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Lehramt - Institut für Physikalische Chemie

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Praktikumsordnung<br />

1. Das Praktikum ist Montag bis Freitag von 13 00 bis 18 00 Uhr geöffnet.<br />

2. Vor dem Beginn des Praktikums findet eine Sicherheitsbelehrung statt, die für jeden<br />

Praktikumsteilnehmer obligatorisch ist. Der genaue Termin wird in der Vorbesprechung<br />

bekannt gegeben.<br />

3. Im Praktikum darf nicht geraucht werden. Der Verzehr von Lebensmitteln ist in den<br />

Praktikumsräumen untersagt.<br />

4. Im Praktikum ist immer eine Schutzbrille zu tragen.<br />

5. Im Praktikum ist geeignete Schutzkleidung zu tragen (Laborkittel, feste, geschlossene<br />

Schuhe, lange Hosen, Handschuhe).<br />

6. Mit der Durchführung eines Versuchs darf erst nach Einweisung durch den zuständigen<br />

Praktikumsassistenten begonnen werden.<br />

7. Das Praktikum wird in Zweiergruppen durchgeführt.<br />

8. Vor der Durchführung eines Versuches ist beim zuständigen Assistenten ein Vorkolloquiumzuabsolvieren.<br />

Dabeiisteingrundlegendes VerständnisdesVersuches nachzuweisen.<br />

Auch auf sicherheitsrelevante Aspekte (Gefährdung durch Chemikalien, Hochspannung,<br />

elektromagnetische Strahlung, usw.) muss eine Vorbereitung erfolgt sein. Der zuständige<br />

Assistent kann die Durchführung des Versuchs verweigern, wenn eine ausreichende<br />

Vorbereitung nicht zu erkennen ist.<br />

9. Die Versuchsdurchführung muss vom zuständigen Assistenten bestätigt werden. Ebenso<br />

ist das Messprotokoll vom zuständigen Assistenten abzuzeichnen.<br />

10. Zu jedem Versuch ist ein Protokoll anzufertigen. Der Schwerpunkt des Protokolls sollte<br />

dabei in einer ausführlichen Auswertung (mit sämtlichen Nebenrechnungen) und einer<br />

umfassenden Diskussion liegen. Dem Protokoll ist das testierte Original des Messprotokolls<br />

anzuheften. Weitere Hinweise zum Verfassen eines Protokolls sind im Anhang zu<br />

finden.<br />

11. Beim Verfassen des Protokolls darf nicht von anderen Protokollen ( ”<br />

Altmeistern“) abgeschrieben<br />

werden. Schriftstücke und Messdaten Dritter dürfen nicht als die eigenen<br />

ausgegeben werden. Ein Verstoß dagegen ist vom zuständigen Assistenten sofort dem<br />

Praktikumsleiter mitzuteilen und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Praktikum.<br />

Bis dahin erbrachte Praktikumsleistungen verfallen.<br />

12. Pro Protokoll gibt es eine Möglichkeit zur Korrektur (,,bitte wieder vorlegen”), danach<br />

erfolgt die Bewertung. Wird ein Protokoll schlechter als mit der Note 4,0 bewertet, muss

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