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Änderungsantrag: S.2.<br />

Antragstellerin: Christel Rajda<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

AH 1, Seite 49, § 11 (7)<br />

wird wie folgt geändert:<br />

(7) Der Jugendverband der Partei hat Antragsrecht in<br />

allen Organen der Partei und der Gebietsverbände, in<br />

denen er organisiert ist.<br />

Der Jugendverband wählt Delegierte zum Parteitag und<br />

entsendet vier zwei Mitglieder in den Bundesausschuss.<br />

<strong>Die</strong>se haben in diesen Gremien unabhängig von der<br />

Parteimitgliedschaft Stimmrecht und das aktive<br />

Wahlrecht.<br />

Begründung: Durch die Änderung in § 22 (1) d sind 4<br />

Mitglieder des Jugendverbandes im Bundesausschuss<br />

vertreten. <strong>Die</strong>s muss dann auch redaktionell in § 11 (7)<br />

angepasst werden.<br />

240<br />

Änderungsantrag: S.3.<br />

Antragsteller: Erich Meinike (Oberhausen)<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

AH 1, Seite 47, § 7 (7)<br />

der Absatz ( 7)<br />

Bundesweite Zusammenschlüsse können Delegierte zum<br />

Parteitag entsenden<br />

wird ersatzlos gestrichen.<br />

Folgend:<br />

AH1, Seite51, § 16 (1) c)<br />

Wird ersatzlos gestrichen.<br />

Begründung: <strong>Die</strong> Gewährung von<br />

Sonderdelegiertenmandaten (mit Stimmrecht) verstößt<br />

eindeutig gegen die Gleichberechtigung der Mitglieder.<br />

Mitglieder von Zusammenschlüssen beteiligen sich wie<br />

alle „sonstigen“ Mitglieder an den Wahlen der 500<br />

Delegierten und zusätzlich an den Wahlen in den<br />

Zusammenschlüssen.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung über Delegiertenmandate mit<br />

Stimmrecht sollte ausssschließlich in den<br />

Parteigliederungen erfolgen. <strong>Die</strong> Zusatzmöglichkeit ist im<br />

Grunde basisfremd und dient offensichtlich einigen<br />

„Erlauchten“ ohne ihre Kreisverbände ein Mandat zu<br />

erreichen.

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