Hier - Die Linke
Hier - Die Linke
Hier - Die Linke
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bundeswehr der nationalen Verfügungsgewalt zuführe<br />
und sie quasi aus den Klauen der NATO befreie.<br />
Für die laufenden Einsätze unter NATO-Kommando<br />
(Afghanistan, Kosovo, Horn von Afrika etc.) gab es jedoch<br />
keinen Unterstellungs-Automatismus in Form von<br />
„assigned“ oder „earmarked“ forces wie im Kalten Krieg,<br />
sondern jeweils eine exekutive Willenserklärung mit<br />
anschließender parlamentarischer Zustimmung über Art<br />
und Umfang der Beteiligung deutscher Streitkräfte. Eine<br />
deutsche Beteiligung an derartigen Einsätzen wäre<br />
selbstverständlich auch möglich, wenn Deutschland die<br />
militärischen Strukturen verlassen würde (siehe früher<br />
Frankreich), sogar dann, wenn Deutschland vollständig<br />
aus dem Bündnis austreten würde. Vorausgesetzt, die<br />
jeweilige Beteiligung ist völkerrechts- und damit<br />
verfassungskonform nach den Kriterien, die im Urteil des<br />
Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Juli 1994 festgelegt<br />
sind: (2 BvE 3/92)<br />
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html)<br />
<strong>Die</strong> Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen jenseits der<br />
Landes- und Bündnisverteidigung ist also stets eine<br />
politische Entscheidung. Sie hat nichts (mehr) mit dem<br />
Verbleib in den oder dem Verlassen der militärischen<br />
Strukturen zu tun.<br />
Auch die der „NATO Response Force“ von Deutschland<br />
zugesagten Kontingente haben diesen politischen<br />
Charakter. Sie sind jederzeit widerrufbar und in keiner<br />
Weise mit den 12 deutschen Divisionen, der gesamten<br />
Luftwaffe und Marine zu vergleichen, auf deren formelle<br />
Unterstellung unter die NATO ab einer bestimmten<br />
Alarmstufe, noch vor der Feststellung des<br />
Verteidigungsfalles durch den Bundestag, das Bündnis<br />
bis 1990 einen vertraglichen Anspruch hatte.<br />
Zum Alternativantrag: sollte die vorgeschlagene<br />
Begründung für den Austritt aus den militärischen<br />
Strukturen keine Mehrheit finden, kann die<br />
Falschaussage des Leitantrages auch durch Weglassen<br />
des letzten Halbsatzes geheilt werden.<br />
47<br />
Änderungsantrag: PR.26.<br />
Antragstellerin:<br />
Kreismitgliederversammlung Ilm-Kreis<br />
Änderungsanträge zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Bildung<br />
Änderungsantrag PR.26.1.1.<br />
AH1, S. 32, Zeile 1980<br />
nach „werden“, sind folgende Sätze einzufügen:<br />
„Der Bund erlässt hierzu einheitliche<br />
Grundbestimmungen, insbesondere zu den<br />
Lehrplaninhalten im Rahmen eines generellen<br />
zweistufigen Schulsystems. Insofern ist das Grundgesetz<br />
entsprechend zu ändern.“<br />
Begründung: <strong>Die</strong> Bildung, die Schule und ihre inhaltliche<br />
Ausgestaltung muss im Zeitalter der Globalisierung, im<br />
21 Jahrhundert, eine Angelegenheit des Bundes werden.<br />
Das vorhandene föderale System der BRD wirkt hier<br />
hemmend.<br />
Änderungsantrag PR.26.1.2.<br />
AH1, S. 32, Zeile 1980<br />
Weiter anfügen:<br />
„Den Universitäten und Hochschulen muss eine Personal-<br />
und Finanzausstattung zugesichert werden, die es ihnen<br />
ermöglicht, sich auf Forschung und Lehre zu<br />
konzentrieren..“<br />
Begründung: <strong>Die</strong> Universitäten und Hochschulen<br />
müssen sich generell ihren eigenen Aufgaben –<br />
Forschung und Lehre – widmen können.<br />
Europäische Union<br />
Änderungsantrag PR.26.2.<br />
AH1, S. 17, Zeile 918<br />
„<strong>Die</strong> wachsende Bedeutung...“ bis Zeile 921 streichen.<br />
und<br />
AH1, S. 38, Zeile 2373<br />
folgenden Satz anfügen:<br />
„Der Vertrag von Lissabon, hat grundsätzlich Abrüstung<br />
als Ziel europäischer Politik zu verankern.“<br />
Dann weiter ab Zeile 2374 wie bisher.<br />
Begründung: <strong>Die</strong> zur Streichung vorgeschlagenen Zeilen<br />
beinhalten nur bekannte Interpretationen und verlangen<br />
keine Abrüstung als Ziel europäischer Politik.<br />
Es muss um eine konkrete Zielstellung europäischer<br />
Politik gehen.