Hier - Die Linke
Hier - Die Linke
Hier - Die Linke
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
engagierten Einzelpersonen zusammen, die sich<br />
ihrerseits in vielgestaltiger Art und Weise an der Arbeit<br />
der Zusammenschlüsse auch personell beteiligen.<br />
<strong>Die</strong> aktive Mitwirkung von Gastmitgliedern aus solchen<br />
Bereichen innerhalb der Zusammenschlüsse erfolgt<br />
vielfach auf der Grundlage der weitestgehenden<br />
Gleichberechtigung im Verhältnis zu den im jeweiligen<br />
Zusammenschluss mitwirkenden Mitgliedern der Partei<br />
DIE LINKE.<br />
Viele der traditionell in der Partei aktiven bundesweiten<br />
Zusammenschlüsse verdanken gerade diesem<br />
gleichberechtigten Zusammenwirken wichtige Erfolge in<br />
der Gesellschafts- und in der Bündnispolitik sowie bei der<br />
Gewinnung von Neumitgliedern im Sinne der politischen<br />
Ziele DER LINKEN.<br />
Einige dieser traditionellen Zusammenschlüsse verfügen<br />
bereits seit Jahren über eigene Satzungen oder<br />
satzungsähnliche Arbeitsdokumente, in denen die Rechte<br />
der in ihnen tätigen Gastmitglieder im oben<br />
beschriebenen Sinne geregelt sind, vor allem in Bezug auf<br />
das Stimmrecht oder das aktive und passive Wahlrecht<br />
bei Wahlen der Sprecherräte oder anderer interner<br />
Gremien der Zusammenschlüsse.<br />
<strong>Die</strong> Einschränkungen der Übertragung von<br />
Mitgliederrechten in § 5 (2), welche für das Funktionieren<br />
und die Arbeit der Gliederungen der Partei notwendig und<br />
zweckmäßig sind, können also für das Funktionieren und<br />
die Arbeit eines Zusammenschlusses hinderlich und<br />
unzweckmäßig sein.<br />
Dementsprechend regelt auch der § 5 (3) der<br />
Bundessatzung die Verfahrensweise bei der Übertragung<br />
von Mitgliederrechten an Gastmitglieder ausdrücklich nur<br />
für die Gliederungen der Partei, während in § 7 (1) - (4)<br />
die Zusammenschlüsse ebenso ausdrücklich nicht als<br />
Gliederungen der Partei definiert sind, „… selbstständig …<br />
zur Weiterentwicklung von Mitglieder-, Organisations-<br />
und Kommunikationsstrukturen der Partei …“ beitragen<br />
und „… selbstständig über ihre Arbeitsweise und ihre<br />
innere Struktur (entscheiden)“.<br />
Daher muss den Zusammenschlüssen die freie<br />
Entscheidung darüber eingeräumt werden, wie sie auf der<br />
Grundlage ihres politischen Selbstverständnisses und der<br />
Erfahrungen ihrer Arbeit die Möglichkeit der Übertragung<br />
von Mitgliederrechten an Gastmitglieder im Sinne des § 5<br />
(1) gestalten wollen. <strong>Die</strong>s soll ausdrücklich nur insofern<br />
gelten, als es die Übertragung von Mitgliederrechten<br />
innerhalb des jeweiligen Zusammenschlusses betrifft.<br />
Eine solche Regelung für die Zusammenschlüsse sollte<br />
sich folgerichtig und dem Sinne nach aus § 5 (1) Satz 2, §<br />
7 (1) Satz 2, § 7 (3) Satz 1 und § 7 (4) Satz 1 der<br />
Bundessatzung ergeben, während in der aktuellen<br />
Fassung von § 5 (2) im Zusammenhang mit § 5 (1) Satz 2<br />
die dort aufgeführten Einschränkungen unbeschränkt in<br />
allen Bereichen der Partei gelten würden.<br />
Anmerkung: Im Übrigen garantieren die Regelungen der<br />
Bundessatzung für den Jugendverband der Partei in § 11<br />
(3), § 11 (7) Satz 2 und im laut Leitantrag dem § 11 (7)<br />
hinzuzufügenden Satz 3 in Bezug auf die Mitwirkung von<br />
Nichtmitgliedern im Jugendverband diesen noch sehr viel<br />
weitergehende Rechte, als sie gemäß dem vorliegenden<br />
253<br />
Antrag für Gastmitglieder in den Zusammenschlüssen<br />
eingeräumt werden können.<br />
Antragstellung beschlossen durch den Koordinierungsrat<br />
der AG Cuba sí am 14. September 2011