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Änderungsantrag: PR.29.<br />

Antragsteller: Sprecherrat der<br />

LandesseniorenAG DIE LINKE.Sachsen<br />

(Peter Kätzel, 1. Sprecher / Peter Deutrich,<br />

2. Sprecher)<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

AH1, S. 7, Zeile 115 - 121<br />

DIE LINKE kämpft<br />

für eine armutsfeste gesetzliche Rente...<br />

ändern in:<br />

Für eine neue Kultur des Alterns und des Alters. Das<br />

schließt eine armutsfeste gesetzliche Rente, eine gute<br />

Gesundheitsversorgung, eine hohe Qualität der<br />

Alterspflege, altersgerechtes Wohnen entsprechend den<br />

individuellen Bedürfnissen, mehr Sicherheit im Alter<br />

sowie bessere Rahmenbedingungen für aktive Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben ein.<br />

Begründung: Seniorenpolitik darf nicht einseitig auf<br />

Teilbereiche der Politik beschränkt bleiben. Sie muss als<br />

Querschnittsaufgabe in der Theorie und Politik der Partei<br />

DIE LINKE aufgewertet werden.<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Altenpolitik der Regierungsparteien ist völlig<br />

ungeeignet, jene Herausforderungen zu bewältigen, die<br />

auch mit dem demographischen Wandel real auf unsere<br />

Gesellschaft zukommen.<br />

Dazu braucht es mehr als nur eine Reparatur an der<br />

derzeitigen Altenpolitik. Notwendig ist ein anderer<br />

Politikansatz, eine neue Kultur des Alterns und des<br />

Alters.<br />

Wir sind der Auffassung dass zwar einige Kernfragen der<br />

Seniorenpolitik im Programmemtwurf benannt werden<br />

(Rente, Gesundheit, Pflege), dass aber der neue Ansatz in<br />

der Seniorenpolitik, wie er im Beschluss des<br />

Parteivorstandes vom April 2009, in Form der<br />

"Seniorenpolitischen Standpunkte - DIE LINKE"<br />

verbindlich zum Ausdruck gebracht wurde, auch<br />

im Parteiprogramm in der von uns vorgeschlagenen<br />

Formulierung, komprimiert seinen Niederschlag finden<br />

sollte. - und das nicht irgendwo, sondern in der Präambel.<br />

54<br />

Änderungsantrag: PR.30.<br />

Antragstellerin: Kommunistische Plattform<br />

der Partei DIE LINKE.MV<br />

Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrag PR.30.1.<br />

AH1, S. 9, Zeile 307<br />

Streichen:<br />

„Doch erfolgte er unter Druck.“<br />

Folgend streichen in Zeile 310: „jedoch“<br />

Begründung: <strong>Die</strong>ser Satz ist zu streichen, weil er nichts<br />

Konkretes aussagt. Wer übte Druck aus? <strong>Die</strong> sowjetische<br />

Militärverwaltung, Otto Grotewohl, Wilhelm Pieck? Sollte<br />

die Ansicht bestehen, dass die sowjetische<br />

Militärverwaltung Druck ausübte, müsste auf die<br />

westlichen Besatzungsmächte verwiesen werden, die<br />

ihrerseits Druck ausübten, den Zusammenschluss von<br />

SPD und KPD im Westen zu verhindern. Das ist historisch<br />

belegt.<br />

Änderungsantrag PR.30.2.<br />

AH1, S. 24, nach Zeile 1373/74<br />

einfügen:<br />

<strong>Die</strong> öffentliche Hand ist verpflichtet, durch Gewährung<br />

von Fördermitteln, wirtschaftlich und ökologisch<br />

bedeutsame Projekte zu unterstützen.<br />

Allerdings muss mit der generellen Vergabe „verlorener<br />

Zuschüsse“ Schluss gemacht werden. Bei Großprojekten,<br />

Großbetrieben, Banken usw. sind gewährte Fördermittel<br />

zurückzufordern oder in öffentlich-rechtliche Anteile<br />

umzuwandeln. Dagegen sollten Kleinbetriebe<br />

(Handwerker, Bauern, Einzelhandel) in der bisherigen<br />

Form unterstützt werden.<br />

Änderungsantrag PR.30.3.<br />

AH1, S. 34, nach Zeile 2112<br />

Eingfügen<br />

Dazu dient der in einigen Bundesländern bereits<br />

praktizierte Ethikunterricht. <strong>Die</strong> mancherorts übliche<br />

Praxis, den Ethikunterricht nur durchzuführen, wenn auch<br />

Gruppen für den Religionsunterricht zustande kommen,<br />

ist verfassungswidrig.<br />

Änderungsantrag PR.30.4.<br />

AH1, S. 9, nach Zeile 345<br />

Nach „.. scheiterte das Projekt.“ Begründung einzufügen:

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