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II. Geschichte des Seerechts (Überblick)

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1996: Internationaler Seegerichtshof (ISGH) nimmt in Hamburg seine<br />

Arbeit auf<br />

<strong>II</strong>I.<br />

Quellen <strong>des</strong> <strong>Seerechts</strong><br />

1. Völkerrechtliche Verträge<br />

insbesondere: <strong>Seerechts</strong>übereinkommen der Vereinten Nationen von<br />

1982 (SRÜ, enthält „besonderes“ Vertragsrecht in den Art. 305 ff. sowie<br />

Ansätze zu einer Hierarchisierung der einschlägigen Rechtsmaterie,<br />

vgl. Art. 311 SRÜ)<br />

Art. 311 Abs. 1 SRÜ: Verhältnis <strong>des</strong> UN-<strong>Seerechts</strong>übereinkommens zu<br />

den Genfer <strong>Seerechts</strong>konventionen<br />

im Übrigen kommen Regeln der Wiener Vertragsrechtskonvention<br />

(WVK) sowie <strong>des</strong> Gewohnheitsrecht zur Anwendung<br />

2. Völkergewohnheitsrecht<br />

relevant vor allem im Bereich der Inanspruchnahme und Abgrenzung<br />

der seerechtlichen Meereszonen (Truman-Proklamation)<br />

3. Allgemeine Rechtsgrundsätze<br />

relevant primär im Zusammenhang mit der Abgrenzung gegenüber<br />

liegender, sich partiell überschneidender Meereszonen<br />

4. Sonstige Rechtsquellen<br />

(P) einseitiger Akt als eigenständige Rechtsquelle <strong>des</strong> <strong>Seerechts</strong>?<br />

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