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Änderungsantrag: S.17.<br />

Antragsteller: Andreas Hein, Reinald Last<br />

(Landesverband Bremen)<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrag S.17.1.<br />

§ 4 Absatz 3<br />

ist gegenüber dem Entwurf wie folgt zu fassen und<br />

ein Absatz 4<br />

ist hinzuzufügen:<br />

„(3) Das Stimmrecht sowie das aktive und passive<br />

Wahlrecht auf Parteitagen bzw. Delegierten- oder<br />

Mitgliederversammlung ist von der Entrichtung des<br />

Mitgliedsbeitrages abhängig, soweit das Mitglied nicht<br />

von der Beitragszahlung befreit ist. Ein Beitragsrückstand<br />

von bis zu zwei Monaten ist unschädlich.<br />

(4) Bei Versammlungen zur Aufstellung von<br />

Wahlvorschlägen zum Europäischen Parlament, zum<br />

Deutschen Bundestag, zu den Landesparlamenten und zu<br />

Kommunalwahlen ist das Stimmrecht, sowie das aktive<br />

Wahlrecht von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages<br />

abhängig, soweit das Mitglied nicht von der<br />

Beitragszahlung befreit ist. Ein Beitragsrückstand von bis<br />

zu zwei Monaten ist unschädlich.“<br />

Begründung:<br />

Absatz 3: <strong>Die</strong> vorgeschlagene Satzungsänderung ist<br />

grundsätzlich zu begrüßen. Aber durch die Kann-<br />

Bestimmung und die unklare Regelung werden<br />

Interpretationsspielräume geschaffen, die zu unnötigem<br />

Streit und unnötigen Schiedsverfahren führen. Eine klare<br />

Regelung, die in der ganzen Partei Geltung hat, wie in<br />

dem Antrag vorgeschlagen, ist vorzuziehen<br />

Absatz 4: <strong>Die</strong> Gesetzgeber machen das passive<br />

Wahlrecht zumeist ausschließlich vom Wohnort abhängig.<br />

<strong>Hier</strong> lässt sich das Recht zu kandidieren (passives<br />

Wahlrecht) wahrscheinlich nicht von der Zahlung von<br />

Beiträgen abhängig machen, somit ist Absatz 4 eine<br />

notwendige Ergänzung zu Absatz 3<br />

254<br />

Änderungsantrag: S.18.<br />

Antragsteller: Kreisverband Pforzheim<br />

Enzkreis<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

§ 39 Schlussbestimmungen (2):<br />

„Änderungen dieser Satzung müssen vom Parteitag mit<br />

einer satzungsändernden Mehrheit oder durch<br />

Mitgliederentscheid und Parteitag mit einfacher Mehrheit<br />

beschlossen werden. Mitgliederentscheide mit<br />

empfehlenden bzw. bestätigendem Charakter nach § 8<br />

(1) bleiben unbenommen. <strong>Die</strong> Bundesfinanzordnung,<br />

einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung<br />

und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer<br />

absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden.<br />

Sie ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

Änderungen dieser Satzung treten nach der Eintragung<br />

ins Vereinsregister in Kraft. (Erläuterung 8).<br />

Erläuterung 8: Unter der Voraussetzung, dass die<br />

Eintragung im Vereinsregister gestrichen wird. §1 Abs. 6<br />

Ändern in:<br />

Änderungen dieser Satzung müssen vom Parteitag mit<br />

einer satzungsändernden Mehrheit oder durch<br />

Mitgliederentscheid und Parteitag mit einfacher Mehrheit<br />

beschlossen werden. Mitgliederentscheide mit<br />

empfehlenden bzw. bestätigendem Charakter nach § 8<br />

(1) bleiben unbenommen. <strong>Die</strong> Bundesfinanzordnung,<br />

einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung<br />

und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer<br />

absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden.<br />

Sie ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

Begründung: Wir sind der Meinung das die Streichung<br />

des Mitgliedervoitings dazu führt das ein<br />

Mitgliederentscheid geschwächt wird. Es kann nicht sein<br />

das nur noch ein empfehlender oder bestätigter<br />

Charakter übrig bleibt.<br />

Der KV-Pforzheim Enzkreis hat sich auf seinen<br />

Beratungen am 10. September 2011 in einer<br />

Mitgliederversammlung und am 13. September in der<br />

Vorstandssitzung mit Änderungsanträgen zum Leitantrag<br />

und zur Satzung befasst. <strong>Die</strong> Änderungsanträge wurden<br />

beschlossen.

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