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offizieller Auswertebericht: Ionen in Abwasser - Institut für ...

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24. LÜRV – <strong>Ionen</strong> <strong>in</strong> <strong>Abwasser</strong> Seite 13<br />

Niedersachsen:<br />

Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen s<strong>in</strong>d verpflichtet an diesem R<strong>in</strong>gversuch teilzunehmen,<br />

sofern sie für die <strong>in</strong> diesem R<strong>in</strong>gversuch geprüften Parameter anerkannt s<strong>in</strong>d. Das Bestehen des<br />

R<strong>in</strong>gversuchs ist für Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren bef<strong>in</strong>den, noch ke<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende<br />

Voraussetzung für die Erlangung der Anerkennung.<br />

Es s<strong>in</strong>d die Verfahren der <strong>Abwasser</strong>verordnung vom 17.06.2004 anzuwenden.<br />

Die Bestimmung mittels gleichwertiger Verfahren gemäß LAWA AQS-Merkblatt A-11 „Verzeichnis<br />

gleichwertiger Analysenverfahren zur <strong>Abwasser</strong>verordnung“ (Stand April 2008) ist zulässig. Staatlich<br />

anerkannte Untersuchungsstellen müssen hierbei das Verfahren anwenden, für das die Anerkennung<br />

erteilt wurde.<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Untersuchungsstellen mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Zulassung nach § 25 LAbfG sowie nach<br />

§ 17 LBodSchG (Untersuchungsbereich 4) werden verpflichtet, an diesem R<strong>in</strong>gversuch teilzunehmen.<br />

Die Verpflichtung besteht nur für Parameter, für die sie zugelassen s<strong>in</strong>d. Hierbei s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Zulassungsbescheiden angegebenen Analysenverfahren anzuwenden. Darüber h<strong>in</strong>aus dient<br />

dieser R<strong>in</strong>gversuch zur Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Untersuchungsstellen für die Selbstüberwachung<br />

von <strong>Abwasser</strong>e<strong>in</strong>leitungen nach §§ 60, 60a LWG.<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz:<br />

Laut Landeswassergesetz Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz –(LWG RhPf / Januar 2004) benötigt der Beauftragte nach<br />

§57 „Eigenüberwachung“ ke<strong>in</strong>e besondere Zulassung. Die Eignungsprüfung ist e<strong>in</strong>e zivilrechtliche<br />

Angelegenheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Daher bietet sich an , dass die Laboratorien<br />

sich notifizieren / akkreditieren lassen, um beim Vertragsabschluß diese Unterlagen vorzuweisen.<br />

E<strong>in</strong>e Notifizierung ist <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz nicht vorgesehen.<br />

Saarland:<br />

Dieser R<strong>in</strong>gversuch gilt als Nachweis der externen analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien,<br />

die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen s<strong>in</strong>d. Für Laboratorien<br />

mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme<br />

am R<strong>in</strong>gversuch. Die Teilnahme wird nur berücksichtigt, wenn der gesamte Parameterumfang analysiert<br />

wird bzw. alle mit dem Zulassungsbescheid übere<strong>in</strong>stimmenden Parameter analysiert werden<br />

Sachsen<br />

Von Prüflaboren, die Auftragsanalytik im zu bewertenden Parameterspektrum für behördliche Stellen<br />

durchführen bzw. sich dafür bewerben, wird erwartet, dass diese erfolgreich an diesem R<strong>in</strong>gversuch<br />

teilnehmen.<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Die Teilnahme am R<strong>in</strong>gversuch bewirkt ke<strong>in</strong>erlei Zulassung oder Auftrag für Wasseruntersuchungen<br />

zur behördlichen Überwachung <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt.<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Untersuchungsstellen (Laboratorien) mit e<strong>in</strong>er Zulassung nach der Landesverordnung über die Zulassung<br />

von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO), deren Zulassung den entsprechenden Teilbereich<br />

bzw. die entsprechenden Parameter umfasst - s<strong>in</strong>d verpflichtet, sich an diesem R<strong>in</strong>gversuch zu beteiligen.<br />

Die Ergebnisse des Länderübergreifenden R<strong>in</strong>gversuchs werden als wiederkehrende AQS-<br />

Maßnahme für die Zulassung nach ZWVO verwendet.<br />

Untersuchungsstellen die e<strong>in</strong>e entsprechende Zulassung beantragt haben oder beantragen wollen,<br />

wird die Teilnahme empfohlen.<br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

Die erfolgreiche Teilnahme am 23. Länderübergreifenden R<strong>in</strong>gversuch ist Voraussetzung für die Zulassungen<br />

nach Thür<strong>in</strong>ger <strong>Abwasser</strong>eigenkontrollverordnung – ThürAbwEKVO vom 23.August 2004<br />

und Thür<strong>in</strong>ger Deponieeigenkontrollverordnung – ThürDepEKVO vom 08. August 1994.<br />

Zur erfolgreichen Teilnahme an diesem R<strong>in</strong>gversuch s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> alle Laboratorien verpflichtet, die<br />

Auftragsanalytik im zu bewertenden Parameterspektrum für die Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt<br />

und Geologie durchführen bzw. sich dafür bewerben.<br />

Für Sie galten die länderspezifischen Regelungen des Bundeslandes, <strong>in</strong> dem Ihr Labor e<strong>in</strong>e<br />

Anerkennung (Zulassung) hat.

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