Hier - Die Linke
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Änderungsanträge zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen der Schiedsordnung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei DIE LINKE,<br />
21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Änderungsantrag: SO.1.<br />
Antragsteller/in: Gilla Schillo, Oliver Kleis,<br />
Partei DIE LINKE Ortsverbandsvorstand St.<br />
Ingbert<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Schiedsordnung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Bisher lautet § 2 Abs. 3 der Bundesschiedsordnung<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder der Schiedskommissionen dürfen keinem<br />
Vorstand der Partei DIE LINKE, nicht dem<br />
Bundesausschuss und keiner anderen<br />
Schiedskommission angehören, in keinem<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnis zur Partei stehen und von der Partei<br />
keine regelmäßigen Einkünfte erhalten.<br />
ändern in:<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder der Schiedskommissionen einschl. der<br />
Bundesschiedskommission dürfen keinem Vorstand der<br />
Partei auf Bundes- oder Landesebene angehören,<br />
MitarbeiterIN von Linksfraktionen sowie deren<br />
Abgeordneten sein oder sonst innerhalb der Fraktion der<br />
Partei DIE LINKE tätig sein, keiner anderen<br />
Schiedskommission angehören, regelmäßig Einkünfte<br />
beziehen von der Partei DIE LINKE oder Linksfraktionen<br />
oder Anspruch auf regelmäßige Aufwandsentschädigung<br />
haben.<br />
Begründung: Auf der Grundlage des Maulkorberlasses<br />
der Partei DIE LINKE, Landesverband Saar, mit<br />
Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der<br />
Linksfraktion im Saarländischen Landtag, vor allem dass<br />
die wissenschaftl. Mitarbeiterin für die Partei DIE LINKE,<br />
Landesverband Saar, zusätzlich noch beratend tätig ist,<br />
ist nach Auffassung der Antragsteller eine<br />
Unabhängigkeit in der Schiedskommission nicht<br />
gewährleistet. Wer beißt schon in die Hand, die einen<br />
füttert?<br />
Beschluss vom 05.08.2011<br />
265<br />
Änderungsantrag: SO.2.<br />
Antragsteller: KV Heidelberg/Rhein-Neckar<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Schiedsordnung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
§ 7 Abs. 3<br />
soll wie folgt ergänzt werden:<br />
„Soweit es sich nicht um eine Wahlanfechtung handelt,<br />
beträgt die Antragsfrist gegen Beschlüsse einen Monat<br />
nach Bekanntgabe."<br />
Begründung: Eine Fristsetzung macht nur dann Sinn,<br />
wenn definiert wird, mit welchem Ereignis eine Frist zu<br />
laufen beginnt. Das Ereignis ist ein Beschluss, gegen den<br />
dann binnen einer gewissen Frist Einspruch erhoben<br />
werden kann. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit der Bekanntgabe des<br />
Beschlusses zu laufen. Wenn es sich aber gar nicht um<br />
einen Beschluss handeln sollte, dann macht auch eine<br />
Fristsetzung keinen Sinn, weil völlig unklar und willkürlich<br />
interpretierbar ist, was denn nun als fristauslösendes<br />
Ereignis herhalten soll.<br />
Beschlossen vom Kreisparteitag am 10.9.2011