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SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin

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Ministerrat beschließt<br />

Gesetzentwurf über Einheitliche<br />

Ansprechpartner<br />

„Verfahrenslotse“ für<br />

Dienstleister auf den<br />

Weg gebracht<br />

<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />

oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt und die<br />

hierfür erforderlichen Informationen abgerufen werden. Der Einheitliche<br />

Ansprechpartner kann daher als „Verfahrenslotse“ bezeichnet werden: Er ist zugleich<br />

Berater und Mittler gegenüber den zuständigen Behörden.<br />

Dem Dienstleistungserbringer soll es freigestellt bleiben, ob er eine Kammer oder einen<br />

Stadt- oder Landkreis als EA auswählt. Der Dienstleistungserbringer kann sich folglich<br />

weiterhin auch direkt – also ohne Einschaltung eines Einheitlichen Ansprechpartners –<br />

an die für das Verfahren jeweils zuständige Behörde wenden. Der EA steht nach dem<br />

Gesetzentwurf auch inländischen Dienstleistungserbringern zur Verfügung.<br />

Stuttgart - Nach Angaben von Baden-Württembergs<br />

Wirtschaftsminister<br />

Ernst Pfister hat das Kabinett<br />

in seiner Sitzung Ende Mai <strong>2009</strong><br />

den Entwurf eines Gesetzes über Einheitliche<br />

Ansprechpartner für das Land<br />

Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW)<br />

verabschiedet und das Wirtschaftsministerium<br />

mit der Durchführung des<br />

Anhörungsverfahrens beauftragt.<br />

„Bei den Einheitlichen Ansprechpartnern<br />

handelt es sich um eine Art<br />

Verfahrenslotsen, die Dienstleister bei<br />

der Abwicklung der Formalitäten unterstützen,<br />

die für die Aufnahme oder Ausübung<br />

einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich<br />

sind“, erläuterte Pfister in<br />

Stuttgart. Der Entwurf dient der Umsetzung<br />

der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

und sieht vor, dass in Baden-Württemberg<br />

die 30 dienstleistungsrichtlinienrelevanten<br />

Kammern sowie auf freiwilliger<br />

Basis die 35 Landkreise und neun<br />

Stadtkreise die Aufgabe des Einheitlichen<br />

Ansprechpartners wahrnehmen.<br />

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist<br />

die Entwicklung und Förderung des Binnenmarktes<br />

der Europäischen Gemeinschaft.<br />

Sie soll sicherstellen, dass sowohl<br />

die Erbringer als auch die Empfänger<br />

von Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten<br />

effektiver von den Grundfreiheiten<br />

des Niederlassungsrechts und<br />

des freien grenzüberschreitenden<br />

Dienstleistungsverkehrs profitieren können.<br />

Hierzu sollen in den Mitgliedstaaten<br />

Einheitliche Ansprechpartner als eine<br />

zentrale Anlaufstelle für Dienstleistungserbringer<br />

und -empfänger eingerichtet<br />

werden. Über den Einheitlichen<br />

Ansprechpartner können die Verfahren<br />

und Formalitäten, die für die Aufnahme<br />

http://www.service-bw.de/<br />

Mit der Übernahme der Aufgaben des EA sowohl durch die Kammern als auch durch<br />

die Stadt- und Landkreise ist ein Kompromiss gefunden worden, der die Vorteile<br />

beider Selbstverwaltungssysteme kombiniert und gewährleistet, dass überall in<br />

Baden-Württemberg mindestens ein Einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung<br />

steht. Sowohl die Angebote der Kammern im Bereich der Gründungsberatung als<br />

auch die Kompetenz der Land- und Stadtkreise auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung<br />

können so in die Aufgabenerfüllung des Einheitlichen Ansprechpartners<br />

einfließen. (PM)<br />

<br />

Rahmenkonzept zur <strong>IT</strong>-Umsetzung der<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) hat ein<br />

Rahmenkonzept zur <strong>IT</strong>-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-<br />

DLR) veröffentlicht. In einem Leitfaden der SAKD können sich sächsische<br />

Kommunen beziehungsweise deren <strong>IT</strong>-Fachleute informieren, welche Aufgaben sie<br />

zu erfüllen haben. Das <strong>IT</strong>-Rahmenkonzept kann man seit Ende September auf der<br />

SAKD-Homepage bestellen. Nähere Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

gibt es zudem unter www.sakd.de/eu_dlr.html. (EB)<br />

<br />

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