SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
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Auf dem Portal können sich bereits<br />
tätige und potentielle Dienstleister, Verbraucher<br />
und andere Interessierte über<br />
die Inhalte der Richtlinie und<br />
insbesondere ihre Umsetzung informieren.<br />
Unter anderem werden aktuelle Informations-<br />
und Serviceleistungen des<br />
Bundes und der Bundesländer vorgestellt.<br />
Sobald sie eingerichtet sind, werden<br />
über das Portal ebenso die für<br />
dienstleistungsbezogene Anliegen zuständigen<br />
so genannten „Einheitlichen<br />
Ansprechpartner“ vor Ort aufzufinden<br />
sein. Diese sollen es künftig möglich<br />
machen, dass jeder Dienstleistungserbringer<br />
über eine Kontaktstelle bzw. -<br />
person verfügt, über die alle<br />
dienstleistungsbezogenen Verfahren und<br />
Formalitäten sowie Informationsanfragen<br />
abgewickelt werden können. Eine<br />
Reihe von Publikationen rundet das<br />
Angebot des Portals ab. (EB) <br />
<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />
des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Änderung<br />
weiterer Vorschriften“ sind mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
für das Land Brandenburg inzwischen in Kraft getreten.<br />
Umsetzung der<br />
Dienstleistungsrichtlinie<br />
im Land Brandenburg<br />
Potsdam - Von der Umsetzung der<br />
EU-Richtlinie sind alle staatlichen<br />
und vom Staat mit Rechtsetzungsbefugnissen<br />
ausgestatteten<br />
Ebenen betroffen, d.h. neben Bund und<br />
Ländern auch Kommunen, Kammern<br />
und sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften,<br />
Anstalten und Stiftungen.<br />
In Brandenburg ist das Ministerium für<br />
Wirtschaft federführend für die<br />
Koordinierung der Umsetzung der EG-<br />
Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Die<br />
Landesregierung hat am 25. November<br />
2008 entschieden, den „Einheitliche<br />
Ansprechpartner für das Land Brandenburg“<br />
gemäß § 13 Landesorganisationsgesetz<br />
im Geschäftsbereich des<br />
Wirtschaftsministeriums zu errichten.<br />
Die vom Landtag Brandenburg am 1.<br />
Juli <strong>2009</strong> beschlossenen gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen - „das geänderte<br />
Gebührengesetz für das Land Brandenburg“<br />
und „das Gesetz zur Einführung<br />
http://service.brandenburg.de/lis/list.php/start<br />
Derzeit wird intensiv an der Umsetzung der dafür grundlegenden <strong>IT</strong>-Lösung<br />
gearbeitet. Es ist der Aufbau eines Portals vorgesehen, über das die Vorgangsbearbeitung<br />
zentral abgewickelt werden soll. Jeder Nutzer wird innerhalb dieses<br />
Portals einen eigenen geschützten Bereich erhalten, in welchem er Anträge erstellen<br />
und bearbeiten und diese anderen Verfahrensbeteiligten zugänglich machen kann.<br />
Weiterhin soll Dienstleistern ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung<br />
zu stellen, dass ihnen die Möglichkeit bietet, sich schnell und unkompliziert<br />
selbst ein Bild über die wesentlichen Formalitäten eines Genehmigungsverfahrens<br />
zu machen. Integriert wird diese Lösung in das bereits jetzt bestehende Onlineangebot<br />
von www.service.brandenburg.de Auf der CeB<strong>IT</strong> wurde im März <strong>2009</strong> in Hannover<br />
der Prototyp vorgestellt. (EB)<br />
<br />
Hessen: Wirtschaftsförderung durch<br />
Bürokratieabbau<br />
Hannover - Hessen führt die gemeinsam mit SAP entwickelte Lösung für die<br />
EU-Dienstleistungsrichtlinie ein und setzt damit landesweit und fristgerecht<br />
die EU-Richtlinie um. das Land verfolgt das Ziel, Wirtschaftsförderung<br />
durch den Abbau bürokratischer Hindernisse für Unternehmer zu erreichen.<br />
Kernstück der <strong>IT</strong>-Lösung soll ein zentrales Dienstleistungsportal für Gewerbetreibende<br />
sein. Über einen einheitlichen Ansprechpartner können Unternehmen<br />
künftig die für eine Gewerbegründung relevanten Antrags- und Genehmigungsprozesse<br />
elektronisch unterstützt abwickeln. Zudem will Hessen über das Portal<br />
Informationsmaterial zu entsprechenden Services, Formularen und Ansprechpartnern<br />
der Landes- und Kommunalbehörden bereitstellen.<br />
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