offizieller Auswertebericht: Ionen in Abwasser - Institut für ...
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24. LÜRV – <strong>Ionen</strong> <strong>in</strong> <strong>Abwasser</strong> Seite 12<br />
14. Länderspezifische Regelungen<br />
Baden-Württemberg<br />
Laboratorien, die nach der "Verordnung des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und Verkehr über sachverständige<br />
Stellen <strong>in</strong> der Wasserwirtschaft" vom 2. Mai 2001 anerkannt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d zur Teilnahme an diesem<br />
R<strong>in</strong>gversuch entsprechend ihrem Anerkennungsumfang verpflichtet. Es s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Anlage zum<br />
Bescheid genannten Analyseverfahren zu verwenden.<br />
Bayern<br />
Die Ergebnisse des Länderübergreifenden R<strong>in</strong>gversuchs werden als wiederkehrende AQS - Maßnahme<br />
für die Zulassung nach EÜV und der VSU Boden und Altlasten – Untersuchungsbereich 4 c-<br />
anerkannt.<br />
Berl<strong>in</strong><br />
Dieser R<strong>in</strong>gversuch gilt als Nachweis der Eignung für Akkreditierungen/Zulassungen nach der Berl<strong>in</strong>er<br />
IndV und für Oberflächen- und Grundwasseruntersuchungen.<br />
Brandenburg:<br />
Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e Zulassung nach der Untersuchungsstellen-Zulassungsverordnung<br />
(UstZulV) vom 17.12.1997 zur Untersuchung von <strong>Abwasser</strong> gemäß § 73 Abs. 1 des Brandenburgischen<br />
Wassergesetzes (BbgWG), zur Untersuchung von Indirekte<strong>in</strong>leitungen gemäß § 74 Satz 1<br />
BbgWG oder Untersuchungen gemäß § 110 BbgWG besitzen, s<strong>in</strong>d zur Teilnahme an diesem R<strong>in</strong>gversuch<br />
entsprechend ihres Zulassungsumfanges verpflichtet. Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e solche<br />
Zulassung beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen.<br />
Bremen<br />
- ke<strong>in</strong>e -<br />
Hamburg:<br />
Die Laboratorien, die mit der FHH den Rahmenvertrag abgeschlossen haben und Untersuchungen<br />
dieser Parameter anbieten, werden entsprechend § 9 (1) aufgefordert, an diesem R<strong>in</strong>gversuch teilzunehmen.<br />
Gemäß der "Verordnung über Anforderungen an Wasser- und <strong>Abwasser</strong>untersuchungs-stellen und<br />
deren Zulassung" vom 14.08.2001 werden alle Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e Zulassung für den Teilbereich<br />
6 besitzen oder anstreben, aufgefordert, an diesem R<strong>in</strong>gversuch teilzunehmen. Es s<strong>in</strong>d die im<br />
"Merkblatt zur Zulassung von Messstellen im Wasser- und <strong>Abwasser</strong>bereich im Bundesland Hamburg"<br />
angegebenen Analyseverfahren anzuwenden.<br />
Hessen<br />
Dieser R<strong>in</strong>gversuch gilt als Nachweis der Eignung für Laboratorien, die nach § 5 EKVO (i.d. Fassung<br />
vom 21.01.2000) und § 9 EKVO (i.d. Fassung vom 21.01.2000) <strong>in</strong> Hessen zugelassen s<strong>in</strong>d. Im Rahmen<br />
des EKVO-Anerkennungsverfahrens <strong>in</strong> Hessen haben Sie sich verpflichtet: "Regelmäßig an den<br />
von der HLUG veranlassten R<strong>in</strong>gversuchen bzw. Vergleichsmessungen zwischen den Untersuchungsstellen<br />
teilzunehmen". E<strong>in</strong>e Teilnahmepflicht besteht bei diesem R<strong>in</strong>gversuch für alle Parameter,<br />
für die Sie anerkannt s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong>e freiwillige Teilnahme mit nicht anerkannten<br />
Parametern möglich. Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren gem. EKVO bef<strong>in</strong>den, wird die<br />
Teilnahme an diesem R<strong>in</strong>gversuch dr<strong>in</strong>gend nahe gelegt. Nach EKVO staatlich anerkannte Laboratorien<br />
müssen die Analysenverfahren, für die sie zugelassen s<strong>in</strong>d anwenden. Abweichende Verfahren<br />
können nicht anerkannt werden.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Untersuchungsstellen, die mit der behördlichen Überwachung von <strong>Abwasser</strong>e<strong>in</strong>leitungen beauftragt<br />
s<strong>in</strong>d, sollen, sofern sie hierfür Parameter dieses R<strong>in</strong>gversuches bestimmen, an dem Länderübergreifenden<br />
R<strong>in</strong>gversuch teilnehmen. Den übrigen Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e Zulassung aufgrund der<br />
Verordnung über die Anerkennung als sachverständige Stelle für <strong>Abwasser</strong>untersuchungen (AsSA-<br />
VO) vom 14. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 667) besitzen oder beantragen wollen, wird die Teilnahme<br />
empfohlen. Der erfolgreiche Abschluss wird als Nachweis der externen Qualitätssicherung<br />
gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung anerkannt.