30.10.2012 Aufrufe

Hier - Die Linke

Hier - Die Linke

Hier - Die Linke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Selbst in Fällen, in denen sich mehrere geeignete<br />

Kandidatinnen zur Wahl stellten, die Frauenquote aber<br />

knapp unter 25% lag, wurde Antrag auf Aufhebung der<br />

Frauenquote gestellt. Ergebnis waren die Ausgrenzung<br />

der Kandidatinnen, rein männliche Kreisvorstände oder<br />

Wahllisten.<br />

Was ursprünglich zur Aufrechterhaltung der<br />

Arbeitsstrukturen in Kreisverbänden mit nur wenigen<br />

weiblichen Mitgliedern und als absolute<br />

Ausnahmesituation gedacht war, wird häufig als<br />

Instrument gegen Frauen genutzt.<br />

Das widerspricht eklatant dem zweiten Satz §10 Absatz<br />

(1): "Es ist Ziel der Partei, dass Frauen weder diskriminiert<br />

noch in ihrer politischen Arbeit behindert werden" und<br />

stellt damit einen Satzungsverstoß dar!<br />

Deshalb ist es zwingend notwendig diese Klausel zu<br />

streichen!<br />

246<br />

Änderungsantrag: S.11.<br />

Antragsteller: Teresa Maria Thiel<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

§ 32 (4) lautet bisher:<br />

§ 32 (4)<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Parteivorstandes und jedes<br />

Landesvorstandes dürfen mehrheitlich keine<br />

Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Europa-, der<br />

Bundes- oder der Landesebene sein.<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

§ 32 (4)<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Parteivorstandes und jedes<br />

Landesvorstandes dürfen keine Mandatsträgerinnen und<br />

Mandatsträger der Europa-, der Bundes- oder der<br />

Landesebene sein.<br />

Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder<br />

finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei<br />

stehen, können kein Vorstandsamt bekleiden.<br />

Begründung: <strong>Die</strong> Trennung von Amt und Mandat hatte<br />

sich in der WASG bewährt. Dort wollte man durch die<br />

Erfahrungen mit der SPD und der „Basta-Politik“ des<br />

Bundeskanzlers Schröder eine klare Trennung innerhalb<br />

der Partei, denn nur so ist Basisdemokratie erst möglich.<br />

<strong>Die</strong>se Regeln müssen darüber hinaus für die Mitarbeiter<br />

der Partei, der Fraktionen und der Partei-Stiftung gelten.<br />

<strong>Die</strong> jetzige Regelung hat sich nicht bewährt. Der<br />

Bundesvorstand besteht jetzt schon mehrheitlich aus<br />

Mandatsträgern aus dem Bundestag, aus Landtagen und<br />

dem Europaparlament.<br />

Der Personalvorschlag für den Geschäftsführenden<br />

Bundesvorstand besteht nur aus Mandatsträgern des<br />

Bundestages und eines Landtages und ist für mich schon<br />

als Vorschlag satzungswidrig.<br />

<strong>Die</strong> jetzige Vorschrift, dass mehrheitlich keine<br />

Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im<br />

Bundesvorstand sein dürfen, wird konterkariert mit dem<br />

Personalvorschlag, der nur aus Mandatsträgerinnen und<br />

Mandatsträgern besteht, denn der geschäftsführende<br />

Parteivorstand besteht gem. § 19 (1) Bundessatzung aus<br />

zwölf Mitgliedern und dürfte demnach höchstens mit fünf<br />

Mandatsträgern besetzt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!