SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Europäische<br />
Dienstleistungsrichtlinie<br />
Mit 27 Mitgliedstaaten und einer<br />
Bevölkerung von beinahe einer<br />
halben Milliarde Menschen<br />
erwirtschaftet die Europäische<br />
Union (EU) im Binnenmarkt das größte<br />
Bruttoinlandsprodukt der Welt. Innerhalb<br />
des Europäischen Binnenmarktes,<br />
der als eine ihrer größten Errungenschaften<br />
gilt, versucht die EU stetig<br />
ehemals bestehende Handels- und<br />
Wettbewerbsbeschränkungen zwischen<br />
den Mitgliedstaaten schrittweise abzubauen.<br />
Ziel ist ein weitgehend homogener<br />
Wirtschaftsraum, dessen<br />
Wirtschaftsbereiche, wie z.B. der der<br />
öffentlichen Dienste, nach und nach<br />
durch einheitliche und nicht mehr durch<br />
nationale Vorschriften geregelt werden<br />
sollen. Damit sich die EU noch wirkungsvoller<br />
für ihre Bürger einsetzen<br />
kann, wurde ein neuer Vertrag ausgearbeitet,<br />
der so genannte Vertrag von Lissabon.<br />
<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />
Möglichkeiten ziehen können (Handbuch zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />
der Europäischen Kommission, S. 7).“ Die Richtlinie fordert von den<br />
Mitgliedstaaten die Verfahren und Formalitäten für Dienstleistungserbringer zur<br />
Aufnahme einer Geschäftstätigkeit zu vereinfachen. Dies bedeutet für diese nicht<br />
nur rechtsetztende Maßnahmen zu ergreifen sondern auch die Einführung einiger<br />
praktischer Maßnahmen zu veranlassen, wie zum Beispiel die der Bereitstellung<br />
„einheitlicher Ansprechpartner“ für die Dienstleistungserbringer, einfache elektronische<br />
Verfahren sowie eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit. Die<br />
Dienstleistungsrichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember <strong>2009</strong><br />
vollständig umgesetzt werden.<br />
Die wesentlichen Punkte der Dienstleistungsrichtlinie<br />
• Mitgliedstaaten müssen „einheitliche Ansprechpartner“ für Dienstleistungserbringer<br />
einrichten. Diese können dort ihre benötigten Informationen<br />
erhalten und Angelegenheiten regeln (Unternehmenseintragungen, Steuer-,<br />
Mehrwertsteuer.- und Sozialversicherungsangelegenheiten, usw.).<br />
• Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass dies entweder vor Ort bei<br />
einer Verwaltungsstelle oder aus der Ferne und elektronisch (also über<br />
öffentlich zugängliche Netze wie das Internet) erledigt werden kann.<br />
• Mitgliedstaaten müssen alle ihre Genehmigungsregelungen für den Zugang<br />
zu einer Dienstleistung sowie deren Ausübung überprüfen und bewerten.<br />
Sind diese unnötig oder unverhältnismäßig, müssen sie sie abschaffen<br />
oder durch weniger restriktive Mittel ersetzen.<br />
• Mitgliedstaaten müssen diskriminierende Anforderungen und besonders<br />
beschränkende Anforderungen (z. B. in Bezug auf Staatsangehörigkeit und<br />
Wohnsitz) abschaffen.<br />
Der Vertrag von Lissabon und die<br />
neue Dienstleistungsrichtlinie<br />
EU-Arbeitnehmer haben in jedem Mitgliedstaat,<br />
zu den gleichen Bedingungen<br />
wie dessen Inländer, die Möglichkeit als<br />
abhängig Beschäftigter oder als Selbständiger<br />
zur arbeiten. Die Aufnahme<br />
einer Geschäftstätigkeit im EU-Ausland<br />
ist für potenzielle Unternehmer jedoch<br />
oft aufwändig, kostenintensiv und kompliziert.<br />
Unter anderem um diese Hemmnisse<br />
abzubauen, wurde gemäß dem<br />
Vertrag von Lissabon die neue<br />
Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/<br />
EG vom 12. Dezember 2006 über<br />
Dienstleistungen im Binnenmarkt) der<br />
Europäischen Union beschlossen. Der<br />
Europäischen Kommission nach besteht<br />
das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie<br />
darin, „Fortschritte im Hinblick auf einen<br />
echten Binnenmarkt für Dienstleistungen<br />
zu erreichen, so dass im größten<br />
Sektor der europäischen Wirtschaft sowohl<br />
die Unternehmen als auch die Verbraucher<br />
den vollen Nutzen aus seinen<br />
Grafik: Europäische Union - S. Solberg J. - Wikimedia Commons<br />
„Die Mitgliedstaaten können zudem entscheiden, dass die „einheitlichen<br />
Ansprechpartner“ nur eine koordinierende Rolle erfüllen, so dass die endgültigen<br />
Entscheidungen bei den bestehenden zuständigen Behörden verbleiben (Handbuch<br />
zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Kommission, S. 22).“<br />
Diese zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten müssen zudem<br />
Informationen austauschen und auf Anfrage Kontrollen, Inspektionen und <br />
4/09 4