Lehramt - Institut für Physikalische Chemie
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Praktikumsordnung<br />
1. Das Praktikum ist Montag bis Freitag von 13 00 bis 18 00 Uhr geöffnet.<br />
2. Vor dem Beginn des Praktikums findet eine Sicherheitsbelehrung statt, die für jeden<br />
Praktikumsteilnehmer obligatorisch ist. Der genaue Termin wird in der Vorbesprechung<br />
bekannt gegeben.<br />
3. Im Praktikum darf nicht geraucht werden. Der Verzehr von Lebensmitteln ist in den<br />
Praktikumsräumen untersagt.<br />
4. Im Praktikum ist immer eine Schutzbrille zu tragen.<br />
5. Im Praktikum ist geeignete Schutzkleidung zu tragen (Laborkittel, feste, geschlossene<br />
Schuhe, lange Hosen, Handschuhe).<br />
6. Mit der Durchführung eines Versuchs darf erst nach Einweisung durch den zuständigen<br />
Praktikumsassistenten begonnen werden.<br />
7. Das Praktikum wird in Zweiergruppen durchgeführt.<br />
8. Vor der Durchführung eines Versuches ist beim zuständigen Assistenten ein Vorkolloquiumzuabsolvieren.<br />
Dabeiisteingrundlegendes VerständnisdesVersuches nachzuweisen.<br />
Auch auf sicherheitsrelevante Aspekte (Gefährdung durch Chemikalien, Hochspannung,<br />
elektromagnetische Strahlung, usw.) muss eine Vorbereitung erfolgt sein. Der zuständige<br />
Assistent kann die Durchführung des Versuchs verweigern, wenn eine ausreichende<br />
Vorbereitung nicht zu erkennen ist.<br />
9. Die Versuchsdurchführung muss vom zuständigen Assistenten bestätigt werden. Ebenso<br />
ist das Messprotokoll vom zuständigen Assistenten abzuzeichnen.<br />
10. Zu jedem Versuch ist ein Protokoll anzufertigen. Der Schwerpunkt des Protokolls sollte<br />
dabei in einer ausführlichen Auswertung (mit sämtlichen Nebenrechnungen) und einer<br />
umfassenden Diskussion liegen. Dem Protokoll ist das testierte Original des Messprotokolls<br />
anzuheften. Weitere Hinweise zum Verfassen eines Protokolls sind im Anhang zu<br />
finden.<br />
11. Beim Verfassen des Protokolls darf nicht von anderen Protokollen ( ”<br />
Altmeistern“) abgeschrieben<br />
werden. Schriftstücke und Messdaten Dritter dürfen nicht als die eigenen<br />
ausgegeben werden. Ein Verstoß dagegen ist vom zuständigen Assistenten sofort dem<br />
Praktikumsleiter mitzuteilen und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Praktikum.<br />
Bis dahin erbrachte Praktikumsleistungen verfallen.<br />
12. Pro Protokoll gibt es eine Möglichkeit zur Korrektur (,,bitte wieder vorlegen”), danach<br />
erfolgt die Bewertung. Wird ein Protokoll schlechter als mit der Note 4,0 bewertet, muss