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offizieller Auswertebericht: Ionen in Abwasser - Institut für ...

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24. LÜRV – <strong>Ionen</strong> <strong>in</strong> <strong>Abwasser</strong> Seite 12<br />

14. Länderspezifische Regelungen<br />

Baden-Württemberg<br />

Laboratorien, die nach der "Verordnung des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und Verkehr über sachverständige<br />

Stellen <strong>in</strong> der Wasserwirtschaft" vom 2. Mai 2001 anerkannt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d zur Teilnahme an diesem<br />

R<strong>in</strong>gversuch entsprechend ihrem Anerkennungsumfang verpflichtet. Es s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Anlage zum<br />

Bescheid genannten Analyseverfahren zu verwenden.<br />

Bayern<br />

Die Ergebnisse des Länderübergreifenden R<strong>in</strong>gversuchs werden als wiederkehrende AQS - Maßnahme<br />

für die Zulassung nach EÜV und der VSU Boden und Altlasten – Untersuchungsbereich 4 c-<br />

anerkannt.<br />

Berl<strong>in</strong><br />

Dieser R<strong>in</strong>gversuch gilt als Nachweis der Eignung für Akkreditierungen/Zulassungen nach der Berl<strong>in</strong>er<br />

IndV und für Oberflächen- und Grundwasseruntersuchungen.<br />

Brandenburg:<br />

Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e Zulassung nach der Untersuchungsstellen-Zulassungsverordnung<br />

(UstZulV) vom 17.12.1997 zur Untersuchung von <strong>Abwasser</strong> gemäß § 73 Abs. 1 des Brandenburgischen<br />

Wassergesetzes (BbgWG), zur Untersuchung von Indirekte<strong>in</strong>leitungen gemäß § 74 Satz 1<br />

BbgWG oder Untersuchungen gemäß § 110 BbgWG besitzen, s<strong>in</strong>d zur Teilnahme an diesem R<strong>in</strong>gversuch<br />

entsprechend ihres Zulassungsumfanges verpflichtet. Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e solche<br />

Zulassung beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen.<br />

Bremen<br />

- ke<strong>in</strong>e -<br />

Hamburg:<br />

Die Laboratorien, die mit der FHH den Rahmenvertrag abgeschlossen haben und Untersuchungen<br />

dieser Parameter anbieten, werden entsprechend § 9 (1) aufgefordert, an diesem R<strong>in</strong>gversuch teilzunehmen.<br />

Gemäß der "Verordnung über Anforderungen an Wasser- und <strong>Abwasser</strong>untersuchungs-stellen und<br />

deren Zulassung" vom 14.08.2001 werden alle Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e Zulassung für den Teilbereich<br />

6 besitzen oder anstreben, aufgefordert, an diesem R<strong>in</strong>gversuch teilzunehmen. Es s<strong>in</strong>d die im<br />

"Merkblatt zur Zulassung von Messstellen im Wasser- und <strong>Abwasser</strong>bereich im Bundesland Hamburg"<br />

angegebenen Analyseverfahren anzuwenden.<br />

Hessen<br />

Dieser R<strong>in</strong>gversuch gilt als Nachweis der Eignung für Laboratorien, die nach § 5 EKVO (i.d. Fassung<br />

vom 21.01.2000) und § 9 EKVO (i.d. Fassung vom 21.01.2000) <strong>in</strong> Hessen zugelassen s<strong>in</strong>d. Im Rahmen<br />

des EKVO-Anerkennungsverfahrens <strong>in</strong> Hessen haben Sie sich verpflichtet: "Regelmäßig an den<br />

von der HLUG veranlassten R<strong>in</strong>gversuchen bzw. Vergleichsmessungen zwischen den Untersuchungsstellen<br />

teilzunehmen". E<strong>in</strong>e Teilnahmepflicht besteht bei diesem R<strong>in</strong>gversuch für alle Parameter,<br />

für die Sie anerkannt s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong>e freiwillige Teilnahme mit nicht anerkannten<br />

Parametern möglich. Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren gem. EKVO bef<strong>in</strong>den, wird die<br />

Teilnahme an diesem R<strong>in</strong>gversuch dr<strong>in</strong>gend nahe gelegt. Nach EKVO staatlich anerkannte Laboratorien<br />

müssen die Analysenverfahren, für die sie zugelassen s<strong>in</strong>d anwenden. Abweichende Verfahren<br />

können nicht anerkannt werden.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Untersuchungsstellen, die mit der behördlichen Überwachung von <strong>Abwasser</strong>e<strong>in</strong>leitungen beauftragt<br />

s<strong>in</strong>d, sollen, sofern sie hierfür Parameter dieses R<strong>in</strong>gversuches bestimmen, an dem Länderübergreifenden<br />

R<strong>in</strong>gversuch teilnehmen. Den übrigen Untersuchungsstellen, die e<strong>in</strong>e Zulassung aufgrund der<br />

Verordnung über die Anerkennung als sachverständige Stelle für <strong>Abwasser</strong>untersuchungen (AsSA-<br />

VO) vom 14. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 667) besitzen oder beantragen wollen, wird die Teilnahme<br />

empfohlen. Der erfolgreiche Abschluss wird als Nachweis der externen Qualitätssicherung<br />

gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung anerkannt.

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