Hier - Die Linke
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Änderungsantrag: S.2.<br />
Antragstellerin: Christel Rajda<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
AH 1, Seite 49, § 11 (7)<br />
wird wie folgt geändert:<br />
(7) Der Jugendverband der Partei hat Antragsrecht in<br />
allen Organen der Partei und der Gebietsverbände, in<br />
denen er organisiert ist.<br />
Der Jugendverband wählt Delegierte zum Parteitag und<br />
entsendet vier zwei Mitglieder in den Bundesausschuss.<br />
<strong>Die</strong>se haben in diesen Gremien unabhängig von der<br />
Parteimitgliedschaft Stimmrecht und das aktive<br />
Wahlrecht.<br />
Begründung: Durch die Änderung in § 22 (1) d sind 4<br />
Mitglieder des Jugendverbandes im Bundesausschuss<br />
vertreten. <strong>Die</strong>s muss dann auch redaktionell in § 11 (7)<br />
angepasst werden.<br />
240<br />
Änderungsantrag: S.3.<br />
Antragsteller: Erich Meinike (Oberhausen)<br />
Änderungsantrag zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
AH 1, Seite 47, § 7 (7)<br />
der Absatz ( 7)<br />
Bundesweite Zusammenschlüsse können Delegierte zum<br />
Parteitag entsenden<br />
wird ersatzlos gestrichen.<br />
Folgend:<br />
AH1, Seite51, § 16 (1) c)<br />
Wird ersatzlos gestrichen.<br />
Begründung: <strong>Die</strong> Gewährung von<br />
Sonderdelegiertenmandaten (mit Stimmrecht) verstößt<br />
eindeutig gegen die Gleichberechtigung der Mitglieder.<br />
Mitglieder von Zusammenschlüssen beteiligen sich wie<br />
alle „sonstigen“ Mitglieder an den Wahlen der 500<br />
Delegierten und zusätzlich an den Wahlen in den<br />
Zusammenschlüssen.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung über Delegiertenmandate mit<br />
Stimmrecht sollte ausssschließlich in den<br />
Parteigliederungen erfolgen. <strong>Die</strong> Zusatzmöglichkeit ist im<br />
Grunde basisfremd und dient offensichtlich einigen<br />
„Erlauchten“ ohne ihre Kreisverbände ein Mandat zu<br />
erreichen.