04.03.2014 Aufrufe

ExÜ vom 15.05.2010 (Prof. Proelß)

ExÜ vom 15.05.2010 (Prof. Proelß)

ExÜ vom 15.05.2010 (Prof. Proelß)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Materielle Rechtmäßigkeit<br />

• Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Bezug zur öffentlichen Sicherheit aus § 162 I ableitbar):<br />

Ordnungswidrigkeit gemäß § 56 I Nr. 1 i.V.m. § 21 I StrWG<br />

[beachte: Das Schutzgut umfasst nicht nur den Schutz subjektiver Rechte und Rechtsgüter<br />

des Einzelnen und den Schutz der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates<br />

und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt, sondern auch die Durchsetzung der in der<br />

objektiven Rechtsordnung begründeten Verhaltenspflichten; demnach stellen auch<br />

Ordnungswidrigkeiten einen Verstoß dar]<br />

• Rechtsfolge: Ermessen; insbesondere Verhältnismäßigkeit wegen Verstoß gegen Straßenrecht<br />

(+)<br />

II. Zweckmäßigkeit<br />

keine Anhaltspunkte für Zweckwidrigkeit erkennbar<br />

Ergebnis: Der Widerspruch ist zulässig und unbegründet.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!