Tumeltsham E 1.pub - ISG
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Ausführung von Sonderwünschen<br />
Änderungen und Ergänzungen der Elektroinstallationen und der sanitären Einrichtungen<br />
sowie Änderungen der Fußbodenbeläge und Verfliesungen nach Farbe und Qualität sind<br />
möglich. Allfällige Mehrkosten für derartige Sonderwünsche sind vom Wohnungswerber<br />
dem einzelnen Professionisten direkt zu bezahlen. Vor Auftragserteilung ist die Einholung<br />
eines Offertes zweckmäßig.<br />
Sollten durch Änderungen Minderleistungen (z. B. bei Malerarbeiten durch zusätzliche<br />
Verfliesung) bei einzelnen Professionisten entstehen, kann dafür von der <strong>ISG</strong> keinerlei<br />
Gutschrift gefordert werden.<br />
Die Ausführung von Sonderwünschen ist nur mit den von der <strong>ISG</strong> beauftragten Professionisten<br />
möglich.<br />
Wird eine Wohnung während der Bauzeit zurückgegeben (maximal bis zur Rohbaufertigstellung)<br />
und wurden Sonderwünsche bereits ganz oder teilweise ausgeführt, sind<br />
die angefallenen Kosten den Professionisten zu bezahlen. Ist der Wohnungsnachfolger<br />
mit den bereits ausgeführten Sonderwünschen nicht einverstanden, hat der Vorgänger<br />
die Kosten der Abänderung auf die ursprünglich geplante Standardausführung zu übernehmen.<br />
Haftungsansprüche für allenfalls in Auftrag gegebene Sonderwünsche bzw. Mehrleistungen<br />
können der <strong>ISG</strong> gegenüber nicht geltend gemacht werden. Behebungen von<br />
Mängeln bei Sonderausstattungen sind daher vom Wohnungswerber direkt mit den<br />
ausführenden Firmen zu vereinbaren.