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Änderungsantrag: S.5.<br />

Antragsteller/in: Ortsverband<br />

Aschersleben/ Sachsen-Anhalt, AG „Über<br />

den Tag hinaus“ Sachsen-Anhalt<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

§ 10 Geschlechterdemokratie Abs. 5<br />

Bei der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und<br />

Wahlbewerbern für Parlamente und kommunale<br />

Vertretungskörperschaften muss ein mindestens hälftiger<br />

Frauenanteil in der Fraktion bzw. in der<br />

Abgeordnetengruppe gewährleistet sein.<br />

Bei Wahlvorschlaglisten sind einer der beiden ersten<br />

Listenplätze und im Folgenden die ungeraden<br />

Listenplätze ausschließlich für die Frauen bestimmt,<br />

soweit Bewerberinnen zur Verfügung stehen.<br />

Wenn von der Wahlvorschlagliste Frauen zurücktreten,<br />

können auf die vorher von Frauen besetzten Plätze nur<br />

Frauen nachrücken. <strong>Hier</strong>von unberührt bleibt die<br />

Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerberinnen<br />

nicht zu wählen. Reine Frauenlisten sind möglich.<br />

Begründung: Im Landesverband Sachsen-Anhalt hatte<br />

eine Bewerberin für die Landesliste (Landtagswahl 2011)<br />

aus persönlichen Gründen, vor Ablauf der<br />

Einreichungsfrist beim Landeswahlleiter ihre Kandidatur<br />

zurückgezogen. <strong>Die</strong>s hatte zur Folge, dass ein ungerader<br />

Listenplatz zunächst unbesetzt blieb. Durch eine autarke<br />

Entscheidung von (nur) 3 Mitgliedern des<br />

Landesvorstandes, wurde unter Missachtung der<br />

Bundessatzung § 10 Abs. 5 entschieden, den<br />

nächstfolgenden männlichen Bewerber von einem<br />

geraden auf einen ungeraden Listenplatz aufrücken zu<br />

lassen. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise hat zu einer erheblichen<br />

Beschäftigung von Genossinnen und Genossen geführt:<br />

zwei Anträge an die Landesschiedskommission und<br />

Berufungsanträge an die Bundesschiedskommission.<br />

<strong>Die</strong>ser Änderungsantrag soll bewirken, dass ein<br />

Regelverstoß wie im Landesverband Sachsen-Anhalt<br />

geschehen, sich nicht wiederholt<br />

Ortsverband Aschersleben/ Sachsen-Anhalt, Beschluss<br />

vom 10. August 2011<br />

AG „Über den Tag hinaus“ Sachsen-Anhalt , Beschluss<br />

vom 17. August 2011<br />

242<br />

Änderungsantrag: S.6.<br />

Antragsteller: Hubert Lauer (Kreisverband<br />

Donnersberg)<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Ergänzung zu § 32 (4):<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder des Parteivorstandes und jedes<br />

Landesvorstandes dürfen mehrheitlich keine<br />

Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Europa-, der<br />

Bundes- bzw. der Landesebene sein. Bei dieser<br />

zahlenmäßigen Beschränkung sind auch Angestellte<br />

dieser Mandatsträgerinnen und Mandatsträger,<br />

Angestellte der Bundes- und Landespartei sowie<br />

Angestellte der Bundestags- und Landtagsfraktion<br />

einzubeziehen.

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