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Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen der Schiedsordnung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei DIE LINKE,<br />

21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Änderungsantrag: SO.1.<br />

Antragsteller/in: Gilla Schillo, Oliver Kleis,<br />

Partei DIE LINKE Ortsverbandsvorstand St.<br />

Ingbert<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Schiedsordnung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Bisher lautet § 2 Abs. 3 der Bundesschiedsordnung<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder der Schiedskommissionen dürfen keinem<br />

Vorstand der Partei DIE LINKE, nicht dem<br />

Bundesausschuss und keiner anderen<br />

Schiedskommission angehören, in keinem<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnis zur Partei stehen und von der Partei<br />

keine regelmäßigen Einkünfte erhalten.<br />

ändern in:<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder der Schiedskommissionen einschl. der<br />

Bundesschiedskommission dürfen keinem Vorstand der<br />

Partei auf Bundes- oder Landesebene angehören,<br />

MitarbeiterIN von Linksfraktionen sowie deren<br />

Abgeordneten sein oder sonst innerhalb der Fraktion der<br />

Partei DIE LINKE tätig sein, keiner anderen<br />

Schiedskommission angehören, regelmäßig Einkünfte<br />

beziehen von der Partei DIE LINKE oder Linksfraktionen<br />

oder Anspruch auf regelmäßige Aufwandsentschädigung<br />

haben.<br />

Begründung: Auf der Grundlage des Maulkorberlasses<br />

der Partei DIE LINKE, Landesverband Saar, mit<br />

Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der<br />

Linksfraktion im Saarländischen Landtag, vor allem dass<br />

die wissenschaftl. Mitarbeiterin für die Partei DIE LINKE,<br />

Landesverband Saar, zusätzlich noch beratend tätig ist,<br />

ist nach Auffassung der Antragsteller eine<br />

Unabhängigkeit in der Schiedskommission nicht<br />

gewährleistet. Wer beißt schon in die Hand, die einen<br />

füttert?<br />

Beschluss vom 05.08.2011<br />

265<br />

Änderungsantrag: SO.2.<br />

Antragsteller: KV Heidelberg/Rhein-Neckar<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Schiedsordnung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

§ 7 Abs. 3<br />

soll wie folgt ergänzt werden:<br />

„Soweit es sich nicht um eine Wahlanfechtung handelt,<br />

beträgt die Antragsfrist gegen Beschlüsse einen Monat<br />

nach Bekanntgabe."<br />

Begründung: Eine Fristsetzung macht nur dann Sinn,<br />

wenn definiert wird, mit welchem Ereignis eine Frist zu<br />

laufen beginnt. Das Ereignis ist ein Beschluss, gegen den<br />

dann binnen einer gewissen Frist Einspruch erhoben<br />

werden kann. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit der Bekanntgabe des<br />

Beschlusses zu laufen. Wenn es sich aber gar nicht um<br />

einen Beschluss handeln sollte, dann macht auch eine<br />

Fristsetzung keinen Sinn, weil völlig unklar und willkürlich<br />

interpretierbar ist, was denn nun als fristauslösendes<br />

Ereignis herhalten soll.<br />

Beschlossen vom Kreisparteitag am 10.9.2011

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