Hier - Die Linke
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Änderungsanträge zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei DIE LINKE,<br />
21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Änderungsantrag: S.1.<br />
Antragsteller: Mischa Kölle; <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS<br />
Hannover<br />
Änderungsanträge zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zu Änderungen<br />
der Bundessatzung<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Änderungsantrag S.1.1.<br />
AH 1, Seite 49, § 11 (8)<br />
Keine Streichung des Satzes<br />
„<strong>Die</strong> Absätze 1 bis 7 gelten für einen parteinahen<br />
Hochschulverband entsprechend.“<br />
Änderungsantrag S.1.2.<br />
AH 1, Seite 51, §16 (1) b) und<br />
AH 1, Seite 55, §22 (1)<br />
Wie folgt zu ändern:<br />
�� in § 22 (1) d) bleibt der ursprüngliche Satz „zwei<br />
Vertreterinnen oder Vertreter des anerkannten<br />
Jugendverbandes.“ stehen<br />
�� dafür wird als § 22 (1)1 e) eingefügt „zwei<br />
Vertreterinnen und Vertreter des anerkannten<br />
Hochschulverbandes.“<br />
�� und § 16 (1) b) wird geändert in “die Delegierten des<br />
anerkannten Jugendverbandes und des anerkannten<br />
Hochschulverbandes,“.<br />
Begründung: <strong>Die</strong>ser eine Satz in § 11 Abs. 8 ist zentral<br />
für die Handlungsfähigkeit des Hochschulverbandes <strong>Die</strong><br />
<strong>Linke</strong>.SDS und regelt sein Verhältnis zur Partei DIE<br />
LINKE. Insbesondere stellt er für den Hochschulverband<br />
die gleichen Rechte wie für den Jugendverband her. Aus<br />
ihm leiten sich beispielsweise die Ansprüche des<br />
Hochschulverbandes <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS, Delegierte zum<br />
Parteitag und zwei Mitglieder in den Bundesausschuss zu<br />
entsenden, her. Desweiteren leitet sich aus diesem Satz<br />
das Recht des Hochschulverbandes <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS auf<br />
finanzielle Mittel von der Partei DIE LINKE her. Auch<br />
ergibt sich daraus das Antragsrecht des<br />
Hochschulverbandes an Organe der Partei DIE LINKE.<br />
Mit dem Wegfall dieses Satzes würde der<br />
Hochschulverband seiner Eigenständigkeit beraubt<br />
werden und wäre in allen Fragen die Partei DIE LINKE<br />
betreffend auf den Jugendverband [’Solid] angewiesen.<br />
Letztlich würde der Hochschulverband <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong>.SDS in<br />
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allen Fragen (insbesondere der Finanzen) von der<br />
Zustimmung des Jugendverbandes [’Solid] abhängig<br />
werden. Möglicherweise hat der Antragssteller diese<br />
Problematik übersehen und übernimmt diesen<br />
Änderungsantrag.