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Übertragungsbericht der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin der itelligence AG, Bielefeld über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der itelligence AG auf die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz 5. April 2013

Übertragungsbericht der<br />

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG<br />

als Hauptaktionärin der<br />

itelligence <strong>AG</strong>, Bielefeld<br />

über die<br />

Voraussetzungen für die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

der itelligence <strong>AG</strong><br />

auf die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG<br />

sowie die<br />

Angemessenheit der festgelegten Barabfindung<br />

gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz<br />

5. April 2013


A. EINLEITUNG ......................................................................................................................... 6<br />

B. ITELLIGENCE UND ITELLIGENCE-GRUPPE................................................................. 7<br />

I. Überblick ........................................................................................................................ 7<br />

II. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ........................................................... 7<br />

III. Grundkapital, Aktie, Aktionäre und Börsenhandel ........................................................... 8<br />

IV. Organe und Vertretung .................................................................................................... 9<br />

1. Vorstand................................................................................................................ 9<br />

2. Aufsichtsrat ........................................................................................................... 9<br />

V. Geschäftstätigkeit und Struktur der itelligence ................................................................. 9<br />

VI. Geschäftliche Entwicklungen und Ergebnissituation der itelligence, Eckdaten und<br />

Ausblick ........................................................................................................................ 10<br />

1. Eckdaten für die Geschäftsjahre 2012, 2011 und 2010 ......................................... 10<br />

2. Geschäftliche Entwicklungen und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2012 ......... 11<br />

3. Ausblick für das laufende Geschäftsjahr 2013 ...................................................... 11<br />

VII. Mitarbeiter und Mitbestimmung .................................................................................... 11<br />

C. BESCHREIBUNG DER NTT DATA EUROPE (HAUPTAKTIONÄRIN) UND DES<br />

NTT DATA-KONZERN ....................................................................................................... 12<br />

I. Hauptaktionärin............................................................................................................. 12<br />

1. Überblick ............................................................................................................ 12<br />

2. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ................................................ 12<br />

3. Gesellschafter und Kapitaleinlage ........................................................................ 12<br />

4. Vertretung ........................................................................................................... 13<br />

II. NTT DATA-Konzern .................................................................................................... 13<br />

1. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ................................................ 14<br />

2. Grundkapital und Gesellschafter .......................................................................... 14<br />

D. GRÜNDE FÜR DEN AUSSCHLUSS DER MINDERHEITSAKTIONÄRE ...................... 15<br />

I. Integration von Geschäftsbereichen innerhalb des NTT DATA-Konzerns ...................... 15<br />

II. Verbesserung der gruppenweiten Zusammenarbeit des NTT DATA-Konzerns .............. 15<br />

III. Erhöhte Flexibilität........................................................................................................ 16<br />

IV. Einsparung von Kosten.................................................................................................. 16<br />

V. Wegfall der Börsennotierung ......................................................................................... 16<br />

VI. Erhöhte Transaktionssicherheit ...................................................................................... 17<br />

E. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN AUSSCHLUSS DER<br />

MINDERHEITSAKTIONÄRE ............................................................................................ 17<br />

I. Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ................................................ 17<br />

II. Kapitalbeteiligung in Höhe von 95 % ............................................................................ 18<br />

III. Verlangen der NTT DATA EUROPE gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ....................... 20<br />

2


IV. Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts gem. § 327b Abs. 3 AktG ..................... 20<br />

V. Übertragungsbericht der NTT DATA EUROPE ............................................................ 21<br />

VI. Prüfung der Barabfindung ............................................................................................. 21<br />

VII. Auslage und Versendung von Unterlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung ...... 21<br />

VIII. Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der itelligence ...................................... 22<br />

IX. Eintragung in das Handelsregister.................................................................................. 22<br />

F. AUSWIRKUNGEN DES AUSSCHLUSSES DER MINDERHEITSAKTIONÄRE ........... 23<br />

I. Übergang des Eigentums an den Aktien der itelligence auf die Hauptaktionärin mit<br />

Eintragung des Übertragungsbeschlusses ....................................................................... 23<br />

II. Erwerb eines Anspruchs auf angemessene Barabfindung ............................................... 23<br />

III. Banktechnische Abwicklung der Zahlung der Barabfindung .......................................... 24<br />

IV. Widerruf der Börsenzulassung ....................................................................................... 24<br />

V. Steuerliche Auswirkungen für die itelligence-Aktionäre in Deutschland ........................ 25<br />

1. Vorbemerkung .................................................................................................... 25<br />

2. Besteuerung des Gewinns aus der Übertragung der itelligence-Aktien ................. 26<br />

G. ERLÄUTERUNGEN ZUR ANGEMESSENHEIT DER BARABFINDUNG ..................... 30<br />

I. Festlegung der Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG .............................................. 30<br />

II. Ermittlung der Barabfindung durch Unternehmensbewertung der itelligence ................. 30<br />

III. Berücksichtigung des Börsenkurses ............................................................................... 31<br />

IV. Angemessenheit der Barabfindung ................................................................................ 32<br />

H. ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER BARABFINDUNG .......................... 32<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Anlage 3:<br />

Schreiben der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG an den Vorstand der itelligence<br />

<strong>AG</strong> vom 28. Dezember 2012 (Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG)<br />

Gutachtliche Stellungnahme der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

vom 4. April 2013 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence<br />

zum 23. Mai 2013<br />

Konkretisiertes Verlangen der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG an den<br />

Vorstand der itelligence <strong>AG</strong> vom 5. April 2013<br />

Anlage 4: Gewährleistungserklärung der Bankhaus Neelmeyer <strong>AG</strong> gemäß § 327b Abs. 3<br />

AktG<br />

Anlage 5:<br />

Patronatserklärung der NTT DATA CORPORATION<br />

3


Abkürzungs- und Definitionsverzeichnis<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

a.F.<br />

alte Fassung<br />

<strong>AG</strong><br />

Aktiengesellschaft<br />

AktG<br />

Aktiengesetz<br />

BaFin<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Bankhaus Neelmeyer<br />

Bankhaus Neelmeyer <strong>AG</strong><br />

Bericht<br />

Übertragungsbericht<br />

Bewertungsstichtag 23. Mai 2013<br />

BGB<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BGH<br />

Bundesgerichtshof<br />

BVerfG<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

bzgl.<br />

bezüglich<br />

bzw.<br />

beziehungsweise<br />

ca.<br />

circa<br />

Clearstream<br />

Clearstream Banking <strong>AG</strong><br />

EBIT<br />

Earnings before interest and taxes (Gewinn vor Zinsen<br />

und Steuern)<br />

Ernst & Young<br />

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Erwerbsangebot 2012<br />

Öffentliches Erwerbsangebot der NTT DATA EUROPE<br />

GmbH & Co. KG für Aktien der itelligence <strong>AG</strong> vom<br />

16. November 2012<br />

EStG<br />

Einkommensteuergesetz<br />

EUR<br />

Euro<br />

ff.<br />

fortfolgend<br />

ggf.<br />

gegebenenfalls<br />

GmbH<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Hauptaktionärin<br />

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG<br />

HGB<br />

Handelsgesetzbuch<br />

HRA<br />

Handelsregister Abteilung A<br />

HRB<br />

Handelsregister Abteilung B<br />

IDW S 1<br />

Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />

in Deutschland vom 2. April 2008<br />

IFRS<br />

International Financial Reporting Standards (Internationale<br />

Rechnungslegungsstandards)<br />

i.H.v.<br />

in Höhe von<br />

ISIN<br />

International Securities Identification Number (Wertpapieridentifikationsnummer)<br />

itelligence<br />

itelligence <strong>AG</strong><br />

itelligence-Aktien<br />

nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien der<br />

itelligence <strong>AG</strong><br />

itelligence-Gruppe<br />

itelligence <strong>AG</strong> zusammen mit ihren Tochtergesellschaften<br />

im In- und Ausland<br />

IVC<br />

IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesell-<br />

4


i.V.m.<br />

JPY<br />

KG<br />

KStG<br />

Ltd.<br />

Minderheitsaktionäre<br />

Mio.<br />

n.F.<br />

Nr.<br />

NTT DATA<br />

NTT DATA EUROPE<br />

NTT DATA-Konzern<br />

Persönlich Haftende Gesellschafterin<br />

sog.<br />

u.a.<br />

UmwStG<br />

u.U.<br />

vgl.<br />

Wesentliche Beteiligung<br />

WKN<br />

WpHG<br />

WpÜG<br />

z.B.<br />

schaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

in Verbindung mit<br />

japanische Yen<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Körperschaftsteuergesetz<br />

Limited<br />

andere Aktionäre der itelligence <strong>AG</strong><br />

Millionen<br />

neue Fassung<br />

Nummer<br />

NTT DATA CORPORATION, Tokio<br />

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG<br />

NTT DATA CORPORATION zusammen mit ihren<br />

Tochtergesellschaften im In- und Ausland<br />

NTT DATA EUROPE Verwaltungs-GmbH<br />

so genannt<br />

unter anderem<br />

Umwandlungssteuergesetz<br />

unter Umständen<br />

vergleiche<br />

unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am Grundkapital<br />

der itelligence <strong>AG</strong> in Höhe von mindestens 1 %<br />

Wertpapier-Kennnummer<br />

Wertpapierhandelsgesetz<br />

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

zum Beispiel<br />

5


Zur Unterrichtung der Hauptversammlung der itelligence <strong>AG</strong>, Bielefeld („itelligence“), über den beabsichtigten<br />

Ausschluss der Minderheitsaktionäre der itelligence erstattet die NTT DATA EUROPE<br />

GmbH & Co. KG, Düsseldorf („NTT DATA EUROPE“ oder die „Hauptaktionärin“), gemäß<br />

§ 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“) den nachfolgenden Bericht (der „Bericht“).<br />

A. EINLEITUNG<br />

Das Grundkapital der itelligence beträgt insgesamt EUR 30.014.838 und ist eingeteilt in<br />

30.014.838 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien („itelligence-Aktien“). NTT<br />

DATA EUROPE hält am Tag der Unterzeichnung dieses Berichts 29.544.428 itelligence-<br />

Aktien. Dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von ca. 98,43 % des Grundkapitals der itelligence.<br />

NTT DATA EUROPE hält damit mehr als 95 % des Grundkapitals der itelligence, so<br />

dass sie deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.<br />

NTT DATA EUROPE hat mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 das förmliche Verlangen an<br />

den Vorstand der itelligence gerichtet, die Hauptversammlung der itelligence gemäß § 327a<br />

Abs. 1 Satz 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“)<br />

auf die NTT DATA EUROPE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen<br />

zu lassen (Squeeze out). Das Schreiben der NTT DATA EUROPE vom 28. Dezember<br />

2012 ist diesem Bericht in Kopie als Anlage 1 beigefügt. itelligence hat den Erhalt dieses<br />

Schreibens mit Ad-hoc Mitteilung vom selben Tag bekannt gemacht. Zur Festlegung der angemessenen<br />

Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je itelligence-Aktie, die den Minderheitsaktionären<br />

der itelligence für die Übertragung ihrer itelligence-Aktien zu zahlen ist, hat die NTT<br />

DATA EUROPE von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn<br />

(„Ernst & Young“), eine gutachterliche Stellungnahme erstellen lassen. Diese gutachterliche<br />

Stellungnahme von Ernst & Young ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt. Nach Festlegung<br />

der Höhe der Barabfindung hat die NTT DATA EUROPE ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1<br />

Satz 1 AktG mit Schreiben vom 5. April 2013 unter Angabe der bezeichneten Barabfindung<br />

konkretisiert und ergänzt. Eine Kopie des Schreibens, das die Konkretisierung des Verlangens<br />

enthielt, ist diesem Bericht als Anlage 3 beigefügt.<br />

Zudem hat NTT DATA EUROPE dem Vorstand der itelligence am 5. April 2013 eine Gewährleistungserklärung<br />

der Bankhaus Neelmeyer <strong>AG</strong>, Bremen („Bankhaus Neelmeyer“) übermittelt.<br />

Durch diese Erklärung hat das Bankhaus Neelmeyer gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Gewährleistung<br />

für die Erfüllung der Verpflichtung der NTT DATA EUROPE übernommen, den<br />

Minderheitsaktionären der itelligence nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das<br />

Handelsregister der itelligence unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übertragene<br />

itelligence-Aktie zu zahlen. Die Gewährleistungserklärung des Bankhauses Neelmeyer ist diesem<br />

Bericht als Anlage 4 beigefügt. Die Angemessenheit der festgelegten, von Ernst & Young<br />

ermittelten Barabfindung wurde durch die IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen („IVC“) geprüft. IVC wurde auf Antrag der<br />

NTT DATA EUROPE durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 14. Januar 2013 (Ak-<br />

6


tenzeichen 20 O 1/13 AktE) als sachverständiger Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung<br />

ausgewählt und bestellt.<br />

Die Hauptversammlung der itelligence soll am 23. Mai 2013 die Übertragung der Aktien der<br />

Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin NTT DATA EUROPE gegen Gewährung der<br />

festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je itelligence-Aktie beschließen. Zur Unterrichtung<br />

der Hauptversammlung der itelligence erstattet NTT DATA EUROPE gemäß § 327c<br />

Abs. 2 Satz 1 AktG diesen Bericht, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der itelligence-Aktien<br />

der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert<br />

und begründet werden.<br />

B. itelligence und itelligence-Gruppe<br />

I. Überblick<br />

Die itelligence ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Bielefeld. Sie ist die Muttergesellschaft<br />

einer global agierenden Unternehmensgruppe mit Tochtergesellschaften im In- und<br />

Ausland (die „itelligence-Gruppe“). Nach Angaben in ihrem Geschäftsbericht zum<br />

31. Dezember 2012 ist die itelligence-Gruppe als einer der international führenden IT-<br />

Komplettdienstleister im SAP-Umfeld mit mehr als 2.700 hochqualifizierten Mitarbeitern in 21<br />

Ländern in 5 Regionen (USA, Asien, Westeuropa, Deutschland/Österreich/Schweiz und Osteuropa)<br />

vertreten.<br />

itelligence wurde im Jahr 2000 durch die Verschmelzung des im Jahr 1989 gegründeten Bielefelder<br />

SAP Dienstleisters SVC <strong>AG</strong> Schmidt Vogel Consulting und des seit 1992 bestehenden<br />

Hamburger Individual-Software-Spezialisten APCON <strong>AG</strong> gegründet. Im Geschäftsjahr 2012<br />

erwirtschaftete die itelligence-Gruppe gemäß dem nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

(International Financial Reporting Standards – „IFRS“) zum 31. Dezember 2012<br />

aufgestellten Konzernabschluss konsolidierte Umsatzerlöse von ca. 407,1 Mio. EUR und einen<br />

Konzernüberschuss in Höhe von EUR 13,7 Mio. Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember<br />

2012 betrug EUR 306,8 Mio.<br />

II.<br />

Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand<br />

itelligence ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie hat ihren Sitz in der Königsbreede<br />

1, 33605 Bielefeld, und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld<br />

unter HRB 38247. Das Geschäftsjahr der itelligence ist das Kalenderjahr.<br />

Nach § 2 der Satzung der itelligence besteht der Unternehmensgegenstand in der Gründung,<br />

dem Erwerb und der Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen, der Verwaltung unter<br />

Einschluss der Ausübung der einheitlichen Leitung sowie der Erbringung von Dienstleistungen<br />

gegenüber verbundenen Unternehmen sowie der Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen,<br />

organisatorischen und IT-Bereichen, Full-Service Unterstützung bei der Einfüh-<br />

7


ung von komplexen IT-Projekten, IT-Revision, Personalberatung, Ausbildung in Methoden<br />

und Techniken im betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Bereich einschließlich der<br />

Durchführung von Seminaren und Tagungen sowie in der Entwicklung und dem Handel mit<br />

Hard- und Software. itelligence ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem<br />

Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Darüber hinaus ist itelligence<br />

berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen<br />

im In- und Ausland zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen, zu erwerben und einzugliedern<br />

sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen zu überlassen.<br />

Zudem ist itelligence berechtigt, Unternehmens- und Kooperationsverträge abzuschließen.<br />

III.<br />

Grundkapital, Aktie, Aktionäre und Börsenhandel<br />

Das Grundkapital der itelligence beträgt EUR 30.014.838 und ist eingeteilt in 30.014.838 nennwertlose,<br />

auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.<br />

NTT DATA EUROPE hält seit dem 27. Dezember 2012 und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

dieses Berichts 29.544.428 itelligence-Aktien (ca. 98,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte<br />

der itelligence). Die verbleibenden 470.410 itelligence-Aktien (ca. 1,57 % des Grundkapitals<br />

und der Stimmrechte der itelligence) befinden sich nach Kenntnis der Hauptaktionärin im<br />

Streubesitz. itelligence hält derzeit keine eigenen Aktien. itelligence-Aktien sind zum Handel<br />

am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN<br />

DE0007300402 (WKN 730040) zugelassen und werden im XETRA-Handel an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse und im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf,<br />

Berlin und München gehandelt. Die Aktien wurden in den Prime-All-Share-Index (Technologie-Branchenindex)<br />

aufgenommen.<br />

Der Vorstand der itelligence ist gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der<br />

itelligence mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2015, einmalig oder in Teilbeträgen<br />

mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.821.554 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch<br />

Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital<br />

2010). Die Aktien können von einem durch den Vorstand der itelligence bestimmten Kreditinstitut<br />

oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden,<br />

sie den itelligence-Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist weiterhin<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe<br />

näherer Bestimmungen in der Satzung auszuschließen.<br />

Ein bedingtes Kapital besteht bei der itelligence nach den Angaben im Geschäftsbericht der itelligence-Gruppe<br />

zum 31. Dezember 2012 derzeit nicht.<br />

8


IV.<br />

Organe und Vertretung<br />

1. Vorstand<br />

Der Vorstand der itelligence besteht gegenwärtig aus zwei Mitgliedern:<br />

· Herrn Herbert Vogel (Vorstandsvorsitzender), und<br />

· Herrn Norbert Rotter (Finanzvorstand).<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung wird die itelligence gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder<br />

oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten.<br />

2. Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der itelligence setzt sich gegenwärtig aus sechs Mitgliedern zusammen, zu denen<br />

nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zwei Arbeitnehmervertreter gehören:<br />

· Herrn Friedrich Fleischmann (Vorsitzender),<br />

· Herrn Dr. Stephan Kremeyer (stellvertretender Vorsitzender, Arbeitnehmervertreter),<br />

· Herrn Kazuhiro Nishihata,<br />

· Herrn Akiyoshi Nishijima,<br />

· Frau Dr. Britta Lenzmann (Arbeitnehmervertreterin), und<br />

· Prof. Heiner Schumacher.<br />

V. Geschäftstätigkeit und Struktur der itelligence<br />

Die itelligence-Gruppe ist als Komplettdienstleister in allen Geschäftsfeldern im SAP-Umfeld,<br />

insbesondere in den Bereichen Consulting, Outsourcing Services, Hosting, SAP-Integration,<br />

SAP-Application Management und SAP-Schulung tätig.<br />

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der itelligence-Gruppe liegt in SAP-All-in-One-<br />

Lösungen für den gehobenen Mittelstand mit komplexen, branchenspezifischen Anforderungen<br />

und starker internationaler Ausrichtung. Das Leistungsspektrum der itelligence-Gruppe umfasst<br />

unter anderem SAP-Beratungsleistungen, Systemintegration und Softwareentwicklung sowie<br />

das Lizenzgeschäft und Leistungen im Bereich des Outsourcing und Hosting. Als SAP Business-Alliance,<br />

SAP Global Hosting Partner, von SAP zertifizierter Anbieter von Cloud Services<br />

und Application Management Services sowie Global Value-Added Reseller und Gold-Level<br />

Channel-Partner für SAP Business ByDesign in Österreich, Deutschland und der Schweiz zählt<br />

die itelligence-Gruppe über 5.000 Unternehmen zu ihren Kunden, die von 45 Standorten in 21<br />

Ländern betreut werden. Die itelligence-Gruppe hat mit einem breiten Branchen-Know-How im<br />

In- und Ausland zahlreiche Branchenlösungen zur effizienten Implementierung von SAP entwi-<br />

9


ckelt. Schwerpunkte sind nach den Angaben des Geschäftsberichts zum 31. Dezember 2012 die<br />

Fertigungs- und Automobilzuliefererindustrie, die Lebensmittelverarbeitung, der Maschinenund<br />

Anlagebau, die Holz- und Möbelindustrie, die Prozessindustrie und Pharmabranche, der<br />

Dienstleistungssektor, der Handel und das Know-How im Bereich von Bildungseinrichtungen.<br />

Darüber hinaus gewinnt seit Jahren das SAP Wartungs- und das globale Support- und Hostinggeschäft<br />

an strategischer Bedeutung und trägt maßgeblich zum Umsatz bei.<br />

Die itelligence-Gruppe bietet ihren Kunden ein abgestimmtes Lösungs- und Leistungsportfolio<br />

über den gesamten Lebenszyklus einer IT-Investition hinweg an. Kern des itelligence-Portfolios<br />

bilden Beratung, Entwicklung und Systemintegration im SAP-Umfeld, das SAP-Lizenzgeschäft<br />

und der Bereich Outsourcing und Services. Die Kunden sehen in der itelligence-Gruppe einen<br />

langfristigen Partner mit der Verantwortung, ihre IT-Geschäftsprodukte effizient und flexibel zu<br />

gestalten und damit auch die betriebliche Wertschöpfung und Unternehmensführung nachhaltig<br />

zu verbessern.<br />

VI.<br />

Geschäftliche Entwicklungen und Ergebnissituation der itelligence, Eckdaten und Ausblick<br />

1. Eckdaten für die Geschäftsjahre 2012, 2011 und 2010<br />

Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Konzernkennzahlen der itelligence (nach<br />

IRFS) für die letzten drei Geschäftsjahre gegeben:<br />

2010 2011 2012<br />

Umsatz<br />

272,2<br />

342,4<br />

407,1<br />

davon:<br />

- inländisch:<br />

125,2<br />

147,6<br />

156,9<br />

- im Ausland:<br />

147,0<br />

194,8<br />

250,2<br />

Bruttoergebnis 66,4 89,2 101,8<br />

EBIT (Earnings before interest<br />

and taxes – Ergebnis vor<br />

Zinsen und Steuern)<br />

14,9 20,4 19,2<br />

Ergebnis nach IFRS 10,0 12,8 13,7<br />

10


2010 2011 2012<br />

Cashflow aus betrieblicher<br />

Tätigkeit*<br />

8,4 21,7 15,5<br />

Eigenkapital 61,2 68,0 112,0<br />

* Cashflow aus operativem Geschäft<br />

2. Geschäftliche Entwicklungen und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2012<br />

Die itelligence-Gruppe setzte im Geschäftsjahr 2012 den Wachstumskurs der vergangenen Jahre<br />

fort. In allen Quartalen des Geschäftsjahres 2012 wurde der Umsatz gegenüber dem Vorjahresquartal<br />

gesteigert. Darüber hinaus trugen die akquirierten Gesellschaften Blue Print Management<br />

System Ltd. in UK sowie Elsys in der Türkei rund EUR 7,7 Mio. oder 2,4 % zur positiven<br />

Umsatzentwicklung bei.<br />

Im Geschäftsjahr 2012 blieb das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) mit EUR 19,2 Mio.<br />

um EUR -1,2 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres von EUR 20,4 Mio. Dieser Rückgang ist<br />

unter anderem auf verschiedene Sondereffekte zurückzuführen. Die EBIT-Marge verringerte<br />

sich um 1,3 %-Punkte von 6,0 % auf 4,7 %. Den größten Ergebnisbeitrag erwirtschaftete das<br />

Segment Deutschland/Österreich/Schweiz mit EUR 7,0 Mio. (Vorjahr EUR 10,1 Mio.).<br />

3. Ausblick für das laufende Geschäftsjahr 2013<br />

Der Vorstand der itelligence erwartet für das Geschäftsjahr 2013 eine wesentliche Verbesserung<br />

der bereinigten EBIT-Profitabilität auf über 6 % und damit auch ein signifikant höheres operatives<br />

Ergebnis. Die ergriffenen Maßnahmen zur Kostenreduktion und die in den letzten Jahren<br />

getätigten Investitionen in Wachstum stellen die Basis für eine nachhaltige Profitabilitätsteigerung<br />

über 2013 hinaus dar.<br />

VII. Mitarbeiter und Mitbestimmung<br />

Zum 31. Dezember 2012 waren weltweit 2.765 Mitarbeiter für die itelligence-Gruppe tätig<br />

(Vorjahr 2.251). Davon waren 1.088 Personen in Deutschland (Vorjahr 935) und<br />

1.677 Personen im Ausland beschäftigt (Vorjahr 1.316).<br />

Auf die itelligence finden die Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes Anwendung (vgl.<br />

schon unter Ziffer B.IV.2 zur Besetzung des Aufsichtsrats).<br />

11


C. BESCHREIBUNG DER NTT DATA EUROPE (HAUPTAKTIONÄRIN) UND DES NTT<br />

DATA-KONZERN<br />

I. Hauptaktionärin<br />

1. Überblick<br />

NTT DATA EUROPE ist mit einer Beteiligung von ca. 98,43 % am Grundkapital und den<br />

Stimmrechten die Hauptaktionärin der itelligence. Sie ist eine Zwischenholdinggesellschaft. Ihre<br />

einzige Kommanditistin ist die der NTT DATA CORPORATION, mit Sitz in Tokio, Japan.<br />

NTT DATA EUROPE ist Teil einer weltweit operierenden Gruppe von Unternehmen im Bereich<br />

IT-Dienstleistungen (dem „NTT DATA-Konzern“). Neben der Beteiligung an der itelligence<br />

hält NTT DATA EUROPE derzeit keine weiteren Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />

2. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand<br />

NTT DATA EUROPE ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Sie hat ihren satzungsmäßigen<br />

Sitz in Düsseldorf, Geschäftsadresse Immermannstraße 51-53, 40210 Düsseldorf,<br />

und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20285 eingetragen. Das Geschäftsjahr<br />

der NTT DATA EUROPE ist das Kalenderjahr.<br />

Der Unternehmensgegenstand der Hauptaktionärin umfasst den Erwerb, das Halten, das Verwalten<br />

von Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, das Erbringen von entgeltlichen<br />

Leistungen an die mit ihm verbundenen Unternehmen sowie die Veräußerung von Beteiligungen<br />

an Unternehmen oder ihres Vermögens sowie die Vornahme von allen hiermit im Zusammenhang<br />

stehenden Handlungen und Rechtsgeschäften.<br />

Neben ihrer Beteiligung an itelligence hält die Hauptaktionärin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

dieses Berichts keine weiteren Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Hauptaktionärin<br />

verfügt gegenwärtig über drei Arbeitnehmer.<br />

3. Gesellschafter und Kapitaleinlage<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Hauptaktionärin ist die NTT DATA EUROPE<br />

Verwaltungs-GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz<br />

in Düsseldorf, Geschäftsadresse Immermannstraße 51-53, 40210 Düsseldorf, und eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 59643 („Persönlich Haftende Gesellschafterin“).<br />

Der Unternehmensgegenstand der Persönlich Haftenden Gesellschafterin umfasst<br />

die Verwaltung, den Erwerb und die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an anderen<br />

Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beteiligung als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften.<br />

12


Kommanditistin<br />

Einzige Kommanditistin der Hauptaktionärin ist die NTT DATA CORPORATION, eine Aktiengesellschaft<br />

(public company) nach japanischem Recht mit Börsennotierung im ersten Segment<br />

(First Section) der Börse Tokio („NTT DATA“). Die Kommanditeinlage von NTT DATA<br />

beträgt EUR 25.000.<br />

Für die Zwecke der Durchführung und Abwicklung des beabsichtigten Ausschlusses der Minderheitsaktionäre<br />

der itelligence gemäß §§ 327a ff. AktG, insbesondere im Hinblick auf die<br />

NTT DATA EUROPE in diesem Zusammenhang entstehenden Zahlungsverpflichtungen und<br />

sonstigen Kosten, hat NTT DATA zugunsten der NTT DATA EUROPE eine unbedingte und<br />

unwiderrufliche Patronatserklärung abgegeben. Eine Kopie der Patronatserklärung ist diesem<br />

Bericht als Anlage 5 beigefügt.<br />

4. Vertretung<br />

Die Persönlich Haftende Gesellschafterin ist alleinvertretungsberechtigte Gesellschafterin der<br />

Hauptaktionärin. Folgende Personen sind derzeit als Geschäftsführer der Persönlich Haftenden<br />

Gesellschafterin bestellt:<br />

· Herr Seiichi Hashimoto,<br />

· Herr Masaki Murota,<br />

· Herr Kazuhiro Nishihata,<br />

· Herr Mitsutaka Nakamura, und<br />

· Herr Tetsu Sato.<br />

Sämtliche vorgenannten Geschäftsführer der Persönlich Haftenden Gesellschafterin sind einzelvertretungsberechtigt<br />

und haben die Befugnis, im Namen der Persönlich Haftenden Gesellschafterin<br />

mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen<br />

(Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).<br />

II.<br />

NTT DATA-Konzern<br />

NTT DATA ist die Muttergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen. NTT DATA hat sich<br />

laut Forrester (siehe Report "SPA Service Providers, Q2 2011" vom 4. Mai 2011) inzwischen zu<br />

einem der führenden asiatischen Anbieter auf dem Markt für IT-Dienstleistungen entwickelt<br />

und bietet Leistungen wie Datenverarbeitung, Systemintegration, Datenverwaltung, IT-<br />

Beratung, Netzwerkentwicklung sowie die Entwicklung, Einrichtung und Wartung von Hardund<br />

Software an.<br />

13


1. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand<br />

NTT DATA hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Tokio, Japan, Geschäftsadresse Toyosu Center<br />

Building, 3-3, Toyosu 3-chome, Kotoku, Tokio 135-6033, Japan. Das Geschäftsjahr der NTT<br />

DATA beginnt am 1. April und endet am 31. März eines jeden Jahres.<br />

Der Unternehmensgegenstand von NTT DATA umfasst (1.) Geschäfte im Telekommunikationssegment,<br />

(2.) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Instandhaltung,<br />

dem Verkauf und Leasing von Datenkommunikationssystemen, (3.) Dienstleistungen im Zusammenhang<br />

mit der Entwicklung, Instandhaltung, dem Verkauf und Leasing von Datenkommunikationssoftware,<br />

(4.) die Installation von Datenkommunikationssystemen und damit verbundene<br />

Tätigkeiten, (5.) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informationsverarbeitungsprozessen,<br />

deren Umsetzung, Durchführung und Implementierung, z.B. in Bezug auf Internetdienstleistungen,<br />

Kabelfernsehen und Satellitenkommunikation, (6.) die Produktion und den<br />

Verkauf von digitalen Inhalten wie (Multimedia-)Bildern, Videos, Tonträgern oder anderen<br />

Formen der Datenübertragung, (7.) elektronische Datenverarbeitung und Unternehmenssoftware,<br />

z.B. im Bereich Rechnungslegung, Budget- oder Projektplanung, (8.) den Erwerb und die<br />

Weiterentwicklung von Nutzungsmethoden, die Zertifizierung, Verwaltung und Übertragung<br />

von geistigem Eigentum wie Urheberrechten, Marken und vergleichbarem Know how,<br />

(9.) Entwicklung und Verkauf von Marketingmedien, (10.) den Besitz, die Vermietung und die<br />

Verwaltung von Grundeigentum oder eigentumsähnlichen Rechten, (11.) Kundendienstleistungen,<br />

(12.) den Vertrieb von Unfall- und Lebensversicherungen, (13.) Dienstleistungen im<br />

Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung, Schulung und Beratung in den vorgenannten Tätigkeitsbereichen,<br />

(14.) andere allgemeine kommerzielle Geschäftsangelegenheiten, die von den<br />

vorgenannten Tätigkeitsbereichen nicht umfasst werden und (15.) sonstige geschäftliche Aktivitäten<br />

im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeitsbereichen.<br />

2. Grundkapital und Gesellschafter<br />

Das Grundkapital von NTT DATA beträgt 142.520.000.000 japanische Yen (JPY) (nach dem<br />

Wechselkurs zum 31. Dezember 2012 von JPY 113,79 zu EUR 1 entspricht dies ca.<br />

EUR 1.252.470.000) und ist (zum 31. Dezember 2012) in 2.805.000 ausgegebene und ausstehende<br />

Aktien aufgeteilt. (Quelle für die Wechselkurse ist Oanda.com, www.oanda.com.)<br />

NTT DATA betreut Kunden aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen, wie dem Bankensektor,<br />

dem Gesundheitswesen, der verarbeitenden Industrie, dem Transportwesen sowie dem<br />

öffentlichen Sektor. NTT DATA hat ca. 59.000 Mitarbeiter (Stand: 31. Dezember 2012) und erreichte<br />

(im Zeitraum zwischen dem 1. April 2011 und dem 31. März 2012) einen Nettoumsatz<br />

von ca. JPY 1.251.177.000.000 (was auf der Grundlage eines Wechselkurses von JPY 109,73 zu<br />

EUR 1 (zum 31. März 2012) einem Betrag von ca. EUR 11.402.000.000 entspricht). (Quelle für<br />

die Wechselkurse ist Oanda.com, www.oanda.com.)<br />

Neben verschiedenen IT-Dienstleistungen wie Datenverarbeitung, Systemintegration, Datenverwaltung,<br />

IT-Beratung, Netzwerkentwicklung sowie Entwicklung, Einrichtung und Wartung<br />

von Hard- und Software bietet NTT DATA auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem<br />

14


Zugang zum Internet, Intranet-Entwicklungen und E-Commerce an, einschließlich E-Banking,<br />

Informationsverarbeitung, Erstellung multimedialer Inhalte sowie Dienstleistungen in den Bereichen<br />

Vertrieb und Werbung.<br />

D. GRÜNDE FÜR DEN AUSSCHLUSS DER MINDERHEITSAKTIONÄRE<br />

NTT DATA EUROPE als Hauptaktionärin beabsichtigt, die Hauptversammlung der itelligence<br />

nach §§ 327a ff. AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung<br />

einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Eine sachliche Rechtfertigung<br />

für eine solche Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin ist weder gesetzlich erforderlich<br />

noch aus sonstigen Gründen geboten. Gleichwohl möchte NTT DATA EUROPE nicht darauf<br />

verzichten, den Minderheitsaktionären der itelligence im Folgenden einige wesentliche Motive<br />

für das beabsichtigte Vorhaben darzulegen.<br />

I. Integration von Geschäftsbereichen innerhalb des NTT DATA-Konzerns<br />

NTT DATA befindet sich gegenwärtig in einer Phase der Neuorganisation ihrer Konzernstruktur<br />

mit dem Ziel einer effizienteren Bündelung der weltweiten Gruppengesellschaften unter einer<br />

einheitlichen NTT DATA-Marke. Als führender SAP-Komplettdienstleister ist itelligence<br />

im Rahmen des NTT DATA-Konzerns von erheblicher Bedeutung, um gemeinsam mit anderen<br />

Gesellschaften die Gruppenstruktur des NTT DATA-Konzerns zu straffen, seine Markenstrategie<br />

zu stärken und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit des NTT DATA-Konzerns insgesamt<br />

zu verbessern. Der beabsichtigte Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der i-<br />

telligence trägt maßgeblich dazu bei, diesen Restrukturierungsprozess effizient und zügig fortzusetzen.<br />

II.<br />

Verbesserung der gruppenweiten Zusammenarbeit des NTT DATA-Konzerns<br />

itelligence verfügt über ein erfahrenes und hochqualifiziertes Management. Es ist daher möglich,<br />

dass die Vorstandsmitglieder der itelligence in Zukunft (zusätzlich) weitere Führungspositionen<br />

in anderen Gesellschaften des NTT DATA-Konzerns übernehmen werden. Durch den<br />

Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der itelligence wird sich das Potential möglicher<br />

Interessenkonflikte im Hinblick auf die Leitung verschiedener Gruppengesellschaften erheblich<br />

verringern.<br />

Zudem spielt itelligence für den Geschäftsbereich SAP-Dienstleistungen des NTT DATA-<br />

Konzerns eine zentrale Rolle. Bereits jetzt steht itelligence an der Spitze der sog. Solutions<br />

Group des NTT DATA-Konzerns, der neben itelligence weitere Gruppengesellschaften u.a. in<br />

Australien, Singapur und Malaysia angehören. Nach dem Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre<br />

wird itelligence in der Lage sein, noch enger und flexibler mit den anderen Gesellschaften<br />

innerhalb der Solutions Group zusammenzuarbeiten und dadurch das gemeinsame<br />

Ziel der Umsetzung einer konzernweiten NTT DATA-Strategie weiter voranzutreiben.<br />

15


III.<br />

Erhöhte Flexibilität<br />

Infolge der Übertragung sämtlicher Aktien der Minderheitsaktionäre wird NTT DATA<br />

EUROPE in der Lage sein, flexibler, schneller und einfacher auf etwaige Änderungen der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen für itelligence zu reagieren. Denn durch die Erlangung aller<br />

Aktien der itelligence erhält NTT DATA EUROPE die Möglichkeit, Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

der itelligence zukünftig kurzfristig und ohne aufwendige Vorbereitungen, wie sie<br />

für die Durchführung einer Publikumshauptversammlung erforderlich sind, herbeizuführen. Insbesondere<br />

entfallen lange Vorlauf- und Einberufungsfristen sowie umfangreiche Informationspflichten<br />

gegenüber den Minderheitsaktionären der itelligence. Dies wird Entscheidungsprozesse<br />

bei itelligence beschleunigen und effizientere Geschäftsabläufe ermöglichen.<br />

Zudem führt ein Squeeze-out aufgrund der damit verbundenen Erreichung einer 100 %-<br />

Beteiligung von NTT DATA EUROPE an itelligence seit der Neufassung des § 8c Abs. 1 Satz 5<br />

KStG in der Fassung vom 22. Dezember 2009 steuerlich zu erhöhter Flexibilität bei konzerninternen<br />

Umstrukturierungen.<br />

IV.<br />

Einsparung von Kosten<br />

Darüber hinaus führt der beabsichtigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre zu Kostenvorteilen<br />

für itelligence. Dies gilt insbesondere für Kosten bzgl. der Vorbereitung, Einberufung und<br />

Durchführung der jährlichen Hauptversammlung der itelligence, die nach dem Squeeze-out der<br />

Minderheitsaktionäre weitgehend entfallen werden. Dazu zählen u.a. Kosten für die Versendung<br />

von Unterlagen an Aktionäre und die Veranstaltung der Hauptversammlung als solcher, Kosten<br />

bei der Erstellung des Geschäftsberichts sowie im Zusammenhang mit der rechtlichen Vorbereitung<br />

und Durchführung der Hauptversammlung entstehende Kosten (z.B. für die Bereitstellung<br />

von Informationen für Aktionärsfragen oder für die Erstellung von Berichten an die Hauptversammlung).<br />

V. Wegfall der Börsennotierung<br />

Nach der Übertragung sämtlicher Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin wird<br />

ein Börsenhandel mit itelligence-Aktien nicht mehr stattfinden. Soweit der Widerruf der Zulassung<br />

der itelligence-Aktien zum Handel durch die zuständige Geschäftsführung der Börse daraufhin<br />

nicht von Amts wegen erfolgen sollte, geht NTT DATA EUROPE davon aus, dass itelligence<br />

einen entsprechenden Widerruf beantragen wird. Hierdurch verringern sich die Anforderungen<br />

an die Regelpublizität erheblich, während große Teile der anlassbezogenen Publizität,<br />

wie insbesondere die Ad-hoc-Publizität gemäß § 15 WpHG, vollständig entfallen. Demzufolge<br />

können sowohl die mit der Börsennotierung als solcher und den hohen Publizitätsstandards des<br />

deutschen Kapitalmarktrechts verbundenen Kosten von itelligence als auch Kosten im Bereich<br />

Investor Relations zukünftig eingespart werden.<br />

Nach den anwendbaren Publizitätsvorschriften des WpHG kann itelligence zudem im Einzelfall<br />

verpflichtet sein, u.U. auch wettbewerbsrelevante Informationen über (zukünftige) geschäftliche<br />

oder technologische Strategien offenzulegen, deren größtmögliche Vertraulichkeit im Unter-<br />

16


nehmensinteresse liegt. Das Risiko derartiger Veröffentlichungen entfällt durch die Beendigung<br />

des Börsenhandels der itelligence-Aktien, die sich an die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

auf NTT DATA EUROPE anschließen wird.<br />

VI.<br />

Erhöhte Transaktionssicherheit<br />

Schließlich dient der beabsichtige Ausschluss der Minderheitsaktionäre der itelligence auch einer<br />

Steigerung der Transaktionssicherheit von zukünftigen Maßnahmen der Gesellschaft. Denn<br />

dadurch erübrigt sich das Risiko, dass sich Struktur- oder Kapitalmaßnahmen von itelligence<br />

durch unbegründete Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären verzögern.<br />

Zudem werden mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen itelligence und den<br />

Minderheitsaktionären (wie z.B. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, Auskunftserzwingungsverfahren<br />

oder Spruchverfahren) in Zukunft grundsätzlich vermieden.<br />

E. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN AUSSCHLUSS DER MINDERHEITSAKTIONÄRE<br />

I. Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Regelungen<br />

Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen<br />

eines Aktionärs, der – unmittelbar oder mittelbar (§ 327a Abs. 2 AktG) – Aktien der Gesellschaft<br />

in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals hält (Hauptaktionär), die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär gegen Gewährung<br />

einer angemessenen Barabfindung beschließen. Da die itelligence nur Stückaktien<br />

ausgegeben hat, richtet sich der Anteil, den der ein Aktionär am Grundkapital der itelligence<br />

halten muss, nach der Anzahl der gehaltenen Stückaktien (§ 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16<br />

Abs. 2 Satz 1 AktG).<br />

Das Gesetz sieht vor, dass der Hauptaktionär an den Vorstand der Aktiengesellschaft das Verlangen<br />

richtet, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der<br />

Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung<br />

beschließt (§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG).<br />

Die Höhe der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wird durch den Hauptaktionär festgelegt.<br />

Die Barabfindung muss die Verhältnisse der Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Die Angemessenheit der Barabfindung ist<br />

durch einen sachverständigen Prüfer zu überprüfen, der auf Antrag des Hauptaktionärs vom zuständigen<br />

Gericht ausgewählt und bestellt wird (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG). Dazu hat der<br />

sachverständige Prüfer einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung zu erstellen.<br />

Dieser Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob die durch den Hauptaktionär<br />

festgelegte Barabfindung angemessen ist (§ 327c Abs. 2 Satz 4 AktG i.V.m. § 293e<br />

Abs. 1 AktG).<br />

17


Der Hauptaktionär muss der Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einen<br />

schriftlichen Bericht erstatten, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt und<br />

die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.<br />

Vor Einberufung der Hauptversammlung hat der Hauptaktionär zudem dem Vorstand der Aktiengesellschaft<br />

die Erklärung eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten<br />

Kreditinstituts zu übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung<br />

der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung<br />

des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen<br />

Aktien zu zahlen (§ 327b Abs. 3 AktG).<br />

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind in den Geschäftsräumen der Aktiengesellschaft<br />

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte für<br />

die letzten drei Geschäftsjahre der Aktiengesellschaft, der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG<br />

durch den Hauptaktionär erstattete Übertragungsbericht sowie der gemäß § 327c Abs. 2 bis 4<br />

AktG erstattete Bericht des vom Gericht ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers<br />

zur Einsicht der Aktionäre auszulegen (§ 327c Abs. 3 AktG). Auf Verlangen ist jedem Aktionär<br />

unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zu erteilen (§ 327c Abs. 4 AktG).<br />

Die Verpflichtung, die zuvor genannten Unterlagen auszulegen und zuzusenden, entfällt, wenn<br />

die Unterlagen für denselben Zeitraum über die Internetseite der Aktiengesellschaft zugänglich<br />

sind (§ 327c Abs. 5 AktG). Diese Unterlagen sind darüber hinaus in der Hauptversammlung zugänglich<br />

zu machen (§ 327d Satz 1 AktG).<br />

Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft hat über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung<br />

zu beschließen. Mangels abweichender Bestimmungen ist für diesen Übertragungsbeschluss die<br />

einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung erforderlich (§ 133 Abs.1<br />

AktG).<br />

Im Anschluss an den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den<br />

Hauptaktionär durch die Hauptversammlung hat der Vorstand der Aktiengesellschaft den Übertragungsbeschluss<br />

zur Eintragung in das für die Aktiengesellschaft zuständige Handelsregister<br />

anzumelden (§ 327e Abs. 1 Satz 1 AktG). Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in<br />

das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär<br />

über (§ 327e Abs. 3 Satz 1 AktG). Im Gegenzug entsteht ein Anspruch der Minderheitsaktionäre<br />

auf Zahlung der festgelegten Barabfindung.<br />

II. Kapitalbeteiligung in Höhe von 95 %<br />

Das Grundkapital der itelligence beträgt EUR 30.014.838 und ist eingeteilt in 30.014.838 nennwertlose,<br />

auf den Inhaber lautende Stückaktien. NTT DATA EUROPE hielt im Zeitpunkt ihres<br />

Übertragungsverlangens an den Vorstand der itelligence am 28. Dezember 2012 und hält auch<br />

zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Berichts 29.544.428 itelligence-Aktien. Dies entspricht<br />

einer Beteiligung in Höhe von ca. 98,43 % des Grundkapitals der itelligence. NTT<br />

18


DATA EUROPE hält damit mehr als 95 % des Grundkapitals der itelligence, so dass sie deren<br />

Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.<br />

Ihre Beteiligung in Höhe von ca. 98,43 % erlangte die NTT DATA EUROPE u.a. im Zusammenhang<br />

mit einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot und einem öffentlichen Erwerbsangebot<br />

nach dem Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz („WpÜG“) an die Aktionäre<br />

der itelligence in den Jahren 2007/2008 und 2012.<br />

Im Jahr 2007 hatte die Hauptaktionärin nach ihrer Entscheidung zur Abgabe eines Angebots<br />

(23. Oktober 2007) am 12. November 2007 eine Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches<br />

Übernahmeangebot für die itelligence veröffentlicht. Der Angebotspreis belief sich auf<br />

EUR 6,20 je itelligence-Aktie. Nach Vollzug des Übernahmeangebots am 14. Januar 2008 hielt<br />

NTT DATA EUROPE 20.974.169 itelligence-Aktien (ca. 87,41 % des Grundkapitals und der<br />

Stimmrechte der itelligence zum damaligen Zeitpunkt) und hatte damit die Kontrolle über die<br />

itelligence im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. Im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot<br />

wurde zwischen der Hauptaktionärin, NTT DATA und itelligence am<br />

23. Oktober 2007 ein Business Combination Agreement (Zusammenschlussvereinbarung) abgeschlossen.<br />

Nachdem sich der Anteilsbesitz der Hauptaktionärin bis Anfang 2012 infolge verschiedener Zuund<br />

Verkäufe im Saldo auf 19.080.386 itelligence-Aktien verringert hatte, zeichnete diese im<br />

Rahmen einer Kapitalerhöhung der itelligence zum 31. Mai 2012 insgesamt 5.314.863 neue itelligence-Aktien.<br />

Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hielt sie damit insgesamt 24.395.249<br />

itelligence Aktien. Dies entsprach einer Beteiligung von ca. 81,28 % des Grundkapitals und der<br />

Stimmrechte der itelligence zum damaligen Zeitpunkt.<br />

Am 29. Oktober 2012 entschied die Hauptaktionärin, ein öffentliches Erwerbsangebot für die<br />

noch ausstehenden Aktien der itelligence abzugeben (das „Erwerbsangebot 2012“). Für dieses<br />

Erwerbsangebot veröffentlichte sie am 16. November 2012 eine Angebotsunterlage, die u.a. einen<br />

Angebotspreis von EUR 10,80 je itelligence-Aktie enthielt. Darüber hinaus sah die Angebotsunterlage<br />

eine Nachbesserungspflicht der NTT DATA EUROPE zugunsten der annehmenden<br />

Aktionäre vor, wenn und soweit die Höhe des gewährten Angebotspreises zukünftig durch<br />

die festgelegte Barabfindung je itelligence-Aktie im Rahmen eines nachfolgenden Squeeze out<br />

gemäß §§ 327a ff. AktG (ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz) oder eines Berherrschungs-<br />

und Gewinnabführungsvertrags zwischen der NTT DATA EUROPE (oder eines verbundenen<br />

Unternehmen) mit der itelligence überschritten werden sollte.<br />

Durch den Vollzug des Erwerbsangebots 2012 am 27. Dezember 2012 erwarb NTT DATA<br />

EUROPE weitere 3.831.574 itelligence-Aktien (ca. 12,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte<br />

der itelligence zum damaligen Zeitpunkt), für die das Angebot angenommen worden war.<br />

Dazu zählten insbesondere 2.459.523 itelligence-Aktien der NTT COMMUNICATIONS<br />

CORPORATION, einer Schwestergesellschaft der Hauptaktionärin, und 610.797 itelligence-<br />

Aktien von Herrn Herbert Vogel, dem Vorstandsvorsitzenden der itelligence. Herr Vogel hatte<br />

zuvor eine unwiderrufliche Andienungsverpflichtung (Irrevocable Untertaking) mit der Haupt-<br />

19


aktionärin vereinbart. Weitere 1.317.605 itelligence-Aktien (ca. 4,39 % des Grundkapitals und<br />

der Stimmrechte der itelligence zum damaligen Zeitpunkt) hat die Hauptaktionärin im Zeitraum<br />

zwischen der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots 2012 und dessen Vollzug aufgrund<br />

mehrerer Aktienkaufverträge außerhalb des Angebots erworben.<br />

III.<br />

Verlangen der NTT DATA EUROPE gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG<br />

NTT DATA EUROPE hat dem Vorstand der itelligence mit Schreiben vom 28. Dezember 2012<br />

das Verlangen gemäß § 327a Abs.1 Satz 1 AktG übermittelt, die notwendigen Maßnahmen zu<br />

ergreifen, damit die Hauptversammlung der itelligence über die Übertragung der Aktien der<br />

Minderheitsaktionäre der itelligence auf NTT DATA EUROPE gegen Zahlung einer angemessenen<br />

Barabfindung beschließen kann. Zudem hat NTT DATA EUROPE verlangt, den Tagesordnungspunkt<br />

„Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

der itelligence nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in<br />

Höhe von EUR [●] pro Aktie auf die NTT DATA EUROPE (Hauptaktionär)“ auf die Tagesordnung<br />

der Hauptversammlung der itelligence zu setzten, die am 23. Mai 2013 stattfinden soll.<br />

Die Höhe der Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der itelligence für die Übertragung<br />

ihrer itelligence-Aktien zu gewähren ist, hat NTT DATA EUROPE als Hauptaktionärin auf<br />

EUR 10,80 je itelligence-Aktie festgelegt. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wird unter<br />

Abschnitt G erläutert und begründet. Nach Festlegung der Höhe der Barabfindung hat die NTT<br />

DATA EUROPE ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit Schreiben vom 5. April<br />

2013 unter Angabe der bezeichneten Barabfindung konkretisiert und ergänzt.<br />

IV.<br />

Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts gem. § 327b Abs. 3 AktG<br />

Die gemäß § 327b Abs. 3 AktG erforderliche Gewährleistungserklärung eines in der Bundesrepublik<br />

Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts wurde dem Vorstand der itelligence<br />

durch NTT DATA EUROPE am 5. April 2013 vorab per pdf-Scan und am 8. April 2013<br />

im Original übermittelt. Darin hat Das Bankhaus Neelmeyer am 5. April 2013 die Gewährleistung<br />

für die Erfüllung der Verpflichtung der NTT DATA EUROPE übernommen, den Minderheitsaktionären<br />

der itelligence nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister<br />

der itelligence unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übertragene itelligence-<br />

Aktie zu zahlen. Diese Gewährleistungserklärung gibt allen Minderheitsaktionären der itelligence<br />

einen unmittelbaren, unbedingten und unwiderruflichen Anspruch auf Zahlung der Barabfindung<br />

in Höhe von EUR 10,80 gegen das Bankhaus Neelmeyer, sobald die entsprechende<br />

Handelsregistereintragung erfolgt ist.<br />

Die Gewährleistungserklärung des Bankhauses Neelmeyer beschränkt sich in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorgaben in § 327b Abs. 3 AktG, die von der Rechtsprechung wiederholt<br />

bestätigt worden sind, auf die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung in Höhe von<br />

EUR 10,80. Infolgedessen wird von der Gewährleistungserklärung nicht ein etwaiger Differenzbetrag<br />

zu dieser Barabfindung erfasst, der sich aus einer möglichen nachträglichen Erhöhung<br />

der Barabfindung durch ein Gericht im Rahmen eines Spruchverfahrens ergeben könnte.<br />

20


V. Übertragungsbericht der NTT DATA EUROPE<br />

Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um den Übertragungsbericht der NTT DATA<br />

EUROPE als Hauptaktionärin gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG. Gegenstand dieses Berichts<br />

sind insbesondere die Voraussetzungen für die Übertragung der itelligence-Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

auf NTT DATA EUROPE sowie die Erläuterung und Begründung der von dieser<br />

festgelegten Barabfindung der Minderheitsaktionäre.<br />

VI.<br />

Prüfung der Barabfindung<br />

Das Landgericht Dortmund hat auf Antrag der NTT DATA EUROPE die IVC als sachverständigen<br />

Prüfer ausgewählt und mit Beschluss vom 14. Januar 2013 bestellt (§ 327c Abs. 2 Satz 3<br />

und 4 i.V.m. § 293c Abs. 1 Satz 3 bis 5, § 293d AktG). IVC wird über das Ergebnis der Prüfung<br />

der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e AktG gesondert<br />

Bericht erstatten. Dieser Bericht des sachverständigen Prüfers wird nach § 327c Abs. 3<br />

AktG u.a. mit dem vorliegenden Übertragungsbericht der NTT DATA EUROPE vom Tag der<br />

Einberufung der Hauptversammlung der itelligence an, die über die Übertragung der itelligence-<br />

Aktien der Minderheitsaktionäre beschließen wird, zugänglich gemacht (vgl. sogleich unter Ziffer<br />

E.VII).<br />

VII. Auslage und Versendung von Unterlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung<br />

Von der Einberufung der Hauptversamnlung an werden folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen<br />

der itelligence, Königsbreede 1, 33605 Bielefeld, zur Einsicht der Aktionäre vorliegen:<br />

· der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;<br />

· die Jahresabschlüsse und Lageberichte der itelligence sowie die Konzernabschlüsse und die<br />

Konzernlageberichte der itelligence jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012;<br />

· dieser Übertragungsbericht der Hauptaktionärin NTT DATA EUROPE gemäß § 327c<br />

Abs. 2 Satz 1 AktG einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme von Ernst & Young<br />

vom 4. April 2013 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence zum 23. Mai<br />

2013;<br />

· das Übertragungsverlangen der NTT DATA EUROPE vom 28. Dezember 2012 und Ergänzung<br />

des Übertragungsverlangens der NTT DATA EUROPE vom 5. April 2013;<br />

· die Gewährleistungserklärung des Bankhauses Neelmeyer gemäß § 327b Abs. 3 AktG und<br />

· der nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG zu erstattende Prüfungsbericht über die Angemessenheit<br />

der festgelegten Barabfindung des vom Landgericht Dortmund bestellten sachverständigen<br />

Prüfers IVC.<br />

Auf Verlangen wird jedem Aktionär der itelligence unverzüglich und kostenlos eine Abschrift<br />

dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung der itelligence<br />

am 23. Mai 2013 ausliegen.<br />

21


Darüber hinaus werden die Unterlagen von dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung an<br />

auch im Internet unter http://www.itelligence.de/hauptversammlung.php zur Einsicht und zum<br />

kostenlosen Download bereitgestellt werden (§ 327c Abs. 5 AktG).<br />

VIII. Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der itelligence<br />

Die Hauptversammlung der itelligence am 23. Mai 2013 wird über die Übertragung der Aktien<br />

der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschließen.<br />

NTT DATA EUROPE hat dem Vorstand der itelligence mit Schreiben vom 5. April 2013 für<br />

die Einberufung der Hauptversammlung folgenden Entwurf eines Übertragungsbeschlusses<br />

übermittelt:<br />

„Die auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der itelligence<br />

mit Sitz in Bielefeld (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung<br />

einer von der NTT DATA EUROPE mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionärin) zu zahlenden<br />

Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je auf den Inhaber lautender, nennwertloser<br />

Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.“<br />

IX.<br />

Eintragung in das Handelsregister<br />

Im Anschluss an den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den<br />

Hauptaktionär durch die Hauptversammlung hat der Vorstand der Aktiengesellschaft den Übertragungsbeschluss<br />

zur Eintragung in das für die Aktiengesellschaft zuständige Handelsregister<br />

anzumelden (§ 327e Abs. 1 Satz 1 AktG).<br />

Dabei hat der Vorstand gemäß § 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 5 Satz 1 AktG zu erklären, dass<br />

eine Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses nicht oder nicht fristgemäß erhoben<br />

oder eine solche Klage rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen worden ist (Negativerklärung).<br />

Liegt die Erklärung nicht vor, so darf der Übertragungsbeschluss grundsätzlich<br />

nicht eingetragen werden (§ 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 5 Satz 2 AktG).<br />

Ausnahmsweise kann der Übertragungsbeschluss trotz fehlender Negativerklärung eingetragen<br />

werden, wenn alle klageberechtigten Aktionäre durch notariell beurkundete Verzichtserklärung<br />

auf die Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses verzichten oder wenn zwar<br />

entsprechende Klagen erhoben wurden, das Prozessgericht aber durch rechtskräftigen Beschluss<br />

festgestellt hat, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung nicht entgegensteht. Ein solcher<br />

Beschluss (die Freigabeentscheidung) ergeht gemäß § 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 6 Satz 3<br />

AktG, wenn die Klage (i) unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, (ii) wenn der Kläger<br />

nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Antrags durch Urkunden nachgewiesen hat, dass<br />

er seit Bekanntmachung der Einberufung einen anteiligen Betrag von mindestens EUR 1.000<br />

hält oder (iii) wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses vorrangig<br />

erscheint, weil die vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft<br />

und ihre Aktionäre nach freier Überzeugung des Gerichts die Nachteile für den Antragsteller<br />

überwiegen, es sei denn, es liegt eine besondere Schwere des Rechtsverstoßes vor.<br />

22


Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses<br />

in das Handelsregister der itelligence wirksam.<br />

F. AUSWIRKUNGEN DES AUSSCHLUSSES DER MINDERHEITSAKTIONÄRE<br />

I. Übergang des Eigentums an den Aktien der itelligence auf die Hauptaktionärin mit Eintragung<br />

des Übertragungsbeschlusses<br />

Durch die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister geht gemäß § 327e<br />

Abs. 3 Satz 1 AktG das Eigentum an allen itelligence-Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes<br />

auf NTT DATA EUROPE als Hauptaktionärin über. Die Minderheitsaktionäre verlieren<br />

damit kraft Gesetzes ihre Rechtsstellung als Aktionär. Zur Durchführung des Squeeze out sind<br />

gesonderte Verfügungsgeschäfte über die itelligence-Aktien der Minderheitsaktionäre weder erforderlich<br />

noch möglich.<br />

NTT DATA EUROPE erwirbt durch den Ausschluss der Minderheitsaktionäre alle Mitgliedschaftsrechte<br />

aus den itelligence-Aktien der Minderheitsaktionäre, die mit der Eigenschaft als<br />

Aktionär verbunden sind. Dazu zählen insbesondere Vermögensrechte und Verwaltungsrechte,<br />

die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen der itelligence stehen (z.B. das Teilnahme-,<br />

Stimm-, Rede- und Auskunftsrecht).<br />

Im Anschluss an den Übergang des Eigentums an den itelligence-Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

auf NTT DATA EUROPE verkörpert die bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am<br />

Main („Clearstream“), hinterlegte Globalurkunde, soweit sie im Miteigentum der bisherigen<br />

Minderheitsaktionäre steht, nicht mehr das bisherige Mitgliedschaftsrecht, sondern ausschließlich<br />

den Anspruch der bisherigen Minderheitsaktionäre gegen NTT DATA EUROPE auf Zahlung<br />

einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je itelligence-Aktie.<br />

II.<br />

Erwerb eines Anspruchs auf angemessene Barabfindung<br />

Durch die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und den damit verbundenen<br />

Übergang des Eigentums an den itelligence-Aktien der Minderheitsaktionäre auf NTT<br />

DATA EUROPE entsteht der Barabfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre gegen NTT<br />

DATA EUROPE. Die Barabfindung der Minderheitsaktionäre beträgt pro itelligence-Aktie<br />

EUR 10,80. Die Gewährleistungserklärung des Bankhauses Neelmeyer dient der Absicherung<br />

dieses Barabfindungsanspruchs.<br />

Das Registergericht wird gemäß § 10 Handelsgesetzbuch („HGB“) die Eintragung in das Handelsregister<br />

in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informationsund<br />

Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekannt machen.<br />

Nach § 327b Abs. 2 AktG ist die Barabfindung von der Bekanntmachung der Eintragung des<br />

Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über<br />

dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz nach § 247 BGB<br />

zu verzinsen.<br />

23


Der Barabfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre verjährt gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB<br />

innerhalb von drei (3) Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Übertragungsbeschluss in das<br />

Handelsregister eingetragen worden ist und der jeweilige Minderheitsaktionär der itelligence<br />

davon erfahren hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren müssen, was spätestens im<br />

Zeitpunkt der Bekanntmachung der Eintragung nach § 10 HGB der Fall ist. Während der Dauer<br />

eines möglichen Spruchverfahrens ist die Verjährung des Barabfindungsanspruchs analog § 204<br />

Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt. Die Dauer eines möglichen Spruchverfahrens wird daher nicht für<br />

den Ablauf der Verjährungsfrist berücksichtigt (§ 209 BGB).<br />

III.<br />

Banktechnische Abwicklung der Zahlung der Barabfindung<br />

Das Grundkapital der itelligence ist ausschließlich in einer Globalurkunde verbrieft, die bei<br />

Clearstream nach Maßgabe der Girosammelverwahrung hinterlegt ist. Darüber hinaus wurden<br />

keine Einzelurkunden für itelligence-Aktien ausgegeben. Eine Einreichung von Aktienurkunden<br />

durch Minderheitsaktionäre ist daher nicht für die Auszahlung der Barabfindung erforderlich.<br />

Die Auszahlung an die Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich nach der Eintragung des<br />

Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der itelligence durch Überweisung auf das<br />

Konto des jeweiligen Minderheitsaktionärs bei dessen Depotbank Zug-um-Zug gegen Ausbuchung<br />

seiner itelligence-Aktien. Die Gutschrift auf dem Konto der jeweiligen Depotbanken der<br />

Minderheitsaktionäre findet unverzüglich nach der Handelsregistereintragung statt. NTT DATA<br />

EUROPE hat das Bankhaus Neelmeyer mit der Abwicklung der auszuzahlenden Barabfindung<br />

beauftragt. Für die Minderheitsaktionäre der itelligence erfolgt diese Abwicklung provisionsund<br />

spesenfrei.<br />

Die Einzelheiten der Abwicklung werden den Minderheitsaktionären der itelligence unmittelbar<br />

nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gesondert durch öffentliche<br />

Bekanntmachung mitgeteilt.<br />

Für Minderheitsaktionäre der itelligence, die das Erwerbsangebot 2012 angenommen haben, ist<br />

Folgendes zu beachten:<br />

Im Hinblick auf die Abwicklung der Nachbesserungspflicht der NTT DATA EUROPE nach<br />

Maßgabe des Erwerbsangebots 2012 wird auf Ziffer 11 der Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot<br />

2012 hingewiesen (abrufbar unter http://www.nttdata-itelligence-erwerbsangebot.de/).<br />

Eine etwaige Abwicklung erfolgt vorbehaltlich einer Kontoänderung der Minderheitsaktionäre<br />

über dieselbe Bankverbindung, über die auch das Erwerbsangebot 2012 abgewickelt wurde.<br />

Minderheitsaktionäre der itelligence, die das Erwerbsangebot 2012 angenommen haben, haben<br />

daher insoweit nichts zu veranlassen.<br />

IV.<br />

Widerruf der Börsenzulassung<br />

itelligence-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt sowie zum Teilberiech des regulierten<br />

Marktes mit erweiterten Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

zugelassen und werden im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und München<br />

24


gehandelt. Sie werden unter dem Kürzel „ILH“ und der Wertpapier-Kennnummer (WKN)<br />

730040 sowie unter der International Securities Identification Number (ISIN) DE 000A1RFHE6<br />

gehandelt.<br />

NTT DATA EUROPE geht davon aus, dass itelligence bei der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister anregen wird, den Handel<br />

einzustellen, und beantragen wird, die Zulassung der itelligence-Aktien zum Handel im regulierten<br />

Markt zu widerrufen (Delisting) soweit der Widerruf der Zulassung der itelligence-<br />

Aktien nicht von Amts wegen durch die zuständige Geschäftsführung der Börse erfolgen sollte.<br />

Die Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und München, an denen itelligence-Aktien<br />

nach Kenntnis der NTT DATA EUROPE im Freiverkehr gehandelt werden, werden<br />

über die Anregung zur Einstellung des Handels und den Antrag auf Widerruf der Zulassung<br />

zu gegebener Zeit unterrichtet.<br />

V. Steuerliche Auswirkungen für die itelligence-Aktionäre in Deutschland<br />

1. Vorbemerkung<br />

Die nachfolgenden Ausführungen enthalten eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger<br />

deutscher Besteuerungsgrundsätze, die für die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen<br />

Minderheitsaktionäre im Zusammenhang mit der Übertragung ihrer itelligence-Aktien von Bedeutung<br />

sein können.<br />

Steuerliche Auswirkungen für in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtige Minderheitsaktionäre<br />

werden nachfolgend nicht erläutert. Für die beschränkt steuerpflichtigen Minderheitsaktionäre<br />

sind neben den besonderen Vorschriften des deutschen Steuerrechts die steuerrechtlichen<br />

Bestimmungen des Staates von Bedeutung, in dem der jeweilige Minderheitsaktionär der itelligence<br />

ansässig ist. Zudem können die Regelungen eines zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat<br />

des Minderheitsaktionärs gegebenenfalls bestehenden Abkommens zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung maßgeblich sein.<br />

Darüber hinaus werden Besonderheiten bei Aktien, die als Gegenleistung für eine steuerbegünstigte<br />

Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz a.F. erworben wurden (einbringungsgeborene<br />

Aktien) oder deren Veräußerung nach dem Umwandlungssteuergesetz n.F. („UmwStG“),<br />

welches grundsätzlich für nach dem 12. Dezember 2006 erfolgte Umwandlungen und<br />

Einbringungen gilt (vgl. § 27 Abs. 1 UmwStG), zu einem Einbringungsgewinn I oder II führen<br />

würde, sowie eine mögliche Begünstigung nicht aus dem Betrieb entnommener Gewinne nach<br />

§ 34a Einkommensteuergesetz („EStG“) und Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen<br />

des Finanz- und Versicherungssektors nicht dargestellt.<br />

Bei dieser Zusammenfassung handelt es sich nicht um eine abschließende Darstellung aller<br />

steuerlichen Aspekte, die für die Minderheitsaktionäre relevant sein könnten. Die Zusammenfassung<br />

beschränkt sich vielmehr auf die Darstellung allgemeiner Grundsätze, die für die Besteuerung<br />

von Veräußerungsgewinnen der Minderheitsaktionäre in Deutschland mit Einkom-<br />

25


men- bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag gelten, und behandelt<br />

jeweils nur einige ausgewählte Aspekte dieser Steuerarten.<br />

Grundlage dieser Zusammenfassung ist das zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Berichts<br />

geltende deutsche Steuerrecht. Dieses kann sich – unter Umständen auch rückwirkend – ändern.<br />

Eine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Zusammenfassung wird nicht übernommen.<br />

Die steuerlichen Erläuterungen in diesem Bericht ersetzen keine persönliche Steuerberatung.<br />

Es wird daher jedem Minderheitsaktionär der itelligence empfohlen, einen Steuerberater<br />

zu den sich für ihn individuell aus der Übertragung der itelligence-Aktien ergebenden steuerlichen<br />

Auswirkungen zu konsultieren. Nur ein von dem jeweiligen Minderheitsaktionär konsultierter<br />

Steuerberater ist in der Lage, dessen individuelle steuerliche Verhältnisse angemessen zu<br />

bewerten.<br />

2. Besteuerung des Gewinns aus der Übertragung der itelligence-Aktien<br />

Die Übertragung von itelligence-Aktien gegen Barabfindung nach § 327a AktG stellt für die<br />

Minderheitsaktionäre steuerlich eine Veräußerung dieser itelligence-Aktien dar.<br />

Ein Minderheitsaktionär erzielt einen Veräußerungsgewinn, wenn die Barabfindung abzüglich<br />

etwaiger damit in Zusammenhang stehender Veräußerungskosten die steuerlichen Anschaffungskosten<br />

oder den steuerlichen Buchwert der betreffenden itelligence-Aktien übersteigt. Ist<br />

der Betrag der Barabfindung abzüglich etwaiger Veräußerungskosten niedriger als die Anschaffungskosten<br />

bzw. der Buchwert der itelligence-Aktien bei dem Minderheitsaktionär, entsteht ein<br />

Veräußerungsverlust.<br />

Die steuerliche Erfassung eines Veräußerungsgewinns bzw. Veräußerungsverlusts hängt davon<br />

ab, ob die itelligence-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung auf NTT DATA EUROPE dem<br />

Privat- oder dem Betriebsvermögen des betreffenden Minderheitsaktionärs zuzuordnen sind.<br />

2.1 itelligence-Aktien im Privatvermögen<br />

Ist der Minderheitsaktionär eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person und hält er die<br />

itelligence-Aktien in seinem Privatvermögen, so hängt die Besteuerung eines Gewinns aus der<br />

Übertragung der itelligence-Aktien davon ab, ob der Minderheitsaktionär diese vor dem<br />

1. Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat.<br />

2.1.1 itelligence-Aktien im Privatvermögen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden<br />

Bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen itelligence-Aktien ist ein Gewinn aus der Übertragung<br />

der itelligence-Aktien einkommensteuerpflichtig, wenn der Minderheitsaktionär zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt während der der Übertragung vorangegangenen fünf (5) Jahre zu mindestens 1 %<br />

unmittelbar oder mittelbar am Kapital der itelligence beteiligt war („Wesentliche Beteiligung“),<br />

wobei im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs durch den Minderheitsaktionär die Besitzzeit<br />

und die Beteiligungsquote seines Rechtsvorgängers bzw. – bei mehreren unentgeltlichen<br />

26


Übertragungen hintereinander – seiner Rechtsvorgänger berücksichtigt werden. Im Falle einer<br />

Wesentlichen Beteiligung sind Gewinne aus der Übertragung der itelligence-Aktien zu 60 %<br />

steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsverluste und Aufwendungen, die im wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang mit der Übertragung stehen, können in diesem Fall zu 60 % steuerlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

War der Minderheitsaktionär – bzw. bei unentgeltlichem Erwerb sein Rechtsvorgänger – zu<br />

keinem Zeitpunkt während der fünf (5) Jahre vor der Übertragung mit mindestens 1 % unmittelbar<br />

oder mittelbar am Kapital der itelligence beteiligt, bleibt ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />

bzw. -verlust bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen itelligence-Aktien steuerrechtlich unbeachtlich.<br />

2.1.2 itelligence-Aktien im Privatvermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden<br />

Im Falle einer Wesentlichen Beteiligung unterliegt der Gewinn aus der Übertragung der itelligence-Aktien<br />

dem Teileinkünfteverfahren. Die in den nachfolgenden Absätzen dargestellten<br />

Vorschriften über die Abgeltungsteuer finden in diesem Fall keine Anwendung. Eine etwaige<br />

Erhebung von Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer)<br />

auf den Veräußerungsgewinn hat keine abgeltende Wirkung; die gegebenenfalls erhobene<br />

Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) wird<br />

bei der Steuerveranlagung des Minderheitsaktionärs auf dessen Steuerschuld angerechnet bzw.<br />

in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. Der Sparer-Pauschbetrag wird nicht zusätzlich gewährt.<br />

Der Gewinn aus der Übertragung von itelligence-Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben<br />

wurden, unterliegt, wenn keine Wesentliche Beteiligung vorliegt, grundsätzlich unabhängig<br />

von der Haltedauer der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer wird im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs<br />

durch die den Verkauf durchführende inländische auszahlende Stelle<br />

(Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank)<br />

für Rechnung des Minderheitsaktionärs einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt<br />

25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (zusammen 26,375 %, hinzu kommt gegebenenfalls<br />

Kirchensteuer).<br />

Der Minderheitsaktionär kann von den Kapitaleinkünften insgesamt einen Sparer-Pauschbetrag<br />

von EUR 801 (bzw. EUR 1.602 bei zusammenveranlagten Ehegatten) pro Kalenderjahr in Abzug<br />

bringen. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.<br />

Veräußerungsverluste aus Aktien dürfen ausschließlich mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien,<br />

nicht aber mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, etwa bezogenen Dividenden, und auch<br />

nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden (Verlustverrechnungsbeschränkung).<br />

Nicht ausgeglichene Veräußerungsverluste aus Aktien können nur in künftige<br />

Veranlagungszeiträume vorgetragen, nicht aber zurückgetragen werden. Diese Beträge werden<br />

gesondert festgestellt.<br />

27


Veräußerungsgewinne aus Aktien können für eine Übergangszeit, letztmals jedoch im Veranlagungszeitraum<br />

2013, mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden,<br />

die bis zum 31. Dezember 2008 entstanden und festgestellt sind.<br />

Mit dem Steuerabzug ist die Steuer auf die Veräußerungsgewinne grundsätzlich abgegolten. Der<br />

Minderheitsaktionär kann jedoch beantragen, dass der Gewinn aus der Übertragung der itelligence-Aktien<br />

nicht nach den Vorschriften über die Abgeltungsteuer besteuert wird, sondern<br />

dass der Minderheitsaktionär nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen<br />

Einkommensteuer veranlagt wird, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt (sog.<br />

Günstigerprüfung).<br />

2.2 itelligence-Aktien im Betriebsvermögen<br />

Die steuerliche Behandlung der Übertragung von itelligence-Aktien, die von dem Minderheitsaktionär<br />

in einem Betriebsvermögen gehalten werden, hängt davon ab, ob der Minderheitsaktionär<br />

eine Körperschaft, eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Diese Unterscheidung<br />

hat auch Bedeutung für die Frage, ob der Veräußerungsgewinn dem Kapitalertragsteuerabzug<br />

unterliegt.<br />

2.2.1 Minderheitsaktionär ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft<br />

Der Gewinn aus der Übertragung der Aktien ist grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaftsteuer<br />

und dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer befreit. 5 % des Gewinns gelten<br />

pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher bei einer nicht steuerbefreiten<br />

Körperschaft der Körperschaftsteuer zu einem Steuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 %<br />

Solidaritätszuschlag darauf (insgesamt 15,825 %) und, wenn die Aktien zu einem inländischen<br />

gewerblichen Betriebsvermögen gehören, der Gewerbesteuer. Eine Mindestbeteiligungsgrenze<br />

oder eine Mindesthaltezeit ist nicht zu beachten. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen,<br />

die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Aktien stehen, dürfen steuerlich<br />

nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />

2.2.2 Minderheitsaktionär ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person<br />

Ein Gewinn aus der Übertragung von itelligence-Aktien, die von einer natürlichen Person (Einzelunternehmer)<br />

im Betriebsvermögen gehalten werden, unterliegt in Deutschland der Einkommensteuer<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer); außerdem fällt<br />

Gewerbesteuer an, wenn die itelligence-Aktien einer inländischen Betriebstätte eines Gewerbebetriebs<br />

zuzurechnen sind.<br />

Der Gewinn aus der Übertragung der itelligence-Aktien ist zu 60 % steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren).<br />

Aufwendungen, die mit dem Gewinn in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,<br />

können zu 60 % steuermindernd berücksichtigt werden. Die Besteuerung erfolgt nach dem<br />

persönlichen Steuersatz des Minderheitsaktionärs.<br />

28


Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens<br />

vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Minderheitsaktionärs anrechenbar.<br />

2.2.3 Minderheitsaktionär ist eine Personengesellschaft<br />

Ist der Minderheitsaktionär eine Personengesellschaft, so wird Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer<br />

nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters der Personengesellschaft erhoben. Die<br />

Besteuerung folgt dabei den oben unter Ziffer 2.2.1 und 2.2.2 beschriebenen Grundsätzen.<br />

Zusätzlich unterliegt der Gewinn aus der Übertragung bei Zurechnung der itelligence-Aktien zu<br />

einer inländischen Betriebstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser der<br />

Gewerbesteuer. Soweit der Gewinn auf natürliche Personen entfällt, ist er zu 60 %, soweit er auf<br />

Kapitalgesellschaften entfällt, zu 5 % gewerbesteuerpflichtig.<br />

Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />

der itelligence-Aktien stehen, bleiben für Zwecke der Gewerbesteuer unberücksichtigt,<br />

soweit sie auf eine Körperschaft als Gesellschafter entfallen, und werden zu 60 % berücksichtigt,<br />

soweit sie auf eine natürliche Person als Gesellschafter entfallen.<br />

Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die auf der Ebene<br />

der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten<br />

Anrechnungsverfahrens vollständig oder teilweise auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet.<br />

2.2.4 Kapitalertragsteuer<br />

Veräußerungsgewinne aus Aktien, die von unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften<br />

gehalten werden, unterliegen grundsätzlich nicht dem Kapitalertragsteuerabzug. Dasselbe gilt<br />

bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften, wenn der Veräußerungserlös zu den Betriebseinnahmen<br />

eines inländischen Betriebs gehört und der Aktionär dies gegenüber der auszahlenden<br />

Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt. In allen anderen Fällen hat<br />

die den Verkauf durchführende inländische auszahlende Stelle (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut,<br />

Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank) bei Veräußerung<br />

von nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Aktien Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % (zuzüglich<br />

5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einzubehalten. Die einbehaltene<br />

Kapitalertragsteuer (sowie der einbehaltene Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls<br />

einbehaltene Kirchensteuer) hat (bzw. haben) bei im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien keine<br />

abgeltende Wirkung, sondern wird (bzw. werden) auf die Steuerschuld des Veräußerers angerechnet<br />

bzw. in Höhe eines etwaigen Überschusses erstattet.<br />

29


G. ERLÄUTERUNGEN ZUR ANGEMESSENHEIT DER BARABFINDUNG<br />

I. Festlegung der Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG<br />

Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt die Hauptaktionärin die Höhe der Barabfindung unter Berücksichtigung<br />

der Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung<br />

fest. Tag der geplanten Hauptversammlung der itelligence, die über die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NTT DATA EUROPE beschließen soll, ist der<br />

23. Mai 2013 („Bewertungsstichtag“). Die Geschäftsführung der NTT DATA EUROPE hat als<br />

Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG einen Betrag von<br />

festgelegt.<br />

EUR 10,80 je itelligence-Aktie<br />

II.<br />

Ermittlung der Barabfindung durch Unternehmensbewertung der itelligence<br />

NTT DATA EUROPE hat zu ihrer Unterstützung Ernst & Young beauftragt, eine gutachtliche<br />

Stellungnahme über den Unternehmenswert der itelligence zum 23. Mai 2013, dem Tag der geplanten<br />

Hauptversammlung und zu der Frage der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b<br />

Abs. 1 AktG zu erstatten. Ernst & Young hat dazu als Gutachter den objektivierten Unternehmenswert<br />

der itelligence unter Beachtung der „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland vom 2. April 2008 („IDW<br />

S 1“) auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Daneben hat Ernst & Young den Börsenkurs der i-<br />

telligence-Aktie als Wertuntergrenze der angemessenen Barabfindung berücksichtigt.<br />

Ernst & Young hat seine Bewertungsarbeiten nach dem in der Praxis der Unternehmensbewertung<br />

gebräuchlichen Ertragswertverfahren zwischen dem 12. Februar 2013 und 4. April 2013<br />

durchgeführt und die Ergebnisse in der gutachtlichen Stellungnahme vom 4. April 2013 dargestellt.<br />

Die gutachtliche Stellungnahme von Ernst & Young ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt.<br />

Der von Ernst & Young ermittelte Unternehmenswert (equity value) der itelligence gemäß<br />

IDW S 1 zum Bewertungsstichtag 23. Mai 2013 liegt demnach bei EUR 311.900.000. Bei<br />

30.014.838 ausgegebenen itelligence-Aktien entspricht dies einem anteiligen Unternehmenswert<br />

je itelligence-Aktie von EUR 10,39.<br />

Zur Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence und der angemessenen Barabfindung<br />

sowie deren eingehender Erläuterung und Begründung im Einzelnen wird auf die gutachtliche<br />

Stellungnahme von Ernst & Young verwiesen. Die Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence<br />

sowie des anteiligen Unternehmenswerts je itelligence-Aktie ist nach Auffassung von<br />

NTT DATA EUROPE methodisch und rechnerisch korrekt. Nach Auffassung von NTT DATA<br />

EUROPE haben sich bei der Bewertung keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne des § 327c<br />

Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293a Abs. 1 Satz 2 AktG ergeben. NTT DATA EUROPE macht sich den<br />

Inhalt und das Ergebnis der gutachtlichen Stellungnahme in vollem Umfang zu eigen und macht<br />

die gutachtliche Stellungnahme zum Inhalt dieses Übertragungsberichts.<br />

30


III.<br />

Berücksichtigung des Börsenkurses<br />

Die Entwicklung des Börsenkurses der itelligence-Aktie wurde ebenfalls von Ernst & Young<br />

analysiert. Der Börsenkurs stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

(„BVerfG“) und des Bundesgerichtshofs („BGH“) die Untergrenze der angemessenen Barabfindung<br />

gemäß § 327b Abs. 1 AktG dar, wenn er den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt.<br />

Relevant für die Ermittlung des Börsenkurses ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss<br />

vom 19. Juli 2010 – II ZB 18/09 – „Stollwerck“) und der Auffassung von Ernst & Young, die<br />

sich die Geschäftsführung der NTT DATA EUROPE zu eigen macht, der umsatzgewichtete<br />

Durchschnittskurs innerhalb eines Referenzzeitraums von drei Monaten vor der Bekanntgabe<br />

der Übertragungsabsicht.<br />

Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ermittelte umsatzgewichtete<br />

Drei-Monats-Durchschnittskurs nach den Grundsätzen des § 31 Abs. 1, 7 WpÜG<br />

i.V.m. § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung für itelligence-Aktien in den drei Monaten bis<br />

einschließlich 27. Dezember 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Ad-hoc-Mitteilung der<br />

itelligence vom 28. Dezember 2012 über die Ankündigung des Squeeze out Verlangens, beträgt<br />

EUR 10,25. Nach Ansicht der NTT DATA EUROPE ist dieser von der BaFin ermittelte Wert<br />

denjenigen von öffentlichen Datenanbietern vorzuziehen, weil lediglich die BaFin den Aktienkurs<br />

nachträglich um Stornierungen und Fehlbuchungen bereinigt. Die nach IDW S 1 ermittelte<br />

angemessene Barabfindung liegt über dem maßgeblichen Börsenkurs der itelligence-Aktie.<br />

Nach der vorstehend erwähnten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 19. Juli 2010 – 2 ZB<br />

18/09 „Stollwerck“) kann es erforderlich sein, von dem oben genannten Referenzzeitraum abzuweichen,<br />

wenn eine „längere Zeit“ zwischen dem Tag der ersten öffentlichen Mitteilung der<br />

beabsichtigten Maßnahme und der Hauptversammlung, die der Transaktion zustimmt, liegt und<br />

wenn die allgemeine Entwicklung der Börsenkurse nach einer Anpassung des maßgeblichen<br />

Durchschnittskurses verlangt. In diesem Zusammenhang wird ein Zeitraum von mindestens<br />

sechs Monaten zwischen der ersten Bekanntmachung und der Hauptversammlung in Anbetracht<br />

der erforderlichen Zeit für die Vorbereitung des Squeeze out, insbesondere für die Bewertung<br />

und für die Einberufung der Hauptversammlung, als üblich angesehen. Im vorliegenden Fall<br />

liegen weniger als sechs Monate zwischen dem 28. Dezember 2012 als dem Datum der ersten<br />

öffentlichen Bekanntmachung und dem 23. Mai 2013 als dem Datum für die Hauptversammlung<br />

der itelligence, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre entscheidet. Daher kann<br />

nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer Beschlussfassung am 23. Mai 2013 zwischen<br />

der ersten öffentlichen Bekanntmachung und der Hauptversammlung eine „längere Zeit“ im<br />

Sinne der Rechtsprechung des BGH verstrichen sein wird.<br />

Nach der Rechtsprechung des BVerfG kann ein bestehender Börsenkurs bei der Bemessung der<br />

angemessenen Barabfindung dann nicht als Wertuntergrenze zu berücksichtigen sein, wenn er<br />

ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt (Beschluss vom 27. April 1999,<br />

1 BvR 1613/94). Ein solcher Fall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere vor, wenn über<br />

einen längeren Zeitraum kein Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft stattgefunden hat, wenn<br />

31


einzelne Minderheitsaktionäre wegen bestehender Marktenge nicht in der Lage sind, ihre Aktien<br />

zum Börsenpreis zu veräußern, oder wenn der Börsenpreis manipuliert worden ist (BGH, Beschluss<br />

vom 12. März 2001, II ZB 15/00). Nach § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung wird<br />

ein Mindestpreis nicht berechnet, wenn für die betreffende Aktie an weniger als einem Drittel<br />

der Börsenhandelstage im Referenzzeitraum Börsenkurse festgestellt wurden und mehrere<br />

nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 % voneinander abweichen. Gemäß den<br />

Grundsätzen des § 5 WpÜG-Angebotsverordnung liegen hier keine Anzeichen vor, dass der<br />

Börsenkurs für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Sinne der Rechtsprechung<br />

nicht relevant ist. Anhaltspunkte für eine Marktenge oder Kursmanipulation liegen nicht vor.<br />

IV.<br />

Angemessenheit der Barabfindung<br />

NTT DATA EUROPE hat den in der gutachtlichen Stellungnahme ermittelten Unternehmenswert<br />

der itelligence zum Bewertungsstichtag geprüft. Sie erachtet den nach IDW S 1 abgeleiteten,<br />

den relevanten Börsenkurs übersteigenden anteiligen Unternehmenswert je itelligence-<br />

Aktie von EUR 10,39 aus folgenden Gründen als maßgeblich für die Festlegung der angemessenen<br />

Barabfindung:<br />

Den Unternehmenswert hat Ernst & Young nach dem in der Praxis der Unternehmensbewertung<br />

gebräuchlichen und von der Rechtsprechung anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt.<br />

Grundlage der Bewertung waren Vergangenheitszahlen und zukunftsgerichtete Plandaten sowie<br />

allgemein zugängliche Informationen. Der von Ernst & Young auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals<br />

überschlägig ermittelte Liquidationswert der itelligence liegt nicht oberhalb des Wertes<br />

bei Fortführung des Unternehmens. Dem Substanzwert kommt nach IDW S 1-Grundsätzen keine<br />

eigenständige Bedeutung zu.<br />

NTT DATA EUROPE hat im Interesse der Minderheitsaktionäre entschieden, die angemessene<br />

Barabfindung nicht unterhalb der im Rahmen des Erwerbsangebot 2012 gezahlten Gegenleistung<br />

in Höhe von EUR 10,80 je itelligence-Aktie festzulegen. NTT DATA EUROPE ist der<br />

Auffassung, dass damit die Minderheitsaktionäre für den Verlust ihrer Aktionärsstellung entsprechend<br />

den gesetzlichen Vorgaben in jedem Fall voll entschädigt werden.<br />

H. ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER BARABFINDUNG<br />

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG von dem gerichtlich<br />

ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer IVC überprüft. IVC wird über das<br />

Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung nach Maßgabe des § 327c Abs. 2<br />

Satz 4 i.V.m. § 293e AktG gesondert schriftlich Bericht erstatten.<br />

Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der itelligence können die Angemessenheit der<br />

Barabfindung gerichtlich gemäß § 327f Satz 2 AktG in einem Spruchverfahren nachprüfen lassen.<br />

Die Einzelheiten eines solchen Spruchverfahrens werden durch das Spruchverfahrensgesetz<br />

geregelt. Der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen eines Spruchverfahrens<br />

kann nur innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Tag gestellt werden, an dem die Eintragung<br />

32


Ha_Wnn<br />

Gutachtliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der<br />

itelligence <strong>AG</strong>, Bielefeld, und zur angemessenen<br />

Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG<br />

zum 23. Mai 2013<br />

Andreas Becker<br />

Partner<br />

David Bannas<br />

Manager<br />

Valuation & Business Modelling Valuation & Business Modelling<br />

T +49 211 9352 10358 T +49 211 9352 10669<br />

M +49 160 939 10358 M +49 160 939 10669<br />

F +49 211 9352 10224 F +49 181 3943 10669<br />

E andreas.becker@de.ey.com E david.bannas@de.ey.com


Abkürzungen<br />

A/S<br />

a.s.<br />

A.S.<br />

Abs.<br />

<strong>AG</strong><br />

AktG<br />

ALO<br />

APAC<br />

Appl. Mgmt.<br />

BaFin<br />

BGH<br />

BPO<br />

BVerfG/BvG<br />

ca.<br />

C<strong>AG</strong>R<br />

Capital IQ<br />

CAPM<br />

CDAX<br />

c.p.<br />

CRM<br />

DACH<br />

DAX<br />

DB<br />

EBIT<br />

Aktieselskab (dänische Aktiengesellschaft)<br />

Akciová společnost (tschechische Aktiengesellschaft)<br />

Anonim Şirket (türkische Aktiengesellschaft)<br />

Absatz<br />

Aktiengesellschaft<br />

Aktiengesetz<br />

Application-Led Outsourcing<br />

Asiatisch-pazifischer Raum<br />

Application Management<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Bundesgerichtshof<br />

Business Process Outsourcing<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

circa<br />

Compounded annual growth rate (durchschnittliche jährliche Wachstumsrate)<br />

S&P Capital IQ, New York/USA<br />

Capital Asset Pricing Model<br />

Composite DAX<br />

ceteris paribus<br />

Customer Relationship Management<br />

Deutschland, Österreich, Schweiz<br />

Deutscher Aktienindex<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Earnings Before Interest and Taxes<br />

4. April 2013<br />

Abkürzungen


Abkürzungen<br />

EBITDA<br />

Earnings Before Interest Taxes Depreciation and Amortization<br />

EBT<br />

Earnings Before Taxes<br />

EDP<br />

Electronic Data Processing<br />

EDV<br />

Elektronische Datenverarbeitung<br />

EMEA<br />

Europa, Mittlerer Osten und Afrika<br />

ERP<br />

Enterprise Resource Planning<br />

ESt<br />

Einkommensteuer<br />

EUR<br />

Euro<br />

EURIBOR<br />

Euro Interbank Offered Rate<br />

e.V.<br />

eingetragener Verein<br />

EY<br />

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

FAUB<br />

Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft<br />

ff.<br />

fortfolgend<br />

GJ<br />

Geschäftsjahr<br />

GmbH<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GmbH & Co. KG<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft<br />

HANA<br />

SAP HANA (Datenbanktechnologie von SAP)<br />

HGB<br />

Handelsgesetzbuch<br />

HK<br />

Hong Kong<br />

HRB<br />

Handelsregister Abteilung B<br />

IDW<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />

IDW S1 IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1)<br />

IFRS<br />

International Financial Reporting Standards<br />

i.H.v.<br />

in Höhe von<br />

4. April 2013<br />

Abkürzungen


Abkürzungen<br />

ILO<br />

Infrastructure-Led Outsourcing<br />

Inc.<br />

itelligence <strong>AG</strong><br />

itelligence Gruppe<br />

Incorporated<br />

itelligence <strong>AG</strong>, Bielefeld<br />

itelligence <strong>AG</strong> und Tochtergesellschaften im In- und Ausland<br />

IT<br />

ITC<br />

Informationstechnologie<br />

ITC Information Technology Consulting Gesellschaft für Netzwerkmanagement und Systemintegration mbH<br />

ITO<br />

Information Technology Outsourcing<br />

IWF<br />

Internationaler Währungsfonds<br />

LLC<br />

Limited Liability Company<br />

ltda.<br />

Limitada<br />

Ltd.<br />

Limited<br />

LuL<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

MEUR<br />

Millionen Euro<br />

Mio.<br />

Million(en)<br />

Mrd.<br />

Milliarde(n)<br />

n.a. / n/a<br />

NTT DATA<br />

not applicable/nicht anwendbar<br />

NTT DATA Corporation, Japan<br />

NTT DATA EUROPE<br />

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG<br />

OLG<br />

Oberlandesgericht<br />

Oyj.<br />

Osakeyhtiö (finnische Aktiengesellschaft)<br />

p.a.<br />

per annum<br />

rd.<br />

Recruit<br />

Rund<br />

Recruit Company GmbH, München<br />

S. Seite<br />

4. April 2013<br />

Abkürzungen


Abkürzungen<br />

S&P<br />

SA<br />

SaaS<br />

SAP<br />

SAPCON<br />

SAS<br />

SCA<br />

sog.<br />

SVP GmbH<br />

Tax-CAPM<br />

TEUR<br />

Tz.<br />

UK<br />

USA<br />

USD<br />

vgl.<br />

WKN<br />

WPg<br />

XETRA<br />

z.B.<br />

ZIP<br />

Standard & Poor‘s<br />

Société Anonyme (französische Aktiengesellschaft)<br />

Software-as-a-Service<br />

SAP <strong>AG</strong> oder Software-Programme der SAP <strong>AG</strong><br />

SAPCON, a.s.<br />

Société par actions simplifiée<br />

Société en Commandite par Actions (französisches Pendant zur deutschen KGaA)<br />

sogenannte<br />

Schmidt, Vogel & Partner Consult Gesellschaft für Organisation und Managementberatung mbH<br />

Tax Capital Asset Pricing Model<br />

Tausend Euro<br />

Textziffer<br />

United Kingdom/Großbritannien<br />

United States of America/Vereinigte Staaten von Amerika<br />

US Dollar<br />

vergleiche<br />

Wertpapierkennnummer<br />

Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)<br />

Exchange Electronic Trading/Elektronischer Handelsplatz<br />

zum Beispiel<br />

Zeitung für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)<br />

4. April 2013<br />

Abkürzungen


Inhaltsverzeichnis<br />

Auftrag und Auftragsdurchführung 1<br />

1. Auftrag ............................................................................................................................................ 2<br />

2. Auftragsdurchführung ...................................................................................................................... 4<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden 6<br />

3. Allgemeine Bewertungsgrundsätze.................................................................................................. 7<br />

4. Ertragswert ..................................................................................................................................... 8<br />

5. Stichtagsprinzip ..............................................................................................................................11<br />

6. Gesondert zu bewertendes Vermögen............................................................................................12<br />

7. Liquidations- und Substanzwert ......................................................................................................13<br />

8. Börsenwert .....................................................................................................................................14<br />

Rechtliche und wirtschaftliche<br />

Verhältnisse 15<br />

9. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse .........................................................................................16<br />

10. Geschäftstätigkeit und Organisation ...............................................................................................17<br />

11. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ............................................................................................22<br />

12. Marktumfeld ...................................................................................................................................31<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts 36<br />

13. Methodische Vorgehensweise ........................................................................................................37<br />

14. Analyse der Planungsrechnung ......................................................................................................39<br />

15. Steuer- und Finanzplanung ............................................................................................................48<br />

16. Ableitung der ewigen Rente............................................................................................................49<br />

17. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ......................................................................................51<br />

18. Ableitung des Unternehmenswerts .................................................................................................59<br />

4. April 2013<br />

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis<br />

Vergleichende Marktbewertung 65<br />

19. Multiplikator-Ansatz ........................................................................................................................66<br />

20. Ableitung der Multiplikatoren ..........................................................................................................67<br />

21. Wertbandbreite aus Multiplikatoren.................................................................................................68<br />

Börsenkurs 69<br />

22. Relevanz des Börsenkurses ...........................................................................................................70<br />

23. Maßgeblicher Referenzzeitraum .....................................................................................................71<br />

24. Börsenkurs der itelligence <strong>AG</strong> ........................................................................................................73<br />

Ermittlung der angemessenen<br />

Barabfindung 75<br />

25. Ermittlung der angemessenen Barabfindung ..................................................................................76<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse 77<br />

Appendices<br />

26. Abschließende Feststellung............................................................................................................78<br />

A. Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

4. April 2013<br />

Inhaltsverzeichnis


Auftrag und Auftragsdurchführung<br />

1. Auftrag<br />

2. Auftragsdurchführung<br />

1<br />

4. April 2013<br />

Auftrag und Auftragsdurchführung


1. Auftrag<br />

Mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 hat die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG, Düsseldorf („NTT<br />

DATA EUROPE“), das förmliche Verlangen an den Vorstand der itelligence <strong>AG</strong>, Bielefeld, gerichtet, dass<br />

die Hauptversammlung der itelligence <strong>AG</strong> gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der<br />

übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die NTT DATA EUROPE gegen Gewährung einer<br />

angemessenen Barabfindung beschließen soll (sogenannter Squeeze-Out).<br />

Vor diesem Hintergrund hat uns die Geschäftsführung der NTT DATA Corporation, Japan („NTT DATA“),<br />

die sämtliche Anteile an der NTT DATA EUROPE hält, mit der Ermittlung des Unternehmenswerts der<br />

itelligence <strong>AG</strong> sowie der angemessenen Barabfindung beauftragt.<br />

Gegenstand unseres Auftrags ist daher die Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme über den<br />

Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong> sowie die angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre. Wir<br />

weisen darauf hin, dass die Festlegung der Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG in der Verantwortung<br />

der NTT DATA EUROPE liegt.<br />

Maßgeblicher Bewertungsstichtag ist der Tag der ordentlichen Hauptversammlung der itelligence <strong>AG</strong> am<br />

23. Mai 2013, an dem der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gefasst werden<br />

soll.<br />

Bei der Auftragsdurchführung haben wir den IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von<br />

Unternehmensbewertungen (IDW S 1) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in der<br />

Fassung vom 2. April 2008 (im Folgenden: „IDW S 1“) beachtet. Im Sinne dieser Grundsätze erstatten wir<br />

diese gutachtliche Stellungnahme in der Funktion eines neutralen Gutachters. Der von uns ermittelte<br />

Unternehmenswert sowie die angemessene Barabfindung stellen in diesem Sinne jeweils eine objektivierte<br />

Größe dar.<br />

Diese gutachtliche Stellungnahme dient ausschließlich als Information und Entscheidungsgrundlage<br />

unseres Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ermittlung der angemessenen Barabfindung und der<br />

Erstattung des Berichts des Hauptaktionärs an die Hauptversammlung der itelligence <strong>AG</strong><br />

(„Übertragungsbericht“) gemäß § 327c Abs. 2 AktG. Sie darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.<br />

Eine seitens des Auftraggebers gewünschte Weitergabe des Berichts an Dritte durch uns ist im Einzelfall<br />

möglich, sofern wir mit dem Dritten diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung treffen. Es liegt alleine im<br />

Verantwortungsbereich des Lesers dieser Stellungnahme zu entscheiden, ob und in welcher Form die<br />

Informationen dieses Berichts als für seine Zwecke nützlich und tauglich erscheinen und diese durch<br />

eigene Untersuchungen zeitnah zu erweitern, zu verifizieren oder zu aktualisieren.<br />

Die Verwendungsbeschränkung findet keine Anwendung auf Veröffentlichungen und Maßnahmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Hauptversammlung oder im<br />

2<br />

4. April 2013<br />

Auftrag und Auftragsdurchführung : Auftrag


Zusammenhang mit Gerichtsverfahren erfolgen, die in Verbindung mit der Hauptversammlung gegen die<br />

NTT DATA EUROPE oder die itelligence <strong>AG</strong> angestrengt werden könnten.<br />

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten, auch im Verhältnis zu<br />

Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in<br />

der Fassung vom Mai 2012, die als Anlage zu diesem Gutachten beigefügt sind. Demnach gelten die<br />

Abschnitte 16 bis 21 der beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen mit einer Haftungsbegrenzung von<br />

EUR 4 Mio. bzw. EUR 5 Mio.<br />

3<br />

4. April 2013<br />

Auftrag und Auftragsdurchführung : Auftrag


2. Auftragsdurchführung<br />

Wir haben unsere Arbeiten in der Zeit vom 12. Februar 2013 bis 4. April 2013 in den Geschäftsräumen der<br />

itelligence <strong>AG</strong> in Bielefeld sowie in unseren Büroräumen in Düsseldorf und Frankfurt durchgeführt. Der<br />

Bewertungsstichtag ist der 23. Mai 2013. Ereignisse und tatsächliche Entwicklungen im Zeitraum zwischen<br />

dem 4. April 2013 und dem 23. Mai 2013 konnten in diesem Gutachten nicht berücksichtigt werden.<br />

Der Umfang unserer Untersuchungen und Arbeiten stellt keine Prüfung nach den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen gemäß §§ 316 ff. HGB dar. Daher erteilen wir<br />

keinen Bestätigungsvermerk in Bezug auf die in unserer gutachtlichen Stellungnahme dargestellten Finanzund<br />

anderen Daten. Unsere Verantwortlichkeit beschränkt sich insoweit auf die anzuwendende<br />

berufsübliche Sorgfalt.<br />

Für die Auftragsdurchführung standen uns folgende wesentliche Unterlagen zur Verfügung:<br />

Unterlagen zur Konzernplanung der itelligence <strong>AG</strong>, insbesondere<br />

– Planung der Gewinn- und Verlustrechnung (5-Jahres Planung) für die Jahre 2013 bis 2017,<br />

– Detailinformationen zur Unterlegung des Budgetjahres 2013 mit Einzelmaßnahmen der einzelnen<br />

Regionen und Geschäftsfelder („Business Reviews“),<br />

– Indikative Bilanz- und Cash Flow Planung für das Geschäftsjahr 2013 auf Konzernebene (inklusive<br />

Investitionsplanung).<br />

Geschäftsberichte über die nach den Vorgaben der IFRS aufgestellten Konzernabschlüsse für die<br />

Geschäftsjahre 2010 bis 2012 sowie Prüfungsberichte der KPMG <strong>AG</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

über die Prüfung der IFRS Konzernabschlüsse der Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (einschließlich<br />

Lagebericht).<br />

Geschäftsberichte über die nach den Vorgaben des HGB aufgestellten Jahresabschlüsse der itelligence<br />

<strong>AG</strong> für die Geschäftsjahre 2010 bis 2012 sowie Prüfungsberichte der KPMG <strong>AG</strong>,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, über die Prüfung der HGB Einzelabschlüsse der itelligence <strong>AG</strong> der<br />

Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (einschließlich Lagebericht).<br />

Weitere Auskünfte erteilten uns der Vorstand der itelligence <strong>AG</strong> sowie von ihm benannte Personen.<br />

In Bezug auf ausgewählte Analysen und Bewertungsprämissen haben wir zudem auf öffentlich-verfügbare<br />

Informationen zurückgegriffen.<br />

4<br />

4. April 2013<br />

Auftrag und Auftragsdurchführung : Auftragsdurchführung


Alle für die Bewertung notwendigen Auskünfte wurden uns bereitwillig erteilt. Der Vorstand der itelligence<br />

<strong>AG</strong> hat uns eine Vollständigkeitserklärung abgegeben mit dem Inhalt, dass uns alle Angaben, die für die<br />

Erstattung dieser gutachtlichen Stellungnahme von Bedeutung sind, richtig und vollständig mitgeteilt<br />

wurden.<br />

Die nachfolgenden Darstellungen der Ableitung des Unternehmenswerts werden grundsätzlich gerundet<br />

ausgewiesen. Da die Berechnungen mit den exakten, ungerundeten Werten erfolgten, können sich daher<br />

bei Addition oder Subtraktion der Werte darstellungsbedingt Rundungsabweichungen ergeben. Soweit nicht<br />

gesondert erläutert, entsprechen sämtliche wiedergegebenen Finanzzahlen den Bestimmungen der IFRS.<br />

5<br />

4. April 2013<br />

Auftrag und Auftragsdurchführung : Auftragsdurchführung


Bewertungsgrundsätze und -methoden<br />

3. Allgemeine Bewertungsgrundsätze<br />

4. Ertragswert<br />

5. Stichtagsprinzip<br />

6. Gesondert zu bewertendes Vermögen<br />

7. Liquidations- und Substanzwert<br />

8. Börsenwert<br />

6<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden


3. Allgemeine Bewertungsgrundsätze<br />

Die im Folgenden beschriebenen Bewertungsgrundsätze und -methoden gelten heute in Theorie und Praxis<br />

der Unternehmensbewertung als gesichert. Sie haben ihren Niederschlag in dem Standard 1 „Grundsätze<br />

zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland e. V. gefunden, der die Auffassung des Berufsstandes darlegt, nach der Wirtschaftsprüfer<br />

Unternehmen bewerten.<br />

Gemäß § 327b Abs. 1 AktG müssen bei der Ermittlung der Höhe der Barabfindung für einen Squeeze-Out<br />

die Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung<br />

berücksichtigt werden. Die angemessene Barabfindung ist so zu ermitteln, dass die Aktionäre aus der<br />

Gesellschaft ausscheiden können, ohne wirtschaftliche Nachteile zu erleiden. Dementsprechend ist die<br />

Gesellschaft unter Berücksichtigung des am Bewertungsstichtag vorhandenen Vermögens zu bewerten.<br />

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele<br />

durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen finanziellen Überschüsse an<br />

die Unternehmenseigner. Er berechnet sich demnach aus den künftigen Überschüssen, die der<br />

Unternehmenseigner aus dem Unternehmen bei Fortführung in unverändertem Konzept und Veräußerung<br />

etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens aufgrund seiner zum Bewertungszeitpunkt vorhandenen<br />

materiellen Substanz, seiner Innovationskraft, seiner Stellung am Markt, seiner inneren Organisation sowie<br />

seines disponierenden Managements in der Zukunft erwirtschaften kann. Die finanziellen Überschüsse<br />

beinhalten daher nur solche Erfolgschancen, die zum Bewertungsstichtag zumindest bereits eingeleitet sind<br />

(Wurzeltheorie).<br />

Der IDW S 1 sieht die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts aus der Sicht eines neutralen<br />

Gutachters vor. Dabei soll ein von individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängiger Wert<br />

des Unternehmens ermittelt werden. Im IDW S 1 wird bei Unternehmensbewertungen aufgrund<br />

gesellschaftsrechtlicher Anlässe auf den Blickwinkel der Unternehmenseigner (als Privatperson) abgestellt,<br />

nicht auf den Blickwinkel des Unternehmens (vgl. IDW S 1, Tz. 46).<br />

7<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Allgemeine Bewertungsgrundsätze


4. Ertragswert<br />

Ertragswertverfahren und Discounted Cash Flow-Verfahren<br />

Gemäß IDW S 1, Tz. 7 kann die Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren oder<br />

nach einem Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) erfolgen. Beide Verfahren zur Berechnung<br />

des Zukunftserfolgswertes sind gleichwertig und führen unter gleichen Prämissen, insbesondere hinsichtlich<br />

Ausschüttungs-, Refinanzierungs- und Wiederanlageprämissen, grundsätzlich zu identischen Ergebnissen.<br />

Beide Verfahren basieren auf demselben investitionstheoretischen Fundament (Kapitalwertkalkül) und<br />

erfassen prognostizierte finanzielle Überschüsse, die jeweils auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden.<br />

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert direkt durch Diskontierung von erwarteten<br />

finanziellen Überschüssen in Form von Ausschüttungen bzw. Kapitaleinzahlungen zwischen dem zu<br />

bewertenden Unternehmen und den Anteilseignern mit einem risikoangepassten Eigenkapitalkostensatz<br />

ermittelt.<br />

Das Ertragswertverfahren stellt das in Deutschland vorwiegend angewandte Verfahren dar. Im vorliegenden<br />

Gutachten wird der Zukunftserfolgswert der Gesellschaft auftragsgemäß nach dem Ertragswertverfahren<br />

ermittelt.<br />

Vergangenheits-, stichtags- und zukunftsorientierte Unternehmensanalyse<br />

Die zur Ermittlung des Ertragswertes abzuzinsenden Nettoeinnahmen der Unternehmenseigner ergeben<br />

sich vorrangig aus den Ausschüttungen der vom Unternehmen erwirtschafteten finanziellen Überschüsse.<br />

Die Unternehmensbewertung erfordert daher die Prognose der zu erwartenden ausschüttungsfähigen<br />

finanziellen Überschüsse des Unternehmens. Grundlage der Prognose ist in der Regel die<br />

Unternehmensplanung sowie eine Abschätzung des nachhaltig erzielbaren Ergebnisses, das für den<br />

Zeitraum jenseits des Planungshorizonts durchschnittlich und dauerhaft erwartet werden kann.<br />

Ausgangspunkt für die Prognose und Plausibilitätsbeurteilung der künftigen finanziellen Überschüsse bildet<br />

grundsätzlich die Vergangenheitsanalyse der bisherigen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens.<br />

Die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnisse sind vor dem Hintergrund der<br />

Marktentwicklungen zu analysieren und um einmalige und außerordentliche, also nicht nachhaltige,<br />

Vorgänge zu bereinigen.<br />

Für Bewertungszwecke wird in der Regel eine Aufteilung der Planung in zwei Phasen vorgenommen. Die<br />

zeitlich nähere erste Phase ist durch den Detailplanungszeitraum bestimmt, während die zeitlich fernere<br />

zweite Phase als langfristige Fortschreibung von Trendentwicklungen beschrieben wird. Bei der<br />

Bestimmung der Ausschüttungen im Zeitraum des Planungshorizonts (Phase I) sind die<br />

Ausschüttungspolitik und die Ausschüttungsplanung des zu bewertenden Unternehmens zu<br />

berücksichtigen. Diese werden durch operative, finanzwirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, steuerliche<br />

8<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Ertragswert


sowie sonstige Rahmenbedingungen beeinflusst. In der zweiten Phase ist eine typisierte<br />

Ausschüttungsquote anzusetzen, die zur Ausschüttungsquote einer Alternativanlage äquivalent ist. Dabei<br />

sind Besonderheiten der Branche zu beachten.<br />

In einer Finanzierungsrechnung ist zu erfassen, wie die nicht ausgeschütteten finanziellen Überschüsse<br />

verwendet werden sollen. Als Verwendungsmöglichkeiten kommen insbesondere die Investition im<br />

Unternehmen, die Rückführung von Fremdkapital und die Rückführung von Eigenkapital (z. B. durch<br />

Aktienrückkäufe) in Betracht. Soweit die finanziellen Überschüsse im Unternehmen verwendet werden,<br />

tragen sie zur Steigerung der zukünftigen Ertragskraft bei.<br />

Berücksichtigung von Synergieeffekten<br />

Im Rahmen der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts sind die Überschüsse aus sogenannten<br />

unechten Synergieeffekten zu berücksichtigen, jedoch nur insoweit als die synergiestiftenden Maßnahmen<br />

bereits eingeleitet oder im Unternehmenskonzept dokumentiert sind. Unechte Synergieeffekte sind dadurch<br />

gekennzeichnet, dass sie sich ohne Durchführung der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden<br />

Maßnahme realisieren lassen.<br />

Ausschüttungsannahme<br />

Gemäß IDW S 1 wird der Wert eines Unternehmens durch die Höhe der Nettozuflüsse an den Anteilseigner<br />

bestimmt, die er zur freien Verfügung hat. Bei der Ableitung der Nettozuflüsse in der ersten Phase ist die<br />

bisherige und geplante Ausschüttungspolitik des zu bewertenden Unternehmens zu berücksichtigen. Diese<br />

wird durch die Eigenkapitalausstattung, die steuerlichen Rahmenbedingungen, bestehende<br />

Anlagemöglichkeiten im Unternehmen sowie gegebenenfalls durch handelsrechtliche<br />

Ausschüttungssperren beeinflusst.<br />

Von einer Vollausschüttung der geplanten Jahresüberschüsse ist nur dann auszugehen, wenn dies in der<br />

Unternehmensplanung dokumentiert und rechtlich möglich ist. In der zweiten Phase ist eine typisierte<br />

Ausschüttungsquote anzusetzen, die zur Ausschüttungsquote der Alternativanlage äquivalent ist.<br />

Ertragsteuerliche Einflüsse<br />

Die Nettozuflüsse sind unter Berücksichtigung der Ertragsteuern des Unternehmens und des Anteilseigners<br />

zu bestimmen. Als Ertragsteuern, die auf Unternehmensebene zu Belastungen führen, sind bei (deutschen)<br />

Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften ist zu berücksichtigen, dass auf Anteilseignerebene seit dem<br />

Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt wurde. Somit<br />

9<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Ertragswert


werden Dividendenerträge seit dem 1. Januar 2009 in voller Höhe der Abgeltungsteuer unterworfen. Zudem<br />

unterliegen Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden,<br />

unabhängig von der Haltedauer zum Veräußerungszeitpunkt der Abgeltungsteuer. Der Abgeltungssteuersatz<br />

beträgt 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags.<br />

Kapitalisierungszinssatz<br />

Die nach Berücksichtigung von Ertragsteuern künftig verbleibenden finanziellen Überschüsse werden zur<br />

Ermittlung des Ertragswertes unter Verwendung eines Kapitalisierungszinssatzes auf den<br />

Bewertungsstichtag abgezinst. Als Ausgangsgrößen für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen<br />

insbesondere Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen (in Form eines Aktienportfolios) in<br />

Betracht (vgl. IDW S 1, Tz. 93, 115). Gemäß IDW S 1, Tz. 115 lassen sich diese Aktienrenditen in einen<br />

Basiszinssatz und eine von den Anteilseignern aufgrund der Übernahme des unternehmerischen Risikos<br />

geforderte Risikoprämie zerlegen.<br />

Als Orientierungsgröße für den Basiszinssatz wird auf ein risikofreies festverzinsliches Wertpapier<br />

abgestellt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Basiszinssatz einer fristadäquaten alternativen Geldanlage<br />

entspricht. Die Modifikation einer Stichtagsrendite zur Herstellung der Fristenäquivalenz kann insbesondere<br />

auf Basis der aktuellen Zinsstrukturkurve erfolgen (IDW S 1, Tz. 117).<br />

Aufgrund der Ungewissheit der Zukunft können die künftigen finanziellen Überschüsse nicht mit Sicherheit<br />

prognostiziert werden. Die Berücksichtigung dieser Risiken erfolgt nach national und international üblichen<br />

Verfahren durch einen Zuschlag zum Kapitalisierungszinssatz (Risikozuschlag). Eine marktgestützte<br />

Ermittlung des Risikozuschlags kann insbesondere auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM)<br />

oder des Tax Capital Asset Pricing Models (Tax-CAPM) vorgenommen werden (vgl. IDW S 1, Tz. 92).<br />

Neben der Ungewissheit werden die künftigen finanziellen Überschüsse auch durch Preisänderungen<br />

beeinflusst. Sofern die konstanten Überschüsse der ferneren Phase im Rahmen einer Nominalrechnung<br />

ermittelt werden und sich die inhärenten Preisänderungen bei den prognostizierten Erträgen und<br />

Aufwendungen nicht kompensieren, ist ein um die Wachstumsrate verminderter Kapitalisierungszinssatz zu<br />

berücksichtigen.<br />

10<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Ertragswert


5. Stichtagsprinzip<br />

Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen zu ermitteln. Mit dem Bewertungsstichtag wird zum einen<br />

festgelegt, welche finanziellen Überschüsse nicht mehr zu berücksichtigen sind, weil sie den bisherigen<br />

Eigentümern des Unternehmens bereits zugeflossen sind, und zum anderen, ab welchem Zeitpunkt zu<br />

erwartende oder schon realisierte finanzielle Überschüsse den künftigen Eigentümern zuzurechnen sind.<br />

Der maßgebliche Stichtag für die Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence <strong>AG</strong> ist der 23. Mai 2013.<br />

Dies ist voraussichtlich der Tag der Hauptversammlung der itelligence <strong>AG</strong>, die über die Übertragung der<br />

von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung<br />

beschließen soll.<br />

Als technischer Bewertungsstichtag wurde der 31. Dezember 2012 zugrunde gelegt. Der auf diesen<br />

Stichtag ermittelte Unternehmenswert wurde auf den Tag der Hauptversammlung der itelligence <strong>AG</strong><br />

aufgezinst. Die Bewertung beruht ungeachtet des technischen Bewertungsstichtags auf aktuellen<br />

Planungsrechnungen und berücksichtigt alle für den Unternehmenswert relevanten Umstände bis zum<br />

Abschluss der Bewertungsarbeiten. Eine Veränderung des so ermittelten Wertes wäre dann erforderlich,<br />

wenn sich bis zum Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung die Grundlagen für die Bewertung<br />

ändern würden.<br />

11<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Stichtagsprinzip


6. Gesondert zu bewertendes Vermögen<br />

In dem Ertragswert des Bewertungsobjekts findet nur der Wert des betriebsnotwendigen Vermögens seinen<br />

Niederschlag. Die Bewertung ist zu ergänzen, wenn das Bewertungsobjekt über nicht betriebsnotwendiges<br />

Vermögen verfügt. Vermögensgegenstände, die einzeln veräußert werden können, ohne die Fortführung<br />

des Unternehmens zu beeinträchtigen, sind außerhalb der Ertragsbewertung der betriebsnotwendigen<br />

Unternehmensteile gesondert mit den netto erzielbaren Überschüssen aus der Einzelveräußerung<br />

anzusetzen und in den Unternehmenswert einzurechnen.<br />

12<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Gesondert zu bewertendes Vermögen


7. Liquidations- und Substanzwert<br />

Erweist es sich gegenüber der Unternehmensfortführung insgesamt als vorteilhafter, die einzelnen<br />

Vermögensteile des Unternehmens gesondert zu veräußern, so ist die Summe der dadurch erzielbaren<br />

Nettoerlöse abzüglich der Summe der bei einer Liquidation anfallenden Kosten - das ist der<br />

Liquidationswert - als Unternehmens(mindest)wert anzusetzen.<br />

Da es im vorliegenden Fall keinerlei ersichtliche Gründe für eine Liquidation des Bewertungsobjektes gibt,<br />

ist die Liquidation (Zerschlagung) keine Alternative zur Unternehmensfortführung. Dies gilt umso mehr vor<br />

dem Hintergrund dann anfallender Aufwendungen für Sozialpläne, Kosten aus Vertragsauflösungen und<br />

noch zu erbringenden Leistungen. Wir haben den Liquidationswert auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals<br />

der itelligence <strong>AG</strong> überschlägig ermittelt und gelangten daraufhin zu der Auffassung, dass die Liquidation<br />

der itelligence <strong>AG</strong> wirtschaftlich nicht zu einem höheren Wert führt als die Fortführung des Unternehmens.<br />

Die Bewertung der Unternehmenssubstanz unter dem Gesichtspunkt der Wiederbeschaffung führt zu dem<br />

sogenannten Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Einzelnen nicht vollständig<br />

erfassbaren und zu bewertenden immateriellen Werte (z. B. Wert der Organisation, Stellung im Markt) nur<br />

ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat nur in wenigen Ausnahmefällen, z. B. wenn die beste alternative<br />

Kapitalverwendung der Unternehmensnachbau wäre, einen selbstständigen Aussagewert. Im vorliegenden<br />

Fall ist der Substanzwert des Unternehmens nicht relevant und wurde daher nicht ermittelt.<br />

13<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Liquidations- und Substanzwert


8. Börsenwert<br />

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die Ermittlung des Unternehmenswerts bei aktienrechtlichen<br />

Bewertungsanlässen nicht ohne Berücksichtigung des Börsenwerts der Gesellschaft erfolgen, sofern der<br />

Börsenkurs den Verkehrswert der Aktien widerspiegelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999, in: DB<br />

1999, S. 1696; WPg 1999, S. 780 ff.). Wir haben die Rechtsprechung zum Börsenkurs bei unseren<br />

Bewertungsarbeiten berücksichtigt. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im<br />

Abschnitt „Börsenkurs“ dieses Gutachtens.<br />

14<br />

4. April 2013<br />

Bewertungsgrundsätze und -methoden : Börsenwert


Rechtliche und wirtschaftliche<br />

Verhältnisse<br />

9. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse<br />

10. Geschäftstätigkeit und Organisation<br />

11. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

12. Marktumfeld<br />

15<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse


9. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse<br />

Rechtliche Verhältnisse<br />

Die itelligence <strong>AG</strong> ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Bielefeld. Die Gesellschaft ist<br />

beim Amtsgericht Bielefeld unter der Register-Nr. HRB 38247 im Handelsregister eingetragen.<br />

Sie ist Muttergesellschaft einer global agierenden Unternehmensgruppe mit Tochtergesellschaften im Inund<br />

Ausland („itelligence Gruppe“).<br />

Die Satzung der itelligence <strong>AG</strong>, in der derzeit gültigen Fassung, datiert vom 31. Mai 2012. Das<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nominal EUR 30.014.838,00 und ist in 30.014.838 nennwertlose,<br />

auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je<br />

Aktie eingeteilt. Es handelt sich ausschließlich um Stammaktien.<br />

Die Aktien sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter<br />

der ISIN DE0007300402 (WKN 730040) zugelassen und werden im XETRA-Handel an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse und im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und<br />

München gehandelt. Die Aktien wurden in den Prime-All-Share-Index (Technologie-Branchenindex)<br />

aufgenommen.<br />

Zum Zeitpunkt der Bewertungsarbeiten befinden sich 29.544.428 Aktien bzw. 98,43% der Anteile an der<br />

itelligence <strong>AG</strong> im Besitz der NTT DATA EUROPE. Auf den Streubesitz entfallen somit 470.410 Aktien bzw.<br />

1,57% der Aktien der itelligence <strong>AG</strong>.<br />

Steuerliche Verhältnisse<br />

Die itelligence <strong>AG</strong> wird beim Finanzamt Bielefeld-Innenstadt unter der Steuer-Nr. 305/5838/3167 zur<br />

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer veranlagt.<br />

Für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 ist die steuerliche Außenprüfung abgeschlossen.<br />

Steuerliche Risiken aus dieser Prüfung wurden im Prüfungsbericht berücksichtigt, die endgültigen<br />

Steuerbescheide liegen noch nicht vor.<br />

Zur itelligence Outsourcing & Services GmbH, itelligence Services GmbH und der itelligence International<br />

Business Service Holding GmbH besteht eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft.<br />

16<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Rechtliche und steuerliche Verhältnisse


Globale Präsenz<br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong><br />

Umsatzverteilung in 2012 nach Regionen<br />

Quelle: Prüfungsbericht 2012<br />

8%<br />

2% 1%<br />

21%<br />

45%<br />

23%<br />

DACH Amerika Westeuropa Osteuropa Asien Sonstiges<br />

10. Geschäftstätigkeit und Organisation<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die itelligence Gruppe ist ein global operierender IT-Komplettdienstleister und Partner der SAP <strong>AG</strong>. Mit<br />

einer breiten internationalen Positionierung zählt die Gesellschaft Unternehmen aus dem klassischen sowie<br />

dem gehobenen Mittelstand zu ihren Kunden. Die itelligence Gruppe konzentriert sich auf den Vertrieb von<br />

Nutzungsrechten an SAP-Softwarelösungen für den Mittelstand sowie das SAP-Beratungsgeschäft.<br />

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ein abgestimmtes Leistungs- und Lösungsportfolio über den<br />

gesamten Lebenszyklus eines SAP Produkts an. Dieses Portfolio umfasst die SAP Wartung sowie das<br />

globale Support- und Hosting Geschäft.<br />

Der Branchenfokus der Gesellschaft liegt unter anderem auf der Fertigungs- und Automobilzulieferindustrie,<br />

der Lebensmittelverarbeitung, dem Maschinen- und Anlagenbau sowie dem Dienstleistungssektor. Laut<br />

Geschäftsbericht waren im Jahr 2012 durchschnittlich 2.552 Angestellte bei der itelligence Gruppe<br />

beschäftigt, von denen ein Großteil im Bereich Beratung tätig war. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren<br />

2.765 Mitarbeiter bei der itelligence Gruppe beschäftigt.<br />

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist auf verschiedene regionale Märkte und Segmente aufgeteilt.<br />

Märkte<br />

Die itelligence Gruppe ist derzeit weltweit in 21 Ländern mit eigenen Tochterunternehmen tätig, welche zu 5<br />

Regionen zusammengefasst sind. Eine Übersicht der Länder sowie die Umsatzverteilung nach Regionen<br />

sind nebenstehenden Schaubildern zu entnehmen.<br />

Die Region DACH setzt sich aus den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen und<br />

bildet den Kernmarkt des Unternehmens, der für etwa 45% des Gesamtumsatzes in 2012 verantwortlich<br />

war.<br />

Der europäische Markt teilt sich daneben in die Regionen Westeuropa und Osteuropa auf. Westeuropa<br />

umfasst die Länder Spanien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Dänemark, Norwegen und<br />

Schweden. Im Geschäftsjahr 2012 wurden rund 21% des Konzernumsatzes in dieser Region erwirtschaftet.<br />

Zu den Ländern, welche im Segment Osteuropa enthalten sind, zählen die Türkei, Russland, die Ukraine,<br />

Polen, Tschechien und Ungarn. Der Umsatzanteil betrug im Geschäftsjahr 2012 rund 8%.<br />

Im amerikanischen Markt ist das Unternehmen in den USA sowie in Kanada vertreten. Der amerikanische<br />

Markt ist mit einem Anteil an den Umsatzerlösen von rund 23% der zweitgrößte Markt der itelligence<br />

Gruppe. Daneben ist die itelligence Gruppe seit 2009 auch im asiatisch-pazifischen Raum (China und<br />

Malaysia) vertreten. Der Umsatzanteil ist in dieser Region mit etwa 2% noch recht gering.<br />

17<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Geschäftstätigkeit und Organisation


Geschäftsfelder der itelligence <strong>AG</strong><br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong><br />

Segmente<br />

Die vier wesentlichen Geschäftsfelder der itelligence Gruppe sind der Vertrieb von SAP-Lizenzen, die<br />

Beratung, Application Management Services sowie Outsourcing & Wartung.<br />

Als Basis für die Geschäftsbereiche Beratung und Service-Leistungen, wie z.B. Implementierung und<br />

Wartung von Systemen, betreibt die itelligence Gruppe den Vertrieb von SAP-Lizenzen. Im Geschäftsjahr<br />

2010 haben die itelligence <strong>AG</strong> und die SAP <strong>AG</strong> ein Abkommen geschlossen, das der itelligence Gruppe<br />

den Status als „Global Value-Added Reseller“ einräumt, den nur eine kleine Anzahl an Unternehmen<br />

weltweit besitzen. Der Status erlaubt der itelligence Gruppe den weltweiten Vertrieb von SAP Business Allin-One<br />

sowie Analytics-Lösungen. Insgesamt offeriert die Gesellschaft 12 verschiedene Business All-in-<br />

One Branchenlösungen.<br />

Das Beratungsgeschäft des Unternehmens umfasst eine Vielzahl von SAP-spezifischen Themen sowie<br />

den dazugehörigen Dienstleistungen. Im Bereich Architecture Management Consulting unterstützt die<br />

itelligence Gruppe ihre Kunden bei der Ausrichtung von Systemen, Technologie und internen Prozessen.<br />

Darüber hinaus berät die itelligence Gruppe die Kunden bei der Implementierung von SAP- und selbstentwickelten<br />

Systemen, die auf kundenspezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind.<br />

Die itelligence Gruppe ist neben SAP Gold Partner und SAP Global Partner auch zertifizierter Application<br />

Management Services Provider. Dementsprechend bietet das Unternehmen im Bereich Application<br />

Management Services (AMS) applikationsbasierte Leistungen als Support zur internen IT-Organisation<br />

des Kunden an. Im Speziellen umfasst das Service-Angebot Themen wie Anwendersupport,<br />

Applikationssupport oder SAP Process Integration. Das Unternehmen entwickelt den Bereich AMS derzeit<br />

von regionalen Lösungen hin zu einem globalen Service-Angebot.<br />

In Bezug auf Outsourcing & Wartung betreibt die itelligence Gruppe Rechenzentren in Deutschland, der<br />

Schweiz, Polen, Malaysia und den USA, wo über 1.000 Systeme mit mehr als 45.000 SAP-Nutzern<br />

gehostet werden. Zusätzlich betreibt das Unternehmen ein Spiegelrechenzentrum in Bautzen. Die Kern-<br />

Services sind dabei Application Hosting, Remote Administration und Implementation Hosting. Während das<br />

Application Hosting Dienste rund um Datensicherung, Archivierungskonzepte und Überwachung von Hardund<br />

Softwarekomponenten umfasst, bietet das Unternehmen im Bereich Remote Administration Leistungen<br />

wie Wartung, Überwachung und Weiterentwicklung der Systemlandschaften an. Implementation Hosting<br />

schließt zudem Services wie die Bereitstellung einer SAP-Systeminstanz sowie der Systeminstallation der<br />

SAP-Software ein.<br />

18<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Geschäftstätigkeit und Organisation


Interne Berichtsstruktur<br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong><br />

Konsolidierungskreis<br />

Zum 31. Dezember 2012 werden neben der itelligence <strong>AG</strong> 35 Gesellschaften vollkonsolidiert in den<br />

Konzernabschluss einbezogen, davon befinden sich sieben Gesellschaften in Deutschland. Des Weiteren<br />

hat die Gesellschaft zwei Beteiligungen, die BfL Gesellschaft des Bürofachhandels mbH & Co. KG,<br />

Eschborn (Beteiligung unter 1%) und die TBV Lemgo GmbH & Co. KG, Lemgo (Beteiligung 10,1%).<br />

Interne Berichtsstruktur<br />

Die interne Berichtsstruktur der itelligence Gruppe basiert auch auf den verschiedenen Regionen, wie links<br />

dargestellt. Neben der regionalen Berichtsstruktur besteht eine globale Matrixorganisation für die Bereiche<br />

Outsourcing & Services und Application Management Services.<br />

Die Region DACH besteht aus den vier Bereichen DACH Beratung, Deutschland Outsourcing & Services<br />

(DOS), Investitionszulagen (PC others) und Headquarter (HQ).<br />

In DACH Beratung ist das deutsche Beratungsgeschäft (DSAP), die Schweiz, Österreich und eine<br />

Leitungsstelle zusammengefasst.<br />

In DOS werden die deutschen Outsourcingaktivitäten zusammengefasst, die in Bautzen gebündelt sind.<br />

Die Region Westeuropa ist in die Bereiche Frankreich/Kanada (FR/CA), Benelux (BNLX) und Nordics, die<br />

Landesgesellschaften in England (UK) und Spanien (ESP) sowie einer Leitungsstelle (Mgmt) gegliedert.<br />

Die Region Osteuropa setzt sich zusammen aus den verschiedenen Landesgesellschaften Polen (PO),<br />

Türkei (TR), Ungarn (HU), Tschechien (CHZ), Slovakei (SK), Slovenien (SL), Russland (RU) und Ukraine<br />

(UKR) sowie einer Leitungsstelle (Mgmt) und die itelligence International Business Services Holding GmbH<br />

(IBS).<br />

Die Region Amerika setzt sich aus der Landesgesellschaft USA und der RPF Consulting zusammen, die<br />

im Business Intelligence Segment tätig ist und in 2010 übernommen wurde.<br />

Die Region Asien umfasst die Tätigkeiten in China (CN) und Malaysia (MY). Die Berichtseinheit China fasst<br />

das Consulting Business der beiden Landesgesellschaften in Hong Kong und Shanghai zusammen. In<br />

Malaysia sind die Outsourcing Aktivitäten der Region zusammengefasst.<br />

Die Region Andere umfasst die Beteiligungen an Recruit und ITC.<br />

19<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Geschäftstätigkeit und Organisation


Historische Entwicklung<br />

Die Vorgängergesellschaft der itelligence <strong>AG</strong>, die Unternehmensberatung S&P Consult, die auf die<br />

Einführung von SAP spezialisiert war, wurde 1989 gegründet. Nach verschiedenen Umfirmierungen kam es<br />

im Jahr 2000 zu einer Fusion zwischen der SVC <strong>AG</strong> (börsennotiert seit Mai 1999) und der APCON <strong>AG</strong> aus<br />

Hamburg, die 1992 gegründet wurde und sich speziell im Bereich Technologie und e-Business ein starkes<br />

Know-How erarbeiten konnte. Beide Unternehmen schlossen sich zur itelligence <strong>AG</strong> zusammen, die<br />

seitdem börsennotiert ist. In 2007 legte die NTT DATA EUROPE ein Übernahmeangebot für die itelligence<br />

<strong>AG</strong> vor und erwarb bis zum Januar 2008 etwa 87% der Anteile am Unternehmen. Im Oktober 2012<br />

kündigte NTT DATA EUROPE an, die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Anteile im Rahmen eines<br />

freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots erwerben zu wollen. Nach Vollzug des freiwilligen öffentlichen<br />

Erwerbsangebots erfolgte am 28. Dezember 2012 die Ankündigung des Squeeze-Out Verfahrens.<br />

Historische Entwicklung der itelligence <strong>AG</strong><br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong><br />

20<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Geschäftstätigkeit und Organisation


In der Historie der itelligence <strong>AG</strong> lassen sich zwei Trends ausmachen, zum einen der Fokus auf Kunden-<br />

Akquise und die damit einhergehende Bindung an die SAP <strong>AG</strong>, zum anderen die geographische Expansion.<br />

Seit der Fusion im Jahr 2000 entwickelte sich das Unternehmen Schritt für Schritt zu einem SAP-<br />

Komplettdienstleister für den klassischen Mittelstand und gehobenen Mittelstand. Durch den damit<br />

verbundenen starken Vertrieb von Lizenzen intensivierte sich die Partnerschaft mit der SAP <strong>AG</strong>, was sich<br />

durch die Ernennung zum Global Services Partner in 2003, die Ernennung zum Global Partner Hosting in<br />

2004 sowie die Auszeichnung mit dem Pinnacle Award auf der SAPPHIRE in Paris in der Kategorie<br />

Regional Excellence EMEA ausdrückt. In 2006 avancierte die itelligence <strong>AG</strong> dann zum Gold Partner der<br />

SAP <strong>AG</strong> in Deutschland. Im folgenden Jahr erhielt die Gesellschaft diesen Status ebenfalls in<br />

Großbritannien und der Schweiz.<br />

Speziell in den letzten Jahren war die Unternehmensstrategie durch internationale Expansion und Zukäufe<br />

geprägt, um Zutritt zu neuen Märkten zu erhalten oder eine bereits existierende Marktpräsenz auszubauen.<br />

Zuletzt hat die Gesellschaft im Januar 2013 das SAP-basierte Geschäft der Software <strong>AG</strong> in Nordamerika<br />

erworben.<br />

21<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Geschäftstätigkeit und Organisation


11. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde in den vergangenen Geschäftsjahren<br />

2010 bis 2012 maßgeblich durch die Akquisitionstätigkeit und die damit verbundene internationale<br />

Expansion der Gesellschaft beeinflusst.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 wurden die Gesellschaften Adelante SAS, Paris/Frankreich zu 51%, die RPF<br />

Solutions, LLC, Woodstock/USA zu 51%, Chelford SAP Solutions Ltd., Reading/England zu 100% per<br />

Share Deal erworben. Des Weiteren wurde die <strong>AG</strong>FIT a.s. zu 100% per Asset Deal akquiriert.<br />

Im Geschäftsjahr 2011 erfolgten die Akquisitionen der Contemporary Plc., Ascot/England zu 100% und der<br />

2C change a/s Denmark, Horsens/Dänemark zu 60%.<br />

Im Geschäftsjahr 2012 wurden die Blueprint Management System Ltd, London/England zu 100% und die<br />

Elsys Bilgi Sistemleri A.S., Istanbul/Türkei sowie die Intelart Bilgi Sistemleri A.S, Istanbul/Türkei zu jeweils<br />

60% übernommen (im folgenden als „Elsys Gruppe“ bezeichnet).<br />

Für die Gesellschaften, deren Anteile nicht zu 100% erworben wurden, bestehen Kaufoptionen.<br />

Neben dem beschriebenen Wachstum aus Akquisitionen wuchs die Gesellschaft in allen wesentlichen<br />

Regionen und Geschäftsfeldern auch organisch. Die Gesellschaft profitierte dabei von der dynamischen<br />

Entwicklung des Marktes für SAP-Dienstleistungen. Dieses Wachstum spiegelt sich auch in der<br />

Investitionstätigkeit der Gesellschaft mit Großprojekten wie den Neubauten in Bielefeld, Bautzen und<br />

Cincinnati wider.<br />

22<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Konzernbilanzen itelligence <strong>AG</strong><br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Immaterielle Vermögenswerte 39.564 67.767 80.670<br />

Sachanlagen 29.223 42.758 61.095<br />

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.842 2.294 1.966<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 402 1.879 1.501<br />

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 85 869 125<br />

Forderungen aus Ertragssteuern 423 270 241<br />

Latente Steueransprüche 1.903 2.195 2.697<br />

Langfristige Vermögenswerte 73.442 118.032 148.295<br />

Vorräte 222 763 210<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.259 85.606 100.342<br />

Forderungen aus Ertragssteuern 336 573 2.624<br />

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 645 786 881<br />

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 798 1.284 1.802<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.853 38.513 43.516<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.647 8.730 9.109<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 106.760 136.255 158.484<br />

Aktiva 180.202 254.287 306.779<br />

Eigenkapital der Anteilseigner der itelligence <strong>AG</strong> 56.088 52.726 93.789<br />

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 5.106 15.251 18.196<br />

Eigenkapital 61.194 67.977 111.985<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten 30.824 63.838 64.524<br />

Latente Steuerschulden 4.115 5.212 8.203<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 400 286 177<br />

Pensionsrückstellungen 12 1 465<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand 1.995 4.278 4.812<br />

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 310 365 1.021<br />

Langfristige Schulden 37.656 73.980 79.202<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

24.040 32.517 29.648<br />

Leistungen<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten 6.689 12.436 13.631<br />

Steuerrückstellungen 1.441 2.074 2.058<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 2.357 3.184 2.445<br />

Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern 1.006 620 1.339<br />

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 41.277 53.669 56.297<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.542 7.830 10.174<br />

Kurzfristige Schulden 81.352 112.330 115.592<br />

Passiva 180.202 254.287 306.779<br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong> - EY 12.11 Bilanz CF G+V .xls<br />

Vermögens- und Finanzlage<br />

Die nach den Vorschiften der IFRS aufgestellten und jeweils mit einem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk versehenen Konzernbilanzen der itelligence <strong>AG</strong> zum 31. Dezember 2010, 2011 und<br />

2012 sind nebenstehender Tabelle zu entnehmen.<br />

Die wesentlichen Veränderungen in der Konzernbilanz der itelligence <strong>AG</strong> ergeben sich in den immateriellen<br />

Vermögenswerten, den Sachanlagen, den nicht beherrschenden Anteilen am Eigenkapital sowie den<br />

finanziellen Verbindlichkeiten.<br />

Aktiva<br />

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen Geschäfts- und<br />

Firmenwerte (TEUR 76.385), die im Zusammenhang mit den getätigten Akquisitionen entstanden sind. Die<br />

Unternehmenserwerbe werden nach der Full-Goodwill Methode bilanziert.<br />

Der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte von 2010 auf 2011 (TEUR 28.203) ist maßgeblich auf<br />

den Erwerb der 2C change a/s zurückzuführen, die zu einem Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von<br />

TEUR 24.600 führte.<br />

Der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte von 2011 auf 2012 (TEUR 12.903) liegt im Wesentlichen<br />

in der Akquisition der Elsys Gruppe begründet, aus der ein vorläufiger Geschäfts- und Firmenwert in<br />

Höhe von TEUR 12.164 resultiert.<br />

Zum 31. Dezember 2012 setzen sich die Sachanlagen im Wesentlichen aus Grundstücke, Bauten und<br />

Mietereinbauten (TEUR 30.697) sowie EDV Hardware (TEUR 24.617) zusammen. Die Anstiege von 2010<br />

auf 2011 (TEUR 13.535) und 2011 auf 2012 (TEUR 18.337) sind maßgeblich auf die Akquisitionstätigkeiten<br />

sowie die Erweiterungsinvestitionen im Rechenzentrum Bautzen zurückzuführen.<br />

Die sonstigen finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) beinhalten zum 31. Dezember 2012<br />

unter anderem auch Beteiligungen (TEUR 15), die sich auf Anteile an der BfL Gesellschaft des<br />

Bürofachhandels mbH & Co. KG, Eschborn sowie an der TBV ProVital Lemgo GmbH & Co. KG, Lemgo<br />

beziehen.<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (kurz- und langfristig) entwickelten sich in den letzten<br />

Jahren proportional zu den Umsätzen. Die DSO (Forderungslaufzeit) betragen 93 Tage zum 31. Dezember<br />

2010, 93 Tage zum 31. Dezember 2011 und 91 Tage zum 31. Dezember 2012.<br />

Die sonstigen nicht finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) beinhalten zum<br />

31. Dezember 2012 u.a. einen Investitionszuschuss für Rechenzentren (TEUR 1.032).<br />

23<br />

4. April 2013<br />

Die latenten Steueransprüche beinhalten zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen aktivierte<br />

Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.046.<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Konzernbilanzen itelligence <strong>AG</strong><br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Immaterielle Vermögenswerte 39.564 67.767 80.670<br />

Sachanlagen 29.223 42.758 61.095<br />

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.842 2.294 1.966<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 402 1.879 1.501<br />

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 85 869 125<br />

Forderungen aus Ertragssteuern 423 270 241<br />

Latente Steueransprüche 1.903 2.195 2.697<br />

Langfristige Vermögenswerte 73.442 118.032 148.295<br />

Vorräte 222 763 210<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.259 85.606 100.342<br />

Forderungen aus Ertragssteuern 336 573 2.624<br />

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 645 786 881<br />

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 798 1.284 1.802<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.853 38.513 43.516<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.647 8.730 9.109<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 106.760 136.255 158.484<br />

Aktiva 180.202 254.287 306.779<br />

Eigenkapital der Anteilseigner der itelligence <strong>AG</strong> 56.088 52.726 93.789<br />

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 5.106 15.251 18.196<br />

Eigenkapital 61.194 67.977 111.985<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten 30.824 63.838 64.524<br />

Latente Steuerschulden 4.115 5.212 8.203<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 400 286 177<br />

Pensionsrückstellungen 12 1 465<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand 1.995 4.278 4.812<br />

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 310 365 1.021<br />

Langfristige Schulden 37.656 73.980 79.202<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

24.040 32.517 29.648<br />

Leistungen<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten 6.689 12.436 13.631<br />

Steuerrückstellungen 1.441 2.074 2.058<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 2.357 3.184 2.445<br />

Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern 1.006 620 1.339<br />

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 41.277 53.669 56.297<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.542 7.830 10.174<br />

Kurzfristige Schulden 81.352 112.330 115.592<br />

Passiva 180.202 254.287 306.779<br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong> - EY 12.11 Bilanz CF G+V .xls<br />

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Anzahlungen auf<br />

Wartungsarbeiten und Versicherungen, die sich im Wesentlichen auf Zahlungen an die freiwillige sowie<br />

gesetzliche Pensionskasse für die itelligence in der Schweiz beziehen.<br />

Passiva<br />

Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital setzen sich zum 31. Dezember 2012 im<br />

Wesentlichen aus 2C change Dänemark (TEUR 9.229), Elsys (TEUR 5.920) und itelligence<br />

France/Adelante (TEUR 1.757) zusammen, für die Kaufoptionen bestehen, sowie den beiden Unternehmen<br />

ITC Information Technology Consulting Gesellschaft für Netzwerkmanagement und Systemintegration mbH,<br />

Detmold (56% Anteil) und Recruit Company GmbH, München (74,9% Anteil), für die keine Kaufoptionen<br />

bestehen.<br />

Die finanziellen Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) beinhalten zum 31. Dezember 2012 im<br />

Wesentlichen Darlehen gegenüber Gesellschaftern (TEUR 41.644), Verbindlichkeiten aus Put- und Call-<br />

Optionen (TEUR 22.069), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 10.050) sowie Sonstige<br />

Darlehen (TEUR 3.678).<br />

Darlehen gegenüber Gesellschaftern wurden der itelligence <strong>AG</strong> von NTT DATA EUROPE<br />

zweckgebunden zur Finanzierung von Akquisitionen sowie Investitionen in Neubauten an den<br />

Standorten Bielefeld, Bautzen und Cincinnati gewährt.<br />

Verbindlichkeiten aus Put- und Call-Optionen resultieren aus den Akquisitionen der letzten Jahre.<br />

Gemäß IAS 32.23 handelt es sich dabei um „synthetische Forwards“, die nach Ausübung eines<br />

Bilanzierungswahlrechts als langfristige Verbindlichkeit zum Barwert der geschätzten<br />

Kaufpreiszahlungen bewertet wurde. Der Marktwert (fair value) der synthetischen Forwards ermittelt sich<br />

auf Basis der internen Planungen für das EBIT der jeweiligen Gesellschaft.<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Sonstige Darlehen dienen der Finanzierung des<br />

operativen Geschäfts und waren über die letzten drei Jahre weitestgehend stabil.<br />

Der Anstieg der finanziellen Verbindlichkeiten von TEUR 37.513 (31. Dezember 2010) auf TEUR 76.274<br />

(31. Dezember 2011) resultiert im Wesentlichen aus der Gewährung von vier Gesellschafter-Darlehen von<br />

in Summe TEUR 24.661 sowie Verbindlichkeiten aus Put- und Call-Optionen aus der 2C change<br />

Transaktion in Höhe von TEUR 14.604. Durch die Gewährung eines weiteren Gesellschafter-Darlehens<br />

(TEUR 5.836) in 2012, der Ausübung von Optionen sowie weiterer Verbindlichkeiten aus Put- und Call-<br />

Optionen aus der Elsys-Transaktion in Höhe von TEUR 6.665 entwickeln sich die finanziellen<br />

Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 78.155.<br />

24<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Konzernbilanzen itelligence <strong>AG</strong><br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Immaterielle Vermögenswerte 39.564 67.767 80.670<br />

Sachanlagen 29.223 42.758 61.095<br />

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.842 2.294 1.966<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 402 1.879 1.501<br />

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 85 869 125<br />

Forderungen aus Ertragssteuern 423 270 241<br />

Latente Steueransprüche 1.903 2.195 2.697<br />

Langfristige Vermögenswerte 73.442 118.032 148.295<br />

Vorräte 222 763 210<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.259 85.606 100.342<br />

Forderungen aus Ertragssteuern 336 573 2.624<br />

Sonstige finanzielle Vermögenswerte 645 786 881<br />

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 798 1.284 1.802<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.853 38.513 43.516<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.647 8.730 9.109<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 106.760 136.255 158.484<br />

Aktiva 180.202 254.287 306.779<br />

Eigenkapital der Anteilseigner der itelligence <strong>AG</strong> 56.088 52.726 93.789<br />

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 5.106 15.251 18.196<br />

Eigenkapital 61.194 67.977 111.985<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten 30.824 63.838 64.524<br />

Latente Steuerschulden 4.115 5.212 8.203<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen 400 286 177<br />

Pensionsrückstellungen 12 1 465<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand 1.995 4.278 4.812<br />

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 310 365 1.021<br />

Langfristige Schulden 37.656 73.980 79.202<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

24.040 32.517 29.648<br />

Leistungen<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten 6.689 12.436 13.631<br />

Steuerrückstellungen 1.441 2.074 2.058<br />

Sonstige kurzfristige Rückstellungen 2.357 3.184 2.445<br />

Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern 1.006 620 1.339<br />

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 41.277 53.669 56.297<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.542 7.830 10.174<br />

Kurzfristige Schulden 81.352 112.330 115.592<br />

Passiva 180.202 254.287 306.779<br />

Quelle: itelligence <strong>AG</strong> - EY 12.11 Bilanz CF G+V .xls<br />

Die sonstigen Rückstellungen (kurz- und langfristig) betreffen zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen<br />

Gewährleistungen (TEUR 797), Drohverluste (TEUR 699), Altersteilzeit (TEUR 300), Gerichtskosten<br />

(TEUR 204) sowie übrige Rückstellungen (TEUR 538).<br />

Die Pensionsrückstellungen sind zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 465 gestiegen und betreffen<br />

ausschließlich Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder.<br />

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand beziehen sich auf Zuschüsse für das Rechenzentrum in<br />

Bautzen sowie für die tschechische Tochtergesellschaft SAPCON.<br />

Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) betreffen zum<br />

31. Dezember 2012 im Wesentlichen Tantieme und Gehälter (TEUR 20.488), Erhaltene Anzahlungen<br />

(TEUR 8.639), Umsatzsteuer (TEUR 6.354), Resturlaubsansprüche (TEUR 6.088), noch zu erbringende<br />

Leistungen (TEUR 5.242), Soziale Sicherheit (TEUR 2.619), Lohn- und Kirchensteuern (TEUR 2.291) sowie<br />

Kaufpreisverpflichtungen (TEUR 1.836). In den Positionen Tantieme und Gehälter sowie<br />

Aufsichtsratsvergütung wurden Aktienoptionen für Vorstand, Aufsichtsrat und Management der itelligence<br />

<strong>AG</strong> als Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 970 erfasst.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten zum 31. Dezember 2012 im<br />

Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber fremden Dritten in Höhe von<br />

TEUR 23.728 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus noch ausstehenden<br />

Rechnungen in Höhe von TEUR 5.486.<br />

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen durch die Entwicklung des<br />

Wartungsgeschäfts getrieben.<br />

25<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung itelligence <strong>AG</strong><br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Beratungserlöse 142.567 191.021 211.394<br />

Lizenzerlöse 33.844 37.493 38.414<br />

Application Management Services 22.000 23.338 40.208<br />

Outsourcing & Services 73.292 89.596 116.469<br />

Übrige 455 912 623<br />

Umsatzerlöse 272.158 342.360 407.108<br />

Umsatzkosten (205.721) (253.197) (305.350)<br />

Bruttoergebnis vom Umsatz 66.437 89.163 101.758<br />

Marketing- und Vertriebsaufwendungen (25.739) (39.517) (44.705)<br />

Verwaltungsaufwendungen (24.482) (28.314) (36.338)<br />

Sonstige betriebliche Erträge 1.828 2.099 2.025<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.504) (2.185) (2.874)<br />

Amortisation Auftragsbestand (639) (872) (619)<br />

Gesamte betriebliche Aufwendungen (51.536) (68.789) (82.511)<br />

Operatives Ergebnis (EBIT) 14.901 20.374 19.247<br />

Beteiligungsergebnis - 28 (186)<br />

Bewertung von Derivaten und Ausübung von<br />

Optionen 1.492 2.023 2.283<br />

Wechselkursdifferenzen aus Finanzierungen 18 (4) (165)<br />

Finanzierungserträge 254 225 267<br />

Finanzierungsaufwendungen (1.419) (3.194) (2.130)<br />

Finanzergebnis 345 (922) 69<br />

Ergebnis vor Steuern 15.246 19.452 19.316<br />

Steueraufwendungen (5.237) (6.633) (5.595)<br />

Konzernüberschuss 10.009 12.819 13.721<br />

davon Anteil der Aktionäre der itelligence <strong>AG</strong> 9.629 11.392 12.331<br />

davon für Minderheitsgesellschafter 380 1.427 1.390<br />

Quelle: Notes itelligence <strong>AG</strong> V2.doc, 51002524-itelligence Konzern 2011.pdf<br />

Ertragslage<br />

Die Entwicklung der Ertragslage der itelligence Gruppe ist maßgeblich durch das starke Wachstum und die<br />

Akquisitionstätigkeit der letzten Jahre geprägt.<br />

Umsatzerlöse<br />

Die Umsatzerlöse wuchsen von 2010 auf 2011 um 25,8% und von 2011 auf 2012 um 18,9%.<br />

Die Umsatzerlöse lassen sich nach Geschäftsfeldern und Regionen gliedern, wie unten dargestellt.<br />

Umsatz nach Geschäftsfeldern Umsatz nach Regionen<br />

Quelle: EY Analyse Quelle: EY Analyse<br />

Umsatzerlöse (MEUR)<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

73,3<br />

22,0<br />

33,8<br />

142,6<br />

89,6<br />

23,3<br />

37,5<br />

191,0<br />

116,5<br />

40,2<br />

38,4<br />

211,4<br />

GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Beratung Lizenzen AMS Outsourcing Übrige<br />

Umsatzerlöse (MEUR)<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

19,2<br />

36,1<br />

66,9<br />

22,2<br />

66,5<br />

81,9<br />

144,3 163,6<br />

31,9<br />

86,6<br />

92,7<br />

185,1<br />

GJ10I GJ11I GJ12I<br />

DACH Amerika Westeuropa Osteuropa Asien Sonstiges<br />

Der Umsatz resultiert in der Vergangenheit zu über 50% aus dem Beratungsgeschäft. Der Anteil der<br />

Lizenzerlöse ist rückläufig und hat sich von 12,4% (2010) auf 9,4% (2012) entwickelt, was vor allem durch<br />

das im Vergleich zu den anderen Geschäftsfeldern geringe Wachstum von 2,5% in 2012 getrieben ist. Das<br />

Segment Application Management Services (AMS) ist von 2011 auf 2012 um 72,3% gewachsen. Dies ist<br />

auf die Neuordnung des Geschäfts in 2011 zurückzuführen. Die Gesellschaft hat das Segment neu<br />

aufgestellt und als strategisches Wachstumsfeld definiert. Der Bereich Outsourcing & Services beinhaltet in<br />

dem oben dargestellten Aufriss sowohl das Outsourcing Geschäft als auch das Wartungsgeschäft. Der<br />

Umsatzanteil konnte von 26,9% (2010) auf 28,6% (2012) ausgebaut werden.<br />

26<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Umsatz nach Regionen<br />

Quelle: EY Analyse<br />

450<br />

400<br />

350<br />

Umsatzerlöse (MEUR)<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

31,9<br />

22,2<br />

86,6<br />

66,5<br />

19,2<br />

36,1<br />

92,7<br />

81,9<br />

66,9<br />

144,3 163,6<br />

185,1<br />

GJ10I GJ11I GJ12I<br />

DACH Amerika Westeuropa Osteuropa Asien Sonstiges<br />

Umsatzanteil nach Region<br />

Quelle: EY Analyse<br />

Die itelligence Gruppe konnte die Umsatzerlöse in allen Regionen in den letzten Jahren deutlich steigern.<br />

Während das Wachstum im deutschsprachigen Raum in erster Linie organisch war, resultiert die<br />

Entwicklung in Westeuropa bzw. Osteuropa im Wesentlichen aus getätigten Akquisitionen.<br />

Die Umsatzerlöse nach Regionen entwickeln sich wie folgt:<br />

Die Region DACH zeigt ein konstantes Wachstum von ca. 13% p.a.<br />

Die Region Amerika wächst von 2010 auf 2011 mit 22,5% und von 2011 auf 2012 um 13,2%. Das<br />

starke Wachstum in 2011 ist maßgeblich durch die in 2010 getätigte Übernahme von RPF getrieben.<br />

Die Region Westeuropa wächst von 2010 auf 2011 um 84,1%. Dieses starke Wachstum ist im<br />

Wesentlichen durch die Akquisition der 2C change Gruppe getrieben, die in 2011 TEUR 18.469 zum<br />

Umsatz der Gruppe beigetragen hat. Von 2011 auf 2012 zeigt die Region ein Wachstum von 30,2%, das<br />

auch in der Übernahme der 2C change Gruppe begründet ist.<br />

Die Region Osteuropa wächst von 2010 auf 2011 um 15,7% und von 2011 auf 2012 um 43,7%. Das<br />

Wachstum ist vor allem durch die Akquisition der Elsys Gruppe in 2012 getrieben.<br />

Die Region Asien wächst von 2010 (TEUR 2.289) bis 2012 (TEUR 7.036) um durchschnittlich 75,3%<br />

pro Jahr. Das Wachstum in der Region ist rein organisch.<br />

Umsatzanteil nach Region<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

7,0% 6,5% 7,8%<br />

13,3%<br />

19,4%<br />

21,3%<br />

24,6%<br />

23,9%<br />

22,8%<br />

53,0%<br />

47,8% 45,5%<br />

GJ10I GJ11I GJ12I<br />

DACH Amerika Westeuropa Osteuropa Asien Sonstiges<br />

27<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Kostenaufriss nach Gesamtkostenverfahren<br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Bezogene Waren und Dienstleistungen (73.058) (91.163) (108.537)<br />

Personalaufwand - Umsatzkosten (101.797) (126.185) (155.468)<br />

Personalaufwand - Marketing- und<br />

(17.737) (29.301) (33.008)<br />

Vertriebsaufwendungen<br />

Personalaufwand -<br />

Verwaltungsaufwendungen<br />

(16.412) (21.331) (24.892)<br />

Personalaufwand (135.946) (176.817) (213.368)<br />

Abschreibungen - Umsatzkosten (6.832) (7.652) (9.440)<br />

Abschreibungen - Marketing- und<br />

(158) (121) (154)<br />

Vertriebsaufwendungen<br />

Abschreibungen -<br />

(830) (1.361) (1.953)<br />

Verwaltungsaufwendungen<br />

Amortisation Auftragsbestand (639) (872) (619)<br />

Abschreibungen (8.459) (10.006) (12.166)<br />

Sonstige Aufwendungen - Umsatzkosten (24.034) (28.197) (31.905)<br />

Sonstige Aufwendungen - Marketing- und (7.844) (10.095) (11.543)<br />

Vertriebsaufwendungen<br />

Sonstige Aufwendungen -<br />

Verwaltungsaufwendungen<br />

(7.240) (5.622) (9.493)<br />

Sonstige Aufwendungen (39.118) (43.914) (52.941)<br />

Erträge aus Investitionszuschüssen und - 984 1.424 1.388<br />

zulagen<br />

Staatliche Zuschüsse zur Altersteilzeit - 222 63<br />

Erträge aus Anlagenabgängen 9 - -<br />

Erträge aus Währungsdifferenzen 835 453 574<br />

Sonstige betriebliche Erträge 1.828 2.099 2.025<br />

Wertberichtigungen auf Forderungen (440) (672) (1.015)<br />

Akquisitionskosten gem. IFRS 3 (rev. (1.258) (1.014) (966)<br />

2008)<br />

Aufwendungen aus Anlagenabgängen (15) (14) (8)<br />

Aufwendungen aus Kursdifferenzen und<br />

Konsolidierung<br />

(791) (485) (885)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.504) (2.185) (2.874)<br />

Kostenpositionen<br />

Die Tabelle auf der linken Seite zeigt die verschiedenen Kostenpositionen der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren auf das Gesamtkostenverfahren übergeleitet. Die<br />

Planungsrechnung der Gesellschaft wurde ebenfalls auf Basis des Gesamtkostenverfahrens erstellt.<br />

Die bezogenen Waren und Dienstleistungen weisen eine Aufwandsquote in der Bandbreite von 26,6%<br />

bis 26,8% bezogen auf den Umsatz in der historischen Periode auf.<br />

Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz zeigt eine steigende Kostenquote von 50% (2010) auf<br />

52,4% (2012).<br />

Die Abschreibungen inklusive der Amortisation Auftragsbestand weisen eine Quote in der Bandbreite<br />

von 2,9% bis 3,1% bezogen auf den Umsatz in den historischen Perioden auf.<br />

Die Aufwandsquote der sonstigen Aufwendungen sinkt von 14,4% (2010) auf 12,8% (2011) und steigt auf<br />

13% (2012) an.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus<br />

Investitionszuschüssen und -zulagen, Staatlichen Zuschüssen zur Altersteilzeit und Erträgen aus<br />

Währungsdifferenzen zusammen.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Wertberichtigungen auf<br />

Forderungen, Akquisitionskosten und Aufwendungen aus Kursdifferenzen und Konsolidierung.<br />

Summe Kosten (257.257) (321.986) (387.861)<br />

davon Umsatzkosten (205.721) (253.197) (305.350)<br />

davon Gesamte betriebliche<br />

Aufwendungen<br />

(51.536) (68.789) (82.511)<br />

Quelle: Notes itelligence <strong>AG</strong> V2.doc, 51002524-itelligence Konzern 2011.pdf<br />

28<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Umsatz und EBIT-Marge<br />

Quelle: EY Analyse<br />

Umsatz (MEUR)<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

5,5%<br />

272,2<br />

6,0%<br />

342,4<br />

4,7%<br />

407,1<br />

GJ10I GJ11I GJ12I<br />

EBIT Entwicklung nach Region<br />

Umsatz EBIT-Marge in %<br />

7,0%<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0,0%<br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

DACH 9.435 10.054 6.958<br />

Amerika 5.177 6.351 5.067<br />

Westeuropa 122 3.196 4.374<br />

Osteuropa 898 522 1.891<br />

Asien (956) (147) (87)<br />

Sonstiges 225 398 1.044<br />

Gruppe 14.901 20.374 19.247<br />

EBIT-Marge in %<br />

DACH 6,5% 6,1% 3,8%<br />

Amerika 7,7% 7,8% 5,5%<br />

Westeuropa 0,3% 4,8% 5,1%<br />

Osteuropa 4,7% 2,4% 5,9%<br />

Asien -41,8% -3,6% -1,2%<br />

Sonstiges 6,7% 9,8% 27,4%<br />

Gruppe 5,5% 6,0% 4,7%<br />

Quelle: Notes itelligence <strong>AG</strong> V2.doc, 51002524-itelligence Konzern 2011.pdf<br />

EBIT-Marge<br />

EBIT<br />

Die Konzern-EBIT-Marge stieg von 5,5% im Jahr 2010 auf 6,0% im Jahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 ging<br />

die Marge auf 4,7% zurück.<br />

Der Anstieg der EBIT-Marge von 2010 auf 2011 ist im Wesentlichen auf die Region Westeuropa<br />

zurückzuführen. Das EBIT stieg von TEUR 122 (2010) auf TEUR 3.196 (2011), darin enthalten sind die<br />

Akquisitionen der Contemporary plc. und der 2C change a/s, die beide einen positiven EBIT-Beitrag<br />

geliefert haben. Die Akquisitionsaufwendungen wurden der Region DACH zugeordnet.<br />

Die EBIT-Marge in der Region Amerika blieb in 2011 nahezu konstant bei einer hohen Beraterauslastung<br />

mit guten Tagessätzen sowie einem wachsenden AMS Bereich.<br />

Die Region DACH erzielte weiterhin eine EBIT-Marge über 6%. Der negative EBIT-Beitrag der Region<br />

Asien i.H.v. TEUR -956 (2010), der durch den Markteintritt begründet ist, konnte in 2011 und im Folgejahr<br />

deutlich verringert werden.<br />

Der Rückgang der EBIT-Marge um 1,3% auf 4,7% (2012) ist maßgeblich auf die Region DACH<br />

zurückzuführen, deren EBIT von TEUR 10.054 (2011) auf TEUR 6.958 (2012) gesunken ist. Diese<br />

Reduktion lässt sich zum einen durch eine geringere Auslastung der eigenen Berater und eine stärkere<br />

Nutzung externer Berater erklären. Zum anderen wurde das Ergebnis negativ durch ein technisches<br />

Problem im Rechenzentrum in Bautzen, die Neubewertung von Aktienoptionen und Pensionsrückstellungen<br />

sowie Akquisitionskosten im Zusammenhang mit den Akquisitionen in Großbritannien und der Türkei<br />

beeinflusst.<br />

Auch in der Region Amerika ging die EBIT-Marge im Geschäftsjahr 2012 deutlich zurück. Dies hing im<br />

Wesentlichen mit fehlenden Beratungsprojekten und einer entsprechend geringer Auslastungsquote<br />

zusammen.<br />

Insgesamt konnte der Rückgang nicht durch andere Regionen abgefangen werden, keine Region erreichte<br />

eine EBIT-Marge von 6% oder mehr.<br />

29<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Bereinigte Umsatzentwicklung<br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

Umsatz gemäß Konzernabschluss 272.158 342.360 407.108<br />

Bereinigungen Akquisitionen (15.416) (21.971) (7.655)<br />

Umsatz exklusive Akquisitionen 256.742 320.389 399.453<br />

Umsatzbeitrag bei fiktiver Konzernzugehörigkeit ab 1.1. 24.113 36.330 21.454<br />

Fiktiver Umsatz inklusive Akquisitionen zum 1.1. 280.855 356.719 420.907<br />

Umsatzentwicklung gemäß Konzernabschluss n.a. 25,8% 18,9%<br />

davon: Organisches Wachstum n.a. 14,1% 12,0%<br />

davon: Anorganisches Wachstum n.a. 11,7% 6,9%<br />

Quelle: Prüfungsberichte 2010-2012<br />

Bereinigte EBIT-Marge<br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I<br />

EBIT gemäß Konzernabschluss 14.901 20.374 19.247<br />

Bereinigungen Akquisitionen 710 (436) 318<br />

EBIT ohne Akquisitionen 15.611 19.938 19.565<br />

EBIT-Marge gemäß Konzernabschluss 5,5% 6,0% 4,7%<br />

Bereinigte EBIT-Marge 6,1% 6,2% 4,9%<br />

Quelle: Prüfungsberichte 2010-2012<br />

Bereinigung um wesentliche Akquisitionseffekte<br />

Das starke Umsatzwachstum der letzten Jahre ist zu einem Großteil auf die getätigten Akquisitionen<br />

zurückzuführen. Nebenstehende Analyse zeigt jedoch, dass die Gesellschaft auch organisch, also bereinigt<br />

um Akquisitionseffekte, mit zweistelligen Wachstumsraten gewachsen ist. Die höhere bereinigte EBIT-<br />

Marge resultiert im Wesentlichen aus der Eliminierung von Transaktionskosten.<br />

Umsatzentwicklung<br />

Nebenstehender Tabelle ist die Umsatzentwicklung der itelligence Gruppe aus den letzten drei<br />

Geschäftsjahren zu entnehmen. Für Zwecke der Analyse haben wir eine Aufteilung des Wachstums in<br />

organisches und anorganisches Wachstum vorgenommen. Zu diesem Zweck haben wir den Umsatz des<br />

jeweiligen Geschäftsjahres um Beiträge aus erworbenen Gesellschaften des laufenden Geschäftsjahres<br />

bereinigt („Umsatz exklusive Akquisitionen“). Dieser Umsatz beinhaltet jedoch nach wie vor Umsatzbeiträge<br />

aus erworbenen Gesellschaften der Vorjahre. Daher haben wir diesen Umsatz einem angepassten<br />

Vorjahresumsatz gegenübergestellt. Der angepasste Vorjahresumsatz unterstellt eine fiktive<br />

Konzernzugehörigkeit der unterjährig erworbenen Gesellschaften zum 1. Januar des entsprechenden<br />

Jahres. Aus dem Vergleich der beiden Umsatzzahlen ergibt sich das organische Wachstum der<br />

Gesellschaft. Die Differenz zur Umsatzentwicklung auf Konzernebene ergibt sich dementsprechend aus der<br />

Akquisitionstätigkeit.<br />

Das organische Wachstum der beiden vergangenen Geschäftsjahre betrug rund 14% (2011) bzw. 12%<br />

(2012).<br />

EBIT-Marge<br />

Die EBIT-Marge wurde durch die Transaktionen der vergangenen Jahre in einzelnen Jahren beeinflusst.<br />

Zur besseren Darstellung der Profitabilität des operativen Geschäfts haben wir das EBIT um<br />

Akquisitionseffekte (Transaktionskosten sowie Ergebnisbeiträge der akquirierten Unternehmen) bereinigt<br />

und dem Umsatz exklusive Akquisitionen gegenübergestellt. Die bereinigte EBIT-Marge lag auf Basis<br />

dieser Analyse in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 bei jeweils knapp über 6%. Im Geschäftsjahr 2012<br />

führt die Bereinigung zu einem leichten Anstieg der EBIT-Marge auf 4,9%.<br />

30<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Globale Umsatzentwicklung – IT Dienstleistungen<br />

Quelle: MarketLine<br />

Umsatzerlöse (USD Mrd.)<br />

1.600<br />

1.500<br />

1.400<br />

1.300<br />

1.200<br />

1.100<br />

1.000<br />

900<br />

800<br />

1.000<br />

7,1%<br />

1.070<br />

1,0%<br />

1.081<br />

3,3%<br />

1.117<br />

6,0%<br />

1.183<br />

4,4%<br />

1.236<br />

6,4%<br />

5,9%<br />

5,7%<br />

5,4%<br />

1.302<br />

1.379<br />

1.467<br />

2007 2009 2011 2013 2015<br />

1.550<br />

8,0%<br />

7,0%<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0,0%<br />

Wachstumsrate (%)<br />

12. Marktumfeld<br />

IT-Dienstleistungen<br />

Der Markt für IT-Dienstleistungen lässt sich grundsätzlich in die beiden Segmente IT-Consulting und Data<br />

Processing & Outsourcing unterteilen. Das Segment IT-Consulting umfasst Services rund um die IT-<br />

Beratung sowie kundenspezifische Entwicklungen von Software-Lösungen und Systemintegration. Das<br />

Segment Data Processing & Outsourcing lässt sich in die Bereiche Electronic Data Processing (EDP),<br />

Information Technology Outsourcing (ITO) und Business-Process Outsourcing (BPO) einteilen.<br />

Der weltweite Markt für IT-Dienstleitungen wies im Jahr 2011 ein Volumen von USD 1.183,3 Mrd. auf.<br />

Dabei entfielen rund 54% der Umsätze auf den Bereich Data Processing & Outsourcing. Der IT-Services<br />

Markt in Nordamerika hatte einen Anteil am gesamten Markt für IT-Dienstleitungen von rd. 47%, während<br />

der Anteil von Europa bei rd. 27% lag. Die Verteilung der Umsätze im Bereich der IT Dienstleistungen ist für<br />

das Jahr 2011 den beiden folgenden Schaubildern zu entnehmen:<br />

Umsatzverteilung in 2011 nach Segmenten und Regionen – IT Dienstleistungen<br />

Quelle: EY Analyse - Datamonitor_Global IT Services_Mai 2012.pdf Quelle: EY Analyse - Datamonitor_Global IT Services_Mai 2012.pdf<br />

7%<br />

19%<br />

46%<br />

47%<br />

54%<br />

Data Processing & Outsourced Services<br />

IT Consulting & Other Services<br />

27%<br />

Amerika Europa Asia-Pacific Restliche Welt<br />

31<br />

4. April 2013<br />

Der Markt für IT-Dienstleistungen hat sich im Zeitraum 2007 bis 2011 mit einer durchschnittlichen<br />

Wachstumsrate von 4,3 Prozent p.a. entwickelt und ist in 2011 auf einen Gesamtumsatz von USD 1.183,3<br />

Mrd. angewachsen. Im Jahr 2009 gab es aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage ein sehr moderates<br />

Umsatzwachstum von 1 Prozent. Nach Einschätzung der Industry Survey ‘Computers: Commercial<br />

Services‘ von S&P verschieben Unternehmen in Zeiten, in denen die globale Wirtschaft einem hohen Maße<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Marktumfeld


Führende Unternehmen – IT Dienstleistungen<br />

Einheit: Prozent Anteil 2011<br />

IBM Corp. 5,5%<br />

Hewlett-Packard Company 4,5%<br />

Accenture Ltd. 2,2%<br />

First Data Corp. 0,9%<br />

Sonstige 86,9%<br />

Gesamt 100,0%<br />

Quelle: EY Analyse - Datamonitor_Global IT Services_Mai 2012.pdf<br />

an Unsicherheit ausgesetzt ist, ihre Entscheidungen über Ausgaben, die ihre internen IT Systeme betreffen.<br />

Die generelle Entwicklung zeigt, dass Unternehmen zunehmend Gebrauch von IT Outsourcing machen um<br />

Kosten zu senken, den Service für ihre Kunden zu verbessern und um sich besser auf ihr Kerngeschäft<br />

konzentrieren zu können.<br />

Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung wurde die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate für die Jahre<br />

bis 2016 von MarketLine auf 5,5 Prozent p.a. geschätzt, so dass der absolute Gesamtumsatz bis 2016 auf<br />

USD 1.549,7 Mrd. anwachsen soll. Bezogen auf den Zeitraum zwischen 2013 und 2016 entspricht dies<br />

einem durchschnittlichen Wachstum von 6,0 Prozent p.a.<br />

Der globale Markt für IT-Dienstleistungen ist stark fragmentiert und besteht zum einen aus internationalen<br />

Großkonzernen wie der IBM Corporation („IBM“), der Hewlett-Packard Company („HP“) oder Accenture Ltd.<br />

(„Accenture“), welche zusammen in 2011 einen Marktanteil von 12,2 Prozent hielten. Zusätzlich gibt es eine<br />

Vielzahl kleinerer IT Dienstleister, welche sich speziell durch ihren Branchenfokus und ihr Angebot<br />

kundenspezifischer Lösungen auszeichnen können. Diese Struktur führt dazu, dass die itelligence Gruppe<br />

im Rahmen von Projektausschreibungen regelmäßig mit globalen Unternehmen wie IBM oder Accenture<br />

konkurriert. Zudem existiert ein starker regionaler Wettbewerb. Gerade im Bereich der klassischen<br />

Mittelstandskunden gibt es in den einzelnen Regionen und Ländern regionale Wettbewerber, die allerdings<br />

keine globalen Services anbieten. Stärkster Konkurrent und Marktführer in Deutschland ist die All-for-One<br />

Steeb <strong>AG</strong>.<br />

32<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Marktumfeld


Speziell für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit stark an SAP gekoppelt ist, gibt es neue Trends im<br />

Markt, wie Analytics, HANA, Mobility Services und Cloud Computing:<br />

Analytics, oder auch analytische Informationssysteme, unterstützen Unternehmen insofern bei der<br />

Entscheidungsfindung, als dass sie unternehmensinterne Daten und Informationen mittels Analytical<br />

Processing oder Data-Mining Programmen statistisch auswerten und mittels Data Visualization<br />

aufbereiten.<br />

HANA ist eine von SAP entwickelte Datenbanktechnologie, welche Komponenten von Hardware und<br />

Software miteinander verbindet. Mittels der In-Memory-Technologie, einem Datenbank-<br />

Managementsystem, welches den Arbeitsspeicher anstelle der Festplatte eines Computers zur<br />

Datenspeicherung nutzt, kann insgesamt eine höhere Performance bei Analysen, Geschäftsprozessen<br />

und Datenverarbeitung erreicht werden. Auf den Arbeitsspeicher eines Computers kann mit einer<br />

weitaus höheren Geschwindigkeit zugegriffen werden als auf die Festplatte.<br />

Unter dem Begriff Mobility Services werden Dienstleistungen rund um Mobile Strategy Consulting,<br />

Mobile Application Development & Maintenance sowie Management & Security verstanden. In<br />

Kooperation mit Unternehmen der Telekommunikationsindustrie und System Integration (SI) Partnern<br />

bietet SAP Mobility-as-a-Service (MaaS).<br />

Cloud Computing fasst das dynamische Anpassen von IT Infrastrukturen bestehend aus<br />

Rechenkapazitäten, Datenspeicher und Software auf kundenspezifische Bedürfnisse zusammen.<br />

Unternehmen lagern dabei Komponenten ihrer IT Landschaft an IT Dienstleister aus und erhalten dann<br />

mittels eines Netzwerkes Zugriff auf ihre Anwendungen und Daten.<br />

Studien gehen davon aus, dass diese Markttrends zu einem weiteren starken Wachstum im Bereich der<br />

SAP-basierten IT-Dienstleitungen führen werden und einen signifikanten Anteil am zukünftigen<br />

Marktvolumen haben werden.<br />

Das Leistungsportfolio der itelligence Gruppe zielt sowohl auf den Markt für IT-Consulting als auch den<br />

Markt für IT-Outsourcing.<br />

33<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Marktumfeld


Globale Umsatzentwicklung – IT Consulting<br />

Quelle: MarketLine<br />

Umsatzerlöse (USD Mrd.)<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

478<br />

4,7%<br />

501<br />

-0,6%<br />

498<br />

3,5%<br />

516<br />

5,1%<br />

542<br />

3,7% 3,9% 4,0% 4,2% 4,0%<br />

3,1%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0,0%<br />

-1,0%<br />

-2,0%<br />

559<br />

579<br />

602<br />

626<br />

2007 2009 2011 2013 2015<br />

Führende Unternehmen – IT Consulting<br />

653<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

Einheit: Prozent Anteil 2011<br />

IBM Global Services 7,5%<br />

Hewlett-Packard Company 6,6%<br />

Accenture Plc. 2,8%<br />

Cap Gemini S.A. 1,1%<br />

Sonstige 82,0%<br />

Gesamt 100,0%<br />

Quelle: EY Analyse - MarketLine_Global IT Consulting_Mai 2012.pdf<br />

Wachstumsrate (%)<br />

IT-Consulting<br />

Der globale Markt für IT-Consulting und dazugehörige Dienstleistungen umfasst Services rund um<br />

Integration & Development, Hardware Maintenance & Support, Software Support und Beratung. Nach<br />

Informationen aus einer Studie von MarketLine war Integration & Development Services mit 48,9% in 2011<br />

der größte Bereich, wohingegen IT Consulting mit einem Anteil von 13,2% der kleinste Bereich in diesem<br />

Sektor war. Die wichtigsten Märkte sind Nordamerika und Europa mit einem Umsatzbeitrag in 2011 von<br />

jeweils 53,0% und 24,0%.<br />

Umsatzverteilung in 2011 nach Segmenten und Regionen – IT Consulting<br />

Quelle: EY Analyse - Datamonitor_Global IT Consulting_Mai 2012.pdf Quelle: EY Analyse - Datamonitor_Global IT Consulting_Mai 2012.pdf<br />

16%<br />

22%<br />

13%<br />

Integration & Development Services<br />

Software Support<br />

49%<br />

Hardware Maintenance & Support<br />

IT Consulting & Other Services<br />

20%<br />

24%<br />

3%<br />

53%<br />

Amerika Europa Asia-Pacific Restliche Welt<br />

Der IT-Consulting Markt ist ebenso wie der Gesamtmarkt für IT-Dienstleistungen sehr fragmentiert, wobei<br />

eine Vielzahl kleiner IT-Dienstleister im direkten Wettbewerb mit internationalen Großkonzernen stehen.<br />

Während die kleineren lokalen Gesellschaften Lösungen anbieten, die spezifisch auf Branchen und Kunden<br />

zugeschnitten sind, zählen die Großkonzerne darüber hinaus eine internationale Ausrichtung zu ihren<br />

Kompetenzen. Den größten Marktanteil in 2011 hält IBM Global Services mit etwa 7,5%, gefolgt von der<br />

Hewlett-Packard Company mit 6,6%. Vertragslaufzeiten in diesem Sektor variieren stark und können<br />

zwischen wenigen Monaten und einigen Jahren liegen, was die Planungssicherheit beteiligter Unternehmen<br />

für diesen Geschäftsbereich deutlich verringert.<br />

34<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Marktumfeld


Umsatzentwicklung – IT Outsourcing EMEA<br />

Quelle: Ovum<br />

Umsatzerlöse (USD Mrd.)<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

84<br />

80<br />

85<br />

81<br />

86<br />

82<br />

88<br />

83<br />

90<br />

86<br />

93<br />

88<br />

97<br />

91<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

4,0%<br />

3,5%<br />

3,0%<br />

2,5%<br />

2,0%<br />

1,5%<br />

1,0%<br />

ILO ALO Wachstum ILO Wachstum ALO<br />

Führende Anbieter - ILO<br />

Einheit: Prozent Anteil 2011<br />

IBM Corp. 13,7%<br />

Hewlett-Packard Company 11,7%<br />

T-SYSTEMS 5,8%<br />

ATOS S.A. 4,5%<br />

FUJITSU Ltd. 4,3%<br />

Other 60,1%<br />

Total 100,0%<br />

Quelle: EY Analyse - Ovum_EMEA Market Trends 2011 IT Services Forecasts_Sep 2012.xlsx<br />

Führende Anbieter - ALO<br />

Einheit: Prozent Anteil 2011<br />

IBM Corp. 11,2%<br />

Accenture Ltd. 8,9%<br />

Cap Gemini S.A. 6,2%<br />

Hewlett-Packard Company 4,5%<br />

Logica Plc. 3,7%<br />

Other 65,5%<br />

Total 100,0%<br />

Quelle: EY Analyse - Ovum_EMEA Market Trends 2011 IT Services Forecasts_Sep 2012.xlsx<br />

Wachstumsrate (%)<br />

In der Historie hat sich dieses Marktsegment mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von<br />

3,2% zwischen 2007 und 2011 entwickelt. In absoluten Werten ist der Gesamtumsatz von USD 478,3 Mrd.<br />

in 2007 auf USD 541,8 Mrd. in 2011 angewachsen. Im Vergleich zu der historischen Entwicklung des<br />

gesamten Markts für IT-Dienstleistungen hat dieses Segment sogar eine Kontraktion im Jahr 2009 erfahren,<br />

in dem der Gesamtumsatz um 0,6% zurückgegangen ist. Die zukünftigen Erwartungen für den IT-<br />

Consulting Markt drücken sich in einer erwarteten durchschnittlichen Wachstumsrate von 3,8% p.a. bis<br />

2016 aus. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 wird von einer durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstumsrate von 4,0% ausgegangen.<br />

Data Processing und IT Outsourcing<br />

Der Markt für Data Processing und Outsourcing Services umfasst Themen wie Commercial Electronic Data<br />

Processing (EDP), Information Technology Outsourcing (ITO) und Business Process Outsourcing (BPO).<br />

Laut einer Studie von MarketLine sind in diesem Segment in 2011 weltweit USD 641,5 Mrd. an Umsätzen<br />

generiert worden. Dies entspricht 54,2% der gesamten globalen IT Dienstleistungsbranche.<br />

Information Technology Outsourcing kann weiterhin in Infrastructure-Led Outsourcing (ILO) und<br />

Application-Led Outsourcing (ALO) aufgeteilt werden.<br />

Der Umsatz im ILO-Segment in der für die itelligence Gruppe besonders relevanten Region EMEA ist laut<br />

einer Studie von Ovum von 2010 bis 2011 um 1,5% gewachsen. Von 2012 bis 2016 wird ein<br />

durchschnittliches Wachstum von 2,4% prognostiziert, wobei dieser für den Zeitraum von 2013 bis 2016 bei<br />

3,0% liegt.<br />

Während der Umsatz im ALO-Segment historisch um 1,1% von 2010 bis 2011 gestiegen ist, wird für dieses<br />

Segment eine durchschnittliche Wachstumsrate von 2,6% erwartet.<br />

Die Anbieter mit dem größten Marktanteil im ILO-Segment in 2011 sind die IBM Corporation mit 13,7% und<br />

die Hewlett-Packard Company mit 11,7%. Im ALO-Segment ist ebenfalls die IBM Corporation mit einem<br />

Marktanteil von 11,2% der größte Anbieter, gefolgt von Accenture Ltd. mit 8,9% Marktanteil in 2011.<br />

35<br />

4. April 2013<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse : Marktumfeld


Ermittlung des Unternehmenswerts<br />

13. Methodische Vorgehensweise<br />

14. Analyse der Planungsrechnung<br />

15. Steuer- und Finanzplanung<br />

16. Ableitung der ewigen Rente<br />

17. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes<br />

18. Ableitung des Unternehmenswerts<br />

36<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts


13. Methodische Vorgehensweise<br />

Bewertungsobjekt<br />

Bewertungsobjekt ist die itelligence <strong>AG</strong> als Konzern. Die Bewertung der itelligence <strong>AG</strong> erfolgte auf der<br />

Grundlage der konsolidierten Planungsrechnungen und unter Berücksichtigung sämtlicher<br />

Beteiligungsunternehmen der itelligence <strong>AG</strong>. Darüber hinaus wurden Sonderwerte in Bezug auf ein<br />

steuerliches Einlagenkonto, Körperschaftsteuerguthaben, steuerliche Verlustvorträge sowie Beteiligungen<br />

angesetzt.<br />

Bewertungsstichtag<br />

Für die Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence <strong>AG</strong> wurde als Bewertungsstichtag der Tag der<br />

ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2013 zugrunde gelegt. Als technischer Bewertungsstichtag<br />

wurde für Bewertungszwecke zunächst der 31. Dezember 2012 angesetzt. Der auf diesen Stichtag<br />

ermittelte Unternehmenswert wurde anschließend auf den 23. Mai 2013 aufgezinst.<br />

Bewertungsbasis<br />

Der Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong> wurde als deren Ertragswert ermittelt.<br />

Die Ableitung des Ertragswerts basiert auf einer Prognose der künftigen Unternehmensentwicklung und der<br />

zukünftig erzielbaren Ergebnisse. Dabei sind wir von der Fortführung der Geschäftstätigkeit der<br />

itelligence <strong>AG</strong> (Going-Concern-Prämisse) und der weiteren Selbstständigkeit der Gesellschaft (Stand-<br />

Alone-Prämisse) ausgegangen.<br />

Als Basis für die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse wurden die Erwartungen des Managements<br />

herangezogen, die sich in der langfristigen Unternehmensplanung der Gesellschaft für die Jahre 2013 bis<br />

2017 widerspiegeln.<br />

Sonderwerte wurden für die nicht vollkonsolidierten Beteiligungen an der BfL Gesellschaft des<br />

Bürofachhandels mbH & Co. KG sowie der TBV ProVital Lemgo GmbH & Co. KG , aktivierte und nicht<br />

aktivierte steuerliche Verlustvorträge, bestehende Körperschaftsteuerguthaben sowie dem steuerlichen<br />

Einlagekonto ermittelt.<br />

Vergangenheitsanalyse<br />

Die Planungsrechnungen haben wir auf ihre Plausibilität hin überprüft. Grundlage hierfür war eine Analyse<br />

der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der vorangegangenen Geschäftsjahre 2010 bis 2012. Wir<br />

verweisen auf unsere Ausführungen unter 11. Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.<br />

37<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Methodische Vorgehensweise


Planungsrechnung<br />

Budgetplanung<br />

Die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2013 besteht aus einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

einer vereinfachten Bilanz- und Cash-Flow-Planung. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf der<br />

Aufwands- und Ertragsplanung der einzelnen Länder und Regionen. Die Budgetplanung wurde auf Basis<br />

eines kombinierten Top-Down und Bottom-Up Ansatzes erstellt.<br />

Strategische 5-Jahres Planung<br />

Die Gesamtplanung der itelligence <strong>AG</strong> umfasst zusätzlich die Geschäftsjahre 2014 bis 2017. In Bezug auf<br />

diese Geschäftsjahre wurde ausschließlich eine Planung der Gewinn- und Verlustrechnung bis zum<br />

operativen Ergebnis (EBIT) vorgenommen. Die Planung der Positionen unterhalb des EBIT sowie der<br />

Bilanz und des Cash Flows haben wir dementsprechend auf Basis gutachtlicher Einschätzungen<br />

vorgenommen.<br />

38<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Methodische Vorgehensweise


39<br />

4. April 2013<br />

14. Analyse der Planungsrechnung<br />

Planungsprozess und Planungshorizont<br />

Der Planungsprozess der itelligence <strong>AG</strong> beinhaltet zum einen eine detaillierte Planung des jeweiligen<br />

Folgejahres („Budgetplanung“) und zum anderen eine rollierende strategische 5-Jahres Planung. Beide<br />

Planungen basieren auf rein organischem Wachstum und enthalten dementsprechend keine Wertbeiträge<br />

aus Akquisitionen, die noch nicht hinreichend konkretisiert sind.<br />

Budgetplanung<br />

Grundlage für die Erstellung der Budgetplanung 2013 war die Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2012,<br />

die Ende Oktober 2012 auf Basis der 9-Monats-Ist-Zahlen per September 2012 erstellt wurde.<br />

Auf Basis eines standardisierten Prozesses haben die jeweiligen Segmentleiter bis Anfang November 2012<br />

die aktuelle Planeinschätzung für das Geschäftsjahr 2013 an das Konzerncontrolling geliefert. Auf Basis<br />

dieses vorläufigen Budgets wird ein interaktiver Prozess (Top-down / Bottom-up) gestartet, um die<br />

Einschätzung der Segmentleiter mit den Vorgaben und Prämissen des Konzerns zu spiegeln.<br />

Die Planung enthält neben der regionalspezifischen Planung der Gewinn- und Verlustrechnung auch eine<br />

Plan-Bilanz und eine Plan-Cash-Flow Rechnung für das Geschäftsjahr 2013, die beide jedoch nur auf<br />

Konzernebene erstellt werden.<br />

Die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2013 wurde im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 5./6.<br />

Dezember 2012 vorgestellt und durch den Aufsichtsrat verabschiedet.<br />

Strategische 5-Jahres Planung<br />

Neben der detaillierten Budgetplanung erstellt die Gesellschaft eine rollierende 5-Jahres Planung. Die 5-<br />

Jahres Planung basiert ebenfalls auf einem Top-Down/Bottom-Up Ansatz. Allerdings ist die 5-Jahres-<br />

Planung sehr viel stärker durch interne Management-Vorgaben geprägt. Dies betrifft insbesondere die<br />

Konzernerwartung in Bezug auf die zukünftige Profitabilität der Gesellschaft.<br />

Die 5-Jahres-Planung ist im Gegensatz zur Budgetplanung 2013 deutlich aggregierter und wird nur auf<br />

Ebene der operativen Gewinn- und Verlustrechnung (EBIT) erstellt. Die Fortschreibung erfolgt im<br />

Wesentlichen auf Basis einzelner Linien der Gewinn- und Verlustrechnung, den Profitabilitätserwartungen<br />

des Managements sowie historisch bekannten Kostenquoten. Eine Unterlegung mit konkreten Maßnahmen,<br />

Preis-Mengen-Analysen oder spezifischen Projekten erfolgt nur in geringem Umfang. Im Rahmen der<br />

strategischen Planung werden weder eine Planbilanz noch eine Cash Flow Vorschau oder eine<br />

Investitionsplanung erstellt.<br />

Insbesondere die letzten beiden Planjahre stellen vereinfachte Fortschreibungen der Vorjahre dar, wobei<br />

die Mengenfortschreibung auf Marktprognosen, den Einschätzungen in Bezug auf die Entwicklung im SAP-<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Umfeld und strategischen Zielen des Konzerns basieren. Die Margenplanung ist ebenfalls nicht durch<br />

konkrete Maßnahmen oder Pläne unterlegt, sondern basiert auf der langfristigen strategischen Zielsetzung<br />

eine EBIT-Marge von über 7% zu erwirtschaften.<br />

Die oben beschriebene Vorgehensweise im Rahmen der Planung hängt insbesondere mit dem<br />

Geschäftsmodell der itelligence <strong>AG</strong> zusammen, das aufgrund des hohen Anteils des Projekt- und<br />

Beratungsgeschäfts eine Prognose über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr aus Sicht des<br />

Managements erschwert. Lediglich in den Geschäftsbereichen AMS, Outsourcing und Wartung gibt es<br />

Mehrjahres-Verträge, die eine Grundlage für eine Prognose bieten. Dementsprechend wird der Fokus im<br />

Rahmen der Planerstellung auf das jeweilige Budgetjahr gelegt.<br />

Die uns zur Verfügung gestellte Planung der Ertragslage beinhaltet bereits die Effekte aus dem Erwerb des<br />

SAP-Geschäfts der Software <strong>AG</strong> in Nordamerika im Januar 2013.<br />

Einschätzung zur Verwendbarkeit der Planung<br />

Die Planung der Ertragslage erscheint aus unserer Sicht sowohl in Bezug auf die Umsatzentwicklung als<br />

auch die Entwicklung der Profitabilität ambitioniert. Dies gilt vor allem für die Jahre 2014 bis 2017, in denen<br />

bei weiterhin hohen Umsatzwachstumsraten eine konstante EBIT-Marge in Höhe von 7,5% erwartet werden<br />

soll. Eine EBIT-Marge in dieser Höhe wurde in der Vergangenheit nie erreicht. Die Gesellschaft geht jedoch<br />

davon aus, die Profitabilität durch Effizienzmaßnahmen kurzfristig steigern und dann im weiteren Zeitablauf<br />

halten zu können. Aus unserer Analyse haben wir keine Erkenntnisse, die diese Planannahmen<br />

grundsätzlich in Frage stellen würden. Vor diesem Hintergrund stellt die vom Management zur Verfügung<br />

gestellte Planung der operativen Gewinn- und Verlustrechnung eine solide Basis für die Zwecke der<br />

Unternehmensbewertung dar.<br />

40<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Umsatzerlöse und EBIT-Marge<br />

Quelle: EY Analyse<br />

700<br />

600<br />

Umsatzerlöse (MEUR)<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

7,5% 7,5% 7,5% 7,5%<br />

5,5% 6,0% 6,0%<br />

4,7%<br />

525<br />

562<br />

599<br />

636<br />

477<br />

407<br />

342<br />

272<br />

Umsatzerlöse EBIT Marge<br />

8,0%<br />

7,0%<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0,0%<br />

EBIT Marge (%)<br />

Ergebnisplanung<br />

Konzernplanung<br />

Die Gesellschaft plant, die Umsatz- und Ergebnissituation bis zum Geschäftsjahr 2017 signifikant zu<br />

verbessern. Der Umsatz soll gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 um mehr als 50% auf<br />

TEUR 636.089 ansteigen. Gleichzeitig soll das operative Ergebnis (EBIT) deutlich um TEUR 28.256 auf<br />

TEUR 47.503 wachsen. Dies entspricht einer Verbesserung der EBIT-Marge von 4,7% im GJ12I auf 7,5%<br />

im GJ17P. Die dargestellte Planung basiert ausschließlich auf organischem Wachstum und enthält keine<br />

möglichen zukünftigen Akquisitionen.<br />

Darstellung der operative Unternehmensplanung der Jahre 2013 - 2017<br />

Währung: € 000 GJ10I GJ11I GJ12I GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P<br />

Beratung 142.809 190.971 211.546 244.343 273.904 294.616 312.375 330.719<br />

Lizenzen 33.903 37.500 38.337 46.604 50.184 53.517 57.977 61.209<br />

Wartung 38.201 46.639 60.289 72.986 73.350 77.552 82.197 87.313<br />

Application Management Services 21.975 23.338 40.435 49.536 56.129 59.375 64.880 70.550<br />

Outsourcing 35.147 42.998 55.896 61.655 67.925 72.840 77.716 82.212<br />

Sonstige 125 911 605 2.292 3.570 3.632 3.965 4.086<br />

Umsatzerlöse 272.160 342.357 407.108 477.417 525.062 561.533 599.111 636.089<br />

Sonstige Erträge 6.530 6.699 8.563 5.221 5.119 5.405 5.766 6.322<br />

Bezogene Waren (49.058) (55.177) (65.678) (82.785) (89.464) (95.378) (101.760) (108.041)<br />

Bezogene Dienstleistungen (24.317) (37.376) (41.312) (37.888) (34.021) (36.384) (38.819) (41.215)<br />

Personalkosten (140.041) (176.272) (216.344) (255.474) (284.241) (303.484) (323.493) (343.378)<br />

Reisekosten und Firmenfahrzeuge (16.534) (20.812) (24.930) (26.754) (29.560) (31.613) (33.729) (35.811)<br />

Marketing Aufwendungen (4.016) (5.262) (6.126) (5.846) (6.423) (6.870) (7.329) (7.782)<br />

IT- und Kommunikationsaufwendungen (5.014) (6.652) (8.308) (9.531) (10.021) (10.717) (11.434) (12.140)<br />

Mietaufwand (7.169) (8.189) (10.055) (10.695) (11.401) (12.193) (13.009) (13.812)<br />

Sonstige Kosten (9.181) (8.932) (11.501) (8.425) (10.450) (11.176) (11.923) (12.659)<br />

Kosten (gesamt) (248.799) (311.974) (375.690) (432.176) (470.462) (502.410) (535.732) (568.517)<br />

EBITDA 23.361 30.383 31.418 45.240 54.600 59.123 63.379 67.572<br />

Abschreibungen (8.460) (10.009) (12.171) (16.632) (15.309) (17.033) (18.459) (20.069)<br />

EBIT 14.901 20.374 19.247 28.608 39.290 42.090 44.920 47.503<br />

Umsatz- und Margenentwicklung (in %)<br />

Umsatzentwicklung (jährlich) n.a. 25,8% 18,9% 17,3% 10,0% 6,9% 6,7% 6,2%<br />

EBITDA Marge 8,6% 8,9% 7,7% 9,5% 10,4% 10,5% 10,6% 10,6%<br />

EBIT Marge 5,5% 6,0% 4,7% 6,0% 7,5% 7,5% 7,5% 7,5%<br />

Source: itelligence <strong>AG</strong> - SUMMARY_5-Year-Planning 2012inkl. Planung 2013 v3.xls; Daten je Gesellschaft.xlsx<br />

41<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Die Wachstumserwartungen basieren auf einer unveränderten Strategie, die sich vollständig auf den SAP-<br />

Markt konzentriert. Dabei sieht sich die Gesellschaft in zahlreichen Märkten als Marktführer im Bereich des<br />

mittelständischen SAP-Umfelds. Die Strategie basiert auf der Rolle als Full-Service-Anbieter in den<br />

Bereichen SAP-Lizenzen, Implementierung, Wartung, Application Management Services und Outsourcing.<br />

Dies wird als wesentlicher Faktor zur Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern gesehen.<br />

Die itelligence Gruppe sieht sich weltweit einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Dies betrifft zum einen<br />

regionale Wettbewerber (beispielsweise die All for One Steeb <strong>AG</strong> in Deutschland), zum anderen Global<br />

Player wie Accenture, Cap Gemini oder IBM. Zudem verstärken Anbieter aus Indien, welche insbesondere<br />

im Bereich Outsourcing mit aggressiven Preisen in den Markt gehen, die Wettbewerbslage und den<br />

Preisdruck zusätzlich.<br />

Das Wachstum wird inbesondere durch erwartete Marktverschiebungen vom klassischen ERP-Markt in den<br />

Markt für Business Analytics sowie den LoB-Markt (Line-of-Business) erwartet. Neben diesen<br />

Entwicklungen im bisherigen Kernmarkt der SAP wird ein zusätzliches Wachstum durch<br />

Produktinnovationen rund um die Themen Mobility, In-Memory-Computing (SAP HANA), On-Demand-<br />

Lösungen und Cloud Computing erwartet. Das Management der itelligence Gruppe geht davon aus, für die<br />

Bearbeitung der entsprechenden Märkte durch die enge und langjährige Zusammenarbeit mit SAP optimal<br />

aufgestellt zu sein.<br />

Neben dem erwarteten Wachstum aus SAP Produktinnovationen plant das Management, in Zukunft eine<br />

deutlich breitere Zielgruppe anzusprechen. Neben dem bisherigen Kundenkreis im klassischen Mittelstand<br />

rechnet die Gesellschaft insbesondere damit, stärker in den Markt für größere Kunden vorzudringen. Als<br />

strategische Grundlage für dieses Ziel sieht die Gesellschaft insbesondere die weiterhin enge Beziehung zu<br />

SAP, weitere Konzentration auf spezifische Branchenlösungen sowie die internationale Ausrichtung der<br />

itelligence Gruppe, die es erlaubt, Kunden weltweit zu betreuen. Dabei geht das Management davon aus,<br />

dass die Betreuung globaler Großunternehmen nach wie vor direkt durch die SAP <strong>AG</strong> erfolgt. Im Bereich<br />

der großen Unternehmen mit Umsatzerlösen in der Größenordnung von rund EUR 1 Mrd. sieht das<br />

Management jedoch durch die veränderte Strategie der SAP <strong>AG</strong> in Zukunft einen Wachstumsmarkt für die<br />

itelligence Gruppe. Dabei wird erwartet, gerade in diesem Kundensegment in Zukunft immer stärker mit<br />

globalen Wettbewerbern wie Accenture oder IBM zu konkurrieren.<br />

42<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Ein weiteres strategisches Ziel hat die itelligence Gruppe auf die deutliche Verbesserung der Profitabilität<br />

gelegt. In diesem Zusammenhang wird, auch mit externer Unterstützung, das Projekt<br />

„Target 7“ implementiert. Das Ziel dieses Programms besteht in einer nachhaltigen Steigerung der EBIT-<br />

Marge auf über 7%. Die Umsetzung basiert auf drei wesentlichen Säulen:<br />

Der Anteil an bezogenen Dienstleistungen, die im Wesentlichen Kosten für externe Berater beinhalten,<br />

soll deutlich zurückgefahren werden. Dafür sollen Aufträge zukünftig vermehrt durch Angestellte der<br />

itelligence Gruppe abgearbeitet werden sowie Preise mit Dienstleistern neu verhandelt werden. Die<br />

Gesellschaft hat im Februar 2013 ein Pilot Projekt in der Region DACH gestartet. Nach der erfolgreichen<br />

Umsetzung soll ein weiterer Rollout in den anderen Regionen erfolgen.<br />

Die Effizienz in Bezug auf interne Forschungs- und Entwicklungsprojekte soll gesteigert werden.<br />

Die durchschnittlichen Personalkosten sollen nach einem im Rahmen des „Target 7“ Projekts<br />

durchgeführten Benchmarking sinken.<br />

Die Gesellschaft erwartet, dass die Effekte aus der Umsetzung bereits im laufenden Geschäftsjahr 2013 zu<br />

einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität im Konzern führen werden. Das gesetzte Ziel einer EBIT-<br />

Marge von 7% kann jedoch auf Basis der aktuellen Prognosen nicht erreicht werden. Dies hängt zum einen<br />

mit dem im Januar 2013 getätigten Zukauf in Nordamerika zusammen, der durch einen einmaligen<br />

Abschreibungseffekt aus der Amortisation des Kundenstamms sowie Anlaufkosten in Form<br />

unterdurchschnittlicher Beraterauslastungen zu einer Ergebnisbelastung im Geschäftsjahr 2013 führt. Zum<br />

anderen zeigt die Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2012 sowie den ersten beiden Monaten 2013<br />

eine leicht unterplanmäßige Auslastung.<br />

Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird mit einer Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen und einer konstanten<br />

EBIT-Marge von 7,5% gerechnet.<br />

43<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen<br />

Quelle: EY Analyse<br />

700<br />

600<br />

Umsatzerlöse (MEUR)<br />

500<br />

400<br />

300<br />

82<br />

78<br />

73<br />

71<br />

68<br />

65<br />

62<br />

59<br />

56<br />

87<br />

82<br />

50<br />

78<br />

73<br />

61<br />

73<br />

58<br />

54<br />

50<br />

47<br />

200<br />

244 274 295 312 331<br />

100<br />

0<br />

GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P<br />

Beratung Lizenzen Wartung AMS Outsourcing Sonstige<br />

Umsatzwachstum Geschäftsbereiche (ohne Sonstige)<br />

Quelle: EY Analyse<br />

25%<br />

Entwicklung der Umsatzerlöse<br />

Die Umsatzerlöse steigen im Planungszeitraum von TEUR 477.417 (2013) auf TEUR 636.089 (2017). Dies<br />

entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 7,4% pro Jahr. Die Gesellschaft geht von einem<br />

weiterhin sehr hohen Wachstum im globalen IT-Umfeld aus. Dabei wird unterstellt, dass der SAP-Bereich,<br />

getrieben durch eine Reihe von Innovationen, in den nächsten Jahren stärker wächst als der Gesamtmarkt.<br />

Das geplante Wachstum betrifft die Segmente der itelligence in unterschiedlichem Umfang. Insbesondere in<br />

den Bereichen Beratung und Application Management Services (AMS) geht die Gesellschaft mit jährlichen<br />

Wachstumsraten von durchschnittlich 7,9% und 9,2% von einem sehr hohen Potential aus. Die Entwicklung<br />

der Umsatzerlöse sowie die erwarteten Wachstumsraten sind segmentspezifisch den nebenstehenden<br />

Diagrammen zu entnehmen.<br />

Das Beratungsgeschäft wächst im Planungszeitraum mit einer durchschnittlichen Rate von 7,9% p.a.<br />

und entwickelt sich von TEUR 244.343 im Geschäftsjahr 2013 auf TEUR 330.719 im Geschäftsjahr 2017.<br />

Das Beratungsgeschäft bleibt damit auch im Zeitverlauf der Unternehmensplanung das mit Abstand<br />

wichtigste Geschäftsfeld für die itelligence Gruppe. Die Planung im Beratungsgeschäft ist durch den<br />

vergleichsweise geringen Anteil des wiederkehrenden Geschäfts besonders schwierig.<br />

Dementsprechend basiert die Planung vor allem ab dem Geschäftsjahr 2015 auf allgemeinen<br />

Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung des SAP-Umfelds in den einzelnen Regionen.<br />

Das Lizenzgeschäft wächst im Planungszeitraum mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 7,1%<br />

p.a. und steigt von TEUR 46.604 im Geschäftsjahr 2013 auf TEUR 61.209 im Geschäftsjahr 2017. Der<br />

Umsatzanteil bleibt dabei mit knapp 10% relativ konstant.<br />

Umsatzwachstum in %<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P<br />

Beratung Lizenzen Wartung<br />

AMS<br />

Outsourcing<br />

Das Wartungsgeschäft steigt von TEUR 72.986 im Geschäftsjahr 2013 auf TEUR 87.313 im<br />

Geschäftsjahr 2017. Dies entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von 4,6% p.a. Der<br />

Umsatzanteil sinkt dementsprechend von 15,3% im Geschäftsjahr 2013 auf 13,7% im Geschäftsjahr<br />

2017. Das Segment hat einen höheren Anteil an wiederkehrendem Geschäft sowie Verträge mit einer<br />

Dauer zwischen einem und drei Jahren, so dass die Planbarkeit dieses Segments vergleichsweise hoch<br />

ist.<br />

Der Bereich Application Management Services wächst von TEUR 49.536 im Geschäftsjahr 2013 auf<br />

TEUR 70.550 im Geschäftsjahr 2017 und baut damit über den Planungshorizont den Umsatzanteil von<br />

10,4% (2013) leicht auf 11,1% (2017) aus. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstumsrate von 9,2% p.a.<br />

Das Outsourcing Geschäft wächst von TEUR 61.655 im Geschäftsjahr 2013 auf TEUR 82.212 im<br />

Geschäftsjahr 2017. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 7,5%. Der<br />

Umsatzanteil bleibt dadurch weitestgehend konstant.<br />

44<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Umsatzerlöse nach Regionen inkl. US Zukauf<br />

Quelle: EY Analyse<br />

700<br />

Umsatzerlöse (MEUR)<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

-100<br />

111<br />

105<br />

43<br />

40<br />

109 130<br />

116<br />

46<br />

143<br />

157<br />

122<br />

126<br />

50<br />

51<br />

172<br />

228 236 249 261 274<br />

(31) (25) (26) (26) (27)<br />

GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P<br />

DACH WE OE Amerika Asien US Zukauf Sonstige Kons<br />

Die Gesellschaft erwartet in sämtlichen Regionen ein weiterhin starkes Umsatzwachstum. Die<br />

Umsatzerlöse nach Regionen werden brutto ausgewiesen, d.h. vor Konsolidierung. Das von der Software<br />

<strong>AG</strong> akquirierte nordamerikanische Beratungsgeschäfts wird separat dargestellt. Zukünftig wird die<br />

Gesellschaft dieses Geschäft in der Region Amerika ausweisen.<br />

Die Region DACH wächst von TEUR 227.727 (2013) auf TEUR 274.086 (2017), dies entspricht einer<br />

durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4,7%. Diese Wachstumsrate liegt deutlich unter der<br />

Wachstumsrate des Gesamtkonzerns, so dass der Umsatzanteil der Region DACH ohne Berücksichtigung<br />

der Konsolidierung im Planungszeitraum von 45% im Geschäftsjahr 2013 auf 41% im Geschäftsjahr 2017<br />

zurückgeht. Das unterdurchschnittliche Wachstum ist durch eine gewisse Marktsättigung sowie den bereits<br />

hohen Marktanteil der itelligence Gruppe beeinflusst.<br />

Der Anteil des Beratungsgeschäfts am Gesamtumsatz nimmt in der Region DACH von 45,5% (2013) auf<br />

43,8% (2017) über den Planungszeitraum ab. Der Anteil des Lizenzgeschäfts wird von 10,4% (2013) auf<br />

10,7% (2017) gesteigert. Das Wartungsgeschäft fällt von 21,4% (2013) auf 19,8% (2014) und behält diesen<br />

Anteil im weiteren Planungsverlauf relativ konstant bei. Der Anteil des Application Management Services<br />

steigt von 3,2% (2013) kontinuierlich auf 5,1% (2017). Das Outsourcing Geschäft vergrößert seinen Anteil<br />

von 18,7% (2013) auf 19,9% (2017).<br />

Die Berichtseinheit DACH Beratung steigert ihre Umsätze von TEUR 168.886 (2013) auf 204.417 (2017).<br />

Der größte Anteil wird dabei vom deutschen Beratungsgeschäft getragen, das von TEUR 135.996 (2013)<br />

auf TEUR 162.453 (2017) steigt, sowie vom Geschäft in der Schweiz, das einen Umsatzanstieg von<br />

TEUR 29.045 (2013) auf TEUR 36.196 (2017) aufweist. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten<br />

von 4,6% (deutsches Beratungsgeschäft) und 5,7% (Schweiz) liegen auf einem Niveau, das einer<br />

Verteidigung des Marktanteils im jeweiligen Land entspricht. Das Geschäft in Österreich entwickelt sich von<br />

TEUR 4.176 (2013) auf TEUR 6.467 (2017). Das im Vergleich zum deutschen Beratungsgeschäft und der<br />

Schweiz stärkere durchschnittliche jährliche Wachstum in Österreich in Höhe von 11,6% wird dadurch<br />

erklärt, dass das Geschäft in Österreich bisher relativ klein ist und die Gesellschaft nun vermehrt versucht,<br />

dieses Geschäft auszubauen.<br />

Die Berichtseinheit DOS steigert über den Planungszeitraum ihre Umsätze von TEUR 42.229 (2013) auf<br />

TEUR 55.910 (2017). Dabei entfallen die Umsätze maßgeblich auf den Bereich Outsourcing (2013:<br />

TEUR 38.298; 2017: TEUR 49.162). Die Gesellschaft geht in diesem Bereich auch in Deutschland von<br />

einem weiterhin hohen Wachstum aus.<br />

Die Region Westeuropa (WE) weist eine durchschnittliche Wachstumsrate von 12% über den<br />

Planungszeitraum aus. Insbesondere in den ersten Planjahren geht die Gesellschaft von einem deutlich<br />

überdurchschnittlichen Wachstum in dieser Region aus. So beträgt der erwartete Umsatzanstieg von 2013<br />

auf 2014 knapp 20%. Neben einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung rechnet die Gesellschaft<br />

insbesondere in Bezug auf die akquirierten Unternehmen in Frankreich und Skandinavien mit<br />

45<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten. Vor dem Hintergrund der Markt- und Wettbewerbslage<br />

erscheint diese Annahme sehr ambitioniert.<br />

Die Region Osteuropa (OE) wächst von TEUR 40.184 (2013) auf TEUR 51.086 (2017). Dabei wird das<br />

Geschäft im Wesentlichen von den Bereichen Consulting und Outsourcing getrieben, die in 2013 einen<br />

Umsatzanteil von 54,3% und 30,7% aufweisen. Während der Anteil des Beratungsgeschäfts kontinuierlich<br />

auf 60,1% (2017) ansteigt, geht der Anteil des Outsourcing Geschäfts auf 22,6% zurück. Der Anteil des<br />

Lizenzgeschäfts bewegt sich zwischen 4,1% und 4,4% über den Planungszeitraum. Das Wartungsgeschäft<br />

geht von 5,5% auf 5,1% zurück. Der Anteil des Application Management Services steigt von 5,3% (2013)<br />

auf 7,4% (2014). Die Gesellschaft rechnet insbesondere in Russland sowie der Türkei mit einer sehr<br />

dynamischen Wachstumsentwicklung im SAP-Umfeld und entsprechenden Umsatzentwicklungen in diesen<br />

Regionen.<br />

Die Region Amerika, die ähnlich wie die Region DACH einen relativ hohen Sättigungsgrad im SAP-Umfeld<br />

aufweist, wächst von TEUR 105.000 (2013) auf TEUR 125.978 (2017). Dies entspricht einer<br />

durchschnittlichen Wachstumsrate von 4,7%. Die wesentlichen Umsatzbeiträge resultieren aus dem<br />

Consulting, das von TEUR 43.599 (2013) auf TEUR 53.000 (2017) wächst, und dem Application<br />

Management Services, der von TEUR 32.008 (2013) auf TEUR 37.183 (2017) wächst.<br />

Die Region Asien wächst von TEUR 10.029 (2013) auf TEUR 17.981 (2017), dies entspricht einer<br />

durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 15,7%. Die Region Asien ist damit die mit Abstand am<br />

stärksten wachsende Region innerhalb des itelligence Konzerns. Das Wachstum basiert im Wesentlichen<br />

auf dem geplanten Aufbau des Beratungsgeschäfts in Asien. Inbesondere in China bietet die itelligence<br />

Gruppe SAP-Komplettlösungen für den gehobenen Mittelstand. Die Gesellschaft erwartet, dass sich der<br />

Markt für SAP-Produkte und SAP-Dienstleistungen in China in den nächsten Jahren außerordentlich<br />

dynamisch entwickelt. Die Gesellschaft sieht in Bezug auf die relevante Zielgruppe gute Chancen, dieses<br />

Wachstum zu erreichen, da sich die SAP <strong>AG</strong> in diesen Bereichen vertriebsseitig bisher kaum engagiert hat.<br />

Aufgrund der erwarteten Wachstumsdynamik im Geschäftsjahr 2013 geht die Gesellschaft im Jahr 2014<br />

von einem zunächst geringeren Wachstum aus (8,1%). Aus Sicht der Gesellschaft soll dieses Jahr zur<br />

Konsolidierung und dem Aufbau übergeordneter Managementebenen genutzt werden, die durch die<br />

wachsende Größe der Region notwendig werden. Für die weiteren Jahre 2015 bis 2017 werden dann<br />

wieder deutlich zweistellige Wachstumsraten zwischen 17% und 21,5% erwartet.<br />

Am 8. Januar 2013 hat die itelligence <strong>AG</strong> bekannt gegeben das Beratungsgeschäft der Software <strong>AG</strong> in<br />

Nordamerika mit Wirkung zum 16. Januar 2013 zu übernehmen. Die Umsatzerlöse steigen von<br />

TEUR 11.916 (2013) auf TEUR 16.908 (2017). Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstumsrate von 9,1%.<br />

46<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


Übersicht der Unternehmensplanung<br />

Währung: € 000 GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P<br />

Beratung 244.343 273.904 294.616 312.375 330.719<br />

Lizenzen 46.604 50.184 53.517 57.977 61.209<br />

Wartung 72.986 73.350 77.552 82.197 87.313<br />

Application Management<br />

49.536 56.129 59.375 64.880 70.550<br />

Services<br />

Outsourcing 61.655 67.925 72.840 77.716 82.212<br />

Sonstige 2.292 3.570 3.632 3.965 4.086<br />

Umsatzerlöse 477.417 525.062 561.533 599.111 636.089<br />

Sonstige Erträge 5.221 5.119 5.405 5.766 6.322<br />

Bezogene Waren (82.785) (89.464) (95.378) (101.760) (108.041)<br />

Bezogene Dienstleistungen (37.888) (34.021) (36.384) (38.819) (41.215)<br />

Personalkosten (255.474) (284.241) (303.484) (323.493) (343.378)<br />

Reisekosten und<br />

(26.754) (29.560) (31.613) (33.729) (35.811)<br />

Firmenfahrzeuge<br />

Marketing Aufwendungen (5.846) (6.423) (6.870) (7.329) (7.782)<br />

IT- und<br />

(9.531) (10.021) (10.717) (11.434) (12.140)<br />

Kommunikationsaufwendungen<br />

Mietaufwand (10.695) (11.401) (12.193) (13.009) (13.812)<br />

Sonstige Kosten (8.425) (10.450) (11.176) (11.923) (12.659)<br />

Kosten (gesamt) (432.176) (470.462) (502.410) (535.732) (568.517)<br />

EBITDA 45.240 54.600 59.123 63.379 67.572<br />

Abschreibungen (16.632) (15.309) (17.033) (18.459) (20.069)<br />

EBIT 28.608 39.290 42.090 44.920 47.503<br />

Umsatz- und<br />

Margenentwicklung (in %)<br />

Umsatzentwicklung (jährlich) 17,3% 10,0% 6,9% 6,7% 6,2%<br />

EBITDA Marge 9,5% 10,4% 10,5% 10,6% 10,6%<br />

EBIT Marge 6,0% 7,5% 7,5% 7,5% 7,5%<br />

Source: itelligence <strong>AG</strong> - SUMMARY_5-Year-Planning 2012inkl. Planung 2013 v3.xls; Daten je<br />

Gesellschaft.xlsx<br />

Entwicklung der wesentlichen Kostenpositionen<br />

Die Kostenpositionen werden im Wesentlichen in Relation zum Umsatz geplant. Dabei basiert die Planung<br />

des Budgets 2013 insbesondere auch auf den Maßnahmen des Projekts „Target 7“, welches im vierten<br />

Quartal 2012 auf Grund der verschlechterten Ertragssituation angestoßen wurde. Die erwarteten<br />

Auswirkungen der Implementierung von „Target 7“ sind insbesondere in den Kostenpositionen Bezogene<br />

Waren und Dienstleitungen sowie Personalaufwand sichtbar.<br />

Im Abschluss 2012 betrug die Aufwandsquote aus bezogenen Waren und Dienstleistungen 26,7%. Das<br />

Budget 2013 weist eine Aufwandsquote für bezogene Waren in Höhe von 17,3% und bezogene<br />

Dienstleistungen in Höhe von 7,9% aus, in Summe 25,2%. Dieser Anteil soll im weiteren Planungsverlauf<br />

weiter sinken. Die Gesellschaft plant, die Reduzierung dieser Kostenquote durch eine geringere<br />

Inanspruchnahme von externen Beratern sowie Neuverhandlungen in Bezug auf bestehende<br />

Dienstleistungen zu erreichen.<br />

Die Personalkostenquote beträgt in 2013 53,5%, für 2014 ist ein Anstieg auf 54,1% geplant. Der erwartete<br />

Anstieg ist im Zusammenhang mit der Reduzierung der Kostenposition Bezogene Dienstleistungen zu<br />

sehen. Diese Quote soll im weiteren Zeitablauf bei konstant ca. 54% gehalten werden.<br />

Die sonstigen Kosten werden durch das Projekt „Target 7“ nicht direkt beeinflusst und entwickeln sich im<br />

Planungsverlauf mit den Umsatzerlösen fort.<br />

Die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögenswerte werden wie die sonstigen<br />

Kostenpositionen in Abhängigkeit des Umsatzes geplant. In 2013 wird mit einem kurzfristigen Anstieg<br />

gerechnet, der jedoch auf einen Sondereffekt aus der Abschreibung des Auftragsbestands aus dem Erwerb<br />

in Nordamerika im laufenden Geschäftsjahr 2013 zurückzuführen ist.<br />

47<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Analyse der Planungsrechnung


15. Steuer- und Finanzplanung<br />

Finanzplanung<br />

Die 5-Jahres-Planung der Gesellschaft beinhaltet keine Finanzplanung. Eine Bilanzplanung liegt ebenfalls<br />

nicht vor. Wir haben die Berechnung des Finanzergebnisses vor diesem Hintergrund gutachtlich<br />

vorgenommen. Dabei standen uns die Zins- und Tilgungspläne der einzelnen Finanzverbindlichkeiten zur<br />

Verfügung. In Bezug auf die Gesellschafterdarlehen haben wir auf Basis von Managementgesprächen<br />

unterstellt, dass diese im Zeitablauf planmäßig getilgt werden und keine Refinanzierung erfolgt. In Bezug<br />

auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie den sonstigen Darlehen haben wir eine<br />

Refinanzierung jeweils in Höhe des Tilgungsbetrags unterstellt. Zudem haben wir unterstellt, dass ein Teil<br />

der erwarteten Investitionen über Kredite finanziert wird. Die Refinanzierung haben wir auf Basis eines<br />

Zinssatzes von 3,23% berechnet. Dieser Wert entspricht einem Rating von BBB und liegt innerhalb einer<br />

durch das Management der itelligence Gruppe erwarteten Bandbreite für Neukreditaufnahmen.<br />

In Bezug auf die Verbindlichkeiten aus Put- und Call-Optionen geht das Management von einer Ausübung<br />

der Optionen jeweils zum Ausübungsstichtag aus. Wir haben dies im Rahmen der Finanzplanung<br />

berücksichtigt.<br />

Konzernsteuerquote<br />

Einheit: % GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P<br />

Konzernsteuerquote 29,6% 29,1% 29,1% 29,0% 28,9%<br />

Quelle: EY Analyse<br />

Steuerplanung<br />

Die 5-Jahres-Planung der Gesellschaft beinhaltet keine Planung des Steueraufwands. Eine Planung auf<br />

Einzelgesellschaftsebene, welche Grundlage für eine detaillierte Steuerplanung wäre, liegt ebenfalls nicht<br />

vor. Vor diesem Hintergrund haben wir die Steuerplanung gutachtlich vorgenommen. Den jährlichen<br />

Steueraufwand haben wir auf Basis einer gewichteten Konzernsteuerquote berechnet. Die<br />

Konzernsteuerquote haben wir periodenspezifisch auf Basis der erwarteten Ergebnisverteilung auf<br />

Regionen und Länder abgeleitet. Die Entwicklung der Konzernsteuerquote ist nebenstehender Tabelle zu<br />

entnehmen. Der Rückgang der Konzernsteuerquote von 29,6% im Geschäftsjahr 2013 auf 28,9% im<br />

Geschäftsjahr 2017 ist im Wesentlichen durch die zunehmende Geschäftstätigkeit in Asien und Osteuropa<br />

beeinflusst.<br />

Bestehende steuerliche Verlustvorträge haben wir ohne Barwertabzug als Sonderwert auf den<br />

Unternehmenswert addiert, so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Steuerberechnung nicht<br />

notwendig ist.<br />

48<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Steuer- und Finanzplanung


EBIT-Marge – Analyse von Vergleichsunternehmen<br />

Einheit: Prozent GJ GJ+1 GJ+2 GJ+3<br />

All for One Steeb <strong>AG</strong> 3,9% 5,2% 5,6% 6,0%<br />

Atos S.A. 5,8% 6,5% 7,3% 7,5%<br />

Cap Gemini S.A. 6,9% 7,0% 7,5% 7,8%<br />

Groupe Steria SCA 6,4% 5,2% 6,2% 6,6%<br />

Tieto Oyj 5,2% 8,2% 8,9% 9,3%<br />

Durchschnitt 5,6% 6,4% 7,1% 7,4%<br />

Quelle: Capital IQ<br />

16. Ableitung der ewigen Rente<br />

Die im Anschluss an den Detailplanungszeitraum (ab 2018 ff.) angesetzte ewige Rente soll ein langfristiges,<br />

über Boom- und Rezessionsphasen im Mittel erzielbares Ergebnis abbilden. Wir sind bei der Ableitung der<br />

ewigen Rente von dem für das Geschäftsjahr 2017 erwarteten Umsatz ausgegangen. Die Planung der<br />

Gesellschaft geht zwischen den Jahren 2012 und 2017 wie oben erläutert von einem Umsatzanstieg um<br />

mehr als 50% aus. Das geplante Wachstum soll vollständig organisch, also ohne Berücksichtigung etwaiger<br />

Akquisitionen erfolgen. Wir halten diese Erwartung wie erläutert für ambitioniert.<br />

In Bezug auf die operative Ergebnisplanung geht die Gesellschaft im Zeitraum 2012 bis 2017 von einem<br />

Anstieg um 147% aus. Wie beschrieben ist das operative Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 durch<br />

Sondereffekte beeinflusst. Bezogen auf den Zeitraum 2013 bis 2017 ergibt sich ein Wachstum des<br />

operativen Ergebnisses um mehr als 65%. Getrieben ist diese Entwicklung durch die deutliche<br />

Verbesserung der EBIT-Marge von 4,7% im Geschäftsjahr 2012 auf 7,5% im Geschäftsjahr 2017. Die<br />

Verbesserung der Marge basiert im Wesentlichen auf den positiven Geschäftserwartungen der Gesellschaft<br />

sowie den geplanten Effizienzmaßnahmen aus dem Programm „Target 7“. Die geplante Marge in Höhe von<br />

7,5% ab dem Geschäftsjahr 2014 ist aus unserer Sicht ebenfalls ambitioniert. Die Gesellschaft konnte<br />

entsprechende Margen in der Vergangenheit bisher nicht erzielen. Zudem ist fraglich, inwiefern die<br />

Gesellschaft diese Margen trotz der weiterhin hohen Wachstumsdynamik im Detailplanungszeitraum<br />

generieren kann. Auf Basis unserer Analysen ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte, die eine<br />

mittelfristige Erreichung dieser Marge unmöglich erscheinen lassen.<br />

Wir haben vor diesem Hintergrund untersucht, wie sich die operativen Ergebnismargen bei<br />

Vergleichsunternehmen entwickeln und welche Prognosen Analysten in Bezug auf diese Margen abgeben.<br />

Die Analyse erfolgte auf Basis derselben Peer Group, die auch für Zwecke der Kapitalkostenableitung<br />

verwendet wurde. Dabei wurde der Hauptwettbewerber in Deutschland, die All for One Steeb <strong>AG</strong>, mit<br />

einbezogen.<br />

Die Analyse der Vergleichsunternehmen zeigt, dass die Analysten hinsichtlich der Vergleichsunternehmen<br />

ebenfalls von einer steigenden Profitabilität im Zeitablauf ausgehen. Die erwartete EBIT-Marge der<br />

Vergleichsunternehmen steigt auf Basis der Konsensschätzungen der Analysten von 5,6% im laufenden<br />

Geschäftsjahr auf langfristig 7,4%.<br />

Für Zwecke der ewigen Rente haben wir die Margenplanung des Managements für das letzte Jahr der<br />

Detailplanungsphase fortgeschrieben.<br />

Bei der Ableitung der ewigen Rente haben wir ein nachhaltig durchschnittliches Umsatz- und<br />

Ergebniswachstum in Höhe von 1,5% p.a. (Wachstumsrate) unterstellt. In diesem Wachstum spiegeln sich<br />

insbesondere Preiseffekte wider, da wir davon ausgehen, dass inflationäre Tendenzen langfristig etwa zur<br />

Hälfte weitergegeben werden können. Bei einer derzeitigen Inflationserwartung in Deutschland von knapp<br />

49<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung der ewigen Rente


unter 2% entspricht dies einer Wachstumsrate von maximal 1,0%. Bei der Ableitung der Wachstumsrate<br />

haben wir jedoch der Wachstumsdynamik im globalen SAP-Umfeld Rechnung getragen und entsprechend<br />

einen höheren Ansatz gewählt.<br />

Das als nachhaltig unterstellte Wachstum in der Gewinn- und Verlustrechnung bedingt auch eine<br />

Weiterentwicklung der Planbilanz der itelligence Gruppe. Für die Finanzierung des nachhaltigen<br />

Wachstums haben wir in der ewigen Rente eine Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate, bezogen auf<br />

das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017, berücksichtigt. Diese Mittel verbleiben dauerhaft im<br />

Unternehmen und dienen der Erwirtschaftung von Wachstum nach dem letzten Planjahr. Das Eigenkapital<br />

zum 31. Dezember 2017 haben wir dabei vollständig um immaterielle Vermögenswerte (inkl. bilanziertem<br />

Goodwill) bereinigt.<br />

50<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung der ewigen Rente


17. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes<br />

Funktion des Kapitalisierungszinssatzes<br />

Für die Bewertung eines Unternehmens sind die künftig zu erwartenden Nettoausschüttungen mit einem<br />

geeigneten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Der Kapitalisierungszinssatz<br />

ist auf der Basis einer mit dem Bewertungsobjekt hinsichtlich Risikostruktur, Laufzeit und Besteuerung<br />

vergleichbaren alternativen Kapitalanlagemöglichkeit zu bestimmen.<br />

Ökonomisch verbirgt sich hinter der Berechnung des Ertragswertes ein Vergleich von den aus dem<br />

Unternehmen den Eigentümern zufließenden Ertragsüberschüssen mit einer alternativen Anlagemöglichkeit.<br />

Vergleichsmaßstab ist der Zahlungsstrom, der mit einer im Vergleich zum Bewertungsobjekt besten<br />

alternativen Kapitalverwendung erzielt werden kann. Wirtschaftlich betrachtet bildet der Kapitalisierungszinssatz<br />

die Entscheidungsalternative eines Investors ab, der die Rendite seiner Investition in ein<br />

bestimmtes Unternehmen mit der Rendite einer entsprechenden Alternativanlage in Unternehmensanteile<br />

vergleicht. Der Kapitalisierungszinssatz repräsentiert dann die Rendite aus einer zur Investition in das zu<br />

bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage, wenn diese dem zu kapitalisierenden<br />

Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung äquivalent ist (IDW S 1, Tz. 114).<br />

Als Ausgangsgrößen für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen insbesondere<br />

Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen (in Form eines Aktienportfolios) in Betracht. Gemäß<br />

IDW S 1, Tz. 115 sind diese Aktienrenditen grundsätzlich in einen Basiszinssatz und eine von den Anteilseignern<br />

aufgrund der Übernahme des unternehmerischen Risikos geforderte Risikoprämie zu zerlegen. Bei<br />

dieser Aufteilung kann auf Kapitalmarktmodelle, insbesondere auf das sogenannte Capital Asset Pricing<br />

Model (CAPM) bzw. Tax-CAPM (vgl. IDW S 1, Tz. 118 ff.), zurückgegriffen werden.<br />

Bei Anwendung des CAPM setzt sich der Kapitalisierungszinssatz aus den Komponenten risikoloser<br />

Zinssatz (Basiszinssatz) und einer unternehmensspezifischen Risikoprämie zusammen. Das Tax-CAPM<br />

ermöglicht es zusätzlich, die Auswirkungen persönlicher Einkommensteuern auf die Bemessung des<br />

Basiszinssatzes und des Risikozuschlags explizit darzustellen. Hierdurch können Ertragsteuern bei der<br />

Bemessung der Nettoausschüttungen und des Kapitalisierungszinssatzes konsistent berücksichtigt werden.<br />

Basiszinssatz<br />

Aufgabe des Basiszinssatzes ist es, eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das<br />

zu bewertende Unternehmen festzulegen. Im Hinblick auf ihren quasi-sicheren Charakter erfüllen in<br />

Deutschland Anleihen der öffentlichen Hand weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit.<br />

Sofern ein Unternehmen unter der Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer bewertet wird, muss<br />

streng genommen als fristadäquater Basiszinssatz die am Bewertungsstichtag beobachtbare Rendite einer<br />

zeitlich ebenfalls nicht begrenzten Anleihe der öffentlichen Hand angesetzt werden. In Ermangelung solcher<br />

51<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


„ewigen“ Anleihen erscheint es nahe liegend, als Ausgangspunkt auf die Rendite von Staatsanleihen mit<br />

langen Restlaufzeiten abzustellen. Für die dabei erforderliche Wiederanlage kann zur Orientierung die<br />

Zinsentwicklung der Vergangenheit oder die aktuelle Zinsstrukturkurve herangezogen werden.<br />

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat sich mit der<br />

Frage befasst, wie im Falle einer Ableitung von Basiszinssätzen aus der Zinsstrukturkurve vorgegangen<br />

werden kann. Nach Auffassung des FAUB ist in diesem Fall bei der Ermittlung objektivierter<br />

Unternehmenswerte von der Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen auszugehen. Aus dieser Zinsstruktur am<br />

Rentenmarkt lässt sich der Zusammenhang zwischen Zinssätzen und Laufzeiten, wie er für sogenannte<br />

Zerobonds ohne Kreditausfallrisiko gelten würde, ableiten. Die aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten<br />

fristadäquaten Zerobondzinssätze gewährleisten die Einhaltung der Laufzeitäquivalenz. Das IDW empfiehlt,<br />

als Datenbasis auf die veröffentlichten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank zurückzugreifen.<br />

Zur Glättung kurzfristiger Marktschwankungen sowie möglicher Schätzfehler, insbesondere bei den für<br />

Unternehmensbewertungen relevanten langfristigen Renditen, kann es sachgerecht sein, nicht alleine die<br />

zum Bewertungsstichtag geschätzten Zerobondzinssätze zu verwenden, sondern Durchschnittsgrößen. Zur<br />

Bestimmung des Basiszinssatzes haben wir auf die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Daten<br />

bzw. Parameter zur Zinsstrukturkurve hypothetischer Zerobonds deutscher Staatsanleihen aus den<br />

Monaten Januar 2013 bis März 2013 zurückgegriffen. Die zu diesen Schätzparametern nach der sog.<br />

Svensson-Methode (vgl. Svensson 1994, „Estimating and Interpreting Forward Interest Rates“,<br />

IWF Working Paper 114) korrespondierenden, periodenspezifischen Renditen wurden in einen barwertäquivalenten,<br />

einheitlichen Basiszinssatz umgerechnet. Auf Basis der Daten der Deutschen Bundesbank<br />

ergab sich ein Basiszinssatz (vor Abzug der persönlichen Einkommensteuer) von rund 2,50%.<br />

Bei der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes ist der Steuerbelastung, die aus Sicht der finalen,<br />

persönlichen Anteilseigner auf die zugrunde gelegte Alternativanlage entfällt, Rechnung zu tragen. Auf<br />

Zinserträge fällt die pauschale Abgeltungsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,38% an.<br />

Nach Abzug persönlicher Einkommensteuer ergibt sich zum Zeitpunkt unserer Berichterstattung ein<br />

Basiszinssatz in Höhe von 1,84%.<br />

Die derzeit beobachtbaren Renditen für langlaufende deutsche Staatsanleihen markieren einen<br />

historischen Tiefststand. Inflationsgeschützte indexierte deutsche Staatsanleihen und solche im kurzen<br />

Laufzeitbereich weisen zeitweise sogar negative Renditen auf. Dabei liegt die Rendite deutscher<br />

Staatsanleihen deutlich unterhalb laufzeitkongruenter EURIBOR-Zinsen oder anderer europäischer<br />

Staatsanleihen. Diese Marktbeobachtungen können insbesondere damit erklärt werden, dass c.p. die<br />

Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen aufgrund von größeren Sicherheitsbedürfnissen der Anleger<br />

gestiegen ist. Da bezüglich des Handels mit deutschen Staatsanleihen kein Marktversagen beobachtbar<br />

und auch keine risikoärmere Anlageform erkennbar ist, haben wir trotz historisch niedrigen Niveaus die am<br />

52<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


Markt beobachtbare Rendite deutscher Staatsanleihen als bestmöglichen Schätzer für aktuelle risikofreie<br />

Renditen verwendet.<br />

Risikoprämie<br />

Eine Anlage in Anteile eines Unternehmens ist grundsätzlich mit einem höheren Risiko behaftet als eine<br />

Anlage in festverzinsliche Wertpapiere. Im Gegensatz zu der Anlage in risikofreie Staatsanleihen, deren<br />

langfristig erwartete Rendite sich im Basiszinssatz widerspiegelt, ist bei der Anlage in Unternehmensanteile<br />

sowohl die Höhe als auch die zeitliche Verteilung der geplanten Erträge unsicher. Die Unsicherheiten<br />

bezogen auf Chancen und Risiken eines unternehmerischen Engagements sowie auf den zukünftigen<br />

Verlauf der Zahlungsströme lassen sich Marktteilnehmer durch Risikozuschläge auf den Zinssatz einer<br />

risikolosen Anlage abgelten. Bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte ist in diesem<br />

Zusammenhang nicht auf die subjektive Risikoneigung einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das<br />

allgemeine Verhalten bzw. die Erwartungen des Marktes abzustellen.<br />

Risikoprämien können mit Hilfe von Preisbildungsmodellen aus den am Kapitalmarkt empirisch ermittelten<br />

Aktienrenditen abgeleitet werden. Das CAPM stellt in seiner Standardform ein Kapitalmarktmodell dar, in<br />

dem Kapitalkosten und Risikoprämien ohne die Berücksichtigung der Wirkungen von persönlichen<br />

Ertragsteuern erklärt werden. Aktienrenditen und Risikoprämien werden grundsätzlich durch Ertragsteuern<br />

beeinflusst. Das sogenannte Tax-CAPM erweitert das CAPM um die explizite Berücksichtigung persönlicher<br />

Einkommensteuern bei der Ableitung des Basiszinssatzes und des Risikozuschlags. Entsprechend diesem<br />

Kapitalmarktmodell lässt sich die zukünftig zu erwartende Rendite einer Anlage aus der Summe des<br />

Basiszinssatzes und der mit dem Beta-Faktor gewichteten Marktrisikoprämie – jeweils nach<br />

Berücksichtigung der persönlichen Einkommensteuer – ermitteln.<br />

Marktrisikoprämie<br />

Die Marktrisikoprämie ergibt sich als Renditedifferenz zwischen der Anlage in ein breit gestreutes Portfolio<br />

risikobehafteter Aktien und der Anlage in risikolose Wertpapiere.<br />

In der Bewertungspraxis erfolgt die Ableitung von Marktrisikoprämien grundsätzlich auf der Basis<br />

historischer Durchschnittswerte, die um langfristige Trendentwicklungen angepasst werden. In seiner<br />

Verlautbarung vom 19. September 2012 hat sich der FAUB mit der Angemessenheit dieser<br />

Vorgehensweise vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktsituation und insbesondere der niedrigen,<br />

zum Teil negativen Renditen deutscher Staatsanleihen auseinandergesetzt. Der FAUB geht in seiner<br />

Stellungnahme davon aus, dass die bei der Prognose der Marktrisikoprämie bislang angenommenen<br />

langfristigen Trendentwicklungen in der aktuellen Finanzmarktsituation von anderen Einflussgrößen<br />

überlagert werden und kommt zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den letzten Jahren derzeit von<br />

höheren Marktrisikoprämien auszugehen ist. Der Ansatz einer höheren Marktrisikoprämie wird auch durch<br />

Marktbeobachtungen und Kapitalmarktstudien sowie Prognosen von Finanzanalysten und Ratingagenturen<br />

53<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


zu implizit ermittelten Marktrisikoprämien gestützt. Der FAUB hält es daher für sachgerecht, sich derzeit bei<br />

der Bemessung der Marktrisikoprämie an einer Bandbreite von 5,0% bis 6,0% nach persönlichen Steuern<br />

zu orientieren.<br />

Aufgrund der derzeit beobachtbaren erhöhten Unsicherheit am Kapitalmarkt und des hiermit<br />

einhergehenden Risikos erachten wir den Ansatz einer Marktrisikoprämie nach persönlicher<br />

Einkommensteuer in Höhe von 5,5% als sachgerecht.<br />

Unternehmensspezifisches Risiko (Beta-Faktor)<br />

Die unternehmensspezifische Risikoprämie ergibt sich nach dem Tax-CAPM aus dem Produkt der<br />

Marktrisikoprämie nach Steuern und dem sogenannten Beta-Faktor. Der Beta-Faktor spiegelt das relative<br />

Risiko einer spezifischen Aktie gegenüber der Gesamtheit aller Aktien (Marktportfolio) wider. Dabei<br />

bedeutet ein Beta-Faktor größer 1,0 ein im Vergleich zum Gesamtmarkt überdurchschnittliches, ein Beta-<br />

Faktor kleiner 1,0 ein im Vergleich zum Gesamtmarkt unterdurchschnittliches Risiko.<br />

Grundsätzlich werden Beta-Faktoren marktgestützt unter Verwendung historischer Kursdaten mit Hilfe von<br />

Regressionsanalysen gewonnen. Sofern das zu bewertende Unternehmen selbst börsennotiert ist, kann<br />

unter Umständen dessen eigener Beta-Faktor herangezogen werden.<br />

Sofern das zu bewertende Unternehmen nicht börsennotiert ist oder der eigene Beta-Faktor des<br />

Unternehmens aus anderen Gründen nicht verwendbar ist, kann auf den durchschnittlichen Beta-Faktor<br />

einer sogenannten Peer-Group zurückgegriffen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die in der Peer-<br />

Group enthaltenen Unternehmen in Bezug auf ihr systematisches Risiko mit dem zu bewertenden<br />

Unternehmen vergleichbar sind.<br />

Die Höhe der beobachteten Beta-Faktoren hängt von den gewählten Parametern, insbesondere dem<br />

gewählten Betrachtungszeitraum, ab. Dabei gilt es, zur Ermittlung einen Zeitraum zugrunde zu legen, der<br />

auch für das zukünftige Risiko der Gesellschaft als repräsentativ angesehen werden kann. Bei der Wahl<br />

des Beta-Faktors ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Kapitalstruktur einen erheblichen Einfluss auf<br />

die Höhe des Beta-Faktors ausübt. Ein höherer Verschuldungsgrad resultiert in der Regel in einem höheren<br />

Beta-Faktor, ein niedrigerer Verschuldungsgrad in einem niedrigeren Beta-Faktor.<br />

Bei der itelligence <strong>AG</strong> handelt es sich um ein börsennotiertes Unternehmen. Für die Bestimmung des<br />

unternehmensspezifischen Risikos bzw. des Beta-Faktors der itelligence <strong>AG</strong> haben wir daher zunächst den<br />

unternehmenseigenen Beta-Faktor auf Basis der Daten des Finanzinformationsdienstleisters S&P Capital<br />

IQ, New York/USA („Capital IQ“) analysiert. In Bezug auf die Ermittlung eines zweijährigen Beta-Faktors<br />

umfasst die Analyse den Zeitraum März 2011 bis März 2013 auf der Basis wöchentlicher Renditen. In<br />

Bezug auf die Ermittlung eines fünfjährigen Beta-Faktors umfasst die Analyse den Zeitraum März 2008 bis<br />

März 2013 auf der Basis monatlicher Renditen. Als Vergleichsindex wurde der CDAX verwendet.<br />

54<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


Der Beta-Faktor der itelligence <strong>AG</strong> weist zum Stichtag 27. März 2013 auf Basis einer zweijährigen<br />

Untersuchung keine statistische Signifikanz auf und ist dementsprechend nicht aussagekräftig. Die<br />

mangelnde statistische Signifikanz hängt damit zusammen, dass die Aktie der itelligence <strong>AG</strong> im<br />

Betrachtungszeitraum relativ illiquide und vom Markt abgekoppelt war. Hintergrund der geringen Liquidität<br />

ist der geringe Anteil des Streubesitzes. Die Aktie hat dementsprechend auf Marktveränderungen kaum<br />

noch reagiert. Auf Basis einer fünfjährigen Untersuchung unter Verwendung einer statistischen<br />

Irrtumswahrscheinlichkeit von einem Prozent ergab sich ebenfalls kein statistisch signifikanter Wert. Durch<br />

Erweiterung der Fehlertoleranz auf eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% ergibt sich ein statistisch<br />

signifikanter Wert von 0,44. Die Betrachtung des fünfjährigen Beta-Faktors der itelligence <strong>AG</strong> zeigt im<br />

Zeitablauf einen deutlichen Rückgang, der aus unserer Sicht i.W. aus dem Einstieg von NTT DATA<br />

EUROPE im Herbst 2007 resultiert. Der fünfjährige Beta-Faktor ist im Zeitablauf von 1,51 zum 30. Januar<br />

2007 auf 0,44 zum 27. März 2013 gesunken. Der Beta-Faktor liegt zudem deutlich unterhalb eines Niveaus,<br />

welches sich auf Basis einer Analyse vergleichbarer Unternehmen aus der Branche ergibt. Technisch ergibt<br />

sich der niedrige Beta-Faktor durch die sehr geringe Liquidität der Aktie im Betrachtungszeitraum. Wir<br />

haben die Aktie auf Basis verschiedener Liquiditätskennzahlen untersucht. Wie nachstehender Tabelle zu<br />

entnehmen ist, lag die Aktie in Bezug auf alle Liquiditätsmaßstäbe unterhalb der Werte vergleichbarer<br />

börsennotierter Gesellschaften.<br />

Liquiditätsanalyse (5-Jahres-Betrachtung)<br />

Bid-Ask-Spread<br />

(in %)<br />

Streubesitz<br />

(in %)<br />

Handelstage<br />

Handelsvolumen/<br />

Tag (in Stück 000)<br />

Handelsumsatz/Tag<br />

(in EUR 000)<br />

itelligence <strong>AG</strong> 2,23% 1,6% 1.175 3,9 22,8<br />

Atos S.A. 0,16% 59,51% 1.283 328,1 11.612,5<br />

Cap Gemini S.A. 0,08% 87,31% 1.282 1.213,8 39.944,1<br />

Groupe Steria SCA 0,28% 62,61% 1.283 106,1 1.751,4<br />

Tieto Oyj 0,28% 82,20% 1.259 418,8 5.439,6<br />

Durchschnitt (Peer Group) 0,20% 72,91% 1.277 516,7 14.686,9<br />

Median (Peer Group) 0,22% 72,40% 1.283 373,4 8.526,0<br />

Quelle: EY Analyse - Capital IQ<br />

Zusammengefasst führt der geringe Anteil der sich im Streubesitz befindlichen Aktien aus unserer Sicht zu<br />

Verzerrungen, welche dazu führen, dass sich Aktienkurs und Marktentwicklung zunehmend voneinander<br />

entkoppelt haben. Die spezifische Risikosituation des operativen Geschäfts der itelligence <strong>AG</strong> findet damit<br />

offensichtlich an der Börse keinen Niederschlag mehr. Der am Markt gemessene Beta-Faktor der<br />

Gesellschaft ist somit nicht für die Abschätzung des zukünftigen unternehmerischen Risikos der itelligence<br />

<strong>AG</strong> geeignet. Darum wurde der Beta-Faktor auf Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen („Peer<br />

Group“) bestimmt.<br />

55<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


56<br />

4. April 2013<br />

Bezüglich der Auswahl von Vergleichsunternehmen bietet sich grundsätzlich ein Vergleich mit<br />

Unternehmen der gleichen Branche bzw. der gleichen Produkt- und Marktstruktur an. Eine absolute<br />

Deckungsgleichheit der Unternehmen ist weder möglich noch erforderlich. Jedoch sollten die künftigen<br />

Einzahlungsüberschüsse der als vergleichbar ausgewählten Unternehmen und des zu bewertenden<br />

Unternehmens einem weitgehend übereinstimmenden operativen Risiko unterliegen.<br />

Im Rahmen der Identifizierung dieser Vergleichsunternehmen wurden diejenigen Unternehmen in die<br />

Vergleichsgruppe aufgenommen, die aufgrund ihres Geschäftsmodells eine bestmögliche Vergleichbarkeit<br />

mit der itelligence <strong>AG</strong> gewährleisten. Als Vergleichsunternehmen wurden folgende vier Unternehmen<br />

identifiziert:<br />

Atos S.A. ist ein internationaler Anbieter von IT-Dienstleistungen mit Hauptsitz in Frankreich. Das Service-<br />

Portfolio umfasst Technologie-Services, System Integration in den Bereichen SAP Business Processes und<br />

SAP Industry Solutions sowie Outsourcing Dienstleistungen für Unternehmen unter anderem aktiv in den<br />

Segmenten Telekommunikation, Medien und Technologie, Versorgung, Energie und Handel. Das<br />

Unternehmen fokussiert sich primär auf den europäischen Markt, wo es 76% seines Umsatzes generiert. Im<br />

Jahr 2011 erwirtschaftete der Konzern einen Umsatz von EUR 6,8 Mrd.<br />

Cap Gemini S.A. ist ein global operierender Dienstleister für Management- und IT-Beratung, Technologie<br />

und Outsourcing mit Hauptsitz in Frankreich. Während das Geschäftsfeld Technology unter anderem<br />

Application Lifecycle Services rund um SAP, Custom Solution Development, Infrastructure Management<br />

und High-Tech Engineering beinhaltet, umfasst das Geschäftsfeld Outsourcing die Bereiche Application<br />

Outsourcing, Business Process Outsourcing und Infrastructure Outsourcing. Im Jahr 2011 erwirtschaftete<br />

das Unternehmen einen Umsatz von EUR 9,7 Mrd. und unterhielt Büros in mehr als 40 Ländern.<br />

Groupe Steria SCA ist ein international tätiges IT-Dienstleistungs-Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich,<br />

welches sich auf die Geschäftsfelder Consulting, Systems Integration, Applications Management und<br />

Business Process Outsourcing fokussiert. Während es im Bereich Systems Integration Leistungen rund um<br />

Auswahl, Konfiguration und Integration von Software-Packages sowie die kundenspezifische Entwicklung<br />

von Modulen für spezielle Programme anbietet, offeriert es im Bereich Application Management unter<br />

anderem Technology Consulting und Application Portfolio Consulting. Steria konzentriert sich primär auf<br />

Märkte in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika, wo es in insgesamt 16 Ländern aktiv ist. Im Jahr 2011<br />

erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von EUR 1,8 Mrd.<br />

Tieto Oyj mit Hauptsitz in Finnland hat sich auf das Geschäftssegment IT Services und Solutions<br />

spezialisiert, welches unter anderem Themen wie Business Intelligence, Enterprise Content Management,<br />

Infrastructure Services und SAP Solutions umspannt. Außerdem tritt Tieto auch im Bereich Outsourcing<br />

Solutions mit dem Fokus auf Application Service Management, Application Operations und Capacity<br />

Services auf. Das Unternehmen generiert den Großteil seines Umsatzes in den nordeuropäischen Märkten.<br />

Im Jahr 2011 wurde ein Konzern-Umsatz von EUR 1,8 Mrd. in knapp 30 Ländern erwirtschaftet.<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


Ableitung des Beta Faktors<br />

Levered Beta<br />

Leverage Unlevered Beta<br />

Atos S.A. 1,21 1,12 1,08<br />

Cap Gemini S.A. 1,33 1,04 1,28<br />

Groupe Steria SCA 1,65 1,53 1,08<br />

Tieto Oyj 0,86 1,12 0,76<br />

Durchschnitt 1,26 1,20 1,05<br />

Median 1,27 1,12 1,08<br />

Source: EY Analysis - Capital IQ<br />

Ref: Peer Group - Beta - Stichtag: 27.03.2013 - Section CC - Cost of Capital<br />

Bei der Analyse der Beta-Faktoren der Vergleichsunternehmen ist zu berücksichtigen, dass die<br />

Kapitalstruktur einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Beta-Faktors ausübt. Die für einen<br />

Fünfjahreszeitraum auf Basis monatlicher Renditeintervalle ermittelten verschuldeten Beta-Faktoren sowie<br />

die jeweils um Kapitalstruktur-Effekte bereinigten Beta-Faktoren (sog. „Unlevered“ Betas) der<br />

Vergleichsunternehmen werden in der nebenstehenden Tabelle dargestellt. Für Bewertungszwecke haben<br />

wir einen unverschuldeten Beta-Faktor von 1,05 verwendet.<br />

Wachstumsabschlag<br />

Unternehmensplanungen basieren, wie im vorliegenden Fall, regelmäßig auf nominalen Größen und bilden<br />

inflationsbedingte Anstiege direkt in den geplanten Aufwands- und Ertragspositionen ab. Ein hieraus<br />

resultierendes Gewinnwachstum hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit das Unternehmen in der Lage<br />

ist, inflationsbedingte Kostensteigerungen auf seine Abnehmer durch Preiserhöhungen überzuwälzen bzw.<br />

mittels Effizienzsteigerungen zu kompensieren. Während in der Detail-Planungsphase das<br />

Gewinnwachstum direkt in den zu diskontierenden Größen abgebildet wird, ist ein nachhaltiges<br />

Gewinnwachstum in der ewigen Rente durch Anpassung der Kapitalisierungsformel zu berücksichtigen.<br />

Im Fall der zu bewertenden Gesellschaft konnte dementsprechend für die Kapitalisierung der detailliert<br />

geplanten Ergebnisse für die Jahre 2013 bis 2017 der Ansatz eines Wachstumsabschlages entfallen, da die<br />

Erträge und Aufwendungen nominal geplant worden sind. Die Detailplanungsphase enthält bereits ein aus<br />

unserer Sicht ambitioniertes Umsatzwachstum von 56% zwischen 2012 und 2017. Dennoch haben wir der<br />

Wachstumsdynamik im globalen SAP-Umfeld darüber hinaus durch den Ansatz eines<br />

Wachstumsabschlags in Höhe von 1,5% für die Geschäftsjahre 2018 ff. Rechnung getragen. Damit wird<br />

unterstellt, dass die der Gesellschaft entziehbaren Überschüsse unter Berücksichtigung der Entwicklung<br />

der Erträge und Kosten nachhaltig wachsen.<br />

57<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


Kapitalisierungszinssatz<br />

Auf Grundlage der dargestellten Überlegungen ergeben sich folgende Ableitungen der<br />

periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze:<br />

Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes<br />

Einheit: %<br />

Basiszinssatz vor persönlicher Einkommensteuer 2,50% 2,50% 2,50% 2,50% 2,50% 2,50%<br />

Persönliche Einkommensteuer -0,66% -0,66% -0,66% -0,66% -0,66% -0,66%<br />

Basiszinssatz nach persönlicher Einkommensteuer 1,84% 1,84% 1,84% 1,84% 1,84% 1,84%<br />

Marktrisikoprämie nach persönlicher Einkommensteuer 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50%<br />

Unverschuldeter Beta-Faktor 1,05 1,05 1,05 1,05 1,05 1,05<br />

Verschuldungsgrad 21,7% 22,4% 18,1% 15,1% 12,6% 11,8%<br />

Unternehmensteuer 29,6% 29,1% 29,1% 29,0% 28,9% 28,9%<br />

Relevering Faktor 1,15 1,16 1,13 1,11 1,09 1,08<br />

Verschuldeter Beta-Faktor 1,21 1,22 1,19 1,16 1,14 1,14<br />

Risikoprämie 6,66% 6,69% 6,52% 6,40% 6,29% 6,26%<br />

Kapitalisierungszinssatz - GJ13P - GJ17P 8,50% 8,53% 8,36% 8,24% 8,13% 8,10%<br />

Wachstumsabschlag ewige Rente -1,50%<br />

Kapitalisierungszinssatz - ewige Rente 6,60%<br />

Quelle: EY Analyse<br />

Plan<br />

2013<br />

Plan<br />

2014<br />

Plan<br />

2015<br />

Plan<br />

2016<br />

Plan<br />

2017<br />

Plan<br />

2018 ff.<br />

58<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes


18. Ableitung des Unternehmenswerts<br />

Ertragswert<br />

Der Ertragswert der itelligence <strong>AG</strong> wurde auf Grundlage der konsolidierten Planungsrechnung der<br />

Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 sowie den beschriebenen Annahmen zur Ableitung der<br />

nachhaltigen Ergebnisse ab dem Jahr 2018 ermittelt und ergibt sich aus der Summe der Barwerte der zu<br />

kapitalisierenden Ergebnisse. Die Barwerte der zu kapitalisierenden Ergebnisse wurden zunächst unter<br />

Anwendung der abgeleiteten Kapitalisierungszinssätze auf den 31. Dezember 2012 berechnet.<br />

Anschließend erfolgte eine Aufzinsung des Ertragswerts mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Stichtag<br />

der Hauptversammlung, den 23. Mai 2013.<br />

Für die Jahre 2013 bis 2017 wurde unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestliquidität von einer<br />

Ausschüttungsquote zwischen 7% und 28% der für die einzelnen Geschäftsjahre erwarteten<br />

Konzernjahresüberschüsse ausgegangen. Die Ausschüttungsquote ist durch die planmäßige Tilgung von<br />

Gesellschafterdarlehen, die erwartete Investitionstätigkeit sowie den erwarteten Aufbau von<br />

Nettoumlaufvermögen zu erklären. Im Rahmen der Bewertung haben wir grundsätzlich eine maximale<br />

Ausschüttungsquote von 40% unterstellt. Diese Quote basiert auf der historischen Ausschüttungsquote der<br />

itelligence <strong>AG</strong> sowie der Plausibilisierung dieses Wertes über eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen. Da<br />

uns von der Gesellschaft keine Bilanz- oder Ausschüttungsplanung vorgelegt wurde, haben wir diese Quote<br />

einheitlich als Obergrenze für alle Planjahre sowie die ewige Rente verwendet.<br />

59<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung des Unternehmenswerts


Ertragswertermittlung zum 31. Dezember 2012<br />

Währung: € 000<br />

Betriebsergebnis (EBIT) 28.608 39.291 42.090 44.920 47.503 48.216<br />

Zinsergebnis (2.513) (2.187) (1.906) (1.675) (1.483) (1.434)<br />

Ergebnis vor Ertragsteuern 26.095 37.104 40.184 43.245 46.020 46.782<br />

Ertragsteuern (7.735) (10.787) (11.682) (12.541) (13.308) (13.528)<br />

Konzernergebnis 18.360 26.317 28.502 30.704 32.712 33.253<br />

abzgl. Anteil der Minderheiten am Konzernergebnis (1.509) (1.320) (815) (285) (159) (159)<br />

Anteil der Aktionäre der itelligence <strong>AG</strong> am Konzernergebnis 16.850 24.996 27.687 30.419 32.553 33.094<br />

Thesaurierung für Wachstum (Investitionen, Tilgung, Working Capital etc.) (14.085) (22.050) (20.548) (18.638) (14.458) (1.758)<br />

Verbleibender Konzernüberschuss 2.765 2.947 7.139 11.781 18.094 31.336<br />

Ausschüttungen an Anteilseigner 1.106 1.179 2.856 4.712 7.238 12.534<br />

Abgeltungsteuer 26,38% (inkl. SolZ) (292) (311) (753) (1.243) (1.909) (3.306)<br />

Netto-Ausschüttungen 814 868 2.102 3.470 5.329 9.228<br />

Thesaurierter Gewinn 1.659 1.768 4.283 7.069 10.857 18.802<br />

Abgeltungsteuer 13,19% (inkl. SolZ) (219) (233) (565) (932) (1.432) (2.479)<br />

Thesaurierter Gewinn nach pauschaler Abgeltungssteuer 1.440 1.535 3.719 6.136 9.425 16.322<br />

Zu kapitalisierende Ergebnisse 2.255 2.403 5.821 9.606 14.754 25.551<br />

Barwertfaktor 0,92 0,85 0,78 0,72 0,67 10,15<br />

Barwert der zu kapitalisierenden Ergebnisse 2.078 2.040 4.562 6.955 9.879 259.300<br />

Ertragswert zum 31. Dezember 2012 284.814<br />

Quelle: EY Analyse<br />

Plan<br />

2013<br />

Plan<br />

2014<br />

Plan<br />

2015<br />

Plan<br />

2016<br />

Plan<br />

2017<br />

Plan<br />

2018 ff.<br />

Auf Basis unserer Berechnungen ergibt sich ein Ertragswert der Gesellschaft i.H.v. TEUR 284.814 zum<br />

31. Dezember 2012.<br />

60<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung des Unternehmenswerts


Steuerliches Einlagekonto und ausschüttbarer Gewinn zum<br />

31. Dezember 2012<br />

Währung: € 000<br />

GJ12I<br />

Eigenkapital lt. StB 104.637,7<br />

abzgl. Nennkapital 30.014,8<br />

abzgl. Stl. Einlagekonto 229.668,1<br />

Ausschüttbarer Gewinn (155.045,3)<br />

Quelle: EY Dividendenzahlung 2012 NEW Version.doc<br />

Steuerliches Einlagekonto – Berücksichtigung der<br />

erwarteten Dividendenzahlung für das Jahr 2012<br />

Währung: € 000 GJ12I Überleitung GJ12I*<br />

Eigenkapital lt. StB 104.637,7 (1.800,9) 102.836,8<br />

abzgl. Nennkapital 30.014,8 - 30.014,8<br />

abzgl. Stl. Einlagekonto 229.668,1 (1.800,9) 227.867,2<br />

Ausschüttbarer Gewinn (155.045,3) - (155.045,3)<br />

Quelle: EY Dividendenzahlung 2012 NEW Version.doc<br />

Gesondert bewertete Vermögensteile<br />

Steuerliches Einlagekonto<br />

Gemäß Steuerbescheid des Finanzamts Bielefeld-Innenstadt vom 9. Februar 2012 betrug das steuerliche<br />

Einlagekonto zum 31. Dezember 2010 TEUR 237.951.<br />

Steuerlich erfolgen Ausschüttungen grundsätzlich aus dem steuerlich ausschüttbaren Gewinn. Der<br />

ausschüttbare Gewinn ermittelt sich durch Abzug des Nennkapitals sowie des steuerlichen Einlagekontos<br />

vom Eigenkapital laut Steuerbilanz. Bei der Betrachtung wird jeweils auf die Werte zum Ende des<br />

vergangenen Geschäftsjahres abgestellt. Gemäß dem oben genannten Bescheid stand zum Ende des<br />

Geschäftsjahres 2010 kein ausschüttbarer Gewinn zur Verfügung.<br />

Ist kein ausschüttbarer Gewinn vorhanden, erfolgt die Ausschüttung aus steuerlicher Sicht aus dem sog.<br />

steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG. Auf diesem Konto werden nicht in das Nennkapital geleistete<br />

Einlagen erfasst. Ausschüttungen aus diesem Konto unterliegen als sog. Einlagenrückgewähr nicht der<br />

Besteuerung. Entsprechend ist eine Einbehaltung von Kapitalertragsteuer (25%) und Solidaritätszuschlag<br />

(5,5% der Kapitalertragsteuer) nicht notwendig. Für Zwecke der vorliegenden Bewertung unter<br />

Berücksichtigung von Steuern auf Ebene der Anteilseigner ist das steuerliche Einlagekonto daher von<br />

Relevanz. Das steuerliche Einlagekonto erlaubt der Gesellschaft, Dividenden solange steuerfrei an die<br />

Anteilseigner auszuschütten, solange der steuerlich ausschüttbare Gewinn geringer ist als die<br />

Dividendenzahlung.<br />

Die Gesellschaft hat uns eine Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos sowie des steuerlich<br />

ausschüttbaren Gewinns zum 31. Dezember 2012 zur Verfügung gestellt. Die Werte sind nebenstehender<br />

Tabelle zu entnehmen.<br />

Der Wertbeitrag des steuerlichen Einlagekontos hängt direkt mit der erwarteten Entwicklung des steuerlich<br />

ausschüttbaren Gewinns zusammen. Dieser wiederum ist abhängig von den Thesaurierungsannahmen,<br />

welche für Bewertungszwecke getroffen werden. Die Bewertung des Wertbeitrags aus dem steuerlichen<br />

Einlagekonto haben wir analog zur Unternehmensbewertung auf Basis einer Ausschüttungsquote von 40%<br />

des ausschüttungsfähigen Konzernüberschusses vorgenommen. Maßgeblich für die Weiterentwicklung des<br />

steuerlichen Eigenkapitals ist nicht das thesaurierte IFRS-Konzernergebnis, sondern der Jahresüberschuss<br />

der itelligence <strong>AG</strong> auf Basis von HGB. Eine entsprechende Planung durch die Gesellschaft liegt nicht vor.<br />

Wir haben vor diesem Hintergrund unterstellt, dass der zukünftige Jahresüberschuss auf Basis von HGB<br />

rund 50% des IFRS-Konzernergebnisses entspricht. Diese Annahme ist im Einklang mit den Verhältnissen<br />

der beiden Ergebnisgrößen in den letzten Geschäftsjahren. Die von uns gesetzte Annahme führt gegenüber<br />

der Verwendung von IFRS-Ergebnisgrößen zu geringeren Thesaurierungen und wirkt damit bezüglich des<br />

Wertbeitrags aus dem steuerlichen Einlagekonto werterhöhend.<br />

61<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung des Unternehmenswerts


Für Zwecke der Bewertung des Wertbeitrags aus dem steuerlichen Einlagekonto ist nicht auf den<br />

Ausschüttungsbetrag, sondern lediglich auf die Steuerersparnis abzustellen. Die Steuerersparnis ist als<br />

Ausgleichsposten zu den Steuern auf Ebene der Anteilseigner zu verstehen, welche im Rahmen des<br />

Ertragswerts als Abzugsposition behandelt werden. Die entsprechende Steuerersparnis wurde auf den<br />

technischen Bewertungsstichtag 31. Dezember 2012 diskontiert. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012<br />

haben wir dabei eine Dividendenzahlung von 6 Cent je Aktie unterstellt und die oben dargestellten<br />

Positionen für das Jahr 2012 entsprechend korrigiert.<br />

Die Berechnung des Wertbeitrags aus dem steuerlichen Einlagekonto ist der folgenden Tabelle zu<br />

entnehmen:<br />

Ableitung des Wertbeitrags aus steuerlichem Einlagekonto zum 31. Dezember 2012<br />

Währung: € 000 GJ12I GJ13B GJ14P GJ15P GJ16P GJ17P GJ18P GJ19P GJ20P GJ21P GJ22P GJ23P<br />

Eigenkap lt. StB 102.836 110.155 121.475 132.463 142.960 151.998 156.011 160.084 164.217 168.413 172.672 176.995<br />

abzgl. Nennkapital 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014 30.014<br />

abzgl. Stl. Einlagekonto 227.867 226.761 225.582 222.727 218.014 210.776 198.242 185.520 172.606 159.499 146.196 132.692<br />

Ausschüttbarer Gewinn (155.045) (146.620) (134.122) (120.278) (105.068) (88.792) (72.245) (55.450) (38.403) (21.100) (3.538) 14.288<br />

Ausschüttung aus Einlagekonto 1.106 1.179 2.856 4.712 7.238 12.534 12.722 12.913 13.107 13.304 13.503<br />

Thesaurierung (Basis: HGB) 7.319 11.320 10.988 10.497 9.039 4.013 4.073 4.134 4.196 4.259 4.323<br />

Steuerersparnis 292 311 753 1.243 1.909 3.306 3.356 3.406 3.457 3.509 3.561<br />

Barwertfaktoren 0,92 0,85 0,78 0,72 0,67 0,63 0,59 0,55 0,52 0,49 0,46<br />

Wertbeitrag 14.363<br />

Quelle: EY<br />

Auf Basis unserer Berechnungen ergibt sich aus dem steuerlichen Einlagekonto zum 31. Dezember 2012<br />

ein Wertbeitrag in Höhe von TEUR 14.363.<br />

62<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung des Unternehmenswerts


Steuerliche Verlustvorträge<br />

Zum 31. Dezember 2012 hat die itelligence <strong>AG</strong> aktive latente Steuern in Bezug auf steuerliche<br />

Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.046 bilanziert. Die aktivierten latenten Steuern beziehen sich auf<br />

Verlustvorträge von TEUR 7.650, die mit dem erwarteten zukünftigen Steuersatz bewertet wurden. Für das<br />

Inland wurde ein Steuersatz von 31,07% verwendet. Für die Verlustvorträge, die sich auf das<br />

Auslandsgeschäft beziehen, wurden Steuersätze zwischen 19% und 30% verwendet.<br />

Zudem bestehen weitere Verlustnutzungspotenziale in Höhe von TEUR 2.653. Da die<br />

Realisationsmöglichkeit durch die Gesellschaft in den nächsten Jahren als noch nicht ausreichend sicher<br />

angesehen wird, wurden diese potenziellen Steuerersparnisse nicht aktiviert. Auf Basis unserer Gespräche<br />

haben wir verstanden, dass es hinsichtlich des Verlustnutzungspotenzials im Inland die Einschätzung gibt,<br />

dass die entsprechenden Potenziale in Zukunft gehoben werden können. Vor diesem Hintergrund haben<br />

wir einen zusätzlichen Sonderwert von TEUR 639,7 berücksichtigt.<br />

In Summe ergibt sich aus steuerlichen Verlustvorträgen damit ein Sonderwert in Höhe von TEUR 2.686.<br />

Körperschaftsteuerguthaben<br />

Zum Stichtag 31. Dezember 2012 verfügt die itelligence <strong>AG</strong> über ein Körperschaftsteuerguthaben in Höhe<br />

von TEUR 284,4. Die itelligence Service GmbH verfügt über ein entsprechendes Guthaben in Höhe von<br />

TEUR 13,4. Wir haben die beiden Positionen als Sonderwert berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich hieraus<br />

ein Sonderwert in Höhe von TEUR 297,8.<br />

Beteiligungen<br />

Die itelligence <strong>AG</strong> weist in der Konzernbilanz einen Buchwert der Beteiligungen von TEUR 15 aus. Dieser<br />

Beteiligungsansatz bezieht sich auf einen Anteil < 1% an der BfL Gesellschaft des Bürofachhandels mbH &<br />

Co. KG, Eschborn und einen Anteil in Höhe von 10,1% an der TBV ProVital Lemgo GmbH & Co. KG,<br />

Lemgo. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde bezüglich dieser Beteiligungen eine Abwertung um<br />

TEUR 186 vorgenommen. Den bilanzierten Buchwert von TEUR 15 haben wir als Sonderwert<br />

berücksichtigt, da im Rahmen der Planung keine Cash Flows aus diesen Beteiligungen berücksichtigt<br />

wurden.<br />

Darüber hinaus haben wir, auch nach Rücksprache mit dem Management, kein weiteres nicht<br />

betriebsnotwendiges Vermögen identifiziert.<br />

63<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung des Unternehmenswerts


Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong> und Wert je Aktie<br />

Währung: € 000<br />

Ertragswert der itelligence <strong>AG</strong> zum 31. Dezember 2012 284.814<br />

Übrige Beteiligungen (BfL und TBV ProVital) - Bilanzansatz 15<br />

Aktivierte steuerliche Verlustvorträge 2.046<br />

Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge 640<br />

Steuerliches Einlagekonto 14.363<br />

Körperschaftsteuerguthaben 298<br />

Gesondert bewertete Vermögenswerte zum 31. Dezember 2012 17.362<br />

Unternehmenswert zum 31. Dezember 2012 302.176<br />

Aufzinsung auf den Stichtag 23. Mai 2013 9.743<br />

Unternehmenswert zum 23. Mai 2013 311.919<br />

Anzahl Aktien (tausend) 30.014,8<br />

Wert je Aktie (EUR) 10,39<br />

Quelle: EY Analyse<br />

Unternehmenswert und Wert je Aktie<br />

Unter Berücksichtigung der oben genannten Werte ergibt sich der Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong><br />

wie in nebenstehender Tabelle dargestellt.<br />

Der Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong> zum 23. Mai 2013 beträgt TEUR 311.919. Unter Zugrundelegung<br />

der 30.014.838 Stückaktien entspricht dies einem Wert je Aktie von EUR 10,39.<br />

64<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung des Unternehmenswerts : Ableitung des Unternehmenswerts


Vergleichende Marktbewertung<br />

19. Multiplikator-Ansatz<br />

20. Ableitung der Multiplikatoren<br />

21. Wertbandbreite aus Multiplikatoren<br />

65<br />

4. April 2013<br />

Vergleichende Marktbewertung


19. Multiplikator-Ansatz<br />

„Vereinfachte Preisfindungen (z.B. Ergebnismultiplikatoren, umsatz- oder produktmengenorientierte<br />

Multiplikatoren) können im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle der Ergebnisse der<br />

Bewertung nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach den DCF-Verfahren bieten“ (IDW S 1, Tz. 143).<br />

Ausschließlich für eine Plausibilisierung der Ergebnisse der Ertragswertberechnung haben wir daher eine<br />

Multiplikatorenbewertung durchgeführt. Bei diesem Multiplikator-Ansatz werden auf Basis der<br />

Marktkapitalisierungen börsennotierter Vergleichsunternehmen Multiplikatoren auf Finanzkennzahlen<br />

abgeleitet und auf das zu bewertende Unternehmen übertragen. Der Ansatz beruht dabei auf der Annahme,<br />

dass das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Finanzkennzahlen zwischen den<br />

Vergleichsunternehmen und dem Bewertungsobjekt vergleichbar ist.<br />

Die Ergebnisse der Multiplikatorenbewertung werden maßgeblich von der Festlegung der<br />

Vergleichsunternehmen sowie der Auswahl der zur Bewertung herangezogenen Multiplikatoren beeinflusst.<br />

Bei der Auswahl vergleichbarer börsennotierter Unternehmen haben wir auf die börsennotierten<br />

Vergleichsunternehmen abgestellt, die auch im Rahmen der Analyse des Beta-Faktors zugrundegelegt<br />

wurden. Als Ergebnisgröße haben wir das EBIT gewählt. Ein EBIT-Multiplikator stellt den<br />

Gesamtunternehmenswert (Wert des Eigenkapitals zzgl. des Werts der Nettofinanzverbindlichkeiten) ins<br />

Verhältnis zum tatsächlichen oder erwarteten Ergebnis.<br />

Die Anwendung des Ergebnismultiplikators auf das Ergebnis des Bewertungsobjekts führt zu einem<br />

Unternehmensgesamtwert. Für die Ableitung des Eigenkapitalwertes sind von diesem Wert die<br />

Nettofinanzverbindlichkeiten des Bewertungsobjekts in Abzug zu bringen.<br />

66<br />

4. April 2013<br />

Vergleichende Marktbewertung : Multiplikator-Ansatz


EBIT-Multiplikatoren der Vergleichsunternehmen<br />

Multiplikatoren 2013 2014<br />

Atos S.A. 8,1 7,2<br />

Cap Gemini S.A. 7,0 6,6<br />

Tieto Oyj 9,7 9,2<br />

Minimum 7,0 6,6<br />

Maximum 9,7 9,2<br />

Durchschnitt 8,2 7,7<br />

Quelle: EY Analyse - CapitalIQ<br />

20. Ableitung der Multiplikatoren<br />

Die Ableitung von Multiplikatoren basiert auf den Marktkapitalisierungen sowie den Nettofinanzverbindlichkeiten<br />

der Vergleichsunternehmen, welche gemeinsam den Gesamtunternehmenswert bilden.<br />

Für die Berechnung eines Multiplikators werden darüber hinaus Einschätzungen zu zukünftig realisierbaren<br />

Gewinnen der Vergleichsunternehmen benötigt. Die unserer Analyse zugrundeliegenden Gewinnerwartungen<br />

je Vergleichsunternehmen basieren dabei auf Konsensschätzungen von Analysten für die<br />

Jahre 2013 und 2014 (Datenquelle: Capital IQ). Für Zwecke der Multiplikatorenberechnung haben wir<br />

zunächst die gleiche Peer Group betrachtet, die auch bei der Kapitalkostenableitung herangezogen wurde.<br />

Die Multiplikatoren der Groupe Steria haben wir nicht weiter berücksichtigt, da die entsprechenden Werte<br />

für die Jahre 2013 und 2014 deutlich unterhalb der Ergebnisse der anderen Vergleichsunternehmen liegen<br />

(6,0 und 4,4).<br />

Aus der gemeinsamen Betrachtung von Gesamtunternehmenswert und Gewinnerwartung pro<br />

Unternehmen haben wir die nachfolgend dargestellten EBIT-Multiplikatoren abgeleitet.<br />

Die durchschnittlichen EBIT-Multiplikatoren der beiden Jahre liegen bei 8,2 in 2013 und 7,7 in 2014.<br />

67<br />

4. April 2013<br />

Vergleichende Marktbewertung : Ableitung der Multiplikatoren


Wertbandbreiten des Eigenkapitals der itelligence <strong>AG</strong><br />

anhand von EBIT-Multiplikatoren<br />

Quelle: EY Analyse<br />

2014<br />

2013<br />

Unternehmenswert<br />

(ohne<br />

Sonderwerte)<br />

21. Wertbandbreite aus Multiplikatoren<br />

Auf Basis der oben abgeleiteten EBIT-Multiplikatoren sowie der entsprechenden Ergebnisgrößen lässt sich<br />

eine Bandbreite für den Unternehmensgesamtwert der itelligence <strong>AG</strong> ableiten.<br />

Von dem auf Basis der EBIT-Multiplikatoren ermittelten Unternehmensgesamtwert sind die<br />

Nettofinanzverbindlichkeiten der itelligence <strong>AG</strong> in Abzug zu bringen, um den Unternehmenswert im Sinne<br />

eines Eigenkapitalwerts der itelligence <strong>AG</strong> zu ermitteln. Die Bandbreite der sich daraus ergebenden<br />

Unternehmenswerte beläuft sich für die Jahre 2013 und 2014 auf EUR 137 Mio. bis EUR 215 Mio. bzw.<br />

EUR 199 Mio. bis EUR 300 Mio.<br />

Der von uns ermittelte Ertragswert (ohne Berücksichtigung von Sonderwerten) zum 23. Mai 2013 in Höhe<br />

von TEUR 293.997 liegt am oberen Ende dieser Bandbreite.<br />

100 150 200 250 300 350<br />

Wert Eigenkapital (EUR Mio.)<br />

68<br />

4. April 2013<br />

Vergleichende Marktbewertung : Wertbandbreite aus Multiplikatoren


Börsenkurs<br />

22. Relevanz des Börsenkurses<br />

23. Maßgeblicher Referenzzeitraum<br />

24. Börsenkurs der itelligence <strong>AG</strong><br />

69<br />

4. April 2013<br />

Börsenkurs


22. Relevanz des Börsenkurses<br />

Mit Beschluss vom 27. April 1999 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Rahmen der<br />

Bestimmung einer Abfindung oder eines Ausgleichs für außenstehende oder ausgeschiedene Aktionäre ein<br />

existierender Börsenkurs nicht unberücksichtigt bleiben darf (1 BvR 1613/94, DB 1999, S. 1693 ff.; WPg<br />

1999, S. 780 ff., vgl. auch IDW S 1, Tz. 16). Vielmehr bildet der Börsenkurs der Aktie bei der Bemessung<br />

einer Abfindung bzw. eines Ausgleichs im Rahmen des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrags<br />

oder einer Eingliederung die Untergrenze einer „wirtschaftlich vollen Entschädigung“ der Minderheitsaktionäre.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss weiter ausgeführt, dass der Börsenkurs nicht stets<br />

allein maßgeblich für die Höhe der Abfindung sein müsse, sondern es mithin zu einer Überschreitung oder<br />

einer Unterschreitung des Börsenkurses kommen kann. Eine Überschreitung des Börsenkurses wird<br />

verfassungsrechtlich als unbedenklich erachtet. Zu einer Unterschreitung des Börsenkurses kommt es in<br />

den Ausnahmefällen, in denen der Börsenkurs nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt. Dies ist<br />

insbesondere dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesellschaft praktisch kein<br />

Handel stattgefunden hat, auf Grund einer Marktenge der einzelne außenstehende Aktionär nicht in der<br />

Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern oder der Börsenpreis manipuliert worden ist (OLG<br />

Düsseldorf, 4. Oktober 2006, DB 2006, S. 2391 ff.).<br />

70<br />

4. April 2013<br />

Börsenkurs : Relevanz des Börsenkurses


71<br />

4. April 2013<br />

23. Maßgeblicher Referenzzeitraum<br />

Referenzzeitraum für den Dreimonats-Durchschnittskurs<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. Juli 2010: ZIP 2010, 1693, 1697) ist<br />

bei Ermittlung des maßgeblichen Zeitraums für den für die Bewertung heranzuziehenden Börsenkurs ein<br />

Referenzkurs zugrunde zu legen, der sich aus dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs über einen<br />

Zeitraum von drei Monaten ergibt. Hierfür spricht, dass ein Stichtagskurs Zufallseinflüssen und kurzfristigen<br />

Verzerrungen unterliegt, die mittels einer Durchschnittsbildung eliminiert werden sollen. Des Weiteren<br />

werden im Wege der Gewichtung nach Tagesumsätzen Verzerrungen vermieden, die bei einer einfachen<br />

Durchschnittsbildung eintreten könnten.<br />

Die Frage, auf welchen Zeitraum für die Ermittlung des Dreimonats-Durchschnittskurses als Untergrenze<br />

der Barabfindung bei einer Strukturmaßnahme abzustellen ist, war bis zum Beschluss des<br />

Bundesgerichtshofes vom 19. Juli 2010 in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Der Bundesgerichtshof<br />

hat nunmehr, abweichend von seiner bisherigen Ansicht entschieden, dass der zugrunde zu legende<br />

dreimonatige Referenzzeitraum am Tag vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Strukturmaßnahme<br />

endet. Wesentliches Argument für diese Auffassung ist, dass nach Ankündigung einer Strukturmaßnahme<br />

der Kursverlauf nicht mehr unbeeinflusst, sondern vielmehr durch Abfindungsspekulationen geprägt sei.<br />

Hochrechnung des Börsenkurses auf den Tag der Hauptversammlung<br />

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung zum maßgeblichen Referenzzeitraum zur<br />

Ermittlung des Börsenkurses weiterhin festgestellt, dass der Börsenkurs der Aktie aus dem dreimonatigen<br />

Referenzzeitraum am Tag vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Strukturmaßnahme unter<br />

Umständen auf den Beschlusszeitpunkt entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen<br />

Börsenwertentwicklung hochzurechnen sei. Diese Hochrechnung ist dann vorzunehmen, wenn zwischen<br />

Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Beschluss der Hauptversammlung über die Maßnahme ein<br />

längerer Zeitraum liegt und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt.<br />

Die Hochrechnung des Börsenkurses auf den Tag der Hauptversammlung soll die Minderheitsaktionäre vor<br />

Missbrauch der mit der Bekanntgabe verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten durch den Mehrheitsaktionär<br />

schützen. Inbesondere soll der Mehrheitsaktionär nicht in der Lage sein, durch ein frühzeitiges Ankündigen<br />

der Maßnahme und anschließendes Zuwarten mit ihrer Umsetzung die übrigen Aktionäre von einer<br />

positiven Börsenentwicklung auszuschließen (OLG Stuttgart, 20 W3/09).<br />

Vor diesem Hintergrund führt das OLG Stuttgart weiter aus, dass die Berücksichtigung von Entwicklungen<br />

über die Bekanntgabe der Strukturmaßnahme hinaus auf Ausnahmefälle beschränkt sei, in denen die<br />

Durchführung der angekündigten Maßnahmen ohne sachlichen Grund verzögert wurde. „Nicht geboten ist<br />

die Berücksichtigung nachträglicher Entwicklungen dagegen in den Fällen, in denen die Maßnahme<br />

innerhalb eines normalen und üblichen Fahrplans durchgeführt wurde.“ (OLG Stuttgart 20 W 3/09). Als<br />

Börsenkurs : Maßgeblicher Referenzzeitraum


normal oder üblich wird angesichts des Aufwands für Bewertung, Prüfung, und Vorbereitung der<br />

Hauptversammlung ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten angesehen. (OLG Stuttgart 20 W 3/09).<br />

72<br />

4. April 2013<br />

Börsenkurs : Maßgeblicher Referenzzeitraum


Entwicklung von Aktienkurs und Handelsvolumen der<br />

itelligence Aktie<br />

Quelle: Capital IQ<br />

Aktienkurs (EUR/Aktie)<br />

12,0<br />

10,0<br />

8,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

0,0<br />

28.09.2012 23.10.2012 17.11.2012 12.12.2012<br />

Volumen Xetra<br />

Aktienkurs Xetra<br />

100.000<br />

90.000<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

Handelsvolumen (Stückzahl)<br />

24. Börsenkurs der itelligence <strong>AG</strong><br />

Dreimonats-Durchschnittskurs<br />

Die Aktien der itelligence <strong>AG</strong> sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime<br />

Standard) unter der ISIN DE0007300402 (WKN 730040) zugelassen und werden im XETRA-Handel an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse und im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf,<br />

Berlin und München gehandelt. Am 28. Dezember 2012 gab die itelligence <strong>AG</strong> in einer Ad-hoc-Mitteilung<br />

nach § 15 WpHG bekannt, dass die NTT DATA EUROPE Aktien in Höhe von mehr als 95% des<br />

Grundkapitals der itelligence <strong>AG</strong> besitzt und beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre<br />

(Minderheitsaktionäre) auf die NTT DATA EUROPE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer<br />

angemessenen Barabfindung zu verlangen (Squeeze-Out).<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen ist der Börsenkurs in den drei Monaten vor dem<br />

28. Dezember 2012 zu untersuchen. Der maßgebliche Referenzzeitraum des für die Bewertung der<br />

itelligence <strong>AG</strong> heranzuziehenden gewichteten Börsenkurses ist daher der Zeitraum vom 28. September<br />

2012 bis zum 27. Dezember 2012.<br />

Mit Schreiben vom 31. Januar 2013 hat die BaFin mitgeteilt, dass sich der nach § 31 Abs. 1, 7 WpÜG i.V.m.<br />

§ 5 WpÜG-Angebotsverordnung ermittelte gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der itelligence<br />

<strong>AG</strong> für den relevanten Dreimonatszeitraum vom 28. September 2012 bis zum 27. Dezember 2012 auf EUR<br />

10,25 beläuft.<br />

Üblicherweise wird als bester Schätzer für den gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der<br />

nach Umsätzen gewichtete Durchschnittskurs der gegenüber der BaFin nach § 9 WpÜG als börslich<br />

gemeldeten Geschäfte (§ 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung) angesehen. Der gewichtete<br />

Durchschnittskurs wird durch die BaFin ausschließlich auf Basis der börslich gemeldeten Geschäfte für den<br />

sogenannten organisierten Markt errechnet. Der Freiverkehr wird nicht in die Durchschnittsbildung<br />

einbezogen. Zudem erfolgt nach den von der BaFin erhaltenen Informationen gemäß § 5 Abs. 3 WpÜG-<br />

Angebotsverordnung die Volumengewichtung der Kurse auch unter Berücksichtigung der Umsätze mit<br />

Zwischenhändlern.<br />

Auf Basis eigener Berechnungen mittels Capital IQ konnten wir den durch die BaFin ermittelten Börsenkurs<br />

nachvollziehen.<br />

73<br />

4. April 2013<br />

Börsenkurs : Börsenkurs der itelligence <strong>AG</strong>


Börsenkursentwicklung zwischen Bekanntmachung und Hauptversammlung<br />

Im Squeeze-Out Verfahren der itelligence <strong>AG</strong> liegen zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme am<br />

28. Dezember 2012 und dem beabsichtigten Beschluss der Hauptversammlung am 23. Mai 2013 weniger<br />

als 5 Monate. Eine Hochrechnung des Börsenkurses auf den Tag der Hauptversammlung ist insofern nicht<br />

erforderlich, da diese Zeitspanne keinen längeren Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des BGH<br />

darstellt.<br />

74<br />

4. April 2013<br />

Börsenkurs : Börsenkurs der itelligence <strong>AG</strong>


Ermittlung der angemessenen<br />

Barabfindung<br />

25. Ermittlung der angemessenen Barabfindung<br />

75<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung der angemessenen Barabfindung


25. Ermittlung der angemessenen Barabfindung<br />

Gemäß §§ 327a ff. AktG muss den Minderheitsaktionären bei Beschluss der Übertragung der Aktien auf<br />

den Hauptaktionär eine angemessene Barabfindung angeboten werden. Die angemessene Barabfindung<br />

entspricht dabei dem Unternehmenswert je Aktie, mindestens aber dem durchschnittlichen Börsenkurs der<br />

Aktie.<br />

Der Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong> zum Stichtag 23. Mai 2013 ergibt sich aus dessen Ertragswert<br />

zuzüglich des Werts des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und beträgt rund EUR 311,9 Mio. Hieraus<br />

leitet sich ein Unternehmenswert je Aktie von EUR 10,39 ab.<br />

Dem gegenüberzustellen ist der umsatzgewichtete Dreimonats-Durchschnittskurs der itelligence <strong>AG</strong> für den<br />

Zeitraum 28. September 2012 bis zum 27. Dezember 2012. Nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts kann bei der Ermittlung der angemessenen Barabfindung der Börsenkurs nicht<br />

außer Acht gelassen werden. Vielmehr stellt er die Untergrenze der angemessenen Barabfindung dar. Der<br />

gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der itelligence <strong>AG</strong> für den relevanten<br />

Dreimonatszeitraum vom 28. September 2012 bis zum 27. Dezember 2012 beläuft sich auf EUR 10,25.<br />

Dieser Wert liegt unterhalb des von uns ermittelten Unternehmenswerts von EUR 10,39 je Aktie.<br />

76<br />

4. April 2013<br />

Ermittlung der angemessenen Barabfindung : Ermittlung der angemessenen Barabfindung


Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

26. Abschließende Feststellung<br />

77<br />

4. April 2013<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse


26. Abschließende Feststellung<br />

Mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 hat die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG, Düsseldorf dem<br />

Vorstand der itelligence <strong>AG</strong> mitgeteilt, dass die von ihr unmittelbar gehaltenen Aktien einen Anteil von 95%<br />

des Grundkapitals der itelligence <strong>AG</strong> übersteigen. Vor dem Hintergrund der geplanten Übertragung der<br />

Aktien der übrigen Aktionäre auf die NTT DATA EUROPE gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung sind wir mit der Ermittlung des Unternehmenswerts der itelligence <strong>AG</strong> sowie der<br />

angemessenen Barabfindung beauftragt worden.<br />

Im Rahmen unserer Bewertungsarbeiten haben wir die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“<br />

(IDW S 1) des Instituts der Wirtschaftsprüfer beachtet. Im Sinne dieser Grundsätze erstatten<br />

wir diese gutachtliche Stellungnahme in der Funktion eines neutralen Gutachters.<br />

Der objektivierte Unternehmenswert der itelligence <strong>AG</strong> zum Stichtag 23. Mai 2013 ergibt sich aus dessen<br />

Ertragswert zuzüglich des Werts des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und beträgt rund<br />

EUR 311,9 Mio. Dies entspricht einem Unternehmenswert je Aktie von EUR 10,39. Wir weisen darauf hin,<br />

dass der Bewertungsstichtag (23. Mai 2013) nach dem Datum unserer Berichterstattung liegt. Die<br />

Berechnung des Unternehmenswerts basiert auf der Annahme, dass ab Unterzeichnung dieses Berichtes<br />

bis zum Bewertungsstichtag am 23. Mai 2013 keine außerplanmäßigen Umstände eintreten, die den Wert<br />

der itelligence <strong>AG</strong> wesentlich beeinflussen.<br />

78<br />

4. April 2013<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse : Abschließende Feststellung


Appendix A<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

4. April 2013<br />

Appendix A : Allgemeine Auftragsbedingungen


Die Grundlagen der Auftragsbeziehung<br />

ALLGEMEINE AUFTR<strong>AG</strong>SBEDINGUNGEN<br />

der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: Mai 2012<br />

1. Die Leistungen 1 werden von uns in Übereinstimmung mit<br />

den Grundsätzen ordnungsm äßiger Berufsausübung ausschließlich<br />

für Sie als unseren Mandanten erbracht.<br />

2. W ir sind Mitglied des weltweiten Verbunds der Ernst &<br />

Young-Gesellschaften („EY-Mitglieder“); jedes EY-Mitglied<br />

ist ein eigenständiger Rechtsträger.<br />

3. Die Leistungen erbringen wir für Sie als unabhängiger<br />

Vertragspartner und nicht als Ihr Mitarbeiter, Vertreter,<br />

Gesellschafter oder Mitunternehmer. Weder Sie noch wir<br />

sind berechtigt, ermächtigt oder befugt, die jeweils andere<br />

Vertragspartei zu verpflichten.<br />

4. W ir sind berechtigt, Teile der Leistungen an andere EY-<br />

Mitglieder oder sonstige Dienstleister als<br />

Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit Ihnen in<br />

Kontakt treten können. Die Verantwortlichkeit für die<br />

Arbeitsergebnisse (vgl. Definition in Ziff. 11), die Erbringung<br />

der Leistungen und für unsere sonstigen aus der<br />

Mandatsvereinbarung resultierenden Verpflichtungen liegt<br />

ausschließlich bei uns.<br />

5. Im Zusammenhang mit unseren Leistungen übernehmen<br />

wir keine Aufgaben der Geschäftsführung. Für die Nutzung<br />

oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen sind<br />

wir nicht verantwortlich.<br />

Ihre Verantwortlichkeiten<br />

6. Sie benennen uns einen qualifizierten Ansprechpartner für<br />

die Begleitung unserer Leistungen. Sie sind verantwortlich<br />

für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im<br />

Zusammenhang mit unseren Leistungen, die Nutzung oder<br />

Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen und die<br />

Entscheidung darüber, inwieweit unsere Leistungen für<br />

Ihre Zwecke geeignet sind.<br />

7. Sie werden (oder veranlassen andere), uns sämtliche für<br />

die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen,<br />

Ressourcen und Unterstützung (einschließlich des<br />

Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und<br />

Personen) unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt<br />

auch für solche Unterlagen, Nachweise, Vorgänge und<br />

Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt<br />

werden.<br />

8. Sämtliche Informationen, die uns von Ihnen oder in Ihrem<br />

Auftrag zur Verfügung gestellt werden („Mandanteninformationen“),<br />

müssen richtig und vollständig sein. Sie stellen<br />

sicher, dass uns zur Verfügung gestellte Mandanteninformationen<br />

weder Urheberrechte noch sonstige Rechte<br />

Dritter verletzen.<br />

9. W ir sind berechtigt, uns auf uns zur Verfügung gestellte<br />

Mandanteninformationen zu verlassen und sind, sofern<br />

nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde,<br />

nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren<br />

Richtigkeit zu überprüfen.<br />

10. Sie übernehmen die Verantwortung dafür, dass Ihre<br />

Mitarbeiter die Ihnen gemäß der Mandatsvereinbarung<br />

obliegenden Pflichten einhalten.<br />

Unsere Arbeitsergebnisse<br />

11. Mit Ausnahme der Mandanteninformationen sind sämtliche<br />

Informationen, Beratungsleistungen, Empfehlungen oder<br />

sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder<br />

sonstigen Mitteilungen, die wir Ihnen in Erfüllung der<br />

1 Begriffe, die nicht in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

definiert werden, sind im Anschreiben definiert.<br />

Mandatsvereinbarung zur Verfügung stellen (die „Arbeitsergebnisse“),<br />

ausschließlich (im Einklang mit dem Zweck<br />

der Leistungen) zu Ihrer internen Verwendung bestimmt.<br />

12. Sie sind nicht dazu berechtigt, Arbeitsergebnisse (ebenso<br />

wie einen Teil oder eine Zusammenfassung eines solchen)<br />

gegenüber Dritten (einschließlich Ihrer verbundenen<br />

Unternehmen) offenzulegen oder sich auf uns oder ein<br />

anderes EY-Mitglied im Zusammenhang mit den Leistungen<br />

zu beziehen; dies gilt nicht<br />

(a) gegenüber Ihren Rechtsanwälten, wenn diese, vorbehaltlich<br />

dieses Offenlegungsverbots, die Arbeitsergebnisse<br />

ausschließlich dazu prüfen, Sie im Zusammenhang mit<br />

den Leistungen zu beraten,<br />

(b) soweit Sie aufgrund eines Gesetzes (zur Offenlegung<br />

(über die Sie uns soweit zulässig unverzüglich in Kenntnis<br />

setzen) verpflichtet sind,<br />

(c) gegenüber anderen Personen oder Unternehmen (einschließlich<br />

Ihrer verbundenen Unternehmen), wenn wir<br />

zuvor schriftlich unsere Zustimmung erteilt haben, diese<br />

unsere Informationsvereinbarung unterzeichnet haben und<br />

diese die Arbeitsergebnisse lediglich im Rahmen der<br />

erteilten Zustimmung verwenden, oder<br />

(d) soweit die Arbeitsergebnisse eine Steuerberatung im<br />

Sinne der Ziff. 13 zum Gegenstand haben.<br />

Soweit Sie dazu berechtigt sind, Arbeitsergebnisse (oder<br />

Teile davon) offenzulegen, ist es Ihnen dennoch nicht gestattet,<br />

Änderungen, Bearbeitungen oder Modifizierungen<br />

der Arbeitsergebnisse vorzunehmen.<br />

13. Soweit ein Arbeitsergebnis steuerliche Angelegenheiten<br />

zum Gegenstand hat, einschließlich Steuerberatung,<br />

Steuergutachten, Steuererklärungen sowie die steuerliche<br />

Behandlung oder Gestaltung einer Transaktion, die Gegenstand<br />

der Leistungen ist (insgesamt „Steuerberatung“),<br />

sind Sie dazu berechtigt, das Arbeitsergebnis (ebenso wie<br />

einen Teil dessen) gegen-über Dritten offenzulegen. Sie<br />

bleiben jedoch dazu verpflichtet, den Dritten, dem Sie die<br />

Steuerberatung offenlegen, darüber zu informieren, dass<br />

er ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung für<br />

keinerlei Zwecke auf die Steuerberatung vertrauen darf.<br />

Diese Verpflichtung zur Information gilt nicht gegenüber<br />

den Steuerbehörden.<br />

14. Sie sind dazu berechtigt, Zusammenfassungen, Berechnungen<br />

oder Tabellen, die in einem Arbeitsergebnis<br />

enthalten sind und auf Mandanteninformationen basieren,<br />

in Dokumente, die Sie zu verwenden beabsichtigen, aufzunehmen,<br />

nicht jedoch unsere Empfehlungen, Schlussfolgerungen<br />

oder Feststellungen. Sie übernehmen die alleinige<br />

Verantwortung für den Inhalt solcher Dokumente, und Sie<br />

sind nicht dazu berechtigt gegenüber Dritten, - direkt oder<br />

indirekt - auf uns oder ein anderes EY-Mitglied im<br />

Zusammenhang mit diesen zu verweisen.<br />

15. Wenn wir dazu verpflichtet sind, die Ergebnisse unserer<br />

Tätigkeit schriftlich darzustellen, ist nur die schriftliche Darstellung<br />

maßgebend.<br />

Sie sind nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwurfsfassung<br />

eines Arbeitsergebnisses (die unverbindlich ist) zu<br />

verlassen, sondern lediglich auf dessen finale schriftliche<br />

Fassung. Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses<br />

dienen lediglich unseren internen Zwecken und/oder der<br />

Abstimmung mit Ihnen und stellen demzufolge nur eine<br />

Vorstufe des Arbeitsergebnisses dar und sind weder final<br />

noch verbindlich und erfordern eine weitere Durchsicht. W ir<br />

sind nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis im<br />

Hinblick auf Umstände, die uns seit dem im Arbeitsergebnis<br />

benannten Zeitpunkt des Abschlusses unserer Tätig-<br />

keit, oder - in Ermangelung eines solchen Zeitpunkts - der<br />

Auslieferung des Arbeitsergebnisses zur Kenntnis gelangt<br />

sind oder eintreten, zu aktualisieren. Dies gilt dann nicht,<br />

wenn wir von Ihnen entsprechend beauftragt wurden oder<br />

wir aufgrund der Natur der Leistungen dazu verpflichtet<br />

sind.<br />

Haftungsbeschränkung<br />

16. (a) Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche jeder<br />

Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von<br />

Leben, Körper und Gesundheit, ist gemäß § 54 a<br />

Abs. 1 Nr. 2 W PO bei einem fahrlässig verursachten einzelnen<br />

Schadensfall auf EUR 4 Mio. begrenzt; dies gilt<br />

auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen<br />

Person als Ihnen begründet sein sollte.<br />

(b) Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus<br />

mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen<br />

Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst<br />

sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht<br />

darauf, ob Schäden in einem Jahr oder in mehreren aufeinanderfolgenden<br />

Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches<br />

auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes<br />

Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung,<br />

wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in<br />

rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.<br />

In diesem Fall können wir nur bis zur Höhe von EUR 5 Mio.<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

17. Sollte die in Ziff. 16 vorgesehene Haftungsbeschränkung<br />

und die dort genannte Haftungssumme („Haftungshöchstbetrag“)<br />

nicht angemessen sein, so teilen Sie uns<br />

bitte den von Ihnen gewünschten Haftungshöchstbetrag<br />

mit. In diesem Fall werden wir uns bemühen, einen entsprechenden<br />

zusätzlichen Versicherungsschutz zu erhalten<br />

(„Höherversicherung“). Sofern Sie zudem den zusätzlichen<br />

Aufwand aus der Höherversicherung tragen, sind wir<br />

bereit, mit Ihnen einen entsprechenden erweiterten Haftungsrahmen<br />

zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass<br />

eine Erhöhung des Haftungshöchstbetrags nur dann zur<br />

Anwendung kommt, wenn sie schriftlich zwischen uns<br />

vereinbart wurde.<br />

18. Werden berechtigte Ansprüche, die unserer Haftungsbeschränkung<br />

unterfallen, von Ihnen und/oder einem oder<br />

mehreren Dritten, die sich auf die Mandatsvereinbarung<br />

berufen dürfen, gegen uns geltend gemacht, steht der<br />

Haftungshöchstbetrag in Übereinstimmung mit § 428 BGB<br />

sämtlichen - auch künftigen - Anspruchsberechtigten<br />

gemeinsam nur einmal zu. Demnach können wir mit<br />

schuldbefreiender Wirkung gegenüber allen Gläubigern an<br />

Sie leisten. Sollte die Summe aller Ansprüche (einschließlich<br />

künftiger Ansprüche), auf die die Bestimmungen<br />

dieses Abschnitts „Haftungsbeschränkung“ Anwendung<br />

finden, den Haftungshöchstbetrag überschreiten, so obliegt<br />

die Aufteilung dieses Haftungshöchstbetrags Ihnen und<br />

allen weiteren Anspruchsberechtigten.<br />

19. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden,<br />

nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und<br />

von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis<br />

erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren<br />

nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der<br />

Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von<br />

sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der<br />

Ersatzleistung Klage erhoben wird, sofern Sie auf diese<br />

Folge hingewiesen wurden. Das Recht, die Einrede der<br />

Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.<br />

20. Sollten ausnahmsweise im Einzelfall auch andere<br />

Personen als Sie dazu berechtigt sein, Ansprüche aus<br />

der Mandatsvereinbarung gegen uns geltend zu<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Seite 2 von 4<br />

machen, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die<br />

Bestimmungen der Ziff. 16 bis 21. § 334 BGB findet<br />

Anwendung.<br />

21. Sie sind nicht dazu berechtigt, vertragliche Ansprüche oder<br />

Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen oder<br />

generell auf der Grundlage der Mandatsvereinbarung<br />

gegen ein anderes EY-Mitglied oder dessen oder unsere<br />

Unterauftragnehmer, Mitglieder, Anteilseigner, Geschäftsführungsmitglieder,<br />

Partner oder Mitarbeiter („EY-Personen“)<br />

geltend zu machen bzw. anzustrengen. Sie verpflichten<br />

sich, vertragliche Ansprüche ausschließlich uns<br />

gegenüber geltend zu machen bzw. Verfahren nur uns<br />

gegenüber anzustrengen.<br />

Haftungsfreistellung<br />

22. Sie sind dazu verpflichtet, uns, andere EY-Mitglieder und<br />

EY-Personen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich<br />

Ihrer verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie<br />

daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und<br />

Aufwendungen (insbesondere angemessene externe<br />

Anwaltskosten) freizustellen, die aus der Verwendung des<br />

Arbeitsergebnisses durch Dritte oder weil ein Dritter auf<br />

das Arbeitsergebnis (einschließlich Steuerberatung)<br />

vertraut, resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt<br />

durch Sie oder auf Ihre Veranlassung erfolgt ist. Diese<br />

Verpflichtung besteht nicht, sofern wir uns ausdrücklich<br />

schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass der<br />

Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.<br />

Nutzungsrechte<br />

23. Im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sind wir<br />

berechtigt, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools,<br />

Modelle, Systeme sowie andere Methoden und Fachwissen<br />

(„Know-How“) zu nutzen, die in unserem Eigentum<br />

stehen. Ungeachtet der Auslieferung des Arbeitsergebnisses<br />

verbleibt das geistige Eigentum am Know-How (einschließlich<br />

der im Rahmen der Erbringung der Leistungen<br />

entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse)<br />

und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen<br />

zusammengestellten Arbeitspapieren (mit Ausnahme der in<br />

diesen wiedergegebenen Mandanteninformationen)<br />

weiterhin bei uns.<br />

Vertraulichkeit<br />

24. Wir sind an die strengen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten<br />

gemäß § 43 WPO und § 57 StBerG gebunden.<br />

Soweit in der Mandatsvereinbarung nichts Anderweitiges<br />

geregelt ist, ist keine der Vertragsparteien dazu<br />

berechtigt, die Inhalte der Mandatsvereinbarung oder<br />

sonstige Informationen (mit Ausnahme der Steuerberatung),<br />

die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in<br />

deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach<br />

vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als<br />

schützenswert zu behandeln sind, gegenüber Dritten<br />

offenzulegen.<br />

25. Vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten<br />

ist den Vertragsparteien eine Offenlegung solcher<br />

Informationen jedoch gestattet, soweit sie<br />

(a) ohne Verstoß gegen die Mandatsvereinbarung öffentlich<br />

bekannt geworden sind oder öffentlich bekannt<br />

werden,<br />

(b) der Empfänger nach Abschluss der Mandatsvereinbarung<br />

von einem Dritten erhalten hat, der nach Kenntnis des<br />

Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick<br />

auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit<br />

verpflichtet ist,


Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Seite 3 von 4<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Seite 4 von 4<br />

(c) dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung<br />

bekannt waren oder danach unabhängig entwickelt<br />

wurden,<br />

(d) offengelegt werden, soweit dies erforderlich ist, um die<br />

Rechte des Empfängers aus der Mandatsvereinbarung<br />

durchzusetzen,<br />

(e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder berufsrechtlicher<br />

Vorgaben offengelegt werden müssen.<br />

26. Den Vertragsparteien ist die Verwendung elektronischer<br />

Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen<br />

gestattet. Eine solche Verwendung stellt per se<br />

keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten<br />

gemäß der Mandatsvereinbarung dar. Den Vertragsparteien<br />

ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von<br />

Informationen (insbesondere per E-Mail) Risiken birgt.<br />

27. W ir sind berechtigt, zum Zwecke der Erbringung unserer<br />

Leistungen, zur Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften,<br />

zur Vermeidung von Interessenskonflikten und zum<br />

Zwecke des Qualitäts- und Risikomanagements sowie der<br />

Rechnungslegung Mandanteninformationen an andere EY-<br />

Mitglieder und EY-Personen, die solche Daten verwenden,<br />

übertragen, speichern oder anderweitig verarbeiten<br />

können, weiterzugeben. Eine entsprechende<br />

Einwilligungserklärung ist der Mandatsvereinbarung zur<br />

Unterschrift beigefügt.<br />

28. Soweit die Unabhängigkeitsvorschriften der U.S. Security<br />

and Exchange Commission für die Mandatsbeziehung zwischen<br />

Ihnen bzw. einem Ihrer verbundenen Unternehmen<br />

und einem EY-Mitglied gelten, bestätigen Sie nach bestem<br />

W issen und Gewissen in Bezug auf sämtliche Leistungen,<br />

dass bei Abschluss der Mandatsvereinbarung weder Sie<br />

noch eines Ihrer verbundenen Unternehmen mit einem anderen<br />

Berater schriftlich oder mündlich Beschränkungen<br />

für die Offenlegung der steuerlichen Behandlung oder der<br />

steuerlichen Gestaltung einer Transaktion, die Gegenstand<br />

der Leistungen sind, vereinbart haben. Eine derartige Vereinbarung<br />

könnte die Unabhängigkeit eines EY-Mitglieds<br />

hinsichtlich Ihrer Prüfung oder der Prüfung eines Ihrer verbundenen<br />

Unternehmen beeinträchtigen bzw. bestimmte<br />

steuerliche Angaben zu diesen Beschränkungen erforderlich<br />

machen. Demzufolge stimmen Sie zu, dass Konsequenzen<br />

einer solchen Vereinbarung allein in Ihrer<br />

Verantwortung liegen.<br />

Datenschutz<br />

29. W ir sind dazu berechtigt, Mandanteninformationen, die<br />

bestimmten Personen zugeordnet werden können<br />

(„personenbezogene Daten“), zu erheben, zu verwenden,<br />

zu übertragen, zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten<br />

(zusammen „verarbeiten“). Zum Zwecke der<br />

Erbringung unserer Leistungen, zur Einhaltung<br />

berufsrechtlicher Vorschriften, zur Vermeidung von<br />

Interessenskonflikten und zum Zwecke des Qualitäts- und<br />

Risikomanagements sowie der Rechnungslegung sind wir<br />

berechtigt, personenbezogene Daten in den verschiedenen<br />

Jurisdiktionen, in denen wir und die anderen EY-Mitglieder<br />

tätig sind (eine Aufstellung ist unter www.ey.com abrufbar),<br />

zu verarbeiten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten<br />

ausschließlich in Übereinstimmung mit berufsrechtlichen<br />

Vorschriften und geltendem Recht, insbesondere unter<br />

Beachtung des BDSG. Wir verpflichten sämtliche Auftragnehmer,<br />

die in unserem Auftrag personenbezogene Daten<br />

verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu<br />

halten.<br />

30. Sie garantieren uns, dass Sie befugt sind, uns personenbezogene<br />

Daten im Zusammenhang mit der Erbringung<br />

unserer Leistungen zur Verfügung zu stellen und dass die<br />

Vergütung<br />

uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in<br />

Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.<br />

31. Ihre Vergütungsverpflichtung umfasst die Zahlung unserer<br />

Vergütung und bestimmter Auslagen für unsere Leistungen<br />

in Übereinstimmung mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung<br />

bzw. deren Anlagen. Sie sind zudem verpflichtet,<br />

uns weitere angemessene Auslagen zu erstatten,<br />

die uns im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen<br />

entstanden sind. Unsere Vergütung versteht sich exklusive<br />

Steuern oder ähnlichen Aufwendungen oder Zöllen,<br />

Gebühren oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den<br />

Leistungen anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen (mit<br />

Ausnahme der allgemeinen Besteuerung des Einkommens).<br />

Wir können angemessene Vorschüsse auf unsere<br />

Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung<br />

unserer Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung<br />

unserer Ansprüche abhängig machen. Soweit in der<br />

Leistungsbeschreibung nicht anderweitig geregelt, ist die<br />

Vergütung 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung fällig.<br />

32. Wir haben Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung,<br />

soweit Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs<br />

(einschließlich Ihrer Handlungen oder Unterlassungen) uns<br />

daran hindern, die Leistungen wie ursprünglich geplant zu<br />

erbringen oder wenn Sie uns mit der Wahrnehmung<br />

zusätzlicher Aufgaben betrauen.<br />

33. Soweit wir von Gesetzes wegen oder aufgrund richterlicher<br />

oder sonstiger hoheitlicher Anordnung verpflichtet sind,<br />

Informationen als Beweismittel oder Personal als Zeugen<br />

im Zusammenhang mit unseren Leistungen oder der<br />

Mandatsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, sind Sie<br />

dazu verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Zeit- und<br />

Kostenaufwand (inklusive externer Rechtsberatungskosten)<br />

zu erstatten, sofern wir nicht selbst Partei des<br />

Verfahrens bzw. Subjekt der Ermittlungen sind oder soweit<br />

wir nicht durch staatliche Stellen entschädigt werden.<br />

34. Kommen Sie mit der Annahme der von uns angebotenen<br />

Leistungen in Verzug oder unterlassen Sie eine Ihnen nach<br />

Ziff. 7, 8 oder anderweitig obliegende Mitwirkungshandlung,<br />

so sind wir zur fristlosen Kündigung der Mandatsvereinbarung<br />

berechtigt. Unberührt bleibt unser Anspruch auf<br />

Ersatz zusätzlich entstandener Kosten sowie der uns durch<br />

den Verzug oder die von Ihnen unterlassene Mitwirkung<br />

entstandenen Schäden, und zwar auch dann, wenn wir von<br />

dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.<br />

Höhere Gewalt<br />

35. Keine der Vertragsparteien ist für einen Bruch der<br />

Mandatsvereinbarung verantwortlich (mit Ausnahme von<br />

Zahlungsverpflichtungen), wenn diese durch Umstände<br />

verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der<br />

Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“).<br />

Laufzeit und Beendigung<br />

36. Die Bedingungen der Mandatsvereinbarung finden<br />

unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausführung für die<br />

Leistungen dieser Mandatsvereinbarung Anwendung<br />

(einschließlich solcher Leistungen, die vor Unterzeichnung<br />

der Mandatsvereinbarung erbracht wurden).<br />

37. Die Mandatsvereinbarung endet mit dem Abschluss der<br />

Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Mandatsvereinbarung<br />

bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig<br />

unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich zu<br />

kündigen. Darüber hinaus sind wir zur fristlosen Kündigung<br />

der Mandatsvereinbarung bzw. einer bestimmten Leistung<br />

berechtigt, wenn wir aus vernünftigen Erwägungen zu dem<br />

Schluss kommen, die Leistungen nicht mehr in Überein-<br />

stimmung mit geltendem Recht oder unseren Berufspflichten<br />

erbringen zu können. §§ 626 und 627 BGB bleiben<br />

unberührt.<br />

38. Sie sind verpflichtet, uns bereits begonnene oder abgeschlossene<br />

Leistungen zu vergüten sowie entstandene<br />

Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die uns bis zum<br />

Tag der Beendigung der Mandatsvereinbarung entstanden<br />

sind.<br />

39. Unsere Verschwiegenheitspflichten gemäß der Mandatsvereinbarung<br />

sowie andere Bestimmungen der Mandatsvereinbarung,<br />

die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />

über die Beendigung der Mandatsvereinbarung<br />

hinaus begründen, bestehen auch nach Beendigung der<br />

Mandatsvereinbarung zeitlich unbegrenzt fort.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

40. Auf die Mandatsvereinbarung und sämtliche außervertraglichen<br />

Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die<br />

sich aus der Mandatsvereinbarung oder den Leistungen<br />

ergeben, findet deutsches Recht Anwendung.<br />

41. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit<br />

der Mandatsvereinbarung oder den Leistungen entstehenden<br />

Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart, Deutschland, oder<br />

nach unserer Wahl, (i) das Gericht, bei dem unsere mit der<br />

Erbringung der Leistungen schwerpunktmäßig befasste<br />

Niederlassung ihren Sitz hat oder (ii) die Gerichte an dem<br />

Ort, an dem Sie Ihren Sitz haben.<br />

Sonstiges<br />

42. Auf unsere Aufforderung hin werden Sie uns in einer<br />

schriftlichen von uns vorformulierten Erklärung bestätigen,<br />

dass die unserer Beratung zugrunde gelegten Dokumente<br />

und Ihre Informationen und Erklärungen vollständig sind.<br />

43. Sie sichern zu, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit<br />

unserer Mitarbeiter gefährden könnte. Dies gilt insbesondere<br />

für Angebote auf Anstellung und für Angebote,<br />

Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.<br />

44. Bei etwaigen Mängeln haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung<br />

durch uns. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung<br />

können Sie Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung<br />

der Mandatsvereinbarung verlangen; wenn<br />

der Auftrag von einem Kaufm ann im Rahmen seines Handelsgewerbes,<br />

einer juristischen Person des öffentlichen<br />

Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen<br />

erteilt wurde, so können Sie die Rückgängigmachung<br />

der Mandatsvereinbarung nur verlangen, wenn<br />

die erbrachten Leistungen wegen Fehlschlagens der<br />

Nacherfüllung für Sie ohne Interesse sind. Soweit darüber<br />

hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gelten Ziff. 16<br />

bis 21.<br />

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von<br />

Ihnen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche<br />

nach dem vorstehenden Absatz, die nicht auf<br />

einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach<br />

Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />

Offensichtliche Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler,<br />

Rechenfehler und formelle Mängel, die in einem Arbeitsergebnis<br />

enthalten sind, können jederzeit von uns - auch<br />

Dritten gegenüber - berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die<br />

geeignet sind, in unserem Arbeitsergebnis enthaltene<br />

Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen uns, das<br />

Arbeitsergebnis auch Dritten gegenüber zurückzunehmen.<br />

Sofern dies möglich und zumutbar ist, werden wir Ihnen in<br />

den vorgenannten Fällen vorab Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

geben.<br />

45. Wir bewahren die im Zusammenhang mit der Erfüllung der<br />

Mandatsvereinbarung uns übergebenen und von uns<br />

selbst angefertigten Unterlagen sowie den in Zusammenhang<br />

mit der Mandatsvereinbarung geführten Schriftwechsel<br />

zehn Jahre auf.<br />

Nach Befriedigung unserer Ansprüche aus der Mandatsvereinbarung<br />

haben wir auf Ihr Verlangen alle Unterlagen<br />

herauszugeben, die wir in Erfüllung der Mandatsvereinbarung<br />

von Ihnen oder für Sie erhalten haben. Dies gilt jedoch<br />

nicht für den Schriftwechsel zwischen Ihnen und uns<br />

und für Schriftstücke, die Ihnen bereits in Urschrift oder<br />

Abschrift vorliegen. Wir sind berechtigt, von Unterlagen,<br />

die wir an Sie zurückgeben, Abschriften oder Fotokopien<br />

zum Verbleib anzufertigen.<br />

46. Die Mandatsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung<br />

im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen in der<br />

Mandatsvereinbarung geregelten Angelegenheiten zwischen<br />

den Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorangegangenen<br />

diesbezüglichen Vereinbarungen, Übereinkünfte<br />

und Erklärungen einschließlich früher geschlossener<br />

Vertraulichkeitsvereinbarungen.<br />

47. Die Mandatsvereinbarung und/oder die Leistungsbeschreibung<br />

(sowie Änderungen derselben) bedürfen der Schriftform<br />

gem. § 126 Abs. 1 BGB. Für die Wirksamkeit der<br />

Mandatsvereinbarung ist es ausreichend, wenn jede der<br />

Vertragsparteien eine separate Ausfertigung desselben<br />

Dokuments unterzeichnet.<br />

48. Jede Partei sichert der anderen zu, dass die Personen, die<br />

die Mandatsvereinbarung und/oder die<br />

Leistungsbeschreibung in ihrem Namen unterzeichnen,<br />

berechtigt sind, die jeweilige Partei vertraglich zu binden.<br />

Sie sichern zu, dass Ihre verbundenen Unternehmen oder<br />

andere Parteien, für die die Leistungen erbracht werden,<br />

und die Bedingungen der Mandatsvereinbarung und der<br />

Leistungsbeschreibung gebunden sind.<br />

49. Sie stimmen hiermit zu, dass wir und die anderen EY-<br />

Mitglieder unter Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften<br />

für andere Mandanten - einschließlich Ihrer Wettbewerber<br />

- tätig werden dürfen.<br />

50. Eine Abtretung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus<br />

der Mandatsvereinbarung ist nicht zulässig.<br />

51. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Mandatsvereinbarung<br />

teilweise oder vollständig unwirksam, nichtig<br />

oder in sonstiger W eise undurchführbar sein, so berührt<br />

dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimm ungen.<br />

52. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den<br />

Bestimmungen der Mandatsvereinbarung gilt folgende<br />

Rangfolge (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart<br />

ist): (a) das Anschreiben, (b) die entsprechende<br />

Leistungsbeschreibung (ggf. inkl. Vergütungsvereinbarung),<br />

(c) Einwilligungserklärung, (d) diese Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen und (e) die übrigen Anlagen zur<br />

Mandatsvereinbarung.<br />

53. Keine Partei ist berechtigt, den Namen, das Logo oder die<br />

Marke der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige<br />

Zustimmung zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.<br />

Sofern wir Ihre vorherige Zustimmung durch die<br />

beiliegende Einwilligungserklärung erhalten, dürfen wir Ihre<br />

Firmierung öffentlich im Zusammenhang mit den<br />

erbrachten Leistungen oder auf andere Art Sie als unseren<br />

Mandanten nennen.<br />

54. EY-Mitglieder und EY-Personen sind berechtigt, sich auf<br />

die Beschränkungen aus Ziff. 16 bis 21 und die<br />

Bestimmungen der Ziff. 22, 27, 29 und 49 zu berufen.


Toyosu Center Bldg.,<br />

3-3-3, Toyosu, Koto-ku,<br />

Tokyo 135-6033, Japan<br />

Convenience translation:<br />

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsführung<br />

Immermannstr. 51-53<br />

40210 Düsseldorf<br />

Tokio, 29. März 2013<br />

Patronatserklärung<br />

Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG („NTT DATA EUROPE“) hat allen Aktionären der<br />

itelligence <strong>AG</strong> mit Sitz in der Königsbreede 1, 33605 Bielefeld, im Jahr 2012 ein freiwilliges öffentliches<br />

Erwerbsangebot im Sinne der §§ 10 ff. des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)<br />

unterbreitet 2012 (das „Erwerbsangebot 2012“) und führt derzeit ein Verfahren zum Ausschluss der<br />

verbliebenen Minderheitsaktionäre der itelligence <strong>AG</strong> gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“)<br />

durch (der „Squeeze out“).<br />

Wir, NTT DATA CORPORATION, Tokio, verpflichten uns hiermit unwiderruflich und unbeschränkt<br />

dafür Sorge zu tragen, dass NTT DATA EUROPE zu jeder Zeit mit den erforderlichen finanziellen<br />

Mitteln ausgestattet sein wird, um sämtliche Zahlungspflichten gegenüber Minderheitsaktionären der<br />

itelligence <strong>AG</strong>, die sich aus (1.) einer möglichen Nachbesserung des Angebotspreises des Erwerbsangebots<br />

2012 entsprechend den Regelungen in Ziffer 11 der Angebotsunterlage vom 14. November<br />

2012 und (2.) dem Squeeze out, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der festgelegten Barabfindung,<br />

etwaigen Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG sowie einer möglichen Erhöhung dieser Barabfindung<br />

aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder sonstigen abschließenden Beendigung<br />

eines möglichen, dem Squeeze out nachfolgenden Spruchverfahrens ergeben könnten.<br />

Diese Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf/Deutschland.<br />

29. März 2013<br />

Kazuhiro Nishihata<br />

Executive Vice President,<br />

Managing Director,<br />

Global Business

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