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Änderungsantrag: PR.23.<br />

Antragstellerin: BAG Grundeinkommen in<br />

und bei der Partei DIE LINKE<br />

Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Berlin, den 05.09.2011<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrag PR.23.1.<br />

AH1, S. 6, Zeile 114<br />

Absatz ab Zeile 111: „für ein Leben in sozialer Sicherheit,<br />

für eine sanktionsfreie, armutsfeste Mindestsicherung<br />

und umfassenden Kündigungsschutz. Hartz IV muss weg.<br />

Jeder und jede hat das Recht auf Arbeit und das Recht,<br />

konkrete Arbeitsangebote sanktionsfrei abzulehnen.“<br />

wird in Zeile 114 wie folgt ergänzt:<br />

Darüber hinaus entwickeln und diskutieren wir Modelle<br />

eines emanzipatorischen bedingungslosen<br />

Grundeinkommens.<br />

Begründung: Neben vielen Personen und<br />

Zusammenschlüssen in der LINKEN setzen sich auch<br />

zahlreiche Organisationen und soziale Bewegungen<br />

außerhalb der Partei DIE LINKE für ein bedingungsloses<br />

Grundeinkommen ein bzw. haben Eckpunkte oder<br />

Modelle eines emanzipatorischen Grundeinkommens<br />

entwickelt. Kennzeichnend für diese sind die Trias<br />

Grundeinkommen, Arbeitszeitverkürzung, Mindestlohn,<br />

die Weiterentwicklung der Sozialversicherungen zu<br />

Bürgerversicherungen, der Ausbau und die<br />

Demokratisierung der öffentlichen Infrastrukturen und<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen, die Diskussion eines neuen<br />

Arbeitsbegriffs, weitere politische Reformprojekte für die<br />

Geschlechtergerechtigkeit, die sozial-ökologische<br />

Transformation, die Umverteilung von oben nach unten,<br />

die radikale Demokratisierung aller gesellschaftlichen<br />

Bereiche inklusive der Wirtschaft (Eigentumsfrage) sowie<br />

die Durchsetzung globaler sozialer Rechte. So<br />

beschlossen bereits im Dezember 2004 der Deutsche<br />

Bundesjugendring (Beschluss der Vollversammlung), im<br />

Mai 2008 das Bundesjugendwerk der AWO (Beschluss<br />

der Bundeskonferenz) und im Mai 2009 die<br />

Naturfreundejugend (Beschluss der Bundeskonferenz)<br />

Eckpunkte für das Grundeinkommen. <strong>Die</strong> Katholische<br />

Arbeitnehmerbewegung beschloss ihr Konzept für das<br />

Grundeinkommen zum Bundesverbandstag im Oktober<br />

2007. Zur IG-Metall-Kampagne "Gemeinsam für ein gutes<br />

Leben" im Jahr 2009 wurde das Grundeinkommen von<br />

den Kolleginnen und Kollegen der IG Metall als Top-<br />

Thema ihrer politischen Forderungen benannt.<br />

Nachdem es bereits zum ver.di-Bundeskongress 2007<br />

einen Beschluss zur Diskussion des Grundeinkommens in<br />

ver.di gab, bringen zum ver.di-Bundeskongress im<br />

September 2011 neun ver.di-Gremien Anträge mit<br />

positivem Bezug zum Grundeinkommen und zur breiten<br />

Diskussion des Grundeinkommens in ver.di ein – viele<br />

42<br />

davon mit dem Ziel, ein Grundeinkommen einzuführen. Zu<br />

diesen Gremien zählen vier ver.di-Landesbezirke (Baden-<br />

Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und<br />

Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), ein ver.di-<br />

Bundesfachbereich (Bundesfachbereich 9) sowie zwei<br />

Landesfachbereiche (Hessen13 und Baden-Württemberg<br />

1). <strong>Die</strong> ver.di-Jugend forderte auf ihrer letzten<br />

Bundesjugendkonferenz Studien zu gewerkschaftsnahen<br />

Grundeinkommenskonzepten, eine breite Diskussion in<br />

ver.di zur Einführung eines Grundeinkommens und die<br />

Entwicklung eines humanen Gesellschaftsmodells anhand<br />

des Themas Grundeinkommen. <strong>Die</strong> Linksjugend ['solid]<br />

nahm auf ihrem Bundeskongress im Mai 2011 eine<br />

Stellungnahme zum Arbeitsbegriff und zum<br />

Grundeinkommen an, die als Startpunkt einer<br />

innerverbandlichen Debatte gilt. Der große<br />

wachstumskritische Kongress (über 2500<br />

TeilnehmerInnen) in Berlin im Mai 2011 diskutierte das<br />

Grundeinkommen als wichtiges Instrument im<br />

Zusammenhang mit der Ausgestaltung eines guten<br />

Lebens für alle und der nötigen Demokratisierung auf<br />

dem Weg in eine ökologisch-sozial gestaltete<br />

Gesellschaft.<br />

<strong>Die</strong> Partei DIE LINKE muss sich der Diskussion zum<br />

Grundeinkommen stellen und darüberhinaus eigene<br />

Konzepte eines emanzipatorischen bedingungslosen<br />

Grundeinkommens im Dialog mit den genannten<br />

Organisationen, Verbänden und sozialen Bewegungen<br />

entwickeln. Sonst hinkt die Partei DIE LINKE der<br />

voranschreitenden gesellschaftlichen Debatte hinterher<br />

und steht mit leeren Händen da. Eine Grundlage für die<br />

Diskussion und Entwicklung eines Modells des<br />

emanzipatorischen bedingungslosen Grundeinkommens<br />

kann das Konzept der BAG Grundeinkommen DIE LINKE<br />

sein, welches bereits den genannten Bündnispartnern<br />

bekannt und von diesen als Dialogangebot anerkannt ist.<br />

Änderungsantrag PR.23.2.<br />

AH1, S. 6, Zeile 115<br />

eingefügt ab 115:<br />

- für ein Kindergrundeinkommen, welches allen<br />

Kindern und Jugendlichen zugute kommt und Armut<br />

verhindert.<br />

Begründung: Der Gesellschaft sind alle Kinder und<br />

Jugendlichen gleich viel wert. Derzeitige soziale<br />

Leistungen für Kinder und Jugendliche sind entweder zu<br />

gering (Sozialgeld, Kindergeld), werden bei Hartz-IV-<br />

Beziehenden gegengerechnet (Kindergeld) oder sind<br />

stigmatisierend und erreichen zwei Drittel der<br />

Anspruchsberechtigten nicht (Kinderzuschlag; siehe<br />

Studie der Hans-Böckler-Stiftung von Irene Becker und<br />

Richard Hauser 2010: Kindergrundsicherung, Kindergeld<br />

und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller<br />

Reformvorschläge). Deswegen ist eine nicht<br />

stigmatisierende Grundabsicherung für alle Kinder und<br />

Jugendlichen vonnöten, die tatsächlich allen in dieser<br />

Altersgruppe zugute kommt, deren Existenz und Teilhabe<br />

absichert, Kinder- und Jugendarmut, soziale Ausgrenzung<br />

und Ungleichbehandlung verhindert.<br />

Änderungsantrag PR.23.3.

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