Umweltverträglichkeitsprüfung UVP
03_UVP_Teil_I.pdf
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<strong>UVP</strong>-pflichtige Anlagen<br />
Welche Anlagen unterliegen der <strong>UVP</strong>-Pflicht?<br />
Art. 1 Verordnung über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>V)<br />
Der <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> nach Artikel 10a des USG (Prüfung) unterstellt sind<br />
Anlagen, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind.<br />
Der Anhang der <strong>UVP</strong>V regelt:<br />
Die <strong>UVP</strong>V regelt:<br />
- <strong>UVP</strong>-pflichtige Anlagen<br />
- massgebliches Verfahren<br />
- Stufigkeit der Verfahren<br />
- Zuständigkeiten<br />
- <strong>UVP</strong>-Pflicht bei Modifizierungen an bestehenden Anlagen und Neubauten<br />
- Verfahrensgrundsätze<br />
- Anforderungen an den Inhalt eines UVB<br />
- Aufgaben der zuständigen Behörden<br />
- Koordination mit anderen Bewilligungen und mit Subventionsentscheiden<br />
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