Hier - Die Linke
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Änderungsantrag: S.17.<br />
Antragsteller: Andreas Hein, Reinald Last<br />
(Landesverband Bremen)<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Änderungsantrag S.17.1.<br />
§ 4 Absatz 3<br />
ist gegenüber dem Entwurf wie folgt zu fassen und<br />
ein Absatz 4<br />
ist hinzuzufügen:<br />
„(3) Das Stimmrecht sowie das aktive und passive<br />
Wahlrecht auf Parteitagen bzw. Delegierten- oder<br />
Mitgliederversammlung ist von der Entrichtung des<br />
Mitgliedsbeitrages abhängig, soweit das Mitglied nicht<br />
von der Beitragszahlung befreit ist. Ein Beitragsrückstand<br />
von bis zu zwei Monaten ist unschädlich.<br />
(4) Bei Versammlungen zur Aufstellung von<br />
Wahlvorschlägen zum Europäischen Parlament, zum<br />
Deutschen Bundestag, zu den Landesparlamenten und zu<br />
Kommunalwahlen ist das Stimmrecht, sowie das aktive<br />
Wahlrecht von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages<br />
abhängig, soweit das Mitglied nicht von der<br />
Beitragszahlung befreit ist. Ein Beitragsrückstand von bis<br />
zu zwei Monaten ist unschädlich.“<br />
Begründung:<br />
Absatz 3: <strong>Die</strong> vorgeschlagene Satzungsänderung ist<br />
grundsätzlich zu begrüßen. Aber durch die Kann-<br />
Bestimmung und die unklare Regelung werden<br />
Interpretationsspielräume geschaffen, die zu unnötigem<br />
Streit und unnötigen Schiedsverfahren führen. Eine klare<br />
Regelung, die in der ganzen Partei Geltung hat, wie in<br />
dem Antrag vorgeschlagen, ist vorzuziehen<br />
Absatz 4: <strong>Die</strong> Gesetzgeber machen das passive<br />
Wahlrecht zumeist ausschließlich vom Wohnort abhängig.<br />
<strong>Hier</strong> lässt sich das Recht zu kandidieren (passives<br />
Wahlrecht) wahrscheinlich nicht von der Zahlung von<br />
Beiträgen abhängig machen, somit ist Absatz 4 eine<br />
notwendige Ergänzung zu Absatz 3<br />
254<br />
Änderungsantrag: S.18.<br />
Antragsteller: Kreisverband Pforzheim<br />
Enzkreis<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
§ 39 Schlussbestimmungen (2):<br />
„Änderungen dieser Satzung müssen vom Parteitag mit<br />
einer satzungsändernden Mehrheit oder durch<br />
Mitgliederentscheid und Parteitag mit einfacher Mehrheit<br />
beschlossen werden. Mitgliederentscheide mit<br />
empfehlenden bzw. bestätigendem Charakter nach § 8<br />
(1) bleiben unbenommen. <strong>Die</strong> Bundesfinanzordnung,<br />
einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung<br />
und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer<br />
absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden.<br />
Sie ist Bestandteil dieser Satzung.<br />
Änderungen dieser Satzung treten nach der Eintragung<br />
ins Vereinsregister in Kraft. (Erläuterung 8).<br />
Erläuterung 8: Unter der Voraussetzung, dass die<br />
Eintragung im Vereinsregister gestrichen wird. §1 Abs. 6<br />
Ändern in:<br />
Änderungen dieser Satzung müssen vom Parteitag mit<br />
einer satzungsändernden Mehrheit oder durch<br />
Mitgliederentscheid und Parteitag mit einfacher Mehrheit<br />
beschlossen werden. Mitgliederentscheide mit<br />
empfehlenden bzw. bestätigendem Charakter nach § 8<br />
(1) bleiben unbenommen. <strong>Die</strong> Bundesfinanzordnung,<br />
einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung<br />
und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer<br />
absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden.<br />
Sie ist Bestandteil dieser Satzung.<br />
Begründung: Wir sind der Meinung das die Streichung<br />
des Mitgliedervoitings dazu führt das ein<br />
Mitgliederentscheid geschwächt wird. Es kann nicht sein<br />
das nur noch ein empfehlender oder bestätigter<br />
Charakter übrig bleibt.<br />
Der KV-Pforzheim Enzkreis hat sich auf seinen<br />
Beratungen am 10. September 2011 in einer<br />
Mitgliederversammlung und am 13. September in der<br />
Vorstandssitzung mit Änderungsanträgen zum Leitantrag<br />
und zur Satzung befasst. <strong>Die</strong> Änderungsanträge wurden<br />
beschlossen.