten lässt. Auch Anzeichen von Segregation im Bereich der Altenhilfe sind derzeit nicht zu erkennen. Das<br />

heutige Niveau der sozialen Belastungen im Planungsraum liegt, abgesehen von der Wohndichte, in allen<br />

Bereichen unter dem Stadtdurchschnitt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 33 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Nord Altersgruppenentwicklung<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1.073<br />

991 972<br />

1.212<br />

899<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

1.421<br />

1.552 1.542<br />

786 740 703<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

1.446<br />

770<br />

1.286<br />

880<br />

1.122<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

986<br />

7 bis 13 Jahre 14 bis 21 Jahre<br />

942<br />

1.040<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

984<br />

1.087<br />

1.134<br />

1.083<br />

1.276 1.383<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

1.017<br />

Planungsraumprofil Nord<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

HLU<br />

allein<br />

Erziehenden<br />

UVG<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslose<br />

unter 25 Jahre<br />

Tatverdächtige<br />

Ausländer<br />

Wohndichte<br />

Fazit:<br />

Die sozialen Belastungen im Planungsraum Nord werden sich vermutlich auch mittelfristig auf dem heutigen<br />

Niveau bewegen, wogegen die Anzahl der Kinder und Jugendlichen langfristig über das heutige Niveau<br />

steigen wird, ein zwischenzeitlicher Rückgang ist allerdings zu erwarten, der aber eher als gering bezeichnet<br />

werden kann. Das Bevölkerungsniveau wird auf dem heutigen Stand bleiben. Der Anteil der 7 bis 21-Jährigen<br />

an allen in <strong>Jena</strong> lebenden Kindern und Jugendlichen wird vermutlich durchschnittlich 18,2% betragen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 34 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

3.2.2 Planungsraum Ost<br />

Im Planungsraum Ost leben derzeit (31.12.2002) 14.232 Personen, davon 2.083 im Alter zwischen 7 und 21<br />

Jahren. In den letzten Jahren war ein relativ sanfter Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen, der sich auch in<br />

den kommenden Jahren laut der vorliegenden Prognose fortsetzen wird. Das Bevölkerungsniveau soll auch in<br />

den kommenden Jahren, bis ca. 2008/2009 auf dem heutigen Niveau verbleiben und dann im Zuge des<br />

allgemeinen Bevölkerungsrückgangs auf bis zu 13.000 Einwohner/innen zurückgehen. Ein relativ konstanter<br />

Wert.<br />

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wird ähnlich wie in Nord um ca. 500 Personen bis auf 1.533 sinken.<br />

Allerdings wird sich auch hier langfristig der Verlust ausgleichen und fast den Stand von heute erreichen. Im<br />

Durchschnitt sollen der Prognose entsprechend knapp 1.800 Kinder und Jugendliche im Planungsraum Ost<br />

leben, dies entspricht einem Anteil von 14,7% der gesamten Altersgruppe in der Stadt.<br />

7 bis 21 Jahre Ost<br />

2.500<br />

2.000<br />

2083<br />

1983<br />

1667<br />

1740<br />

1.500<br />

1533<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

Ähnlich wie im Planungsraum Nord sieht auch die Entwicklung in Ost aus, wenn man die zwei Altersgruppen,<br />

die 7 bis 13-Jährigen und die 14 bis 21-Jährigen betrachtet. Das Ausgangsniveau 2003 beträgt bei den<br />

Ost Altergruppenentwicklung<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

1.169<br />

1.256<br />

1.017 1.046<br />

1.353 1.379 1.402<br />

1.363<br />

1.205<br />

944<br />

778<br />

654 620 663<br />

1.026<br />

714<br />

1.015<br />

857<br />

935<br />

779 838<br />

748 762 763 759 738<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

7-13 Jahre 14-21 Jahre<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 35 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Jugendlichen 1.402 Personen und bei den Kindern 654. Während sich im Betrachtungszeitraum die Zahl der<br />

Jugendlichen bis 2013 halbieren wird, um dann bis 2020 wieder auf einen Wert um 1.000 Personen<br />

anzusteigen, soll die Anzahl der Kinder im Planungsraum allmählich bis auf ca. 760 Personen ansteigen und<br />

auch ungefähr auf diesem Niveau bestehen bleiben.<br />

Der Planungsraum Ost ist von den sozialen Belastungen am geringsten in <strong>Jena</strong> betroffen. Ausgenommen der<br />

Wohndichte und der jugendlichen Arbeitslosen, liegen alle Werte deutlich unter dem Stadtdurchschnitt.<br />

Planungsraum Ost<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

HLU<br />

allein<br />

Erziehenden<br />

UVG<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslose<br />

unter 25 Jahre<br />

Tatverdächtige<br />

Ausländer<br />

Wohndichte<br />

Fazit:<br />

Auch in den kommenden Jahren wird sich die soziale Belastung wie oben dargestellt im Planungsraum Ost<br />

auf eher niedrigem Niveau bewegen, was sich schon allein aus der Bebauung des Planungsraums mit<br />

vorwiegend Wohneigentum ergibt. Das Bevölkerungsniveau wird ungefähr auf dem heutigen Stand bleiben.<br />

14,6% der Kinder und Jugendlichen zwischen 7 und 21 Jahren werden vermutlich im Durchschnitt im<br />

Planungsraum Ost wohnen.<br />

3.2.3 Planungsraum West<br />

Im Planungsraum West leben derzeit (31.12.2002) 19.786 Personen, davon 3.132 Alter zwischen 7 und 21<br />

Jahren.<br />

In den letzten Jahren war ein relativ stetiger Anstieg der Bevölkerung um mehr als 3.000 Personen zu<br />

verzeichnen, der sich auch in den kommenden Jahren bis ca. 2009 kontinuierlich fortsetzen soll. Vom<br />

allgemeinen Bevölkerungsrückgang wird man im Planungsraum West vermutlich nichts spüren, das<br />

Bevölkerungsniveau wird sich auch bis 2020 zwischen 21.000 und 22.000 Personen bewegen.<br />

In der Altersgruppe der 7 bis 21-Jährigen beginnt derzeit ein leichter Rückgang, wobei der Tiefpunkt im Jahr<br />

2011 mit immer noch fast 2.600 Personen der Altersgruppe erwartet wird. Im weiteren zeitlichen Verlauf soll<br />

die Zahl der Kinder und Jugendlichen im genannten Alter wieder auf über 3.200 Personen ansteigen. Im<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 36 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Durchschnitt werden in diesem Planungsraum perspektivisch die meisten Kinder und Jugendlichen leben,<br />

nämlich ca. 2.800, was einem Anteil von 23,8% der Altersgruppe der gesamten Stadt beträgt.<br />

7 bis 21 Jahre West<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

3132<br />

2737<br />

2604<br />

2594<br />

3208<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1995<br />

1997<br />

1999<br />

2001<br />

2003<br />

2005<br />

2007<br />

2009<br />

2011<br />

2013<br />

2015<br />

2017<br />

2019<br />

Betrachtet man nun die unterschiedlichen Altersgruppen, so ist festzustellen, dass auch hier die Anzahl der<br />

Jugendlichen in den kommenden Jahren noch weiter zurück gehen soll (von derzeit 2.049 auf ca. 1.160 im<br />

Jahr 2012), danach wird für diese Altersgruppe wieder ein Anstieg auf 1.850 Personen im Jahr 2020 erwartet.<br />

Die Altersgruppe der 7 bis 13-Jährigen allerdings hat fast den niedrigsten Wert erreicht. Es ist zu erwarten,<br />

dass bis ca. 2016 eine positive Bilanz bei den 7 bis 13-Jährigen im Planungsraum West zu verzeichnen ist.<br />

Obwohl danach auch hier ein Rückgang wieder wahrscheinlich ist, bleibt die Zahl der Kinder immer über dem<br />

Wert von 1997.<br />

West Altersgruppenverteilung<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1.741<br />

1.638<br />

1995<br />

1996<br />

1.837<br />

1.453<br />

2.011<br />

1.225<br />

2.315<br />

996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2.049<br />

863<br />

1.835<br />

902<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

Vergleicht man die Sozialdaten des Planungsraums West mit denen der anderen <strong>Jena</strong>er Planungsräume, so<br />

ist festzustellen, dass hier der Wert höher ist als in Nord und Ost, aber längst nicht an die sozialen<br />

Belastungen in Lobeda und Winzerla heran reicht. In West sind Werte über dem Stadtdurchschnitt beim Anteil<br />

1.637<br />

1.040<br />

1.429<br />

1.212<br />

1.361<br />

1.491<br />

1.233 1.178<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

7-13 Jahre 14-21 Jahre<br />

1.555<br />

1.343<br />

1.590<br />

1.524<br />

1.853<br />

1.355<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 37 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

der Ausländer/innen zu erkennen, was an der Einrichtung auf dem Forst liegt, die zu diesem Planungsraum<br />

zugeordnet ist. Wie bereits erwähnt, wird dieser Balken mit der Einrichtung verschwinden und in einem<br />

anderen Planungsraum erscheinen. Damit könnte zukünftig der Planungsraum West niedrigere Werte als Ost<br />

und Nord haben. Die Wohndichte liegt auch hier über dem Durchschnitt.<br />

Planungsraumprofil West<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

HLU<br />

allein<br />

Erziehenden<br />

UVG<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslose<br />

unter 25 Jahre<br />

Tatverdächtige<br />

Ausländer<br />

Wohndichte<br />

Fazit:<br />

Der Planungsraum West wird vermutlich auch in den nächsten Jahren das Zuzugsgebiet Nr. 1 in <strong>Jena</strong> sein. Im<br />

Durchschnitt leben dort die meisten Kinder und Jugendlichen, vermutlich mit einem Anteil von ca. 23,8% der<br />

Altersgruppe. Die Sozialdaten lassen keinen besonderen Bedarf erkennen. Der Planungsraum ist am besten<br />

mit kulturellen und soziokulturellen Einrichtungen ausgestattet. Auch die Lage bietet gute Mobilitätschancen.<br />

3.2.4 Planungsraum Winzerla<br />

Im Planungsraum Winzerla leben derzeit (31.12.2002) 15.265 Personen, davon 2.804 im Alter zwischen 7 und<br />

21 Jahren.<br />

In den letzten Jahren (seit 1995) ist ein kontinuierlicher Rückgang der Bevölkerung um ca. 2.000 Personen<br />

festzustellen. Diese Tendenz wird sich laut der vorliegenden Bevölkerungsprognose auch in den kommenden<br />

Jahren fortsetzen. Prognostiziert wird ein weiterer Rückgang um 3.400 Personen bis 2020. Eventuell könnte<br />

es allerdings sein, dass durch die Maßnahmen im Rahmen des Programmgebiets „Soziale Stadt“ (Winzerla<br />

wird 2003 erstmals als solches ausgewiesen) eine Minderung des Rückgangs einsetzt. Allerdings ist in der<br />

Tendenz auch dadurch keine komplette Veränderung zu erwarten.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 38 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

In der Altersgruppe der 7 bis 21-Jährigen wird der negative Trend vermutlich bis zum Jahr 2012/13 anhalten.<br />

Dann sollen in Winzerla noch 1.290 Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 21 Jahren leben, bevor die Zahl<br />

wieder leicht auf 1.460 im Jahr 2020 steigt. Im Durchschnitt leben im Planungsraum Winzerla 13,9% der<br />

Kinder und Jugendlichen zwischen 7 und 21 Jahren.<br />

7 bis 21 Jahre Winzerla<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2804<br />

2246<br />

2.000<br />

1.500<br />

1477<br />

1459<br />

1.000<br />

500<br />

1290<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

Betrachtet man die beiden Altersgruppen (Kinder und Jugendliche) getrennt ergibt sich auch hier wieder ein<br />

differenziertes Bild.<br />

Derzeit leben in Winzerla fast dreimal so viele Jugendliche wie Kinder. Dieses Verhältnis wird sich in den<br />

kommenden Jahren, bis 2013 relativ angleichen. Dies bedeutet, dass die Zahl der Jugendlichen bis zu diesem<br />

Zeitpunkt sehr kontinuierlich sinken wird und die Anzahl der Kinder relativ mäßig steigt. Bis 2020 wird diese<br />

Tendenz voraussichtlich auch so bestehen bleiben.<br />

Winzerla Altersgruppenentwicklung<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

2.224<br />

1.663<br />

1.842<br />

1.910<br />

1.975<br />

2.034<br />

1.973<br />

1.701<br />

1.338<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1.389<br />

934<br />

660<br />

545<br />

546<br />

1.034<br />

579<br />

607<br />

778<br />

636<br />

654<br />

658<br />

671<br />

752<br />

658<br />

831<br />

628<br />

1995<br />

1997<br />

1999<br />

2001<br />

2003<br />

2005<br />

2007<br />

2009<br />

2011<br />

2013<br />

2015<br />

2017<br />

2019<br />

7-13 Jahre 14-21 Jahre<br />

Winzerla hatte in den letzten Jahren immer den höchsten Anteil der Kinder und Jugendlichen an der<br />

Bevölkerung im Planungsraum. Dies soll auch noch bis ca. 2008 so bleiben, erst danach wird der<br />

Planungsraum West die meisten Jugendlichen an der Bevölkerung vorweisen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 39 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Die Sozialdaten im Planungsraum Winzerla liegen in sechs der acht ausgewählten Bereiche über dem<br />

Stadtdurchschnitt. Hier sei insbesondere auf den höchsten Anteil an allein Erziehenden verwiesen. Eine<br />

detailliertere Beschreibung ist der Sozialraumanalyse zu entnehmen. Im Ranking der Planungsräume nimmt<br />

Winzerla seit bereits drei Jahren den zweiten Platz mit steigender Tendenz ein.<br />

Planungsraum Winzerla<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

HLU<br />

allein<br />

Erziehenden<br />

UVG<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslose<br />

unter 25 Jahre<br />

Tatverdächtige<br />

Ausländer<br />

Wohndichte<br />

Fazit:<br />

Die Bevölkerung in Winzerla wird vermutlich kontinuierlich abnehmen. 13,9% der Kinder und Jugendlichen der<br />

Stadt <strong>Jena</strong> im Alter zwischen 7 und 21 Jahren sollen im Durchschnitt in Winzerla leben. Die soziale Indikation<br />

bleibt vermutlich eher gleich, eventuell können durch die Zunahme der Segregation zwischenzeitlich<br />

Verschärfungen in diesem Bereich eintreten. In Winzerla leben die meisten allein Erziehenden.<br />

3.2.5 Planungsraum Lobeda<br />

Im Planungsraum Lobeda leben derzeit (31.12.2002) 23.368 Personen, davon 3.976 im Alter zwischen 7 und<br />

21 Jahren.<br />

In den letzten Jahren (seit 1995) ist ein kontinuierlicher Rückgang der Bevölkerung um ca. 7.000 Personen<br />

festzustellen. Diese Tendenz wird sich laut der vorliegenden Bevölkerungsprognose auch in den kommenden<br />

Jahren fortsetzen. Prognostiziert wird ein weiterer Rückgang um fast 6.000 Personen bis 2020.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 40 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

In der Altersgruppe der 7 bis 21-Jährigen wird der negative Trend vermutlich bis zum Jahr 2013 anhalten.<br />

Dann sollen in Lobeda noch 1.919 Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 21 Jahren leben, bevor die Zahl<br />

wieder leicht auf 2.140 im Jahr 2020 steigt. Im Durchschnitt leben im Planungsraum Lobeda 17,4% der Kinder<br />

und Jugendlichen zwischen 7 und 21 Jahren.<br />

7-21 Jahre Lobeda<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

3.976<br />

2.991<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

Bei einer differenzierten Betrachtung der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ergibt sich auch im<br />

Planungsraum Lobeda ein unterschiedliches Bild:<br />

Das Verhältnis der Anzahl der Kinder zu der Anzahl der Jugendlichen wird sich auch in diesem Planungsraum<br />

bis 2013 annähern. Dann sollen in Lobeda jeweils ca. 950 Kinder bzw. Jugendliche leben.<br />

Bis 2020 wird diese Zahl relativ konstant gleich bleiben oder sogar leicht steigen.<br />

2.194<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

1.919<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2.141<br />

Lobeda Altersgruppenentwicklung<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

3.990<br />

3.510<br />

3.029<br />

2.996<br />

2.615<br />

2.500<br />

2.596<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

2.210<br />

1.692<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1.250<br />

2002<br />

980<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2.167<br />

823<br />

1.821<br />

815<br />

1.437<br />

890<br />

1.147<br />

922<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

7-13 Jahre 14-21 Jahre<br />

2013<br />

971<br />

949<br />

1.003<br />

965<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

1.133<br />

959<br />

1.201<br />

932<br />

2019<br />

2020<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 41 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Bereits seit einigen Jahren wird in Lobeda der höchste Wert der sozialen Belastung gemessen. Dies ergab<br />

auch die Sozialraumanalyse aus dem Jahr 2002. An dieser Tendenz wird es vermutlich in den nächsten<br />

Jahren keine gravierenden Veränderungen geben. Es besteht nur die Gefahr der Segregation ähnlich wie in<br />

Winzerla. In Lobeda ist der nicht abgebildete Zuzug von Migranten insgesamt sehr hoch. Alle abgebildeten<br />

sozialen Indikatoren liegen in Lobeda über dem Stadtdurchschnitt, insbesondere der Anteil der Bezieher/innen<br />

von Sozialhilfe und derer, die arbeitslos sind.<br />

Planungsraum Lobeda<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

HLU<br />

allein<br />

Erziehenden<br />

UVG<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslose<br />

unter 25 Jahre<br />

Tatverdächtige<br />

Ausländer<br />

Wohndichte<br />

Fazit:<br />

In Lobeda wird auch weiterhin mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen sein. Die Zahl der Kinder und<br />

Jugendlichen ist die zweithöchste in <strong>Jena</strong>, mit geringem Abstand zum Planungsraum Nord, der an dritter<br />

Stelle liegt. Im Durchschnitt werden dort 17,1% der Kinder und Jugendlichen der Stadt leben, insbesondere<br />

solche, deren Eltern finanziell beeinträchtigt sind. Die soziale Indikation ist in Lobeda extrem hoch.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 42 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

4 B EDARFSANALYSE<br />

4.1 Ergebnisse aus den Interviews mit den Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen<br />

Dienstes des Jugendamts<br />

von Dana Beese<br />

Im Jahr 2002 führte eine Praktikantin der Fachhochschule <strong>Jena</strong> leitfadengestützte Interviews mit allen<br />

Sozialarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamts <strong>Jena</strong> und mit der Leitungsebene<br />

durch. Inhalte der Interviews waren vor allem die zukünftige Gestaltung der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und hierbei<br />

insbesondere die Qualifizierung des Pflegekinderwesens. Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser<br />

Erhebung vorgestellt. Einige dieser Ergebnisse sind inzwischen schon in die Praxis umgesetzt worden.<br />

4.1.1 Funktion<br />

Im Rahmen des Unterausschusses <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung fand ein Interviewprojekt mit den Mitarbeiter/innen<br />

des Sozialen Dienstes, der Bereiche Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften, Pflegekinderwesen,<br />

Adoptionsvermittlung und der Jugendamtsleitung statt. Ziel war es, die Sozialarbeiter/innen aus dem SD und<br />

anderen angrenzenden Bereichen, die alltäglich mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung umgehen oder umgegangen sind,<br />

am Unterausschuss zu beteiligen. Daher wurden Fragen anhand eines Leitfadens konzipiert, zur<br />

• Ermittlung von Sichtweisen, Vorstellungen und Einschätzungen in Bezug auf <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

• Absicht, genauer an Probleme heranzukommen, die im Themenkontext der Befragung stehen<br />

• Einbeziehung einer bisher noch nicht beteiligten Gruppe im Rahmen dieses Projektes.<br />

4.1.2 Inhalte<br />

Folgende Inhaltsbereiche standen im Mittelpunkt des Interviewleitfadens:<br />

• persönliche Einstellungen und Meinungen bezüglich der Planung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung im Rahmen<br />

eines solchen Gremiums<br />

• Einstellungen und Meinungen zu Erwartungen und Zielen des Projektes<br />

• Einstellungen und Meinungen im täglichen Umgang mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und auftretende Probleme<br />

4.1.3 Befragter Personenkreis<br />

Interviewt wurden alle Sozialarbeiter/innen des Sozialen Dienstes des Jugendamtes sowie Mitarbeiterinnen<br />

aus den Bereichen Pflegekinderwesen, Amtsvormundschaften/-pflegschaften, Adoption und<br />

Erziehungsbeistandschaften. Außerdem nahm die Jugendamtsleitung (Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung,<br />

Amtsleitung) an der Befragung teil. Insgesamt sind 21 Interviews geführt worden.<br />

4.1.4 Interviewleitfaden<br />

Um eine möglichst große Bandbreite an Meinungen und Einschätzungen einholen zu können, wurde ein<br />

Leitfaden entwickelt. Die Fragen des Leitfadens waren sowohl für die Leitungsebene als auch für die<br />

Sozialarbeiter/innen identisch. Dieser beinhaltete folgende Fragen:<br />

(A)<br />

persönliche Einstellungen und Meinungen bezüglich der Planung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung im Rahmen<br />

eines solchen Gremiums<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 43 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

• Was waren spontane erste Gedanken, als Sie von der Planung <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung erfahren haben?<br />

Wie beurteilen Sie die Zusammensetzung des Unterausschusses für die Planung <strong>Hilfen</strong> zur<br />

Erziehung?<br />

(B)<br />

Einstellungen und Meinungen zu Erwartungen und Zielen an die Planung<br />

• Was sind Ihre Erwartungen an diese Planung?<br />

• Was sollten Ziele dieses Projektes sein?<br />

• Bisher sind die Ziele durch die Mitglieder des Unterausschusses definiert worden.<br />

• Auf welches Ziel sollte der Sicht Ihrer Arbeit besonderer Wert gelegt werden?<br />

• Gibt es ein Ziel, dass man nachrangig stellen könnte?<br />

• Gibt es noch (ein) Ziel(e), welche(s) Sie anfügen würden?<br />

(C)<br />

Einstellungen und Meinungen im täglichen Umgang mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und auftretende<br />

Probleme<br />

• Durch das Interview haben Sie die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Was sollte auf jeden Fall im<br />

Unterausschuss besprochen werden (zum Beispiel aus Ihrem persönlichen Interesse heraus)?<br />

• Auf welche Maßnahme im Rahmen der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung sollte im Unterausschuss besonders<br />

eingegangen werden?<br />

• Gibt es noch eine bestimmte Hilfe, die nicht Hilfe zur Erziehung ist, aber noch zusätzlich besprochen<br />

werden sollte?<br />

• Mit welchen Problemen werden Sie im Rahmen der Arbeit mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung oft konfrontiert?<br />

• Glauben Sie, dass der Hilfekatalog des SGB VIII noch zeitgemäß ist und ob in diesem<br />

Zusammenhang die <strong>Hilfen</strong> die Berechtigten noch genügend erreichen?<br />

• Gibt es eine Hilfe zur Erziehung, die unbedingt gefördert und ausgebaut werden sollte?<br />

• Derzeit werden Konzepte erstellt, um die Vollzeitpflege in <strong>Jena</strong> auszubauen. Dafür sollen<br />

entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden.<br />

o Ist dies aus Ihrer Sicht realistisch? Wenn nicht, warum?<br />

o Reichen die Anreize aus? Wenn nicht, wie könnten weitere Anreize aussehen?<br />

o Was sind ihre Ideen zur Pflegeelternwerbung in <strong>Jena</strong>?<br />

• Gibt es andere <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, bei denen ebenso große Veränderungen, wie die im Bereich der<br />

Vollzeitpflege, anstehen?<br />

• Welche flexiblen <strong>Hilfen</strong> (<strong>Hilfen</strong> außerhalb des Hilfekatalogs) haben Sie bereits entwickelt?<br />

• Welche könnten Sie sich vorstellen?<br />

• Welche Inhalte oder Ergebnisse könnte der zu erarbeitende <strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

verfolgen?<br />

• Stellen Sie sich vor, Sie besitzen magische Kräfte und könnten Wunder vollbringen. Wie würde sich<br />

die Landschaft der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung in <strong>Jena</strong> gestalten?<br />

4.1.5 Methode<br />

Alle Interviews wurden auf Tonband aufgezeichnet. Die Auswertung erfolgte nach keinem wissenschaftlichen<br />

Verfahren. Vielmehr sind die Tonbänder vielfach gelesen und dabei sämtliche Informationen und Ideen<br />

herausgefiltert und zusammengetragen worden. Im Anschluss an die Interviewauswertung ist eine<br />

Präsentation der Ergebnisse für die drei Regionalteams des Sozialen Dienstes (Winzerla, Lobeda und Mitte)<br />

vorbereitet worden. Der Präsentation der Interviewergebnisse folgte eine Gruppendiskussion in den einzelnen<br />

Regionalteams. Die Anwesenden hatten die Möglichkeit Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 44 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Einzelne wichtige Themen aus den Ergebnissen wurden anschließend heraus gegriffen und in einer<br />

Gruppendiskussion noch einmal vertieft (siehe Punkt 6.2.).<br />

4.1.6 Ergebnisse der Mitarbeiter/innenbefragung<br />

Im Interviewteil „persönliche Einstellungen und Meinungen bezüglich der Planung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung im<br />

Rahmen eines solchen Gremiums” wurden folgende Fragen gestellt:<br />

Was waren spontane erste Gedanken, als Sie von dem Projekt Planung <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung erfahren<br />

haben? Wie beurteilen Sie die Zusammensetzung des Unterausschusses für die Planung <strong>Hilfen</strong> zur<br />

Erziehung?<br />

Die Aussagen bezüglich der persönlichen Meinungen und Einstellungen zum Unterausschuss lassen zwei<br />

Schwerpunkte erkennen. Der Prozess der Planung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung wird überwiegend als schwer<br />

bewertet, da allgemein eine Planung in diesem Bereich fast nicht möglich ist. Eine gute Planung kann nur<br />

gelingen, wenn eine konkrete statistische Erhebung (Sozialraumanalyse) und eine damit verbundene<br />

Datenanalyse erfolgt ist, um den Bedarf aus den einzelnen Stadtteilen zu erkennen und bestimmte Angebote<br />

bereitstellen zu können. Tendenzen und Bedarf müssen also genau geklärt sein. Einige Aussagen machen<br />

deutlich, dass eine gute Präsentation der Inhalte der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung erfolgen muss, um fachliche,<br />

personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen zu können. Unter finanziellen Ressourcen ist nicht nur die<br />

Bereitstellung von ausreichenden Mitteln für die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung zu verstehen, sondern auch die<br />

finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmöglichkeiten oder Bildungsurlaub für die Mitarbeiter des Sozialen<br />

Dienstes. Daneben sollte auch auf die vielfältigen Angebote der freien Träger aus der Region eingegangen<br />

werden und deren sinnvolle Nutzung. Die Einberufung des Unterausschusses wird als sehr sinnvoll im Hinblick<br />

auf positive Ergebnisse für den Sozialen Dienst beurteilt, da im Rahmen dieses Prozesses aktuelle Probleme,<br />

wie beispielsweise der Bereich Vollzeitpflege oder der Personalmangel im SD, angesprochen werden. Am<br />

Ende dieses Prozesses soll mehr Effizienz für die Arbeit des SD erreicht werden, so der Wunsch der<br />

Sozialarbeiter/innen.<br />

Als zweiter Schwerpunkt zeichnet sich das Thema Akzeptanz und Transparenz bei den Befragten ab. Die<br />

Anwendung dieser <strong>Hilfen</strong> ist meist mit erheblichen Ausgaben verbunden. Einhergehend mit der Diskussion um<br />

die <strong>Hilfen</strong>, muss sich die Verwaltung auch immer für die Kosten rechtfertigen, sodass hier ein politisches<br />

Verständnis für die Kosten und für die <strong>Hilfen</strong> an sich erreicht werden muss.<br />

Auch die Zusammensetzung des Unterausschusses wird von den meisten Befragten als sehr sinnvoll<br />

betrachtet, da Vertreter/innen aus verschiedenen Professionen mitwirken und der Unterausschuss mehr Raum<br />

für gezieltes Nachfragen und eine genauere Darstellung der Inhalte bietet, was in anderen Gremien nicht der<br />

Fall ist. Die Beteiligung der freien Träger wird als gut bewertet, da sie Probleme ansprechen können, die der<br />

Soziale Dienst möglicherweise nicht sieht. Etwas kritisch hinterfragt, wird die Rolle der Politik und deren<br />

einzelne Anliegen für den Unterausschuss, denn jedes politische Gremium hat seine konkreten Zielsetzungen.<br />

Es wird nicht deutlich, welche Zielsetzungen das sind.<br />

In dem Interviewteil: „Einstellungen und Meinungen zu Erwartungen und Zielen des Projektes” wurden<br />

folgende Fragen gestellt:<br />

Was sind Ihre Erwartungen an den Prozess?<br />

Die Aussagen hierzu lassen sich in vier Gesichtspunkte systematisieren. Der Großteil der Befragten erwartet<br />

eine bedarfsgerechte Planung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, was bedeutet, dass genügend Angebote gemessen<br />

am Bedarf der Klienten/innen zur Verfügung stehen. Es sollte eine genaue Bestands-, Bedarf- und<br />

Kostenanalyse für die einzelnen <strong>Hilfen</strong> in den entsprechenden Wohngebieten <strong>Jena</strong>s stattfinden und<br />

Tendenzen in den einzelnen <strong>Hilfen</strong> aufgezeigt werden. Die freien Träger müssen in diesen Prozess<br />

einbezogen und auf den veränderten Bedarf hingewiesen werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 45 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Sehr häufig wird im Zusammenhang mit der Schaffung bedarfsgerechter Angebote auch die Forderung nach<br />

flexiblen <strong>Hilfen</strong> im Sinne des §27(2) SGB VIII laut, was in Punkt 6.2. noch genauer erläutert wird. Hier wird<br />

betont, dass die <strong>Hilfen</strong><br />

• flexibel<br />

• kostengünstig<br />

• bedarfsgerecht<br />

• flächendeckend<br />

• individuell<br />

• unbürokratisch und<br />

• kurzfristig<br />

in der Zukunft möglich sein sollen, wobei auch eine Stärkung des gesamten ambulanten Bereichs der <strong>Hilfen</strong><br />

zur Erziehung in Bezug auf §27(2) SGB VIII gewünscht wird. Der Umgang mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung wird<br />

dadurch erleichtert und es kann mehr Effizienz für die Arbeit im SD erreicht werden.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt in den Aussagen zeichnet sich auf dem Gebiet Finanzen im Zusammenhang mit<br />

politischer Akzeptanz ab. Ein großer Teil der Befragten erwartet von politischer Seite mehr Unterstützung und<br />

Akzeptanz für die <strong>Hilfen</strong> an sich einerseits und für die Kosten im Bereich <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung andererseits.<br />

Um diese Unterstützung allerdings erreichen zu können, ist es wichtig, dass die Arbeit des SD und die<br />

inhaltliche Ausgestaltung der <strong>Hilfen</strong> für Politik transparent gemacht werden, im Sinne der Aufklärung und<br />

Information. Am Ende des Prozesses sollen zwar Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen verdeutlicht werden,<br />

aber es darf letztlich nicht zur Senkung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung kommen. Die Empathie für die Probleme der<br />

Kinder und Jugendlichen darf bei der Debatte um die Kosten jedoch nie aus den Augen verloren werden.<br />

Weitere wichtige Aussagen lassen sich zum Thema Qualität formulieren, denn die Erwartungen der Befragten<br />

beziehen sich auch auf die Diskussion um die Personalaufbesserung im SD selbst, nicht nur um die bereits<br />

bestehende Qualität zu erhalten, sondern auch um neuen Qualitätsforderungen gerecht werden zu können.<br />

Weitere Ausführungen richten sich auf Erwartungen an eine<br />

• einfachere Zusammenarbeit von freien Trägern und Verwaltung mit Blickpunkt auf die Überwindung von<br />

Bürokratiehürden<br />

• die Einbeziehung von Maßnahmen, die nicht <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung sind,<br />

• die Stärkung des Pflegekinderwesens und<br />

• die Anerkennung der Arbeit von Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Richtung Prävention.<br />

Es wäre auch wichtig, regionale Angebote der freien Träger zu betrachten. Im Rahmen der Vernetzung sollte<br />

eine verstärkte Kooperation zwischen Jugendamt und Schule, aber auch Schule und Kindertagesstätten<br />

stattfinden. Des Weiteren wäre es gut, über die Entwicklung von Freizeitangeboten und -projekten<br />

nachzudenken.<br />

Was sollten Ziele dieses Projektes sein?<br />

Ziele und Erwartungen sind bis auf einige Ergänzungen gleich. Folgende Aussagen sind noch anzufügen:<br />

Das bereits angesprochene Ziel der Effizienz wäre zum einen durch die Budgetierung zu erreichen, was<br />

bedeutet, es müsste mehr Verantwortung an die Regionalteams gegeben werden. Auf der anderen Seite kann<br />

eine hohe Fachlichkeit zur Effizienz beitragen, beispielsweise durch den neuen Hilfeplan. Ebenfalls sollten die<br />

Bereiche Prävention und Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt werden.<br />

Bei Betrachtung des Schwerpunktes Finanzen wäre es auch wichtig, dass eine Aufschlüsselung über die<br />

Verteilung der Kosten gegeben wird, z. B. im Bereich Vollzeitpflege – wie hoch sind die Mittel für die Werbung<br />

o.ä..<br />

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Verwaltung soll nicht nur eine vereinfachte<br />

sondern auch eine gleichberechtigte Kooperation ohne Konkurrenz angestrebt werden.<br />

In der Kooperation zwischen Schule und Jugendamt besteht häufig das Problem, dass die Zuständigkeit in<br />

den Aufgaben beider (Bsp. Einzelbeschulung, Schulprobleme) nicht genau geklärt ist und somit eine<br />

„Aufgabenzuschiebung” erfolgt. Einigen Aussagen zufolge sollte es ebenfalls Ziel sein, durch Information und<br />

Aufklärung diese Zuständigkeiten genau zu klären.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 46 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Auf welches Ziel sollte aus der Sicht Ihrer Arbeit besonderer Wert gelegt werden?<br />

Die Aussagen aller Befragten lassen sich in acht Zielschwerpunkten kategorisieren.<br />

Diese sind:<br />

• Eltern<br />

• Mitwirkung<br />

• Bedarf<br />

• Qualität<br />

• Vernetzung<br />

• Finanzen<br />

• Prävention<br />

• Flexibilität.<br />

Das Thema Eltern ist von den Befragten mit den Begriffen familienorientierte <strong>Hilfen</strong>, Elternstärkung und<br />

Elternarbeit untersetzt worden. Die Elternarbeit soll bei der Rückkehr ins Elternhaus, bei Angeboten wie<br />

Elternschule und Elternkreise sowie im Bereich der <strong>Hilfen</strong> für und mit Eltern in Fragen der Erziehung gestärkt<br />

werden.<br />

Der Punkt Mitwirkung spielt für einige Befragte eine große Rolle, denn ohne Mitwirkung der Hilfebeteiligten<br />

kann die Hilfe nicht optimal greifen. In diesem Rahmen ist auch eine Partizipation der Betroffenen gemeint. So<br />

könnten beispielsweise wohnortnahe Projekte für sozial Schwache angeregt werden.<br />

Viele Befragte betonen auch in dieser Frage das Thema Bedarf im Zusammenhang mit der Flexibilität im<br />

Sinne des §27(2) SGB VIII. Hier lassen sich die Begriffe Angebotssicherung, Angebots- und Trägervielfalt,<br />

Bedarfs- und Tendenzfeststellung, Entwicklung von Kreativität entsprechend des Bedarfs einordnen. Aus Sicht<br />

der Sozialarbeiter/innen sollen sinnvolle, effiziente und vor allem flexible <strong>Hilfen</strong> geschaffen werden, was<br />

bedeutet, dass die vorhandenen flexiblen <strong>Hilfen</strong> gesichert und weiterentwickelt werden sollen.<br />

Auch dem Ziel Qualität wird eine große Bedeutung beigemessen. Darunter fallen Aussagen wie Bürgernähe,<br />

Flexibilität, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung im Sinne von Evaluation. Es darf keine<br />

Notversorgung sein, sondern es sollen adäquate <strong>Hilfen</strong> geleistet werden. Auch das bereits angesprochene<br />

Thema Personalentwicklung im SD ist in diesem Zusammenhang zu benennen, da hierdurch die Qualität<br />

untersetzt werden kann.<br />

Vorrangiges Ziel sollte nach Meinung vieler Befragter das Thema Finanzen sein. Hier wäre es wichtig, dass<br />

alle notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung geschaffen<br />

werden. An dieser Stelle sollte der Gedanke der Budgetierung aufgegriffen und vertieft werden. Eine<br />

Transparenz und politische Akzeptanz im Rahmen der <strong>Hilfen</strong> allgemein und für die Finanzen ist auch hier<br />

gefordert, im speziellen auch für das Thema Budgetierung. In der Diskussion um die Finanzen sollte dabei die<br />

sozialpädagogische Zielstellung nicht aus den Augen verloren werden.<br />

Bei allen drei Regionalteams wird der Vernetzungsgedanke noch einmal explizit betont. Dabei ist eine starke<br />

Vernetzung zwischen Jugendamt und Schule gefordert. Hierunter fallen Stichpunkte wie: Verzahnung mit<br />

schulischen Angeboten, Vernetzung innerhalb des Wohngebietes und im speziellen eine intensive Vernetzung<br />

zwischen Jugendamt, Schule und Sozialamt im Rahmen der einzelfallbezogenen Zusammenarbeit. Die<br />

Schule soll zum Lern-, Lebens- und Freizeitort für Kinder und Jugendliche werden, wodurch auch<br />

sozialpädagogische Angebote einbezogen werden könnten.<br />

Abschließend ist das Thema Prävention zu betrachten, welchem ebenfalls eine große Bedeutung durch die<br />

Befragten beigemessen wird. Unter die Prävention fallen die frühzeitigen <strong>Hilfen</strong> (diese aber nur so lange wie<br />

nötig), Präventionsprojekte mit Schulen als niederschwellige <strong>Hilfen</strong>, um Hemmschwellen gegenüber dem<br />

Jugendamt abzubauen und Prävention im Sozialraum. Prävention bedeutet aber auch eine Akzeptanz für die<br />

Arbeit des SD zu schaffen. Ziel der Prävention ist es, durch niederschwellige <strong>Hilfen</strong> die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung zu<br />

senken.<br />

Weitere Ziele sollten neben der Zufriedenheit aller Parteien auch die Schaffung von dezentralen Angeboten<br />

sein, was bedeutet, dass <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung vor Ort angeboten werden müssten.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Gibt es ein Ziel, dass man nachrangig stellen könnte?<br />

Der überwiegende Anteil der Befragten verneint diese Frage mit der Begründung, dass alle Ziele gleichrangig<br />

zu bewerten sind und kein Ziel vernachlässigt werden sollte bei der Diskussion um <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung.<br />

Aus Sicht der Arbeit des SD könnten eventuell folgende Dinge vernachlässigt werden:<br />

• Für die Sozialarbeiter/innen des Sozialen Dienstes sollte die sozialpädagogische Zielstellung, nämlich<br />

die Kinder und Jugendlichen und deren Problemlagen im jeweiligen Einzelfall im Vordergrund stehen<br />

und erst dann der finanzielle Aspekt. Das Thema Budgetierung bleibt gerade in diesem Sinne ein<br />

ganz wichtiges.<br />

Vereinzelte Aussagen beziehen sich auf die Punkte Vernetzung, Akzeptanz und sozialpädagogische<br />

Zielstellung:<br />

• Vernetzung, weil viele Projekte schon gescheitert sind<br />

• eine Akzeptanz der Arbeit im SD bei freien Trägern kommt im Umgang miteinander, sie braucht nicht<br />

gefordert zu werden<br />

• die sozialpädagogische Zielstellung ist für die Arbeit im SD sehr wichtig, spielt aber im<br />

gesellschaftlichen Leben eher eine untergeordnete Rolle.<br />

Gibt es noch (ein) Ziel(e), welche(s) Sie anfügen würden?<br />

Diverse Ziele sollten aus Sicht einiger Befragter noch genauer definiert bzw. ergänzt werden.<br />

• Das Thema Prävention ist zu erweitern durch die Schaffung von mehr präventiven Angeboten im<br />

Allgemeinen und mehr Präventionsprojekte durch das Jugendamt in der Schule. Außerdem müsste<br />

mehr präventive Elternarbeit und mehr Präventionsarbeit in der Schule allgemein geleistet werden.<br />

• Auch das Ziel Mitwirkung/ Partizipation sollte ausgedehnt werden, durch die Mitwirkung der Klienten<br />

im Hilfeplanverfahren und Partizipation im Wohngebiet, was durch die Jugendhilfeplanung erarbeitet<br />

werden soll.<br />

• Im Bereich der Vernetzung müssten Kooperationsprojekte zwischen Schule und Jugendamt<br />

vorangetrieben werden sowie eine Vernetzung aller Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen<br />

(z.B. Schule, Kita, freie Träger) innerhalb des Wohngebietes zu tun haben.<br />

• Die Ausgestaltung von flexiblen <strong>Hilfen</strong> im Sinne des §27(2) SGB VIII sollte konkreter gefasst werden,<br />

indem ein Regelangebot an flexiblen <strong>Hilfen</strong> geschaffen wird, was auch über die Regelungen der §§<br />

27ff. SGB VIII hinaus reicht, z. B. Haushaltshilfen oder familienentlastender Dienst o.ä..<br />

• Des Weiteren ist das Ziel Akzeptanz auszudehnen, da nicht nur politische Akzeptanz erreicht werden<br />

soll, sondern auch eine Akzeptanz und Transparenz in der Bevölkerung, wodurch Hemmschwellen<br />

zum Jugendamt abgebaut werden können. Hier spielt natürlich auch das Thema Öffentlichkeitsarbeit<br />

mit hinein, was auch anzufügen wäre.<br />

Weitere Punkte, die ergänzt werden können, wären zum einen der Punkt Mitarbeiterzufriedenheit, weil kein<br />

Feedback über die Arbeit kommt. Des Weiteren ist der Schwerpunkt Eltern zu betrachten, da hier der Bereich<br />

der Elternarbeit zu stärken ist und Angebote wie Elternschule weiterentwickelt werden sollten.<br />

Im Interviewteil: „Einstellungen und Meinungen im täglichen Umgang mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und ggf.<br />

auftretende Probleme” wurden folgende Fragen gestellt:<br />

Durch das Interview haben Sie die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Was sollte auf jeden Fall im<br />

Unterausschuss besprochen werden (zum Beispiel aus Ihrem persönlichen Interesse heraus)?<br />

Hier lassen sich die zwei Leitgedanken Schule und Finanzen herausarbeiten. Das Hauptaugenmerk der<br />

Befragten galt dem Thema Vernetzung mit der Schule. Hierbei soll sich die Schule für Freizeitangebote öffnen.<br />

Auf dem Gebiet der Prävention müssten Projekte zu den aktuellen Themen Schulschwänzerei und Drogen<br />

angeregt werden. Das in der Fragestellung „Was sollten Ziele dieses Projektes sein?” aufgegriffene Problem<br />

der „Aufgabenzuschiebung” zwischen Schule und Jugendamt muss geklärt werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 48 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Für die Befragten spielt, wie schon angesprochen, das Thema Finanzen eine große Rolle. Hier geht es neben<br />

der Forderung nach Budgetierung in den Regionalteams und der Schaffung von Akzeptanz und Transparenz<br />

für die Kosten auch um die Verdeutlichung von Kosteneinsparungen und Bedarfstendenzen.<br />

Für einige Befragte geht es des Weiteren um die Sicherstellung von Qualität, dass heißt, es soll die optimale<br />

Lösung für den Klienten gefunden werden. Dies ist aber oftmals ein Zeitproblem, was sich letztlich auf die<br />

knappen Personalressourcen zurückführen lässt.<br />

Folgende Punkte sollten aus Perspektive der Befragten ebenfalls Thema im Unterausschuss sein:<br />

• Die <strong>Hilfen</strong> sollten schneller greifen vom bekannt werden einer Notlage bis zum Beginn der Hilfe.<br />

• Bei kostenintensiven <strong>Hilfen</strong> sollen vom Träger nur die vertraglichen Dinge abgerechnet werden, die<br />

auch geleistet werden, weil beispielsweise bestimmte Dinge nicht mehr erforderlich sind.<br />

• Bürokratiehürden sollen verkürzt werden (Bescheide, Formulare).<br />

• Die <strong>Hilfen</strong> müssten dezentral untergebracht sein. Dies lässt sich am Beispiel der sozialpädagogischen<br />

Tagesgruppe verdeutlichen, da es in <strong>Jena</strong> nur einen Träger gibt, der diese Hilfe leistet. Auch das<br />

Thema Elternarbeit sollte hier unter der Fragestellung: „Reicht die Elternarbeit in der Tagesgruppe<br />

aus?“ noch einmal zur Sprache kommen.<br />

• Im Bereich der sozialen Gruppenarbeit sollten Angebote für Jugendliche ab 13 bzw. 14 Jahre<br />

geschaffen werden, denn hier ist eine Betreuungslücke entstanden.<br />

• Auch der Punkt der Mitwirkung muss im Unterausschuss angesprochen werden, hier speziell die<br />

Förderung der Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im<br />

Wohngebiet im Rahmen der Jugendhilfeplanung.<br />

• Neben der Transparenz für Politik ist auch eine Transparenz für die Arbeit des Jugendamtes<br />

anzuregen, welche mit der Öffentlichkeitsarbeit verbunden ist.<br />

• Der Unterausschuss selbst trifft Entscheidungen für Betroffenengruppen. In der Debatte um die <strong>Hilfen</strong><br />

zur Erziehung muss jedoch beachtet werden, dass sich ganz verschiedene Einzelfälle mit<br />

individuellen Problemlagen hinter den <strong>Hilfen</strong> verbergen.<br />

• Persönliches Interesse gilt ebenfalls der Fragestellung: Wie ist die politische Einschätzung der Arbeit<br />

des Jugendamtes?<br />

Auf welche Maßnahmen im Rahmen der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung sollte im Unterausschuss besonders<br />

eingegangen werden und warum?<br />

Von dem Großteil der Befragten sind hier die <strong>Hilfen</strong> Vollzeitpflege (§33) und die Intensive Sozialpädagogische<br />

Einzelbetreuung (isE, §35) formuliert worden. Die Sozialarbeiter/innen begründen die Vollzeitpflege mit der<br />

Tatsache, dass zu wenige Pflegeeltern vorhanden sind, sodass derzeit keinesfalls eine Abdeckung des<br />

Bedarfs erreicht werden kann.<br />

In der isE sind steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Es soll eine bessere und flexiblere Ausgestaltung der<br />

Hilfe angestrebt werden.<br />

Im Bereich der ambulanten isE soll geprüft werden unter welchen Konditionen und Voraussetzungen diese<br />

Hilfeform möglich sein kann.<br />

Eine wichtige Bedeutung wird der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)<br />

beigemessen, da hier steigende Fallzahlen zu erkennen sind und in der Diskussion um Angebote in <strong>Jena</strong> oder<br />

außerhalb <strong>Jena</strong>s geprüft werden muss, wie sich die Frage der Nähe gestaltet.<br />

Eine weitere Hilfe, auf die im Unterausschuss unbedingt eingegangen werden muss, ist die soziale<br />

Gruppenarbeit (§29), weil die Betreuungslücke für Jugendliche zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr zu<br />

schließen ist und über Angebote für sozial Schwache nachzudenken ist. Die Hilfe für junge Volljährige (§41),<br />

auch wenn diese keine Hilfe zur Erziehung ist, wurde mehrmals betont im Zusammenhang mit der Frage der<br />

Nachbetreuung bzw. Verselbständigung der jungen Volljährigen.<br />

Im Rahmen der Heimerziehung (§34) sollte man von der klassischen Heimerziehung wegkommen und sich<br />

noch mehr auf Kleinstheime orientieren. Insbesondere bei den kostenintensiven <strong>Hilfen</strong> (§34, §35) ist darüber<br />

nachzudenken, ob eine Möglichkeit besteht, eventuelle Kosteneinsparungen im Bereich der Prävention<br />

einzusetzen (z.B. bei der Jugendarbeit), um dadurch weitere <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung vermeiden zu können.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Bei der Förderung der Erziehung in der Familie sollte über Möglichkeiten der Stärkung der Elternkraft<br />

nachgedacht werden. Dabei sollen mehr Angebote im Rahmen der Prävention weitergeführt und entwickelt<br />

werden (z.B. Elternschule), um den <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung vorzubeugen.<br />

Bei der Erziehungsbeistandschaft existiert das Problem, dass nicht genügend männliche Betreuungspersonen<br />

vorhanden sind. Diese Hilfe sollte mit der sozialen Gruppenarbeit kombiniert werden.<br />

Gibt es noch eine bestimmte Hilfe, die nicht Hilfe zur Erziehung ist, aber zusätzlich noch mit<br />

besprochen werden sollte?<br />

Am häufigsten wurde von den Befragten der §19 – Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder<br />

genannt. Hier ist ein steigender Bedarf, aufgrund der erhöhten Zahl minderjähriger Mütter zu verzeichnen. In<br />

<strong>Jena</strong> stehen dafür nicht genügend Angebote zur Verfügung.<br />

Nicht weniger wichtig sind Nachbetreuungsangebote bei Sucht- und Drogenproblematik, weil dies ein<br />

aktuelles Problem für Jugendliche ist und dafür auch hier nicht genügend Angebote bereit stehen.<br />

Einige Befragte machen auf den §17 – die Trennungs- und Scheidungsberatung aufmerksam. Diese Hilfe<br />

sollte ausgebaut werden, da aus ihr viele <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung hervorgehen. Es sollte angeregt werden, den<br />

Punkt Mediation auszudehnen und gegebenenfalls als Methode auf andere Beratungsangebote zu<br />

übertragen.<br />

Ebenfalls werden von vielen Befragten Angebote auf niederschwelliger Basis gefordert. Zu nennen wären hier<br />

Angebote bei Schulbummelei, Förderung von Familien mit mehr als zwei Kindern (kostengünstige/ -freie<br />

Ferienfahrten), Straßenkinderprojekte für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre oder Projekte zur<br />

Gewaltprävention (Begleitung gewaltbereiter Jugendlicher). Auch im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit<br />

sollten niederschwellige <strong>Hilfen</strong> vorhanden sein. Hier wäre der Kindertreff zu benennen mit Angeboten für<br />

Jugendliche ab 14 Jahre. In einem ambulanten, offenen Angebot auf niederschwelliger Basis könnten junge<br />

Mütter mit Kleinkindern gefördert werden, gedacht als Trainingsmöglichkeit im Umgang mit der Erziehung von<br />

Kindern.<br />

Vereinzelt wird auf den §20 – Betreuung und Versorgung des Kindes in Notfällen aufmerksam gemacht, denn<br />

es fehlen hier Betreuungspersonen, um die Inhalte auszufüllen und man sollte Möglichkeiten zur<br />

Familienentlastung schaffen. Andere Aussagen weisen noch auf die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten<br />

für Kinder psychisch kranker Eltern und Integrationsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge<br />

hin, denn diese Flüchtlinge sind oft Analphabeten und sollten in die Schulen integriert werden. Dies kann<br />

beispielsweise durch eine andere Gestaltung von Deutschkursen o.ä. erreicht werden.<br />

Mit welchen Problemen werden Sie im Rahmen der Arbeit mit <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung oft konfrontiert?<br />

Die Befragten bemängeln überwiegend die organisatorischen und verwaltungstechnischen Probleme im<br />

Umgang mit den <strong>Hilfen</strong>. Die Außenteams Winzerla und Lobeda betonen besonders zu lange und<br />

zeitaufwendige Post- und Verwaltungswege und die schlechte technische Ausstattung vor Ort. Weitere<br />

Mängel aus Sicht der drei Teams sind:<br />

• zu wenig Personal im SD<br />

• zu lange Zeitdauer vom bekannt werden der Notlage bis zum Beginn der Hilfe<br />

• zu wenig männliches Personal<br />

• zu hoher Zeitaufwand in der Arbeit mit den Gerichten; z.B. im Bereich der Pflegschaften bei<br />

Nachbeantragung eines Sorgerechtsteils ist die Zeitdauer zu lang bis der Fall bearbeitet ist<br />

• zu zeitaufwendiger Hilfeplan<br />

• große Bürokratiehürden (Bescheide, Formulare)<br />

• dezentrale Arbeit sollte unter dezentralen Bedingungen möglich sein, das heißt, zu aufwendiger<br />

Bürokratieweg (z.B. Auto in der Stadt holen bei Besuchen vor Ort)<br />

Insgesamt betrachtet, haben diese Probleme Auswirkungen auf die Umsetzung der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, denn<br />

hier bleibt weniger Zeit, um am Klienten arbeiten zu können.<br />

Gesellschaftlich gesehen, zeigen Kinder immer mehr Verhaltensauffälligkeiten und Probleme wie<br />

Schulschwänzerei sind sehr aktuell.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Einige Aussagen beziehen sich auf Probleme bei den <strong>Hilfen</strong> selbst. Bei der Eingliederungshilfe für seelisch<br />

behinderte Kinder und Jugendliche (§35a) gibt es einen hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung.<br />

Einige <strong>Hilfen</strong> sind nicht flexibel genug ausgestaltet nach dem Prinzip des §27(2) SGB VIII. Grundsätzlich ist<br />

aber zu sagen, dass das Entstehen von Problemen vom Leistungserbringer und den Beteiligten abhängig ist.<br />

So sind teilweise Angebote nicht flexibel genug gestaltet.<br />

Im Bereich der Elternarbeit bei einer Fremdunterbringung wird zwar mit den Kindern gearbeitet, aber oft nicht<br />

mit den Eltern. Die Eltern selbst wenden sich bei Problemen, die sie mit dem Träger haben, an das Jugendamt<br />

und nicht direkt an den Träger, der die Hilfe erbringt.<br />

Das Problem der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt tritt auch hier wieder auf, da die<br />

Zuständigkeit der Aufgaben zwischen Schule und Jugendamt geklärt werden muss. Wenn andere Instanzen<br />

(z.B. Psychologen) im Fall beteiligt sind, treffen diese oft keine klaren Aussagen, die sie auch später vertreten.<br />

Glauben Sie, dass der Hilfekatalog des SGB VIII noch zeitgemäß ist und ob in diesem Zusammenhang<br />

die <strong>Hilfen</strong> die Berechtigten noch genügend erreichen?<br />

Diese Frage wurde von den Befragten mit „ja” und „nein” beantwortet. Ein Teil der Befragten erwiderten die<br />

Frage mit „ja”, da durch die Dezentralisierung der Angebote die Klienten und das Jugendamt selbst besser<br />

erreicht werden können. Grundsätzlich sind die Träger so flexibel, dass sie sich auf den veränderten Bedarf,<br />

Wünsche und Kritik einstellen und Konzeptveränderungen vornehmen, so dass eine Erreichbarkeit und<br />

zeitgemäße Umsetzung der <strong>Hilfen</strong> gegeben ist.<br />

Das Thema Flexibilität in den <strong>Hilfen</strong> wird von einem Teil der Befragten ebenfalls mit “ja” beantwortet, was<br />

bedeutet, dass eine flexible Ausgestaltung der <strong>Hilfen</strong> gemessen am Bedarf der Klienten möglich ist.<br />

Der größere Teil der Befragten verneint die Frage jedoch, da eine Flexibilität weder in den <strong>Hilfen</strong> noch bei den<br />

Angeboten ausreichend vorhanden ist, sodass die Bedarfslagen nicht abgedeckt werden können. Die <strong>Hilfen</strong><br />

können nicht schnell genug installiert werden. Eine flexible Ausgestaltung nach dem SGB VIII ist nach<br />

Aussagen der Befragten zwar möglich, aber es ist keine Umsetzung innerhalb der Haushalt-Systematik<br />

möglich. Unflexibel ist auch die bereits angesprochene Zeitspanne vom bekannt werden der Notlage bis zum<br />

Beginn der Hilfe, weil sich der Bedarf in der Familie bereits geändert haben kann. Die freien Träger sollten ein<br />

breiteres Angebot bieten. Bei der Diskussion um die Flexibilität taucht auch wieder das Thema Budgetierung<br />

auf.<br />

Für die <strong>Hilfen</strong> selbst, sollte die Heimerziehung (§34) erweitert werden mit einer entsprechenden finanziellen<br />

Untersetzung. Hier müssten Erziehungsfachstellen aufgenommen werden. Die Intensive Sozialpädagogische<br />

Einzelbetreuung (§35) sollte konkretisiert werden. Im Bereich der sozialen Gruppenarbeit (§29) wäre es<br />

wichtig, mehr Angebote für Jugendliche ab 14 Jahre zu schaffen. Die Betreuungszeit in der<br />

Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH, §31) müsste auf das Wochenende ausgedehnt werden und mehr<br />

Bereitschaft da sein im Sinne einer Allroundbetreuung. Beim Sozialen Dienst wäre die Wochenendbereitschaft<br />

ebenfalls vorstellbar.<br />

Vereinzelte Aussagen machen klar, dass der Hilfekatalog an den Problemen der Kinder und Jugendlichen<br />

vorbei geht, wie aktuelle Probleme z.B. Arbeitslosigkeit, Schulbummelei zeigen. Die Themen Elternintegration<br />

oder Schule sind als gesellschaftliche Probleme zu werten.<br />

Gibt es eine Hilfe zur Erziehung, die unbedingt gefördert und ausgebaut werden sollte?<br />

Allgemein betrachtet, sollte nach Meinung der Befragten der gesamte ambulante Bereich ausgebaut und<br />

gefördert werden, weil hier die Chance besteht, das ganze Familiensystem zu erreichen und stationäre<br />

Maßnahmen verhindert werden können.<br />

Bei den Befragten wird das Thema Vollzeitpflege (§33) explizit betont. Derzeit sind zu wenige Pflegefamilien<br />

vorhanden. Durch die Vollzeitpflege kann eine Heimunterbringung vermieden werden.<br />

Sehr häufig werden auch die soziale Gruppenarbeit (§29) und die Intensive Sozialpädagogische<br />

Einzelbetreuung (§35) genannt. In der sozialen Gruppenarbeit fehlen wie schon angesprochen Angebote für<br />

Jugendliche ab 14 Jahre und es sollte eine Wohngebietsorientierung stattfinden. In der isE fehlt die Auswahl<br />

an Fachkräften und die freien Träger brauchen einen freien und höheren Stundenumfang. Die Probleme der<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 51 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Kinder und Jugendlichen sind sehr individuell, deshalb sollte diese Hilfe flexibler ausgestaltet werden, diese<br />

flexible Gestaltung ist festzuschreiben und finanziell zu untersetzen.<br />

Ausgebaut werden sollte nach Meinung der Befragten auch die SPFH (§31), da es hier entscheidend an der<br />

personellen Besetzung mangelt. Es sollte eine größere Auswahl an Fachkräften vorhanden sein. Auch die<br />

Erziehungsbeistandschaft (§30) ist auszubauen, da ebenfalls zu wenig (männliches) Personal da ist.<br />

Im Bereich der Heimunterbringung (§34) sollte eine familiennahe Unterbringung (Familienwohngruppen,<br />

Kleinstheime) und mehr betreute Wohnformen für Jugendliche angestrebt werden. Auch<br />

Erziehungsfachstellen sollten integriert werden.<br />

Die Förderung der Erziehung in der Familie ist nach Aussagen einiger Befragter auszubauen, da ein Verbleib<br />

in der Familie so lange wie möglich gesichert sein soll und stationäre Maßnahmen dadurch verhindert werden<br />

können. Außerdem sollen noch mehr Angebote bereit stehen, so z. B. bei Erziehungsdefiziten. Hier müssten<br />

Hilfestellungen gegeben werden im <strong>erzieherische</strong>n Kontext durch beispielsweise eine Kopplung von<br />

Erziehungsbeistand und SPFH.<br />

Andere <strong>Hilfen</strong>, die ausgebaut und gefördert werden sollen, sind:<br />

• die sozialpädagogische Tagesgruppe (§32), da hier nur ein Angebot in <strong>Jena</strong> vorhanden ist und die<br />

Klienten viel Zeit für Fahrtwege auf sich nehmen müssen und somit weniger Zeit für die Betreuung zur<br />

Verfügung steht<br />

• die Hilfe für junge Volljährige (§41) auch wenn sie keine Hilfe zur Erziehung ist, hier steht die Frage<br />

der Nachbetreuung im Raum und wie diese geregelt sein soll<br />

• die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a), weil hier ein steigender<br />

Bedarf zu verzeichnen ist und zu wenig Angebote vorhanden sind, die Angebote decken den Bedarf<br />

nicht ab (wohnortfern, fehlende Psychologen, fehlende Anbindungen an Therapien und an Schule)<br />

• Erziehungsberatung (§28), hier ist ebenfalls ein steigender Bedarf zu benennen, die<br />

Erziehungsberatung als Angebot darf nicht gesenkt werden<br />

Derzeit werden Konzepte erstellt, um die Vollzeitpflege in <strong>Jena</strong> auszubauen. Dafür sollen<br />

entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden.<br />

Ist die Schaffung dieser finanziellen Anreize aus Ihrer Sicht realistisch?<br />

Die Befragten beantworten diese Frage einstimmig mit „ja”, denn die Entscheidung für ein Pflegekind entsteht<br />

aus einem Bedürfnis heraus, sich um ein Kind zu kümmern. Sie basiert auf dem Idealismus der Pflegeeltern.<br />

Dabei steht keinesfalls der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Vollzeitpflege bedeutet nicht nur eine finanzielle<br />

Entlastung im Bereich der Heimerziehung, sondern sie dient der besseren Entwicklung für das Kind, weil es in<br />

einer familiären Atmosphäre aufwächst. Finanzielle Anreize sollten deshalb zur Abdeckung der Mehrkosten<br />

dienen, um den Bedarf abzudecken. Sie sollten jedoch nicht so hoch sein, dass sie als vordergründige<br />

Entscheidungshilfe dienen.<br />

Vereinzelte Aussagen machen deutlich, dass das Pflegekinderwesen in einem eigenständigen Bereich liegt<br />

und keine Dezentralisierung desselben erfolgen sollte.<br />

Reichen die Anreize aus? Wenn nicht, wie könnten weitere Anreize aussehen?<br />

Diese Frage beantworteten die Befragten mit „ja” und „nein”.<br />

Ein Großteil der Befragten gibt an, dass noch weitere Anreize für die Pflegeeltern geschaffen werden sollten,<br />

da nur allein finanzielle Anreize für die Tätigkeit nicht ausreichen. Folgende Aussagen sind getroffen worden:<br />

• Angleichung der Annex-Leistungen an die Heimerziehung<br />

• fachliche Qualifikation in Form von Weiterbildung, Supervision, Motivationstraining für Pflegeeltern<br />

oder Erweiterung des Stammtischs für die Pflegeeltern<br />

• generelle Anerkennung als Arbeitstätigkeit<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

• versicherungs- und rentenmäßige Absicherung der Betreuungsperson, die für die Betreuung zu Hause<br />

bleibt<br />

• Ferienzuschuss des Kindes erhöhen<br />

• Förderung der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichem Leben, um die ideelle Idee zu<br />

unterstützen durch:<br />

• Stützung der Familie durch die Kommune, z. B. kostenlose Kinobesuche, Vergünstigungen bei<br />

öffentlichen Veranstaltungen, vergünstigte Fahrkarten für die ganze Familie<br />

• Unterstützung bei der Gestaltung von Tagesfahrten oder Urlaub, um den Erlebnisaspekt zwischen<br />

Familie und Kind zu steigern<br />

• Förderung bei Ausbau Eigenheim<br />

• Einrichten von Sonderpflegestellen; Förderung von Ferienreisen für Kinder unabhängig von<br />

Pflegeeltern, im besonderen bei Sonderpflegestellen<br />

Des Weiteren sind die Aufnahmekriterien zu prüfen.<br />

Wie sind Ihre Ideen zur Pflegeelternwerbung?<br />

Ein Großteil der Befragten weist darauf hin, dass die bisherige Werbung nicht ausreicht und auf jeden Fall<br />

ausgebaut werden muss.<br />

Viele Befragte machen deutlich, dass der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit noch erweitert werden muss.<br />

Darunter fallen beispielsweise öffentliche Gesprächsrunden oder Präsentationen um das Thema Vollzeitpflege<br />

der Bevölkerung näher zu bringen. So wäre eine Veranstaltungswoche in der Goethegalerie zum Thema<br />

denkbar (siehe Beispiel Kinderchirurgie), aber auch Stände, Fachtagungen, Ausstellungen oder ähnliche<br />

Aktionen.<br />

Viele Meinungen stimmen überein, dass ein Zugang zu potentiellen Pflegeeltern geschaffen werden muss, in<br />

dem man mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten oder anderen Stellen, die Zugang zu diesem Kreis haben,<br />

zusammenarbeitet. So könnte man an Elternabenden in Kindertagesstätten, Schulen oder an Kursen für<br />

Mütter mit Kind teilnehmen.<br />

Einige Aussagen zeigen klar, dass sowohl Pflegeeltern als auch der SD in die Werbung aktiv mit einbezogen<br />

werden sollen. Dies könnte durch Sprechstunden in den Stadtteilen geschehen, wobei die Pflegeeltern mit<br />

anwesend sind und aus ihrem Erfahrungsschatz berichten. Auch die Mitarbeiter des SD könnten für<br />

Pflegeeltern werben in ihrer Arbeit. Eine Werbung durch Mund-Zu-Mund Propaganda wäre ebenfalls denkbar.<br />

Auch die überregionale Werbung sollte verstärkt werden, in dem man Pflegeeltern außerhalb <strong>Jena</strong>s sucht.<br />

Eltern, die an dieser Tätigkeit Interesse zeigen, könnten sich in anonymen Beratungen informieren.<br />

Wichtig ist, dass die ganze Werbung nicht den finanziellen Anreiz in den Vordergrund stellt, sondern die<br />

Inhalte der Tätigkeit vorstellt, um somit Interesse zu wecken.<br />

Gibt es andere <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, bei denen ebenso große Veränderungen, wie die im Bereich der<br />

Vollzeitpflege, anstehen?<br />

Die Aussagen der Befragten lassen sich in folgende Schwerpunkte unterteilen:<br />

• Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)<br />

• Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)<br />

• Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)<br />

• Heimerziehung (§34 SGB VIII)<br />

• Sozialpädagogische Tagesgruppe (§32 SGB VIII)<br />

Die soziale Gruppenarbeit wurde in allen drei Regionalteams am häufigsten benannt. Hier wurden ebenso<br />

Angebote für Jugendliche ab 14 Jahre gefordert, wie auch niederschwellige Angebote, wie beispielsweise<br />

offene Bildungsangebote mit Freizeit gekoppelt.<br />

Im Rahmen des §41 SGB VIII, auch wenn dies keine Hilfe zur Erziehung ist, steht die Frage der<br />

Nachbetreuung im Raum und wie diese geregelt sein soll.<br />

In der Diskussion um die Heimerziehung wird die Frage der Rückkehr in die Herkunftsfamilie zum Thema<br />

gemacht, da hier wie bereits angesprochen Betreuungsangebote für die Familie fehlen, während die Kinder<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

oder Jugendlichen im Heim leben. Dabei wäre eine gleichzeitige Schaltung von SPFH und<br />

Erziehungsberatung denkbar. Es werden auch Forderungen nach Kleinstheimen oder einer Eins-zu-Eins-<br />

Beschulung im Bereich der Heimerziehung laut.<br />

In der sozialpädagogischen Tagesgruppe werden von einigen Befragten dezentrale Angebote gefordert. Es<br />

sollten hier auch Angebote für ältere Kinder und Jugendliche geschaltet werden, was bedeutet, dass über eine<br />

Veränderung in der Altersstruktur nachgedacht werden muss.<br />

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung sollte stärker mit Erlebnispädagogik untersetzt werden.<br />

Auch die Förderung der Erziehung in der Familie, welche ebenfalls keine Hilfe zur Erziehung ist, sollte stärker<br />

Beachtung finden, wenn es um die Frage der Förderung der Familie geht.<br />

Grundlegend sollte nach Meinung einiger Befragter mehr Zeit für Familie und Beratung zur Verfügung stehen,<br />

um die100%ige Sicherheit zu gewinnen, die richtige Hilfe zu haben (als ein Qualitätsstandard). An der<br />

Gestaltung von flexiblen Angeboten sollte weiter gearbeitet werden.<br />

Welche flexiblen <strong>Hilfen</strong> (<strong>Hilfen</strong> außerhalb des Hilfekatalogs) haben Sie bereits entwickelt?<br />

Die meisten Befragten haben bereits eine Kopplung einer SPFH mit einer Erziehungsbeistandschaft oder eine<br />

SPFH in Verbindung mit einer Heimerziehung gesetzt. Im letzten Fall wurde neben der Betreuung des Kindes<br />

im Heim auch an der Familie gearbeitet, wobei hier ein(e) Familienhelfer/in die Familie begleitet hat. Weitere<br />

atypische <strong>Hilfen</strong> sind vorstellbar:<br />

• Ganztagsbegleitung eines Kindes in der Schule, um den Einstieg in den Schulstoff zu ermöglichen,<br />

der Betreuer übernimmt eine Übersetzungsfunktion<br />

• Betreuung eines Jugendlichen während der Ausbildung<br />

• ambulante Angebote in der isE mit einer Anbindung an eine Einrichtung<br />

• geschlechtsspezifische Arbeit in der Familie, männliche und weibliche Fachkraft sind zeitgleich<br />

befristet in der Familie<br />

• eine ambulante Betreuung bei psychisch kranken Klienten oder eine gemeinsame Betreuung in einer<br />

Familie, wenn ein Elternteil psychisch krank ist<br />

• im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige (§41): Nachbetreuungsangelegenheit: ein junger Volljähriger<br />

bleibt weiter im Heim, wird jedoch in einer Erziehungsbeistandschaft weiter geführt<br />

• soziale Gruppenarbeit im Zusammenhang mit Gewaltpräventionsprojekten<br />

• Rückführungsangelegenheit aus dem Heim: Kind wurde bereits wieder in die Schule eingegliedert,<br />

obwohl es noch im Heim war, um die Rückführung zu erleichtern<br />

• intensive Betreuung von Mutter und Kind im eigenen Wohnraum<br />

• verschiedene Formen der Einzelbetreuung, Kitaerzieher/innen haben über ihr eigenes Aufgabengebiet<br />

hinaus mittels Sondervereinbarungen ein Kind betreut<br />

• Kinder nach Schule zu Geschwisterkindern in Kindertagesstätte, um eine zusätzliche Betreuung durch<br />

die Kita zu gewährleisten<br />

• Fortführung einer schon vorhandenen SPFH bei einer Familie, wo ein alleinerziehender Elternteil<br />

verstorben ist<br />

• Bereich Erziehungsbeistandschaft: Elternteile werden mit in Gruppenarbeit einbezogen<br />

Welche könnten Sie sich vorstellen?<br />

Viele Befragte könnten sich eine Kopplung einer SPFH mit einer Heimerziehung oder Kopplung SPFH und<br />

Erziehungsbeistandschaft vorstellen.<br />

Andere atypische <strong>Hilfen</strong>, die vorstellbar wären, sind:<br />

• intensive, ambulante isE: Stundenkontingent kann je nach Bedarf flexibel ausgeschöpft werden, z. B.<br />

ein Stundenumfang für ein halbes Jahr<br />

• Überbrückungsmöglichkeiten bei Drogenproblematik zwischen Entgiftung und Therapie<br />

• individuelle Angebote bei Schulverweigerung<br />

• pädagogisches Personal (z.B. Freiberufler) soll unproblematisch in einen Fall einbezogen werden<br />

können, nicht nur die Träger der freien Jugendhilfe<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

• im Rahmen der Verselbständigungsphase für junge Volljährige könnte der Klient schon früher<br />

verselbständigt werden, wenn er eigenen Wohnraum mietet<br />

• betreute Wohnformen für die ganze Familie, ähnlich wie Wohnformen für Mutter-Kind<br />

• Schaffung von Erziehungsfachstellen<br />

• Einrichtung von geschlossenen Heimen, da die Jugendhilfe bei schweren Fällen auf die Psychiatrie<br />

zurück greifen muss<br />

• Schaffung von niederschwelligen <strong>Hilfen</strong> wie „Sleep in” für Kinder und Jugendliche, die jegliche <strong>Hilfen</strong><br />

verweigern, um die Zugangsschwellen zu diesen Kindern zu erleichtern<br />

• Frankfurter Modell: die Eltern wohnen mit Kindern und Betreuern in Wohnung, Betreuung durch Eltern<br />

und Betreuer über eine SPFH hinaus<br />

Welche Inhalte oder Ergebnisse könnte der zu erarbeitende <strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

verfolgen?<br />

Aus Sicht der Sozialarbeiter/innen sollte der <strong>Teilfachplan</strong> inhaltlich den Bedarf an <strong>Hilfen</strong> feststellen und<br />

Tendenzen für die nächsten Jahre aufzeigen. Eine statistische Erhebung und Analyse der Daten ist sinnvoll,<br />

wobei auch beispielsweise auftretende Haushaltssperren erläutert werden müssen. Ebenso sollte eine Ist-<br />

Bestandsaufnahme aller Einrichtungen erfolgen, in der auch konfessionelle Vereine und Freizeitvereine<br />

benannt werden. Träger und deren Angebote sollten kurz aufgelistet und neue Angebote mit kurzer inhaltlicher<br />

Vorstellung aufgenommen werden. Es sollte künftig möglich sein, dass neue Angebote flexibel und schnell<br />

integriert und nicht durch den Haushalt blockiert werden. Auch Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden<br />

und Vergleiche mit diesen Kommunen müssten in den <strong>Teilfachplan</strong> eingebracht werden. Aus Sicht der<br />

Befragten sollten auch Konzepte in Richtung Vernetzung (mit Schule) oder Prävention (z. B.<br />

Gewaltpräventionskonzepte) im Plan zu finden sein, welche ebenfalls kurz vorgestellt und finanziell untersetzt<br />

werden. Feste Qualitätsstandards oder ein Kapitel zur Qualitätssicherung ist im <strong>Teilfachplan</strong> festzuschreiben.<br />

Bei der Zielfeststellung sollten die Ziele getrennt nach den unterschiedlichen Gremien im Unterausschuss<br />

aufgelistet sein.<br />

Ergebnis des <strong>Teilfachplan</strong>s könnte sein, die Werbung für Pflegeeltern zu vergrößern, wobei auch Pflegeeltern<br />

außerhalb der Stadtgrenzen <strong>Jena</strong>s zu suchen sind. Es sollten Ergebnisse geschaffen werden, die die<br />

Akzeptanz der Jugendhilfe unterstützen und Kosten transparent machen, sodass der Rechtfertigungszwang<br />

wegen der Finanzen abgebaut wird. Jede Hilfe, egal wie teuer sie ist, soll ihre Bestandskraft haben. Die <strong>Hilfen</strong><br />

sollten bezüglich der Ausgestaltung der Flexibilität nach §27(2) SGB VIII überarbeitet werden, wodurch eine<br />

Angebotsvielfalt entsteht. In der Maßnahmenplanung sind konkrete Vorstellungen aufzuführen, über Dinge,<br />

die unter den gegebenen Voraussetzungen (mit einem zeitlichen Rahmen) machbar sind, sodass eine<br />

Planungssicherheit erreicht werden kann. Des Weiteren sollte über den Wegfall der Doppelung von Team und<br />

Entscheidungskonferenz, über die Budgetierung oder die kürzere Zeitdauer von bekannt werden der Notlage<br />

bis zum Beginn der Hilfe nachgedacht werden. Der <strong>Teilfachplan</strong> darf im Ergebnis keine Ausgabenkürzungen<br />

vornehmen, sondern sollte die Finanzen transparent machen.<br />

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen magische Kräfte und könnten Wunder vollbringen. Wie würde sich<br />

die Landschaft der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung in <strong>Jena</strong> gestalten?<br />

Die Befragten haben zu dieser Frage eine große Vielfalt an Antworten gegeben. Diese lassen sich unter<br />

diversen Gesichtspunkten systematisieren. Im Bereich der Elternarbeit sollte eine intensive Arbeit in den<br />

Familien über die SPFH hinaus möglich sein, wobei auch die Eltern mehr Zeit für Kinder haben würden und<br />

der Wert Erziehung neu beschrieben und definiert werden würde. Die Eltern würden in gestaltete<br />

Freizeitangebote einbezogen und bestimmte Elterngruppen, wie beispielsweise junge Mütter würden mehr<br />

gefördert werden. Es gäbe mehr Hilfestellungen für Familien, um existenzielle Dinge, wie beispielsweise<br />

Anträge stellen bei Ämtern und Behörden, bewältigen zu können. Wenn Eltern ihren Pflichten nicht<br />

nachkommen, bestünde die Möglichkeit, beispielsweise das Kindergeld einzubehalten und für Ferienfahrten<br />

zu verwenden. Viele Eltern würden optimistischer auf das Jugendamt blicken, sodass Hemmschwellen<br />

abgebaut werden könnten. Insgesamt würden mehr Benachteiligungen abgebaut werden können.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 55 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Aus Sicht der Befragten sollten sich auch die <strong>Hilfen</strong> in Richtung Dezentralisierung und Trägervielfalt<br />

entscheidend ändern. So würden die meisten <strong>Hilfen</strong> dezentral im Wohngebiet angesiedelt werden. In <strong>Jena</strong><br />

gäbe es eine Vielfalt an Trägern mit guten Konzepten und somit auch eine gesunde Konkurrenz unter ihnen,<br />

um eine einwandfreie Qualität erreichen zu können. Für jede Hilfe würde das passende Angebot zur<br />

Verfügung stehen. Alle Träger wären vor Ort. Freie Träger und Jugendamt könnten flexibel auf neue Bedarfe<br />

reagieren. Alle Kooperationspartner würden gut zusammen arbeiten. Auch die Verwaltungswege wären kürzer<br />

und schneller.<br />

In den <strong>Hilfen</strong> selbst lassen sich einige Widersprüche in den Aussagen feststellen. Auf der einen Seite wären<br />

die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung gesunken oder gar verschwunden. Andererseits würden die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und<br />

hier speziell der ambulante Bereich entscheidend ausgebaut werden, um einen längeren Verbleib des Kindes<br />

in der Familie zu sichern. Dazu gäbe es einen großzügigeren und flexibleren Stundenumfang. Die <strong>Hilfen</strong><br />

könnten frühzeitig greifen, es wäre genug Zeit vorhanden, um die geeignete Hilfe für die Betroffenen zu finden.<br />

Die Sozialarbeiter/innen hätten ein gewisses Kontingent an Geld, was sie für die flexible Ausgestaltung der<br />

<strong>Hilfen</strong> einsetzen könnten. Außerdem würde die Vollzeitpflege, die SPFH oder die Heimerziehung ausgebaut<br />

sein. Im Rahmen der Heimerziehung stünden mehr Angebote für betreutes Wohnen, für<br />

Familienwohngruppen, mehr Erziehungsfachstellen, mehr kleinere und individuellere Wohnformen oder mehr<br />

Kleinstheime zur Verfügung. Geschlossene Heime würden geschaffen werden. Im Rahmen der SPFH gäbe es<br />

mehr Angebote, bessere Arbeitsbedingungen und eine Allroundbetreuung für die Klienten. Großheime wären<br />

verschwunden. Es gäbe eine Vielzahl an Fachkräften in der isE und in der Erziehungsbeistandschaft. Der<br />

Bedarf an männlichen Fachkräften könnte gedeckt werden. <strong>Hilfen</strong>, wie die Erziehungsberatung wären<br />

attraktiver und hätten dadurch mehr Zuspruch.<br />

Über die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung hinaus, gäbe es mehr Einrichtungen für Mutter und Kind (§19) und mehr<br />

Nachbetreuungsmöglichkeiten bei Sucht und Drogenproblematik.<br />

Der ganze Bereich der Prävention würde entscheidend ausgebaut werden. So würde der Jugendarbeit/<br />

Jugendsozialarbeit mehr Geld zur Verfügung stehen, um präventiv arbeiten zu können. Ebenso gäbe es mehr<br />

niederschwellige Angebote im Bereich der Prävention. Auch das Jugendamt hätte die Möglichkeit mehr<br />

präventiv zu arbeiten, beispielsweise in der Schule mit diversen Projekten.<br />

Die Schule würde zu einem Lern-, Lebens- und Freizeitort werden mit der Schulsozialarbeit (Schlüssel: 100<br />

Schüler/ 1 Sozialarbeiter) an jeder Schule mit einer gesicherten Finanzierung. Es gäbe Schulkleidung, eine<br />

gemeinsame Beschulung bis zur 8./9. Klasse und mehr Kleinschuleinheiten für Lernbehinderte. Allgemein<br />

würden Schule, Gerichte und Polizei anders arbeiten.<br />

Für die Erlebnispädagogik würden mehr Mittel eingeplant werden.<br />

Im Bereich Freizeit könnten mehr Angebote über die Annexleistungen finanziert werden. Des Weiteren<br />

stünden mehr Freizeiteinrichtungen sowie mehr Einzel- und Gruppenangebote zur Verfügung. Kinder hätten<br />

mehr Möglichkeiten Ferienarbeit zu leisten.<br />

Die Regionalteams würden mit Budgetierung arbeiten. Die Kosten im Bereich der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung wären<br />

erträglich.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 56 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

4.1.7 Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Regionalteams<br />

Im Anschluss an die Auswertung der Interviewergebnisse fand in den Regionalteams Lobeda, Winzerla und<br />

Mitte eine Gruppendiskussion statt, wobei die Befragten die Möglichkeit hatten, Ergänzungen und<br />

Erläuterungen vorzunehmen.<br />

Für die drei Regionalteams lassen sich unterschiedliche Fazits heraus arbeiten. Das Regionalteam Mitte legt<br />

dabei auf folgende Schwerpunkte besonderen Wert:<br />

• Vernetzung mit Schule<br />

• Elternarbeit<br />

• Personalproblem in diesem Regionalteam<br />

• Bedarf an männlichen Fachkräften<br />

• Flexibilität nach §27(2) SGB VIII<br />

• Prävention<br />

• Qualität<br />

• Finanzen<br />

• §19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder<br />

Für das Regionalteam Lobeda ergeben sich folgende Brennpunkte:<br />

• Budgetierung<br />

• Schaffung von flexiblen, bedarfsgerechten <strong>Hilfen</strong><br />

• eindeutiger Bedarf an männlichen Fachkräften bei den Angeboten der freien Träger<br />

• Ausbau des §19 SGB VIII, gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder<br />

• Angebote im Bereich soziale Gruppenarbeit schaffen für Jugendliche ab 14 Jahre<br />

• Vernetzung mit Schule<br />

• Prävention<br />

• Partizipation/ Mitwirkung<br />

• Probleme in der technischen Ausstattung<br />

Das Regionalteam Winzerla betont folgende Schwerpunkte:<br />

• Vernetzungsarbeit mit Schule<br />

• Schaffung von bedarfsgerechten, flexiblen <strong>Hilfen</strong><br />

• Probleme mit der technischen Ausstattung<br />

• Personalproblem<br />

• stärkere Orientierung auf Dezentralisierung<br />

• Prävention, Schaffung von niederschwelligen Angeboten<br />

Im Zusammenhang betrachtet, weisen die drei Regionalteams Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf.<br />

In allen Teams wird das Thema Vernetzungsarbeit mit Schule explizit betont und sollte in der Diskussion um<br />

die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und der Erarbeitung eines <strong>Teilfachplan</strong>es unbedingt Beachtung finden.<br />

Auch das Thema Flexibilität, also die Schaffung von flexiblen <strong>Hilfen</strong> im Rahmen des §27(2) SGB VIII und der<br />

Bereich Prävention wird von einem Großteil der Befragten eindeutig gefordert. Diese Schwerpunkte werden<br />

noch vertieft.<br />

Bei Betrachtung des Regionalteams Winzerla wird deutlich, dass sich dieses Team mit grundlegend<br />

organisatorischen Dingen auseinandersetzen muss und dadurch die Arbeit an den <strong>Hilfen</strong> erheblich erschwert<br />

wird. Dies sind Schwierigkeiten durch eine schlechte technische Ausstattung und natürlich das Personaldefizit.<br />

Derzeit wird mit ca. 2,5 Stellen im Stadtteil Winzerla gearbeitet. Für eine optimale Gewährleistung der<br />

Aufgabenbereiche wären nach Aussage der Befragten 5 bis 6 Fachkräfte (auch männliches Fachpersonal)<br />

notwendig. Durch diese derzeitige Situation bleibt kaum Zeit, sich ausreichend um die Einzelarbeit zu<br />

kümmern, da die Fälle nur „abgearbeitet” werden können.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 57 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Im Regionalteam Lobeda spielt neben dem Problem der schlechten technischen Ausstattung auch der Mangel<br />

an männlichen Fachkräften bei den freien Trägern eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zum Team Winzerla ist<br />

nur wenig männliches Fachpersonal bei den freien Trägern, mit denen das Team vorwiegend arbeitet,<br />

vorhanden.<br />

Bei fast allen Interviews wurde hier die Budgetierung gefordert.<br />

Das Regionalteam Mitte ist das einzige Team mit einer guten technischen Ausstattung. Es scheint, als ob<br />

dieses Team das „fortschrittlichste” unter allen drei Teams ist. Das Thema Qualität wird hier sehr stark betont.<br />

Darunter fällt auch hier wieder das Personalproblem, nicht nur um die bereits bestehende Qualität<br />

fortzuführen, sondern auch um neuen Qualitätsanforderungen gerecht werden zu können. Außerdem setzt<br />

sich das Team verstärkt mit dem Thema Elternarbeit auseinander, was als ein Qualitätsmerkmal angesehen<br />

werden kann.<br />

Im Ergebnis der Schwerpunkte kann herausgearbeitet werden, dass die Regionalteams auf unterschiedlichen<br />

Ebenen stehen und arbeiten.<br />

In den Gruppendiskussionen wurden die Themen Vernetzung, Prävention, Flexibilität und Budgetierung<br />

noch einmal vertieft.<br />

In allen drei Regionalteams wurden unter dem Stichpunkt Vernetzung mit Schule folgende Fragen gestellt:<br />

- Wie würde sich die perfekte Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt gestalten? Was für<br />

Voraussetzungen müssten gegeben sein? Was kann Schule im Bereich des Jugendamtes tun? Wie<br />

kann sich das Jugendamt in Bereiche der Schule einbringen?<br />

Als Voraussetzung und Basis für eine gute Zusammenarbeit geben die Sozialarbeiter/innen an, dass Schule<br />

und Jugendamt gegenseitig Kenntnis über die Aufgabenbereiche und Struktur haben sollten. Das Jugendamt<br />

muss über Förderungsmöglichkeiten von Schule Bescheid wissen. Die Schule sollte die Arbeit des Sozialen<br />

Dienstes und die verschiedensten Angebote der Jugendhilfe kennen, um eine konkrete Einzelarbeit leisten zu<br />

können. Voraussetzung ist weiter, dass Jugendamt und Schule sich als gleichwertige Partner<br />

gegenüberstehen, was bedeutet, dass das Jugendamt nicht mehr als „Erfüllungsgehilfe” für Probleme im<br />

Zuständigkeitsbereich der Schule missbraucht wird. Des Weiteren ist es unbedingt notwendig, dass die<br />

Schulsozialarbeit durch Lehrer und Schulamt anerkannt wird. Schulsozialarbeit sollte an jeder Schule ihren<br />

Platz einnehmen und beim Jugendamt angegliedert sein.<br />

Die Lehrer sollten ihren Erziehungsauftrag ernster nehmen. Voraussetzung ist auch, dass die Schule<br />

Probleme der Schüler mit Schule selbst löst und diese nicht auf das Jugendamt überträgt, denn das<br />

Jugendamt ist dafür nicht zuständig.<br />

Für eine Vernetzung ist es wichtig, dass sowohl Schule als auch Jugendamt eine Zusammenarbeit wirklich<br />

wollen.<br />

Folgende Ideen haben die Sozialarbeiter/innen bezüglich einer guten Vernetzung zwischen Schule und<br />

Jugendamt zusammen getragen:<br />

Schule und Jugendamt sollten im jeweiligen Wohngebiet zusammenarbeiten. Im Detail muss eine konkrete<br />

Zusammenarbeit in den Einzelfällen angestrebt werden, dass heißt, Lehrer sollten in die Hilfeplanverfahren<br />

einbezogen werden. Es wird betont, dass eine bessere Absprache bei den Einzelfällen erfolgen muss. Dies<br />

könnte sich wie folgt gestalten:<br />

• bessere Erreichbarkeit von Lehrern, um Absprachen zu gestalten<br />

• einbeziehen von Schulpsychologen in die Einzelfälle<br />

• feste Ansprechpartner für Jugendamt: Schulsozialarbeiter/innen an jeder Schule,<br />

Beratungslehrer/innen<br />

• schnellere Bearbeitung von schriftlichen Anfragen durch die Schule<br />

• Überprüfung des Datenschutzes bei Auskunftsersuchen durch das Jugendamt<br />

• rechtzeitige Information der Notlage durch Schule an das Jugendamt<br />

• Schule sollte frühzeitige eigene Möglichkeiten der Hilfestellungen ausschöpfen, wenn dies nicht<br />

ausreicht, dann Information an das Jugendamt<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 58 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

• vor jeder grundlegenden Entscheidung (z.B. Schulwechsel oder Gewährung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung)<br />

sind Absprachen untereinander notwendig<br />

Nach Ansicht der Sozialarbeiter/innen wäre es wichtig die Elternarbeit in der Schule zu verbessern. Dazu<br />

sollten die Sozialarbeiter/innen in Elternabende einbezogen werden. Die Eltern würden in Fragen der<br />

Erziehung durch die Schule unterstützt werden. Ziel ist es, ein gemeinsames und gleiches Handeln von Eltern,<br />

Schule und Jugendamt zu ermöglichen.<br />

Des Weiteren sollten Schule und Jugendamt in gemeinsamen Projekten mitwirken. Dies könnte bedeuten,<br />

dass sich die Sozialarbeiter/innen an Freizeiten für Schüler oder Klassenausflügen beteiligen oder die <strong>Hilfen</strong><br />

und Angebote des Jugendamtes bei Elternabenden oder Schülergesprächen vorstellen.<br />

Ziel der Vernetzung wäre auch, dass ein regelmäßiger Austausch über Arbeitsgruppen stattfindet, in der sich<br />

Schule, Jugendamt, Beratungslehrer/innen und Schulsozialarbeiter/innen beteiligen. Inhaltlich sollte sich über<br />

die Situation in den Wohngebieten verständigt werden, welche Ressourcen man hat und wie man diese<br />

einsetzen kann.<br />

Ziel der Vernetzung ist auch, dass Jugendamt und Schule gemeinsam Kindern aus sozial schwachen<br />

Elternhäusern helfen.<br />

Weitere Themen die in der Gruppendiskussion vertieft wurden, sind die Themen Flexibilität und Budgetierung,<br />

welche miteinander in Verbindung stehen.<br />

Hier wurden folgende Fragen gestellt:<br />

- Welchen politischen Auftrag sollte die Verwaltung im Unterausschuss in Bezug auf die Umsetzung<br />

der Themen Budgetierung und Flexibilität bekommen? Welche Voraussetzungen müssten<br />

geschaffen werden, damit eine Umsetzung möglich wird?<br />

Die Frage nach der Flexibilität wurde in allen drei Teams gestellt, während die Budgetierung nur Thema in den<br />

Regionalteams Lobeda und Mitte war.<br />

Budgetierung bedeutet, dass die Regionalteams eine Eigenverantwortung für die Ausgaben bekommen.<br />

Folgende Voraussetzungen müssten aus Sicht der Sozialarbeiter/innen für die Umsetzung der Budgetierung<br />

geschaffen werden:<br />

• Voraussetzung in Haushaltsrecht schaffen<br />

• Die Regionalteams müssen auf der gleichen Ebene stehen, hier spielt das Thema<br />

Personalaufbesserung eine große Rolle.<br />

• Es müssen Gespräche mit der Leitungsebene geführt werden, um sich auf Ziele und Grenzen zu<br />

verständigen<br />

o die Leitungsebene soll reelle Zielvorgaben schaffen, die auch umsetzbar sind<br />

o darauf baut sich dann die inhaltliche Ausgestaltung auf, wobei ein entsprechender<br />

struktureller Rahmen geschaffen werden muss<br />

• Es müssen dezentrale Bedingungen geschaffen werden (eigenes Auto, eigene Haushaltstelle, eigene<br />

Stelle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und eigenverantwortliche Postwege in den Teams)<br />

• Den Teams muss ein Budget gegeben werden, womit die Ausgaben in dem Wohngebiet gesteuert<br />

werden können.<br />

• Auch eine flexibel dem Bedarf angepasste Trägerentwicklung sollte vor Ort bestehen.<br />

Die Frage der Flexibilität schließt sich an. Nach Aussage der Befragten müssen als Voraussetzungen für die<br />

Umsetzung von flexiblen <strong>Hilfen</strong> die Regionalteams einander angeglichen werden. Dabei spielt die<br />

Aufbesserung von Personal und Technik und die Verkürzung der Postwege eine große Rolle. Hier sollen<br />

schnellere Entscheidungen in den <strong>Hilfen</strong> möglich werden, wobei dies aber nur durch die Schaffung der<br />

Budgetierung umsetzbar wäre. Ebenfalls sollte eine andere Leitungsstruktur in den Regionalteams geschaffen<br />

werden. Das bedeutet, dass sich die Aufgaben der Sozialarbeiter/innen prozentual anders verteilen würden<br />

und diese veränderte Struktur auch in der Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung wieder zu finden sei. Zur<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 59 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Umsetzung der Flexibilität muss auf jeden Fall eine eigene Haushaltsstelle nach dem §27(2) SGB VIII<br />

eingerichtet werden, die nicht nur die flexible Gestaltung der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, sondern auch<br />

weiterführender <strong>Hilfen</strong> möglich macht. So könnte beispielsweise eine Haushaltshilfe anstatt einer SPFH<br />

eingerichtet werden oder andere Hilfe entsprechend des konkreten Hilfebedarfes installiert werden<br />

(Hausaufgabenhilfen, Nachhilfen, familienentlastender Dienst o.ä.). Diese Betreuungspersonen sollten<br />

natürlich fachlich gut ausgebildet sein, sie sollten flexibel einsetzbar sein, sodass eine Effizienz erreicht und<br />

stationäre Maßnahmen verhindert werden können. Diese alternativen <strong>Hilfen</strong> müssen im <strong>Teilfachplan</strong><br />

festgeschrieben werden. Deshalb sollte hier der Auftrag an die Verwaltung gehen, flexible <strong>Hilfen</strong> zu gestalten<br />

und diese im <strong>Teilfachplan</strong> fortzuschreiben, sodass hier ein Regelangebot an flexiblen <strong>Hilfen</strong> nach dem §27(2)<br />

SGB VIII möglich wird.<br />

Auch das Thema der Prävention wurde in der Gruppendiskussion im Team Lobeda aufgegriffen, weil dies ein<br />

Schwerpunkt in den Ergebnissen dieses Teams darstellt. Prävention wird hier aus zwei Blickwinkeln gesehen.<br />

Zum einen sollen schwerwiegendere Maßnahmen durch die Schaffung niederschwelligerer <strong>Hilfen</strong> vermieden<br />

werden. Diese sind als offene Angebote zu sehen, welche für eine bestimmte Altersgruppe oder einen<br />

bestimmten Personenkreis eingerichtet werden. Auf der anderen Seite sind unter Prävention allgemeine, an<br />

einen unbestimmbaren Personenkreis gerichtete Projekte zu verstehen. Diese sind unverbindlich und für alle<br />

Bürger offen. Neben den bereits aufgeführten Ideen aus den Regionalteams unter Punkt 6.2., sind hier noch<br />

folgende Dinge anzuführen:<br />

• Prävention kann geleistet werden durch Vorträge in Schulen durch das Jugendamt in<br />

Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, wie Sucht/Drogen, Ernährungsberatungsstellen<br />

beispielsweise.<br />

• Im Rahmen der Elternschule als Präventionsprojekt könnten Diskussionsrunden für die Eltern unter<br />

bestimmten Themen eingerichtet werden. Das Jugendamt könnte dieses Angebot bereitstellen und<br />

über die Schule werben.<br />

4.1.8 Auswertung der Ergebnisse der Jugendamtsleitung<br />

Wie bereits unter Punkt 4 benannt, waren die Fragen für die Sozialarbeiter/innen und für die<br />

Jugendamtsleitung identisch. Im Folgenden werden die zusammengetragenen Ergebnisse der Interviews aus<br />

den verschiedenen Leitungsebenen erläutert.<br />

Was waren spontane Gedanken zum Projekt? Wie beurteilen Sie die Zusammenstellung des<br />

Unterausschusses für die Planung <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung?<br />

„... für mich auch immer ein Stückchen ein Zweifeln dabei gewesen ist, bei allem positiven, was wir sicher<br />

erreicht haben, gemeinsam mit den freien Trägern. Es geht immer nur mit den freien Trägern... gemeinsam mit<br />

ihnen, ist immer ein leiser Zweifel dabei: Ist das, was wir da machen, dass was wir denken, was richtig ist oder<br />

gibt es andere Ansätze, die besser sind, die sich bewährt haben?” (Interview Frau Brunner)<br />

Wichtig ist, dass der Betroffene Erfolge spürt. Die <strong>Hilfen</strong> müssen so eingesetzt werden, dass sie diesen Erfolg<br />

wahrscheinlich machen.<br />

Für die befragten Leitungskräfte stellt das Projekt eine Herausforderung dar, weil bisher keine Planung im<br />

Bereich der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung möglich war. Hier bietet der Unterausschuss mehr Platz für gezieltes<br />

Nachfragen und eine genauere Darstellung der Inhalte, da dies in anderen Gremien (z.B. Haushaltsdebatten)<br />

nur schwer zu realisieren ist.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Für alle Befragten war klar, dass die Beteiligung von Politik ein wichtiges Kriterium darstellt, um nicht nur eine<br />

Akzeptanz für die Kosten im Bereich der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung zu erreichen, sondern auch um gemeinsam mit<br />

Politik und freien Trägern neue und vielleicht auch unbequeme Wege zu gehen. Natürlich soll auch der<br />

Verwaltung Zeit eingeräumt werden, um Erfolge herbeiführen zu können, denn diese werden kurzfristig nicht<br />

beweisbar sein.<br />

Allen Beteiligten soll die Bedeutung der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung klar gemacht werden. Dabei spielt eine<br />

Bestandsaufnahme, eine statistische Erhebung und eine gute Präsentation der Inhalte eine große Rolle,<br />

sodass die Entscheidungsträger für die Arbeit des Jugendamtes und die Arbeit mit den <strong>Hilfen</strong> gewonnen<br />

werden können. Im Zusammenhang damit, steht natürlich auch die Aufgabe, eine Sensibilisierung für <strong>Hilfen</strong><br />

zur Erziehung zu erreichen, da sich daraus konkrete Entscheidungen und Aufgaben für die weitere Arbeit der<br />

Verwaltung ableiten.<br />

Kritisiert wird aber auch, die oftmals unzureichende Mitwirkung von politischer Seite in diesem<br />

Unterausschuss.<br />

Was sind Ihre Erwartungen an das Projekt?<br />

Die Befragten erhoffen sich in erster Linie politische Entscheidungen über <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung vom<br />

Unterausschuss, wobei auch, wie bereits angesprochen, gemeinsame, neue Wege mit Politik zu gehen sind,<br />

beispielsweise im Bereich Pflegekinderwesen. Es soll eine Entscheidungsbefugnis geschaffen werden, auf<br />

deren Grundlage Maßnahmen geändert, erhalten oder beendet werden. Ergebnis dieses Prozesses soll ein<br />

<strong>Teilfachplan</strong> sein, aus dem Bedarfe verdeutlicht werden und eine konkrete Maßnahmenplanung möglich wird,<br />

sodass die Verwaltung mehr Planungssicherheit bekommt, nicht nur bei der Planung der <strong>Hilfen</strong> selbst,<br />

sondern auch in Bezug auf die künftige Haushaltsplanung. Beabsichtigt wird eine gute, mittelfristige Planung<br />

für ca. 3 Jahre mit Überprüfung der Ergebnisse.<br />

Eine engere Zusammenarbeit mit freien Trägern im Bereich <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung sowie ein Miteinander mit<br />

Politik muss erreicht werden.<br />

Ein sozialräumliches und budgetorientiertes Arbeiten soll später möglich sein, was bedeutet, dass eine<br />

Kompetenzübertragung an die Teamleitung vor Ort stattfinden muss. Auch die Entscheidungsfindung von<br />

Fällen sollte vereinfacht werden.<br />

Im Rahmen der Finanzen muss ein optimales Einsetzen der Kosten im Bereich der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

angestrebt und die vorhandenen Ressourcen (Human- und Finanzressourcen) bestmöglich eingesetzt<br />

werden. Das bedeutet nicht, dass am Ende des Prozesses Kosten gesenkt werden, da es natürlich nicht zu<br />

einer Abnahme der Fälle im Bereich der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung aufgrund immer mehr gesellschaftlicher<br />

Probleme kommen wird. Die soziale Verwahrlosung steigt an.<br />

Die Aussagen machen deutlich, dass niederschwellige <strong>Hilfen</strong> eingesetzt werden müssen, um einerseits<br />

Familien früher zu erreichen und andererseits stationäre Maßnahmen zu verhindern.<br />

Was sollten Ziele dieses Projektes sein?<br />

Nach Aussage der Befragten sollte ein Ziel die Prüfung sein, in wie weit eine Planung zu der Angebotspalette<br />

im SGB VIII möglich ist.<br />

<strong>Hilfen</strong> müssen frühzeitiger eingesetzt werden. Außerdem sollte über die stärkere Einbeziehung des sozialen<br />

Umfeldes (Nahraum) im Sinne der Stärkung der Selbstheilungskräfte der Familien nachgedacht werden, um<br />

diese Familien zu stabilisieren. Beispiele dafür wären die Elternschule oder die Nachbarschaftshilfe.<br />

Natürlich wird auch hier wieder die Forderung nach einer besseren Verwendung von Ressourcen laut. Ziel<br />

sollte auch sein, eine Sicherheit für die anderen Bereiche des Jugendamtes zu gewinnen wie beispielsweise<br />

die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, weil sie von der Kostenexplosion der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung abhängig sind.<br />

Die Kostenexplosion in den <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung ist zu dämpfen. Am Ende steht die Schaffung einer hohen<br />

Effizienz, was bedeutet, dass das Geld auch beim Bürger ankommen muss.<br />

Es wäre wichtig neue, bedarfsgerechte und flexible Hilfeformen zu entwickeln nach dem Prinzip: “Jedem seine<br />

Hilfe, anstatt jedem eine Hilfe!” (Interview Herr Schade)<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Auch die Entwicklung fachlicher Standards in den Teams sollte vorangetrieben werden, dass heißt, es<br />

müssten bisherige Verfahrensweisen kritisch hinterfragt werden, z. B. in Fragen der besseren<br />

Elternintegration, in Bezug auf die Frage nach der Höhe des Beratungsanteils oder die Frage nach den<br />

Vorleistungen bis zur Antragstellung.<br />

Welches Ziel sollte aus Sicht Ihrer Arbeit vorrangig sein?<br />

Die Aussagen der Befragten lassen sich in folgende Zielformulierungen aufgliedern:<br />

• Sicherung des Bestandes an <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung: dies sollte oberstes Ziel sein, die restlichen Ziele<br />

schließen sich an (z. B. Haushaltsführung, Transparenz...)<br />

• Transparenz gegenüber Politik<br />

• Vernetzungsarbeit mit Schulen verbessern<br />

• Elternrecht als höchstes Recht zu achten und zu schützen und in dem Zusammenhang auch<br />

Befugnisse wahrzunehmen (Wächteramt, Hilfe zur Selbsthilfe)<br />

• Benachteiligungen der Familien als auch Randgruppen abbauen<br />

• Akzeptanz für Arbeit des Jugendamtes, Außenwirkung verbessern, Vorurteile abbauen<br />

• Bedarfslagenorientierung, bedarfsgerechte <strong>Hilfen</strong> schaffen, bessere Reaktionsmöglichkeiten auf neue<br />

Bedarfslagen<br />

• Prävention durch frühzeitige <strong>Hilfen</strong><br />

• optimales Einsetzen der Finanz- und Humanressourcen<br />

o Humanressourcen: Aufgabenüberschneidungen können vermieden werden durch<br />

Organisationsentwicklung (personelle Ressourcen)<br />

o Finanzressourcen: Erforderlichkeit der Ausgaben prüfen<br />

• Sicherheit für freie Träger im Rahmen der Hilfeplanung (§§78 ff. SGB VIII)<br />

Welche(s) Ziel(e) ist eher nachrangig zu sehen?<br />

Die Befragten machen deutlich, dass alle Zielsetzungen, die bereits durch die Mitglieder des<br />

Unterausschusses formuliert wurden, im Großen und Ganzen gleichrangig zu behandeln sind und kein Ziel<br />

vernachlässigt werden kann. Trotz der Wichtigkeit der Erreichung von Akzeptanz ist eventuell das Thema<br />

Akzeptanz gegenüber den freien Trägern zu vernachlässigen, denn dies ergibt sich automatisch in der<br />

Zusammenarbeit mit den freien Trägern, was ein langer Prozess ist, der sich über Jahre entwickeln muss.<br />

In dem Unterausschuss sollte jedoch eine Akzeptanz bei allen Beteiligten angestrebt werden.<br />

Gibt es ein Ziel, was noch angefügt werden könnte?<br />

Die Aussagen der Befragten machen einstimmig deutlich, dass es kein Ziel gibt, was noch anzufügen wäre.<br />

Durch das Interview haben Sie die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt<br />

Thema im Unterausschuss sein?<br />

„Es ist ganz, ganz wichtig, dass im Unterausschuss rüberkommt, dass die Menschen, um die wir uns<br />

kümmern, mit denen wir arbeiten, die <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung brauchen, nicht selber schuld an dem sind, was<br />

ihnen da passiert, sondern dass sie ein Recht darauf haben, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen und dass<br />

jeder, der Vater und Mutter ist, in diese Situation kommen kann aus den unterschiedlichsten Gründen. In<br />

diesem Unterausschuss muss das Verständnis dafür wachsen, dass es ein Recht von Eltern, Kindern und<br />

Jugendlichen ist, zu uns zu kommen und zu sagen: “Bitte helft mir, ich habe ein Problem!”, denn in dem<br />

Moment, wo sie kommen und diesen Wunsch äußern, haben sie sich schon sehr überwunden, haben sie<br />

schon einen ganz, ganz großen Schritt gemacht und dann hat die Gesellschaft und in deren Auftrag handeln<br />

wir, alles zu tun, dass diese Menschen wirklich aus ihrem Tief, aus diesem Tal wieder rauskommen und gute<br />

Entwicklungschancen haben.” (Interview Frau Brunner)<br />

Für die Befragten ist es wichtig, dass der Unterausschuss die Entwicklung eines kontinuierlich fortlaufenden<br />

Prozesses der Planung der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung begründet. Dabei sollte die Qualitätssicherung und<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 62 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

–entwicklung eine wichtige Rolle spielen. Es muss eine Transparenz in dieser Fachrunde erreicht werden. Im<br />

Ergebnis dieses Prozesses sollten Impulse des Unterausschusses für die inhaltliche Arbeit des Sozialen<br />

Dienstes entstehen. Es wird erwartet dass ein Feedback und kritisches Hinterfragen von Seiten der Mitglieder<br />

gegeben wird, um keine Betriebsblindheit zuzulassen. Die Ergebnisse, die im Laufe dieses Prozesses<br />

entstehen, werden in die Teams des Sozialen Dienstes getragen.<br />

Welche Inhalte oder Ergebnisse könnte der zu erarbeitende <strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

verfolgen?<br />

Der erarbeitete <strong>Teilfachplan</strong> soll als Arbeitsinstrument dienen, der die Entwicklung von Bedarfen aufzeigt und<br />

auch Maßnahmen schafft, um auf diese Bedarfe eingehen zu können. Die politische Zustimmung wäre ein<br />

großer Erfolg für die Planung.<br />

Inhaltlich könnten grobe Konzepte aufgenommen werden, um bei verschiedenen Angeboten, wie<br />

beispielsweise der sozialen Gruppenarbeit, Unterschiede und Gemeinsamkeiten rauszufiltern und<br />

Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man eine Vernetzung zwischen ihnen erzielen kann. Eine Gefahr könnte die<br />

Aufnahme von ganzen Konzepten darstellen.<br />

Neben der Maßnahmenplanung sollte es auch eine Vorausschau der Angebotsentwicklung für die nächsten<br />

Jahre bis hin zur sozialräumlichen Aufteilung der Angebote geben, ebenso wie eine inhaltliche Untersetzung<br />

der Angebote, z.B. durch eine Verdeutlichung der Fallzahlen.<br />

Auch eine Vorausschau der Maßnahmenplanung, das heißt, was kann mit welchen Mitteln umgesetzt werden,<br />

wäre sinnvoll.<br />

Ziel des <strong>Teilfachplan</strong>s ist es, nicht nur eine Sicherheit in der Haushaltsplanung, sondern auch die Schaffung<br />

von politischer Akzeptanz sowie Verständnis für Kostenerhöhungen zu erreichen.<br />

Am Ende dieses Planungsprozesses sollte ein politischer Auftrag an die Verwaltung stehen, dass die<br />

Verwaltung die Pflegesätze überarbeiten und Pflegefamilien außerhalb der Stadtgrenzen <strong>Jena</strong>s suchen kann.<br />

Ein weiterer Wunsch als Ergebnis des <strong>Teilfachplan</strong>s wäre die Umsetzung der Eins-zu-Eins-Beschulung, weil<br />

es dies nach Sonderschulgesetz in Thüringen nicht gibt. <strong>Jena</strong> könnte dies mit Sonderregelungen durchsetzen<br />

und möchte dies im nächsten Jahr einführen.<br />

Ebenfalls sollten Impulse aus dem Unterausschuss zu den Vernetzungsgruppen mit den Schulen über<br />

Möglichkeiten zur Unterstützung der Schule durch Jugendhilfe kommen, was bedeutet, den Schulen<br />

Hilfestellungen zu geben, wie sie mit Problemen umgehen können.<br />

Ergebnis kann auch der Ausbau von präventiven <strong>Hilfen</strong> sein, wie beispielsweise die Elternschule.<br />

Auf welche Maßnahme im Rahmen der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung sollte im Unterausschuss besonders<br />

eingegangen werden?<br />

Die Aussagen der Befragten zeigen deutlich, dass auf die Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) im Unterausschuss<br />

besonders eingegangen werden sollte, denn diese bietet einen familiären Rahmen für die Kinder, sie ist<br />

effektiver als Heimerziehung und man könnte somit von der Heimerziehung wegkommen.<br />

Allgemein sollte auf den gesamten ambulanten Bereich verstärkt eingegangen werden unter dem<br />

Gesichtspunkt, was könnte noch mehr geleistet werden mit demselben Geld und wo könnten neue Hilfeformen<br />

entwickelt werden.<br />

Auch auf die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII) sollte<br />

besonderes Augenmerk gelegt werden, da hier steigende Fallzahlen zu verzeichnen sind. Die Hilfe selbst ist<br />

mit hohen Kosten verbunden und in <strong>Jena</strong> steht nur selten das richtige Angebot zur Verfügung.<br />

Auch die Erziehungsberatung (§28 SGB VIII) darf nicht aus den Augen verloren werden. Im Allgemeinen<br />

zeichnet sich hier ein mangelndes Verständnis von Eltern für Angebote der Jugendhilfe, für die Problemlagen<br />

der Kinder und für die Erziehungsfragen ab. Daher sollte die Elternarbeit vertieft werden. Außerdem werden<br />

mehr Instrumente als nur das Vormundschaftsgericht benötigt, um mit Eltern zu arbeiten.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 63 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Gibt es noch eine zusätzliche Maßnahme, die nicht HzE ist, aber trotzdem im Unterausschuss<br />

besprochen werden sollte?<br />

Die Befragten betonen hier besonders die gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§19 SGB<br />

VIII), da auch hier steigende Fallzahlen zu bemerken sind. Außerdem ist ein Anstieg an minderjährigen<br />

Schwangeren, die im Heim leben zu verzeichnen. Auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder<br />

und Jugendliche (§35a SGB VIII) muss betrachtet werden, da hier nur ein Träger in <strong>Jena</strong> in Frage kommt, der<br />

diesen Bedarf abdecken kann.<br />

Die Eins-zu-Eins-Beschulung sollte auch nicht aus den Augen verloren werden und zwar in der Frage der<br />

zeitlichen Untersetzung, wobei auch neue Konzepte angefügt werden sollten.<br />

Im Rahmen der Prävention ist die Förderung der Erziehung in der Familie in die Betrachtung einzubeziehen,<br />

ebenso wie Elternschule als präventive Maßnahme im Rahmen der Elternarbeit.<br />

Die Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII) sollte ebenfalls Thema sein. Hier steht die Frage der<br />

Verselbständigung und Nachbetreuung an. Die Stadt <strong>Jena</strong> hat bereits viel in diese Hilfe investiert, aber bisher<br />

fand noch keine Evaluation im Rahmen dieser Hilfe statt, so dass sich auch keine Erfolge messen lassen.<br />

Aber man möchte eine Sicherheit für neue Strategien erreichen.<br />

Auch die Vernetzung mit Schule und Schulsozialarbeit spielt eine große Rolle.<br />

Gibt es (eine) Maßnahme(n), die gefördert oder ausgebaut werden sollte?<br />

Grundsätzlich muss jede Hilfe besonders gefördert und ausgebaut werden, aber nach dem Grundsatz der<br />

frühzeitigen Hilfe.<br />

Explizit wurde unter dieser Fragestellung die Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) von allen Beteiligten betont.<br />

Auch im Bereich der Heimerziehung (§34 SGB VIII) sollte über eine Differenzierung im Bereich betreutes<br />

Wohnen nachgedacht werden. Hierbei geht es um das Nachdenken über eine frühere Verselbständigung der<br />

Jugendlichen, was deren Freiräume bedeutend erhöhen würde.<br />

Der Bereich der Erziehungsberatung (§28 SGB VIII) sollte vom Umfang und Inhalt her ausgebaut werden. Hier<br />

fehlt männliches Personal. Es wäre wichtig, Ansätze über neue Fachlichkeiten oder die fachliche Qualifikation<br />

der Mitarbeiter/innen einzubringen oder über eine vermehrte Elternarbeit nachzudenken.<br />

Mit welchen Problemen werden Sie im Rahmen der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung oft konfrontiert?<br />

Auf organisatorischer Basis stellt sich das Problem, dass das Gericht zu oft angerufen werden muss, weil die<br />

Mitwirkung der Eltern fehlt.<br />

Es ist ein Anstieg im Bereich des Klientel des Mittelstandes zu bemerken. Hier werden neue Ansprüche an die<br />

Mitarbeiter/innen gestellt, da sie viel höhere Fachkenntnisse benötigen, um Argumentationsgrundlagen zu<br />

bieten.<br />

Aus Sicht der Leitungsebene stellt sich oft die Frage nach den Finanzen, das heißt, die Frage, ob man mit<br />

dem Budget im Jahr auskommt.<br />

Im Rahmen des § 19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) stellt sich immer<br />

wieder die Frage, warum es so viele Jugendliche gibt, die in Einrichtungen schwanger werden.<br />

Gesellschaftlich gesehen, ist ein mangelndes Verständnis von Eltern und Lehrer/innen für die Probleme von<br />

Kindern und Jugendlichen zu sehen.<br />

Auch im Bereich Schule herrscht das Problem der Schulüberforderung besonders an den Gymnasien.<br />

Wie bereits angesprochen, herrscht zunehmend eine wachsende Wohlstandsverwahrlosung. Durch ein<br />

zerstörtes Elternhaus ist oftmals nur noch eine Fremdplatzierung möglich. Jugendliche machen häufig<br />

Drogenerfahrungen und verweigern die Schule.<br />

Die Aussagen machen außerdem deutlich, das eine personelle Überforderung im Sozialen Dienst nicht zu<br />

übersehen ist. Die Fälle in den <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung haben sich in den letzten Jahren verdreifacht, aber es gibt<br />

dafür nicht genügend Stellen im Sozialen Dienst. Daher bleibt nicht genügend Zeit zur Fallbearbeitung. Es ist<br />

ein Spannungsfeld zwischen Einzelarbeit & Gemeinwesenarbeit entstanden, wobei nicht einmal genügend<br />

Zeit zur Einzelarbeit bleibt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 64 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Glauben Sie, dass der Hilfekatalog nach dem SGB VIII noch zeitgemäß ist, in Verbindung mit der<br />

Frage, ob die <strong>Hilfen</strong> die Berechtigten noch genügend erreichen?<br />

Alle Befragten beantworten diese Frage einstimmig mit „ja”, denn das SGB VIII bietet durch §27(2) die<br />

Möglichkeit, die <strong>Hilfen</strong> flexibel zu gestalten, Zwänge bestehen nur in der haushaltsmäßigen Untersetzung.<br />

Derzeit werden Konzepte erstellt, um die Vollzeitpflege in <strong>Jena</strong> auszubauen. Dafür sollen<br />

entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden.<br />

Sind die Anreize aus Ihrer Sicht realistisch?<br />

Die Anreize sind aus Sicht der Befragten auf jeden Fall realistisch. Andere Modelle haben bewiesen, dass<br />

eine Umsetzung möglich ist.<br />

Das SGB VIII sagt nichts darüber aus, Pflegeeltern nicht im Umland suchen zu können; es ist ein<br />

ungeschriebenes Gesetz, welches zwischen den Jugendämtern gilt.<br />

Die Finanzierung der Ideen ist Sache der Stadt <strong>Jena</strong>, es gibt nur Landesempfehlungen. Wichtig ist nur, dass<br />

die Politik genug Informationen über die neuen Konzepte hat und über alle wichtigen Prozesse in Kenntnis<br />

gesetzt wird.<br />

Reichen die Anreize aus?<br />

Die Befragten sind sich einig, dass die Anreize auf keinen Fall ausreichen. Mehr Anreize bedeuten<br />

grundsätzlich auch einen Mehraufwand an fachlicher Begleitung. Man sollte die Arbeit der Pflegeeltern<br />

unterschiedlich bewerten. Zum einen gibt es Pflegeeltern, die neben der Betreuung einer normalen<br />

Arbeitstätigkeit nachgehen. Auf der anderen Seite können Pflegeeltern keinen Job ausüben, weil die Pflege<br />

des Kindes zu aufwendig ist (Therapie u.s.w.). Für den zweiten Fall sollte das Entgelt erhöht werden.<br />

Momentan werden dazu Konzepte erarbeitet, das heißt, es wird nur der Betrag X bezahlt, den derjenige für die<br />

Absicherung zur Rentenversicherung benötigt.<br />

Weitere Anreize können sein:<br />

• Supervision und Fortbildung für Pflegefamilien, bei schwierigen Fällen sollte einer von beiden eine<br />

pädagogische Ausbildung haben<br />

• Ausbau Pflegeelternstammtisch<br />

• fachliche Anleitung und persönliche Unterstützung<br />

Wie sind Ihre Ideen zur Pflegeelternwerbung?<br />

Auch in dieser Frage machen die Befragten deutlich, dass die derzeitige Werbung nicht ausreicht, wobei aber<br />

ein Manko der Kenntnisse über Werbung im Jugendamt herrscht, deshalb müssen die zuständigen<br />

Mitarbeiter/innen fortgebildet werden. Die Frage ist, wie werbe ich richtig. Es sollten gute Werbestrategien<br />

entwickelt werden.<br />

Andere Ideen sind<br />

• die Kontakte zu Kinderärzten/innen und Kitas müssen gepflegt werden<br />

• hohes persönliches Engagement der Mitarbeiter<br />

• Präsenz zu öffentlichen Höhepunkten und Vereinsfesten in <strong>Jena</strong><br />

• Kooperation mit Schule, Presserunden, Pflegeeltern werben für Pflegeeltern<br />

• Fachartikel veröffentlichen<br />

Gibt es andere Maßnahmen, bei denen ähnlich große Veränderungen notwendig wären?<br />

Grundsätzlich gibt es keine Maßnahmen, die eine so einschneidende Außenwirkung haben, wie die<br />

Vollzeitpflege.<br />

Die Aussagen hierzu betonen im Besonderen die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Schule. Es sollte<br />

über Einzelbeschulungen/ Eins-zu-Eins-Beschulung oder über den ganzen Bereich Bildung in der Schule<br />

nachgedacht werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 65 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Weitere wichtige Veränderungen wären nach Ansicht der Befragten die sozialpädagogische Tagesgruppe<br />

(§32 SGB VIII), da hier konzeptionelle Veränderungen angestrebt werden und die Intensive<br />

Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII), da es hier nur schwer möglich ist, komplizierte Fälle<br />

unterzubringen. Es gibt zwar viele Angebote, aber nur wenige Träger, die dies auch wirklich leisten können.<br />

Auch im Bereich der Erziehungsberatung (§28 SGB VIII) stehen wichtige Veränderungen an, weil hier mehr<br />

Angebote notwendig sind.<br />

Es sollte über einen Ausbau in Bezug auf die Problematik Sucht nachgedacht werden, da hier eindeutig<br />

jugendhilfespezifische Angebote zur Nachbetreuung fehlen, wobei auch dezentrale oder regionale Angebote<br />

im Allgemeinen fehlen.<br />

Welche <strong>Hilfen</strong> außerhalb des Hilfekatalogs können Sie sich vorstellen? Welche haben Sie bereits<br />

angewendet?<br />

Folgende Ideen konnten hier zusammengetragen werden:<br />

• Familien komplett aus Umfeld herausholen: Betreuung über Tag und Nacht in Einrichtungen und<br />

durch freie Träger; Ziel ist hier, die Wohnung zu erhalten (Modelle dazu existieren bereits)<br />

• Betreuung nach dem Ansatz des § 34 SGB VIII, aber als ambulantes Angebot<br />

• Bsp: alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, welche in Einrichtung nach §34 SGB VIII betreut<br />

werden; Mutter lebt in eigenständigen Wohnraum neben dem Heim zuzüglich einer Betreuer/in (mehr<br />

als SPFH: tägliche Betreuung in Familie), Freizeitgestaltung der Kinder neben der Wohnung der<br />

Mutter<br />

• Elternschule, Haushaltshilfe (niederschwellige Hilfe der SPFH), Ausbau geschlechtsspezifischer<br />

Arbeit; niederschwellige Gruppenarbeit<br />

Stellen Sie sich vor Sie besitzen magische Kräfte und könnten Wunder vollbringen! Wie würde sich die<br />

Landschaft der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> in <strong>Jena</strong> gestalten?<br />

Nach Ansicht der Befragten würden eine engere Kooperation von Jugendamt und Schule und eine gute<br />

Zusammenarbeit aller Fachämter stattfinden, wobei gemeinsam am Klient gearbeitet wird, um eine<br />

Überbetreuung zu verhindern. Stationäre <strong>Hilfen</strong> könnten gesenkt werden.<br />

Kinder sollen die Bedeutung von Erziehung erfahren.<br />

Den Eltern würde der Zugang zum Geld erleichtert werden, in dem eine Antragsbündelung der verschiedenen<br />

Gelder (Erziehungsgeld, Kindergeld...) stattfindet. Dies bedeutet nicht nur, dass viele bürokratische Hürden<br />

überwunden werden könnten, sondern auch, dass sich die Hemmschwelle, Leistungen zu beantragen<br />

verringern würde.<br />

Außerdem müsste der Zugang zu den einzelnen Hilfeformen erleichtert werden.<br />

Das Thema der Budgetierung wäre in den Sozialräumen umgesetzt.<br />

Es würde fachlich gute Leistungserbringer und eine gute Zusammenarbeit zwischen den Trägern<br />

untereinander geben. Es gäbe mehr Zeit fachlich und inhaltlich zu arbeiten, für freie und öffentliche Träger<br />

gemeinsam – mehr als nur 1-2mal im Jahr – wobei mehr Zeit bestünde, um über neue Arbeitsansätze,<br />

Konzeptionen oder über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Ideen zu reden.<br />

Freie und öffentliche Träger könnten flexibler auf Veränderungen reagieren, was das Ausschöpfen der<br />

finanziellen als auch personellen Ressourcen bei freien und öffentlichen Trägern angeht.<br />

Es gäbe mehr Selbsthilfe im sozialen Umfeld, dem Sozialen Dienst würde eine stärkere Rolle zukommen. Es<br />

gäbe mehr Zeit für Einzelarbeit und Gemeinwesenarbeit, wodurch die Stellung des Sozialen Dienstes noch<br />

gestärkt werden könnte. Am Problem der Klienten selbst könnte früher gearbeitet werden, durch die Stärkung<br />

der Hilfe zur Selbsthilfe, durch die Schaffung von Treffs oder Cafes für Familien. Am Ende würden diese <strong>Hilfen</strong><br />

nicht mehr Geld kosten, einschneidende <strong>Hilfen</strong> wie die Heimerziehung (§34 SGB VIII) könnten abgebaut<br />

werden. Alles in allem gäbe es mehr Zufriedenheit im Wohnumfeld, wobei die Gemeinwesenarbeit eine<br />

wichtige Rolle spielt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 66 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

4.2 Auswertung der Wirksamkeitsdialoge mit den freien Trägern im Bereich <strong>Hilfen</strong> zur<br />

Erziehung<br />

Im Jahr 2002 wurden erstmals von der Verwaltung des Jugendamts initiierte Wirksamkeitsdialoge mit allen<br />

Trägern ambulanter und stationärer <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung durchgeführt, welche eine Ausgangsbasis für die<br />

kommenden Jahre schaffen sollten, um die drei Hauptdimensionen von Qualität zu beleuchten und somit zu<br />

einer Qualitätsentwicklung im Bereich der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> insgesamt beizutragen.<br />

Die Grundlage der Gespräche stellten dabei die vorliegenden Konzepte bzw. Leistungsbeschreibungen, die<br />

vorliegenden Sachberichte und die mit dem Jugendamt abgeschlossenen Verträge, einschließlich der<br />

vorliegenden Stundenaufstellungen dar.<br />

Zur Vorbereitung erhielten die Träger folgende Fragenkomplexe:<br />

Strukturqualität:<br />

• Wie schätzen Sie die strukturelle Ausstattung Ihres Angebots ein?<br />

• Was sind Ihre besonderen Stärken?<br />

• Welche Bedingungen vermissen Sie? Wo sind Verbesserungen notwendig?<br />

• Wie kooperiert Ihre Einrichtung mit den anderen Angeboten der Jugendhilfe im Planungsraum?<br />

Prozessqualität:<br />

• Was unterscheidet Sie von anderen Trägern der ambulanten <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung? Was ist das<br />

Besondere Ihrer Einrichtung? Warum sollte das Jugendamt <strong>Jena</strong> Ihre Angebote annehmen?<br />

• Was tun Sie dafür, dass es Ihnen gelingt, Ihre Angebote immer in einer gleich bleibenden Qualität für<br />

alle Kunden/innen vorzuhalten?<br />

• Wie betreiben Sie Qualitätsentwicklung in Ihrer Einrichtung? Welche Methoden wenden Sie an?<br />

• Wie findet Konzeptentwicklung in Ihrer Einrichtung statt?<br />

Ergebnisqualität:<br />

• Was sind die grundlegenden Wirkungsziele Ihres Angebots?<br />

• Wie erfolgreich schätzen Sie die Arbeit in Ihrer Einrichtung ein? Woran erkennen Sie Ihre Erfolge?<br />

• Welche Methoden zur Überprüfung der Wirksamkeit Ihrer Angebote wenden Sie wie an?<br />

‣ Welche Anregungen haben Sie zur Verbesserung der Angebote im Bereich der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung in<br />

<strong>Jena</strong>?<br />

‣ Was müsste das Jugendamt <strong>Jena</strong> tun, damit Sie Ihre Arbeit verbessern können?<br />

Die Gespräche fanden alle im Jugendamt <strong>Jena</strong> statt und umfassten einen zeitlichen Rahmen von ca. 1 bis 2<br />

Stunden.<br />

Auch in den kommenden Jahren soll dieses Instrument der Qualitätsentwicklung genutzt werden. Dabei<br />

können Fragestellungen angepasst und verändert werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 67 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Anregungen/Hinweise<br />

Strukturqualität<br />

Ausstattung<br />

Stärken<br />

Verbesserungen<br />

Kooperation<br />

Wirksamkeitsdialoge<br />

Wirkungsziele<br />

Erfolg<br />

Methoden zur Messung von Erfolg<br />

Ergebnisqualität<br />

Prozessqualität<br />

Besonderheiten<br />

Qualitätsentwicklung<br />

Methoden<br />

Konzeptentwicklung<br />

4.2.1 Wirksamkeitsdialoge mit den Trägern ambulanter <strong>Hilfen</strong><br />

An den Wirksamkeitsdialogen im ambulanten Bereich nahmen alle Träger solcher <strong>Hilfen</strong> teil. Im Einzelnen<br />

waren dies:<br />

• AWO <strong>Jena</strong><br />

• Ein Dach für Alle e.V.<br />

• Thüringer Sozialakademie e.V.<br />

• Drudel 11 e.V. (JKPP)<br />

• Hilfe vor Ort e.V.<br />

• Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. (Betreuungsweisungen)<br />

• ÜAG (Soziale Trainingskurse)<br />

• DRK KV <strong>Jena</strong>-Eisenberg-Stadtroda e.V.<br />

• Zentrum für Familie und Alleinerziehende e.V. (Kinderschutzdienst)<br />

Die Ergebnisse der Dialoge wurden durch das Jugendamt protokolliert und anschließend zusammengefasst<br />

und zur Präsentation im Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung verallgemeinert.<br />

Ausstattung der Träger<br />

Die Ausstattung wurde von allen Trägern als positiv beschrieben, allerdings sind überall Verbesserungen<br />

wünschenswert, sei es an der sächlichen Ausstattung oder an den Räumlichkeiten.<br />

Die technische und sächliche Ausstattung ist nach eigener Einschätzung der Träger gut, die personelle<br />

teilweise verbesserungswürdig.<br />

Insbesondere die Flexibilität des Personals wird bei einzelnen Trägern hervorgehoben, wohingegen andere es<br />

als schwierig ansehen, mit häufig wechselndem Personal zu arbeiten.<br />

Stärken<br />

Gefragt nach den besonderen Stärken des Trägers wurde am häufigsten die Möglichkeit der Ergänzung des<br />

Personals durch Honorarkräfte, die Flexibilität des Personals, die Fachlichkeit und die Klientenorientierung<br />

genannt. Festzustellen ist dabei, dass die Stärken eines Trägers besonders am Personal festgemacht werden<br />

können.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 68 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Verbesserungen<br />

Als verbesserungswürdig wurden zum Teil personelle und strukturelle Aspekte genannt. Am häufigsten sehen<br />

die Träger allerdings Verbesserungsmöglichkeiten in der Vernetzung im Stadtteil und in der Entwicklung von<br />

Standards für die Arbeit.<br />

Kooperation<br />

In der einzelfallbezogenen Arbeit findet Kooperation am häufigsten statt und ist dann auch sehr intensiv. Eine<br />

über den Einzelfall hinausführende institutionelle Vernetzung pflegen nur einzelne Träger.<br />

In überregionalen Netzwerken arbeiten nur wenige Träger regelmäßig mit. Ein Träger hat es sich zur Aufgabe<br />

gemacht, sein spezifisches Fachwissen auch an so genannte Multiplikatoren weiterzugeben.<br />

Qualitätsentwicklung<br />

Zur Qualitätsentwicklung werden von den Trägern verschiedene Methoden angewandt. Supervision und<br />

Fortbildung sind bei fast allen Trägern Standard. Teilweise wurde auch schon damit begonnen,<br />

Arbeitsprozesse zu standardisieren, bzw. nach eigenen Standards zu arbeiten. Einzelne Träger planen bereits<br />

die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.<br />

Konzeptentwicklung<br />

Im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge musste festgestellt werden, dass einzelne Träger noch nicht über ein<br />

aktuelles Konzept für ihre Arbeit verfügen, wohingegen Leistungsbeschreibungen von allen Trägern, in<br />

unterschiedlicher Qualität vorlagen. Die Struktur der Konzepte ist bisher sehr unterschiedlich. Insbesondere<br />

bei der Formulierung der Wirkungsziele haben fast alle Träger Nachholebedarf, dieser wurde auch signalisiert,<br />

ebenso der Wunsch nach einer Gliederung für Leistungsbeschreibungen und Konzepte durch das Jugendamt.<br />

Der Prozess der Konzeptentwicklung und hier insbesondere die inhaltliche und methodische Abstimmung im<br />

Team reichten von stark strukturiert bis eher zufällig.<br />

Wirkungsziele<br />

Als tragendes Ziel wurde von allen Trägern die Hilfe zur Selbsthilfe benannt. Einzelne Träger formulierten sehr<br />

konkrete Wirkungsziele, doch oft waren diese noch zu allgemein und nicht von den Leitzielen zu<br />

unterscheiden. Die Grundgedanken des SGB VIII wurden häufig als Ziele genannt und nicht auf die<br />

spezifische Situation der Träger herunter gebrochen.<br />

Erfolge<br />

Als hauptsächlicher Erfolgsindikator wurde die Zielerreichung aus dem Hilfeplan des Klienten genannt. Als<br />

weitere Messgröße wurde genannt, dass die Klienten ohne die Hilfe der Professionellen auskommen.<br />

Außerdem wurde die Rückmeldung der Klienten als Möglichkeit gesehen, den Erfolg der Arbeit zu messen.<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Messbarkeit des Erfolges im Bereich der Sozialen Arbeit von<br />

den Trägern nicht in Frage gestellt wurde. Allerdings sind einige Träger in der Darstellung der Erfolgskriterien<br />

noch sehr allgemein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.<br />

Als Methoden der Erfolgsmessung wurden insbesondere genannt:<br />

• Falldokumentation, Berichte<br />

• Befragung von Klienten<br />

• Zufriedenheitsgespräche<br />

• Teilweise werden Statistiken geführt<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

• Mitarbeiter/innengespräche<br />

• Selbstreflexion<br />

• Ansätze von Beschwerdemanagement bei einzelnen Trägern<br />

• Vereinzelt benchmarking<br />

Ein Träger verfügte bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeitsdialoge über keine Instrumente zur Erfolgsmessung.<br />

Anregungen an das Jugendamt<br />

Von fast allen Trägern wurde der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung des Jugendamtes Fortbildungen für<br />

alle Träger anbieten sollte, insbesondere zum Datenschutz und zu den Möglichkeiten und Methoden des<br />

Qualitätsmanagements.<br />

Wichtig ist außerdem die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule, wobei die<br />

Träger eine Vermittlung des Jugendamtes begrüßen würden.<br />

Weiterhin sollte sich der Informationsfluss zwischen Jugendamt und Trägern verbessern, was aus Sicht der<br />

Träger dadurch erreicht werden könnte, dass die Erwartungen an den Hilfeverlauf noch klarer durch die<br />

Sozialarbeiter/innen benannt, die Ziele konkreter beschrieben und Standards sowohl zum Verfahren innerhalb<br />

des Jugendamtes als auch zur Zusammenarbeit mit den Trägern entwickelt werden.<br />

Außerdem würde ein frühzeitigerer Hilfebeginn teilweise mehr Erfolg bringen können.<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden:<br />

• Die fachliche Qualifizierung der Anbieter war in den meisten Fällen sichtbar.<br />

• Das spezifische eigene Profil der Träger muss allerdings noch besser herausgearbeitet werden.<br />

• Vernetzung und Kooperation sind zumeist noch nicht genug institutionalisiert.<br />

• Qualitätsentwicklungsinstrumente werden zumeist nicht systematisch angewandt.<br />

• Die Konzepte und Leistungsbeschreibungen müssen zumeist überarbeitet werden.<br />

• Große Schwierigkeiten machen die Zieldefinition und deren Konkretisierung.<br />

• Erfolgsmessung muss als Standard in der Sozialen Arbeit kontinuierlich umgesetzt werden.<br />

4.2.2 Wirksamkeitsdialoge mit den Trägern stationärer <strong>Hilfen</strong><br />

An den Wirksamkeitsdialogen im stationären Bereich nahmen alle Träger dieser <strong>Hilfen</strong> teil. Dies waren:<br />

• Betreutes Wohnen des Internationalen Bund <strong>Jena</strong> e.V.<br />

• Kinderheim „Friedensberg“ vom Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen e.V.<br />

• Kinder- und Jugendhäuser GmbH <strong>Jena</strong> mit 5 verschiedenen Wohngruppen<br />

• WeGe Wildstraße der Aktion Wandlungswelten gGmbH<br />

Ausstattung der Träger<br />

Die Ausstattung wird von allen Trägern als überwiegend positiv eingeschätzt. Bis auf eine Einrichtung werden<br />

die räumlichen Bedingungen als optimal eingestuft.<br />

Alle Einrichtungen sind infrastrukturell gut angebunden.<br />

Durch eine gute personelle Ausstattung ist die Arbeit in multiprofessionellen Teams, zum Teil auch mit einer<br />

Ärztin, möglich.<br />

Dies wiederum ermöglicht das Vorhalten verschiedener Betreuungssettings in allen Einrichtungen, so dass auf<br />

Bedarfe reagiert werden kann. Eine Phasenbetreuung kann in allen Einrichtungen ebenfalls gewährleistet<br />

werden.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Stärken<br />

Als besondere Stärken wurde von allen Trägern die personelle Ausstattung und die Multiprofessionalität<br />

benannt. Ein Träger sieht seine Stärke darin, dass seine Teams die Möglichkeit haben, autonom zu arbeiten.<br />

Des Weiteren benannten die Träger die Möglichkeit der flexiblen Ausgestaltung von <strong>Hilfen</strong> bei speziellen<br />

Anfragen durch das Jugendamt als Stärke.<br />

In allen Einrichtungen existieren differenzierte Hilfestrukturen und abgestufte Hilfesysteme. Auch die<br />

Entwicklung individueller Konzepte ist realisierbar.<br />

Ein Träger sieht seine Stärke in der Verknüpfung von sozialpädagogischen, psychologischen und z.T.<br />

psychiatrischen Aspekten.<br />

Verbesserungen<br />

Als verbesserungswürdig wurden verschiedene Aspekte genannt.<br />

Bei einzelnen Trägern wären generelle bauliche Veränderungen nötig, um die Umsetzung der konzeptionellen<br />

Ansätze besser gewährleisten zu können.<br />

Eine weitere Verbesserung sehen die Träger in der Langfristigkeit von <strong>Hilfen</strong>.<br />

Verbesserungswünsche wurden auch dahingehend geäußert, die Kooperation der Träger untereinander zu<br />

entwickeln, um so auch zu einer Verständigung über konzeptionelle Ideen zu kommen.<br />

Auch wurde die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten insbesondere für benachteiligte Jugendliche in <strong>Jena</strong><br />

gewünscht.<br />

Kooperation<br />

Auch bei den stationären <strong>Hilfen</strong> findet Kooperation hauptsächlich fallbezogen und dann sehr intensiv statt.<br />

Fachaustausch findet nur trägerintern statt bzw. nur mit Einrichtungen außerhalb <strong>Jena</strong>s, die nach ähnlichen<br />

Konzepten arbeiten.<br />

Zwischen den <strong>Jena</strong>er Einrichtungen findet kein Austausch statt.<br />

Bemängelt wurde, dass im Sozialraum keine oder nur eine unzureichende Kooperation stattfindet.<br />

Besonderheiten<br />

Besonderheiten ergeben sich u.a. aus der Trägeranbindung, der Größe der Einrichtung, der Örtlichkeit, der<br />

Gruppenzusammensetzungen und der Möglichkeit, begleitendes Fachpersonal hinzu zu ziehen.<br />

Alle Träger geben personelle Kontinuität, Überschaubarkeit des Personals für die Kinder und Jugendlichen<br />

und die Mischung des Personals nach Alter und Geschlecht an. Einzelne Träger benennen ebenfalls die<br />

Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen.<br />

Einzelne Träger verfügen über intensive Kontakte zu Ausbildungsbetrieben.<br />

Qualitätsentwicklung<br />

Zur Qualitätsentwicklung werden von den Trägern ebenfalls verschiedene Methoden angewandt.<br />

Supervision und Fortbildungen werden von allen Trägern organisiert.<br />

Standardisierte Aufnahmeverfahren sind von allen Einrichtungen erarbeitet worden.<br />

Um die Qualität der Arbeit gleichbleibend zu gewährleisten sind im stationären Bereich die Hilfeplanungen mit<br />

dem Jugendamt und die regelmäßige Kontrolle mit den Kindern/Jugendlichen über den Stand der<br />

Zielerreichung notwendig. In einzelnen Einrichtungen wird für die Zeit zwischen den halbjährlichen<br />

Hilfeplanungen ein Betreuungsplan erstellt.<br />

Zur Qualitätsentwicklung zählen auch Dokumentationen zum Hilfeverlauf, eine einheitliche Aktenführung,<br />

Teamberatungen / Fallbesprechungen, Dienstberatungen und Mitarbeitergespräche.<br />

Einzelne Träger verfügen über interne Qualitätsmanagements oder erarbeiten Unterlagen über<br />

Prozessstandards z.B. Fragebogenaktionen intern und extern.<br />

Auch die Erstellung von Jahresberichten wurde als Qualitätsentwicklungsmerkmal benannt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 71 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Konzeptentwicklung<br />

Einzelne Träger überarbeiten jährlich die Leistungsbeschreibung und/oder die Konzepte der einzelnen<br />

Gruppen auch im Rahmen von Klausurtagungen.<br />

Im Zuge einer speziellen Anfrage durch das Jugendamt sind alle Träger in der Lage, individuelle Konzepte zu<br />

erarbeiten.<br />

Auch aus der Betreuung der Kinder und Jugendlichen ergibt sich häufig die Notwendigkeit der Präzisierung<br />

konzeptioneller Ansätze und die Erstellung individueller Betreuungskonzepte.<br />

Wirkungsziele<br />

Als Wirkungsziele wurden vorrangig die für die Kinder und Jugendlichen relevanten Ziele benannt. Diese<br />

orientieren sich an den Zielen des Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII.<br />

Als verallgemeinerte Wirkungsziele wurden genannt:<br />

• Feststellbarkeit von Veränderungen im Alltag<br />

• Vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />

• Geplante Rückführung gelingt<br />

• Stabilisierung der Gesundheit und der Psyche<br />

• Verselbstständigung gelingt<br />

• Erlangung von Schul- bzw. Berufsabschlüssen ist gelungen<br />

Erfolg<br />

Wie bei den ambulanten <strong>Hilfen</strong> bemisst sich auch bei den stationären <strong>Hilfen</strong> der Erfolg am Grad der<br />

Zielerreichung der im Hilfeplan aufgestellten Ziele.<br />

Erfolg in der Arbeit wird auch daran gemessen, ob Jugendliche nach Beendigung der Hilfe die Einrichtung für<br />

ein Gespräch wieder aufsuchen und erneut um Hilfe bitten.<br />

Einzelne Träger bemessen den Erfolg auch daran, inwieweit Anfragen zur Belegung erfolgen.<br />

Methoden der Erfolgsmessung werden von allen Trägern hinsichtlich ihres Erkenntnisgewinns noch<br />

überdacht. Bisher werden aber folgende Methoden der Erfolgsmessung angewandt:<br />

- Führen einer Chronik<br />

- Dokumentationen zum Fallverlauf<br />

- Jahresberichte<br />

- Zufriedenheitsbefragungen der Kinder und Jugendlichen<br />

- Ein Träger führt eine von der Fachhochschule <strong>Jena</strong> begleitete langfristige (3 Jahre) Befragung durch<br />

Interviews zu verschiedenen qualitativen und quantitativen Aspekten<br />

- Mitarbeitergespräche, Klausurtagungen, Selbstreflexion<br />

Anregungen<br />

Von einzelnen Trägern wurde sich ein Abgleich von Verfahren und Problemen auf den Leitungsebenen des<br />

Trägers und des Jugendamtes gewünscht. Hierbei sollte auch ein Austausch über gegenseitige Erwartungen<br />

zur Hilfe, zum Hilfeverlauf und zum Helfersystem stattfinden. Ein kritischer Umgang miteinander wurde auch<br />

weiterhin von allen gewünscht.<br />

Als wichtige Anregung ist die stärkere Vernetzung im Rahmen der AG „<strong>Hilfen</strong> zur Erziehung“ mit den<br />

Fragestellungen<br />

• Wie entwickeln sich die einzelnen Bereiche?<br />

• Welche Angebote gibt es?<br />

• Wo sind noch Bedarfe zu decken?<br />

genannt worden. Auch sollten regelmäßige Bedarfsauswertungen zwischen den Trägern untereinander und<br />

mit dem Jugendamt eingeführt werden.<br />

Darüber hinaus ist die Erarbeitung von Konzeptideen mit dem Jugendamt gewünscht.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 72 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Fazit<br />

Zusammenfassend sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:<br />

• In allen Einrichtungen ist die personelle Ausstattung als sehr gut, die sächliche Ausstattung als<br />

überwiegend zufriedenstellend eingeschätzt worden.<br />

• Konzeptionell existiert eine Bandbreite in <strong>Jena</strong>, so dass viele Bedarfe in <strong>Jena</strong> gedeckt werden können.<br />

Darüber hinaus sind alle Träger auch in der Lage individuelle Betreuungssettings konzeptionell neu zu<br />

erstellen und umzusetzen.<br />

• Ein regelmäßiger Abgleich von Standards zwischen den Trägern und dem ASD bezüglich<br />

Aufnahmeverfahren, Hilfeplan usw. ist notwendig.<br />

• Methoden zur Erfolgsmessung wenden alle Träger bereits an, unterscheiden sich aber in Qualität,<br />

Quantität und Erkenntnisgewinn.<br />

• Die Kooperation zwischen den Trägern in <strong>Jena</strong> sollte im Rahmen der AG nach § 78 SGB VIII intensiviert<br />

und zum fachlichen Austausch genutzt werden. Der Abgleich von Angeboten mit den Trägern im Hinblick<br />

auf die Fortschreibung des <strong>Teilfachplan</strong>es wäre besser möglich.<br />

4.3 Befragung von Kindern und Jugendlichen zur Wirksamkeit von <strong>erzieherische</strong>n<br />

<strong>Hilfen</strong><br />

von Jana Frei<br />

4.3.1 Einleitung<br />

Um die Wirksamkeit und den Nutzen der vom Jugendamt <strong>Jena</strong> gewährten <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung in Erfahrung<br />

zu bringen, startete dieses eine Befragung unter den verschiedensten Empfängern und Empfängerinnen<br />

solcher Hilfemaßnahmen in Thüringen.<br />

Dabei sollten vor allem die Zufriedenheit der Klient(inn)en mit der/ den erhaltenen Hilfeleistungen und ihren<br />

Betreuer(inne)n, mögliche Schwachstellen im Hilfeplanverfahren und im Kommunikationsprozess zwischen<br />

den Jugendamtsmitarbeiter(inne)n und den Empfänger(inne)n von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, sowie das<br />

Hintergrundwissen der Klient(inn)en über die empfangene(n) Hilfeform(en) ermittelt werden.<br />

Zudem erhoffte sich das Jugendamt selbst einen Nutzen aus der Befragung. So sollten die Ergebnisse<br />

Aufschluss über die Effektivität der Arbeit im Jugendamt geben, in den Planungsprozess einfließen,<br />

Möglichkeiten effizienteren Arbeitens eröffnen und als Entscheidungshilfen herangezogen werden,<br />

beispielsweise im Umgang und bei Verhandlungen mit freien Trägern.<br />

Welche Ergebnisse mittels der Befragung erlangt wurden, soll im nachfolgenden aufgeführt werden.<br />

4.3.2 Allgemeines zur Befragung<br />

Um eine möglichst große Gruppe von Hilfeempfänger(inne)n zu erreichen, wurde als Erhebungsinstrument für<br />

diese Befragung ein Fragebogen entwickelt, der insgesamt 345-mal in ganz Thüringen verschickt wurde.<br />

Allerdings war die Gruppe der Befragten von vorneherein eingeschränkt. So bestand eine<br />

Teilnahmemöglichkeit lediglich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die<br />

zum Zeitpunkt der Befragung in den Jahren 2000, 2001 oder 2003<br />

eine oder mehrere Hilfe(n) zur oder eine oder mehrere Hilfe(n) zur Er-<br />

Erziehung empfingen<br />

ziehung beendet hatten<br />

und<br />

durch das Jugendamt <strong>Jena</strong> vermittelt worden waren, sich während des Empfangs der Hilfeform(en) in<br />

Thüringen aufhielten und ein Mindestalter von 13 Jahren erreichten.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 73 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Es wurden 2 verschiedene Fragebogenformen mit geringen inhaltlichen Unterschieden konzipiert. Der<br />

„Gegenwartsfragebogen“ richtete sich an diejenigen Hilfeempfänger(inne)n, die zum Zeitpunkt der Befragung<br />

noch eine Maßnahme vom Jugendamt erhielten, während der „Vergangenheitsfragebogen“ an diejenigen<br />

Hilfeempfänger(inne)n verschickt wurde, deren Maßnahme(n) vom Jugendamt bereits beendet war(en). Damit<br />

sollte die Befragung beiden Gruppen gerecht werden.<br />

Der Fragebogen selbst war in 5 Teile gegliedert. Im ersten Teil wurden personenbezogene Daten erhoben,<br />

wie beispielsweise das Alter. Der zweite Teil sollte Aufschluss über die bestehenden/empfangenen Hilfe(n) zur<br />

Erziehung geben, beispielsweise mit der Frage nach der Art der empfangenen Hilfeform(en). Im dritten Teil<br />

sollten sich die Hilfeempfänger(inne)n dann zu ihrer Freizeitgestaltung äußern, zum Beispiel der Häufigkeit<br />

des Besuches bestimmter Jugendclubs. Der vierte Teil war ganz auf den Familienkontext ausgerichtet,<br />

beispielsweise mit der Frage nach der Geschwisterzahl. Im fünften und letzten Teil sollten sich die Befragten<br />

schließlich zum Jugendamt äußern, beispielsweise durch eine persönliche Einschätzung. Welche<br />

Erkenntnisse mittels des Fragebogens gewonnen wurden, soll im nachfolgenden näher aufgeführt werden.<br />

4.3.3 Auswertung der Befragung<br />

Von den insgesamt 345 verschickten Fragebögen wurden 100 gültige Fragebögen an das Jugendamt <strong>Jena</strong><br />

zurückgesandt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von etwa 29%. Unter den 100 Fragebögen befanden sich<br />

73 „Gegenwartsfragebögen“ und nur 27 „Vergangenheitsfragebögen“. Der jüngste Teilnehmer<br />

beziehungsweise die jüngste Teilnehmerin dieser Befragung war 11 Jahre alt. Obwohl das Mindestalter auf 13<br />

Jahre festgelegt worden war, sind auch Fragebögen in die Ergebnisauswertung eingeflossen, die dieser<br />

Bedingung nicht entsprachen. Grund dafür war der ausdrückliche Wunsch einiger Personen, trotz<br />

Nichterreichens der Altersgrenze, an der Befragung teilnehmen zu dürfen. Da es sich nur um Ausnahmen<br />

handelte und die Fragebögen ordnungsgemäß ausgefüllt waren, wurde diesem Wunsch entsprochen. Der<br />

älteste Teilnehmer beziehungsweise die älteste Teilnehmerin war 21 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt aller<br />

Befragten lag bei 15,7 Jahren.<br />

Insgesamt 54% der an der Befragung teilnehmenden Personen waren männlichen Geschlechts, während nur<br />

46% weibliche Personen an der Befragung teilnahmen.<br />

Hinsichtlich der Schulbildung der Befragten ließ sich folgendes feststellen:<br />

35<br />

30<br />

26<br />

21<br />

27<br />

25<br />

Anzahl<br />

20<br />

12<br />

15<br />

10<br />

5<br />

5<br />

1<br />

3<br />

5<br />

0<br />

Förderschule<br />

Hauptschule<br />

Gesamtschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

keine Angabe<br />

Grundschule<br />

Berufsschule<br />

Abb. 1<br />

Wie in Abb. 1 ersichtlich, befanden sich fast die Hälfte der Befragten in einer Förder- oder Hauptschule.<br />

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus anderen weiterführenden Schulen – also aus einer<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 74 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Gesamtschule, einer Realschule oder einem Gymnasium - waren mit 36% vertreten. Zudem gaben 12<br />

Personen an, als letztes eine Berufsschule besucht zu haben. 1 Person befand sich noch in der Grundschule<br />

und 3 Personen haben zu ihrer Schulbildung keine Angaben gemacht.<br />

Auch zu ihrer derzeitigen Tätigkeit sollten sich die 100 Befragten äußern:<br />

7%<br />

5% 1%<br />

2%<br />

Schule besuchen<br />

3%<br />

BVJ<br />

13%<br />

4%<br />

65%<br />

Berufsausbildung<br />

arbeiten/ jobben<br />

arbeitslos sein<br />

Elternzeit<br />

ABM<br />

keine Angabe<br />

Abb. 2<br />

Abb. 2 macht deutlich, dass fast 2/3 der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen zum Befragungszeitpunkt<br />

noch die Schule besuchten. Insgesamt 21% der Befragten befanden sich in einer Berufsausbildung, einem<br />

Berufsvorbereitungsjahr, einer ABM-Maßnahme oder arbeiteten/ jobbten. 13 Personen waren entweder<br />

arbeitslos oder befanden sich in Elternzeit. 2% der Befragten haben sich hierzu nicht geäußert.<br />

Bei der Frage nach der Zufriedenheit mit ihrer Lebenssituation äußerten sich die Befragten folgendermaßen:<br />

Anzahl<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

12<br />

sehr<br />

zufrieden<br />

39<br />

29<br />

zufrieden geht so weder<br />

zufrieden<br />

noch<br />

unzufrieden<br />

8<br />

12<br />

eher<br />

unzufrieden<br />

Abb. 3<br />

51% der Befragten waren mit ihrer Lebenssituation „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“, wie auch in Abb. 3<br />

ersichtlich wird, wohingegen nur 20 Kinder, Jugendliche und junge Menschen diese mit „weder zufrieden noch<br />

unzufrieden“ oder „eher unzufrieden“ beurteilten. 29 Personen schätzten ihre Lebenssituation mit „geht so“<br />

ein. Insgesamt gesehen gab es bei den weiblichen Befragten gegenüber den männlichen eine stärker<br />

ausgeprägte Tendenz zu negativeren Bewertungen. So entschieden sich 30% der weiblichen Befragten für die<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 75 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Antworten „weder zufrieden noch unzufrieden“ oder „eher unzufrieden“, während dies bei den männlichen<br />

Befragten lediglich 11% waren.<br />

Als nächstes sollten die 100 Befragten ihre zuletzt empfangene(n) Hilfe(n) zur Erziehung benennen. Hier<br />

waren auch Mehrfachantworten möglich, so dass insgesamt 112 Antworten gegeben wurden.<br />

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen<br />

Vollzeitpflege<br />

Tagesgruppe<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

Erziehungsbeistand > 5 h<br />

Erziehungsbeistand < 5 h<br />

Soziale Gruppenarbeit<br />

Erziehungsberatung<br />

4<br />

6<br />

8<br />

7<br />

11<br />

9<br />

10<br />

11<br />

46<br />

0 10 20 30 40 50<br />

Anzahl<br />

Abb. 4<br />

Abb. 4 macht deutlich, dass 46 der 100 Befragten als eine letzte Hilfe zur Erziehung Heimerziehung/ sonstige<br />

betreute Wohnformen erhielten. Damit stellt diese Gruppe mit Abstand den größten Anteil aller Befragten dar.<br />

18 Personen wurden zuletzt von einem Erziehungsbeistand unterstützt und 11 Personen befanden sich in<br />

Vollzeitpflege. Alle anderen gesetzlich aufgeführten <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung wurden bis zu 10-mal benannt. Mit<br />

nur 4 Benennungen war die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung am seltensten vertreten.<br />

Insgesamt 21 der 100 Befragten waren bei Gewährung ihrer letzten Hilfe(n) zur Erziehung bereits 18 Jahre alt,<br />

das heißt ihnen wurde eine „Hilfe für junge Volljährige“ nach § 41 SGB VIII gewährt. Bei 75 von 100 Befragten<br />

lag der Leistungsbeginn der letztgewährten Hilfe zur Erziehung zwischen 1994 und 2003. 25 Personen hatten<br />

sich zum Leistungsbeginn nicht geäußert. Einen inhaltlichen Unterschied zwischen dem<br />

„Gegenwartsfragebogen“ und dem „Vergangenheitsfragebogen“ gab es hinsichtlich des Fortbestehens der<br />

letztgewährten Hilfeleistung. So wurde im „Gegenwartsfragebogen“ nach der Dauer der Maßnahme gefragt.<br />

Hierzu äußerten sich 60 von 73 Personen. Die durchschnittliche Maßnahmedauer lag bei 28 Monaten. Im<br />

„Vergangenheitsfragebogen“ wurde hingegen nach dem Ende der Maßnahme gefragt. Hier antworteten nur 16<br />

von 27 Personen. Allerdings lag das Leistungsende bei allen 27 Personen zwischen 2001 und 2003. Dies<br />

ergibt sich als logische Konsequenz aus der Tatsache, dass dies Voraussetzung für das Zuschicken eines<br />

Fragebogens gewesen ist.<br />

Weiterhin sollten die 100 Befragten angeben, ob sie vor ihrer/ihren letzten Hilfe(n) zur Erziehung bereits eine<br />

oder mehrere Maßnahmen vom Jugendamt erhalten hatten. Dies bejahten immerhin 48 von 97 Personen, die<br />

sich zu dieser Frage geäußert haben. Natürlich sollten die Befragten auch angeben, welche <strong>Hilfen</strong> zur<br />

Erziehung ihnen bereits gewährt worden waren. Da hier Mehrfachantworten gegeben werden konnten, sind<br />

insgesamt 71 Hilfeleistungen benannt worden. Diese verteilten sich folgendermaßen:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 76 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Heimerziehung/ betreute Wohnformen<br />

Vollzeitpflege<br />

Tagesgruppe<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

Erziehungsbeistand > 5 h<br />

Erziehungsbeistand < 5 h<br />

Soziale Gruppenarbeit<br />

Erziehungsberatung<br />

2<br />

8<br />

6<br />

4<br />

8<br />

7<br />

5<br />

5<br />

26<br />

0 5 10 15 20 25 30<br />

Abb. 5<br />

Insgesamt 26-mal wurde hier Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen benannt (siehe Abb. 5). Damit<br />

war diese Hilfe zur Erziehung auch hier wieder die meistgewährte. Zudem gaben 15 Befragte an, schon<br />

einmal von einem Erziehungsbeistand unterstützt worden zu sein. Alle anderen gesetzlich aufgeführten <strong>Hilfen</strong><br />

zur Erziehung wurden bis zu 8-mal benannt. Am seltensten ist auch hier die Intensive Sozialpädagogische<br />

Einzelbetreuung aufgeführt, mit nur 2 Benennungen.<br />

Insgesamt nur 32 von 98 Personen bekamen vom Jugendamt zudem andere Hilfe(n) zur Erziehung<br />

angeboten, außer denen, die ihnen bereits gewährt worden waren. 2 Personen äußerten sich hierzu nicht.<br />

Weiterhin sollten die 100 Befragten angeben, ob sie schon einmal psychologisch betreut wurden oder sich in<br />

einer Psychiatrie aufgehalten haben. 98 Personen äußerten sich zu dieser Frage. Davon bejahten 57 der<br />

Befragten dies. Während 39 Personen bereits Unterstützung von einem Psychologen erhielten, waren 34<br />

Personen schon einmal in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht. 16 Personen erhielten<br />

beides. Auffällig war vor allem die hohe Betroffenheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen, die<br />

als eine Hilfe zur Erziehung schon einmal Erziehungsberatung erhalten haben. Insgesamt 8 von 11 Befragten,<br />

die diese Hilfemaßnahme in Anspruch genommen hatten, waren bereits in einer Klinik für Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie untergebracht.<br />

Als nächstes sollten die 100 Befragten eine erste persönliche Einschätzung abgeben. So sollten sie einerseits<br />

den Nutzen der erhaltenen Hilfe(n) zur Erziehung beurteilen und andererseits deren Auswirkungen auf ihre<br />

Lebenssituation einschätzen. Insgesamt haben je nach Hilfeform zwischen 64% und 100% derjenigen, die die<br />

entsprechende(n) Hilfe(n) zur Erziehung erhalten haben, eine Einschätzung getroffen. Daher ergab sich<br />

folgendes Bild:<br />

Anzahl<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 77 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

1,33 1,38 1,41<br />

1,93<br />

2,1<br />

2,33<br />

1,22 1,2<br />

1,8<br />

2<br />

1,33 1,41<br />

1,69<br />

1,86<br />

1<br />

1,57<br />

Nutzen<br />

1=sehr nützlich<br />

4=unnütz<br />

3<br />

3,5<br />

Veränderung<br />

Lebenssituation<br />

1=verbessert<br />

3=verschlechtert<br />

4<br />

Erziehungsberatung<br />

Erziehungsbeistand<br />

Soziale Gruppenarbeit<br />

Heimerziehung/ Wohnformen<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

Vollzeitpflege<br />

Tagesgruppe<br />

ISE<br />

Abb. 6<br />

Bei der in Abb. 6 dargestellten Grafik wurden alle Antworten zu Mittelwerten zusammengefasst. Betrachtet<br />

man die Beurteilung des Nutzens aller <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, lässt sich eine recht positive Bilanz ziehen. So<br />

befinden sich alle Werte in einem Bereich zwischen 1,57 und 2,33; dies entspräche im Wortlaut der Bewertung<br />

„nützlich“. Von allen <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung schnitt dabei die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung mit<br />

einem Wert von 1,57 am besten ab, während die Erziehungsberatung mit 2,33 den schlechtesten Wert<br />

erzielte. Auch bei der Einschätzung der Veränderung ihrer Lebenssituation durch die erhaltenen <strong>Hilfen</strong> zur<br />

Erziehung gab es durchweg eine positive Einschätzung der Befragten. So wird ersichtlich, dass alle Werte für<br />

die einzelnen <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung zwischen 1,0 und 1,41 liegen; dies entspräche dem Wortlaut „Mein Leben<br />

hat sich durch die Hilfe zur Erziehung verbessert“. Den besten Wert erzielte auch hier wiederum die Intensive<br />

Sozialpädagogische Einzelbetreuung, während „Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen“ zusammen<br />

mit der „Erziehungsbeistandschaft“ den schlechtesten Wert erhielten. Weiterhin konnte festgestellt werden,<br />

dass 76% derjenigen, die den Nutzen ihrer erhaltenen Hilfe(n) zur Erziehung als „sehr nützlich“ oder „nützlich“<br />

bewerteten, ihre Lebenssituation auch als verbessert beurteilten.<br />

Als nächstes sollten die 100 Befragten die Veränderung ihres Verhaltens durch die empfangene(n) Hilfe(n) zur<br />

Erziehung einschätzen. 98 Personen äußerten sich dabei zu dieser Frage. Da hier Mehrfachantworten<br />

gegeben werden konnten, beziehen sich alle Wertangaben auf jeweils 98 Personen:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 78 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

aggressiver<br />

anderes<br />

unruhiger<br />

keine Meinung<br />

keine Verhaltensänderung<br />

selbständiger leben können<br />

besserer Umgang mit Geld<br />

ausgeglichener<br />

besseres Klarkommen mit Mitmenschen<br />

anderer Umgang mit Konflikten<br />

3<br />

6<br />

7<br />

11<br />

11<br />

30<br />

37<br />

43<br />

48<br />

69<br />

0 10 20 30 40 50 60 70<br />

Anzahl<br />

Abb. 7<br />

Bei der Bewertung der Veränderung ihres Verhaltens durch die empfangene(n) Hilfe(n) zur Erziehung wurden<br />

überwiegend positive Änderungen benannt. So sagten immerhin 69 von 98 Personen, die hierzu Stellung<br />

genommen haben, dass sie „gelernt haben, mit Konflikten anders umzugehen“. Zudem wurden unter<br />

„anderes“ auch benannt:<br />

• Ich habe gelernt, wie man sich im Leben verhält.<br />

• Ich habe die deutsche Sprache erlernt.<br />

• Ich fühle mich insgesamt stabiler.<br />

u.a.<br />

Weiterhin sollten die einzelnen Hilfeempfänger einschätzen, wie sich die empfangene(n) Hilfeform(en) auf ihre<br />

Zukunftspläne ausgewirkt haben. Die 100 Befragten haben sich dazu folgendermaßen geäußert:<br />

11%<br />

1% 3%<br />

Ich habe ganz andere<br />

Vorstellungen von meiner<br />

Zukunft bekommen<br />

Meine Zukunftspläne<br />

haben sich nicht verändert<br />

11%<br />

Ich habe keine<br />

Zukunftspläne<br />

15%<br />

34%<br />

Ich habe vorher über<br />

meine Zukunft nicht<br />

nachgedacht<br />

keine Meinung<br />

25%<br />

Meine Zukunftspläne<br />

haben sich teilweise<br />

geändert<br />

keine Angabe<br />

Abb. 8<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 79 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Wie auch in Abb. 8 ersichtlich, waren 34% der 100 Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen der Meinung,<br />

ihre Zukunft habe sich durch den Empfang der Hilfe(n) zur Erziehung verbessert. Nur 15% gaben hingegen<br />

an, keine Zukunftspläne zu haben. Bei 1/4 aller Befragten haben sich die Zukunftspläne nicht geändert – dies<br />

ist jedoch nicht zwangsläufig negativ zu werten. 3 Personen haben sich hierzu nicht geäußert.<br />

Schließlich sollten die Teilnehmer/innen dieser Befragung auch die sie betreuenden Fachkräfte einmal<br />

einschätzen. Zu den verschiedenen vorgegebenen Attributen äußerten sich jeweils zwischen 92-97 von 100<br />

Personen. Dabei ergab sich folgendes Bild:<br />

1<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

3<br />

3,5<br />

4<br />

4,5<br />

5<br />

1,8<br />

1,75<br />

1,82<br />

1,84<br />

1,82<br />

1,56<br />

1,66<br />

nett<br />

3,47<br />

3,35<br />

3,89<br />

4,47<br />

4,1<br />

verständnisvoll<br />

sehr fachkundig<br />

vertrauensvoll<br />

aufmerksam<br />

sehr an mir interessiert<br />

nehmen sich ausreichend Zeit für mich<br />

häufig überfordert<br />

häufig unzufrieden mit mir<br />

ungeduldig<br />

unfreundlich<br />

häufig gereizt<br />

Bewertung Fachkräfte<br />

1=trifft voll zu<br />

5=trifft überhaupt nicht zu<br />

Abb. 9<br />

Bei der in Abb. 9 dargestellten Grafik wurden alle für die einzelnen Attribute abgegebenen Bewertungen zu<br />

einem Mittelwert zusammengefasst. Die ersten 7 aufgelisteten Eigenschaften sind positive Attribute. Diese<br />

wurden von den Befragten durchweg positiv bewertet. So schwanken alle Werte in einem Bereich zwischen<br />

1,56 und 1,84; dies entspräche dem Wortlaut „trifft eher zu“. Den besten Wert erzielte die Eigenschaft<br />

„aufmerksam“, während die Befragten am wenigsten mit „nehmen sich ausreichend Zeit für mich“<br />

übereinstimmten. Hinsichtlich der letzten 5 negativen Attribute gab es bereits stärkere Abstufungen. So<br />

befinden sich die Werte hier alle zwischen 3,35 und 4,47. Am wenigsten stimmten die Befragten mit der<br />

Eigenschaft „unfreundlich“ überein, während „häufig unzufrieden mit mir“ als manchmal zutreffend bewertet<br />

wurde. Auch wurde die Bewertung der Fachkräfte einmal nach den einzelnen <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

aufgeschlüsselt. Dabei ließ sich feststellen, dass die Empfänger und Empfängerinnen von<br />

Sozialpädagogischer Familienhilfe ihre Betreuer/innen am positivsten beurteilten, während die<br />

Empfänger/innen von Intensiver Sozialpädagogischer Einzelbetreuung ihre Betreuer/innen am negativsten<br />

bewerteten. Auch hinsichtlich der geschlechtlichen Aufteilung gab es Unterschiede in der Bewertung. So<br />

bewerteten weibliche Befragte ihre Betreuer/innen insgesamt kritischer als männliche Personen. Allerdings<br />

war der Unterschied zwischen den Geschlechtern nicht gravierend.<br />

Weiterhin sollten die 100 Befragten angeben, welche Freizeitaktivitäten sie vor Beginn ihrer Hilfe(n) zur<br />

Erziehung häufig ausgeübt haben. Zu den verschiedenen vorgegebenen Freizeitaktivitäten äußerten sich<br />

jeweils zwischen 89-96 Personen. Dass jedoch einige Befragte hierzu keine Angaben machen konnten, lässt<br />

sich darauf zurückführen, dass sie bei Beginn ihrer ersten Hilfe(n) zur Erziehung noch zu jung waren, um<br />

vorher bestimmten Freizeitaktivitäten nachgegangen zu sein. Die Bewertungen für die einzelnen Aktivitäten<br />

wurden hier zu Mittelwerten zusammengefasst. Insgesamt ergab sich folgendes Bild:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 80 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

3<br />

3,5<br />

4<br />

4,5<br />

5<br />

Musik hören<br />

1,65 1,95 2,01<br />

2,89<br />

2,52<br />

2,96<br />

3,17<br />

3,31<br />

fernsehen<br />

Freund(inn)en treffen<br />

Abb. 10<br />

Einkaufsbummel<br />

Bücher lesen<br />

Besuch Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

Besuch Spielhallen<br />

Kino<br />

Besuch Sportveranstaltungen<br />

3,22<br />

künstlerisch betätigen<br />

3,79<br />

3,29<br />

Computer spielen<br />

skaten, Rollschuh, BMX-Rad fahren<br />

2,58 2,59<br />

sprayen<br />

zur Disco, zu Parties gehen<br />

3,84<br />

Freizeitaktivitäten<br />

1= sehr oft<br />

5= nie<br />

Auf den ersten Blick bietet Abb. 10 ein breites Spektrum an unterschiedlichen Bewertungen der einzelnen<br />

Aktivitäten. Bei näherer Betrachtung kristallisieren sich jedoch 3 große Bereiche heraus. Zum ersten Bereich<br />

zählen dabei all die Freizeitaktivitäten, die mit keinen größeren Geldausgaben verbunden sind, wie Musik<br />

hören, fernsehen oder sich mit Freund(inn)en treffen. Diese Aktivitäten wurden von allen Befragten “oft“<br />

ausgeübt – sind also im Wertebereich „2“ angesiedelt. Dem zweiten Bereich gehören vor allem solche<br />

Aktivitäten an, die mit größeren finanziellen Erstausgaben oder anderen regelmäßigen Ausgaben verbunden<br />

sind, wie Einkaufsbummel unternehmen, Kinobesuche, Besuch von Sportveranstaltungen, Computer spielen<br />

und zur Disco oder Partys gehen. Diese Aktivitäten wurden von den Befragten “manchmal“ oder “eher selten“<br />

ausgeübt – entsprechen also den Wertebereichen „3“ und „4“. Zum dritten und letzten Bereich zählen solche<br />

Freizeitaktivitäten, die unter Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen offensichtlich eher unbeliebt sind<br />

oder nur bestimmte Zielgruppen ansprechen, wie Bücher lesen, Besuch von Jugendfreizeiteinrichtungen,<br />

Besuch von Spielhallen, künstlerische Betätigung, skaten, Rollschuh, BMX-Rad fahren und sprayen. Auch<br />

diese Aktivitäten wurden von den Befragten eher den Bereichen „3“ oder „4“ zugeordnet, also „manchmal“<br />

oder „eher selten“ ausgeübt. Anhand dieses Diagramms zeigt sich, dass die Freizeitaktivitäten vor Beginn der<br />

Hilfe(n) zur Erziehung bei einem Großteil der Befragten auch von finanziell zur Verfügung stehenden Mitteln<br />

abhängig waren, die ihnen jedoch möglicherweise nicht zur Verfügung standen.<br />

Als nächstes sollten sich die 100 Befragten zu ihrem Engagement in Jugendverbänden äußern. 19 von 99<br />

Befragten, die hierzu Angaben machten sind oder waren schon einmal in einem Jugendverband tätig. Diese<br />

lassen sich folgendermaßen aufschlüsseln (siehe Abb. 11):<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 81 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Jena</strong><br />

Jugendfeuerwehr Niederzimmern<br />

Thüringer Bergsteigerbund<br />

Showballett Formel I<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder<br />

Katholische Jugend <strong>Jena</strong><br />

Bund Deutscher PfadfinderInnen<br />

Arbeiter-Samariter-Bund<br />

Jugendfeuerwehr <strong>Jena</strong><br />

Evangelische Jugend <strong>Jena</strong><br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

3<br />

5<br />

0 1 2 3 4 5 6<br />

Anzahl<br />

Abb. 11<br />

Da diese Befragung in ganz Thüringen vorgenommen wurde, sind nicht alle in Abb. 11 aufgeführten<br />

Jugendverbände <strong>Jena</strong>er Verbände. Dennoch ist die Evangelische Jugend <strong>Jena</strong> mit insgesamt 5 Benennungen<br />

am häufigsten vertreten. Auch die Jugendfeuerwehr <strong>Jena</strong>, sowie die Jugendfeuerwehr Niederzimmern<br />

scheinen als Jugendverbände vor allem für männliche Befragte nicht ganz uninteressant. Die anderen<br />

Verbände wurden eher vereinzelt genannt. Überhaupt nicht in Frage kommen für die Befragten politische<br />

Jugendverbände. Diese wurden von keinem einzelnen Befragten weder regional noch überregional genannt,<br />

obwohl sie als mögliche Antworten vorgegeben waren.<br />

Welche Jugendfreizeiteinrichtungen die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen in <strong>Jena</strong> wie oft besuchen,<br />

sollte als nächstes geklärt werden. Hier haben sich jeweils zwischen 81 und 87 der 100 Befragten zu den<br />

einzelnen Einrichtungen geäußert. Grund für die geringe Teilnahme könnte unter anderem sein, dass diese<br />

Befragung nicht auf <strong>Jena</strong> begrenzt war, sondern in ganz Thüringen verschickt wurde. Nicht jeder Befragte wird<br />

also die Jugendfreizeiteinrichtungen in <strong>Jena</strong> kennen oder gar schon mal besucht haben. Es ergab sich also<br />

folgendes Bild:<br />

1<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

3<br />

3,5<br />

4<br />

4,5<br />

3,89<br />

4,76<br />

4,74<br />

4,67<br />

JZ Hugo<br />

East Side<br />

Junge Gemeinde Stadtmitte<br />

4,39<br />

4,73<br />

3,72<br />

4,6<br />

4,24<br />

3,91<br />

4,65<br />

5<br />

"Altes Gut" Burgau<br />

Afro Center<br />

JZ Treffpunkt<br />

Midnight Fun<br />

JZ Impuls<br />

Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

1= sehr oft<br />

5= nie<br />

Stadtteilladen <strong>Jena</strong>-Nord<br />

Klex<br />

JZ Trend<br />

Abb. 12<br />

Bei der in Abb. 12 dargestellten Grafik wurden alle Bewertungen der Befragten für jede<br />

Jugendfreizeiteinrichtung zu einem Mittelwert zusammengefasst. Insgesamt gesehen ergibt sich hier ein eher<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 82 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

negatives Bild. So wurde der Besuch in allen einzelnen Einrichtungen von den Befragten in den<br />

Wertebereichen „4“ und „5“ angesiedelt – dies entspräche den Wortlauten „eher selten“ und „nie“. Den besten<br />

Wert erzielte das Jugendzentrum „Impuls“, während das „Afro Center“ das Schlusslicht bildet.<br />

Weiterhin sollten sich die 100 Befragten zur ihrem Familienkontext äußern. Deshalb sollten sie zunächst die<br />

Anzahl ihrer Geschwister benennen:<br />

Anzahl<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

10<br />

30<br />

keine 1<br />

Geschwister<br />

22<br />

2<br />

Geschwister<br />

17<br />

3<br />

Geschwister<br />

21<br />

4 und mehr<br />

Geschwister<br />

Abb. 13<br />

In Abb. 13 wird deutlich, dass über die Hälfte aller Befragten 1 oder 2 Geschwister haben. Nur 10 Personen<br />

haben weder Bruder noch Schwester. 38 Kinder, Jugendliche und junge Menschen haben 3 und mehr<br />

Geschwister. Insgesamt 90 der 100 Befragten sind also keine Einzelkinder. 41 Personen gaben an, dass auch<br />

ihr(e) Geschwister Hilfe(n) zur Erziehung bekämen, während 38 Personen zu glauben wissen, dass sie die<br />

einzigen Empfänger(innen) von Hilfe(n) zur Erziehung in ihrer Familie sind. 11 Personen wussten nicht ob ihre<br />

Geschwister auch Leistungen vom Jugendamt erhielten. Die meistgewährte Hilfe zur Erziehung an<br />

Geschwister ist die „Heimerziehung/sonstige betreute Wohnformen“, wohingegen „Intensive<br />

Sozialpädagogische Einzelbetreuung“ überhaupt nicht benannt wurde. Allerdings wussten 7 Personen nicht,<br />

welche Hilfe(n) zur Erziehung ihren Geschwistern gewährt wurden.<br />

Ferner sollten sich die 100 befragten Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen zum Verhältnis zu ihren<br />

Eltern äußern. Zunächst stand dabei das Verhältnis zum Vater im Vordergrund:<br />

Anzahl<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

sehr gut<br />

gut<br />

nicht gut<br />

mittelmäßig<br />

Ich habe keinen Vater/kenne ihn...<br />

Ich will nichts mehr von ihm wissen<br />

Er will nichts mehr von mir wissen<br />

keine Angabe<br />

keine Meinung<br />

Verhältnis Vater vor der/den Hilfe(n)<br />

zur Erziehung<br />

Verhältnis Vater momentan<br />

Abb. 14<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 83 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Wie in Abb. 14 ersichtlich wird, kann man eine positive Tendenz im Vergleich des Verhältnisses vor der/den<br />

Hilfe(n) zur Erziehung zum momentanen Verhältnis feststellen. So steigen vor allem die Beurteilungen „sehr<br />

gut“ und „mittelmäßig“ an. Besonders viele Personen deren Verhältnis vor Beginn der Hilfeleistungen eher<br />

„gut“, „mittelmäßig“ oder „nicht gut“ war, haben ihr momentanes Verhältnis als „sehr gut“ eingeschätzt.<br />

Noch deutlicher wird die positive Veränderung des Verhältnisses bei der Mutter (vgl.Abb.15):<br />

Anzahl<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

gut<br />

sehr gut<br />

nicht gut<br />

Ich habe keine Mutter/kenne sie ...<br />

Ich will nichts mehr von ihr wissen<br />

Sie will nichts mehr von mir wissen<br />

mittelmäßig<br />

keine Angabe<br />

keine Meinung<br />

Verhältnis Mutter vor der/den Hilfe(n)<br />

zur Erziehung<br />

Verhältnis Mutter momentan<br />

Abb. 15<br />

Hier wird vor allem der deutliche Anstieg der Einschätzungen „sehr gut“ und „gut“ sichtbar. Die Beurteilungen<br />

„mittelmäßig“ und „nicht gut“ sind zum Teil stark rückläufig. Insgesamt gesehen kann man also von einer<br />

überwiegenden Verhältnisverbesserung zwischen Hilfeempfänger(inne)n und deren Eltern(-teilen) ausgehen,<br />

die durch die gewährte(n) Hilfe(n) zur Erziehung positiv beeinflusst wurden.<br />

Weiterhin sollten die 100 Befragten angeben, welche Personen aus ihrem näheren Umfeld über den Empfang<br />

ihrer Hilfeleistung(en) vom Jugendamt Bescheid wüssten. Hier konnten wiederum Mehrfachantworten<br />

gegeben werden:<br />

Hausbewohner/-in(nen)<br />

Lehrer/-in(nen)<br />

1<br />

3<br />

Freunde/ Freundinnen<br />

81<br />

Bekannte/ Verwandte<br />

63<br />

Geschwister<br />

81<br />

Großeltern<br />

52<br />

Eltern<br />

89<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Abb. 16<br />

Anzahl<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 84 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Wie erwartet und in Abb. 16 ersichtlich, wissen vor allem Personen aus dem unmittelbaren Familienumfeld<br />

über den Hilfeempfang Bescheid. Neben den Eltern, zählen dazu eben auch die Geschwister. Aber auch<br />

Freunde und Freundinnen haben in einem Großteil der Fälle Kenntnis über die Hilfeleistung(en). Weniger<br />

involviert sind Bekannte/Verwandte und auch Großeltern.<br />

Aus welchem Grund die Befragten zum ersten Mal Kontakt zum Jugendamt hatten, sollte als nächstes erörtert<br />

werden. Auch hier konnten Mehrfachantworten gegeben werden. Die 100 Befragten äußerten sich dazu<br />

folgendermaßen:<br />

Anzahl<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

14<br />

37<br />

14<br />

31<br />

8<br />

18<br />

Kontakt zur Polizei<br />

Kontakt zum JA durch Lehrer(in)<br />

Kontakt zum JA durch Eltern<br />

Trennung Eltern<br />

Probleme mit Eltern<br />

von zu Hause weggelaufen<br />

2 1 1 2 2<br />

Tod eines Elternteils<br />

weiß nicht<br />

Schwangerschaft<br />

"Selbstmelder"<br />

durch Mitarbeiter des KIP vermittelt<br />

durch Psychologen vermittelt<br />

13<br />

Abb. 17<br />

Abb. 17 macht deutlich, dass ein Großteil der Befragten häusliche Probleme als Ursache für die Herstellung<br />

des Kontakts zum Jugendamt sieht. So wurden insgesamt 96-mal „Probleme mit den Eltern“, „von zu Hause<br />

weggelaufen“, „Trennung der Eltern“ oder „Kontaktaufnahme durch die Eltern“ als ein Grund für die erste<br />

Verbindung zum Jugendamt benannt. 18 Personen kamen durch die Polizei zum Jugendamt und 13 Befragte<br />

wussten nicht, warum sie überhaupt mit dem Jugendamt zu tun haben. Eher seltener stellten Lehrer<br />

beziehungsweise Lehrerinnen den Kontakt zum Jugendamt her, insgesamt nur 8-mal.<br />

Eine weitere Einschätzung sollten die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen hinsichtlich des Nutzens<br />

des Jugendamtes treffen. Geantwortet haben hier jeweils zwischen 87 und 96 der 100 Befragten. Dabei ergab<br />

sich folgendes Bild:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 85 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1<br />

1,5<br />

2,06<br />

2,03<br />

Nutzen<br />

1=trifft<br />

voll zu<br />

5=trifft<br />

überhaupt<br />

nicht zu<br />

2<br />

2,5<br />

3<br />

3,5<br />

4<br />

2,43<br />

2,8<br />

2,44<br />

4,5<br />

5<br />

vertritt meine Interessen<br />

vertritt die Interessen meiner Eltern<br />

4,15<br />

vollkommen nutzlos<br />

4,38<br />

Mitarbeiter sind nie für mich da<br />

Mitarbeiter haben immer offenes Ohr<br />

4,08<br />

Den Weg kann ich mir sparen<br />

versucht zwischen mir und meinen Eltern zu vermitteln<br />

gibt mir Gelegenheit, meine Meinung zu äußern<br />

4,13<br />

kein Kontakt zu Mitarbeitern<br />

Abb. 18<br />

Bei der in Abb. 18 dargestellten Grafik, wurden alle Antworten zu einem Mittelwert zusammengefasst.<br />

Betrachtet man zuerst die dem Jugendamt zugeschriebenen positiven Eigenschaften lässt sich feststellen,<br />

dass diese alle in einem Bereich zwischen 2,03 und 2,44 liegen – dies entspräche dem Wortlaut „trifft eher<br />

zu“. Den besten Wert erzielte dabei die Antwort „Das Jugendamt gibt mir Gelegenheit meine Meinung zu<br />

äußern“. Die negativen Antwortvorgaben wurden größtenteils von den Befragten abgelehnt. Am wenigsten<br />

fand die Aussage „Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind nie für mich da“ Zustimmung. Bei der Einschätzung<br />

„Das Jugendamt vertritt die Interessen meiner Eltern“ konnten sich die Befragten am wenigsten für eine<br />

eindeutige Richtung entscheiden. Betrachtet man die Bewertung der Nützlichkeit des Jugendamtes einmal<br />

nach den einzelnen <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung, so lässt sich feststellen, dass die Empfänger(innen) von<br />

Vollzeitpflege noch am ehesten von dessen Nutzen überzeugt waren, während die Empfänger(innen) von<br />

Sozialer Gruppenarbeit am stärksten daran zweifelten. Dennoch sind die Unterschiede bezüglich der<br />

Aufschlüsselung nach den einzelnen <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung nicht gravierend.<br />

Als nächstes sollten die 100 Befragten einschätzen, was sich im Jugendamt verbessern könnte. Insgesamt<br />

äußerten sich zu den einzelnen Antwortvorgaben jeweils zwischen 91 und 94 der Befragten. Die einzelnen<br />

Aussagen konnten nach dem Mittelwertverfahren folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 86 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

3<br />

3,5<br />

4<br />

3,99<br />

3,71<br />

3,29<br />

3,64 3,52 3,52<br />

3,1<br />

Verbesserungsbedarf<br />

1=trifft voll zu<br />

5= trifft überhaupt<br />

nicht zu<br />

4,5<br />

5<br />

freundlichere Mitarbeiter<br />

mehr Beteiligung an Entscheidungen<br />

mehr Rückfragen nach Zufriedenheit<br />

nicht so häufiger Wechsel des Sozialarbeiters<br />

schnellere Bearbeitung meiner Angelegenheiten<br />

häufigerer Kontakt mit Sozialarbeiter(in)<br />

mehr Orientierung an meinen Interessen<br />

Abb. 19<br />

Wie in Abb. 19 ersichtlich wird, befinden sich die einzelnen Werte für alle vorformulierten Antwortmöglichkeiten<br />

in den Bereichen „3“ oder „4“ – sind also mit „manchmal zutreffend“ oder „eher nicht zutreffend“ bewertet<br />

worden. Am wenigsten stimmten die Befragten mit der Aussage „Die Mitarbeiter sollten freundlicher sein“<br />

überein, während „Ich würde bei Entscheidungen, die mich persönlich betreffen gern mehr beteiligt werden“<br />

am ehesten als zumindest „manchmal zutreffend“ bewertet wurde. Insgesamt gesehen gibt es jedoch keine<br />

wirklich stark ausgeprägten Änderungswünsche – eher eine Tendenz in Richtung mehr Beteiligung und<br />

schnellere Bearbeitung von Angelegenheiten. Alle anderen Antwortvorgaben fallen in den Bereich „eher nicht<br />

zutreffend“.<br />

Weiterhin sollten die Befragten angeben, wie häufig der für sie zuständige Sozialarbeiter oder die<br />

Sozialarbeiterin vom Jugendamt gewechselt hat. Die 100 Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen<br />

machten dazu folgende Angaben (siehe Abb. 20):<br />

2%<br />

1%<br />

3%<br />

gar nicht<br />

18%<br />

1-2 mal<br />

42%<br />

3-4 mal<br />

5 mal und öfter<br />

keine Angabe<br />

34%<br />

Ich kenne<br />

niemanden vom<br />

Jugendamt<br />

Abb. 20<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 87 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Bei mehr als 3/4 der Befragten hat der/die zuständige Sozialarbeiter/in „gar nicht“ oder „1-2-mal“ gewechselt.<br />

Bei immerhin noch 18% war dies „3-4-mal“ der Fall. Nur 2% gaben an, dass ein Wechsel von „5-mal und öfter“<br />

stattfand. 3 Personen gaben an, niemanden vom Jugendamt zu kennen und eine Person äußerte sich hierzu<br />

nicht. Betrachtet man einmal diejenigen Personen, bei denen es kein Wechsel des Sozialarbeiters bzw. der<br />

Sozialarbeiterin vom Jugendamt gab und schlüsselt diese nach ihrer/ihren letztgewährten Hilfe(n) zur<br />

Erziehung auf, so lässt sich feststellen, dass bei Empfänger(inne)n von Intensiver Sozialpädagogischer<br />

Einzelbetreuung und Vollzeitpflege überhaupt kein Wechsel stattfand. Der häufigste Wechsel wiederum fand<br />

bei Empfänger(inne)n von Erziehungsberatung und Aufenthalt in einer Tagesgruppe statt.<br />

Weiterhin sollten sich die 100 Befragten zur Zufriedenheit mit der Betreuung durch das Jugendamt äußern.<br />

Dabei gelangten die Befragten zu folgender Einschätzung:<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

31<br />

sehr<br />

zufrieden<br />

36<br />

geht so<br />

21<br />

weder<br />

zufrieden<br />

noch<br />

unzufrieden<br />

7<br />

eher<br />

unzufrieden<br />

1<br />

Ich kenne<br />

niemanden<br />

vom<br />

Jugendamt<br />

4<br />

keine Angabe<br />

Abb. 21<br />

Wie in Abb. 21 ersichtlich, äußerten sich insgesamt 2/3 der Befragten hinsichtlich der Zufriedenheit mit der<br />

Betreuung durch das Jugendamt mit „sehr zufrieden“ oder „geht so“. 21 Kinder, Jugendliche und junge<br />

Menschen haben sich für „weder zufrieden noch unzufrieden“ entschieden und nur 7% sind mit der Betreuung<br />

„eher unzufrieden“. 4 Personen haben sich zu dieser Frage nicht geäußert und eine Person ist auch weiterhin<br />

der Meinung, niemanden vom Jugendamt zu kennen. Insgesamt lässt sich eine relative Zufriedenheit unter<br />

den Befragten ableiten.<br />

Als letztes sollten die 100 Befragten darlegen, was sie unter einem Hilfeplan verstehen. Dazu äußerten sich<br />

jeweils zwischen 93 und 97 Personen. Allerdings gab es für die Befragten auch die Möglichkeit mit „ich weiß<br />

nicht“ zu antworten. Davon machten jeweils zwischen 1 und 12 der 100 Befragten Gebrauch. Auch hier wurde<br />

wiederum der Mittelwert aus allen einzelnen Antworten gebildet. Es wurden folgende Aussagen getroffen:<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 88 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1<br />

1,37<br />

1,3<br />

1,36<br />

1,28<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

3<br />

1,31<br />

2,65<br />

2,29<br />

2,5<br />

1,48<br />

1,15<br />

2,39<br />

Hilfeplan<br />

1=stimmt<br />

2=stimmt<br />

teilweise<br />

3=stimmt<br />

nicht<br />

Papierverschwendung<br />

Feststellung der Leistung<br />

Erarbeiten von Zielen<br />

Beteiligungsmöglichkeit<br />

Berücksichtigung meiner Wünsche<br />

Berücksichtigung meiner Interessen<br />

Überwachung durch Jugendamt<br />

gemeinschaftliches Erarbeiten<br />

Hilfestellung<br />

belastendes Ereignis<br />

keine Bedeutung<br />

Abb. 22<br />

Auch bei dieser letzten Bewertungsfrage haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen recht positive<br />

Antworten gegeben, so dass den Werten für die Aussagen, die auf den Hilfeplan normalerweise auch<br />

zutreffen sollten, grundsätzlich zugestimmt wurde. Antwortvorgaben, die eigentlich auf den Hilfeplan nicht<br />

zutreffen sollten, wurden jedoch nur zum Teil abgelehnt. So stimmen die Befragten den Aussagen „Der<br />

Hilfeplan dient dazu mich zu überwachen“ und „Der Hilfeplan ist für mich ein belastendes Ereignis“ teilweise<br />

zu. Insgesamt scheinen die Befragten ausreichendes Unterscheidungsvermögen hinsichtlich der Beurteilung<br />

des Hilfeplanes zu besitzen.<br />

4.3.4 Anregungen der Befragten<br />

Natürlich hatten die Befragten am Ende des Fragebogens, die Möglichkeit, ihre ganz persönliche Meinung<br />

darzulegen. Mittels einer „offenen Frage“, also ohne vorformulierte Antworten, konnten sich die Befragten<br />

äußern. Einige der gegebenen Antworten sind hier noch einmal als Anregungen an das Jugendamt<br />

zusammengefasst:<br />

• Das Jugendamt sollte stärker überprüfen, ob die zuständigen Fachkräfte ihren Pflichten nachkommen.<br />

• Die Sozialarbeiter/innen des Jugendamtes sollten Gefahrensituationen frühzeitiger erkennen.<br />

• Anträge für junge Volljährige sollten schneller Berücksichtigung finden.<br />

• Das Jugendamt sollte nicht so viel Geld für die Leistung(en) verlangen (im Hinblick auf die<br />

Kostenbeteiligung für junge Volljährige).<br />

• Die Sozialarbeiter/innen des Jugendamtes sollten einem bei der Job-Suche als Unterstützung mehr zur<br />

Seite stehen.<br />

• Die Sozialarbeiter/innen des Jugendamtes sollten besser unterscheiden, wer wirklich Hilfe benötigt und<br />

wer nicht.<br />

• Die Hilfeplangespräche im Jugendamt dauern zu lange.<br />

• Im Hilfeplanverfahren sollte die Frage nach dem Wunsch einer Verlängerung der Hilfe nicht im Beisein der<br />

Eltern gestellt werden.<br />

• Die Betreuer/innen sollten mehr Entscheidungsfreiheiten haben, da sie mehr Einblick in die tatsächliche<br />

Lebenssituation der Hilfeempfänger/innen haben.<br />

• Die zuständigen Sozialarbeiter/innen vom Jugendamt sollten mehr mit ihren „Klient(inn)en“ unternehmen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 89 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

4.3.5 Ergebnis<br />

Bezogen auf die Ziele, die zu Beginn der Befragung definiert wurden, lässt sich folgendes Ergebnis ableiten:<br />

Grundsätzlich bewerten die meisten der Befragten ihre empfangene(n) Hilfe(n) zur Erziehung als nützlich und<br />

sich positiv auf ihre Lebenssituation auswirkend. Zudem wirkt/ wirken sich die empfangene(n) Hilfeleistung(en)<br />

bei einem Großteil der Befragten günstig auf ihr Verhalten aus. Auch wurden die Fachkräfte von den<br />

Befragten sehr positiv beurteilt. Unter den Befragten herrscht weiterhin eine relative Zufriedenheit hinsichtlich<br />

der Arbeit und den Arbeitsweisen des Jugendamtes. So waren beispielsweise die gewährte(n) Hilfe(n) zur<br />

Erziehung nach Meinung der meisten Befragten eine geeignete Unterstützung. Zudem fühlten sich die meisten<br />

Befragten über die Hintergründe des Empfangs ihrer Hilfe(n) zur Erziehung ausreichend informiert – es<br />

bestanden kaum größere Aufklärungslücken. Alles in allem lässt sich feststellen, dass die Befragten sowohl<br />

mit der Arbeit im Jugendamt, als auch mit den sie betreuenden Fachkräften insgesamt zufrieden sind.<br />

4.4 Auswertung der Bedarfserhebung zur Sozialen Gruppenarbeit in <strong>Jena</strong><br />

4.4.1 Evaluationsauftrag<br />

Im Rahmen der Bedarfsermittlung zur Erstellung des <strong>Teilfachplan</strong>s <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> wurde die Verwaltung<br />

des Jugendamtes beauftragt den Bedarf an Sozialer Gruppenarbeit in der Stadt <strong>Jena</strong> für den Bereich Sozialer<br />

Dienst zu ermitteln.<br />

Anbieter der Sozialen Gruppenarbeit ist der Verein Hilfe vor Ort e.V. mit je einem Kindertreff in Winzerla und<br />

Lobeda. Dieses Angebot soll der Vermeidung von Straßenkarrieren dienen. Durch Lernen in der Gruppe<br />

sollen nach Möglichkeit schlechte schulische Leistungen sowie soziale Defizite ausgeglichen werden. Ziel ist<br />

der Verbleib des Kindes in der Familie.<br />

Zwischen den Jahren 2000 und 2002 ist die Zahl der Kinder im Alter von 9 bis max. 14 Jahren, welche einen<br />

Kindertreff besuchten, von 14 auf durchschnittlich 18 gestiegen. Davon wurden allerdings nur 10 Kinder im<br />

Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut.<br />

Die bestehenden Angebote sollten dahingehend überprüft werden, ob Veränderungen/Ausweitungen sowohl<br />

der Zielgruppen als auch der pädagogischen und inhaltlichen Ausrichtung sinnvoll sein könnte. Nach<br />

Abklärungen der Ziele und Rahmenbedingungen mit dem Verein Hilfe vor Ort e.V. sollten, unter Beteiligung<br />

von Studierenden der Friedrich-Schiller-Universität, methodisch unterschiedlich ausgerichtete Erhebungen in<br />

den beiden Kindertreffs durchgeführt werden. Des Weiteren wurde in der Planungsraumkonferenz Nord<br />

signalisiert, dass Angebote für ältere Kinder und Jugendliche im Planungsraum notwendig sind. Hier gilt es<br />

auszuloten, in welcher Form Angebote vorzuhalten sind.<br />

4.4.2 Angewandte Methoden zur Durchführung der Evaluation<br />

Zwei Projektgruppen führten die Evaluation in den beiden oben genannten Einrichtungen durch. Die von ihnen<br />

angewandten unterschiedlichen Erhebungsmethoden werden im Folgenden beschrieben.<br />

• Expertenbefragung der MA Sozialer Dienst und Experteninterviews mit Straßensozialarbeiter/innen,<br />

Schulsozialarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus den Jugendzentren<br />

• Befragung der Mitarbeiter/innen in den Kindertreffs<br />

• Beobachtung in der Einrichtung über 10 Werktage<br />

• Interviews mit Kindern<br />

• Interviews mit Eltern<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 90 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Vorab sei angemerkt, dass es sich bei allen Befragungen um leitfadengestützte Interviews mit bestimmten<br />

Themenschwerpunkten handelte. Die Projektgruppen innerhalb einer Erhebungsmethode verwendeten jeweils<br />

den gleichen Leitfaden für die beiden Planungsräume. Erwähnt werden muss außerdem, dass einige<br />

Befragungen nicht auf Band aufgenommen, sondern lediglich mitprotokolliert werden konnten.<br />

Zumeist führte ein/e Interviewer/in die Befragung durch, während eine andere Person die Details schriftlich<br />

festhielt. Teilweise wurden auch Aufnahmegeräte zur Aufzeichnung des Gesagten verwendet. Die<br />

Befragungen wurden unter folgenden Schwerpunkten durchgeführt:<br />

• Kenntnisse über Soziale Gruppenarbeit<br />

• Problemlagen von Kindern und Jugendlichen<br />

• Institutionelle Vernetzung mit dem Kindertreff<br />

• Zukunftswünsche der Experten in Bezug auf <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung im allgemeinen und Soziale<br />

Gruppenarbeit im besonderen<br />

• Hinzu kam außerdem die Bedarfsermittlung im Planungsraum.<br />

Die Befragungen der Mitarbeiter/innen in den Kindertreffs erfolgten unabhängig voneinander, zur gleichen Zeit<br />

und in einem separaten Raum. Im Kindertreff Lobeda konnte nur mit einer Mitarbeiterin ein Interview<br />

durchgeführt werden, das auf Wunsch derselben jedoch nicht auf Band aufgenommen, sondern lediglich<br />

mitgeschrieben wurde. Die Interviews waren inhaltlich jeweils in verschiedene Bereiche unterteilt:<br />

• Fragen über den/die Mitarbeiter/in in Bezug auf die Einrichtung<br />

• Fragen zur inhaltlichen Gestaltung des Alltags in der Einrichtung<br />

• Fragen zu den Kindern und Jugendlichen<br />

• Fragen zu den Eltern<br />

• Fragen zur Wichtigkeit bestimmter Aspekte in der Einrichtung<br />

• Fragen zur Zufriedenheit über bestimmte Aspekte in der Einrichtung<br />

• Meinungsfragen und<br />

• Angaben zur Person<br />

Zwei Projektteams führten nicht teilnehmende Beobachtungen in den Kindertreffs durch. Diese fanden über<br />

einen Zeitraum von 2 aufeinander folgenden Wochen statt. Die Teams konzentrierten sich während der<br />

Beobachtung auf:<br />

• Struktur und Inhalte der Einrichtung<br />

• das Personal<br />

• die Kinder<br />

• die sozialpädagogische Arbeit, insbesondere auf den Ansatz der Sozialen Gruppenarbeit<br />

Außerdem fanden Interviews mit den die Einrichtung besuchenden Kindern und Eltern statt. Die Leitfäden für<br />

die Kinder- und Elterninterviews beinhalteten jeweils:<br />

• Fragen zur Zufriedenheit mit dem Kindertreff (im allgemeinen, Mitarbeiter/innen, Angebote,<br />

Veränderungsvorschläge)<br />

• Fragen zur inhaltlichen Ausrichtung der Sozialen Gruppenarbeit in der Einrichtung<br />

• Fragen zum Lebensumfeld (Familie, Schule, Freundeskreis)<br />

• Angaben zur Person<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 91 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Die geplante Bedarfsermittlung zur Sozialen Gruppenarbeit in der gesamten Stadt <strong>Jena</strong> konnte bisher aus<br />

zeitlichen Gründen noch nicht durchgeführt werden, soll aber bis zum Halbjahr 2004 abgeschlossen sein. Die<br />

Bedarfserhebung beinhaltet eine Befragung von Klassenlehrer/innen an <strong>Jena</strong>er Schulen zu Problemlagen von<br />

Schüler/innen und außerdem die Auswertung der Expertenbefragungen aus dem Planungsraum Nord.<br />

4.4.3 Kurzbeschreibung des Kindertreffs aus Sicht des Trägers 6<br />

4.4.3.1 Allgemeine Beschreibung der Einrichtungen Kindertreff<br />

Die Kindertreffs sind schwerpunktmäßig Erziehungshilfeeinrichtungen, jedoch auch offen für Kinder, die zwar<br />

Defizite aufzeigen, aber deren Familien nicht bereit sind, Hilfe zur Erziehung ihrer Kinder über das Jugendamt<br />

zu beantragen, sowie für Kinder und deren Eltern, die keine Unterstützung in Form einer Erziehungshilfe<br />

benötigen.<br />

Rechtliche Grundlagen der sozialpädagogischen Arbeit sind die §§ 27 und 29 SGB VIII. Dabei geht es vor<br />

allem um Hilfe „bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen“ unter<br />

Einbeziehung des jeweiligen Entwicklungszustandes des Kindes.<br />

4.4.3.2 Grundsätze, Inhalte und Bestandteile der Gruppenarbeit<br />

Die Methode der Sozialen Gruppenarbeit ist Basis der Arbeit des Kindertreffs.<br />

Übergeordnetes Ziel ist es, die Kinder in das soziale System einer Gruppe zu integrieren und dabei das<br />

Umfeld des Kindes einzubeziehen. Bei der Sozialen Gruppenarbeit wird unterteilt in den gruppenbezogenen<br />

und den einzelfallbezogenen Bereich. Der gruppenbezogene Bereich beinhaltet fünf verschiedene Elemente,<br />

die bezogen auf die Erziehung des Kindes sind, auf das Kind selber, auf soziale und kulturbezogene Aspekte,<br />

sowie auf Familie, Schule und Ausbildung. Im einzelfallbezogenen Bereich geht es um die „Bausteine“<br />

Erziehung, Schule/Ausbildung, sowie soziokulturelle Aspekte.<br />

Die Kinder werden intern in drei Gruppen unterteilt: Kinder mit Hilfeplan, Kinder mit formloser Vereinbarung<br />

und Freizeitkinder. Die Kinder aller drei Gruppen werden gleichberechtigt in die Gruppe einbezogen. Eine<br />

Unterscheidung der Gruppen soll nur in der höheren Betreuungsintensität der Kinder mit Hilfeplan, bzw. mit<br />

erkennbar höherem Hilfebedarf bestehen. Dies soll aber für die Kinder kaum merklich sein.<br />

(Integrationsgedanke). Dadurch kann einer weiteren sozialen Isolierung entgegengewirkt werden. Die Gruppe<br />

bietet für die Kinder einen sozialpädagogisch gesicherten Rahmen, um sich auszutesten, Verhaltens- und<br />

Konfliktlösungsmuster auszuprobieren und diese mit den Mitarbeitern/innen zu reflektieren.<br />

Insgesamt strebt man eine ganzheitliche Betrachtungsweise der Kinder an.<br />

Die vom Kindertreff gebotene Hilfe ist lebensweltorientiert. Das heißt zum einen, dass diese direkt im<br />

Wohnumfeld des Kindes angesiedelt ist, um einen leichteren Zugang sowohl der Kinder als auch der Eltern zu<br />

ermöglichen, sowie in Krisensituationen vor Ort schnelle Hilfe durch die Sozialarbeiter/innen bieten zu können;<br />

zum anderen können Aktivitäten stadtteilbezogen und in Zusammenarbeit mit anderen Trägern geplant<br />

werden.<br />

Kinder, die ihre Freizeit gewöhnlich in öffentlichen Räumen verbringen, binden sich häufig nicht oder nur in<br />

geringem Umfang. Deshalb wird die Notwendigkeit gesehen, in den Kindertreffs regelmäßige Tagesangebote<br />

und Tagesstrukturen zu schaffen, die von den Kindern angenommen und feste Punkte des Tages akzeptiert<br />

werden. Daher ist es wichtig, die Kinder in die Mitplanung und –gestaltung einzubeziehen. Möglichst alle<br />

Kinder sowie in bestimmten Punkten auch Eltern sollen eine Mitbestimmungsmöglichkeit haben. Dazu<br />

6 Diese Darstellung wurde der Leistungsbeschreibung des Trägers aus dem Jahr 2002 entnommen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 92 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

gehören die Planung der Nachmittagsgestaltung, das Ansprechen von Problemlagen im Kindertreff, Schule<br />

oder Familie, Vor- und Nachbesprechung von Helferkontakten mit den Klienten, Mitbestimmung über die<br />

Intensität der Hilfe, sowie Absprachen zu internen Regeln und Organisationsformen. (vgl. S. 26)<br />

Die Mitarbeiter/innen sollen die Kinder motivieren, den Kindertreff freiwillig zu nutzen. Dies kann geschehen,<br />

indem die Mitarbeiter/innen den Kindern Spiel- und Gesprächspartner sind, Zuneigung geben, Grenzen setzen<br />

u.ä.<br />

Eine Hilfe beginnt mit dem Kommen des Kindes und wird erst einmal geleistet, auch wenn zunächst die<br />

Mitwirkung der Eltern noch nicht durch einen Antrag bestätigt wird. Die Mitwirkung der Eltern ist jedoch „ein<br />

wichtiges Ziel der Hilfe“ (S. 26)<br />

4.4.4 Auswertung der Ergebnisse<br />

Im folgenden Abschnitt erfolgt die Darstellung der Evaluationsergebnisse, die wie zuvor nach Methoden<br />

geordnet ist. Daraus ergibt sich die Frage, inwiefern die Selbstdarstellung des Trägers mit den<br />

Evaluationsergebnissen übereinstimmt. Außerdem soll festgestellt werden, welche Schlussfolgerungen im<br />

Blick auf den Evaluationsauftrag gezogen werden können.<br />

4.4.4.1 Winzerla<br />

Expertenbefragung<br />

Die Experten gaben als Ziele der Sozialen Gruppenarbeit an, dass hiermit soziale Kompetenzen, sowie die<br />

Gruppe und das Individuum gestärkt werden sollen. Außerdem muss sie eltern- und kindorientiert sein.<br />

Der Kindertreff wurde von den Experten insgesamt gut eingeschätzt. Er wird als offenes Angebot gesehen.<br />

Grundlegende Methode sei die Soziale Gruppenarbeit. Der Kindertreff könnte eine gute Basis für die<br />

Vermittlung im Planungsraum sein.<br />

Ein Kritikpunkt sei jedoch eine mangelnde Abgrenzung zu den Tagesgruppen. Außerdem könne die<br />

Zusammenarbeit mit den Jugendclubs besser sein. Die Experten empfahlen, Kinder über dem 14. Lebensjahr<br />

frühzeitig in andere Einrichtungen zu vermitteln. Es wurde jedoch festgestellt, dass Vermittlungsbemühungen<br />

in andere Einrichtungen von Kindern, die den Kindertreff besuch(t)en nur wenig angenommen werden.<br />

Empfehlungen der Experten beinhalteten weiterhin eine Umsetzung der Sozialen Gruppenarbeit unter<br />

anderem in der Integration von jüngeren und älteren Kindern, sowie in der Zusammenführung von Kindern mit<br />

und ohne Problemlagen. Außerdem soll den Kindern Hilfe zur Selbsthilfe gegeben, Bildungs- und<br />

Lernangebote zur Verfügung gestellt, sowie das Selbstvertrauen der Kinder gestärkt werden. Weiterhin sollte<br />

man den Jugendlichen eine Zukunftsperspektive geben.<br />

Als allgemeine soziale Problemlagen im Planungsraum wurden unter anderem benannt: Essstörungen,<br />

frühzeitiger Drogenmissbrauch, Schulschwänzerei, Kriminalität u.ä.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 93 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Befragungen der Mitarbeiter/innen<br />

Die Befragungen der Mitarbeiter/innen über den Kindertreff ergaben zusammenfassend:<br />

Konzeptionell wird der Kindertreff als eine Erziehungshilfeeinrichtung mit intensiver Elternarbeit beschrieben.<br />

Der Kindertreff sei zwar für alle Kinder offen, das Leistungsangebot richte sich jedoch vor allem auf Kinder mit<br />

Hilfebedarf. Dazu gehören zum einen Kinder mit formloser Vereinbarung, bei denen es trotz Hilfebedarf keinen<br />

Kontakt zum Jugendamt gibt und zum anderen Kinder mit Hilfeplan. In der Gruppe wird ein Mischverhältnis<br />

von Kindern aus normalen Familienverhältnissen und Problemfamilien angestrebt. Jede/r Mitarbeiter/in ist<br />

außer für sein/e Bezugskind/er auch für die Gruppe verantwortlich.<br />

Nach Angaben der Mitarbeiter/innen werden im Kindertreff thematisch gestaltete Wochen mit evtl.<br />

variierenden wöchentlichen Strukturen (Sportplatz, Basteln, Theater, Kochen/Backen) durchgeführt. Zu den<br />

regelmäßigen Angeboten im Kindertreff gehören außerdem das tägliche gemeinsame Kaffeetrinken,<br />

Hausaufgabenbetreuung, monatliche Eltern/Kindnachmittage, sowie in den Schulferien Freizeitangebote. Die<br />

Kinder übernehmen Pflichten und werden in Abläufe und Raumgestaltung einbezogen.<br />

Zurzeit werden nach Aussage der Mitarbeiter/innen täglich etwa 12-15 Kinder betreut, die überwiegend aus<br />

sozial benachteiligten Familien kommen. Daher sind häufig Verhaltensstörungen bei den Kindern<br />

festzustellen. Jedoch sind vor allem bei den Kindern Verbesserungen sichtbar, die den Kindertreff regelmäßig<br />

besuchen.<br />

Unter den Mitarbeitern/innen finden regelmäßige Gespräche zur Qualitätsentwicklung, sowie wöchentliche<br />

Teambesprechungen, die sich aus Teambesprechung und Einzelfallbesprechung zusammensetzen, mit dem<br />

Team aus Lobeda statt. Außerdem führt das Team eine Jahresdiskussion durch, die kritische Analysen,<br />

Reflexion und Ausblick mit Zielangleichung beinhaltet.<br />

Beobachtungen<br />

Die Beobachtungen wurden an 10 aufeinander folgenden Werktagen von je zwei Beobachtern/innen<br />

durchgeführt.<br />

Jede Woche stand während der Beobachtung unter einem anderen Thema. Die vielfältigen<br />

Freizeitbeschäftigungen nahmen den größten Teil der Zeit ein. Neben allgemeinen Beschäftigungsangeboten<br />

führten die Mitarbeiter/innen auch solche mit zielgerichtetem (sozialpädagogischen) Ansatz durch. Feste<br />

Punkte im täglichen Tagesablauf waren das gemeinsame Mittag essen und Kaffee trinken.<br />

In einem gesonderten Raum wurden Hausaufgaben erledigt und individuelle Gespräche mit einzelnen Kindern<br />

geführt.<br />

Die Mitarbeiter/innen wurden von den Kindern respektiert, einzelne Kinder zeigten ein sehr vertrauensvolles<br />

Verhalten gegenüber den Mitarbeiter/innen. Teilweise wurden jedoch Grenzüberschreitungen und<br />

Autoritätsverletzungen der Kinder gegenüber den Mitarbeitern/innen beobachtet.<br />

Beobachtet wurde weiterhin, dass in den Stoßzeiten, in denen viele Kinder kommen, zu wenig an<br />

Mitarbeiter/innen anwesend sind. Im Beobachtungszeitraum wurde der im Kindertreff befindliche Computer<br />

ausschließlich für Spiele genutzt.<br />

Ungefähr 4-13 Kinder im Zielgruppenalter besuchten den Kindertreff. Die meisten Kinder wirkten<br />

unkonzentriert.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 94 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Eltern/Kind – Befragung<br />

Es wurden insgesamt 3 Mütter, deren Kinder den Kindertreff besuchen und 3 den Kindertreff besuchende<br />

Kinder interviewt.<br />

Die Mütter beschrieben alle ihre persönliche familiäre Situation als schwierig. Die Kinder hatten meist<br />

Probleme in der Schule, die jedoch teilweise durch den Besuch des Kindertreffs gelöst werden konnten. Die<br />

Kinder der befragten Mütter haben alle durch Freunde bzw. durch einen Flyer vom Kindertreff gehört, und<br />

besuchen den Kindertreff nun fast täglich. Von Seiten der Mütter besteht eine hohe Zufriedenheit mit dem<br />

Kindertreff, den Mitarbeitern/innen und der Förderung der Kinder. Außerdem bedeutet der Kindertreff eine<br />

Alltagserleichterung für die Befragten. Die Aussage einer Mutter lautete beispielsweise: „(...) Die Betreuer sind<br />

alle auch sehr nett und man kann mit ihnen über alles reden. Meine Kinder fühlen sich hier wohl und ich bin<br />

sehr dankbar für die Unterstützung, die der Kindertreff bietet“ (Abschlussbericht der Eltern-/Kindgruppe<br />

Winzerla, S. 21). Eine andere Mutter äußerte bezüglich der Betreuer unter anderem: „Die Betreuer (...) helfen<br />

in jeglicher Hinsicht und beeinflussen das Familienleben mehr als positiv“ (ebd., S.25).<br />

Auch die Kinder äußerten sich in den Interviews zufrieden mit der Einrichtung an sich sowie mit den Betreuern<br />

und gehen gerne in den Kindertreff. Ein Kind hat sich durch die Unterstützung im Kindertreff in der Schule<br />

verbessert. Als Beschäftigungen im Kindertreff benannten die Kinder Backen, Kochen, Basteln, Wandern,<br />

Theater, Ausflüge und ähnliches.<br />

4.4.4.2 Lobeda<br />

Expertenbefragung<br />

Die Experten sehen die Arbeit des Kindertreffs positiv, nach ihrer Meinung wird der Kindertreff gut von der<br />

Bevölkerung angenommen. Der Kindertreff wird als offen sowohl für Problemkinder, als auch für Freizeitkinder<br />

eingeschätzt. Man macht dort den Versuch, Kinder in das soziale System einer Gruppe zu integrieren. Es sind<br />

altersgerechte Angebote vorhanden, um kognitiven Defiziten entgegenzuwirken. Allerdings ist die Soziale<br />

Gruppenarbeit nach Aussagen der Experten zu wenig auf Konfliktlösung ausgerichtet.<br />

Zwischen dem Sozialen Dienst des Jugendamtes und dem Kindertreff gibt es eine Zusammenarbeit durch die<br />

Zuweisung der Kinder bei Hilfebedarf. Außerdem gibt es Kooperationsverträge mit anderen Einrichtungen, wie<br />

z.B. Klex und Impuls, welche aber noch ausgebaut werden müssten. Außerdem wäre verstärkt eine<br />

Kooperation mit Schule und Eltern notwendig.<br />

Als Problemlagen in Lobeda sehen die Experten vor allem Arbeitslosigkeit, Drogenmissbrauch, Aggression,<br />

Schulprobleme, Vandalismus u.ä. an.<br />

Befragung der Mitarbeiter/innen<br />

Nach den Angaben der befragten Mitarbeiterin ist der Kindertreff offen für alle Kinder. Es erfolgt eine<br />

Einteilung der Kinder in Hilfeplankinder, Kinder mit formloser Vereinbarung und Freizeitkinder. Diese<br />

Unterteilung bezieht sich vor allem auf die Intensität der Betreuung der Kinder.<br />

Der Kindertreff bietet regelmäßige allgemeine Freizeitangebote, wie Kochen, Sport, Kino oder es besteht die<br />

Möglichkeit für die Kinder zur selbständigen Beschäftigung. Man strebt die Zusammenarbeit mit den Eltern an.<br />

Auf Initiative der Eltern begleiten die Mitarbeiterinnen die Eltern z.B. auf Elternabende und bieten ihnen bei<br />

Bedarf Beratung an.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Mit Kindern, die das Alter der Zielgruppe überschritten haben, versucht man andere Einrichtungen und<br />

Freizeitgestaltungen zu finden.<br />

Derzeit besuchen nach Aussage der Mitarbeiterin etwa 13 Kinder im Alter zw. 7 und 14 Jahren den Kindertreff.<br />

Beobachtungen<br />

Im Kindertreff Lobeda geht es hauptsächlich um sekundäre Prävention. Die Beobachtungen ergaben, dass der<br />

Tagesrhythmus im Kindertreff durch feste Punkte geprägt war. Weiterhin ist der Tag vor allem von<br />

Unterhaltung, Hausaufgaben, Selbstbeschäftigung, Spielen, Ausflügen und Unternehmungen bestimmt.<br />

Außerdem werden stadtteilbezogene Beschäftigungen durchgeführt, wie Sport in der Turnhalle in Lobeda Ost<br />

oder die Teilnahme am Lesekompetenzprojekt. Zum Stadtteilbezug gehört aber auch die zugehende Arbeit, in<br />

Form des Aufsuchens von Spielplätzen oder der Vorstellung des Kindertreffs in Schulen.<br />

Im Beobachtungszeitraum besuchten etwa 10-12 Kinder die Einrichtung regelmäßig. Der Altersdurchschnitt<br />

lag bei 12 Jahren.<br />

Eltern/Kind – Befragung<br />

Insgesamt wurden vier Elternteile, sowie drei Kinder befragt. Die Mütter der Kinder sind größtenteils allein<br />

erziehend und leben in problematischen sozialen Verhältnissen. Die befragten Kinder hatten alle schulische<br />

Probleme, die zum Teil im Kindertreff gelöst werden konnten. Die befragten Eltern und Kinder äußerten sich<br />

durchgehend zufrieden mit dem Kindertreff im Allgemeinen, sowie auch mit den Mitarbeiter/innen. Zum Teil<br />

wurde die Einrichtung jedoch lediglich als „kostengünstiger Hort“ gesehen. Als Angebote wurden von den<br />

Kindern und Eltern allgemeine Freizeitbeschäftigungen, Hausaufgabenhilfe und Elternfrühstück benannt.<br />

Für die befragten Kinder hat der Kindertreff eine große Bedeutung bei der Freizeitgestaltung, insbesondere in<br />

den Zeiten, in denen die Eltern durch Schichtarbeit etc. die Betreuung nicht übernehmen können. Außerdem<br />

schätzen sie die Hilfe bei der Hausaufgabenerfüllung. Sie wünschen sich mehr Einzelbetreuung und<br />

Zuwendung.<br />

4.4.5 Fazit<br />

Es kann festgestellt werden, dass die Kindertreffs in Winzerla und Lobeda einen großen Beitrag zur<br />

Freizeitgestaltung der Kinder leisten. Die Kindertreffs haben ein positives Image und werden von allen<br />

Befragten als sinnvolles Freizeitangebot eingeschätzt. Aus Sicht der Evaluation erscheint es sinnvoll,<br />

gemeinsam mit dem Träger über die konzeptionelle Weiterentwicklung der inhaltlichen Ausrichtung zu<br />

diskutieren und die Einrichtungen dadurch stärker zu profilieren.<br />

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Ansatz der Sozialen Gruppenarbeit zum Zeitpunkt der Evaluation<br />

eher unspezifisch ausgeprägt war. Die für die Gesamtlandschaft der Jugendhilfe sachgerechte Entscheidung<br />

würde jedoch nicht in einer Stärkung des Ansatzes, sondern in einer weiteren Schärfung des Profils Offener<br />

Arbeit mit Kindern bestehen.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

4.5 Fazit aus den Analysen<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Leistungsspektrum der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> sowohl aus der<br />

Perspektive der Betroffenen (hier der jungen Menschen) als auch aus der, der Fachkräfte bei öffentlichen und<br />

freien Trägern als tragfähig eingeschätzt wird.<br />

Die in den vorhergehenden Abschnitten dargestellten Ergebnisse der einzelnen Analysen bilden die<br />

Grundlage für die Überprüfung und Fortschreibung des Zielkatalogs für die <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> in <strong>Jena</strong>.<br />

Zusammenfassend können folgende Erkenntnisse aus den Analysen gewonnen werden:<br />

• Das Hilfespektrum sollte im ambulanten Bereich ausgebaut werden.<br />

• Die Vielfalt der Träger soll erhalten bleiben. Die Profilierung muss allerdings zum Teil noch verbessert<br />

werden.<br />

• Die präventiven Angebote im Bereich der Jugendarbeit, verbunden mit einer Vernetzung, können den<br />

Einsatz <strong>erzieherische</strong>r <strong>Hilfen</strong> minimieren helfen.<br />

• Die Kooperation und Vernetzung der Träger der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> sollte besser institutionalisiert<br />

werden.<br />

• Die Vernetzung mit den Schulen muss verbessert werden.<br />

• Inhaltliche Veränderungen bei den Maßnahmen der Sozialen Gruppenarbeit sind notwendig.<br />

• Im Bereich der Heimerziehung sollte eine familiennahe Unterbringung angestrebt werden, damit die<br />

Elternarbeit verbessert werden kann.<br />

• Die Tagesgruppen sollten näher dezentraler ausgerichtet sein.<br />

• Das Spektrum der flexiblen <strong>Hilfen</strong> sollte erweitert werden, mit den Trägern sollten entsprechende<br />

Vereinbarungen getroffen werden.<br />

• Die Angebote für Schulverweigerer entsprechen nicht dem Bedarf.<br />

• Zur Stärkung der Elternverantwortung sollen spezielle Angebote entwickelt werden.<br />

• Die Wirkungen der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> sollen zukünftig größere Beachtung finden.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

5 Z IELE UND G RUNDSÄTZE FÜR DIE A RBEIT IM B EREICH<br />

ERZIEHERISCHE H ILFEN<br />

Die Zielstellungen für die <strong>Teilfachplan</strong>ung <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> wurden gemeinsam zwischen der Verwaltung<br />

des Jugendamtes und dem Unterausschuss „Planung <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung“ erarbeitet. Die Zielstellungen<br />

orientierten sich am gesetzlichen Rahmen des SGB VIII, wie eingangs dargestellt, an den in <strong>Jena</strong><br />

vorhandenen Bedingungen und den sich daraus ergebenden Bedarfen in den einzelnen Planungsbereichen.<br />

Als grundsätzliche Ziele im Arbeitsfeld der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> können benannt werden:<br />

• Die Sicherung des Kindeswohls steht im Mittelpunkt aller <strong>erzieherische</strong>r <strong>Hilfen</strong>.<br />

• Die dezentrale Ausrichtung des Sozialen Dienstes ermöglicht ein frühzeitiges Reagieren im<br />

Planungsraum.<br />

• Die <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> des Jugendamtes <strong>Jena</strong> sind zielbezogen, flexibel, sozialräumlich- und<br />

lebensweltorientiert und in der Regel nicht auf Dauer angelegt.<br />

• Die <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> werden der jeweiligen Problemkonstellation entsprechend angepasst und<br />

gestaltet.<br />

• Die <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> dienen zur Befähigung der Familien, orientieren sich am sozialen Gefüge und<br />

ermöglichen in der Regel eine Einbeziehung der Familien in die Hilfegestaltung.<br />

• Die Personensorgeberechtigten bleiben auch während der <strong>Hilfen</strong> in ihrer Erziehungsverantwortung.<br />

• Die Hilfegewährung erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Angemessenheit,<br />

Erforderlichkeit und Geeignetheit.<br />

• Geeignete Hilfeformen, welche das Familiensystem erhalten und unterstützen und die das Verbleiben in<br />

der Familie sichern, haben in der Regel Vorrang vor stationären <strong>Hilfen</strong> und stehen ausreichend zur<br />

Verfügung.<br />

• Die Trägervielfalt in <strong>Jena</strong> steht für ein plurales Angebot der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong>.<br />

• Im Bereich der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> werden ausschließlich Fachkräfte im Sinne des SGB VIII eingesetzt.<br />

• Die strukturierte Kommunikation zwischen öffentlichem und freien Trägern ist ein Garant für ein den<br />

Bedarfen entsprechendes Angebot.<br />

• Durch die institutionelle Vernetzung der Einrichtungen und Dienste, insbesondere in der AG nach § 78<br />

SGB VIII werden die bestehenden Angebote gebündelt und aufeinander abgestimmt.<br />

• Die aufgestellten Verfahrensstandards zur Arbeit im Sozialen Dienst werden von allen Mitarbeiter/innen<br />

eingehalten. Diese Standards ermöglichen ein effektives Arbeiten und dienen der Qualitätsentwicklung.<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6 U NTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN<br />

6.1 Unterstützung von Familien in <strong>Jena</strong> (§§ 16, 17, 18, 19, 20, 28 SGB VIII)<br />

6.1.1 Leistungen nach den §§ 16, 17 und 18 SGB VIII<br />

6.1.1.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

§ 16 SGB VIII<br />

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie<br />

Bei dem Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der allgemeinen Förderung der Erziehung und Entwicklung<br />

von Kindern und Jugendlichen handelt es sich um die Wahrnehmung von präventiven Aufgaben der<br />

Jugendhilfe. Hierzu verpflichtet das Gesetz zur Vorhaltung von Angeboten, die durch ihren informierenden und<br />

aufklärenden Charakter <strong>erzieherische</strong> Fähigkeiten vermitteln bzw. eigene Ressourcen von Erziehenden<br />

aufdecken oder entwickeln lassen.<br />

Hinsichtlich der Ausgestaltung dieser vorzuhaltenden Angebote erfolgen kaum Vorgaben durch das Gesetz,<br />

vielmehr ist den örtlichen Jugendämtern hierbei ein großer Freiraum eingeräumt. Die entsprechenden Dienste<br />

und Einrichtungen reichen von Familienbildungsstätten bis hin zur Elternarbeit an Schulen. Maßgebliche Ziele<br />

der Familienbildung sind hierbei die allgemeine und alltagsorientierte Erweiterung der Kompetenzen bei der<br />

Erziehung, beim Miteinander in der Familie, in Ehe und Partnerschaft.<br />

§ 16 Abs. 2 eröffnet die Möglichkeit, insbesondere Eltern in belastenden Erziehungssituationen durch<br />

Angebote von Freizeiten und Erholung zu entlasten und für die Bewältigung dieser zu stärken.<br />

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Familienzentren des Thüringer Ministeriums für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit in der geltenden Fassung vom 01.01.2000 hat der örtliche Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe ein bedarfsorientiertes Angebot an Familienzentren auf der Grundlage des § 16 SBG VIII zu<br />

entwickeln. Laut dieser Richtlinie sollen Familienzentren mit ihrer Anlauf-, Orientierungs- und Stützfunktion<br />

dem Erhalt und der Unterstützung von Familien, der Stärkung ihrer Leistungskraft und der Schaffung von<br />

Bedingungen, unter denen Familien ihr Leben gestalten können, dienen.<br />

§ 17 SGB VIII<br />

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung<br />

Der Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII<br />

ist schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, die Familie bei allen Problemlagen dahingehend zu unterstützen,<br />

sie als System aufrechtzuerhalten und eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende<br />

Bewältigung zu ermöglichen, insbesondere durch die Erhaltung bzw. den Aufbau eines partnerschaftlichen<br />

Zusammenlebens innerhalb der Familie, in Konflikt- und Krisensituationen und bei Trennungs- und<br />

Scheidungsberatung unter besonderer Berücksichtigung der einvernehmlichen Wahrnehmung des<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 99 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Sorgerechts 7 . Diesem Ziel dienen Beratung, Therapie und Mediation durch verschiedenste Methoden, je nach<br />

Erforderlichkeit und Geeignetheit. Bei der Mediation handelt es sich um „ein auf Kooperation, Kommunikation<br />

und befriedenden und befriedigenden Ausgleich widerstreitenden Interessen angelegtes, freiwilliges Verfahren<br />

zur außergerichtlichen, einvernehmlichen und eigenverantwortlichen Regelung von Konflikten durch die<br />

Konfliktparteien selbst mit Unterstützung einer oder zweier Vermittlungsperson/en (...), die den<br />

Vermittlungsprozess neutral und überparteilich steuern“ 8 .<br />

Zwar sind die Anspruchsberechtigten nach § 17 Abs. 1 SGB VIII immer die Mütter und Väter, die tatsächlich<br />

für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben, jedoch hat die Leistung, nämlich die Beratung vorrangig das<br />

Wohl des Kindes oder Jugendlichen im Focus. So wurde die Bedeutung der Beratung insbesondere im<br />

Trennungs- und Scheidungsprozess durch die Kindschaftsrechtsreform ausgebaut, um die Eltern in dieser<br />

Lebenslage zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, in einem weitgehend durch richterliche<br />

Entscheidungen gekennzeichneten Prozess eigenverantwortliche Entscheidungen für die Wahrnehmung der<br />

elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung zu treffen. Gemäß § 52 Abs. 1 FGG sind deshalb die Eltern<br />

über Beratungsangebote der Jugendhilfe zu informieren.<br />

Die aufgrund der Problemvielfalt in den Phasen der Trennung und Scheidung gleichzeitig durch die<br />

Beratungsdienste zu leistende Rechtsberatung steht infolge der Regelung des § 3 Nr. 1 des<br />

Rechtsberatungsgesetzes nicht zu diesem im Widerspruch. Vielmehr handelt es sich gerade um die Ausübung<br />

der ihnen aufgrund ihrer originären Zuständigkeit obliegenden Beratungsleistungen, die sich insbesondere auf<br />

Informationen und rechtliche Möglichkeiten der Partner und Kinder erstreckt.<br />

Die Beratungsleistungen nach § 17 SGB VIII können sowohl von freien als auch von öffentlichen Trägern der<br />

Jugendhilfe erbracht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII).<br />

In familiengerichtlichen Verfahren ist das Jugendamt gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 6 FGG zur Mitwirkung in den<br />

Fällen verpflichtet, wenn ein Elternteil den Antrag auf Ausübung der alleinigen elterlichen Sorge stellt (§ 1671<br />

BGB). Zwischen der anzubietenden Beratung und der Mitwirkung im Verfahren besteht ein enger<br />

Zusammenhang, da das Tätigwerden in diesen beiden Aufgabengebieten immer einer gemeinsamen<br />

Zielsetzung, der dem Wohl der Kinder und Jugendlichen förderlichen Erziehung durch die Eltern dient. Kinder<br />

und Jugendliche sind gemäß § 17 Abs. 2 SGB VIII angemessen zu beteiligen. Haben sie das 14. Lebensjahr<br />

vollendet, haben ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Ausübung der elterlichen Sorge sogar einen<br />

höheren Stellenwert (§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB).<br />

Weitere rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit § 17 SGB VIII sind zahlreiche Vorschriften des BGB zur<br />

elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. BGB), Verfahrensvorschriften der ZPO (§§ 613 f., 612, 623, 630 ZPO), die §§ 49<br />

a ff. FGG zu Anhörungspflichten und Pflegerbestellung sowie zur Familiengerichtshilfe nach § 50 SGB VIII.<br />

§ 18 SGB VIII<br />

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge<br />

Der Rechtsanspruch auf Beratung nach § 18 SGB VIII bezieht sich auf die Zeit nach der Trennung bzw.<br />

Scheidung und steht im Zusammenhang mit der Leistung nach § 17 SGB VIII. Anspruchsinhaber sind<br />

diejenigen Mütter und Väter, die (nunmehr) allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder<br />

tatsächlich sorgen (§ 18 Abs. 1 SGB VIII). Durch diese Formulierung wird klargestellt, dass es hierbei nicht<br />

darauf ankommt, dass derjenige, der Beratung in Anspruch nehmen will, das alleinige Sorgerecht hat,<br />

vielmehr ist ausreichend, wenn er tatsächlich allein für das Kind oder den Jugendlichen sorgt. Andere<br />

Sorgerechtsinhaber haben keinen Anspruch auf Beratung nach dieser Vorschrift.<br />

7 G. Fieseler/ R. Herborth, Recht der Familie und Jugendhilfe, S. 232<br />

8 Deutscher Verein (Hg) (2002): Fachlexikon der sozialen Arbeit, 5. Auflage, S. 628<br />

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<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Die Beratung bezieht sich auf alle Bereiche der Personensorge, wobei die Teile Geltendmachung von<br />

Unterhaltsansprüchen und das Umgangsrecht besonders hervorgehoben wurden. Eine prozessuale<br />

Vertretung ist nach § 18 SGB VIII nicht möglich, die Beratung und Unterstützung „bezieht sich auf das Vorfeld<br />

rechtlicher Auseinandersetzung“ 9 . Die Vertretung der rechtlichen Interessen in einem gerichtlichen Verfahren<br />

hat über die Einrichtung einer Beistandschaft (§ 55 SGB VIII, § 1716 BGB) oder die Bevollmächtigung eines<br />

Rechtsanwaltes zu erfolgen.<br />

§ 18 Abs. 3 SGB VIII regelt den Anspruch auf Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Ausübung des<br />

Umgangsrechts. Anspruchsinhaber in diesen Fällen sind die Kinder und Jugendlichen, die Eltern, andere nach<br />

den Vorschriften des BGB Umgangsberechtigte und diejenigen, in deren Obhut sich die Kinder und<br />

Jugendlichen befinden. Bezüglich der verschiedenen Beratungsformen wird auf die Ausführungen zu § 17<br />

SGB VIII verwiesen.<br />

6.1.1.2 Zielsetzung<br />

Die Angebote im Rahmen des § 16 SGB VIII sollen lebensweltorientiert und familiennah im Wohnumfeld<br />

vorgehalten werden. Dabei ist auf die Akzeptanz von unterschiedlichen Familienkonstellationen zu achten und<br />

die Angebote auf die entsprechenden Bedürfnisse auszurichten.<br />

Ziel der Beratung nach § 17 SGB VIII ist die Hilfe für ein partnerschaftliches Zusammenleben und die<br />

Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie, eine dem Wohl des Minderjährigen förderliche<br />

Wahrnehmung der Elternverantwortung im Falle der Trennung und Scheidung und die Entwicklung eines<br />

einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung, auch<br />

im Kontext von familiengerichtlichen Verfahren.<br />

Ziel der Beratung nach § 18 SGB VIII ist die Hilfe und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge<br />

einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.<br />

6.1.1.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Träger dieser Angebote sind in <strong>Jena</strong>:<br />

• Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes mit<br />

o Beratungsleistungen<br />

o Trennungs- und Scheidungsberatung<br />

o Mediation<br />

o Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 49, Abs. 1 FGG<br />

o Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschaft- und Familiengerichten gemäß § 50, Abs. 1-3<br />

SGB VIII<br />

• Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband <strong>Jena</strong> e.V. mit<br />

o Beratungsleistungen<br />

o Scheidungskindergruppe<br />

o Begleiteter Umgang<br />

• Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Stadt <strong>Jena</strong> mit<br />

o Beratungsleistungen<br />

o Online-Beratung<br />

9 Wiesner/ Struck: SGB VIII, § 18 Rdnr. 8<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 101 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

• Zentrum für Familie und Alleinerziehende e.V.<br />

o Familienzentrum<br />

• Informierende, aufklärende, übende und entlastende Angebote für Familien und allein<br />

Erziehende<br />

o Konflikt- und Sozialberatung für Schwangere und Familien<br />

6.1.1.4 Bedarfsanalyse<br />

Im Bereich des § 17 SGB VIII in<br />

Verbindung mit § 50 SGB VIII<br />

wurden im Jugendamt im Jahr<br />

2003 212 familiengerichtliche<br />

Verfahren bearbeitet. Dazu<br />

fanden insgesamt 686<br />

Beratungen statt.<br />

Ehescheidungen ohne Antrag auf Sorgerecht 87<br />

Ehescheidungen mit Antrag auf Sorgerecht 58<br />

Sorgerechtsänderungen 33<br />

Regelungen des Umgangrechtes 37<br />

Antrag auf geschlossene Unterbringung von Minderjähr. 10<br />

Anzahl der Beratungen 686<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Fallzahlen §§ 16, 17, 18 SGB VIII<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

weiblich<br />

männlich<br />

Durch die kommunale<br />

Erziehungsberatungsstelle wurden im<br />

Jahr 2003 die<br />

Personensorgeberechtigten von<br />

insgesamt 51 Kindern und<br />

Jugendlichen beraten, am häufigsten<br />

wurden<br />

dabei<br />

Personensorgeberechtigte von<br />

Kindern unter acht Jahren gezählt.<br />

Insgesamt sind die Zahlen seit 2001<br />

leicht rückläufig, wobei die<br />

Beratungen intensiver werden. Auch<br />

die Beratungsstelle der<br />

Arbeiterwohlfahrt bietet eine solche Beratung an, welche in dieser Statistik nicht berücksichtigt ist. Ein direkter<br />

Rückschluss auf den Bedarf kann dabei nicht erfolgen, da die Beratungsanzahl direkt von der Anzahl der<br />

Mitarbeiter/innen abhängig ist. Hierfür müssten weitere Untersuchungen zur Nachfrage und Terminvergabe<br />

erfolgen. Das Beratungsangebot scheint aber für <strong>Jena</strong> ausreichend zu sein.<br />

6.1.1.5 Maßnahmenplanung<br />

Die familienunterstützenden Angebote der §§ 16, 17 und 18 SGB VIII sollen beibehalten und verbessert<br />

werden. Insbesondere ist eine dezentrale Ausrichtung notwendig.<br />

Das in 2003 über LOS begonnene Projekt zur Elternschule in den Planungsräumen Lobeda und Winzerla soll<br />

während seiner Laufzeit durch den Träger entsprechend der Konzeption evaluiert werden. Die Ergebnisse<br />

sind ebenfalls dem Unterausschuss jährlich vorzulegen.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Die personellen Anforderungen der entsprechenden Landesrichtlinien sind einzuhalten. Die Fachkräfte im<br />

Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes verfügen über einen sozialpädagogischen Abschluss. Eine<br />

Zusatzqualifikation im Bereich Vermittlung/Mediation wird für alle Mitarbeiter/innen angestrebt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 102 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Das Jugendamt arbeitet an drei Standorten sozialraumorientiert.<br />

Die Angebote der Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind ebenfalls sozialräumlich orientiert.<br />

Schwangerschaftskonfliktberatung und Kinderschutzdienst wird zentral in einer Einrichtung angeboten.<br />

Die Angebote des Familienzentrums sind stärker dezentral auszurichten.<br />

Betreuungsumfang<br />

Eine kurzfristige Terminvergabe – in Krisensituationen möglichst am nächsten Werktag – ist in den<br />

Beratungsstellen zu ermöglichen. Die Öffnungszeiten der Beratungsstellen sollen sich an den Bedarfen der<br />

Bürger/innen orientieren. Sprechzeiten am späten Nachmittag und am Abend sollten auch angeboten werden.<br />

6.1.1.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Finanzierung der Angebote des Familienzentrums erfolgt durch das Land Thüringen gemäß der Richtlinie<br />

zur Förderung von Familienzentren in der aktuellen Fassung vom 01.09.2003 mit bis zu 41.000 Euro. Die<br />

Stadt <strong>Jena</strong> gewährt im Rahmen der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung eine Fehlbedarfsfinanzierung und die Finanzierung<br />

einer Koordinatorenstelle gemäß Beschluss Stadtrat Nr. 96/06/26/983.<br />

Die Finanzierung der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen erfolgt durch eine anteilige<br />

Projektfinanzierung des Landes und der Stadt. (siehe auch unter § 28 SGB VIII, Seite 110)<br />

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wird zu 100% vom Land Thüringen gemäß der Richtlinie zur<br />

Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Freistaat Thüringen in der aktuellen Fassung<br />

vom 01.01.2003 finanziert.<br />

Der Kinderschutzdienst „Strohhalm“ wird anteilig mit bis zu 50% der anerkennungsfähigen Kosten durch das<br />

Land Thüringen gemäß der Richtlinie zur Förderung sozialer Maßnahmen – Kinderschutzdienste- vom<br />

26.06.1993 und der Stadt <strong>Jena</strong> gefördert.<br />

6.1.2 Leistungen nach § 19 SGB VIII<br />

6.1.2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Leistungen nach § 19 SGB VIII stehen Müttern und Vätern zu, wenn diese allein für ein oder mehrere Kinder<br />

zu sorgen haben. Hinzukommen muss, dass die Adressaten dieser Leistung der Unterstützung bei der<br />

Erziehung ihres Kindes bedürfen. Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII ist diese Leistung auch für Schwangere<br />

zu gewähren, wenn diese aufgrund von persönlichen Defiziten zu einem verantwortungsvollen Leben mit<br />

ihrem Kind noch nicht in der Lage sind und mit der Hilfeleistung sowohl Abbrüche vermieden und ein<br />

selbstbestimmtes Leben mit dem Kind vorbereitet werden kann.<br />

§ 19 SGB VIII trifft keine Regelung bezüglich einer Altersbegrenzung des Anspruchsinhabers. Es ist lediglich<br />

festgelegt, dass das jüngste Kind nicht älter als sechs Jahre sein darf und die Hilfe auch auf die älteren<br />

Geschwister auszudehnen ist. Entsprechend des Sinnes dieser Regelung ist davon auszugehen, dass es auf<br />

das Alter des Kindes nur zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung ankommt; nicht aber mit Vollendung des<br />

sechsten Lebensjahres automatisch ein Abbruch der Hilfe verbunden ist.<br />

In den verschiedensten Wohnformen geht es um die „Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung der Mütter und<br />

Väter... im Dienst der Pflege und Erziehung des Kindes“ 10 . So sollen die Hilfeempfänger zum einen befähigt<br />

10 Wiesner/ Struck: SGB VIII, § 19 Rdnr. 9<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 103 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

werden, ein eigenständiges Leben mit ihren Kindern führen zu können, zum anderen auch eigene persönliche<br />

Perspektiven zu entwickeln, indem ihnen gleichzeitig Unterstützung in der schulischen oder beruflichen<br />

Ausbildung gewährt wird.<br />

Nach § 19 Abs. 3 SGB VIII ist während der Hilfe auch der notwendige Unterhalt sowie Krankenhilfe nach § 40<br />

SGB VIII sicherzustellen.<br />

6.1.2.2 Zielsetzung<br />

Während des Aufenthaltes in den gemeinsamen Wohnformen soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter<br />

oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt. Dadurch soll die<br />

Lebenssituation der jungen Eltern stabilisiert und verbessert werden, so dass diese bei Beendigung der<br />

Maßnahme in der Lage sind, ein eigenständiges Leben führen zu können. Des Weiteren geht es um die<br />

Erlangung von Erziehungsverantwortung für das Kind, um das Erlernen des Umgangs mit Finanzen, um die<br />

Wichtung von Prioritäten, um die Einhaltung der Gesundheitsfürsorge für das Kind und die Mutter selber.<br />

Langfristig sollen kindeswohlgefährdende Situationen für die Kinder vermieden werden.<br />

6.1.2.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

In der Stadt <strong>Jena</strong> erbringen folgende Träger Leistungen nach § 19 SGB VIII:<br />

• Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen e.V. – Außenwohngruppen in Lobeda und Einzelplätze im<br />

Haupthaus<br />

• Internationaler Bund für Sozialarbeit e.V., <strong>Jena</strong> – Einzelplätze im Rahmen des betreuten Wohnens<br />

• Kinder- und Jugendhäuser GmbH – Mutter-Kind-Wohnung<br />

6.1.2.4 Bedarfsanalyse<br />

Nachdem die Fallzahlen von 2000<br />

auf 2001 sprunghaft gestiegen<br />

waren, ist nun eine relativ gleich<br />

bleibende Anzahl an Fällen zu<br />

verzeichnen. Durchschnittlich<br />

werden 10 Mütter und 10 Kinder<br />

pro Jahr betreut.<br />

Der Bedarf kann mit den<br />

vorhandenen Angeboten gedeckt<br />

werden.<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Fallzahlenentwicklung § 19 SGB VIII<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Kinder<br />

Mütter<br />

6.1.2.5 Maßnahmenplanung<br />

Die Einführung eines Stufenmodells, welches die zu betreuenden Mütter sukzessive zu einem eigenständigen<br />

Leben befähigt, wird zwischen der Verwaltung des Jugendamts und den Trägern dieser Leistung konzeptionell<br />

erarbeitet und im Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung im 2. Quartal 2004 beraten und abgestimmt. Dabei soll<br />

die vollstationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung schrittweise zurückgefahren werden, so dass letztendlich nur<br />

noch eine teilstationäre Betreuung erfolgt, welche in ein eigenständiges Leben führen soll.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 104 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Für die Betreuung in „Gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder“ sind professionelle Fachkräfte<br />

mit sozialpädagogischem Abschluss notwendig.<br />

Sachlich vorhanden sein müssen vor allem Räumlichkeiten für Mütter/Väter und ihr Kind/ihre Kinder. Nach<br />

Möglichkeit sollten die Räume dabei so abgeschlossen sein, dass sie eine eigenständige Haushaltführung<br />

erlauben.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Bei vollstationärer Unterbringung ist eine Betreuung rund um die Uhr notwendig. Bei ambulanten<br />

Hilfsangeboten ist hingegen eine stundenweise Betreuung ausreichend.<br />

6.1.2.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Diese ergeben sich aus entsprechenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen,<br />

welche nach Rahmenvertrag (§ 78 a – f SGB VIII) durch den jeweils örtlich zuständigen Träger/Hauptbeleger<br />

in der Regel jährlich neu verhandelt werden. Durch den Umstand, dass die Leistungserbringer/Träger zu<br />

nahezu 100 % den BAT/BAT – Ost beigetreten sind bzw. sich an diesen orientieren, ist eine kalenderjährliche<br />

Kostensteigerung unausweichlich.<br />

In die Entgeltverhandlungen fließen außerdem noch die aktuellen Betriebs- und Sachkosten (Kaltmiete,<br />

Wasser, Strom, Kraftstoffe, Versicherungen, Telefon, Lebensmittel etc.) ein, welche in den zurückliegenden<br />

Jahren tendenziell ebenfalls steigend waren.<br />

So ist es selbst bei gleichbleibenden oder sogar sinkenden Fallzahlen so, das die Kosten von Jahr zu Jahr<br />

steigen! Weitere Kosten entstehen durch Annex – Leistungen, welche nicht im Entgelt enthalten sind. Zu<br />

diesen gehören z.B. Erstausstattung mit Bekleidung, Heimfahrtskosten, Ferienzuschüsse, Kosten der<br />

Krankenhilfe – welche nicht über Krankenkasse gedeckt sind.<br />

Bezüglich der Maßnahmen nach § 19 SGB VIII gibt es inzwischen Finanzierungsmodelle, welche noch<br />

konkreter als früher, dem tatsächlichen Bedarf angepasst sind (z.B. Kostensplittung mit der Sozialhilfe bei<br />

volljährigen Klienten – dann bezahlt das Sozialamt die Lebenshaltungskosten wie Miete + Lebensunterhalt<br />

und das Jugendamt ambulante Betreuungsstunden). Somit wird eine stationäre, kostenintensivere Hilfe<br />

vermieden. Diese Variante ist natürlich abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Des Weiteren haben wir,<br />

abweichend von der klassischen, stationären Unterbringung auch schon die Möglichkeit genutzt, dass der<br />

jeweilige Betreuer vorübergehend mit im Haushalt der Hilfeempfänger wohnt. Diese Form ist sehr effektiv,<br />

aber auch nicht in jedem Fall anwendbar.<br />

Übliche Entgeltsätze, von Trägern die wir nutzen liegen hier zwischen 57,13 Euro und 129,44 Euro, abhängig<br />

vom Alter und Bedarf des Hilfeempfängers und somit auch vom Betreuungsumfang (bei dem Beispiel von<br />

57,13 Euro findet die direkte Betreuung nur am Tag statt, in der Nacht lediglich über externe Rufbereitschaft).<br />

Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr ist allerdings eine direkte Betreuung, auch über Nacht gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Somit entstehen hier auch höhere Kosten. Die Entgelte im oberen Preissegment sind nicht<br />

nur abhängig vom Einzelfall, sondern auch von den jeweiligen Konzepten/Angeboten/Anteil an Fachpersonal<br />

des Leistungsanbieters. Diese Angebote werden selbstverständlich nur bei tatsächlichen Erfordernis im<br />

Einzelfall genutzt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 105 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.1.3 Leistungen nach § 20 SGB VIII<br />

6.1.3.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Bei einer Leistungsgewährung nach § 20 SGB VIII geht es vordergründig darum, in den vom Gesetz<br />

vorgesehenen Fällen einen Verbleib des oder der Kinder in ihrem familiären Umfeld sicherzustellen, wenn dies<br />

nicht aus <strong>erzieherische</strong>n Erwägungen heraus notwendig ist.<br />

Voraussetzung für eine Hilfegewährung ist zum einen der Ausfall des betreuenden Elternteils. Zum anderen<br />

muss dieser aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfallen, wobei diese in ihrer<br />

Bedeutung mit den gesundheitlichen Gründen vergleichbar sein müssen. Außerdem ist es notwendig, dass<br />

der andere Elternteil nicht in der Lage ist, die Betreuung innerhalb dieses Zeitraumes zu übernehmen, wobei<br />

davon auszugehen ist, dass zunächst alle eigenen Ressourcen und solche des Umfeldes auszuschöpfen sind.<br />

Bedeutsam für die Hilfegewährung ist in jedem Fall der Nachrang der öffentlichen Jugendhilfe in diesen Fällen<br />

gegenüber anderweitigen Angeboten, wie z.B. Haushaltshilfe nach § 38 SGB V oder die Betreuung in<br />

Tageseinrichtungen.<br />

Bezüglich der Ausgestaltung der Hilfe ist gesetzlich nichts Näheres geregelt: das Kind soll im Haushalt<br />

versorgt und betreut werden. Die Versorgung des ausgefallenen Elternteiles oder die Haushaltsführung an<br />

sich gehört jedoch nicht zum Leistungsinhalt.<br />

6.1.3.2 Zielsetzung<br />

Die Betreuung soll, wenn die Betreuung in einer Tagespflegestelle bzw. Kindertageseinrichtung nicht<br />

ausreicht, im Haushalt der Eltern erfolgen, wenn und solange es für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Die<br />

Betreuungsleistung beschränkt sich dabei auf die Unterstützung des zurückgebliebenen Elternteils und ist auf<br />

die Betreuung und Versorgung des Kindes ausgerichtet. Die Leistung erstreckt sich nicht auf eine bloße<br />

Haushaltsführung, welche nach § 70 BSHG gewährt werden könnte.<br />

6.1.3.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Eine Betreuung von Kindern in Notsituationen erfolgt derzeitig bei Bedarf über Honorarkräfte des<br />

Jugendamtes. Seit 01.10.2003 beteiligt sich das Zentrum für Familie und Alleinerziehende e.V. am<br />

Landesmodellprojekt „Familienpflege“. Über dieses Modellprojekt wird eine Fachkraft mit 20 Wochenstunden<br />

für drei Jahre finanziert.<br />

6.1.3.4 Bedarfsanalyse<br />

Im Jahr 2002 wurden über das Jugendamt <strong>Jena</strong> drei <strong>Hilfen</strong> gewährt, im Jahr 2003 waren es fünf <strong>Hilfen</strong>. Der<br />

Bedarf lässt sich aufgrund des neuen Modellprojektes schwer voraus sagen. Es ist aber im Bereich des<br />

Jugendamtes von einem relativ gleich bleibenden Bedarf auszugehen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 106 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.1.3.5 Maßnahmenplanung<br />

Für die Ausgestaltung der Leistung erarbeitet die Verwaltung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Zentrum<br />

für Familie und Alleinerziehende e.V. Indikatoren, welche die Abgrenzung zu anderen Leistungen und die zu<br />

erbringenden Inhalte deutlich machen. In der Zeit des Modellprojektes soll der Träger die Arbeit evaluieren<br />

und bis zum Ende des 2. Quartals 2006 die Ergebnisse dem Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung vorlegen.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Die Person, die die Betreuung und Versorgung des Kindes übernimmt sollte mindestens über eine<br />

abgeschlossene Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Familienpfleger/in verfügen.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Je nach Problemlage erfolgt eine Betreuung bis max. 20 Stunden pro Woche.<br />

6.1.3.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Finanzierung der <strong>Hilfen</strong> erfolgt hier über Honorarverträge. Das Entgelt beträgt je nach<br />

Hilfebedarf/konkreter Anforderung an die Honorarkraft sowie deren persönlichen Erfahrungs- und<br />

Ausbildungsstand zwischen 6 und 15 Euro je Zeitstunde.<br />

6 Euro werden an Studenten gezahlt, welche mindestens 4 Semester eines pädagogischen oder<br />

psychologischen Studiums absolviert haben. Darüber hinaus werden Honorarkräfte eingesetzt, welche bereits<br />

im pädagogischen Bereich gearbeitet haben und/oder eine entsprechende Ausbildung besitzen.<br />

6.1.4 Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII<br />

6.1.4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

§ 28 SGB VIII gewährt Personensorgeberechtigten einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Dabei sind<br />

sowohl die Personensorgeberechtigten, andere Erziehungsberechtigte als auch die Kinder und Jugendlichen<br />

die Adressaten von Erziehungsberatung. Im Unterschied dazu kann ein eigenständiger Rechtsanspruch auf<br />

Beratung von Kindern und Jugendlichen nur aus § 8 Abs. 3 SGB VIII hergeleitet werden.<br />

Durch die Formulierung „ Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme ...“ erfolgt<br />

die Abgrenzung zur präventiven Beratung nach § 16 Abs. 2 SGB VIII. Entsprechend des Wortlautes „und der<br />

zugrunde liegenden Faktoren“ wird von den Fachkräften in den Beratungsstellen die Einbeziehung des<br />

gesamten familialen Systems in ihre Tätigkeit gefordert. Gleichzeitig ist eine Abgrenzung zu § 17 SGB VIII<br />

notwendig, da auch § 28 SGB VIII die Erziehungsberatung in den Fällen von Trennung und Scheidung<br />

ausdrücklich benennt. So kommt es in den Fällen von Erziehungsberatung im Rahmen des § 28 SGB VIII<br />

während einer Trennungs- oder Scheidungsphase darauf an, dass gleichzeitig die Voraussetzungen des § 27<br />

SGB VIII vorliegen, es also um die Unterstützung bei einer zum „Wohl des Kindes oder Jugendlichen<br />

entsprechenden Erziehung“ geht.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 107 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Die der Erziehungsberatung zugrunde liegenden Problemlagen reichen von Erziehungsfragen und<br />

–schwierigkeiten bis hin zu Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen beim Kind oder<br />

Jugendlichen.<br />

Das Gesetz verlangt für die Ausübung der Erziehungsberatung explizit eine interdisziplinäre Arbeitsweise. So<br />

sollen insbesondere Diplompsychologen/innen, Sozialarbeiter/innen, Ärzte/innen, Heilpädagogen/innen und<br />

Psychotherapeuten/innen in den Beratungsstellen sowohl Beratung als auch Therapie anbieten, wobei letztere<br />

als eine eigenständige Leistung im Sinne von § 27 Abs. 3 SGB VIII und nicht im Sinne von Therapien aus dem<br />

Bereich der Gesundheitsversorgung zu verstehen sind.<br />

Weitere Arbeitsprinzipien der Beratungsstellen sind insbesondere der niederschwellige Zugang, d.h. ohne<br />

Kostenbeteiligung, sowie die „Öffnung für alle Bevölkerungsschichten“ 11 . In geeigneten Fällen und wenn die<br />

Erziehungsberatung über einen längeren Zeitraum geleistet wird, ist durch die beteiligten Fachkräfte eine<br />

Entscheidung über Hilfeart und –ausgestaltung im Rahmen des Hilfeplanes (§ 36 Abs. 2 SGB VIII) zu treffen.<br />

6.1.4.2 Zielsetzung<br />

Ziel der Erziehungsberatung ist die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen<br />

Personensorgeberechtigten bei der Klärung individueller und familiärer Probleme und bei der Lösung von<br />

Erziehungsfragen.<br />

6.1.4.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Auf dem Gebiet der Erziehungsberatung sind in <strong>Jena</strong> drei Träger tätig:<br />

• Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband <strong>Jena</strong> e.V.<br />

o Beratungsleistungen<br />

o Therapeutische Angebote<br />

o Familientherapie<br />

o Systemische Beratung<br />

• Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Stadt <strong>Jena</strong><br />

o Beratungsleistungen<br />

o Therapeutische Angebote<br />

o Systemische Familientherapie<br />

o Online-Beratung<br />

• Kinder- und Jugendschutzdienst Strohhalm des Zentrums für Familie und Alleinerziehende e.V.<br />

o Beratung insbesondere bei körperlicher, psychischer und seelischer Gewalt, sexuellem<br />

Missbrauch und Vernachlässigung<br />

o Modellprojekt geschlechtsspezifische Arbeit<br />

11 Wiesner, SGB VIII, § 28 Rdnr. 21<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 108 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.1.4.4 Bedarfsanalyse<br />

Die Fallzahlen in der kommunalen<br />

Fallzahlentwicklung § 28 SGB VIII kommunal<br />

Beratungsstelle erscheinen zwar<br />

rückläufig, was aber nicht einem<br />

rückläufigen Bedarf entspricht,<br />

500<br />

sondern der Tatsache geschuldet<br />

400<br />

ist, dass im vergangenen Jahr<br />

300<br />

nicht alle Personalstellen über<br />

200<br />

das ganze Jahr besetzt waren<br />

100<br />

0<br />

und es zu krankheitsbedingten<br />

Ausfällen gekommen ist. Hinzu<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

kommt, dass häufig pro Fall mehr<br />

männlich weiblich<br />

Beratungseinheiten notwendig<br />

sind, da Problemlagen der Hilfesuchenden komplexer geworden sind. Die Standorte der Einrichtungen haben<br />

sich bewährt. Die Höhe der Fallzahlen in diesem Bereich ist direkt abhängig von der Anzahl der<br />

Personalstellen. Mehr Personal ermöglicht mehr Beratungsleistungen.<br />

Für den Bereich der Erziehungs- und Familienberatung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den<br />

50er Jahren eine Richtzahl formuliert, die den Planungen auch in der Bundesrepublik zugrunde gelegt worden<br />

ist. Danach soll für jeweils 45.000 Einwohner eine Erziehungsberatungsstelle mit vier bis fünf Fachkräften zur<br />

Verfügung stehen. Auf der Basis dieser WHO-Richtzahl haben die für Jugendhilfe zuständigen Senatoren und<br />

Minister 1973 gemeinsame Grundsätze für die Förderung von Erziehungsberatungsstellen formuliert.“ 12<br />

Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen (Familienkonstellationen, Anzahl der Kinder,<br />

nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kindschaftsrechtsreform) empfiehlt die Bundeskonferenz für<br />

Erziehungsberatung (bke) vier Fachkräfte auf jeweils 10.000 Einwohner/innen. Für <strong>Jena</strong> würde die<br />

Empfehlung der WHO eine Anzahl von 10 Berater/innen bedeuten, derzeit sind 5,85 VbE in den beiden<br />

anerkannten Einrichtungen (kommunal und AWO) tätig.<br />

6.1.4.5 Maßnahmenplanung<br />

Die bestehenden Angebote der Erziehungsberatung sollen erhalten bleiben. Die dezentrale Ausrichtung hat<br />

sich bewährt und soll weiter bestehen bleiben. Die kommunale Beratungsstelle soll in ihrer räumlichen<br />

Zweigliedrigkeit erhalten bleiben. Der Umzug nach Winzerla ist zu forcieren. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

zu prüfen, wie eine Übertragung der kommunalen Beratungsstelle an einen freien Träger erfolgen kann. Das<br />

Ergebnis ist dem Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung spätestens zum Beginn des 3. Quartals 2004<br />

vorzulegen. Eine Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wird für Oktober 2004 angestrebt. Durch eine<br />

Ausgliederung der Beratungsstelle ist es möglich, die personellen Ressourcen flexibler einzusetzen. Die<br />

dezentrale und inhaltliche Ausrichtung soll dabei erhalten bleiben.<br />

Die bestehende Projektarbeit in den Beratungsstellen soll weitergeführt werden. Hier sind insbesondere zu<br />

nennen:<br />

• Die Scheidungskindergruppe<br />

• Der begleitete Umgang<br />

• Die geschlechtsspezifische Arbeit<br />

Die im Aufbau befindliche Online-Beratung soll im Rahmen der Möglichkeiten des Projektes LOS-Lobeda<br />

erprobt werden, die Erfahrungen werden dem Unterausschuss jährlich vorgestellt. Über den Fortgang des<br />

Projektes wird im Unterausschuss beraten.<br />

12 www.bke.de/berater.htm<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 109 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Das Modellprojekt „Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern“ wird<br />

2004 als solches in den Beratungsstellen in der kommunalen Beratungsstelle Lobeda und in der<br />

Beratungsstelle der AWO weitergeführt. Bis zum 3. Quartal 2004 wird gemeinsam zwischen Jugendamt und<br />

Beratungsstellen der Bedarf für ein solches Angebot geklärt. Die Weiterführung des Projektes wird im<br />

Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung beraten und zur Beschlussfassung spätestens im 4. Quartal 2004 in den<br />

Jugendhilfeausschuss eingebracht.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Für die Erziehungsberatung ist ein multiprofessionelles Team wie eingangs beschrieben erforderlich. Nach<br />

Möglichkeit sollen sowohl weibliche als auch männliche Fachkräfte vorhanden sein. Die Richtlinie des Landes<br />

in der Fassung vom 17.12.2003 regelt sowohl die sachlichen als auch personellen und strukturellen<br />

Anforderungen an Erziehungsberatungsstellen, zum Beispiel Öffnungszeiten und Lage der Räumlichkeiten.<br />

Diese Richtlinie ist für alle Beratungsstellen verbindlich.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Die Beratungsstellen sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und bieten daher für alle Bürger/innen kurze<br />

Wege.<br />

Betreuungsumfang<br />

Der Betreuungsumfang soll dem jeweiligen Bedarf der Hilfesuchenden bis zur Zielerreichung entsprechen.<br />

6.1.4.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt anteilig zwischen Land Thüringen und Stadt. Der Zuschuss zu<br />

den Personalkosten beträgt 14.400 Euro pro VbE. Weiterhin werden durch das Land Honorarkosten<br />

übernommen.<br />

6.2 Unterstützung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen (§§ 29, 30, 31, 32, 33,<br />

34, 35 SGB VIII)<br />

6.2.1 Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII<br />

6.2.1.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII ist eine ambulante Hilfeform, die insbesondere älteren Kindern und<br />

Jugendlichen durch gruppenpädagogische Angebote der unterschiedlichsten Arten sowohl als Hilfe zur<br />

Erziehung gewährt, als auch durch den Jugendrichter als Weisung nach § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG)<br />

ausgesprochen werden kann.<br />

Soziale Gruppenarbeit vereint verschiedene Aspekte von offenen pädagogischen Angeboten, beratenden<br />

<strong>Hilfen</strong> bis hin zu Erziehung außerhalb der Familie und richtet sich insbesondere an Jugendliche, entsprechend<br />

der konzeptionellen Ausgestaltung auch an ältere Kinder. Die Hilfe selbst richtet sich weniger an das elterliche<br />

Umfeld als vielmehr an den Jugendlichen selbst, wobei die Einbeziehung nicht ausgeschlossen und in jedem<br />

Fall wünschenswert ist. Dabei ist eine Hilfe nach § 29 SGB VIII jedoch nur geeignet, wenn ein Verbleib in der<br />

Familie aufgrund vorliegender Ressourcen auch möglich und sinnvoll ist. Kern der Hilfe ist die Überwindung<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 110 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen durch die Form des sozialen Lernens in der<br />

Gruppe.<br />

Soziale Gruppenarbeit in Form von Trainingskursen aufgrund von Weisungen des Gerichtes nach § 10 JGG<br />

kommen als strafrechtliche Sanktionen in Betracht, wenn diese Maßnahmen im Verhältnis zum Tatgeschehen<br />

stehen und erfolgen nicht nach pädagogischen Kriterien. Sie sind ebenso wie die Hilfe zur Erziehung ein<br />

spezielles Angebot „zwischen den offenen <strong>Hilfen</strong> und den <strong>Hilfen</strong> für die Erziehung außerhalb der eigenen<br />

Familie“ 13 . Zur Feststellung der Schuld durch das Gericht kommt die Feststellung der Voraussetzung der<br />

Erziehungshilfen nach dem SGB VIII gemäß § 12 JGG, deshalb ist im Strafverfahren hierzu die<br />

Jugendgerichtshilfe zu hören (§ 38 Abs. 3 Satz 3 JGG). Erst wenn feststeht, dass die Voraussetzungen nach §<br />

27 SGB VIII vorliegen, ist eine Teilnahme des Jugendlichen an einem durch die öffentliche Jugendhilfe<br />

finanzierten Trainingskurs möglich. 14<br />

6.2.1.2 Zielsetzung<br />

<strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

Ziel der Hilfe ist die Befähigung von Kindern und Jugendlichen zur Lebensbewältigung im sozialen Umfeld.<br />

Somit lässt sich Soziale Gruppenarbeit zwischen Jugendarbeit und Beratungsdiensten einerseits und<br />

Tagesgruppen bzw. Erziehung außerhalb der Familie andererseits ansiedeln. Die Soziale Gruppenarbeit<br />

unterscheidet sich von der Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe dadurch, dass sie weniger in das engere<br />

soziale und familiäre Umfeld eingreift und mit gruppenpädagogischen Methoden arbeitet.<br />

Hintergrund der sozialpädagogischen Arbeit ist stets ein gruppenpädagogischer Ansatz, der sich sowohl am<br />

Einzelnen als auch an der Gruppe orientiert. Soziale Gruppenarbeit kann in verschiedenen Formen, z. B. in<br />

fortlaufender Gruppenarbeit wie auch in einer in sich geschlossenen Gruppe, angelegt sein.<br />

Jugendgerichtshilfe<br />

Die Kurse der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit dienen in erster Linie der Haftvermeidung. Zudem soll<br />

dadurch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen positiv beeinflusst werden. Deshalb ist ein tatnahes<br />

Angebot eines entsprechenden Kurses notwendig, möglichst unabhängig von der Teilnehmeranzahl.<br />

Sollte der angewiesene Jugendliche den Kurs nicht oder nicht regelmäßig besuchen, führt dies zu einer<br />

Kurswiederholung oder zur Information des Richters, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet.<br />

6.2.1.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Soziale Gruppenarbeit wird durch den „Hilfe vor Ort“ e. V. für Kinder in den Kindertreffs Lobeda und Winzerla<br />

erbracht. Die Betreuung der Kinder erfolgt mit der folgenden Ausgestaltung:<br />

13 G. Fieseler/ R. Herborth „Recht der Familie und Jugendhilfe“, S. 312<br />

14 Vgl. hierzu Thomas Trenczek in „Recht sozial - Rechtsfragen der Sozialen Arbeit“, S. 445 ff.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 111 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Freizeitgruppe Betreuung laut form- ”Hilfeplankinder”<br />

loser Vereinbarung<br />

In der Freizeit- Eine Übergangsform Hier findet eine gezielte und<br />

gruppe gibt es zwischen Freizeitgruppe im Hilfeplanprozess gemäß §<br />

ein täglich offenes und Hilfeplankindern 36 SGBVIII festgeschriebene<br />

Angebot und eine bildet die Betreuung Betreuung statt. Dabei gibt<br />

lose Freizeit- laut formloser Verein- es auch die Möglichkeit<br />

beschäftigung. barung. der Einzelbetreuung.<br />

Im Bereich der Jugendgerichtshilfe werden Angebote durch die ÜAG GmbH (Verkehrskurs und sozialer<br />

Trainingskurs) und durch das DRK <strong>Jena</strong>-Eisenberg-Stadtroda e.V. (Drogenkurs) angeboten. Alle Kurse finden<br />

nach Bedarf ca. 2-3-mal pro Jahr statt. Der Verkehrskurs umfasst etwa 15 Stunden für 6 bis 8<br />

Teilnehmer/innen und wird zumeist im Blockseminar an einem Wochenende durchgeführt. Der Drogenkurs<br />

umfasst ebenfalls 15 Stunden, für 5 bis 10 Teilnehmer/innen, als Blockveranstaltung am Wochenende. Der<br />

soziale Trainingskurs umfasst etwa 54 Stunden für max. 10 Teilnehmer/innen und wird in mehreren Einheiten<br />

durchgeführt.<br />

6.2.1.4 Bedarfsanalyse<br />

<strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

Seit Sommer 1996 erbringt der HivO<br />

e.V. für die Stadt <strong>Jena</strong> in<br />

vertraglichen Vereinbarungen<br />

geregelte <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

gemäß § 27 ff SGB VIII.<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 29 SGB VIII, SD<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Der Umfang der <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

männlich weiblich<br />

wird Jahr für Jahr auf der Grundlage<br />

des tatsächlich zu erwartenden<br />

Bedarfes neu verhandelt und<br />

vertraglich geregelt. Bei der Summe der vertraglich vereinbarten Fachleistungsstunden handelt es sich um<br />

den niedrigsten anzusetzenden Bedarf an zu erwartenden Hilfefällen.<br />

Auch die 2 Projekte der Sozialen Gruppenarbeit „Kindertreff” in Winzerla und Lobeda wurden wie eben<br />

beschrieben vertraglich vereinbart (Anlage 2). Die Soziale Gruppenarbeit ist eine Hilfe zur Erziehung nach §<br />

29 SGB VIII. Diese Hilfe wurde bisher in zwei Projekten erbracht.<br />

In der Regel wurden in der Maßnahme Kinder betreut, bei denen durch die Eltern ein Antrag auf Hilfe zur<br />

Erziehung gestellt wurde.<br />

Die spezielle Situation um Kinder aus einem besonders gefährdeten Milieu machte es aber auch erforderlich,<br />

Kinder ohne vorherigen Antrag der Eltern aufzunehmen. Vereinbartes Ziel war auch in diesen Fällen ein<br />

Hilfeplanverfahren, was i.d.R. auch zeitlich versetzt gelang. Diese Familien bewegten sich mit ihren Kindern<br />

oft im Grenzbereich zum § 50 SGB VIII.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 112 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Diese Hilfeform bewährte sich auch bis in das Jahr 2002 hinein (1999 – 11 Hilfefälle; 2000 – 14 Hilfefälle;<br />

2001 – 15 Hilfefälle; 2002 – 10 Hilfefälle; 2003 – 9 Hilfefälle mit Hilfeplan).<br />

Der Sachbericht des Vereins für das Jahr 2002 schätzte bereits kritisch eine Veränderung der Auslastung und<br />

damit Bedarfslage ein, gab aber auch Auskunft über vermutete Ursachen. In der Tat hatte der Verein ein<br />

schweres Jahr hinter sich.<br />

Im Jahr 2003 setzte sich jedoch dieser Trend fort.<br />

Mit Beginn der Planung <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung für die Stadt <strong>Jena</strong> 2003 und damit eingeschlossen die Soziale<br />

Gruppenarbeit konnten wir im Oktober 2003 die Veränderung der Bedarfslage bestätigt finden und machten<br />

den Träger im Beisein des Dezernenten, Herrn Dr. Schröter, im November 2003 darauf aufmerksam, dass wir<br />

beide Standorte der Kindertreffs nicht für das Jahr 2004 weiterhin über <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung vertraglich regeln<br />

und somit finanzieren können.<br />

Mit Zustimmung des Dezernenten und entsprechender noch ausstehender Beschlussfassung durch den<br />

Jugendhilfeausschuss soll das Projekt in Winzerla ab 2. Quartal 2004 als Lückekinderprojekt im Rahmen der<br />

Offenen Kinder- und Jugendarbeit fortgeführt werden. Das erste Quartal 2004 wird in beiden Projekten dafür<br />

genutzt, die 6 Kinder mit Hilfeplanverfahren und für weitere Kinder, wofür evtl. eine Hilfe zur Erziehung<br />

erforderlich ist, eine entsprechende Überleitung in eine andere Maßnahme vorzubereiten.<br />

Für die Verwaltung des Jugendamtes geht es nicht darum, das Projekt in Lobeda zu schließen. Dieses Projekt<br />

wird auf Grund der veränderten Bedarfslage nicht als eine Einrichtung nach § 27 in Verbindung mit § 29 SGB<br />

VIII bestehen können.<br />

Die Evaluation der Kindertreffs hat herausgestellt, dass Soziale Gruppenarbeit entsprechend dem SGB VIII<br />

und den fachlichen Empfehlungen des Landes Thüringen in beiden Kindertreffs nicht stattfindet. Das Angebot<br />

an sich kann aber aus der Klientenperspektive als durchaus hilfreich angesehen werden. Die Kindertreffs<br />

haben ihren Schwerpunkt eher im Bereich der Jugendarbeit als im Bereich der Erziehungshilfen.<br />

Aus dem Deckungsring <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung dürfen lediglich <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung bzw. Maßnahmen, die<br />

Gefahren für Kinder abwehren und zu einer Hilfe zur Erziehung führen, finanziert werden und nicht Projekte<br />

der Offenen Arbeit mit Kindern.<br />

Jugendgerichtshilfe<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 29 SGB VIII JGH<br />

1999 2000 2001 2002 2003<br />

männlich weiblich<br />

Der Bedarf dieser<br />

ambulanten Hilfe im Bereich<br />

der Jugendgerichthilfe wird<br />

durch die richterliche<br />

Weisung bestimmt.<br />

Die Fallzahlen belegen einen<br />

steigenden Bedarf auf über<br />

60 Fälle.<br />

Die bestehenden Angebote<br />

sind derzeit hierfür<br />

ausreichend.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 113 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.1.5 Maßnahmenplanung<br />

<strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

Der Kindertreff Lobeda kann keine weitere Finanzierung aus dem Haushalt der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> erhalten,<br />

da eine institutionelle Förderung bei einer so geringen Zahl an Kindern nicht gerechtfertigt erscheint.<br />

Im Planungsraum Winzerla ist eine konzeptionelle Neugestaltung der Arbeit mit Kindern bereits im<br />

Jugendförderplan verankert. Hier sollten die Erfahrungen des Hilfe vor Ort e.V. einfließen. Der Träger sollte<br />

sein Angebot neu strukturieren und gestalten. Eine Finanzierung der Kindertreffs ohne entsprechende <strong>Hilfen</strong><br />

zur Erziehung erfolgt nicht.<br />

Eine vom Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung in Auftrag gegebene Bedarfserhebung zur Sozialen<br />

Gruppenarbeit in den Planungsräumen Nord, Ost, Lobeda und Winzerla konnte aufgrund zeitlicher<br />

Schwierigkeiten noch nicht abschließend durchgeführt werden. Die Auswertung der Experteninterviews aus<br />

den Planungsräumen Nord, Lobeda und Winzerla und die Befragung von Klassenlehrer/innen an <strong>Jena</strong>er<br />

Schulen erfolgt bis zum Ende des 2. Quartal 2004 und wird dem Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung mit<br />

einer Empfehlung der Verwaltung vorgelegt.<br />

Jugendgerichtshilfe<br />

Die Angebote im Bereich Jugendgerichtshilfe sind ausreichend und sollen fortgeführt werden. Für den<br />

Drogenkurs ergibt sich verwaltungsintern ein Angebot des Gesundheitsamtes. Dieser Kurs wird zukünftig<br />

durch den kommunalen Suchtreferenten angeboten.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Eine Fachkraft kann bis zu zehn Kinder/Jugendliche kontinuierlich betreuen. Die geeignete Gruppengröße ist<br />

in den Hilfeplänen festzulegen.<br />

Angesichts der sozialpädagogischen Anforderungen, die diese Hilfe stellt, sind eine Ausbildung als<br />

Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in, unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit. Es<br />

werden Fachkräfte benötigt, die sich durch ein hohes Maß an Ideenreichtum, Risikobereitschaft, Spontaneität<br />

und Flexibilität auszeichnen.<br />

Darüber hinaus können auch weitere Fachkräfte, wie Psychologen und Fachkräfte der beruflichen Ausbildung,<br />

herangezogen werden.<br />

Für Soziale Gruppenarbeit sind in der Regel bereitzustellen:<br />

1 großer Gruppenraum<br />

1 kleiner Gruppenraum<br />

1 Raum für Einzelgespräche/Therapie<br />

1 Küche/Essraum<br />

1 Personalraum/Büro<br />

1 Sanitärbereich mit zwei Toiletten und Dusche oder Bad<br />

Diese Räumlichkeiten sind multifunktional im Rahmen der Jugendhilfe zu nutzen.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Zurzeit keine, eine Entscheidung darüber kann erst nach der Bedarfserhebung getroffen werden.<br />

Betreuungsumfang<br />

In der Regel darf eine Gruppe die Anzahl von zehn Personen nicht überschreiten (vergleiche<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen, Leitfaden für die Anordnung und Durchführung der<br />

neuen ambulanten Maßnahmen, in: DVJJ-Journal 1991, S. 288 ff.). Soziale Gruppenarbeit soll für vier<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 114 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Zeitstunden wöchentlich angeboten werden und auf sechs bis zwölf Monate begrenzt sein. Dies schließt ein,<br />

dass auch Gruppenfahrten, gemeinsame Ferienaufenthalte mit individualpädagogischem Ansatz durchgeführt<br />

werden können. Eine Durchführung von Blockveranstaltung wird dadurch nicht ausgeschlossen.<br />

6.2.1.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

In dieser Hilfeform erfolgt eine Finanzierung entweder über eine Projektfinanzierung, in Form einer<br />

Bezuschussung oder aber und dies hauptsächlich, über konkrete Jahresverträge mit den jeweiligen freien<br />

Trägern. Da in diese die lfd. Personal-, Sach- und Betriebskosten einfließen, war eine fortlaufende<br />

Kostensteigerung auch hier nicht zu vermeiden. Jedoch ist es inzwischen in Zusammenarbeit mit den freien<br />

Trägern gelungen, transparentere und effektivere Finanzierungsmodelle gegenüber den anfänglichen Formen<br />

einer reinen Bezuschussung zu entwickeln.<br />

Seit 1997 wurde die Finanzierung über Fachleistungsstunden, später in Anlehnung an den Rahmenvertrag<br />

(individuelle Erziehungsleistungen) eingeführt.<br />

Es wurden Begrifflichkeiten/Standards zur Erfassung, Durchführung und Abrechnung von<br />

Fachleistungsstunden beschrieben und entwickelt.<br />

In der heutigen Form der Verträge sind 95% Auslastung durch den freien Träger gefordert, Unterauslastung<br />

wird durch uns nicht mehr ausgeglichen.<br />

Die Kosten je Fachleistungsstunde betragen hier derzeit zwischen 29,13 Euro und 42,44 Euro. Dieser<br />

Stundensatz ist abhängig vom Lebensalter der Beschäftigten (BAT – Ost), den jeweiligen Betreuungsschüssel<br />

von 1 : 1 bis 1 : 8 und den konkreten Sachkosten am Einzelfall.<br />

6.2.2 Erziehungsbeistand /Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII<br />

6.2.2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII als ambulante Hilfeform<br />

steht als Rechtsanspruch dem/den Personensorgeberechtigten zu. Sie richtet sich jedoch vorrangig an das<br />

Kind oder den Jugendlichen, um durch entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote unmittelbar<br />

auf Verhaltensänderungen bei diesen hinzuwirken. Die Hilfe zielt zwar darauf, eine Fremdunterbringung zu<br />

vermeiden, kann aber durch die Förderung der Verselbständigung durchaus zu einer räumlichen Trennung<br />

führen. In jedem Fall zielt sie darauf ab, das Kind oder den Jugendlichen dabei zu unterstützen und zu<br />

befähigen, eine tragfähige Beziehung zu den Eltern wieder- oder erstmalig herzustellen.<br />

Neben den freiwillig eingerichteten Erziehungsbeistandschaften kommen die in Form einer<br />

Erziehungsmaßregel nach § 12 JGG in Betracht, wenn dies aufgrund eines strafrechtlich relevanten<br />

Verhaltens angezeigt ist und gleichzeitig die Voraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII<br />

vorliegen. Hierzu ist im Strafverfahren die Jugendgerichtshilfe anzuhören. Obwohl die Verpflichtung meist<br />

durch Urteil ausgesprochen wird, legt das Gericht zwar den zeitlichen Umfang der Betreuung fest, trifft aber<br />

keine Regelungen zu Inhalten und Methoden. Hierdurch eröffnet sich ein pädagogischer<br />

Handlungsspielraum. 15 Die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung in Form einer<br />

Erziehungsbeistandschaft wird in das Erziehungsregister eingetragen (§ 60 Abs. 1 BZRG).<br />

15 Wiesner, SGB VIII, § 30 Rdnr. 20<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 115 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.2.2 Zielsetzung<br />

Die Mitwirkungsbereitschaft der Personensorgeberechtigten im Bereich der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> ist unbedingt<br />

erforderlich und ständig zu überprüfen.<br />

Eine Weiterentwicklung im Kontext der Prävention und damit eine Senkung der Maßnahmen im Bereich der<br />

stationären <strong>Hilfen</strong> wird angestrebt.<br />

Die Erziehungsbeistände müssen künftig noch stärker in die Angebote aus dem Bereich der Jugendarbeit und<br />

Jugendsozialarbeit involviert sein, um den Kindern und Jugendlichen zielgerichtete Freizeitangebote<br />

unterbreiten zu können. Eine Begleitung kann sich dabei als hilfreich erweisen.<br />

6.2.2.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Erziehungsbeistandschaften werden in <strong>Jena</strong> von freien Trägern, von Honorarkräften und von Studenten/innen<br />

angeboten. Die Abgrenzung erfolgt durch den festgestellten Hilfebedarf. Betreuungshelfer nach dem<br />

Jugendgerichtsgesetz werden nur durch freie Träger angeboten.<br />

‣ Erziehungsbeistandschaften bei freien Trägern<br />

• Hierbei handelt es sich um eine professionelle Betreuung durch ausgebildete Fachkräfte, durch die<br />

eine Trennung vom Elternhaus vermieden werden kann. Die Fachkräfte sind in der Regel zwischen 5<br />

bis 10 Fachleistungsstunden in einer Familie.<br />

• Je mehr Konflikte in der Familie bestehen, desto höher ist der Bedarf an professioneller Betreuung.<br />

• Träger dieses Angebots sind in <strong>Jena</strong> das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband <strong>Jena</strong>-Eisenberg-<br />

Stadtroda e.V., die Thüringer Sozialakademie e.V., der Hilfe vor Ort e.V. und der Bewährungs- und<br />

Straffälligenhilfe e.V. für den Bereich nach dem Jugendgerichtsgesetz.<br />

‣ Erziehungsbeistandschaften durch Honorarkräfte<br />

• Die Betreuung erfolgt ebenfalls durch ausgebildete Diplomsozialpädagog(inn)en oder Fachkräfte aus<br />

dem sozialen Bereich, wobei diese freiberuflich oder nebenberuflich tätig und nicht bei einem freien<br />

Träger angegliedert sind.<br />

• Honorarkräfte werden zur Unterstützung im Freizeitbereich, bei schulischen Belangen und in<br />

Ansätzen in der Familie eingesetzt. Die Verträge schließt das Jugendamt selbst ab.<br />

‣ Erziehungsbeistandschaften durch Studenten/innen<br />

• Bei niederschwelligen, nicht so massiven Problemen wie z. B. Pubertät, Schulprobleme, bei denen es<br />

einen geringeren <strong>erzieherische</strong>n Bedarf gibt, können Studenten/innen einer zumeist pädagogischen<br />

Fachrichtung eingesetzt werden.<br />

• Die studentischen Erziehungsbeistände werden durch das Jugendamt ausgewählt, betreut und<br />

teilweise geschult.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 116 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.2.4 Bedarfsanalyse<br />

Die Anzahl der Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshelfer ist von 2000 bis 2003 leicht zurückgegangen.<br />

Derzeit werden im Jahr kumulativ ca. 115 Kinder und Jugendliche durch<br />

Erziehungsbeistände/Betreuungshelfer betreut. Die Dauer dieser Betreuung liegt zwischen 5 bis 10 Stunden<br />

pro Woche.<br />

Ende 2003 gab es 44 laufende<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 30 SGB VIII SD<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

weiblich<br />

männlich<br />

Erziehungsbeistandschaften im<br />

Allgemeinen Sozialen Dienst und 25<br />

laufende Maßnahmen der<br />

Betreuungsweisung in der<br />

Jugendgerichtshilfe.<br />

Von den 44 Fällen im Allgemeinen<br />

Sozialen Dienst werden knapp die<br />

Hälfte durch freie Träger betreut, die<br />

anderen über Studenten/innen und<br />

Honorarkräfte.<br />

Der Bedarf ist für alle drei<br />

Abstufungen vorhanden. Die<br />

Fallzahlentwickung § 30 SGB VIII JGH<br />

Angebote werden bei Problemen im<br />

sozialen und familiären Umfeld gern<br />

50<br />

angenommen, erfordern aber eine<br />

40<br />

hohe Mitwirkungsbereitschaft der<br />

30<br />

Erziehungsberechtigten.<br />

20<br />

Bei der Bedarfserhebung im Sozialen<br />

10<br />

Dienst wurde deutlich, dass<br />

0<br />

insbesondere bei der<br />

1999 2000 2001 2002 2003<br />

Inanspruchnahme von studentischen<br />

Erziehungsbeiständen regional große<br />

männlich weiblich<br />

Unterschiede bestehen, die sich<br />

maßgeblich ergeben aus<br />

• unterschiedlichen Lebenslagen in den Planungsräumen (siehe Sozialraumanalyse)<br />

• unklaren Verfahrensabläufen innerhalb des Sozialen Dienstes (Zuständigkeit für Fall bzw.<br />

Praxisreflexion für Beistände)<br />

• aufwendige Wegezeiten für die Mitarbeiter/innen der Teams in Lobeda und Winzerla<br />

• Flexibilität und Professionalität beim freien Träger wird als wirksamer für einen erfolgreichen<br />

Hilfeverlauf empfunden.<br />

6.2.2.5 Maßnahmenplanung<br />

Die professionelle Hilfe durch die freien Träger muss auch weiterhin vorgehalten werden.<br />

Studentische Erziehungsbeistände sollen an einen Trägerverbund, bestehend aus Träger aus den Bereichen<br />

<strong>Hilfen</strong> zur Erziehung und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, angegliedert werden.<br />

Im zweiten Quartal 2004 werden inhaltliche Strukturen und Kriterien für eine freihändige Vergabe an einen<br />

solchen Trägerverbund von der Verwaltung des Jugendamts erstellt und im Unterausschuss <strong>Hilfen</strong> zur<br />

Erziehung beraten und abgestimmt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 117 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer bei freien Trägern und auch Honorarkräfte verfügen über eine<br />

sozialpädagogische oder vergleichbare Ausbildung. Studentische Erziehungsbeistände sollen das<br />

Grundstudium möglichst in einer pädagogischen Fachrichtung abgeschlossen haben.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Entsprechend des dezentralen Ansatzes des Jugendamts sollen auch die Fachkräfte der freien Träger<br />

entsprechend des Haupttätigkeitsbereiches (DRK im Stadtgebiet, TSA in Lobeda und HivO in Winzerla)<br />

eingesetzt werden, um Wegezeiten zu minimieren. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Klienten wird damit nicht<br />

widersprochen.<br />

Betreuungsumfang<br />

Studentische Erziehungsbeistände sollen nicht mehr als 5 Stunden pro Woche tätig sein. Fachkräfte arbeiten<br />

in der Regel pro Woche zwischen 5 und 10 Stunden mit einem Kind oder Jugendlichen.<br />

6.2.2.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

In dieser Hilfeform erfolgt eine Finanzierung entweder über eine Projektfinanzierung, in Form einer<br />

Bezuschussung oder aber und dies hauptsächlich, über konkrete Jahresverträge mit den jeweiligen freien<br />

Trägern. Da in diese die lfd. Personal-, Sach- und Betriebskosten einfließen, war eine fortlaufende<br />

Kostensteigerung auch hier nicht zu vermeiden. Jedoch ist es inzwischen in Zusammenarbeit mit den freien<br />

Trägern gelungen, transparentere und effektivere Finanzierungsmodelle gegenüber den anfänglichen Formen<br />

einer reinen Bezuschussung zu entwickeln.<br />

Seit 1997 wurde die Finanzierung über Fachleistungsstunden, später in Anlehnung an den Rahmenvertrag<br />

(individuelle Erziehungsleistungen) eingeführt.<br />

Es wurden Begrifflichkeiten/Standards zur Erfassung, Durchführung und Abrechnung von<br />

Fachleistungsstunden beschrieben und entwickelt.<br />

In der heutigen Form der Verträge sind 95% Auslastung durch den freien Träger gefordert, Unterauslastung<br />

wird durch uns nicht mehr ausgeglichen.<br />

Die Kosten je Fachleistungsstunde betragen hier derzeit zwischen 29,13 Euro und 42,44 Euro. Dieser<br />

Stundensatz ist abhängig vom Lebensalter der Beschäftigten (BAT – Ost), den jeweiligen Betreuungsschlüssel<br />

von 1 : 1 bis 1 : 8 und den konkreten Sachkosten am Einzelfall.<br />

Die Vergütung für studentische Erziehungsbeistände und Honorarkräfte muss im Rahmen der freihändigen<br />

Vergabe verhandelt werden.<br />

6.2.3 Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII<br />

6.2.3.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemäß § 31 SGB VIII haben Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf die Sozialpädagogische<br />

Familienhilfe. Die Besonderheit dieser Hilfe besteht darin, dass der Adressat nicht allein ein einziges<br />

Familienmitglied (z.B. das Kind selbst) ist, sondern sich diese Hilfe an die ganze Familie richtet. Dabei ist die<br />

Familie nicht nur Adressat, sondern gleichzeitig der Ort der Hilfeleistung. Dies erfordert von den Familien nicht<br />

nur Freiwilligkeit, sondern ein hohes Maß an Mitwirkungsbereitschaft, welche manchmal auch erst gemeinsam<br />

erarbeitet werden muss.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 118 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Durch eine umfassende Begleitung und Beratung in den verschiedensten alltäglichen Familiensituationen<br />

sollen die Familien bei der Bewältigung dieser Alltagsprobleme und der Lösung von Konflikten und Krisen<br />

unterstützt und somit deren Selbsthilfepotential wieder oder erstmalig mobilisiert werden.<br />

Vordergründig geht es bei der Familienhilfe um die Vermeidung einer Fremdunterbringung des oder der<br />

Kinder oder die Vorbereitung auf eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt. Daher ist insbesondere bei<br />

kinderreichen und dadurch überforderten Eltern, bei allein Erziehenden oder Eltern in besonderen<br />

Krisensituationen eine solche Hilfe angezeigt.<br />

6.2.3.2 Zielsetzung<br />

Ausgehend davon, dass die zu betreuenden Familien über Ressourcen im eigenen System verfügen, richtet<br />

sich die Arbeit der SPFH vorrangig auf die Aktivierung dieser Ressourcen.<br />

Die Aufgaben der SPFH orientieren sich dabei an der Sicherung oder Wiederherstellung der<br />

Erziehungsfähigkeit der Familien mit dem Fokus auf die Verbesserung der Lebenssituation der/des<br />

minderjährigen Kinder/s. Das erfordert konkret:<br />

• Beratung und Anleitung bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

• Unterstützung bei schulischen und beruflichen Fragen einzelner Familienmitglieder<br />

• Hilfe bei der Umsetzung der Gesundheitsfürsorge und –vorsorge<br />

• Unterstützung beim Aufbau neuer sozialer Kontakte<br />

• Förderung des Selbsthilfepotentials<br />

6.2.3.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe wird in <strong>Jena</strong> ausschließlich von freien Trägern der Jugendhilfe geleistet.<br />

Die 4 Anbieter der Sozialpädagogischen Familienhilfe in <strong>Jena</strong> sind:<br />

• Verein „Hilfe vor Ort“ e.V.<br />

• Thüringer Sozialakademie e.V.<br />

• „Ein Dach für Alle“ e.V.<br />

• Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband <strong>Jena</strong>-Eisenberg-Stadtroda e.V.<br />

6.2.3.4 Bedarfsanalyse<br />

Zwischen 1999 und 2001 ist die<br />

Anzahl der Sozialpädagogischen<br />

Familienhilfe kontinuierlich gestiegen.<br />

Seit 2002 kann ein Rückgang auch in<br />

dieser Hilfeform verzeichnet werden.<br />

Auch 2003 bleiben die Zahlen unter<br />

dem Vorjahresniveau. Das derzeitige<br />

Hilfsangebot ist bedarfsgerecht.<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 31 SGB VIII<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 119 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.3.5 Maßnahmenplanung<br />

Die professionelle Hilfe durch die freien Träger muss auch weiterhin vorgehalten werden.<br />

Der derzeitige Bestand an Angeboten und Diensten soll erhalten bleiben. Die jährliche Anzahl der zu<br />

leistenden Fachleistungsstunden wird jährlich vertraglich geregelt.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe leisten Diplom-Sozialpädagogen/innen/ Sozialarbeiter/innen oder Fachkräfte<br />

mit einer vergleichbaren Ausbildung, die auch über Wissen im familiensystemischen und/oder therapeutischen<br />

Bereich verfügen. Sie sollten weiterhin über Diagnose- und Beratungskompetenzen, Reflexionsfähigkeit,<br />

Organisationsvermögen und körperliche und psychische Belastbarkeit verfügen.<br />

Auf die Einstellung sowohl männlicher als auch weiblicher Fachkräfte ist Wert zu legen.<br />

Die Träger stellen den Mitarbeitern Büroarbeitsplätze und für die Arbeit mit den Familien geeignete<br />

Räumlichkeiten zur Verfügung. Zur Ausstattung gehören ebenfalls Fachliteratur und pädagogisches Material.<br />

Kontinuierliche Supervision und Fortbildung der Mitarbeiter ist für die Qualitätssicherung unabdingbar und vom<br />

Träger zu organisieren.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Entsprechend des dezentralen Ansatzes des Jugendamts sollen auch die Fachkräfte der freien Träger<br />

entsprechend des Haupttätigkeitsbereiches (DRK im Stadtgebiet, TSA in Lobeda und HivO in Winzerla)<br />

eingesetzt werden, um Wegezeiten zu minimieren. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Klienten wird damit nicht<br />

widersprochen.<br />

Im Sozialraum sollen die Mitarbeiter/innen angrenzende und weiterführende Hilfsangebote kennen und im<br />

Gemeinwesen kooperieren.<br />

Betreuungsumfang<br />

Die Dauer der Hilfe beträgt im Normalfall 2 - 2,5 Jahre und gliedert sich in eine Kontakt- Hauptarbeits- und<br />

Ablösephase.<br />

Die durchschnittliche wöchentliche Betreuung einer Familie beträgt 6-10 Fachleistungsstunden und ergibt sich<br />

aus der individuellen und aktuellen Problemlage der jeweiligen Familie. In besonderen Krisensituationen<br />

können auch bis zu 15-20 Stunden wöchentliche Arbeit in der Familie notwendig sein. Dieser hohe<br />

Betreuungsumfang ist aber immer zeitlich befristet.<br />

6.2.3.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

In dieser Hilfeform erfolgt eine Finanzierung entweder über eine Projektfinanzierung, in Form einer<br />

Bezuschussung oder aber und dies hauptsächlich, über konkrete Jahresverträge mit den jeweiligen freien<br />

Trägern. Da in diese die lfd. Personal-, Sach- und Betriebskosten einfließen, war eine fortlaufende<br />

Kostensteigerung auch hier nicht zu vermeiden. Jedoch ist es inzwischen in Zusammenarbeit mit den freien<br />

Trägern gelungen, transparentere und effektivere Finanzierungsmodelle gegenüber den anfänglichen Formen<br />

einer reinen Bezuschussung zu entwickeln.<br />

Seit 1997 wurde die Finanzierung über Fachleistungsstunden, später in Anlehnung an den Rahmenvertrag<br />

(individuelle Erziehungsleistungen) eingeführt.<br />

Es wurden Begrifflichkeiten/Standards zur Erfassung, Durchführung und Abrechnung von<br />

Fachleistungsstunden beschrieben und entwickelt.<br />

In der heutigen Form der Verträge sind 95% Auslastung durch den freien Träger gefordert, Unterauslastung<br />

wird durch uns nicht mehr ausgeglichen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 120 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Die Kosten je Fachleistungsstunde betragen hier derzeit zwischen 29,13 Euro und 42,44 Euro. Dieser<br />

Stundensatz ist abhängig vom Lebensalter der Beschäftigten (BAT – Ost), den jeweiligen Betreuungsschlüssel<br />

von 1 : 1 bis 1 : 8 und den konkreten Sachkosten am Einzelfall.<br />

6.2.4 Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII<br />

6.2.4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII ist eine Hilfeform<br />

zwischen ambulanter und stationärer Betreuung. Damit kann durch die Erziehung für mehrere Stunden<br />

tagsüber in einer Gruppe in Form von flexiblen sozialpädagogischen und therapeutischen Angeboten eine<br />

Trennung des/der Kinder aus der Familie verhindert werden. Durch die räumliche und zeitliche Nähe der<br />

Kontakte zwischen den Fachkräften und den Eltern kann die Familie als ganzheitliches System betrachtet und<br />

konsequent in die Arbeit einbezogen werden.<br />

Gemäß § 39 SGB VIII hat das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Unterhalt. Aufgrund der<br />

Aufenthaltsdauer beschränkt sich dieser Anspruch jedoch regelmäßig auf die Mittags- bzw.<br />

Nachmittagsversorgung. Das Kind oder der Jugendliche werden nach den §§ 91 ff. SGB VIII zu den Kosten<br />

der Tagesgruppenbetreuung herangezogen.<br />

6.2.4.2 Zielsetzung<br />

Durch die Hilfe in einer Tagesgruppe soll der Verbleib eines Kindes in seiner Familie gesichert und<br />

Fremdunterbringung vermieden werden.<br />

Neben der Stabilisierung des Familiengefüges nimmt die Hilfe für das Kind, bei dem Erziehungs- und<br />

Entwicklungsdefizite vorliegen, eine zentrale Rolle in der Hilfegewährung ein.<br />

Die pädagogische Arbeit der Tagesgruppe umfasst unter intensiver Einbeziehung der Bezugsfelder Familie<br />

und Schule im wesentlichen:<br />

• Therapeutische Einzelförderung<br />

• Gruppenarbeit zum Aufbau sozialintegrativen Verhaltens<br />

• Förderung der schulischen Entwicklung (Hausaufgabenhilfe, gezielte Fördermaßnahmen)<br />

• Arbeit mit dem familiären Bezugssystem (Elterngespräche, Hausbesuche, Elternnachmittage, Eltern-Kind-<br />

Therapie)<br />

6.2.4.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

In Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt <strong>Jena</strong> arbeiten die Sozialpädagogischen Tagesgruppen an zwei<br />

Standorten:<br />

1 Gruppe mit 8 Kindern im Stadtzentrum<br />

1 Gruppe mit 8 Kindern in Lobeda – West<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 121 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.4.4 Bedarfsanalyse<br />

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des <strong>Teilfachplan</strong>es <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> gab es noch drei zentrale<br />

Tagesgruppen<br />

im<br />

Planungsraum West. In den<br />

Fallzahlentwicklung § 32 SGB VIII<br />

Interviews mit den<br />

Sozialarbeiter/innen des<br />

25<br />

Sozialen Dienstes wurde<br />

20<br />

mehrfach geäußert, dass es<br />

15<br />

hier eine strukturelle<br />

10<br />

Veränderung geben muss. So<br />

wurden die Tagesgruppen<br />

5<br />

wegen geringer Auslastung<br />

0<br />

von drei auf zwei reduziert und<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

dezentralisiert. Diese Struktur<br />

männlich weiblich<br />

entspricht dem derzeitigen<br />

Bedarf.<br />

6.2.4.5 Maßnahmenplanung<br />

Das bestehende Angebot der Tagesgruppen an den beiden Standorten soll erhalten bleiben. Die dezentrale<br />

Ausgliederung hat sich bewährt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Übergabe des Jugendhilfeangebots ab 01/2005 in freie Trägerschaft<br />

vorzubereiten. Die Mitarbeiter/innen der Tagesgruppen sind daran zu beteiligen.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen sollte ein multiprofessionelles Team, bestehend aus:<br />

• Sozialpädagogen/innen<br />

• Erzieher/innen<br />

• Heilpädagogen/innen<br />

• Sonstige Betreuungskräfte (Hauswirtschaft, Zivildienstleistende)<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Mitarbeiter/innen sollten auch über fachspezifische Zusatzqualifikationen verfügen.<br />

Eine personelle Besetzung in den Gruppen erfolgt nach dem Betreuungsschlüssel 1:4, d.h. in einer Gruppe<br />

von 8 Kindern sind durchgängig zwei Fachkräfte zur Betreuung nötig.<br />

Der Standort der Tagesgruppe muss den Kindern und Jugendlichen den direkten Zugang zum bisherigen<br />

sozialen Umfeld ermöglichen und auch von den Familienangehörigen unter zumutbarem zeitlichen und<br />

finanziellen Aufwand erreichbar sein können.<br />

Fahrdienste für die Kinder sind entsprechend der Bedarfe einzurichten.<br />

Für die inhaltliche Arbeit müssen ausreichende Aufenthaltsräume und Funktionsräume (Therapie, Sport, ggf.<br />

Werkstatt) zur Verfügung stehen.<br />

Tagesgruppen sollten in der Regel das folgende Raumprogramm umfassen:<br />

1 großer Gruppenraum<br />

2 kleine Gruppenräume<br />

1 Raum für Einzelförderung/Elterngespräche<br />

1 Küche/ Essraum<br />

1 Personalraum/ Büro<br />

1 Abstellraum<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 122 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

1 Sanitärbereich mit 2 Toiletten und Dusche oder Bad<br />

Regelmäßige Supervision und Fortbildung der Mitarbeiter/innen ist für die Qualitätssicherung unabdingbar und<br />

vom Träger zu organisieren.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

In Lobeda arbeitet die Tagesgruppe sozialraumorientiert insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in<br />

diesem Stadtteil leben.<br />

Die andere Tagesgruppe kann stadtteilübergreifend belegt werden.<br />

Betreuungsumfang<br />

Eine Betreuung erfolgt von Montag bis Freitag täglich 5-6 Stunden in der Zeit von 11.00 – 18.00 Uhr.<br />

Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht zu gestalten und sollen auch Ferienzeiten beinhalten.<br />

Die Arbeit in den Familien, mit den Eltern und auch Geschwistern ist ein wesentlicher Bestandteil der<br />

Tagesgruppenarbeit und erfordert einen hohen zeitlichen Aufwand.<br />

Die durchschnittliche Verweildauer in der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des<br />

Kindes/Jugendlichen und beträgt ca. 2 – 3 Jahre. In der Phase der Beendigung der Hilfe verringert sich die<br />

tägliche und wöchentliche Verweildauer des Kindes/Jugendlichen in der Einrichtung.<br />

Eine ambulante Anschlusshilfe ist denkbar.<br />

6.2.4.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Diese ergeben sich aus entsprechenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen,<br />

welche nach Rahmenvertrag (§ 78 a – f SGB VIII) durch den jeweils örtlich zuständigen Träger/Hauptbeleger<br />

in der Regel jährlich neu verhandelt werden. Durch den Umstand, dass die Leistungserbringer/Träger zu<br />

nahezu 100 % den BAT/BAT – Ost beigetreten sind bzw. sich an diesen orientieren, ist eine kalenderjährliche<br />

Kostensteigerung unausweichlich.<br />

In die Entgeltverhandlungen fließen außerdem noch die aktuellen Betriebs- und Sachkosten (Kaltmiete,<br />

Wasser, Strom, Kraftstoffe, Versicherungen, Telefon, Lebensmittel etc.) ein, welche in den zurückliegenden<br />

Jahren tendenziell ebenfalls steigend waren.<br />

So ist es selbst bei gleichbleibenden oder sogar sinkenden Fallzahlen so, das die Kosten von Jahr zu Jahr<br />

steigen! Weitere Kosten entstehen durch Annex – Leistungen, welche nicht im Entgelt enthalten sind. Zu<br />

diesen gehören z.B. Erstausstattung mit Bekleidung, Heimfahrtskosten, Ferienzuschüsse, Kosten der<br />

Krankenhilfe – welche nicht über die Krankenkasse gedeckt sind.<br />

Das Entgelt je Tag bei Tagesgruppen liegt derzeit bei 77,00 Euro. Diese Kosten sind niedriger als bei<br />

stationären Maßnahmen, da es sich bei dem Angebot „Tagesgruppe“ nur um eine teilstationäre Maßnahme<br />

handelt (Betreuung nur stundenweise am Tag).<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 123 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.5 Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII<br />

6.2.5.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Rechtliche Regelungen zum Pflegekinderwesen finden sich im SGB VIII, im BGB und in einigen Gesetzen in<br />

den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts (z.B. KGG u.a.).<br />

Diese Hilfe zur Erziehung kann in verschiedenen Formen (Kurzzeitpflege, befristete und unbefristete<br />

Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege) gewährt werden. Diese Hilfeform nimmt eine besondere Rolle bei den<br />

<strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> ein, da sie „im privaten Raum einer Familie unter öffentlicher Beteiligung stattfindet“ 16<br />

und meist nicht von Fachkräften erbracht wird.<br />

Der Inhalt des Pflegeverhältnisses ist nicht explizit geregelt. Gem. § 37 Abs. 1 SGB VIII sollen Eltern und<br />

Pflegeeltern zusammenarbeiten, durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der<br />

Herkunftsfamilie verbessert werden, damit eine Rückführung ermöglicht werden kann und, sollte diese<br />

Möglichkeit ausgeschlossen sein, soll mit allen Beteiligten eine dauerhafte Lebensperspektive erarbeitet<br />

werden. § 37 Abs. 2 SGB VIII gewährt den Pflegeeltern einen eigenständigen Beratungsanspruch.<br />

Wenn die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der elterlichen Sorge nicht gemäß § 1630 Abs. 3 BGB durch<br />

Beschluss des Familiengerichts auf die Pflegeperson oder einen Dritten übertragen wurde, verbleibt diese in<br />

der Regel bei den Personensorgeberechtigten. Den Pflegepersonen steht gemäß § 1688 Abs. 1 BGB ein<br />

Vertretungsrecht zu, um die alltägliche Betreuung zu sichern.<br />

Eine Beendigung erfolgt durch Kündigung, durch Herausnahme in Ausübung des<br />

Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern (§ 1631 Abs. 1 BGB), durch Widerruf der Pflegeerlaubnis nach § 44<br />

Abs. 3 Satz 2 SGB VIII oder durch die Herausnahme durch das Jugendamt nach § 43 Abs. 1 SGB VIII. In den<br />

Fällen der Herausnahme bei einer bereits länger andauernden Familienpflege steht den Pflegeeltern das<br />

Recht zu, durch einen entsprechenden Beschluss des Familiengerichtes eine Verbleibensanordnung nach §<br />

1632 Abs. 4 BGB zu erwirken. Ob sich Pflegeeltern dabei auf das Elternrecht aus Art 6 Abs. 2 Satz 1 des<br />

Grundgesetzes stützen können, ist bisher durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes noch<br />

nicht eindeutig entschieden worden.<br />

6.2.5.2 Zielsetzung<br />

Pflegefamilien sind eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder und Jugendliche. Hier können sie durch<br />

stabile Beziehungen und emotionale Zuwendung durch die Pflegeeltern<br />

• emotionale und körperliche Sicherheit erfahren<br />

• ihre eigene Identität entwickeln<br />

• Defizite ausgleichen und aufarbeiten<br />

• Kontinuität im Alltagsleben erfahren<br />

• gezielte Förderung erhalten.<br />

16 Wiesner, SGB VIII § 33 Rdnr. 1<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 124 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.5.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen stehen 30 Pflegefamilien in <strong>Jena</strong> und 27 Pflegefamilien<br />

in benachbarten Landkreisen und in Einzelfällen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. (Stand:<br />

31.12.2003)<br />

Hinzu kommen 23 Neubewerber aus <strong>Jena</strong> und 16 aus Zuständigkeitsbereichen anderer Jugendämter, die in<br />

entsprechenden Bewerberseminaren auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.<br />

6.2.5.4 Bedarfsanalyse<br />

Fallzahlentwicklung § 33 SGB VIII<br />

Die Fallzahlen im Bereich der<br />

Vollzeitpflege liegen in den<br />

vergangenen drei Jahren relativ<br />

konstant bei ca. 70 Fällen.<br />

Für die verschiedenen<br />

Problemlagen ist es erforderlich,<br />

eine größere Auswahl an<br />

Pflegefamilien vorzuhalten. Eine<br />

Erweiterung des derzeitigen<br />

Bestandes ist erforderlich.<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

männlich<br />

weiblich<br />

6.2.5.5 Maßnahmenplanung<br />

Der Bestand an zu belegenden Pflegeltern soll durch gezielte Pflegeelternwerbung ausgebaut werden.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Pflegeeltern stellen sich auf die Besonderheiten des Pflegeverhältnisses ein. Dazu gehört die Akzeptanz, dass<br />

das Pflegekind leibliche Eltern hat und damit auch einen Anspruch, Beziehungen zu ihnen aufrecht erhalten zu<br />

können. Sie sollten über pädagogische Erfahrungen in der Erziehung von Kindern verfügen und bereit sein,<br />

mit dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes zusammen zu arbeiten.<br />

Nach Möglichkeit soll die Pflegefamilie zusammen mit der Herkunftsfamilie eine erweitertes Elternsystem<br />

bilden und Verantwortung übernehmen, tragfähige Beziehungen aufbauen, um sich einander in der<br />

Elternfunktion zu ergänzen.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden rund um die Uhr betreut. Es erfolgt eine vollständige Integration des<br />

Kindes/Jugendlichen in die eigene Familie<br />

Kurzzeitpflege<br />

Bedeutet eine zeitlich begrenzte Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zwischen 0-14 Jahren in dafür<br />

geeignete Familien, die wegen Krankheit oder Kur der Eltern oder wegen vorübergehenden Notlagen für eine<br />

bestimmte Zeit nicht zu Hause leben können.<br />

Die Dauer sollte maximal auf 6 Monate begrenzt sein. Ziel ist es, die Situation zu überbrücken und eine<br />

Rückführung in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 125 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Zeitlich befristete Vollzeitpflege<br />

Pflegeform für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0-16 Jahren, die über einen längeren Zeitraum nicht<br />

in der Herkunftsfamilie leben können. Eine positive Prognose zur Stabilisierung der Familiensituation ist aber<br />

gegeben.<br />

In einem Zeitraum von max. 2 Jahren können die Kinder in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren. Wenn<br />

allerdings die Voraussetzungen für eine Rückkehr nicht gegeben sein sollten, würde eine dauerhafte<br />

Unterbringung des Kindes in dieser oder einer anderen Familie angestrebt.<br />

Zeitlich unbefristete Vollzeitpflege<br />

Kinder und Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren leben auf Dauer, also bis zur Volljährigkeit, in den<br />

Pflegefamilien. Der Verbleib des Kindes wird im günstigsten Fall von den Eltern akzeptiert. Die Möglichkeit<br />

einer Adoption muss geprüft werden.<br />

Verwandtenpflege<br />

Ist eine kurzfristige oder auf Dauer angelegte Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen bei Verwandten<br />

oder Verschwägerten bis zum dritten Grad. Die Pflegepersonen benötigen in diesem Fall keine<br />

Pflegeerlaubnis.<br />

Sozialpädagogische Sonderpflege<br />

Ist eine Pflegeform für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren mit besonderen <strong>erzieherische</strong>n<br />

Bedürfnissen und pflegerischen Ansprüchen (Kinder mit körperliche, geistiger oder seelischer Behinderung<br />

oder einer schweren chronischen Krankheit), die meist auf Dauer angelegt ist und eine vollständige Integration<br />

in die Pflegefamilie erfordert. Eine optimale Förderung des Kindes/Jugendlichen soll erreicht werden.<br />

Die vollständige Konzeption des Pflegekinderdienstes befindet sich im Anhang.<br />

6.2.5.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Hier werden die <strong>Hilfen</strong> durch konkret vorgegebene / empfohlene Pflegesätze des Landes Thüringen finanziert.<br />

Diese sind nach Lebensalter des Hilfeempfängers aufgeschlüsselt.<br />

Die derzeitigen Pflegesätze sind:<br />

0 – 7 Jahre = 580,00 Euro<br />

8 – 14 Jahre = 635,00 Euro und<br />

14 – 18 Jahre = 727,00 Euro<br />

Hinzu kommen Annex – Leistungen, welche nicht im Pflegegeld enthalten sind. Die Höhe dieser ist abhängig<br />

von den jeweiligen Annex – Richtlinien des vor Ort zuständigen Jugendamtes/Behörde. Unsere Annex-<br />

Richtlinien sind an den Empfehlungen des Landesjugendamtes orientiert. In einzelnen Positionen gibt es<br />

Abweichungen nach unten hin – Richtung Sozialhilfeansatz.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 126 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.6 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII<br />

6.2.6.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Bei der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII handelt es sich um eine klassische außerfamiliale<br />

Erziehungshilfe im stationären Rahmen. Hierbei kann es sich sowohl um mittel-, längerfristige oder auf Dauer<br />

angelegte Unterbringungen handeln, auf die den Personensorgeberechtigten ein individueller Rechtsanspruch<br />

auf Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder zusteht. Der Verpflichtung zur Beteiligung der<br />

Erziehungsberechtigten bei der Auswahl und Gestaltung der Hilfe in jeder Phase wird durch § 36 SGB VIII und<br />

das dort festgeschriebene Hilfeplanverfahren Rechnung getragen.<br />

Die Kinder und Jugendlichen finden während der stationären Unterbringung ihren Lebensmittelpunkt<br />

außerhalb der eigenen Familie; § 34 SGB VIII formuliert ausdrücklich die maßgeblichen Kriterien wie Alter und<br />

Entwicklungsstand sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Herkunftsfamilie hinsichtlich ihrer<br />

Erziehungskompetenzen, an denen sich die weitere Zielstellung wie die Rückkehr ins Elternhaus, die<br />

Erziehung in einer anderen Familie oder die Vorbereitung auf ein selbständiges Leben zu orientieren hat.<br />

Unter den sonstigen betreuten Wohnformen versteht man insbesondere von den klassischen<br />

Heimeinrichtungen zu unterscheidende selbständige, pädagogisch betreute Wohngemeinschaften für<br />

Jugendliche oder auch betreute Formen des Einzelwohnens. Diese Hilfeformen werden meist während der<br />

Übergangsphasen zu einer eigenständigen Lebensführung gewährt.<br />

Gemäß §§ 39, 40 SGB VIII haben das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Unterhalt und Krankenhilfe.<br />

Das Kind oder der Jugendliche und seine Eltern werden nach §§ 91 ff. SGB VIII zu den Kosten der<br />

Maßnahme herangezogen.<br />

6.2.6.2 Zielsetzung<br />

Heimerziehung und die sozialpädagogische Betreuung in sonstigen Wohnformen haben die Aufgabe, positive<br />

Lebensorte für Kinder und Jugendliche zu bilden, wenn diese vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer<br />

Familie leben können. Es handelt sich in der Regel um Familien, in denen sich Kinder aufgrund der familiären<br />

oder anderer Lebensbedingungen momentan oder auf längere Sicht nicht ausreichend entwickeln können.<br />

Ziel der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und betreuten Wohnformen ist die Sicherung<br />

des Kindeswohles, wenn keine anderweitigen familiären Ressourcen vorhanden sind, die dies gewährleisten<br />

können.<br />

Während des Aufenthaltes in den Einrichtungen sind die alltäglichen Aufgaben und Pflichten der Kinder und<br />

Jugendlichen abzusichern. Parallel soll mit Hilfe aller Beteiligten das Familiensystem derart gestärkt werden,<br />

dass eine Rückführung des Kindes/Jugendlichen in das Elternhaus wieder möglich wird.<br />

Im Rahmen der Hilfegewährung erhalten die Kinder/Jugendlichen Hilfestellung zur Bewältigung ihrer<br />

individuellen Problemlagen und werden entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes gefördert und<br />

gefordert. Neben dem Wohnen, der Unterstützung in Schule und Ausbildung sowie der Freizeitgestaltung<br />

bemüht sich die Erziehung in Heimen um die allgemeine Entwicklungsförderung der jungen Menschen.<br />

Bestehende Schwierigkeiten und Auffälligkeiten sollen so verringert werden, die Kinder und Jugendlichen<br />

sollen zukünftige Probleme besser meistern können. Die Förderung des Selbstbewusstseins, der adäquate<br />

Umgang mit Konflikten sowie die zunehmende Verselbständigung sind beispielsweise Ziele der<br />

Heimerziehung.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 127 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.2.6.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

In <strong>Jena</strong> gibt es derzeit drei Anbieter für Heimerziehung bzw. Betreutes Wohnen:<br />

• Kinder- und Jugendhäuser GmbH <strong>Jena</strong> mit verschiedenen Wohngruppen (Mädchenwohngruppe,<br />

Familienorientierte Wohngruppe, Integrative Heilpädagogische Gruppe, Verselbstständigungsgruppe,<br />

Betreutes Wohnen „LeWiS“)<br />

• Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen e.V. (Kinderheim „Friedensberg“, Mutter-Kind-Wohngruppe)<br />

• Internationaler Bund <strong>Jena</strong> e.V. (Betreutes Wohnen)<br />

Nutzung weiterer Einrichtungen in Thüringen und im gesamten Bundesgebiet.<br />

6.2.6.4 Bedarfsanalyse<br />

Bis zum Jahr 2001 waren die<br />

Fallzahlen relativ konstant um<br />

200. Im Jahr 2002 reduzierten<br />

sich diese auf ca. 170 Fälle. In<br />

2003 setzte sich dieser Trend<br />

fort. Die Fallzahlen reduzierten<br />

sich erheblich auf 165. Hier<br />

wird insbesondere deutlich,<br />

was durch eine gezielte<br />

Erhöhung<br />

der<br />

Beratungsleistungen des<br />

Jugendamtes erreicht werden<br />

kann.<br />

Die Plätze in <strong>Jena</strong> sind dem<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 34 SGB VIII<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

männlich<br />

weiblich<br />

Bedarf entsprechend, zumal die Träger auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gebietskörperschaften<br />

betreuen können.<br />

6.2.6.5 Maßnahmenplanung<br />

Die Angebote sollen weiter bestehen bleiben.<br />

Außerdem soll das Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen e.V. und der IB e.V. bei der Konzeptentwicklung<br />

begleitet werden. Beim Trägerwerk Soziale Dienste e.V. liegt der Schwerpunkt auf der künftigen Profilierung<br />

und Verortung, beim IB e.V. auf der Berufsausbildung.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals Kriterien zur Belegung von Heimen in <strong>Jena</strong> und<br />

außerhalb und für die Belegung von Erziehungsfachstellen zu entwickeln und diese im Unterausschuss zu<br />

beraten.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Für den Bereich der Heimerziehung und im Betreuten Wohnen ist ein multiprofessionelles und koedukatives<br />

Team erforderlich.<br />

Regelmäßige Supervision und Fortbildung muss durch den Träger organisiert werden.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

keine<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 128 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Betreuungsumfang<br />

Die Heimerziehung ist ein vollstationäres Angebot. Eine Rund-um-die-Uhr Betreuung ist erforderlich bei<br />

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.<br />

In Betreuten Wohnformen für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr ist diese enge Betreuung nicht mehr<br />

notwendig.<br />

Die Verweildauer des Kindes/Jugendlichen ist abhängig vom Aufnahmegrund, vom Hilfeverlauf und ob eine<br />

Perspektive im Elternhaus gemeinsam erarbeitet werden kann.<br />

6.2.6.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Diese ergeben sich aus entsprechenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen,<br />

welche nach Rahmenvertrag (§ 78 a – f SGB VIII) durch den jeweils örtlich zuständigen Träger/Hauptbeleger<br />

in der Regel jährlich neu verhandelt werden. Durch den Umstand, dass die Leistungserbringer/Träger zu<br />

nahezu 100 % den BAT/BAT – Ost beigetreten sind bzw. sich an diesen orientieren, ist eine kalenderjährliche<br />

Kostensteigerung unausweichlich.<br />

In die Entgeltverhandlungen fließen außerdem noch die aktuellen Betriebs- und Sachkosten (Kaltmiete,<br />

Wasser, Strom, Kraftstoffe, Versicherungen, Telefon, Lebensmittel etc.) ein, welche in den zurückliegenden<br />

Jahren tendenziell ebenfalls steigend waren.<br />

So ist es selbst bei gleichbleibenden oder sogar sinkenden Fallzahlen so, das die Kosten von Jahr zu Jahr<br />

steigen! Weitere Kosten entstehen durch Annex – Leistungen, welche nicht im Entgelt enthalten sind. Zu<br />

diesen gehören z.B. Erstausstattung mit Bekleidung, Heimfahrtskosten, Ferienzuschüsse, Kosten der<br />

Krankenhilfe – welche nicht über die Krankenkasse gedeckt sind.<br />

Die täglichen Entgelte der von uns genutzten Träger liegen bei Leistungen nach § 34 SGB VIII zwischen 57,13<br />

Euro und 131,52 Euro, abhängig vom konkreten Einzelfall.<br />

6.2.7 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII<br />

6.2.7.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Auf die Hilfe zur Erziehung in Form einer Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 35 SGB<br />

VIII besteht ein Rechtsanspruch, der dem/ den Personensorgeberechtigten zusteht. Die Auswahl dieser Hilfe<br />

als die für die/ den Jugendliche/n geeignete und erforderliche, hat gemeinsam, entsprechend des<br />

<strong>erzieherische</strong>n Bedarfes zu erfolgen.<br />

§ 35 SGB VIII regelt nicht die Dauer der Hilfeleistung oder ihre konkrete Ausgestaltung. Beides lässt sich nicht<br />

vorher festlegen und ist immer wieder im Rahmen des Hilfeplanverfahrens konkret neu zu erarbeiten, da es<br />

sich bei den Adressaten dieser Hilfe meist um besonders gefährdete Jugendliche handelt, die sich häufig<br />

schon einer Vielzahl anderer Maßnahmen unter- bzw. entzogen haben oder bereits strafrechtlich in<br />

Erscheinung getreten sind. Sowohl bezüglich der Leistungsgewährung als auch der –erbringung wird<br />

hierdurch ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten eröffnet.<br />

Gemäß § 35 Satz 2 SGB VIII ist die Hilfe meist auf längere Zeit angelegt, deshalb kommt § 36 Abs. 2 SGB VIII<br />

zur Anwendung, wonach die Entscheidung über die Hilfe bzw. Fortschreibung des Hilfeplanes im<br />

Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte zu erfolgen hat.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 129 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Gemäß §§ 39, 40 SGB VIII haben die Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Einzelbetreuung Anspruch<br />

auf Unterhalt und Krankenhilfe. Die/ der Jugendliche und deren Eltern werden nach §§ 91 ff. SGB VIII zu den<br />

Kosten der Maßnahme herangezogen.<br />

6.2.7.2 Zielsetzung<br />

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung orientiert sich an der aktuellen Lebenssituation des<br />

Jugendlichen und soll helfen, ein für den Jugendlichen realistisches Lebenskonzept zu erarbeiten. Durch diese<br />

Hilfe sollen Jugendliche u.a. beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen unterstützt werden. Sie<br />

sollen sich beim Erleben unterschiedlichster Erfahrungen ihrer Stärken und Schwächen bewusst werden<br />

können und mit sozialpädagogischer und ergänzender therapeutischer Hilfe wieder eine Integration in die<br />

Gesellschaft finden.<br />

Stationäre Maßnahmen finden im Bedarfsfall auch im Ausland statt. Ambulante Maßnahmen beziehen das<br />

Lebensumfeld des Jugendlichen intensiv mit ein und sollen eine Heimunterbringung vermeiden helfen.<br />

6.2.7.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

In <strong>Jena</strong> werden Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuungen derzeit von folgenden Trägern angeboten:<br />

ambulant:<br />

• Thüringer Sozialakademie e.V.<br />

• Verein Hilfe vor Ort e.V.<br />

• Honorarkräfte des Jugendamtes analog § 30 SGB VIII<br />

stationär:<br />

• Verein „Pfad ins Leben“ e.V. mit Sitz in Altenberga<br />

6.2.7.4 Bedarfsanalyse<br />

Gegenüber 2000 haben sich die<br />

Fallzahlen bei dieser Hilfeform<br />

zwischenzeitlich erhöht, wobei<br />

inzwischen wieder eine<br />

Verringerung festgestellt werden<br />

kann. Der Bedarf liegt derzeit bei<br />

ca. 10 <strong>Hilfen</strong> pro Jahr.<br />

Die bestehenden Angebote sind<br />

dem Bedarf entsprechend.<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 35 SGB VIII<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

männlich<br />

weiblich<br />

6.2.7.5 Maßnahmenplanung<br />

Die Aufrechterhaltung der stationären und ambulanten Angebote und Dienste ist anzustreben. Die<br />

Honorarkräfte, die bisher diese Hilfe erbrachten, sollen perspektivisch ebenfalls im zu gründenden<br />

Trägerverbund angegliedert werden.(siehe 6.2.2.5)<br />

Insbesondere bei Auslandsmaßnahmen ist bereits bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass die<br />

personelle Kontinuität auch in der weiteren Betreuung in Deutschland aufrecht erhalten wird.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 130 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

In dieser Hilfeform wird dem Betreuer des Jugendlichen ein hohes Maß an Risikobereitschaft, Flexibilität,<br />

Spontaneität und Einsatzbereitschaft abverlangt. Parallel zur fachlichen und persönlichen Stabilität des<br />

Betreuers ist auch die Motivation, vorübergehend die eigene Privatsphäre aufzugeben, von großer Bedeutung.<br />

Eine Ausbildung als Sozialpädagogen/in, Sozialarbeitern/in oder Erzieher/in mit sozialpädagogischer<br />

Zusatzausbildung ist unabdingbare Voraussetzung.<br />

Supervision und Fallreflexion sind vom Träger zu organisieren.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

Keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Bei stationären Maßnahmen erfolgt die Betreuung im Verhältnis 1:1 rund um die Uhr. Ist diese<br />

Betreuungsform an eine Auslandsmaßnahme gekoppelt, beträgt die Hilfedauer mindestens zwei Jahre (1Jahr<br />

Ausland, 1 Jahr Reintegrationsphase)<br />

In der ambulanten Hilfeform ist eine intensive Betreuung des Jugendlichen vor Ort in seinem familiären Umfeld<br />

notwendig. Die Eltern werden in den Hilfeprozess intensiv eingebunden. Die Dauer der Maßnahme ist vorerst<br />

befristet für ca. 6 Monate und kann mit einem wöchentlichen Umfang von 15-25 Stunden vorgehalten werden.<br />

In diesen 6 Monaten ist durch regelmäßige und kurzfristigere Hilfeplanungen der Erfolg und die Zielerreichung<br />

zu überprüfen, um den Betreuungsumfang zu verringern bzw. unter Umständen zu erhöhen.<br />

6.2.7.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Diese ergeben sich aus entsprechenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen,<br />

welche nach Rahmenvertrag (§ 78 a – f SGB VIII) durch den jeweils örtlich zuständigen Träger/Hauptbeleger<br />

in der Regel jährlich neu verhandelt werden. Durch den Umstand, dass die Leistungserbringer/Träger zu<br />

nahezu 100 % den BAT/BAT – Ost beigetreten sind bzw. sich an diesen orientieren, ist eine kalenderjährliche<br />

Kostensteigerung unausweichlich.<br />

In die Entgeltverhandlungen fließen außerdem noch die aktuellen Betriebs- und Sachkosten (Kaltmiete,<br />

Wasser, Strom, Kraftstoffe, Versicherungen, Telefon, Lebensmittel etc.) ein, welche in den zurückliegenden<br />

Jahren tendenziell ebenfalls steigend waren.<br />

So ist es selbst bei gleichbleibenden oder sogar sinkenden Fallzahlen so, das die Kosten von Jahr zu Jahr<br />

steigen! Weitere Kosten entstehen durch Annex – Leistungen, welche nicht im Entgelt enthalten sind. Zu<br />

diesen gehören z.B. Erstausstattung mit Bekleidung, Heimfahrtskosten, Ferienzuschüsse, Kosten der<br />

Krankenhilfe – welche nicht über die Krankenkasse gedeckt sind.<br />

Die täglichen Entgelte der von uns genutzten Träger liegen bei Leistungen nach § 35 SGB VIII zwischen 93,00<br />

Euro bis 187,51 Euro, abhängig vom Einzelfall.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 131 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.3 Unterstützung von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen (§35a SGB VIII)<br />

6.3.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Rechtsgrundlagen für die Eingliederungshilfe sind §§ 10, 35a SGB VIII und das SGB IX. Die Vorschriften<br />

regeln die Hilfeleistung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und diejenigen, die von einer solchen<br />

Behinderung bedroht sind. Im Gegensatz zu den Regelungen des BSHG kommt es nicht auf eine<br />

Differenzierung bezüglich der Dauer oder Wesentlichkeit an.<br />

Der Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe ergibt sich auch nach der Einführung des SGB IX aus § 35a SGB<br />

VIII und steht unmittelbar den betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu, wobei sie sich<br />

bis zum 16. Lebensjahr von ihren Sorgeberechtigten vertreten lassen können. Hinzugekommen sind durch<br />

das SGB IX jedoch einheitliche Verfahrensregelungen für alle Rehabilitationsträger, durch die der Zugang zu<br />

einer Hilfe für die Anspruchsberechtigten vereinfacht und erleichtert sowie diese Träger zu besserer<br />

Zusammenarbeit verpflichtet werden.<br />

Eine der bedeutsamen Regelungen ist insbesondere § 2 SGB IX, der einen einheitlich verbindlichen Begriff<br />

der Behinderung sowie der drohenden Behinderung definiert und damit die Grundlage für § 35a SGB VIII<br />

bildet. Dieser ist damit neu gefasst und die bisherige, an Defiziten anknüpfenden Formulierungen der §§ 1-3<br />

der Eingliederungs-Hilfe-VO durch die Feststellung bzw. Prognose einer Zustandsabweichung ersetzt. Die<br />

Leistungsvoraussetzungen für § 35a SGB IX sind unverändert, die Auswirkungen einer<br />

Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, für deren Beurteilung<br />

neben der ärztlichen Stellungnahme eine fachliche Beurteilung notwendig ist, an der neben dem Arzt vor allem<br />

Fachkräfte des JA sowie Betroffene und deren Eltern beteiligt sind (§ 36 SGB VIII).<br />

Weiterhin verpflichtet § 14 SGB IX die Jugendhilfeträger in den Fällen des § 35a SGB VIII dazu, die<br />

entsprechenden Fristen einzuhalten, innerhalb derer sie ihre Zuständigkeit klären und über Antrag inhaltlich<br />

entscheiden sollen: Innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang ist die Entscheidung über Zuständigkeit zu<br />

treffen, andernfalls ist dieser unverzüglich an den seiner Auffassung nach zuständigen Rehabilitationsträger<br />

weiterzuleiten. Danach ist unverzüglich der Rehabedarf festzustellen und innerhalb von 3 Wochen nach<br />

Antragseingang zu entscheiden. Für den Fall, dass zur Abklärung ein ärztliches Gutachten notwendig ist, ist<br />

eine Entscheidung 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens (§ 35a SGB VIII spricht von ärztlicher<br />

Stellungnahme) zu treffen.<br />

Gewährt werden durch die Jugendhilfe <strong>Hilfen</strong> zur medizinischen, beruflichen und sozialen Eingliederung (§§ 5,<br />

6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX).<br />

In Analogie zu den <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung werden das Kind oder der Jugendliche und seine Eltern nach §§ 91 ff.<br />

SGB VIII zu den Kosten der Hilfe herangezogen, wenn es sich hierbei um teil- bzw. stationäre Maßnahmen<br />

handelt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 132 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.3.2 Zielsetzung<br />

Bei Kindern sollte die Hilfegewährung so früh wie möglich einsetzen, um weiteren Beeinträchtigungen<br />

vorbeugen zu können. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss wieder erreicht werden.<br />

Vorrangiges Ziel dieser Hilfe ist daher die Förderung der Verselbstständigung und die Integration in die<br />

Gesellschaft. Eine Einbindung des familiären Umfeldes, im Einzelfall auch mit einer zusätzlichen ambulanten<br />

Hilfe, ist unabdingbar.<br />

Konkretes Ziel der Einzelbeschulung ist die Wiedereingliederung in den für das Kind möglichen Bildungsgang,<br />

langfristig die Schaffung von Grundlagen für die Erlangung eines Schulabschlusses.<br />

6.3.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

In <strong>Jena</strong> gibt es verschiedene Angebote, die therapeutische Leistungen anbieten.<br />

Bundesweit werden Jugendliche mit verschiedenen Suchtproblematiken in Einrichtungen betreut.<br />

Das Kooperationsprojekt „Einzelbeschulung“ zwischen Staatlichem Schulamt, DRK Kreisverband <strong>Jena</strong> –<br />

Eisenberg - Stadtroda e.V., Jugendamt und Amt für Kultur und Bildung für Kinder im Grundschulalter, die<br />

insbesondere durch abweichendes Lern- und Sozialverhalten aufgefallen sind und für die vorübergehend<br />

sonderpädagogische und therapeutische Hilfe notwendig ist.<br />

6.3.4 Bedarfsanalyse<br />

Die Fallzahlen steigen seit 2001<br />

kontinuierlich. Waren es im Jahr<br />

2000 noch ca. 10 Fälle pro Jahr,<br />

so hat sich die Zahl im Jahr 2003<br />

vervierfacht.<br />

Für die schulische Förderung<br />

fehlte bisher in <strong>Jena</strong> ein Angebot.<br />

Seit dem Schuljahr 2003/2004<br />

werden 5 Schüler im<br />

Einzelschulprojekt betreut. Für<br />

diese Kinder gab es an <strong>Jena</strong>er<br />

Schulen keine erkennbare<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Fallzahlentwicklung § 35a SGB VIII<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

männlich<br />

weiblich<br />

Perspektive. Durch die Manifestierung von Problemlagen wäre der <strong>erzieherische</strong> Bedarf absehbar so immens<br />

geworden, dass eine Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe mit einem speziellen Profil der<br />

intensiven schulischen Förderung notwendig geworden wäre. Die Kinder verbleiben aber nunmehr im<br />

Elternhaus und die Familien werden in die Arbeit des Projektes intensiv eingebunden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 133 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.3.5 Maßnahmenplanung<br />

Einzelbeschulung wurde etabliert im Schuljahr 2003/2004 – eine Weiterführung im Schuljahr 2004/2005 wird<br />

derzeit vorbereitet. Die Ergebnisse werden im 1.Quartal 2005 vorgestellt.<br />

Erarbeitung von Standards im Allgemeinen Sozialen Dienst für die besondere Hilfeplanung bei dieser Form<br />

der Hilfegewährung.<br />

Erstellung einer Leistungsbeschreibung des Einzelschulprojektes.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Um die Ganzheitlichkeit der Arbeit mit den Kindern im Einzelschulprojekt gewährleisten zu können, sind<br />

Sonderschulpädagogen/innen und Heilpädagogen/innen in einem Team unerlässlich.<br />

Alle Fachkräfte sollten insbesondere über Empathie und über Erfahrungen in der Elternarbeit verfügen.<br />

Die räumlichen Anforderungen müssen Gruppenarbeit und Einzelförderung ermöglichen. Grundausstattung für<br />

5 Kinder sind:<br />

1 Gruppenraum<br />

2 Unterrichtsräume<br />

1 Bewegungsraum<br />

1 Therapieraum<br />

1 Werkstattraum<br />

1 Büro für die Mitarbeiter/innen<br />

Sanitäre Anlagen<br />

1 Küche oder Kochmöglichkeit<br />

Freifläche<br />

Supervision und Fortbildung sind vom Träger vorzuhalten.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Die Betreuung findet im Rahmen der geltenden Schulzeiten statt.<br />

6.3.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Diese ergeben sich aus entsprechenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen,<br />

welche nach Rahmenvertrag (§ 78 a – f SGB VIII) durch den jeweils örtlich zuständigen Träger/Hauptbeleger<br />

in der Regel jährlich neu verhandelt werden. Durch den Umstand, dass die Leistungserbringer/Träger zu<br />

nahezu 100 % den BAT/BAT – Ost beigetreten sind bzw. sich an diesen orientieren, ist eine kalenderjährliche<br />

Kostensteigerung unausweichlich.<br />

In die Entgeltverhandlungen fließen außerdem noch die aktuellen Betriebs- und Sachkosten (Kaltmiete,<br />

Wasser, Strom, Kraftstoffe, Versicherungen, Telefon, Lebensmittel etc.) ein, welche in den zurückliegenden<br />

Jahren tendenziell ebenfalls steigend waren.<br />

So ist es selbst bei gleichbleibenden oder sogar sinkenden Fallzahlen so, das die Kosten von Jahr zu Jahr<br />

steigen! Weitere Kosten entstehen durch Annex – Leistungen, welche nicht im Entgelt enthalten sind. Zu<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 134 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

diesen gehören z.B. Erstausstattung mit Bekleidung, Heimfahrtskosten, Ferienzuschüsse, Kosten der<br />

Krankenhilfe – welche nicht über die Krankenkasse gedeckt sind.<br />

Die täglichen Entgelte der von uns genutzten Träger betragen bei Leistungen nach § 35a SGB VIII 87,42 Euro<br />

bis 153,32 Euro, abhängig vom Einzelfall.<br />

Hier gibt es derzeit außerdem noch ein Einzelschulprojekt, welches gemeinsam mit dem Schulamt anteilig,<br />

über Zuschuss, finanziert wird.<br />

6.4 Unterstützung der Erziehung von jungen Volljährigen (§ 41 SGB VIII)<br />

6.4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Bei jungen Volljährigen handelt es sich gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII um Personen, die zwar 18, aber noch<br />

nicht 27 Jahre alt sind. Diese haben aus § 41 SGB VIII heraus einen eigenen Rechtsanspruch gegenüber dem<br />

Jugendhilfeträger auf individuelle Hilfe zur weiteren Persönlichkeitsentwicklung und zur Verselbständigung,<br />

soweit diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Von dem rein datumsabhängigen Eintritt der<br />

Volljährigkeit kann die ganz persönliche Lebenssituation eines jungen Menschen abweichen, da insbesondere<br />

die Tendenz zunimmt, infolge verlängerter Schul- und Ausbildungszeiten später selbständig zu werden. Zu<br />

unterscheiden sind dabei diejenigen jungen Menschen, bei denen es um die Weiterführung einer bereits<br />

laufenden und noch nicht abgeschlossenen Maßnahme geht und diejenigen, bei denen sich trotz bereits<br />

eingetretener Volljährigkeit ein <strong>erzieherische</strong>r Bedarf feststellen lässt und die bis zu dieser Zeit noch keine<br />

Hilfemaßnahme in Anspruch genommen haben. Zu nennen sind hier insbesondere suchtgefährdete junge<br />

Menschen, sog. Aussteiger oder auch ehemalige Strafgefangene.<br />

Nicht eindeutig festgelegt, aber unbedingtes Tatbestandsmerkmal für die Leistung nach § 41 SGB VIII ist die<br />

Geeignetheit der Maßnahme, den vorliegenden Bedarf zu decken. Steht von vornherein fest, dass die<br />

Maßnahme keine Erfolgschance hat, ist die Leistung nicht zu gewähren. Bis zum 21., spätestens jedoch dem<br />

27. Lebensjahr, ist davon auszugehen, dass noch weitere Entwicklungsschritte möglich und erreichbar sind.<br />

Ein offensichtliches Kriterium für eine solche Prognose ist die Mitwirkungsbereitschaft und –fähigkeit des<br />

jungen Menschen.<br />

Für Art und Umfang der Hilfe nach § 41 SGB VIII gelten die § 27 Abs. 3, §§ 28 - 30, 33 - 36 und 39, 40<br />

entsprechend (§ 41 Abs. 2 SGB VIII). Diese <strong>Hilfen</strong> sind in der Regel bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu<br />

gewähren. Darüber hinaus können sie nur bei einer im Rahmen einer erneuten, nach einem strengeren<br />

Maßstab stattfindenden Überprüfung des bestehenden Bedarfs festzustellenden Ausnahmesituation gewährt<br />

werden. Die Leistungen nach § 41 SGB VIII gehen denen der Sozialhilfeträger vor (§ 10 Abs. 2 Satz 1 SGB<br />

VIII). Die §§ 91 ff. SGB VIII gelten bei stationären und teilstationären Maßnahmen für die jungen Volljährigen.<br />

6.4.2 Zielsetzung<br />

<strong>Hilfen</strong> nach §§ 27 SGB VIII sollen nicht mit der Volljährigkeit abrupt enden.<br />

Junge Volljährige sollen unterstützt werden, damit sie eine begonnene Schul- oder Berufsausbildung<br />

abschließen können und Anleitung erhalten, zukünftig ihr Leben selbst gestalten zu können. Dafür erhalten sie<br />

Hilfestellung bei der Arbeits- und Wohnungssuche und bei der Lebens- und Haushaltsführung.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 135 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.4.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

Hilfe für junge Volljährige leisten die Einrichtungen, die bereits unter 6.2.1., 6.2.2., 6.2.5., 6.2.6., 6.2.7. und 6.3.<br />

aufgeführt wurden.<br />

6.4.4 Bedarfsanalyse<br />

Der Bedarf bei jungen<br />

Volljährigen, die zuvor eine Hilfe<br />

zur Erziehung erhalten haben,<br />

auf eine Fortführung einer Hilfe<br />

bis zur vollständigen<br />

Verselbständigung ist in den<br />

vergangenen Jahren relativ<br />

gleich bleibend gewesen. Diese<br />

Hilfegewährung<br />

sollte<br />

beibehalten werden, um die<br />

Nachhaltigkeit der <strong>Hilfen</strong> zu<br />

gewährleisten.<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Fallentwicklung § 41 SGB VIII<br />

2001 2002 2003<br />

männlich weiblich<br />

6.4.5 Maßnahmenplanung<br />

Erarbeitung eines Stufenmodells zur Verselbständigung von jungen Volljährigen.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

Es gelten die Aussagen wie unter 6.2.1., 6.2.2., 6.2.5., 6.2.6., 6.2.7. und 6.3. beschrieben.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Die Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf und dem Grad der Verselbstständigung des jungen<br />

Volljährigen. Steht ein Auszug aus der Einrichtung bspw. In eigenen Wohnraum unmittelbar bevor, ist der<br />

Betreuungsaufwand höher.<br />

Es erfolgt bei einer Verselbständigung im eigenen Wohnraum grundsätzlich eine Nachbetreuung von<br />

durchschnittlich 3 Monaten. Dieser Zeitraum differiert je nach Bedarf. In Ausnahmefällen wird eine<br />

Nachbetreuung von mehr als 3 Monaten gewährt.<br />

Die Nachbetreuung wird in der Regel durch den/die Mitarbeiter/in der Einrichtung übernommen, der/die<br />

während der stationären Hilfe bereits der/die Hauptansprechpartner/in war.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 136 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

6.4.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Diese ergeben sich aus entsprechenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen,<br />

welche nach Rahmenvertrag (§ 78 a – f SGB VIII) durch den jeweils örtlich zuständigen Träger/Hauptbeleger<br />

in der Regel jährlich neu verhandelt werden. Durch den Umstand, dass die Leistungserbringer/Träger zu<br />

nahezu 100 % den BAT/BAT – Ost beigetreten sind bzw. sich an diesen orientieren, ist eine kalenderjährliche<br />

Kostensteigerung unausweichlich.<br />

In die Entgeltverhandlungen fließen außerdem noch die aktuellen Betriebs- und Sachkosten (Kaltmiete,<br />

Wasser, Strom, Kraftstoffe, Versicherungen, Telefon, Lebensmittel etc.) ein, welche in den zurückliegenden<br />

Jahren tendenziell ebenfalls steigend waren.<br />

So ist es selbst bei gleichbleibenden oder sogar sinkenden Fallzahlen so, das die Kosten von Jahr zu Jahr<br />

steigen! Weitere Kosten entstehen durch Annex – Leistungen, welche nicht im Entgelt enthalten sind. Zu<br />

diesen gehören z.B. Erstausstattung mit Bekleidung, Heimfahrtskosten, Ferienzuschüsse, Kosten der<br />

Krankenhilfe – welche nicht über die Krankenkasse gedeckt sind.<br />

6.5 Kinder und Jugendliche in Notsituationen (§§ 42, 43 SGB VIII)<br />

6.5.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

§ 42 SGB VIII<br />

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen<br />

§ 42 Abs. 1 SGB VIII räumt dem Jugendamt in den Fällen, in denen das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen<br />

gefährdet ist und die Personensorgeberechtigten nicht willens oder in der Lage sind, diese Gefahr<br />

abzuwenden oder eine Anrufung des Familiengerichts (§ 1666 BGB) zur Abwehr der Gefahr nicht rechtzeitig<br />

erreicht werden kann, die Befugnis ein, über den Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen zu bestimmen.<br />

Gleichzeitig werden während dieser Zeit die sorgerechtlichen Befugnisse ausgeübt, wie Beaufsichtigung,<br />

Erziehung usw.<br />

Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der sog. Selbstmelder (§ 42 Abs. 2 SGB VIII), also diejenigen Kinder<br />

und Jugendlichen, die um Hilfe bitten, und diejenigen, die vom Jugendamt selbst oder durch Dritte dem<br />

Jugendamt gemeldet oder zugeführt werden (§ 42 Abs. 3 SGB VIII).<br />

Bei den Inobhutnahmen selbst handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Die Inobhutnahme ist grundsätzlich<br />

den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe vorbehalten, da ihre Ausübung auf der Grundlage des ihnen<br />

zustehenden staatlichen Wächteramtes erfolgt. Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können nach § 76<br />

Abs. 1 SGB VIII bei der Durchführung beteiligt werden. In der Praxis geschieht dies meist in Form der<br />

Inanspruchnahme der entsprechenden Einrichtungen.<br />

Sämtliche aus dem Tätigwerden entstehenden Befugnisse haben lediglich vorläufigen Charakter. Nach der<br />

Inobhutnahme sind unverzüglich die Personensorgeberechtigten zu informieren. Sollten diese mit der<br />

Maßnahme nicht einverstanden und aufgrund der zur Inobhutnahme führenden Situation eine Übergabe des<br />

Kindes oder Jugendlichen an sie ausgeschlossen sein, ist umgehend eine Entscheidung des<br />

Familiengerichtes herbeizuführen. Dabei entscheidet das Gericht nicht über die Rechtmäßigkeit der<br />

Inobhutnahme, sondern über die sich daran anschließenden notwendigen Maßnahmen zum Wohl des Kindes<br />

oder Jugendlichen.<br />

Während der Inobhutnahme ist der notwendige Unterhalt und Krankenhilfe sicherzustellen (42 Abs. 1 Satz GB<br />

VIII).<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 137 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

§ 43 SGB VIII<br />

Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten<br />

Liegt eine Gefährdung für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen vor ermächtigt § 43 SGB VIII das<br />

Jugendamt dazu, das Kind bzw. den Jugendlichen von der Person oder einer Einrichtung wegzunehmen, bei<br />

der sich das Kind oder der Jugendliche mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten aufhält. Damit ist<br />

nicht Befugnis verbunden, das Kind oder den Jugendlichen vom Personensorgeberechtigten selbst<br />

wegzunehmen, selbst wenn der Aufenthalt dort eine Gefährdung darstellt.<br />

Eine Gefährdung im Sinne des § 1666 BGB ist immer dann anzunehmen, wenn eine gegenwärtige oder<br />

bevorstehende Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen<br />

vorliegt. 17 Ebenso wie in den Fällen des § 42 SGB VIII müssen die Personensorgeberechtigten weder willens<br />

noch in der Lage sein, die Gefahrensituation eigenständig abzuwenden.<br />

§ 43 Abs. 3 SGB VIII verweist hinsichtlich der fachlichen und rechtlichen Ausgestaltung der Maßnahme<br />

ausdrücklich auf die Regelungen des § 42 SGB VIII. Deshalb wird auf die Ausführungen zu § 42 SGB VIII,<br />

insbesondere die zur Anhörung des Kindes oder Jugendlichen, zu den Befugnissen des Jugendamtes<br />

hinsichtlich der vorläufigen Unterbringung und zur Information der Personensorgeberechtigten über die<br />

Maßnahme als auch die zur Anrufung des Familiengerichtes in den Fällen, in denen die<br />

Personensorgeberechtigten der Herausnahme nicht zustimmen, verwiesen.<br />

6.5.2 Zielsetzung und Handlungsbedarf<br />

Die Inobhutnahme als sozialpädagogische Schutzmaßnahme, die der kurzfristigen Klärung der Problemlagen<br />

und der Perspektiventwicklung aus einer Krisensituation dient. Diese in der Regel kurzfristige und vorläufige<br />

Unterbringung ist gekennzeichnet durch den Auftrag, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen,<br />

eine der individuellen Notlage entsprechende Krisenintervention zu gewährleisten sowie die Kinder und<br />

Jugendlichen in ihrer Lage zu beraten und um Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.<br />

Bereitschaftspflege findet im familiären Setting statt und ist somit für die Aufnahme von Säuglingen und<br />

Kleinkindern geeignet, da sie deren spezifischem Bedürfnis nach Geborgenheit, Schutz und emotionaler<br />

Zuwendung Rechnung tragen können.<br />

6.5.3 Bestand an Angeboten und Diensten<br />

<strong>Jena</strong> verfügt über eine Inobhutnahmeeinrichtung mit 3-5 Plätzen, deren Träger die Kinder- und Jugendhäuser<br />

GmbH <strong>Jena</strong> ist.<br />

6.5.4 Bedarfsanalyse<br />

In der Vergangenheit, bis zum Jahr 2001 sind die Fallzahlen ständig steigend gewesen.<br />

Nach der Umstrukturierung der Absicherung der Rufbereitschaft außerhalb der Regelarbeitszeit und der damit<br />

verbundenen intensiveren Betreuung in den hier vorliegenden Fällen konnten bereits im Jahr 2002 erhebliche<br />

Erfolge erzielt werden. Die Fallzahlen halbierten sich. Im Jahr 2003 verstärkte sich dieser Trend noch.<br />

Außerdem wurde im vergangenen Jahr ein Trägerwechsel in der Betreuungseinrichtung mit verringerter<br />

Platzzahl vorgenommen, so dass das nun vorhandene Angebot den tatsächlichen Bedarfen entspricht.<br />

17 MünchKomm-Hinz, SGB VIII, § 43 Rdnr. 3<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 138 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Fallzahlentwicklung §§ 42, 43 SGB VIII SD<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

männlich<br />

weiblich<br />

6.5.5 Maßnahmenplanung<br />

Die Inobhutnahme ist fachlich weiterhin so zu gestalten, dass sowohl die Schutzfunktion als auch die<br />

sozialpädagogische Krisenintervention und die gemeinsame Entwicklung weiterführender Perspektiven und<br />

ggf. <strong>Hilfen</strong> gewährleistet wird.<br />

Die Inobhutnahmeeinrichtung soll in ihrem Bestand erhalten bleiben. Eine Evaluierung des Angebots sollte im<br />

Oktober 2004 erfolgen.<br />

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, für Kinder im Alter von 0-7 Jahren geeignete<br />

Bereitschaftspflegestellen für Krisen- und Notsituationen zu schaffen.<br />

Personelle und sachliche Anforderungen<br />

In der Einrichtung muss eine ausreichende Anzahl von hauptamtlichen Fachkräften, die über einen<br />

sozialpädagogischen Abschluss verfügen, vorhanden sein. Darüber hinaus sollten sie über besondere<br />

Kenntnisse und Erfahrungen mit <strong>Hilfen</strong> für misshandelte, schwer vernachlässigte und/oder sexuell<br />

missbrauchte Kinder und Jugendliche verfügen.<br />

Fortbildung und Supervision ist vom Träger unbedingt zu organisieren.<br />

Die Räume müssen für unterschiedliche Altersgruppen angemessen gestaltet sein. Sie müssen dem Bedarf<br />

der Kinder und Jugendlichen nach Schutz- und Schonraum entsprechen sowie Gelegenheit zu<br />

Beratungsgesprächen und sozialen Kontakten geben.<br />

Sozialräumliche Orientierung<br />

keine<br />

Betreuungsumfang<br />

Die Dauer der Inobhutnahme umfasst in der Regel einen Zeitraum von 14 Tagen. Im Einzelfall ist eine<br />

Inobhutnahme auch über einen längeren Zeitraum notwendig und bedarf einer Begründung.<br />

6.5.6 Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt ebenfalls über Entgeltverhandlungen. Der derzeitige Satz je Tag<br />

beträgt 87,53 Euro. Das Angebot wird in <strong>Jena</strong> durch das Sozialunternehmen Heckel im Haus Lindenhöhe<br />

bereitgestellt. Bei jüngeren Kindern werden Unterbringungen in Kurzzeitpflegestellen ermöglicht.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 139 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

7 Q UALITÄTSENTWICKLUNG<br />

7.1 Standards des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamts<br />

7.1.1 Einführung<br />

Die einzelnen Aufgaben und Ziele des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) orientieren sich am<br />

grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes).<br />

Danach soll sie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen,<br />

Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen<br />

• Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen<br />

• Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen<br />

• dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien<br />

• sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen.<br />

Der ASD des Jugendamtes <strong>Jena</strong> ist ein Sachgebiet innerhalb der Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche<br />

Jugendhilfe des Jugendamtes.<br />

Er hat einen umfassenden Beratungsauftrag und ist in der Regel die erste Anlaufstelle für Hilfeersuchen und<br />

ratsuchende Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären, sozialen und persönlichen<br />

Schwierigkeiten. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des ASD verstehen sich als Ansprechpartner/innen für<br />

diesen Personenkreis.<br />

Ziel der Arbeit ist, im Zusammenwirken aller Beteiligten eine Veränderung zur Verbesserung der<br />

Lebenssituation der Kinder, Jugendlichen und Familien zu erreichen.<br />

Der Auftrag des ASD ist zur Verwirklichung des Rechtes von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer<br />

Entwicklung und Erziehung beizutragen. Dabei macht der ASD gemäß diesen Auftrages Angebote, die von<br />

Bürger/innen in Anspruch genommen werden können. Der hohe Stellenwert des Rechtsanspruches auf<br />

Beratung und Unterstützung in Fragen der Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) und das grundsätzlich verankerte<br />

Selbstbestimmungsrecht der Familie findet hierbei umfassend Beachtung.<br />

Dies schließt einen Aushandlungsprozess über die geeignete und sinnvolle Hilfe ein.<br />

Der Blick ist immer auf das Kind, sein Wohl und seinen Schutz gerichtet. Leistungsempfänger sind die Eltern,<br />

die für ihre Kinder verantwortlich sind und somit an erster Stelle für deren Wohl sorgen müssen. Der Lebensort<br />

der Kinder und Jugendlichen ist die Familie und der ASD sucht nach möglichen <strong>Hilfen</strong> um ihn auch in<br />

schwierigen Familiensituationen zu erhalten.<br />

Die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes steht unter dem Bemühen, bei entstehenden Problemlagen<br />

möglichst frühzeitig die geeigneten <strong>Hilfen</strong> zu entwickeln, um Kindern und Jugendlichen in ihren Familien und<br />

junge Volljährige zu unterstützen.<br />

Die sozialraumbezogene Arbeit ist Bestandteil der Arbeit des ASD. Die Kenntnisse über Angebote innerhalb<br />

des Stadtteils fließen in das Fall-Verstehen und die Hilfeplanung mit ein. Regionale Angebote im Stadtteil<br />

werden vermittelt und genutzt.<br />

Der ASD ist in drei Regionalteams aufgeteilt und mit seinen Räumlichkeiten dezentral im Stadtgebiet verteilt.<br />

Diese Lage ermöglicht eine größere räumliche Nähe zu den Bürger/innen und wird zusätzlich begünstigt durch<br />

gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Räumlichkeiten, die bürgerfreundlich ausgestattet<br />

sind.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 140 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Des Weiteren sollen sie den Anspruch einer ungestörten und vertraulichen Gesprächsatmosphäre<br />

unterstützen.<br />

Die Mitarbeiter/innen der Regionaldienste sind generell erreichbar zu den Sprechzeiten Donnerstag von 8:00 –<br />

12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />

Darüber hinaus kann eine Kontaktaufnahme an Sonn- und Feiertagen in Krisenfällen über den<br />

Bereitschaftsdienst erfolgen.<br />

7.1.2 Prozess der Hilfegewährung<br />

Bei der Gewährung einer Hilfe sind fachliche wie wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. In diesem<br />

Zusammenhang kommt der Fach-/Budgetverantwortung eine besondere Bedeutung zu.<br />

Das Leistungsangebot des ASD richtet sich an Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in familiären,<br />

sozialen und persönlichen Schwierigkeiten.<br />

Kinder und Jugendliche haben das Recht und die Möglichkeit, sich alleine an den ASD zu wenden, wenn sie<br />

Sorgen oder Probleme haben. Auch anschließend müssen die Eltern nicht darüber informiert werden, wenn<br />

dies den Beratungszweck vereiteln würde. In den meisten Fällen aber finden vermittelnde Gespräche und eine<br />

gemeinsame Suche nach Problemlösungen statt.<br />

Das Beratungsangebot zur Abklärung eines Erziehungshilfebedarfs und der weiterführenden Hilfeplanung<br />

wendet sich in erster Linie an die Personensorgeberechtigten. Kinder und Jugendliche werden entsprechend<br />

ihres Alters und Entwicklungsstandes intensiv und umfassend daran beteiligt.<br />

Die Zusammenarbeit zwischen der Familie und dem ASD orientiert sich aus Sicht der zuständigen<br />

Sozialarbeiter/innen an bestimmten Phasen des Beratungs- bzw. Hilfeprozesses, in denen unterschiedliche<br />

methodische Vorgehensweisen zum Tragen kommen.<br />

Die professionelle Haltung der Sozialarbeiter/innen im gesamten Prozess ist geprägt von Wertschätzung,<br />

Gleichwertigkeit, Akzeptanz, Toleranz, Offenheit und Verständnis.<br />

Die Rolle der Sozialarbeiter/innen ist orientiert an seinem/ihrem zentralen Auftrag Kindeswohl, ist orientiert an<br />

Ressourcen, ist geprägt von Kooperation und Transparenz.<br />

In allen Phasen des Prozesses ist eine hohe kommunikative Kompetenz der einzelnen Sozialarbeiter/innen<br />

gefordert, um Auseinandersetzung und Konsenserarbeitung systematisch zu gestalten, Veränderungen<br />

problemlösungsorientiert mit allen Beteiligten voranzutreiben.<br />

Die methodischen Arbeitsformen der Sozialarbeiter/innen liegen in der „Einzelhilfe“ und der<br />

sozialraumbezogenen Arbeit. Im Bereich dieser Arbeit fließen Ansätze aus verschiedenen humanistischen<br />

Therapiekonzepten in die Beratung mit ein (z. B. klientenzentriert, kommunikationstheoretisch).<br />

Der Blick auf das Familiensystem auf dem Hintergrund von familientherapeutischen Konzepten und Methoden<br />

ist ein wesentlicher Faktor für das Fallverstehen und die Hilfeplanung.<br />

7.1.2.1 Hilfeplanprozess<br />

Bei der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII bezieht der ASD zwischenmenschliche Beziehungen, deren<br />

Möglichkeiten und Konflikte, Lebensgeschichte und Lebensentwürfe, Lebensbedingungen und deren<br />

Zusammenhang mit psychischen und/oder psychosomatischen Leiden und Symptomen ein.<br />

Die Entscheidung für eine bedarfgerechte und geeignete Jugendhilfeleistung erfolgt in der Hilfeplanung in<br />

Kooperation zwischen der Fachkraft des ASD dem Kind/Jugendlichen und dem/den Sorgeberechtigten, Eltern<br />

sowie dem Leistungserbringer.<br />

Es erfolgt eine enge Kooperation des ASD mit den Einrichtungen und Diensten der freien Träger der<br />

Jugendhilfe in partnerschaftlicher Weise.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 141 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Die Gesamtverantwortung für die Planung, Umsetzung und Überprüfung der <strong>Hilfen</strong> obliegt dabei stets dem<br />

Träger der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

Termin Dokument Mitwirkung<br />

Erstgespräch<br />

1.Hilfeplangespräch<br />

- aktuelle Situation<br />

- soz. päd. Bedarf<br />

ermitteln<br />

- Zielformulierungen<br />

konkretisieren<br />

Gespräche zur Hilfeplanfortschreibung<br />

in der Regel mit<br />

Hilfebeginn<br />

spätestens 6<br />

Wochen nach<br />

Hilfebeginn<br />

mindestens 2x im<br />

Jahr<br />

vorläufiger Hilfeplan<br />

Hilfeplan<br />

- Zuarbeit zum<br />

Hilfeplan durch den<br />

Leistungserbringer<br />

- Hilfeplanfortschreib<br />

ung<br />

Abschlussgespräch zum Ende der Hilfe - Zuarbeit zum<br />

Gespräch durch<br />

den<br />

Leistungserbringer<br />

- Abschlussprotokoll<br />

immer<br />

- Kinder, Jugendliche, junge<br />

Volljährige,<br />

- Personensorgeberechtigte<br />

- Leistungserbringer<br />

nicht immer:<br />

- Schule / Kita /<br />

Ausbildungsstätte<br />

- weitere <strong>Hilfen</strong> (Beratung,<br />

Psychologen ...)<br />

- nicht sorgeberechtigte<br />

Eltern(teil)<br />

- Familienangehörige/<br />

Bezugspersonen<br />

- Fachdienste<br />

- Betreuer/innen<br />

Vorbereitung des Hilfeplangespräches<br />

• Festlegen der Beteiligten und Ort (in der Regel wechselnd Jugendamt + Einrichtung) durch SA/SP<br />

• Einladung der Beteiligten formlos (Schreiben oder Aktennotiz)<br />

Durchführung des Hilfeplangespräches<br />

• Gesprächsführung durch Sozialarbeiter/in<br />

• Dokumentation des Gespräches durch Sozialarbeiter/in<br />

Dauer des Gespräches<br />

• Einbeziehung aller am Gespräch Beteiligten<br />

• Überprüfung der aktuellen persönlichen Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit (Deckblatt)<br />

• Erarbeitung der Istanalyse (aktuelle Situation aus Sicht aller Beteiligten)<br />

• aktuelle Ressourcen<br />

• <strong>erzieherische</strong>n und sozialpädagogischen Bedarf festlegen<br />

• Zielerreichung überprüfen, Zielüberprüfung<br />

• neue Ziele vereinbaren/Zielkonflikte benennen<br />

• Verantwortlichkeit festlegen<br />

• weitere Vereinbarungen treffen - Aufträge formulieren<br />

• Gesprächsabschluss - neuen Termin vereinbaren<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 142 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Nachbereitung des Hilfeplangespräches<br />

• Formulieren und Schreiben des Hilfeplanes<br />

• Versand (in der Regel auch an die Hilfeempfänger, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige)<br />

• Aufträge realisieren<br />

Zwischen den Hilfeplanungen<br />

• vereinbarte Aufträge abarbeiten<br />

• Besucherkontakte mit Beteiligten reflektieren<br />

• Ggf. Krisenintervention<br />

• Elternarbeit<br />

- Gesprächspartner/in sein bzw. Beratung<br />

- Unterstützung und Motivation bei der Zielereichung und Mitwirkung<br />

- Hausbesuche<br />

- Begleiten bei Behördengängen<br />

- Unterstützen bei Teilnahme der Eltern an Veranstaltungen der Leistungserbringer<br />

- Vermittlung weiterer Hilfsangebote (Beratungsstellen...)<br />

• Zusammenarbeit und Vernetzung von Institutionen (Schule, AA...) und Helfersystemen für und über den<br />

Fall<br />

• Bearbeiten von Anträgen auf Annexleistungen<br />

• Helferkonferenzen/Teamberatungen<br />

• Dokumentation des Fallbedarfs/Statistik<br />

• Supervision<br />

• Vorbereitung von Wiedervorlagen der <strong>Hilfen</strong> in Entscheidungskonferenz<br />

• Schriftverkehr<br />

• Bei ambulanten <strong>Hilfen</strong>, monatliche Kontrolle der Anlage 3<br />

7.1.2.2 Familiengerichtliche Verfahren<br />

Mitwirkung des ASD in Familiengerichtsverfahren basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der § 50 SGB VIII<br />

i. V. m. § 49 a FGG und §§ 1 und 2 SGB VIII mit dem Ziel, die Personensorgeberechtigten zu beraten, die<br />

Leistungen des SGB VIII darzulegen und das Kindeswohlinteresse in das gerichtliche Verfahren einzubringen.<br />

Folgende Prinzipien sind in der Beratungstätigkeit bindend:<br />

• Förderung und Unterstützung der außergerichtlichen Konfliktregelung zum Wohle des Kindes<br />

• Einbringung von <strong>erzieherische</strong>n und sozialen Gesichtspunkten des Minderjährigen<br />

• Erzielung einvernehmlicher Regelungen im Familiengerichtsverfahren unter Wahrung der<br />

Kindesinteressen<br />

• Entscheidung zum Wohl des Kindes herbeiführen<br />

• Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe und Gefährdungen zu erkennen und durch<br />

Vorschläge/Leistungen usw. abzuwenden<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 143 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

7.1.2.3 Unterstützungsprozesse<br />

7.1.2.3.1 Kindeswohlgefährdung<br />

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist ein Ziel der Kinder- und Jugendhilfe (§<br />

1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) 18 . Diese Aufgabe gewinnt besondere Bedeutung im Zusammenhang mit einer<br />

Kindeswohlgefährdung. Kinderschutz als Maßnahme gegen Kindeswohlgefährdung hat eine doppelte<br />

Aufgabenstellung:<br />

a) Zum einen geht es darum, Kindeswohl dadurch zu sichern, dass vor allem Eltern in<br />

ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt und gestärkt werden (Hilfe durch<br />

Unterstützung).<br />

Die Erziehungsverantwortung bleibt bei den Eltern.<br />

b) Daneben sichert die Jugendhilfe anstelle der Eltern, falls diese nicht bereit oder in der<br />

Lage sind, durch Intervention das Wohl des Kindes. Dies geschieht durch Anrufung<br />

des Familiengerichts mit dem Ziel einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB und<br />

anschließender Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen<br />

Familie durch den Pfleger oder Vormund nach §§ 27, 33, 34 SGB VIII oder in akuten<br />

Notfällen durch Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII oder durch Herausnahme nach §<br />

43 SGB VIII (Hilfe durch Intervention).<br />

Insofern ist das staatliche Wächteramt in dieser Doppelfunktion zu sehen: Das staatliche Wächteramt<br />

beinhaltet Hilfe für das Kind durch Unterstützung der Eltern und anderer Personensorgeberechtigter und Hilfe<br />

für das Kind durch Intervention, wobei für die Wahl der Mittel der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit<br />

maßgeblich ist. Die sachgerechte Erledigung dieser Pflichtaufgaben erfordert die Einhaltung fachlicher<br />

Bearbeitungs- und Verfahrensstandards.<br />

Eine Entscheidung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt zunächst eine Einschätzung der Art<br />

und Schwere der Beeinträchtigung des Kindeswohls voraus. Dabei ist zwischen Fällen mit einer weniger<br />

intensiven bis geringfügigen oder nicht akut drohenden Gefährdung des Kindeswohls unterhalb der<br />

Eingriffsschwelle nach §§ 1666, 1666 a BGB (Hilfe durch Unterstützung) und Fällen akuter Gefährdung durch<br />

Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung oder akuter Wiederholungsgefahr bei bereits<br />

eingetretenen Kindesmisshandlungen (Hilfe durch Intervention) zu unterscheiden.<br />

Die Verpflichtung zum Tätigwerden des Jugendamts ergibt sich aus dem Schutzauftrag nach § 1 Abs. 3 Nr. 3<br />

SGB VIII, der wiederum seine Grundlage im staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 GG hat. Für die<br />

örtliche Zuständigkeit gelten die Regelungen des § 86 SGB VIII. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit<br />

sofortigen Handelns ist auf § 86 d SGB VIII hinzuweisen, der den örtlichen Träger zum Tätigwerden<br />

verpflichtet, in dessen Bereich sich das Kind tatsächlich aufhält.<br />

Eingang der Erstmitteilung beim ASD<br />

Jede Mitteilung (schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch – auch anonym), die Anhaltspunkte für eine<br />

Kindeswohlgefährdung enthält, ist von der informierten Fachkraft schriftlich aufzunehmen und zu<br />

unterschreiben. Durch konkrete Nachfragen bei der Aufnahme der Erstmitteilung trägt sie zur möglichst<br />

weitgehenden Aufklärung des vorgetragenen Sachverhalts bei.<br />

Mit der Aufnahme der Mitteilung entsteht ein Fall, der unverzüglich zu bearbeiten ist, und zwar<br />

• in eigener Zuständigkeit oder<br />

• durch sofortige persönliche Weiterleitung an die zuständige Fachkraft oder ihre Vertretung.<br />

18 Die hier aufgeführten Standards sind den fachlichen Empfehlungen des Deutschen Städtetages entnommen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 144 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Ist die zuständige Fachkraft oder ihre Vertretung nicht erreichbar oder kommt die Abgabe des Falls aus<br />

anderen Gründen nicht zustande, bleibt die aufnehmende Fachkraft zuständig (amtsinterne Eilzuständigkeit).<br />

Der nächste Vorgesetzte wird über die Mitteilung der Kindeswohlgefährdung umgehend informiert.<br />

Sofern Mitteilungen oder Erkenntnisse über eine Kindeswohlgefährdung nicht beim ASD, sondern an anderer<br />

Stelle im Jugendamt (z. B. in einer Tageseinrichtung oder in einer Beratungsstelle) aufgenommen werden, ist<br />

es die vorrangige Aufgabe der dortigen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, unverzüglich die zuständige<br />

Sozialarbeiterin oder den zuständigen Sozialarbeiter des ASD, ggf. dessen Vertretung oder den<br />

Bereitschaftsdienst des Jugendamtes zu informieren.<br />

Um die Bedeutung der Mitteilung einschätzen und bewerten zu können, ist in der Regel ein Hausbesuch zur<br />

Kontaktaufnahme zur Familie notwendig. Der Hausbesuch erfolgt – wenn nach Informationslage nötig – zu<br />

zweit mit dem Ziel, eine richtige Einschätzung und Bewertung zu dem Zustand des Kindes, seinen<br />

Lebensbedingungen und seiner Entwicklungsperspektive vorzunehmen.<br />

Dies umfasst:<br />

• die häusliche und soziale Situation der Familie<br />

• das Erscheinungsbild des Kindes und sein Verhalten<br />

• das Kooperationsverhalten und die Ressourcen der Eltern oder des erziehenden Elternteils.<br />

Gibt es Anhaltspunkte für eine gegenwärtige oder akut drohende Kindesvernachlässigung oder<br />

Kindesmisshandlung, so ist der Hausbesuch unverzüglich durchzuführen.<br />

Einzubeziehen sind, je nach Lage des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen<br />

(§§ 61 bis 65 SGB VIII):<br />

• ein Arzt zur Feststellung des körperlichen Zustands des Kindes, insbesondere bei kleineren Kindern oder<br />

bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist die medizinische Abklärung des Gesundheitszustands zu<br />

veranlassen<br />

• die Polizei, wenn der Zutritt zur Wohnung verwehrt (die Fachkräfte des Jugendamts haben kein Recht<br />

zum Betreten der Wohnung) oder wenn die Anwendung des unmittelbaren Zwangs notwendig wird, um<br />

die Herausnahme des Kindes aus der eigenen Familie und Inobhutnahme zu erreichen<br />

• Fachkräfte anderer Institutionen, wie Kindergarten, Schule, Beratungsdienste, wenn diese zur Beurteilung<br />

der Gefährdungslage beitragen können.<br />

Um zu verhindern, dass Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung durch die Eltern oder den<br />

erziehenden Elternteil verdeckt werden, kann es im Einzelfall angezeigt sein, vor einem Hausbesuch die<br />

ersten Eindrücke außerhalb des Hauses anderenorts, wie z. B. im Kindergarten oder in der Schule, zu<br />

gewinnen. Sofern dabei eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes die Inobhutnahme erfordert, so ist sie<br />

vorzunehmen (§ 42 Abs. 3 SGB VIII).<br />

Im Anschluss an den Hausbesuch werden der erste Eindruck und eine vorläufige Einschätzung mit Hinweisen<br />

zur weiteren Bearbeitung schriftlich festgehalten. Der nächste Vorgesetzte wird informiert, er überprüft die<br />

Einhaltung der festgelegten Standards in der Bearbeitung und leistet bei Bedarf fachliche Beratung.<br />

Risikoeinschätzung<br />

Bei der richtigen Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse und der richtigen Risikoeinschätzung ist zwischen<br />

den Fällen, in denen das Jugendamt durch die Mitteilung mit Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung erstmals<br />

auf die Familie aufmerksam wird, und den Fällen, in denen zu der Familie bereits Kontakt besteht, zu<br />

unterscheiden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 145 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Risikoeinschätzung bei bisher nicht bekannten Familien<br />

Auf Seiten des Jugendamts geht es vor der Entscheidung, in welchem Umfang und in welcher Form <strong>Hilfen</strong><br />

geeignet und erforderlich sind, um die Bewertung der Sachlage und um die Einschätzung des Hilfebedarfs.<br />

Der Hilfebedarf richtet sich auch danach, welche Risiken für die Betroffenen mit welcher möglichen Hilfeform<br />

bzw. Intervention verbunden sind. Bei Risikoeinschätzungen in Bezug auf zukünftige Entwicklungen und<br />

Verhaltensweisen sind Beurteilungsprobleme immanent.<br />

Die Einhaltung fachlich qualifizierter Verfahrensstandards kann zwar aufgrund der Schwierigkeiten bei der<br />

Bewertung von Kindeswohlgefährdungen eine strafrechtliche Verantwortung der Fachkräfte in der Jugendhilfe<br />

grundsätzlich nicht ausschließen, die Unsicherheiten können aber minimiert werden, wenn die<br />

Risikoeinschätzung für die Zukunft in einem standardisierten Verfahren bewusst reflektiert wird.<br />

Hierzu gehört die grundsätzliche Einbeziehung von Dienstvorgesetzten und/oder anderen Fachkräften (Team).<br />

Bei der Bewertung der notwendigen und geeigneten Hilfe wird daher der Aspekt des Kindesschutzes einer<br />

eigenen Bewertung zugeführt und die getroffenen Feststellungen eigens dokumentiert. Eine richtige<br />

Einschätzung des evtl. vorhandenen Risikos für das Wohl des Kindes in einer Familie kann durch die<br />

Beantwortung folgender vier Fragen zur Einstellung und zum Verhalten der (sorgeberechtigten) Eltern und zur<br />

Position des Kindes gefördert werden.<br />

1. Gewährleistung des Kindeswohls: Inwieweit ist das Wohl des Kindes durch die Sorgeberechtigten<br />

gewährleistet oder ist dies nur z. T. oder überhaupt nicht der Fall?<br />

2. Problemakzeptanz: Sehen die Sorgeberechtigten und die Kinder selbst ein Problem oder ist dies weniger<br />

oder gar nicht der Fall?<br />

3. Problemkongruenz: Stimmen die Sorgeberechtigten und die beteiligten Fachkräfte in der<br />

Problemkonstruktion überein oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall?<br />

4. Hilfeakzeptanz: Sind die betroffenen Sorgeberechtigten und Kinder bereit, die ihnen gemachten<br />

Hilfeangebote anzunehmen und zu nutzen oder ist dies nur z. T. oder gar nicht der Fall?<br />

Die Einschätzung der Schwere des Gefährdungsrisikos ist darüber hinaus auch vom Alter des Kindes und der<br />

Art der Gefährdung abhängig. Diese Beurteilungen können in einer fachlich standardisierten Skala erfasst<br />

werden, um die Risikoeinschätzung transparent zu machen.<br />

Risikoeinschätzung in Familien, die bereits im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden<br />

Auch in Fällen, in denen Jugendhilfe mit unterstützenden Leistungen in der Familie tätig ist, ist bei der<br />

Begleitung des Hilfeprozesses des Falls neben der Wirkungskontrolle zu den getroffenen Maßnahmen die<br />

Sicherung des Kindeswohls eigens zu beachten und zu bewerten.<br />

Die Lebensbedingungen und die Entwicklung des Kindes, d. h.<br />

• die häusliche und soziale Situation der Familie<br />

• das Erscheinungsbild und Verhalten des Kindes und<br />

• das Kooperationsverhalten der Eltern/des erziehenden Elternteils<br />

sind laufend dahingehend zu bewerten, ob sich eine Gefährdung des Kindeswohls abzeichnet.<br />

Die Risikoeinschätzung ist unter den oben bereits genannten vier Fragestellungen<br />

1. Gewährleistung des Kindeswohls<br />

2. Problemakzeptanz<br />

3. Problemkongruenz und<br />

4. Hilfeakzeptanz<br />

laufend vorzunehmen.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 146 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Risikoeinschätzung im Kontext von Zusammenarbeit mit der Familie und Hilfeplanung<br />

Bei bestehender Hilfeakzeptanz<br />

Nehmen die Eltern Beratung an und wünschen unterstützende <strong>Hilfen</strong>, dann kommt das Hilfeplanverfahren als<br />

Grundlage der Entscheidung für die Gewährung der notwendigen und geeigneten Hilfe zur Erziehung nach §§<br />

27 ff., 36 SGB VIII in Gang (Hilfe durch Unterstützung). Der Hilfeplan beinhaltet unabhängig vom Vorliegen<br />

einer akuten Gefährdung durch Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung immer auch ein der<br />

Familie bekanntes Schutz- und Kontrollkonzept. Dieses Konzept legt insbesondere den Informationsaustausch<br />

zwischen den Fachkräften (regelmäßig und in Krisensituationen) sowie deren Rolle und Aufgaben (Hilfe und<br />

Kontrolle/Sicherung des Wohls des Kindes) fest.<br />

Bei nicht bestehender Hilfeakzeptanz<br />

Bei den Eltern wird um die Annahme von Beratung und Unterstützung geworben. Lehnen die Eltern Beratung<br />

und Unterstützung des ASD ab, ist zu klären, ob dies mit Blick auf die Situation des Kindes hinnehmbar oder<br />

ob zur weiteren Sachverhaltsaufklärung oder zur Installierung von <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung das Familiengericht<br />

nach § 50 Abs. 3 SGB VIII anzurufen ist. Hier ist die Beratung durch den nächsten Dienstvorgesetzten<br />

und/oder im kollegialen Team in Anspruch zu nehmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu beachten:<br />

Eine akute Gefährdung durch Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung liegt nicht vor<br />

Wird bezogen auf das Kind eine Situation angetroffen, die zwar eine Kindeswohlgefährdung möglich<br />

erscheinen lässt, bei der aber eine akute Gefährdung durch Kindesvernachlässigung oder<br />

Kindesmisshandlung nicht festgestellt werden kann, wird ein oder werden mehrere<br />

Hausbesuche/Kontrolltermine vereinbart. In schwerwiegenden Fällen müssen Hausbesuche in kurzer Folge<br />

(mindestens wöchentliche Hausbesuche) – ggf. auch unangemeldet – durchgeführt werden.<br />

Können in diesen Fällen innerhalb von drei Monaten keine beschreibbaren Fortschritte in der häuslichen und<br />

sozialen Situation der Familie und/oder beim Erscheinungsbild des Kindes festgestellt werden, ist der Fall im<br />

Team und in dringenden Fällen unter Hinzuziehung der Leitung zu beraten.<br />

Eine akute Gefährdung durch Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung liegt vor<br />

Liegt eine akute Gefährdung für das Kind vor, sind die notwendigen Schritte der Herausnahme und<br />

Inobhutnahme des Kindes unverzüglich einzuleiten und das Familiengericht einzuschalten.<br />

Erscheint die Anwendung des unmittelbaren Zwangs notwendig, ist die Polizei hinzuziehen.<br />

Anrufung des Familiengerichts<br />

Grundsätzlich ist das Familiengericht anzurufen, wenn dies zur Abwehr einer Gefährdung des Wohls des<br />

Kindes erforderlich ist (§ 50 Abs. 3 SGB VIII). Die Grundlage bilden hier die Einschätzung und Bewertung der<br />

fallverantwortlichen Fachkraft zur häuslichen und sozialen Situation der Familie, zum Erscheinungsbild und<br />

dem Verhalten des Kindes und zum Kooperationsverhalten und den Ressourcen der Eltern oder des<br />

erziehenden Elternteils sowie die Risikoeinschätzung bezogen auf die vier Fragen „Gewährleistung des<br />

Kindeswohls, Problemakzeptanz, Problemkongruenz und Hilfeakzeptanz“.<br />

Die Einschaltung des Familiengerichts erscheint auch in den Fällen angezeigt, in denen eine Gefährdung des<br />

Kindeswohls zwar noch nicht zweifelsfrei angenommen werden kann, jedoch verschiedene<br />

Verdachtsmomente auf eine konkrete Gefährdung hinweisen oder wenn sich die Situation der Familie und die<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 147 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Bereitschaft der Eltern zur Mitwirkung als labil darstellt und vor diesem Hintergrund eine konkrete Gefährdung<br />

des Kindeswohls angenommen werden kann.<br />

Vor einer Anrufung des Familiengerichts hat sich die fallverantwortliche Fachkraft im kollegialen Team zu<br />

beraten und die/den nächste/n Vorgesetzte/n zu informieren.<br />

Eil-Fälle sind unverzüglich mit einer/einem Vorgesetzten zu beraten und entsprechende Hinweise sowie<br />

Anträge sind per Fax dem Familiengericht zur Entscheidung zu übermitteln.<br />

Dokumentation<br />

Eine Dokumentation,<br />

• der Einschätzung und Bewertung der Lebensbedingungen der Familie und der Entwicklung des Kindes<br />

• der Risikoeinschätzung zur konkreten Gefährdung des Kindes sowie<br />

• der Beratungs- und Hilfeprozesse<br />

dient der Überprüfbarkeit des Falls und ist die Grundlage für die weitere Arbeit in der Familie, insbesondere<br />

auch bei Abwesenheit der zuständigen Fachkraft für die Vertretungskraft und bei einem<br />

Zuständigkeitswechsel für die nachfolgende Fachkraft.<br />

Aus der Dokumentation ergibt sich:<br />

• die Fallaufnahme und der Entscheidungsverlauf ab bekannt werden des Hilfebedarfs bis zum Einsetzen<br />

einer Hilfe<br />

• die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Beteiligten und mehreren Fachkräften über Art, Umfang und<br />

Notwendigkeit der Leistung<br />

• die Faktenlage bei der Risikobetrachtung und die Bewertungen zur Risikoeinschätzung<br />

• eine eigene Darstellung der Überlegungen und Entscheidungen zum konkreten Schutzkonzept für das<br />

Kind und über die getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Darstellung konkreter Zielschritte und<br />

Zeitperspektiven.<br />

Sofern eine Hilfe zur Erziehung für voraussichtlich längere Zeit einzuleiten ist, wird die Dokumentation<br />

Gegenstand des Hilfeplans. Sollten sich innerhalb der vereinbarten Fristen nennenswerte Abweichungen von<br />

der Hilfeplanung ergeben oder sich die Situation dramatisch verschlechtern, ist auch eine neue Bewertung des<br />

Schutzkonzepts vorzunehmen und die hierbei gefundenen Erkenntnisse sind zu dokumentieren.<br />

Fallabgabe und Fallübernahme durch Zuständigkeitswechsel<br />

Die abgebende Fachkraft hat die Fallübergabe an die übernehmende Fachkraft so zu gestalten, dass sich die<br />

übernehmende Fachkraft darauf verlassen kann, alle relevanten Informationen, insbesondere solche erhalten<br />

zu haben, die die Möglichkeit einer zukünftigen Kindeswohlgefährdung nahe legen.<br />

Vor der Abgabe des Falls, gleichgültig ob dafür eine Karteikarte, eine Erziehungshilfeakte oder eine<br />

Familien/Vormundschaftsgerichtsakte angelegt worden ist, ist deswegen ein zusammenfassender<br />

Sachstandsvermerk anzufertigen. Dieser hat besondere Probleme bzw. Konflikte zu kennzeichnen und<br />

Aspekte kenntlich zu machen, die bei der Zusammenarbeit mit der Familie zu beachten sind.<br />

Bei Verdacht auf Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung sind die entsprechenden Anhaltspunkte<br />

und Einschätzungen besonders hervorzuheben. Für die Transparenz der Darstellung ist die abgebende<br />

Fachkraft verantwortlich.<br />

Grundsätzlich muss ein persönliches Fallübergabegespräch zwischen der bisher zuständigen und der künftig<br />

zuständigen Fachkraft stattfinden. Die/der Dienstvorgesetzte der fallübernehmenden Fachkraft bestätigt durch<br />

Unterschrift die Kenntnisnahme des zusammenfassenden Sachstandsvermerks.<br />

Ist ein Übergabegespräch nicht möglich, weil z. B. die betreffenden Familien den Jugendamtsbezirk verlassen<br />

und ein anderes Jugendamt zuständig wird, so ist der zusammenfassende Sachstandsvermerk dem<br />

zuständigen Jugendamt umgehend in doppelter Ausfertigung zuzusenden und in einem Telefongespräch der<br />

neu zuständigen Fachkraft zu erläutern.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 148 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Über dieses Gespräch ist eine kurze Niederschrift zu fertigen, vom fallabgebenden Jugendamt dem nunmehr<br />

zuständigen Jugendamt zuzuleiten und vom zuständigen Jugendamt gegenzuzeichnen und dem abgebenden<br />

Jugendamt wieder zurückzuschicken.<br />

Beachtung des Datenschutzes<br />

Allgemeine Vorbemerkung<br />

Der Schutz personenbezogener Daten (sowohl bei der Erhebung als auch bei der Weitergabe) ist eine<br />

wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit pädagogischer <strong>Hilfen</strong> und damit eine Bedingung fachlich<br />

qualifizierten Handelns. Auf der einen Seite ist das Jugendamt auf die Kenntnis persönlicher Daten<br />

angewiesen, um eine bedarfsgerechte Hilfe leisten und das Gefährdungsrisiko des Kindes möglichst gut<br />

einschätzen zu können. Auf der anderen Seite sind Eltern, aber auch Kinder und Jugendliche teilweise nur<br />

bereit und in der Lage, offen über ihre Probleme und Belastungen zu sprechen, wenn sie davon ausgehen<br />

können, dass diese Daten vertraulich behandelt werden.<br />

Nach § 35 SGB I hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, dass der Sozialleistungsträger die ihn betreffenden<br />

Sozialdaten nicht unbefugt erhebt, verarbeitet und nutzt. Als Konsequenz für die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter der Jugendhilfe heißt dies, dass mit Daten der jungen Menschen und ihrer Familien sehr sorgsam<br />

umgegangen werden muss und eine Übermittlung von Daten an andere Stellen nur möglich ist, wenn hierfür<br />

eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt oder eine gesetzliche Norm dies ausdrücklich erlaubt. Im<br />

Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass es keine Auskunftsverpflichtung oder Verpflichtung zur Vorlage<br />

von Schriftstücken und Akten gibt, wenn keine gesetzlich normierte Übermittlungsbefugnis vorliegt.<br />

Die Situation in Fällen der Kindeswohlgefährdung ist jedoch komplexer, weil dem Recht der Eltern auf<br />

informationelle Selbstbestimmung das Recht des Kindes auf Schutz vor Gefahren für sein Wohl<br />

gegenübersteht und dadurch begrenzt wird. Andererseits gefährdet jeder rechtlich zulässige Eingriff in das<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenerhebung bei Dritten, Übermittlung von Daten an Dritte<br />

ohne Einwilligung) wegen des Vertrauensverlusts den Zugang zu den Eltern und damit zum Kind. Es ist daher<br />

im Einzelfall abzuwägen, ob von einer Eingriffsbefugnis Gebrauch gemacht oder eine Einwilligung der Eltern<br />

eingeholt wird.<br />

Datenerhebung<br />

Gem. § 62 Abs. 1 SGB VIII dürfen Sozialdaten nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der<br />

jeweiligen Aufgabe erforderlich ist (Erforderlichkeitsgrundsatz). Gerade im Fall der Kindeswohlgefährdung<br />

hängt die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zu treffen sind (Gewährung von Hilfe zur Erziehung,<br />

Inobhutnahme oder Anrufung des Familiengerichts), jedoch ihrerseits von den erhobenen Daten ab.<br />

Grundlage für die Bestimmung des Datenbedarfs bilden daher Hypothesen über mögliche Ursachen der<br />

vorgetragenen oder wahrgenommenen Probleme über Auswirkungen der Schwierigkeiten auf die kindliche<br />

Entwicklung und deren Veränderbarkeit durch pädagogische <strong>Hilfen</strong>. Hinzu kommen Fragen zur Einschätzung<br />

des Risikos für das Wohl des Kindes in der Familie.<br />

Gemäß § 62 Abs. 2 SGB VIII dürfen Sozialdaten grundsätzlich nur mit Kenntnis oder unter Mitwirkung des<br />

Betroffenen erhoben werden (Ersterhebungs- bzw. Kenntnisgrundsatz). Bliebe jedoch das Jugendamt allein<br />

auf die Bereitschaft der Eltern angewiesen, die zur Aufklärung einer Kindeswohlgefährdung erforderlichen<br />

Informationen preiszugeben, so könnten die Eltern den Weg zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls<br />

ihres Kindes unter Berufung auf ihr Recht zur informationellen Selbstbestimmung versperren. Sie würden<br />

damit ihr Elternrecht missbrauchen.<br />

Deshalb gestattet § 62 Abs. 3 Nr. 1 in Gefährdungsfällen die Datenerhebung auch ohne Einwilligung der<br />

Betroffenen. Aus den Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, die einen Hausbesuch notwendig<br />

machen, lässt sich noch nicht ableiten, ob der Gefährdung durch Unterstützung der Eltern oder aber (nur)<br />

durch Anrufung des Familiengerichts begegnet werden kann. Verweigern Eltern die notwendigen<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 149 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Informationen, dann ist die Fachkraft befugt, die notwendigen Auskünfte bei Dritten (ohne Mitwirkung der<br />

Eltern) einzuholen. Voraussetzung für diesen Eingriff in die Freiheitsrechte der Eltern ist jedoch, dass<br />

„konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlbeeinträchtigung gegeben und die Maßnahme geeignet,<br />

erforderlich und verhältnismäßig zur Erlangung von Auskünften und Daten ist, deren der Staat bedarf, um auf<br />

hinreichend sicherer Erkenntnisgrundlage beurteilen zu können, ob und in welchem Maße die Voraussetzung<br />

für ein Einschreiten in Ausübung des Wächteramts vorliegt“.<br />

Dies bedeutet, dass die Erhebung von Daten bei Dritten nicht nur und nicht erst dann zulässig ist, wenn die<br />

Kenntnis der Daten erforderlich ist für eine gerichtliche Entscheidung, die Voraussetzung für die Gewährung<br />

einer Leistung nach diesem Buch ist (§ 62 Abs. 3 Nr. 2 d), sondern bereits zur Entscheidung der Vorfrage, ob<br />

eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und diese mit den Eltern oder ggf. durch Anrufung des Familiengerichts<br />

abgewendet werden muss.<br />

Datenübermittlung<br />

Im Zusammenhang mit der Abwehr einer Kindeswohlgefährdung spielt die Übermittlung von Daten eine<br />

zentrale Rolle, nämlich an:<br />

• das Familiengericht<br />

• die Polizei<br />

• andere Mitarbeiter/in im Jugendamt im Rahmen einer Vertretung oder eines internen<br />

Zuständigkeitswechsels<br />

• ein anderes Jugendamt aufgrund eines externen Zuständigkeitswechsels.<br />

Sozialdaten dürfen zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind<br />

(Zweckbindungsgrundsatz § 64 Abs. 1 SGB VIII).<br />

Im Interesse eines effektiven Kindesschutzes dürfen Sozialdaten dem Familiengericht auch dann übermittelt<br />

werden, wenn zum Zeitpunkt der Erhebung zwar Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorlagen, aber<br />

noch gar nicht beurteilt werden konnte, ob deren Abwendung durch Hilfe zur Erziehung oder eine Anrufung<br />

des Gerichts erfolgen muss. Hält das Jugendamt die Anrufung des Familiengerichts für erforderlich, so steht<br />

der Übermittlung der Daten § 64 Abs. 2 SGB VIII nicht im Weg, da der Erfolg der zu gewährenden Leistung<br />

nicht durch die Übermittlung, sondern durch die Weigerung der Personensorgeberechtigten in Frage gestellt<br />

wird. Aufgrund der Weitergabebefugnis nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII dürfen auch anvertraute Daten an das<br />

Familiengericht weitergegeben werden.<br />

Bedarf es zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung des Tätigwerdens der Polizei, so befugt § 64 Abs. 1 SGB<br />

VIII auch eine Weitergabe der Sozialdaten an die Polizei (etwa zur Anwendung unmittelbaren Zwangs). Wie<br />

bei der Übermittlung an das Familiengericht steht hier § 64 Abs. 2 SGB VIII nicht im Weg. Vor dem<br />

Hintergrund der strafrechtlichen Garantenstellung ist die Fachkraft auch befugt, anvertraute Sozialdaten an die<br />

Polizei weiterzugeben (§ 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).<br />

Praxisrelevant ist aber – wie die Gerichtsverfahren zeigen – nicht nur die Weitergabe von Informationen an<br />

das Familiengericht und die Polizei, sondern bereits die Weitergabe von Informationen bei internen oder<br />

externen Zuständigkeitswechseln oder zwischen Jugendamt und Leistungserbringer. Gerade in laufenden<br />

Hilfeprozessen mit Gefährdungsrisiko kann die Kenntnis anvertrauter Daten (Krankheit, Sucht,<br />

Gewaltausübung durch den Partner) für die Risikoeinschätzung und dessen Neubewertung entscheidend sein.<br />

Die Weitergabe anvertrauter Daten an andere Mitarbeiter bei Zuständigkeitswechsel für die Fallbearbeitung<br />

(auch Vertretung) oder Änderung der örtlichen Zuständigkeit oder aber die Weitergabe solcher Daten an<br />

verantwortliche Mitarbeiter in dem Dienst oder der Einrichtung, die die Leistung erbringt, ist zulässig mit<br />

Einwilligung der betroffenen Person (§ 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Wird sie jedoch nicht erteilt, geht der<br />

zuständig gewordenen Fachkraft eine wichtige Information für die Einschätzung bzw. Neubewertung des<br />

Gefährdungsrisikos verloren.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 150 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Bis zu einer gesetzlichen Regelung in § 65 Abs. 1 SGB VIII, die ausdrücklich klarstellt, dass eine Weitergabe<br />

von anvertrauten Daten bei Zuständigkeitswechseln auch dann zulässig ist, wenn Anhaltspunkte für eine<br />

Kindeswohlgefährdung vorliegen und die Kenntnis der Daten für die Einschätzung des Gefährdungsrisikos<br />

notwendig sind, muss die Befugnis zur Weitergabe dieser Daten unmittelbar auf § 65 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 34<br />

StGB gestützt werden.<br />

Die Übermittlung von Sozialdaten an Strafverfolgungsbehörden ist dann zulässig, wenn damit eine gesetzliche<br />

Aufgabe des Jugendamts erfüllt wird (§ 64 Abs. 2 SGB VIII i. V. m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SGB X). Damit<br />

besteht keine Pflicht des Jugendamts zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (z. B. Pflicht zur<br />

Strafanzeige). Die Anrufung steht vielmehr im fachlichen Ermessen: Die Jugendämter haben abzuwägen, ob<br />

durch die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden mit deren Maßnahmen dem Wohl des Kindes (und nicht<br />

der Allgemeinheit oder dem öffentlichen Empfinden) am Besten gedient ist. Es ist daher im Einzelfall<br />

abzuwägen, welche Vorteile und welche Nachteile ein Strafverfahren dem Kind bringt.<br />

Die Entscheidung kann nur nach einer genauen Überprüfung der konkreten Situation des Kindes oder<br />

Jugendlichen getroffen werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 151 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

7.1.2.3.2 Fallübergabe/Übernahme<br />

warum<br />

Wann<br />

An wen<br />

Innerhalb des Jugendamtes <strong>Jena</strong><br />

Sorgeberechtigte ziehen<br />

innerhalb <strong>Jena</strong>s um<br />

In der Regel bis 4 Wochen<br />

nach Kenntnis des vollzogenen<br />

Umzugs<br />

An den/die neuen<br />

Sozialarbeiter/in<br />

Unüberwindbare<br />

Konflikte zwischen<br />

Klienten und des/der<br />

Sozialarbeiters/in<br />

Unmittelbar nach<br />

Teamentscheidung und/oder<br />

Leitungsentscheidung<br />

An den benannten den/die<br />

Sozialarbeiter/in<br />

Wechsel des/der<br />

Sozialarbeiters/in<br />

innerhalb des<br />

Sachgebietes<br />

Spätestens zum Wechsel<br />

An den/die neuen<br />

Sozialarbeiter/in oder an<br />

benannte Vertretung<br />

Außerhalb des Jugendamtes <strong>Jena</strong><br />

Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug<br />

der Personensorgeberechtigte<br />

Übergabe nach unmittelbarer Kenntnis des Umstandes<br />

An das zuständig werdende Jugendamt<br />

Wie 1. Information an das jeweilige neue Team 1. Information an die Wirtschaftliche Jugendhilfe des<br />

eigenen Jugendamtes<br />

2. Gemeinsames Gespräch abgebender und übernehmender Sozialarbeiter/in 2. Sozialarbeiter/in informiert den Allgemeinen Sozialen<br />

Dienst des neuen Jugendamtes<br />

3. Information an alle Beteiligte über den Wechsel inklusive Terminvereinbarung für ein<br />

gemeinsames Hilfeplangespräch<br />

4. In der Regel gemeinsames Hilfeplangespräch oder gemeinsames Gespräch mit der<br />

Familie<br />

Recos- Eingabe (Bereichswechsel)<br />

5. Übergabeprotokoll- Vorlage muss in Akte eingeheftet sein, beide unterschreiben 6. Recos-Eingabe<br />

6. Aktenübergabe laut geltender Aktenordnung<br />

7. Information an Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

8. Information an Sekretariat Soziale Dienste<br />

3. Informationen an die Beteiligten (Sorgeberechtigte,<br />

Leistungserbringer, Hilfeempfänger)<br />

4. Ist die Kostenübernahme durch das übernehmende<br />

Jugendamt zugesagt, übergibt der/die abgebende<br />

Sozialarbeiter/-in an den/die übernehmende<br />

Sozialarbeiter/-in des neuen Jugendamtes die<br />

allgemeine Leistungsakte (1Kopie verbleibt beim<br />

abgebenden Jugendamt)<br />

5. Wenn organisatorisch möglich gemeinsames<br />

Hilfeplangespräch oder gemeinsames Gespräch mit<br />

der Familie<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 152 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

7.1.3 Qualitätsentwicklung bei freien Trägern<br />

Die bisher durchgeführten Wirksamkeitsdialoge mit den freien Trägern der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> haben einen<br />

entscheidenden Beitrag zur Qualitätsentwicklung geleistet. Wirksamkeitsdialoge, die mit allen Trägern 1x<br />

jährlich durchgeführt werden sollen, ermöglichen eine regelmäßige Verständigung über Struktur-, Prozessund<br />

Ergebnisqualität der Angebote.<br />

Ferner ist nun zu überlegen, wie die verschiedenen Ansätze vergleichbar gestaltet werden können, ohne den<br />

individuellen Ansatz jedes einzelnen Trägers zu beeinträchtigen.<br />

Durch die Vorgaben bei den Gliederungen der Konzeptionen und Leitungsbeschreibungen kann dieser Ansatz<br />

verfolgt werden. Ebenso wäre es denkbar, mit den Trägern gemeinsam an einem Rückmeldebogen für die<br />

Klienten zu arbeiten, der dann zentral für alle Träger ausgewertet werden kann.<br />

8 F ORTSCHREIBUNG<br />

Der <strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> gilt für die Jahre 2004 und 2005.<br />

Die Forschreibung des <strong>Teilfachplan</strong>es <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> erfolgt allerdings jährlich. Dabei sollen jeweils<br />

einzelne Aspekte einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Für das Jahr 2004 stehen die in den<br />

Maßnahmen beschriebenen Weiterentwicklungen der <strong>Hilfen</strong> an.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Weiterentwicklung der Datengrundlage in der Verwaltung des<br />

Jugendamtes. Aus den erhobenen Daten können bei besserer Auswertung noch weitere Schlussfolgerungen<br />

auf die Planung der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> gezogen werden.<br />

Außerdem soll mit den Trägern entsprechender <strong>Hilfen</strong> zu Selbstevaluationsmöglichkeiten gearbeitet werden.<br />

Hier könnten Synergieeffekte zum Jugendförderplan genutzt werden.<br />

Die bestehenden Controllinginstrumente müssen kontinuierlich den sich verändernden Bedingungen<br />

angepasst werden.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 153 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

9 Ü BERSICHT DER E INRICHTUNGEN UND T RÄGER<br />

Vorstand AG <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V.<br />

Ansprechpartner: Herr Tietz<br />

Kontaktbüro Löbdergraben 26, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 03641- 443957, Fax: 443957<br />

HivO – Hilfe vor Ort e. V.<br />

Ansprechpartner: Herr Förster<br />

Schrödinger Str. 44, 07745 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 03641-618329, Fax: 357519<br />

E-Mail: hivo.ev@jetzweb.de<br />

Internationaler Bund <strong>Jena</strong> e.V.<br />

Ansprechpartner: Frau Mey<br />

Löbstedter Str. 17<br />

Tel.-Nr. 03641-829413, Fax: 829413<br />

Mobiltel.: 0175-7078806<br />

Aktion Wandlungswelten <strong>Jena</strong> e.V.<br />

Ansprechpartner: Frau Devrient<br />

Wildstr. 3, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 03641-638480, Privat Kai John: 03641-637140<br />

Fax: 03641-638483<br />

Mitglieder AG <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung<br />

Arbeiterwohlfahrt KV <strong>Jena</strong><br />

Hinter der Kirche 7, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Rabending<br />

Tel.-Nr. 03641- 829643, Fax: 880059<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

Ansprechpartner: Frau Dr. Weiß<br />

Dammstr. 32, 07749 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr.: 400205, Fax: 400111<br />

Ein Dach für Alle e. V.<br />

Merseburger Str. 27, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 880030, Fax: 8800333<br />

E-Mail: eda-jena@eda.jetzweb.de<br />

Zentrum für Familie und Alleinerziehende e. V.<br />

Kinderschutzdienst, Frau Dossin<br />

Closewitzer Str. 2, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 443643, Fax: 420486<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 154 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Kinderheim Friedensberg<br />

Frau Rackwitz<br />

Am Friedensberg 14, 07745 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 633691, Fax: 633696<br />

Sozialunternehmen G. Heckel<br />

Kinder- und Jugendhäuser GmbH <strong>Jena</strong><br />

Ansprechpartner: Herr Hehemann<br />

Fuchslöcherstr. 7, 07749 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr.: 355822, Fax: 355821<br />

Thüringer Sozialakademie e. V.<br />

Herr Boas<br />

Am Stadion 1, 07749 <strong>Jena</strong><br />

(Drackendorfer Str. 12a, 07747 <strong>Jena</strong>)<br />

Tel.-Nr. 363155, Fax: 350700<br />

ÜAG-Jugendwerkstatt<br />

Ansprechpartnerin: Frau Kerber<br />

Am Steinbach 15, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr. 88170, Fax: 881739<br />

Sozialpädagogische Tagesgruppen<br />

Ansprechpartner: Herr Lohs<br />

Frauengasse 11, 07743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.-Nr.: 355356, Fax: 35 53 55<br />

oder Fregestr. 3, 07747 <strong>Jena</strong>, Tel.-Nr. 20 83 69<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 155 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

10 T ABELLE DER M AßNAHMEN UND P LANUNGSSCHRITTE<br />

§§ Maßnahme Termin verantwortlich<br />

16, 17, Evaluation Projekt Elternschule durch den Träger und jährlich Zentrum für Familie und Alleinerziehende<br />

18 Vorlage der Ergebnisse im UA HzE.<br />

e. V. und Verwaltung des<br />

19 Stufenmodell zur teilstationären Betreuung, um<br />

eigenständiges Leben zu ermöglichen. Konzeptionelle<br />

Erarbeitung und Vorstellung im UA HzE.<br />

20 Indikatoren erarbeiten, um Abgrenzung zu anderen<br />

Leistungen und die zu erbringenden Inhalte deutlich zu<br />

machen. Evaluierung des Trägers in der Zeit des<br />

Modellprojektes. Vorlage der Ergebnisse im UA HzE.<br />

28 Umzug der kommunalen Beratungsstelle nach Winzerla.<br />

Prüfung, wie eine Übertragung der kommunalen<br />

Beratungsstelle an einen freien Träger erfolgen kann und<br />

Vorlage des Ergebnisses im UA HzE.<br />

Ergebnisse der Online-Beratung<br />

Übertragung der Beratungsstellen an einen freien Träger<br />

Bedarfsermittlung für das Projekt<br />

„Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit<br />

Säuglingen und Kleinkindern“<br />

29 In Winzerla Neustrukturierung und -gestaltung des<br />

Angebotes des Trägers Hilfe vor Ort e.V.<br />

Auswertung der Bedarfserhebung mit Experteninterviews<br />

und Befragungen von Klassenlehrer/innen in Nord, Ost,<br />

Lobeda und Winzerla und Vorlage im UA HzE mit einer<br />

Empfehlung der Verwaltung des Jugendamtes.<br />

30 Ausgliederung der studentischen Erziehungsbeistände an<br />

einen Trägerverbund, der aus Trägern des Bereiches <strong>Hilfen</strong><br />

zur Erziehung und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit<br />

besteht.<br />

Erstellung von inhaltlichen Strukturen und Kriterien für eine<br />

freihändige Vergabe an einen solchen Trägerverbund und<br />

2. Quartal<br />

2004<br />

Ende des 2.<br />

Quartals 2006<br />

2004<br />

3.Quartal<br />

2004,<br />

Beschlussfassung<br />

im<br />

JHA 10/04<br />

jährlich<br />

01.01.2005<br />

3. Quartal<br />

2004<br />

bis zum Ende<br />

des 2. Quartal<br />

2004<br />

2. Quartal<br />

2004<br />

2. Quartal<br />

2004<br />

Jugendamtes<br />

Träger der Leistung Verwaltung des<br />

Jugendamtes<br />

Zentrum für Familie und Alleinerziehende<br />

e. V. und Verwaltung des<br />

Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

UA HzE und Verwaltung des<br />

Jugendamtes<br />

AWO und Verwaltung des Jugendamtes<br />

Hilfe vor Ort e.V.<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Beratung und Abstimmung im UA HzE.<br />

31<br />

32 Ausschreibung an einen freien Träger 01/2005 Verwaltung des Jugendamtes<br />

33 Pflegeelternwerbung laufend Verwaltung des Jugendamtes<br />

34 Konzeptentwicklung<br />

Kriterien zur Belegung von Heimen<br />

2004<br />

3. Quartal<br />

2004<br />

35 Honorarkräfte ausgliedern 2. Quartal<br />

2004<br />

35a Weiterführung der Einzelbeschulung<br />

Vorstellung der Ergebnisse<br />

Erstellen einer Leistungsbeschreibung<br />

Erarbeitung von Standards für Hilfeplanung<br />

1. Quartal<br />

2005<br />

3. Quartal<br />

2004<br />

3. Quartal<br />

2004<br />

41 Erarbeitung eines Stufenmodells 3. Quartal<br />

2004<br />

42/43 Evaluation der Inobhutnahme<br />

10/2004<br />

Schaffung von Bereitschaftspflegestellen<br />

3.Quartal 2004<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Träger und Verwaltung des<br />

Jugendamtes<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 156 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

11 F INANZIELLE A USWIRKUNGEN<br />

(Zuschuss = Ausgaben minus Einnahmen)<br />

Alle Angaben in Euro<br />

Unterabschnitt<br />

Bezeichnung<br />

45340 Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter<br />

(§ 19 SGB VIII)<br />

45350 Betreuung und Versorgung in<br />

Notsituationen (§ 20 SGB VIII)<br />

Rechnungsergebnis<br />

Plan<br />

Mehr- / Minderbedarf<br />

Zuschuss 2003 Zuschuss 2004 2004 zu 2003<br />

253.961 266.300 12.339<br />

5.198 5.000 - 198<br />

45420 Tagespflege (§ 23 SGB VIII) 160.463 222.170 61.707<br />

45500 Soziale Dienste §§ 28-35a, 41-43 SGB<br />

VIII - Personalausgaben<br />

1.384.362 1.428.600 44.238<br />

45510 Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) 160.235 173.870 13.635<br />

45521 Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) 205.320 120.740 - 84.580<br />

45530 Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII) 216.462 231.080 14.618<br />

Personalausgaben 46.449 33.530 - 12.919<br />

45540 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31<br />

SGB VIII)<br />

408.718 343.880 - 64.838<br />

45551 Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32<br />

SGB VIII)<br />

178.169 248.550 70.381<br />

45560 Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 502.552 485.340 - 17.212<br />

Personalausgaben 106.227 117.790 11.563<br />

45572 Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 2.658.145 2.880.940 222.795<br />

45580 Intensive Sozialpädagogische<br />

Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)<br />

45600 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte<br />

Kinder (§ 35a SGB VIII)<br />

299.448 321.600 22.152<br />

782.989 758.480 - 24.509<br />

45611 Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) 876.206 788.550 - 87.656<br />

45650 Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von<br />

Kindern (§§ 42, 43 SGB VIII)<br />

50.926 39.820 - 11.106<br />

45720 Adoptionsvermittlung 937 1.710 773<br />

Personalausgaben 48.392 49.180 788<br />

45730 Jugendgerichtshilfen (§ 52 SGB VIII) 1.895 - - 1.895<br />

Personalausgaben 139.365 140.560 1.195<br />

45830 Sonstige Maßnahmen der Jugendhilfe 109.073 128.150 19.077<br />

48100 Leistungen nach dem<br />

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)<br />

Zuschussbedarf gesamt:<br />

(einschließlich Personalausgaben)<br />

140.833 140.000 - 833<br />

8.736.325 8.925.840 189.515<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 157 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

12 B ESCHLUSS DES S TADTRATES<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 158 von 159


<strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Der Stadtrat möge beschließen:<br />

001 Der vorliegende <strong>Teilfachplan</strong> <strong>erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> für die Jahre 2004/2005 wird bestätigt.<br />

Begründung:<br />

Entsprechend § 80 SGB VIII ist das Jugendamt im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den<br />

Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, “den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche,<br />

Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen<br />

Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und<br />

ausreichend zu planen”. (SGB VIII, § 80 (1))<br />

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 05.12.2001 mit der <strong>Teilfachplan</strong>ung <strong>erzieherische</strong><br />

<strong>Hilfen</strong> zu beginnen. Bei der Planung sollte der sozialräumliche Ansatz berücksichtigt und Zielstellungen für die<br />

nächsten Jahre entwickelt werden.<br />

Der vorliegende Teilplan stellt den Bestand der <strong>erzieherische</strong>n <strong>Hilfen</strong> in <strong>Jena</strong> und eine umfangreiche<br />

Bedarfsanalyse auf der Grundlage verschiedener Methoden dar. Daraus werden Maßnahmen zur Entwicklung<br />

des Aufgabenfeldes für die kommenden Jahre abgeleitet und finanziell für das Jahr 2004 aus der heutigen<br />

Sicht untersetzt.<br />

Jugendamt <strong>Jena</strong> Seite 159 von 159

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