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LGIPA SLPA LGIPA SLPA LGIPA SLPA LGIPA SLPA LGIPA LGIPA SLPA LGIPA<br />

Einschreibung zu Ausbildungsgängen der<br />

Luxemburger Gesellschaft für Individualpsychologie<br />

nach Alfred Adler.<br />

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an allen Veranstaltungen der LGIPA.<br />

Gewünschter Ausbildungsgang<br />

Grundkurs Psychologie<br />

Psychologische Beraterin<br />

Psychotherapeutin<br />

Psychagogin<br />

Moderatorin für Gesundheitsförderung<br />

Persönliche Angaben:<br />

Name: ____________________________________ Vorname: ____________________________<br />

Anschrift________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

Telefon: ...................................... Fax: ............................... Email:...................................@.................<br />

Geburtsdatum: ............................ Geburtsort: ....................................... Land: ..................................<br />

Die Ausbildung ist Mitgliedern der LGIPA a.s.b.l. vorbehalten. Die Ausbildungskandidaten<br />

haben diesem Ausbildungsantrag obligatorisch folgende Unterlagen beizufügen:<br />

ein rezentes Passbild<br />

Kopien der Diplome und Zeugnisse<br />

einen Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate,<br />

ein Gesundheitszeugnis resp. eine ärztliche Attestierung der Erwerbsfähigkeit und<br />

einen Nachweis, dass der Kandidat selbst oder ein Bürge die Kosten der Ausbildung trägt.<br />

Die Unterlagen verbleiben bis zum Ende der angestrebten Ausbildung bei der Ausbildungskommission<br />

und werden vertraulich behandelt.<br />

N.B. Über die Zulassung zu den Berater- und Therapeuten-Studiengängen entscheidet die Ausbildungskommission.<br />

Erst nach Aushändigung einer ordentlichen Zulassung durch die Ausbildungskommission können<br />

Studienleistungen anerkannt werden oder darf mit den Prüfungsleistungen begonnen werden. Zur Prüfung<br />

zugelassen werden nur Kandidaten mit einer ordentlichen Zulassung. Kandidaten mit einer vorläufigen<br />

Zulassung müssen zuvor im Einvernehmen mit einem Lehranalytiker ihres Vertrauens einen (erneuten) Antrag<br />

auf ordentliche Zulassung stellen. Die Ausbildungskommission hat das Recht, Kandidaten persönlich<br />

vorsprechen zu lassen oder Gutachten über die persönliche Eignung von Kandidaten durch Lehranalytiker<br />

anzufordern. Beschwerden sind an die Ethik- und Schlichtungskommission der LGIPA zu richten.<br />

LGIPA (A.S.B.L.) Adresse Postale: 5, Beim Schlass, L – 8058 Bertrange Bank: CCPL IBAN LU52 1111 0365 8011 000<br />

Mitgliedsbeitrag : 25 €, www.ipg.lu Kontakt : ipg@pt.lu Fax : 00352 26 11 95 22.


LGIPA SLPA LGIPA SLPA LGIPA SLPA LGIPA SLPA LGIPA LGIPA SLPA LGIPA<br />

Memo für die Ausbildungskandidatin /<br />

.... den Ausbildungskandidaten.<br />

Die Ausbildung ist Mitgliedern der LGIPA a.s.b.l. vorbehalten. Die Ausbildungskandidaten<br />

haben diesem Ausbildungsantrag obligatorisch folgende Unterlagen beizufügen:<br />

ein rezentes Passbild<br />

Kopien der Diplome und Zeugnisse<br />

einen Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate,<br />

ein Gesundheitszeugnis resp. eine ärztliche Attestierung der Erwerbsfähigkeit<br />

und<br />

ein Nachweis, dass der Kandidat selbst oder ein Bürge die Kosten der Ausbildung<br />

trägt.<br />

Die Unterlagen verbleiben bis zum Ende der angestrebten Ausbildung bei der Ausbildungskommission<br />

und werden vertraulich behandelt.<br />

N.B. Über die Zulassung zu den Berater- und Therapeuten-Studiengängen entscheidet<br />

die Ausbildungskommission. Erst nach Aushändigung einer ordentlichen Zulassung durch<br />

die Ausbildungskommission können Studienleistungen anerkannt werden oder darf mit<br />

den Prüfungsleistungen begonnen werden. Zur Prüfung zugelassen werden nur Kandidaten<br />

mit einer ordentlichen Zulassung. Kandidaten mit einer vorläufigen Zulassung müssen<br />

zuvor im Einvernehmen mit einem Lehranalytiker ihres Vertrauens einen (erneuten) Antrag<br />

auf ordentliche Zulassung stellen. Die Ausbildungskommission hat das Recht, Kandidaten<br />

persönlich vorsprechen zu lassen oder Gutachten über die persönliche Eignung von<br />

Kandidaten durch Lehranalytiker anzufordern. Beschwerden sind an die Ethik- und<br />

Schlichtungskommission der LGIPA zu richten.<br />

LGIPA (A.S.B.L.) Adresse Postale: 5, Beim Schlass, L – 8058 Bertrange Bank: CCPL IBAN LU52 1111 0365 8011 000<br />

Mitgliedsbeitrag : 25 €, www.ipg.lu Kontakt : ipg@pt.lu Fax : 00352 26 11 95 22.

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