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Insbesondere fehlt eine stärkere Repräsentanz<br />

afrikanischer und lateinamerikanischer Staaten im<br />

Sicherheitsrat. Notwendig sind auch die Verankerung<br />

größerer umfassenderer Kontroll- und<br />

Entscheidungskompetenzen Rechte der größer<br />

gewordenen Generalversammlung gegenüber dem<br />

Sicherheitsrat. Aber auch Regionalorganisationen wie die<br />

OSZE können spezifische Beiträge zur Verwirklichung der<br />

Chartaziele leisten.<br />

Begründung: <strong>Die</strong> Kriege in Afghanistan und Libyen<br />

zeigen, dass die Vereinten Nationen zunehmend zur<br />

Rechtfertigung von Angriffskriegen missbraucht werden.<br />

<strong>Die</strong> NATO-geführte ISAF-Mission diente etwa der<br />

Entlastung der „Operation Enduring Freedom“ in<br />

Afghanistan. Entscheidend ist daher nicht nur die Form,<br />

sondern die Substanz der Charta. <strong>Die</strong> Reform der UNO<br />

bzw. die Aufwertung der Generalversammlung muss<br />

ebenfalls präzisiert werden.<br />

Änderungsantrag PR.2.7.<br />

AH1, S. 7, Zeile 157 - 164<br />

Wie folgt ändern:<br />

für einen Neustart der Europäischen Union als<br />

demokratische, soziale, ökologische und Friedensunion,<br />

für den Vorrang sozialer Rechte vor den<br />

Binnenmarkfreiheiten, für hohe und bessere europaweite<br />

Mindeststandards des sozialen und Umweltschutzes<br />

sowie der Unternehmens- und Vermögenssteuern, für<br />

eine demokratisch kontrollierte Europäische Zentralbank<br />

und eine koordinierte und demokratisch kontrollierte<br />

Wirtschaftspolitik, die einer Unterbietungskonkurrenz<br />

durch die Verschlechterung von Löhnen,<br />

Arbeitsbedingungen, sozialen Leistungen und<br />

Umweltstandards entgegen wirkt. Eine EU, die vor allem<br />

auf Standortkonkurrenz, Wettbewerb und<br />

Dumpingwettlauf und deren militärische Absicherung<br />

setzt, diskreditiert die europäische Idee.<br />

Änderungsantrag PR.2.8.<br />

AH1, S. 38, Zeile 2401 bis 2413<br />

Wie folgt ändern:<br />

Wir wollen eine Europäische Union, deren<br />

Rechtsgrundlagen wirtschaftspolitisch neutral gestaltet<br />

sind und die gegenüber einer gemischtwirtschaftlichen<br />

Ordnung mit einem bedeutenden öffentlichen Sektor<br />

sowie künftigen Gesellschaftsentwicklungen offen sind.<br />

<strong>Die</strong> Wirtschaftspolitik der EU soll sozialen Fortschritt und<br />

ökologischen Strukturwandel befördern. Notwendig sind<br />

dafür mehr öffentliche Investitionen und eine Stärkung<br />

der Binnenwirtschaft. Der Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakt muss durch einen Pakt für nachhaltige<br />

Entwicklung, Vollbeschäftigung, soziale Sicherheit und<br />

Umweltschutz ersetzt werden, der auch Maßnahmen zur<br />

außenwirtschaftlichen Stabilität einschließt. Eine<br />

weitreichende Übertragung von wirtschafts- und<br />

finanzpolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten auf<br />

europäische Institutionen setzt zunächst eine die<br />

umfassende Demokratisierung der EU voraus. <strong>Die</strong> EU<br />

braucht eine koordinierte und demokratisch kontrollierte<br />

Wirtschaftspolitik, die auf Beschäftigung, sozialen<br />

Zusammenhalt und nachhaltiges Wirtschaften orientiert<br />

10<br />

und einer Unterbietungskonkurrenz durch die<br />

Verschlechterung von Löhnen, Arbeitsbedingungen,<br />

sozialen Leistungen und Umweltstandards entgegen<br />

wirkt. <strong>Die</strong> Europäische Zentralbank muss demokratisch<br />

kontrolliert und ihr Wirken neben Preisstabilität auch auf<br />

Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet<br />

werden.<br />

Begründung PR.2.7. und PR.2.8.:<br />

Das Konzept einer europäischen Wirtschaftsregierung<br />

wurde mittlerweile von der deutschen und französischen<br />

Regierung aufgegriffen. Sie verstehen darunter jedoch<br />

nicht eine Politik zur Vermeidung wirtschaftlicher<br />

Ungleichgewichte durch Steuer- und Lohndumping. Im<br />

Gegenteil: <strong>Die</strong> kerneuropäischen Staaten beabsichtigen<br />

den Druck auf die Löhne und die<br />

Unternehmensbesteuerung zu erhöhen, um sich als<br />

weltweite Handelsmacht zu etablieren und das deutsche<br />

Export-Modell in ganz Europa zu verankern. Sie planen<br />

einen radikalen Umbau der EU mit Eingriffen in das<br />

nationale Haushaltsrecht und einem massiven<br />

Souveränitätsverzicht der kleinen EU-Staaten. DIE LINKE<br />

sollte daher einen anderen Begriff für das richtige<br />

Anliegen einer koordinierten Wirtschaftspolitik<br />

verwenden und die umfassende Demokratisierung der EU<br />

einfordern.<br />

Änderungsantrag PR.2.9.<br />

AH1, S. 38, Zeile 2391 – 2400<br />

Wie folgt ändern:<br />

Wir wollen eine Europäische Union ohne Ausgrenzung<br />

und Armut, eine EU, in der gut entlohnte und sozial<br />

abgesicherte Arbeit und ein Leben in Würde für alle<br />

gesichert sind. Sozialstaatlichkeit muss zu den Werten<br />

und Zielen der EU gehören und höchste Priorität bei der<br />

Umsetzung aller EU-Politiken haben. DIE LINKE tritt für<br />

die Verankerung einer sozialen Fortschrittsklausel im EU-<br />

Primärrecht ein. So wie in der EU der Wettbewerb<br />

kontrolliert wird, müssen auch die Einhaltung von<br />

sozialen Vorschriften EU-weit überprüft und Verstöße<br />

dagegen geahndet werden. Um Steuerdumping zu<br />

verhindern, fordert DIE LINKE neben einer<br />

Vereinheitlichung und breiten Ausgestaltung der<br />

Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern die<br />

Festlegung eines EU-weiten Mindeststeuersatzes für<br />

Unternehmensgewinne in angemessener Höhe.<br />

Begründung: Der europäische Binnenmarkt hat den<br />

Steuerwettbewerb intensiviert. <strong>Die</strong> Körperschaftssteuern<br />

innerhalb der EU sind seit 1995 stärker gesunken als in<br />

den OECD-Staaten außerhalb der EU. Das Versprechen<br />

die europäische Integration würde einen Beitrag zur<br />

Gestaltung der Globalisierung leisten hat sich daher im<br />

Bereich der Unternehmensbesteuerung bisher nicht<br />

erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> EU-Kommission arbeitet nun an einer gemeinsamen<br />

konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage<br />

(GKKB). Sie überlässt den Konzernen jedoch Wahlfreiheit<br />

zwischen der GKKB und dem bisherigen System,<br />

verzichtet auf Mindeststeuern, schafft keine<br />

gemeinsamen Standards im Steuervollzug, legt die<br />

Definition eines Konzernverbunds großzügig aus und

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