Hier - Die Linke
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UNO<br />
…, größere Effektivität der UNO-Organisationen und eine<br />
bessere Legitimation Demokratisierung des UN-<br />
Sicherheitsrates umschließt.<br />
Begründung: Der UN-Sicherheitsrat in der jetzigen Form<br />
ist ein sehr undemokratisches Element. Unser Ziel sollte<br />
eine Demokratisierung sein – das wird sicherlich nur<br />
schrittweise erfolgen können und ein langwieriger<br />
Prozess sein, aber Demokratisierung bleibt das Ziel. Der<br />
Begriff „bessere Legitimation“ könnte missverstanden<br />
werden als reine Kosmetik, ohne an dem Grundproblem<br />
des Sicherheitsrates etwas zu verändern. Einfach nur<br />
noch ein afrikanisches oder lateinamerikanisches Land<br />
mit in den Sicherheitsrat aufzunehmen würde an der<br />
Grundstruktur nichts ändern.<br />
Änderungsantrag PR.45.3.<br />
AH1, S. 39, Zeile 2491-2493:<br />
Kollektives Sicherheitssystem<br />
Wir fordern die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung<br />
durch ein ziviles kollektives Sicherheitssystem unter<br />
Beteiligung Russlands, das Abrüstung als zentrales Ziel<br />
hat.<br />
Begründung: Wir müssen deutlich machen, dass das<br />
„kollektive Sicherheitssystem“ friedlichen Charakter hat,<br />
nicht militärisch nach außen gerichtet ist (also eben<br />
keine „neue NATO“ unter Einbeziehung Russlands)<br />
sondern vor allem der Abrüstung dient.<br />
Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 1.9.2011<br />
82<br />
Änderungsantrag: PR.46.<br />
Antragstellerin:<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &<br />
Internationale Politik<br />
Änderungsanträge zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Änderungsantrag PR.46.1.<br />
AH1, S. 39, Zeile 2496 – 2497<br />
Ersetzung<br />
„Wir fordern ein sofortiges Ende aller Kampfeinsätze<br />
Auslandseinsätze der Bundeswehr.“<br />
Begründung: Der Begriff „Kampfeinsatz“ umfasst nicht<br />
alle Formen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr;<br />
offenbart also Interpretationsmöglichkeiten. Einsätze der<br />
Bundeswehr können formal „Kampfeinsätze“ sein, jedoch<br />
in der Praxis den militärischen Status quo (zum Beispiel<br />
die fortdauernde Besetzung eines zuvor eroberten<br />
Gebietes eines Drittstaates) auch nur absichern, wodurch<br />
sie dann politisch als „friedenserhaltende Einsätze“<br />
deklariert werden.<br />
Auch fallen militärische Ausbildungs- oder<br />
Überwachungseinsätze nicht unter die Kategorie<br />
„Kampfeinsätze“. Der umfassendste Begriff lautet<br />
„Auslandseinsätze der Bundeswehr“. <strong>Die</strong>se Formulierung<br />
steht im Einklang mit den Formulierungen in der<br />
Präambel (166 - 167) und den Feststellungen zur<br />
Bundeswehr (2550 -2551). Es handelt sich im Grunde<br />
genommen, um eine bloße redaktionelle Anpassung.<br />
Änderungsantrag PR.46.2.<br />
AH1, S. 40, Zeile 2527<br />
Ersetzung<br />
„Abrüstung und strategische strukturelle<br />
Nichtangriffsfähigkeit“<br />
Begründung: <strong>Die</strong> treffendere Formulierung von Zeile<br />
2486 „strukturelle Nichtangriffsfähigkeit“ (schließlich<br />
geht es um die Strukturen evtl. militärischer Potentiale)<br />
sollte hier auch verwandt werden. Ist eine lediglich<br />
redaktionelle Änderung<br />
Änderungsantrag PR.46.3.<br />
AH1, S. 39, Zeile 2504 – 2518:<br />
Ersetzung; Änderung, Ergänzung<br />
„(…). Den globalen Herausforderungen kann die<br />
Menschheit nur friedlich, im Dialog und multilateral auf<br />
der Basis eines sich konsensual fortentwickelnden<br />
rechtlichen Rahmens begegnen. <strong>Die</strong> Vereinten Nationen<br />
müssen auf die Basis ihrer eigenen Charta<br />
zurückgebracht werden.