Staatslehre VI.pdf
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• Thomas Hobbes (1588 – 1679), „Leviathan“: Schutz des Menschen vor<br />
sich selber<br />
• John Locke (1632 – 1704): Schutz des Lebens und Sicherung des Eigentums<br />
durch Überwindung des Urzustandes<br />
• Samuel Pufendorf (1632 – 1694), „Über die Pflicht des Menschen und des<br />
Bürgers nach dem Gesetz der Natur“: „Dabei genügt nicht die Feststellung,<br />
dass es den Menschen von Natur aus zu einer staatlichen Gemeinschaft<br />
hinzieht, dass er ohne sie nicht leben kann und nicht leben will. Da<br />
der Mensch vielmehr ganz offensichtlich ein Lebewesen ist, das sich<br />
selbst am meisten liebt und auf seinen Vorteil bedacht ist, ist es notwendig<br />
so, dass er irgendeinen Vorteil für sich im Auge hat, wenn er<br />
sich freiwillig für das Leben in der Gemeinschaft des Staates entscheidet.<br />
Zwar wäre die Lage des Menschen außerhalb einer Gemeinschaft<br />
mit seinesgleichen höchst elend gewesen, doch die natürlichen<br />
Wünsche und Bedürfnisse des Menschen hätten auch in den ursprünglichen<br />
Gesellschaften durch Erfüllung der allgemeinen mitmenschlichen<br />
oder der durch Vertrag übernommenen Pflichten vollauf befriedigt werden<br />
können. Daher kann nicht unmittelbar aus der nach Gesellschaft verlangenden<br />
Natur des Menschen geschlossen werden, dass sein Wesen<br />
zwingend zur Bildung von Staaten führt.<br />
[...] Deutlicher wird der Grund für die Schaffung von Staaten, wenn<br />
wir uns vor Augen halten, dass andere Mittel nicht zu Gebote gestanden<br />
hätten, um die Schlechtigkeit des Menschen im Zaume zu halten.<br />
Denn das Naturgesetz schreibt zwar vor, dass sich die Menschen von allem<br />
Unrecht gegenüber anderen fernhalten. Doch diesem Gesetz wird<br />
nicht so viel Beachtung geschenkt, dass gewährleistet ist, dass die Menschen<br />
im Stande der natürlichen Freiheit genügend sicher leben können.<br />
Denn obgleich es Menschen gibt, die so besonnenen Gemütes sind, dass<br />
sie andere auch dann nicht verletzen würden, wenn ihnen deswegen keine<br />
Strafe drohte, und weiter auch andere Menschen, die aus Furcht vor einem<br />
als Folge drohenden Übel ihre Begierden unterdrücken, so gibt es auf der<br />
anderen Seite doch eine große Anzahl von Menschen, die jedes Recht<br />
missachten, wenn eine Aussicht auf Gewinn lockt, und die im Vertrauen<br />
auf die eigene Kraft oder Geschicklichkeit hoffen, sie würden es fertig<br />
bringen, die Geschädigten zurückzuhalten oder ihnen auszuweichen. So<br />
selbstverständlich wie es niemanden, der sein Heil liebt, gibt, der sich<br />
nicht bemühen würde, sich vor solchen Menschen zu schützen, so klar<br />
ist es, dass dieser Schutz nicht besser gewährleistet werden kann als<br />
mit den Mitteln des Staates.“<br />
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