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Änderungsantrag: WO.2.<br />

Antragstellerin:<br />

Kreismitgliederversammlung Ilm-Kreis<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Wahlordnung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Erweiterungsantrag zur Wahlordnung:<br />

Einfügen in § 7: neuen 3. Abschnitt:<br />

„Wahlvorschläge für Wahlvorschlagslisten der Landtags-,<br />

Bundestags- und Europawahlen erfolgen durch den Kreis-<br />

, Gebiets- oder Stadtverband, dem der Bewerber<br />

angehört oder in dessen Einzugsgebiet (soweit es sich<br />

um einen parteiunabhängigen Bewerber handelt) er<br />

seinen Wohnsitz hat. Für die Nominierung des Bewerbers<br />

ist eine geheime Wahl innerhalb des Kreis-, Gebiets-,<br />

Stadtverbandes unter entsprechender Anwendung dieser<br />

Wahlordnung durchzuführen.“<br />

Begründung: Bei der Aufstellung der Listen für die<br />

Landtags-, Bundestags- und Europawahl erfolgt die<br />

Nominierung auf Wahl- bzw. Vertreterversammlungen<br />

entsprechend der Wahlkreise durch hierfür gewählte<br />

Vertreter. Mit der vorgeschlagenen Regelung ist eine<br />

Kandidatur in einer derartigen Vertreterversammlung nur<br />

möglich, wenn der Kandidat zuvor durch seinen Kreis-,<br />

Gebiets- bzw. Stadtverband im Ergebnis einer geheimen<br />

Wahl hierfür nominiert wurde. Mit diesem<br />

vorgeschlagenen Verfahren wird die Basisdemokratie<br />

entscheidend und glaubhaft gestärkt.<br />

Beschluss der Kreismitgliederversammlung Ilm-Kreis am<br />

3. September 2011 in Elgersburg<br />

264<br />

Änderungsantrag: WO.3.<br />

Antragsteller: Kreisverband DIE LINKE.<br />

Gießen<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Wahlordnung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

§ 2 Abs. 3<br />

Ist wegen Überflüssigkeit zu streichen.<br />

Begründung: Der vorgegebene Spielraum ist nicht<br />

notwendig und sollte im Rahmen einer einheitlichen<br />

Reglung ersatzlos gestrichen werden.<br />

<strong>Die</strong> Antragstellung wurde am Mittwoch, 07.09.2011<br />

durch die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes<br />

Gießen beschlossen.

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