SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
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und Modernisierungsprogramms<br />
„ServiceStadt <strong>Berlin</strong>“ vorläufig beendet,<br />
wenn die vorgangsinterne Kommunikation<br />
workflowbasiert in allen Bauaufsichtsbehörden<br />
produktiv genutzt wird. Mit dieser<br />
komplexen Lösung reduziert sich der<br />
bisherige Aufwand gegenüber der papierbasierten<br />
Lösung deutlich.<br />
Im Jahr 2006 ist die Neuregelung der<br />
Bauordnung für <strong>Berlin</strong> in Kraft getreten<br />
ist. Daraufhin hat die Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung gemeinsam mit den<br />
<strong>Berlin</strong>er Bezirken alle Prozesse und<br />
Abläufe einheitlich neu gestaltet. Auf<br />
dieser Grundlage wurde im Rahmen einer<br />
europaweiten Ausschreibung die<br />
Beschaffung der webbasierten Fachanwendung<br />
durchgeführt. Bis Ende <strong>2009</strong><br />
werden nun die letzten Baugenehmigungsbehörden<br />
auf die einheitliche Fachanwendung<br />
umgestiegen sein. Dann gehört<br />
die Verfahrensvielfalt in der <strong>Berlin</strong>er<br />
Bauaufsicht der Geschichte an. Fast<br />
alle Bezirke haben Altdaten in das neuen<br />
Verfahren migrieren lassen.<br />
Auf Beschluss des Projektlenkungsausschusses<br />
sollen alle Bauaufsichtsbehörden<br />
bis zum 31. Juli 2010 die elektronische<br />
Behördenbeteiligung produktiv<br />
einsetzen. Damit wird Stufe 3 etwas<br />
verspätet erreicht. Wie es mit dem<br />
Projektverlauf anschließend weitergeht,<br />
soll dann entschieden werden. Das strategische<br />
Ziel des Projekts ist es immer<br />
noch, alle bauaufsichtlichen Verfahren<br />
von der Antragstellung bis zur Bescheidübersendung<br />
rechtssicher vollelektronisch<br />
abzuwickeln. Da für das eBG<br />
jedoch keine eGovernment-Insellösungen<br />
geschaffen werden soll, bedarf<br />
es diverser verwaltungsrechtlicher<br />
Grundsatzentscheidungen, die noch<br />
ausstehen.<br />
Mit der Umsetzung der elektronischen<br />
Behördenbeteiligung kann bereits eine<br />
signifikante Reduzierung des Aufwands<br />
erwartet werden, denn umfangreiche<br />
Kopiervorgänge und lange Postwege für<br />
die erforderlichen Behördenbeteiligungen<br />
entfallen. Damit werden diese<br />
Verfahren künftig effektiver und effizienter<br />
bearbeitet.<br />
<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />
Ausschließlich webbasierte Module kommen für die Behördenbeteiligung zum<br />
Einsatz, wie die Fachanwendung eBG selbst auch. Somit entfällt jeglicher Installationsaufwand<br />
bei den verschiedensten Behörden und Dienststellen. Lediglich ein aktueller<br />
Browser mit Java und ein Textverarbeitungsprogramm sind erforderlich. Jeder<br />
kann sich denken, dass es eine nicht lösbare Aufgabe wäre, bei einer unbestimmbaren<br />
Anzahl von Arbeitsplätzen in allen Bezirken sowie in einigen Senats- und Bundesverwaltungen<br />
eine Softwarekomponente lokal installieren zu lassen.<br />
Die Schulungen für die Bezirke und den übrigen beteiligten Ämtern sind nach dem<br />
inzwischen bewährten Multiplikatorenkonzept angelaufen. Parallel läuft derzeit die<br />
Beteiligung der Personalvertretungen sowie zum Datenschutz. Die technischen<br />
Tests sind abgeschlossen.<br />
Ausschnitt Beteiligungsmodul<br />
Was kann die sogenannte „elektronische Beteiligung“?<br />
• Sämtliche eingehenden Bauvorlagen (z. B. Bauzeichnungen bis DIN A0)<br />
werden eingescannt und in einer elektronischen Akte abgelegt.<br />
• Bauaufsichtliche Prüfvermerke werden bei Bedarf digital auf dann elektronische<br />
Bauvorlagen mithilfe des Moduls AutoVUE angebracht.<br />
• Die Bauaufsicht beteiligt die erforderlichen Behörden und Dienststellen,<br />
indem aus eBG ein elektronischer Workflowprozess angestoßen wird. Alle<br />
Behörden können gleichzeitig beteiligt werden. Ein Versand kompletter<br />
Papierakten per Dienstpost entfällt vollständig.<br />
• Die Beteiligten werden per Email über neue Stellungnahmeersuchen informiert<br />
und können in die elektronische Vorgangsakte einsehen.<br />
• Je nach organisatorischer Festlegung können die zuständigen Sachbearbeiter<br />
selbstständig oder gem. Verfahrensfestlegung mit der Behördenleitung eine<br />
elektronische Stellungnahme abgeben.<br />
• Die rechtlich bindenden Fristen werden überwacht und bei Bedarf gibt es<br />
eine elektronische Erinnerung.<br />
• Wurde eine Stellungnahme abgegeben oder wurde eine Frist überschritten,<br />
wird die Bauaufsicht darüber (wieder per Email) informiert.<br />
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