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SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin

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Die Europäische<br />

Dienstleistungsrichtlinie<br />

Mit 27 Mitgliedstaaten und einer<br />

Bevölkerung von beinahe einer<br />

halben Milliarde Menschen<br />

erwirtschaftet die Europäische<br />

Union (EU) im Binnenmarkt das größte<br />

Bruttoinlandsprodukt der Welt. Innerhalb<br />

des Europäischen Binnenmarktes,<br />

der als eine ihrer größten Errungenschaften<br />

gilt, versucht die EU stetig<br />

ehemals bestehende Handels- und<br />

Wettbewerbsbeschränkungen zwischen<br />

den Mitgliedstaaten schrittweise abzubauen.<br />

Ziel ist ein weitgehend homogener<br />

Wirtschaftsraum, dessen<br />

Wirtschaftsbereiche, wie z.B. der der<br />

öffentlichen Dienste, nach und nach<br />

durch einheitliche und nicht mehr durch<br />

nationale Vorschriften geregelt werden<br />

sollen. Damit sich die EU noch wirkungsvoller<br />

für ihre Bürger einsetzen<br />

kann, wurde ein neuer Vertrag ausgearbeitet,<br />

der so genannte Vertrag von Lissabon.<br />

<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />

Möglichkeiten ziehen können (Handbuch zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />

der Europäischen Kommission, S. 7).“ Die Richtlinie fordert von den<br />

Mitgliedstaaten die Verfahren und Formalitäten für Dienstleistungserbringer zur<br />

Aufnahme einer Geschäftstätigkeit zu vereinfachen. Dies bedeutet für diese nicht<br />

nur rechtsetztende Maßnahmen zu ergreifen sondern auch die Einführung einiger<br />

praktischer Maßnahmen zu veranlassen, wie zum Beispiel die der Bereitstellung<br />

„einheitlicher Ansprechpartner“ für die Dienstleistungserbringer, einfache elektronische<br />

Verfahren sowie eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit. Die<br />

Dienstleistungsrichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember <strong>2009</strong><br />

vollständig umgesetzt werden.<br />

Die wesentlichen Punkte der Dienstleistungsrichtlinie<br />

• Mitgliedstaaten müssen „einheitliche Ansprechpartner“ für Dienstleistungserbringer<br />

einrichten. Diese können dort ihre benötigten Informationen<br />

erhalten und Angelegenheiten regeln (Unternehmenseintragungen, Steuer-,<br />

Mehrwertsteuer.- und Sozialversicherungsangelegenheiten, usw.).<br />

• Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass dies entweder vor Ort bei<br />

einer Verwaltungsstelle oder aus der Ferne und elektronisch (also über<br />

öffentlich zugängliche Netze wie das Internet) erledigt werden kann.<br />

• Mitgliedstaaten müssen alle ihre Genehmigungsregelungen für den Zugang<br />

zu einer Dienstleistung sowie deren Ausübung überprüfen und bewerten.<br />

Sind diese unnötig oder unverhältnismäßig, müssen sie sie abschaffen<br />

oder durch weniger restriktive Mittel ersetzen.<br />

• Mitgliedstaaten müssen diskriminierende Anforderungen und besonders<br />

beschränkende Anforderungen (z. B. in Bezug auf Staatsangehörigkeit und<br />

Wohnsitz) abschaffen.<br />

Der Vertrag von Lissabon und die<br />

neue Dienstleistungsrichtlinie<br />

EU-Arbeitnehmer haben in jedem Mitgliedstaat,<br />

zu den gleichen Bedingungen<br />

wie dessen Inländer, die Möglichkeit als<br />

abhängig Beschäftigter oder als Selbständiger<br />

zur arbeiten. Die Aufnahme<br />

einer Geschäftstätigkeit im EU-Ausland<br />

ist für potenzielle Unternehmer jedoch<br />

oft aufwändig, kostenintensiv und kompliziert.<br />

Unter anderem um diese Hemmnisse<br />

abzubauen, wurde gemäß dem<br />

Vertrag von Lissabon die neue<br />

Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/<br />

EG vom 12. Dezember 2006 über<br />

Dienstleistungen im Binnenmarkt) der<br />

Europäischen Union beschlossen. Der<br />

Europäischen Kommission nach besteht<br />

das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie<br />

darin, „Fortschritte im Hinblick auf einen<br />

echten Binnenmarkt für Dienstleistungen<br />

zu erreichen, so dass im größten<br />

Sektor der europäischen Wirtschaft sowohl<br />

die Unternehmen als auch die Verbraucher<br />

den vollen Nutzen aus seinen<br />

Grafik: Europäische Union - S. Solberg J. - Wikimedia Commons<br />

„Die Mitgliedstaaten können zudem entscheiden, dass die „einheitlichen<br />

Ansprechpartner“ nur eine koordinierende Rolle erfüllen, so dass die endgültigen<br />

Entscheidungen bei den bestehenden zuständigen Behörden verbleiben (Handbuch<br />

zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Kommission, S. 22).“<br />

Diese zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten müssen zudem<br />

Informationen austauschen und auf Anfrage Kontrollen, Inspektionen und <br />

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