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SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin

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und Modernisierungsprogramms<br />

„ServiceStadt <strong>Berlin</strong>“ vorläufig beendet,<br />

wenn die vorgangsinterne Kommunikation<br />

workflowbasiert in allen Bauaufsichtsbehörden<br />

produktiv genutzt wird. Mit dieser<br />

komplexen Lösung reduziert sich der<br />

bisherige Aufwand gegenüber der papierbasierten<br />

Lösung deutlich.<br />

Im Jahr 2006 ist die Neuregelung der<br />

Bauordnung für <strong>Berlin</strong> in Kraft getreten<br />

ist. Daraufhin hat die Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung gemeinsam mit den<br />

<strong>Berlin</strong>er Bezirken alle Prozesse und<br />

Abläufe einheitlich neu gestaltet. Auf<br />

dieser Grundlage wurde im Rahmen einer<br />

europaweiten Ausschreibung die<br />

Beschaffung der webbasierten Fachanwendung<br />

durchgeführt. Bis Ende <strong>2009</strong><br />

werden nun die letzten Baugenehmigungsbehörden<br />

auf die einheitliche Fachanwendung<br />

umgestiegen sein. Dann gehört<br />

die Verfahrensvielfalt in der <strong>Berlin</strong>er<br />

Bauaufsicht der Geschichte an. Fast<br />

alle Bezirke haben Altdaten in das neuen<br />

Verfahren migrieren lassen.<br />

Auf Beschluss des Projektlenkungsausschusses<br />

sollen alle Bauaufsichtsbehörden<br />

bis zum 31. Juli 2010 die elektronische<br />

Behördenbeteiligung produktiv<br />

einsetzen. Damit wird Stufe 3 etwas<br />

verspätet erreicht. Wie es mit dem<br />

Projektverlauf anschließend weitergeht,<br />

soll dann entschieden werden. Das strategische<br />

Ziel des Projekts ist es immer<br />

noch, alle bauaufsichtlichen Verfahren<br />

von der Antragstellung bis zur Bescheidübersendung<br />

rechtssicher vollelektronisch<br />

abzuwickeln. Da für das eBG<br />

jedoch keine eGovernment-Insellösungen<br />

geschaffen werden soll, bedarf<br />

es diverser verwaltungsrechtlicher<br />

Grundsatzentscheidungen, die noch<br />

ausstehen.<br />

Mit der Umsetzung der elektronischen<br />

Behördenbeteiligung kann bereits eine<br />

signifikante Reduzierung des Aufwands<br />

erwartet werden, denn umfangreiche<br />

Kopiervorgänge und lange Postwege für<br />

die erforderlichen Behördenbeteiligungen<br />

entfallen. Damit werden diese<br />

Verfahren künftig effektiver und effizienter<br />

bearbeitet.<br />

<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />

Ausschließlich webbasierte Module kommen für die Behördenbeteiligung zum<br />

Einsatz, wie die Fachanwendung eBG selbst auch. Somit entfällt jeglicher Installationsaufwand<br />

bei den verschiedensten Behörden und Dienststellen. Lediglich ein aktueller<br />

Browser mit Java und ein Textverarbeitungsprogramm sind erforderlich. Jeder<br />

kann sich denken, dass es eine nicht lösbare Aufgabe wäre, bei einer unbestimmbaren<br />

Anzahl von Arbeitsplätzen in allen Bezirken sowie in einigen Senats- und Bundesverwaltungen<br />

eine Softwarekomponente lokal installieren zu lassen.<br />

Die Schulungen für die Bezirke und den übrigen beteiligten Ämtern sind nach dem<br />

inzwischen bewährten Multiplikatorenkonzept angelaufen. Parallel läuft derzeit die<br />

Beteiligung der Personalvertretungen sowie zum Datenschutz. Die technischen<br />

Tests sind abgeschlossen.<br />

Ausschnitt Beteiligungsmodul<br />

Was kann die sogenannte „elektronische Beteiligung“?<br />

• Sämtliche eingehenden Bauvorlagen (z. B. Bauzeichnungen bis DIN A0)<br />

werden eingescannt und in einer elektronischen Akte abgelegt.<br />

• Bauaufsichtliche Prüfvermerke werden bei Bedarf digital auf dann elektronische<br />

Bauvorlagen mithilfe des Moduls AutoVUE angebracht.<br />

• Die Bauaufsicht beteiligt die erforderlichen Behörden und Dienststellen,<br />

indem aus eBG ein elektronischer Workflowprozess angestoßen wird. Alle<br />

Behörden können gleichzeitig beteiligt werden. Ein Versand kompletter<br />

Papierakten per Dienstpost entfällt vollständig.<br />

• Die Beteiligten werden per Email über neue Stellungnahmeersuchen informiert<br />

und können in die elektronische Vorgangsakte einsehen.<br />

• Je nach organisatorischer Festlegung können die zuständigen Sachbearbeiter<br />

selbstständig oder gem. Verfahrensfestlegung mit der Behördenleitung eine<br />

elektronische Stellungnahme abgeben.<br />

• Die rechtlich bindenden Fristen werden überwacht und bei Bedarf gibt es<br />

eine elektronische Erinnerung.<br />

• Wurde eine Stellungnahme abgegeben oder wurde eine Frist überschritten,<br />

wird die Bauaufsicht darüber (wieder per Email) informiert.<br />

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