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Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei DIE LINKE,<br />

21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Änderungsantrag: S.1.<br />

Antragsteller: Mischa Kölle; <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS<br />

Hannover<br />

Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />

der Bundessatzung<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrag S.1.1.<br />

AH 1, Seite 49, § 11 (8)<br />

Keine Streichung des Satzes<br />

„<strong>Die</strong> Absätze 1 bis 7 gelten für einen parteinahen<br />

Hochschulverband entsprechend.“<br />

Änderungsantrag S.1.2.<br />

AH 1, Seite 51, §16 (1) b) und<br />

AH 1, Seite 55, §22 (1)<br />

Wie folgt zu ändern:<br />

�� in § 22 (1) d) bleibt der ursprüngliche Satz „zwei<br />

Vertreterinnen oder Vertreter des anerkannten<br />

Jugendverbandes.“ stehen<br />

�� dafür wird als § 22 (1)1 e) eingefügt „zwei<br />

Vertreterinnen und Vertreter des anerkannten<br />

Hochschulverbandes.“<br />

�� und § 16 (1) b) wird geändert in “die Delegierten des<br />

anerkannten Jugendverbandes und des anerkannten<br />

Hochschulverbandes,“.<br />

Begründung: <strong>Die</strong>ser eine Satz in § 11 Abs. 8 ist zentral<br />

für die Handlungsfähigkeit des Hochschulverbandes <strong>Die</strong><br />

<strong>Linke</strong>.SDS und regelt sein Verhältnis zur Partei DIE<br />

LINKE. Insbesondere stellt er für den Hochschulverband<br />

die gleichen Rechte wie für den Jugendverband her. Aus<br />

ihm leiten sich beispielsweise die Ansprüche des<br />

Hochschulverbandes <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS, Delegierte zum<br />

Parteitag und zwei Mitglieder in den Bundesausschuss zu<br />

entsenden, her. Desweiteren leitet sich aus diesem Satz<br />

das Recht des Hochschulverbandes <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS auf<br />

finanzielle Mittel von der Partei DIE LINKE her. Auch<br />

ergibt sich daraus das Antragsrecht des<br />

Hochschulverbandes an Organe der Partei DIE LINKE.<br />

Mit dem Wegfall dieses Satzes würde der<br />

Hochschulverband seiner Eigenständigkeit beraubt<br />

werden und wäre in allen Fragen die Partei DIE LINKE<br />

betreffend auf den Jugendverband [’Solid] angewiesen.<br />

Letztlich würde der Hochschulverband <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS in<br />

239<br />

allen Fragen (insbesondere der Finanzen) von der<br />

Zustimmung des Jugendverbandes [’Solid] abhängig<br />

werden. Möglicherweise hat der Antragssteller diese<br />

Problematik übersehen und übernimmt diesen<br />

Änderungsantrag.

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