Hier - Die Linke
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Änderungsantrag: S.5.<br />
Antragsteller/in: Ortsverband<br />
Aschersleben/ Sachsen-Anhalt, AG „Über<br />
den Tag hinaus“ Sachsen-Anhalt<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
§ 10 Geschlechterdemokratie Abs. 5<br />
Bei der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und<br />
Wahlbewerbern für Parlamente und kommunale<br />
Vertretungskörperschaften muss ein mindestens hälftiger<br />
Frauenanteil in der Fraktion bzw. in der<br />
Abgeordnetengruppe gewährleistet sein.<br />
Bei Wahlvorschlaglisten sind einer der beiden ersten<br />
Listenplätze und im Folgenden die ungeraden<br />
Listenplätze ausschließlich für die Frauen bestimmt,<br />
soweit Bewerberinnen zur Verfügung stehen.<br />
Wenn von der Wahlvorschlagliste Frauen zurücktreten,<br />
können auf die vorher von Frauen besetzten Plätze nur<br />
Frauen nachrücken. <strong>Hier</strong>von unberührt bleibt die<br />
Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerberinnen<br />
nicht zu wählen. Reine Frauenlisten sind möglich.<br />
Begründung: Im Landesverband Sachsen-Anhalt hatte<br />
eine Bewerberin für die Landesliste (Landtagswahl 2011)<br />
aus persönlichen Gründen, vor Ablauf der<br />
Einreichungsfrist beim Landeswahlleiter ihre Kandidatur<br />
zurückgezogen. <strong>Die</strong>s hatte zur Folge, dass ein ungerader<br />
Listenplatz zunächst unbesetzt blieb. Durch eine autarke<br />
Entscheidung von (nur) 3 Mitgliedern des<br />
Landesvorstandes, wurde unter Missachtung der<br />
Bundessatzung § 10 Abs. 5 entschieden, den<br />
nächstfolgenden männlichen Bewerber von einem<br />
geraden auf einen ungeraden Listenplatz aufrücken zu<br />
lassen. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise hat zu einer erheblichen<br />
Beschäftigung von Genossinnen und Genossen geführt:<br />
zwei Anträge an die Landesschiedskommission und<br />
Berufungsanträge an die Bundesschiedskommission.<br />
<strong>Die</strong>ser Änderungsantrag soll bewirken, dass ein<br />
Regelverstoß wie im Landesverband Sachsen-Anhalt<br />
geschehen, sich nicht wiederholt<br />
Ortsverband Aschersleben/ Sachsen-Anhalt, Beschluss<br />
vom 10. August 2011<br />
AG „Über den Tag hinaus“ Sachsen-Anhalt , Beschluss<br />
vom 17. August 2011<br />
242<br />
Änderungsantrag: S.6.<br />
Antragsteller: Hubert Lauer (Kreisverband<br />
Donnersberg)<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Ergänzung zu § 32 (4):<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder des Parteivorstandes und jedes<br />
Landesvorstandes dürfen mehrheitlich keine<br />
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Europa-, der<br />
Bundes- bzw. der Landesebene sein. Bei dieser<br />
zahlenmäßigen Beschränkung sind auch Angestellte<br />
dieser Mandatsträgerinnen und Mandatsträger,<br />
Angestellte der Bundes- und Landespartei sowie<br />
Angestellte der Bundestags- und Landtagsfraktion<br />
einzubeziehen.