Satzung des VJN e.V. 2011 - Verband der Jagdaufseher ...
Satzung des VJN e.V. 2011 - Verband der Jagdaufseher ...
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Artikel 1<br />
Name, Sitz und Gemeinnützigkeit <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />
(1) Der Verein führt den Namen „<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Jagdaufseher</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen e.V. (<strong>VJN</strong>)“ und wird<br />
nachfolgend <strong>Verband</strong> genannt. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke<br />
im Sinne <strong>des</strong> Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenverordnung.<br />
(2) Der <strong>Verband</strong> ist am 30. September 1987 unter <strong>der</strong> Nummer VR 5560 in das Vereinsregister beim<br />
Amtsgericht Hannover eingetragen worden.<br />
(3) Der Sitz <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> ist <strong>der</strong> Ort <strong>der</strong> registergerichtlichen Eintragung: Hannover<br />
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
(5) Der <strong>Verband</strong> ist Mitglied im BDJV, dem Bund Deutscher <strong>Jagdaufseher</strong>verbände e.V.<br />
Artikel 2<br />
Ziel und Zweck <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />
(1) Der <strong>Satzung</strong>szweck <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> ist <strong>der</strong> Jagd- und Wildschutz im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erhaltung<br />
<strong>der</strong> Natur. Der <strong>Satzung</strong>szweck wird verwirklicht insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
a. Stärkung <strong>der</strong> Stellung <strong>der</strong> bestätigten <strong>Jagdaufseher</strong> in ihrer vom Gesetzgeber hervorgehobenen<br />
Verantwortung für den Jagdschutz<br />
b. Schützen <strong>der</strong> freilebenden und bedrohten Tier- und Pflanzenwelt, und diese artenreich zu erhalten<br />
c. Nachhaltige För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zielsetzung <strong>des</strong> Natur-, Tier-, Jagd- und Umweltschutzes<br />
d. Sicherung, Verbesserung und weitgehende Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />
<strong>des</strong> Wil<strong>des</strong><br />
e. Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> auf allen Ebenen <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> zu organisieren,<br />
durchzuführen und zu för<strong>der</strong>n.<br />
f. Die Bereitstellung von qualifiziertem Personal für die nie<strong>der</strong>sächsischen Jagdreviere und<br />
Behörden.<br />
g. Öffentlichkeitsarbeit, speziell im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit, um Probleme in <strong>der</strong><br />
Natur zu vergegenwärtigen.<br />
(2) An <strong>der</strong> Ziel- und Zweckbestimmung <strong>des</strong> Absatzes 1 hat sich die Arbeit <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> zu orientieren.<br />
Die Interessen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> am und für den Jagdschutz sind zu unterstützen und<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch geeignete Fortbildungsangebote wirkungsvoll zu för<strong>der</strong>n.<br />
(3) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sollten jährlich an min<strong>des</strong>tens einer Weiterbildungsveranstaltung<br />
teilnehmen. Die Teilnahme am Bildungsangebot steht auch außerhalb <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> stehenden<br />
Personen offen.<br />
(4) Der <strong>Verband</strong> ist gemeinnützig und selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke. Er erstrebt keinerlei Gewinn. Die Mittel <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> dürfen nur für<br />
satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus<br />
Mitteln <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>. Es darf keine Person, gleichgültig ob Mitglied o<strong>der</strong> nicht, durch Ausgaben<br />
<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> begünstigt werden. Das schließt nicht aus, Mitglie<strong>der</strong> für verbandsbezogene<br />
Aufwendungen auf <strong>der</strong> Grundlage eines Beschlusses <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> zu entschädigen. Der<br />
Beschluss bedarf <strong>der</strong> Schriftform.<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Jagdaufseher</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen e.V. 3 / 11 <strong>Satzung</strong>