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Staatslehre VI.pdf

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• Thomas Hobbes (1588 – 1679), „Leviathan“: Schutz des Menschen vor<br />

sich selber<br />

• John Locke (1632 – 1704): Schutz des Lebens und Sicherung des Eigentums<br />

durch Überwindung des Urzustandes<br />

• Samuel Pufendorf (1632 – 1694), „Über die Pflicht des Menschen und des<br />

Bürgers nach dem Gesetz der Natur“: „Dabei genügt nicht die Feststellung,<br />

dass es den Menschen von Natur aus zu einer staatlichen Gemeinschaft<br />

hinzieht, dass er ohne sie nicht leben kann und nicht leben will. Da<br />

der Mensch vielmehr ganz offensichtlich ein Lebewesen ist, das sich<br />

selbst am meisten liebt und auf seinen Vorteil bedacht ist, ist es notwendig<br />

so, dass er irgendeinen Vorteil für sich im Auge hat, wenn er<br />

sich freiwillig für das Leben in der Gemeinschaft des Staates entscheidet.<br />

Zwar wäre die Lage des Menschen außerhalb einer Gemeinschaft<br />

mit seinesgleichen höchst elend gewesen, doch die natürlichen<br />

Wünsche und Bedürfnisse des Menschen hätten auch in den ursprünglichen<br />

Gesellschaften durch Erfüllung der allgemeinen mitmenschlichen<br />

oder der durch Vertrag übernommenen Pflichten vollauf befriedigt werden<br />

können. Daher kann nicht unmittelbar aus der nach Gesellschaft verlangenden<br />

Natur des Menschen geschlossen werden, dass sein Wesen<br />

zwingend zur Bildung von Staaten führt.<br />

[...] Deutlicher wird der Grund für die Schaffung von Staaten, wenn<br />

wir uns vor Augen halten, dass andere Mittel nicht zu Gebote gestanden<br />

hätten, um die Schlechtigkeit des Menschen im Zaume zu halten.<br />

Denn das Naturgesetz schreibt zwar vor, dass sich die Menschen von allem<br />

Unrecht gegenüber anderen fernhalten. Doch diesem Gesetz wird<br />

nicht so viel Beachtung geschenkt, dass gewährleistet ist, dass die Menschen<br />

im Stande der natürlichen Freiheit genügend sicher leben können.<br />

Denn obgleich es Menschen gibt, die so besonnenen Gemütes sind, dass<br />

sie andere auch dann nicht verletzen würden, wenn ihnen deswegen keine<br />

Strafe drohte, und weiter auch andere Menschen, die aus Furcht vor einem<br />

als Folge drohenden Übel ihre Begierden unterdrücken, so gibt es auf der<br />

anderen Seite doch eine große Anzahl von Menschen, die jedes Recht<br />

missachten, wenn eine Aussicht auf Gewinn lockt, und die im Vertrauen<br />

auf die eigene Kraft oder Geschicklichkeit hoffen, sie würden es fertig<br />

bringen, die Geschädigten zurückzuhalten oder ihnen auszuweichen. So<br />

selbstverständlich wie es niemanden, der sein Heil liebt, gibt, der sich<br />

nicht bemühen würde, sich vor solchen Menschen zu schützen, so klar<br />

ist es, dass dieser Schutz nicht besser gewährleistet werden kann als<br />

mit den Mitteln des Staates.“<br />

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