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UNO<br />

…, größere Effektivität der UNO-Organisationen und eine<br />

bessere Legitimation Demokratisierung des UN-<br />

Sicherheitsrates umschließt.<br />

Begründung: Der UN-Sicherheitsrat in der jetzigen Form<br />

ist ein sehr undemokratisches Element. Unser Ziel sollte<br />

eine Demokratisierung sein – das wird sicherlich nur<br />

schrittweise erfolgen können und ein langwieriger<br />

Prozess sein, aber Demokratisierung bleibt das Ziel. Der<br />

Begriff „bessere Legitimation“ könnte missverstanden<br />

werden als reine Kosmetik, ohne an dem Grundproblem<br />

des Sicherheitsrates etwas zu verändern. Einfach nur<br />

noch ein afrikanisches oder lateinamerikanisches Land<br />

mit in den Sicherheitsrat aufzunehmen würde an der<br />

Grundstruktur nichts ändern.<br />

Änderungsantrag PR.45.3.<br />

AH1, S. 39, Zeile 2491-2493:<br />

Kollektives Sicherheitssystem<br />

Wir fordern die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung<br />

durch ein ziviles kollektives Sicherheitssystem unter<br />

Beteiligung Russlands, das Abrüstung als zentrales Ziel<br />

hat.<br />

Begründung: Wir müssen deutlich machen, dass das<br />

„kollektive Sicherheitssystem“ friedlichen Charakter hat,<br />

nicht militärisch nach außen gerichtet ist (also eben<br />

keine „neue NATO“ unter Einbeziehung Russlands)<br />

sondern vor allem der Abrüstung dient.<br />

Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 1.9.2011<br />

82<br />

Änderungsantrag: PR.46.<br />

Antragstellerin:<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &<br />

Internationale Politik<br />

Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrag PR.46.1.<br />

AH1, S. 39, Zeile 2496 – 2497<br />

Ersetzung<br />

„Wir fordern ein sofortiges Ende aller Kampfeinsätze<br />

Auslandseinsätze der Bundeswehr.“<br />

Begründung: Der Begriff „Kampfeinsatz“ umfasst nicht<br />

alle Formen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr;<br />

offenbart also Interpretationsmöglichkeiten. Einsätze der<br />

Bundeswehr können formal „Kampfeinsätze“ sein, jedoch<br />

in der Praxis den militärischen Status quo (zum Beispiel<br />

die fortdauernde Besetzung eines zuvor eroberten<br />

Gebietes eines Drittstaates) auch nur absichern, wodurch<br />

sie dann politisch als „friedenserhaltende Einsätze“<br />

deklariert werden.<br />

Auch fallen militärische Ausbildungs- oder<br />

Überwachungseinsätze nicht unter die Kategorie<br />

„Kampfeinsätze“. Der umfassendste Begriff lautet<br />

„Auslandseinsätze der Bundeswehr“. <strong>Die</strong>se Formulierung<br />

steht im Einklang mit den Formulierungen in der<br />

Präambel (166 - 167) und den Feststellungen zur<br />

Bundeswehr (2550 -2551). Es handelt sich im Grunde<br />

genommen, um eine bloße redaktionelle Anpassung.<br />

Änderungsantrag PR.46.2.<br />

AH1, S. 40, Zeile 2527<br />

Ersetzung<br />

„Abrüstung und strategische strukturelle<br />

Nichtangriffsfähigkeit“<br />

Begründung: <strong>Die</strong> treffendere Formulierung von Zeile<br />

2486 „strukturelle Nichtangriffsfähigkeit“ (schließlich<br />

geht es um die Strukturen evtl. militärischer Potentiale)<br />

sollte hier auch verwandt werden. Ist eine lediglich<br />

redaktionelle Änderung<br />

Änderungsantrag PR.46.3.<br />

AH1, S. 39, Zeile 2504 – 2518:<br />

Ersetzung; Änderung, Ergänzung<br />

„(…). Den globalen Herausforderungen kann die<br />

Menschheit nur friedlich, im Dialog und multilateral auf<br />

der Basis eines sich konsensual fortentwickelnden<br />

rechtlichen Rahmens begegnen. <strong>Die</strong> Vereinten Nationen<br />

müssen auf die Basis ihrer eigenen Charta<br />

zurückgebracht werden.

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