SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
SPLITTER 4-2009 - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
http://www.egovernment.sachsen.de/<br />
<strong>SPL<strong>IT</strong>TER</strong><br />
dem Landkreis Bautzen besonders unterstützt. Zur weitgehenden Entlastung der<br />
anderen sind diese Kommunen modellhaft beteiligt. Das Projekt ist in vier Handlungsfelder<br />
unterteilt, die die wesentlichen Bausteine der Umsetzung darstellen. Die<br />
zentralen Anforderungen werden bis Ende <strong>2009</strong> technisch umgesetzt.<br />
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird in Sachsen zum Anlass genommen, die hierfür<br />
erhobenen Verfahren als auch die technische Umsetzung im Sinne der Verwaltungsvereinfachung<br />
ab 2010 noch weiter zu verbessern. (EB)<br />
<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Einheitlicher<br />
Ansprechpartner bringt Erleichterung für<br />
Unternehmen<br />
Schwerin - Das Kabinett von Mecklenburg-Vorpommern hat Anfang September<br />
<strong>2009</strong> einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Dienstleistungserbringern<br />
das Leben erleichtern soll. Hintergrund ist die Europäische<br />
Dienstleistungsrichtlinie, die in Landesrecht umgesetzt werden muss. Wer in Deutschland<br />
ein Unternehmen gründen oder eine neue Dienstleistung anbieten möchte, ist<br />
vorher mit verschiedensten Genehmigungsverfahren konfrontiert. „Hier setzt die<br />
EG-Dienstleistungsrichtlinie an. Die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen<br />
und die Niederlassung innerhalb der EU müssen erleichtert werden. Die<br />
Richtlinie soll den europäischen Markt für Dienstleistungen als wirtschaftlichen<br />
Wachstumsmotor voranbringen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und<br />
Tourismus, Jürgen Seidel, auf der Landespressekonferenz in Schwerin.<br />
„Der einheitliche Ansprechpartner soll sowohl Unternehmer aus dem EU-Ausland<br />
als auch hiesigen Unternehmen zur Verfügung stehen“, erklärte Seidel. Für diese<br />
Aufgabe stehen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern<br />
des Landes bereit. „Die Wirtschaftskammern<br />
bieten sich als wirtschaftsnahe<br />
und in der Beratung von gründungs- und<br />
niederlassungswilligen Firmen erfahrene<br />
Partner für diese Aufgabe an“, so Seidel.<br />
Im Zuge der Einrichtung des „Einheitlichen<br />
Ansprechpartners“ wird auch die<br />
elektronische Vernetzung mit allen zuständigen<br />
Stellen im Land vorangetrieben,<br />
so dass in naher Zukunft die Unternehmen<br />
auch eine Vielzahl von erforderlichen<br />
Genehmigungen vom Computer<br />
aus beantragen können. An entsprechenden<br />
Verfahren arbeitet das Innenministerium<br />
des Landes gemeinsam<br />
mit der Datenverarbeitungszentrum<br />
GmbH, den Wirtschaftskammern sowie<br />
dem Wirtschaftsministerium intensiv<br />
zusammen. „Mit den Vorgaben der<br />
Dienstleistungsrichtlinie und den Regelungen<br />
des Landes kommen wir mit der<br />
elektronischen Verwaltung im Verhältnis<br />
Bürger - Verwaltung weiter voran“,<br />
sagte Minister Seidel. Vor allem bereits<br />
bestehende Lösungen werden genutzt.<br />
Dabei leistet beispielsweise das vorhandene<br />
Dienstleistungsportal des Landes<br />
gute Dienste.<br />
Die Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners<br />
ist kostendeckend gebührenpflichtig.<br />
Die Wirtschaftskammern<br />
werden dazu Gebührenregelungen<br />
treffen, die kostendeckend<br />
und verhältnismäßig sind. „Mit dem<br />
Mittel der Aufsicht werden wir sicherstellen,<br />
dass die Gebühr im Verhältnis<br />
zu den ersparten Behördengängen verhältnismäßig<br />
ist“, meinte Seidel.<br />
Die Entscheidung zur Verortung des<br />
einheitlichen Ansprechpartners und das<br />
Beseitigen von erkannten Diskriminierungen<br />
im Sinne der Niederlassungsfreiheit<br />
wurden von der Landesregierung<br />
in ein Gesetz gefasst, das vom<br />
Kabinett gebilligt wurde und dem Landtag<br />
zugeleitet wird. Das Gesetz enthält<br />
Regelungen zur Zuständigkeit, zur Zusammenarbeit<br />
der einheitlichen Ansprechpartner,<br />
zu Gebühren und zur<br />
Aufsicht. Der Start des „Einheitlichen<br />
Ansprechpartners“ wird zu Beginn des<br />
Jahres 2010 erfolgen. (PM) <br />
4/09 11