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Änderungsantrag: S.19.<br />

Antragsteller: DIE LINKE. Kreisverband<br />

Hagen<br />

Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrags S.18.1.1.<br />

§ 2 (4)<br />

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft<br />

<strong>Die</strong>sen Absatz (4) nicht streichen<br />

(4) Bis zum Wirksamwerden der Mitgliedschaft hat jedes<br />

andere Mitglied der Partei ein Einspruchsrecht gegen den<br />

Erwerb der Mitgliedschaft. Der Einspruch ist begründet<br />

beim zuständigen Kreisvorstand geltend zu machen und<br />

durch diesen nach Anhörung des Mitgliedes unverzüglich<br />

zu entscheiden.<br />

Begründung: Ist ein Parteimitglied wegen<br />

Parteischädigendem, oder Diskrimminierung gegenüber<br />

einer anderen Person, oder durch faschistisches<br />

Verhalten aus der Partei ausgeschossen worden, so sollte<br />

ihm / ihr kein neuer Eintritt ermöglicht werden.<br />

Änderungsantrags S.18.1.2.<br />

§ 2 (4)<br />

und zusätzlich ergänzen durch:<br />

Sobald ein Mitglied, Neu- oder Altmitglied, in einen<br />

Kreisverband, der nicht seinem Hauptwohnsitz<br />

entspricht, bzw. das Mitglied den Kreisverband wechselt,<br />

sind die betroffenen Kreisverbände umgehend zu<br />

Informieren.<br />

Begründung: Es ist sonst nicht möglich Ordnungsgemäß<br />

einzuladen und es nicht möglich Widerspruch gegen<br />

einen Neueintritt einzulegen.<br />

Änderungsantrags S.18.2.<br />

§ 9 (4)<br />

§ 9 Gleichstellung, Ergänzung in (4)<br />

(4) Für alle politischen Veranstaltungen und Gremien auf<br />

Bundesebene wird eine qualifizierte Kinderbetreuung<br />

angeboten. Das Angebot besteht unabhängig von der<br />

Anzahl der angemeldeten Kinder. Ebenso ist die<br />

Errichtung eines Fahrdienstes für Menschen mit<br />

Behinderungen von und zum Bahnhof des jeweiligen<br />

Parteitagungsort sicher zu stellen. <strong>Die</strong> Kosten übernimmt<br />

die Bundespartei in vollem Umfang.<br />

255<br />

Begründung: Der Geschäftsführende BuVo hat in einer<br />

Sitzung von 2009 die Umsetzung der UN<br />

Behindertenrechtskonvention innerhalb unserer Partei<br />

beschlossen. Um eine Gleichberechtigte konsequente<br />

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb<br />

unserer Partei umsetzen zu können, ist es erforderlich,<br />

dass diese Antragsänderung in der künftigen Satzung<br />

übernommen wird.<br />

Der Antrag wurde auf der Versammlung des<br />

Kreisverbandes Hagen am 19. September 2011<br />

beschlossen.

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