Jahrgang 2013 | Freitag, den 15. Februar 2013 | Nr. 7 - Iphofen
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Iphöfer Nachrichten<br />
<strong>Nr</strong>. 7/13<br />
7<br />
Nutzung von öffentlichem Grund durch Wärmeschutzmaßnahmen am<br />
Anwesen Obere Gasse 11, Fl.<strong>Nr</strong>. 238, Melber Leonhard, Gemarkung <strong>Iphofen</strong><br />
Mit dem Aufbringen eines ca. 10 cm starken Vollwärmeschutzes am<br />
Anwesen Obere Gasse 11, Fl.<strong>Nr</strong>. 238, Gemarkung <strong>Iphofen</strong> durch<br />
Herrn Leonhard Melber besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />
Der Vollwärmeschutz ragt entlang der Oberen Gasse in <strong>den</strong> öffentlichen<br />
Straßenraum. Mit dieser Grenzüberschreitung besteht aus ökologischen<br />
Grün<strong>den</strong> und zur Energieeinsparung Einverständnis. Die<br />
Grenze bleibt bestehen. Eine Veräußerung der Grundstücksfläche wird<br />
nicht vorgenommen.<br />
Die Überschreitung wird als geringfügige Nutzung jederzeit widerruflich<br />
anerkannt. Eine Sondernutzungsgebühr wird daher nicht festgesetzt.<br />
Der Erhalt des Haupthauses und die dadurch ausgelöste Fassa<strong>den</strong>gestaltung<br />
rechtfertigen diese Einzelfallentscheidung.<br />
Bauantrag für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage auf der Dach-Nordseite,<br />
Fl.<strong>Nr</strong>. 1414, Schwanbergweg 7, Michael Groll, Gemarkung <strong>Iphofen</strong><br />
Groll Michael, Schwanbergweg 7, 97346 <strong>Iphofen</strong><br />
Photovoltaikanlage, Dach-Nordseite (aufgeständert), Fl.<strong>Nr</strong>. 1414,<br />
Gemarkung <strong>Iphofen</strong>.<br />
Das Vorhaben entspricht <strong>den</strong> Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„An der Rödelsee Straße Ost“.<br />
Es widerspricht jedoch dem Grundsatzbeschluss des Bau- und<br />
Umweltausschusses vom 19.03.2012, lfd. <strong>Nr</strong>. 64.1 in mehreren<br />
Punkten:<br />
- keine städtebauliche Verunstaltung<br />
- Anlagen nur auf Nebengebäu<strong>den</strong> oder untergeordneten Gebäu<strong>den</strong>,<br />
Errichtung auf dem Hauptdach nur in Ausnahmefällen möglich<br />
und mit Einzelfallentscheidung durch <strong>den</strong> Bau- und Umweltausschuss<br />
- Eine Aufständerung der Anlagen ist nicht zugelassen.<br />
Gegen das Vorhaben liegen nachbarrechtliche Einwände vor. Das weitere<br />
Vorgehen ist mit dem Landratsamt Kitzingen abzustimmen.<br />
Da das Vorhaben verunstaltend und zudem mit <strong>den</strong> nachbarrechtlichen<br />
Belangen nicht vereinbar ist, besteht kein Einverständnis.<br />
Eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) im Hinblick<br />
auf <strong>den</strong> Änderungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses<br />
vom 19.03.2012, lfd. <strong>Nr</strong>. 64.1 zum Bebauungsplan „An der Rödelseer<br />
Straße Ost“ wird erlassen.<br />
Aufbringen einer Solar- und einer Photovoltaikanlage auf dem Süddach<br />
des Wohnhauses, Fl.<strong>Nr</strong>. 99, Hellmitzheimer Str. 10, Stütz Mathias, Gemarkung<br />
Dornheim<br />
Der Bauherr hat am 31.10.2012 telefonisch mitgeteilt, dass die Photovoltaikanlage<br />
auf dem Wohnhaus nicht realisiert wird. Es wird lediglich<br />
die Solaranlage umgesetzt. Dieser wurde bereits in der Sitzung<br />
des Bau- und Umweltausschusses zugestimmt.<br />
Es sind somit keine weiteren Entscheidungen mehr erforderlich.<br />
Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Aufbringung einer Photovoltaikanlage<br />
auf dem Anwesen Pfaffensteig 24, Fl.<strong>Nr</strong>. 750/25, Stefan Lenzer<br />
und Silke Amtmann-Lenzer, Gemarkung <strong>Iphofen</strong><br />
- Stadtrat Dieter Lenzer war wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49<br />
GO) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. -<br />
Bei nachstehend aufgeführtem Bauvorhaben wird eine isolierte Befreiung<br />
von <strong>den</strong> Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hündlein“ unter<br />
Buchst. B <strong>Nr</strong>. 6 hinsichtlich der Größe der Photovoltaikanlage erteilt.<br />
Silke Amtmann-Lenzer und Stefan Lenzer, Pfaffensteig 24,<br />
97346 <strong>Iphofen</strong><br />
Photovoltaikanlage auf der Garage, Fl.<strong>Nr</strong>. 750/25, Gemarkung <strong>Iphofen</strong>.<br />
Die Befreiung ist vertretbar, da das Vorhaben dem Eigenbedarf der<br />
Stromversorgung dient. Zudem ist die Anlage auf dem Nebengebäude<br />
städtebaulich verträglich, da die Modulfläche einheitlich flächig auf<br />
der Dachfläche vorgesehen ist und nicht durch Gauben, Fenster oder<br />
einen Kamin unterbrochen wird.<br />
Die Module müssen jedoch eine matte, tiefdunkle Oberfläche haben<br />
und ohne sichtbare metallic-glänzende Einfassungen sein.<br />
Die Unterkonstruktion darf nicht sichtbar sein und ist ansonsten dunkel<br />
auszuführen bzw. zu streichen.<br />
Vollzug der Gestaltungssatzung für die Stadtteile;<br />
Antrag auf Befreiung hinsichtlich des Einbaus einer Haustüre<br />
in Kunststoff, Robert Ketcham, Fl.<strong>Nr</strong>. 88, Am Lehmen 6,<br />
Gemarkung Possenheim<br />
Der im Rahmen einer Beratung durch die SBS-Planungsgemeinschaft<br />
am 30.10.2012 vorgebrachte Antrag von Herrn Ketcham zum Einbau<br />
einer Haustüre aus Kunststoff im Anwesen Am Lehmen 6, Fl.<strong>Nr</strong>. 88,<br />
Gemarkung Possenheim wird zur Kenntnis genommen.<br />
Nach Punkt 4.3 (7) der Gestaltungssatzung für die Stadtteile sind<br />
Türen in massiver Holzbauweise auszuführen. Andere Materialien sind<br />
in begründeten Fällen abweichend zugelassen.<br />
Der Bauherr möchte wegen der vorhan<strong>den</strong>en Kunststofffenster auch<br />
die Türe in Kunststoff (in Holzoptik) ausführen.<br />
Mit dem Antrag besteht Einverständnis, da die Gestaltung akzeptabel<br />
ist. Das Vorhaben liegt zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„Am Lehmen“, der kein Material für die Fenster oder Türen vorschreibt.<br />
Die Haustüre kann somit als Abweichung von Punkt 4.3 (7)<br />
der<br />
Gestaltungssatzung für die Stadtteile in Kunststoff ausgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Eine Förderung nach dem Kommunalen Förderprogramm wird aus<br />
Gleichbehandlungsgrün<strong>den</strong> nicht gewährt.<br />
Erweiterung des Altenbetreuungszentrums <strong>Iphofen</strong>;<br />
- Auftragsvergabe Fliesen- und Natursteinarbeiten<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Pittner, 97633 Leinach erhält <strong>den</strong> Auftrag für<br />
die Fliesen- und Natursteinarbeiten gemäß Angebot vom 22.10.2012.<br />
Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 65.246,43 EUR einschl.<br />
12 % Nachlass.<br />
- Auftragsvergabe Bo<strong>den</strong>belagsarbeiten<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Rüttger, 97346 <strong>Iphofen</strong> erhält <strong>den</strong> Auftrag<br />
für die Bo<strong>den</strong>belagsarbeiten gemäß Angebot vom <strong>15.</strong>10.2012. Die<br />
geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 26.551,66 EUR.<br />
- Auftragsvergabe Parkettarbeiten<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Versbach, 97084 Würzburg erhält <strong>den</strong> Auftrag<br />
für die Parkettarbeiten gemäß Angebot vom <strong>15.</strong>10.2012. Die<br />
geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 30.919,29 EUR.<br />
- Auftragsvergabe Malerarbeiten<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Weipert GmbH, 97488 Stadtlauringen erhält<br />
<strong>den</strong> Auftrag für die Malerarbeiten gemäß Angebot vom <strong>15.</strong>10.2012.<br />
Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 35.626,12 EUR einschl.<br />
5 % Nachlass.<br />
- Auftragsvergabe Blitzschutzarbeiten<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Hentschel, 90556 Cadolzburg erhält <strong>den</strong><br />
Auftrag für die Blitzschutzarbeiten gemäß Angebot vom 14.09.2012.<br />
Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 4.111,62 EUR einschl.<br />
5 % Nachlass.<br />
- Auftragsvergabe Außenanlagen<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Rank, 97318 Kitzingen erhält <strong>den</strong> Auftrag<br />
für die Außenanlagen gemäß Angebot vom 30.10.2012. Die geprüfte<br />
Brutto-Angebotssumme beträgt 57.934,72 EUR.<br />
Errichtung eines Carports für <strong>den</strong> Neubau von Mieträumen zur medizinischen<br />
und therapeutischen Nutzung;<br />
- Auftragsvergabe Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten sowie<br />
Dachbegrünung<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Bayer, Markt Einersheim erhält <strong>den</strong> Auftrag<br />
für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten sowie Dachbegrünung<br />
gemäß Angebot vom 29.10.2012. Die geprüfte Brutto-Angebotssumme<br />
beträgt 10.084,71 EUR.<br />
- Auftragsvergabe Spenglerarbeiten<br />
Die wirtschaftlichste Fa. Hillenbrand, Oberschwarzach erhält <strong>den</strong> Auftrag<br />
für die Spenglerarbeiten gemäß Angebot vom 18.11.2012. Die<br />
geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 1.262,59 EUR.