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Hier - Die Linke

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Probleme und Herausforderungen von Armut,<br />

Klimawandel, Massenkrankheiten, Unterentwicklung,<br />

Ernährung, Wasserversorgung, Energiesicherheit,<br />

regulierter Globalisierung oder fairen Handels sind<br />

Themen für alle und sie können nur im globalen<br />

Miteinander behandelt und einer Lösung näher gebracht<br />

werden. <strong>Die</strong> zentrale Aufgabe der Vereinten Nationen<br />

bleibt die Sicherung des Weltfriedens, d.h. die<br />

Prävention, Streitbeilegung und nachhaltige zivile<br />

Konfliktlösung auf der Basis des Völkerrechts. <strong>Hier</strong>zu<br />

dienen insbesondere die Grundsätze des Gewaltverzichts<br />

und der gleichen Sicherheit, ferner die Regelungen zur<br />

friedlichen Konfliktbeilegung in Übereinstimmung mit<br />

Geist und Buchstaben der Charta.“<br />

Ergänzung: 2518 fortlaufend:<br />

<strong>Die</strong> mächtigen Staaten haben das Völkerrecht jedoch<br />

spätestens seit dem Ende des Kalten Krieges missachtet<br />

sowie den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur<br />

Legitimation von Angriffskriegen missbraucht. Das<br />

Völkerrecht und die Vereinten Nationen verlieren<br />

hierdurch an Ansehen und Autorität. <strong>Die</strong> LINKE wendet<br />

sich gegen alle Angriffe und Missbrauchsversuche der<br />

Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats auf das<br />

Völkerrecht zur Legitimation neuer Kriege.<br />

Daran anschließend und ergänzend:<br />

<strong>Die</strong> Vereinten Nationen müssen daher auf die Basis ihrer<br />

eigenen Charta zurückgebracht werden. Auch der<br />

Sicherheitsrat hat sich der Charta unterzuordnen. (...)<br />

Dafür bedarf es der überfälligen Reform, was größere<br />

Rechte der UN, größere ökonomische Rechte, größere<br />

Effektivität der UNO Organisationen und eine bessere<br />

Legitimation des UN-Sicherheitsrates umschließt. DIE<br />

LINKE fordert darüber hinaus eine grundlegende Reform<br />

des Systems der Vereinten Nationen, die mehr<br />

Regelungskompetenzen für die UN, insbesondere<br />

hinsichtlich globaler ökonomischer Herausforderungen,<br />

die Demokratisierung der UN zugunsten der UN<br />

Vollversammlung, größere Effektivität der UNO-<br />

Organisationen, die auch einen Ausbau der sozialen,<br />

wirtschaftlichen und zivilen Strukturen beinhaltet und die<br />

Militarisierung der Vereinten Nationen beendet, umfasst.<br />

Insbesondere fehlt eine stärkere Repräsentanz<br />

afrikanischer und lateinamerikanischer Staaten im<br />

Sicherheitsrat. Notwendig sind auch die Verankerung<br />

größerer umfassenderer Kontroll- und<br />

Entscheidungskompetenzen Rechte der größer<br />

gewordenen Generalversammlung gegenüber dem<br />

Sicherheitsrat. Aber auch Regionalorganisationen wie die<br />

OSZE können spezifische Beiträge zur Verwirklichung der<br />

Chartaziele leisten.<br />

Begründung: <strong>Die</strong> Kriege in Afghanistan und Libyen<br />

zeigen, dass die Vereinten Nationen zunehmend zur<br />

Legitimation von Angriffskriegen missbraucht werden.<br />

<strong>Die</strong> NATO-geführte ISAF-Mission diente etwa der<br />

Entlastung der „Operation Enduring Freedom“ in<br />

Afghanistan. Der von dem UNO-Sicherheitsrat<br />

legitimierte, jedoch Charta-widrige, Angriff gegen Libyen<br />

wurde durch die Enthaltung von China und Russland<br />

ermöglicht. Über Ihre Motive mag man spekulieren.<br />

Jedenfalls gelang es der NATO auf diese Weise zum<br />

83<br />

wiederholten Male, unter dem Deckmantel der Vereinten<br />

Nationen, faktisch einen Freibrief zum Regimewechsel<br />

und der Durchsetzung ihrer geostrategischen Interessen<br />

zu erhalten.<br />

Entscheidend ist daher nicht nur die Form, sondern die<br />

Substanz der Charta.<br />

Änderungsantrag PR.46.4.<br />

AH1, S. 39, Zeile 2492<br />

Ergänzung:<br />

„Wir fordern die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung<br />

durch ein nichtmilitärisches kollektives<br />

Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands.“<br />

Begründung: Ein Sicherheitskollektiv unterscheidet sich<br />

grundlegend von einem Militärbündnis. Ersteres zielt auf<br />

kollektive Sicherheit ab. Wesentlich ist hierbei der<br />

gegenseitige Vertrauensbildungsprozess begleitet durch<br />

konkrete Abrüstungsschritte.<br />

Bedauerlicherweise wurde der Begriff des<br />

„Sicherheitskollektives“ durch das Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994<br />

verwässert. Demnach sei auch die NATO ein<br />

Sicherheitskollektiv. <strong>Die</strong>se Neu-Definition widerspricht<br />

jedoch der konzeptionellen friedenspolitischen<br />

Zielsetzung eines Sicherheitskollektivs. Um deutlich zu<br />

machen, dass es sich bei unserer Forderung um ein<br />

echtes Sicherheitskollektiv im ursprünglichen Sinne<br />

handelt, ist die Ergänzung „nichtmilitärisches“<br />

erforderlich. <strong>Die</strong> Ergänzung vermeidet künftige<br />

Irritationen.<br />

Änderungsantrag PR.46.5.<br />

AH1, S. 43, Zeile 2743 – 2744<br />

Ersetzung & Ergänzung<br />

„An einer Regierung, die Kriege führt oder die Führung<br />

von Kriegen oder Gewaltmaßnahmen von deutschem<br />

Boden aus zulässt und Kampfeinsätze Auslandseinsätze<br />

der Bundeswehr befürwortet zulässt, die Aufrüstung und<br />

Militarisierung vorantreibt, die Privatisierungen der<br />

Daseinsvorsorge oder Sozialabbau betreibt, deren Politik<br />

die Aufgabenerfüllung des Öffentlichen <strong>Die</strong>nstes<br />

verschlechtert, werden wir uns nicht beteiligen.“<br />

Begründung: Der Begriff „Kampfeinsatz“ ist zu eng<br />

gefasst. Einsätze der Bundeswehr können formal<br />

„Kampfeinsätze“ sein, jedoch in der Praxis den<br />

militärischen Status quo (zum Beispiel die fortdauernde<br />

Besetzung eines zuvor eroberten Gebietes eines<br />

Drittstaates) auch nur absichern, wodurch sie dann<br />

politisch als „friedenserhaltende Einsätze“ deklariert<br />

werden.<br />

Auch fallen militärische Ausbildungs- oder<br />

Überwachungseinsätze nicht unter die Kategorie<br />

„Kampfeinsätze“. Der umfassendste Begriff lautet<br />

„Auslandseinsätze der Bundeswehr“. <strong>Die</strong>se Formulierung<br />

steht im Einklang mit den Formulierungen in der<br />

Präambel (166 - 167) und den Feststellungen zur<br />

Bundeswehr (2550 -2551). Es handelt sich im Grunde<br />

genommen, um eine bloße redaktionelle Anpassung.

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