Hier - Die Linke
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pädagogischen Laissez-faire verkommen. <strong>Hier</strong> gilt es, die<br />
richtige Balance zu finden, und diese besteht z.T. auch in<br />
kategorischen Verboten. Denn es ist nicht zu leugnen,<br />
dass Zusammenhänge zwischen Gewaltexzessen<br />
Jugendlicher und Egoshootern, Gewalt-Videos, o.ä.<br />
bestehen, siehe zum Beispiel der Fall in England, bei dem<br />
Jugendliche einen 17-Jährigen Schüler durch Anzünden<br />
ermordet haben und sich dabei explizit von einer Szene<br />
des britischen Horrorfilms Severance haben inspirieren<br />
lassen.<br />
Begründung: Zum einen ist es fehl am Platz, die<br />
Diskussion über Freiheiten im Internet unter<br />
geschlechtsherrschaftlichen Gesichtspunkten zu<br />
beurteilen: die Bevormundung und rechtliche<br />
Ungleichbehandlung von Frauen ist immer verwerflich,<br />
die gelegentliche ‚Bevormundung‘ und gelegentliche<br />
rechtliche Ungleichbehandlung (im Vergleich zu<br />
Erwachsenen) von Kindern dagegen nicht unbedingt. Wir<br />
verweisen in diesem Zusammenhang auf die<br />
Ausführungen John Stuart Mills in (Mill 1991), einem<br />
Autor, der nun wahrlich nicht im Verdacht steht, ein<br />
rechtkonservativer autoritärer Charakter zu sein. Zum<br />
anderen ist die Passage zu wenig eindeutig: der Kontext<br />
des Zensurverbots aus dem ersten Abschnitt des<br />
Teilkapitels suggeriert, dass die <strong>Linke</strong> Kindern und<br />
Jugendlichen völlig freien Zugang erlauben will zu allen<br />
möglichen Inhalten. Dass dies zumindest problematisch<br />
ist, macht der in der Ersetzung genannte Fall aber<br />
hinreichend klar. <strong>Die</strong> Quellenangaben:<br />
http://www.guardian.co.uk/film/2009/apr/29/severan<br />
ce-murder-trial (Zugriff: 2011-09-22),<br />
http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/norfolk<br />
/8022946.stm (Zugriff: 2011-09-22). Der KV<br />
Oberhausen sieht den Verzicht auf<br />
Zugangsbeschränkungen sogar nicht nur als<br />
problematisch an, sondern fordert in Reaktion auf solche<br />
Fälle den ergänzten Passus, nach dem es bestimmte<br />
begrenzte Verbote geben sollte.<br />
Änderungsantrag PR.148.26.<br />
AH1, S. 29, Zeile 1787 ff<br />
Nach: <strong>Die</strong> Massenmedien befinden sich überwiegend im<br />
Besitz weniger Konzerne und Finanzinvestoren.<br />
ergänzen:<br />
<strong>Die</strong> Massenmedien befinden sich überwiegend im Besitz<br />
weniger Konzerne und Finanzinvestoren. Hinzu kommt<br />
die Abhängigkeit dieser Medien von Werbeeinnahmen<br />
(Anzeigen, Fernsehwerbung), wodurch das Kapital eine<br />
weitere Möglichkeit der Einflussnahme besitzt. Auf diese<br />
Weise bestimmt das Kapital mit, was wir lernen und<br />
wissen, worüber wir reden und was wir meinen sollten.<br />
<strong>Die</strong>ser Einfluss des Kapitals auf die Medien muss<br />
zurückgedrängt werden. Zu diesem Zweck sind sämtliche<br />
Medienkonzerne zu vergesellschaften, und journalistische<br />
Arbeit ist endlich angemessen zu bezahlen, um<br />
Abhängigkeiten zu verhindern. Mit Vergesellschaftung ist<br />
hier dezidiert nicht Verstaatlichung gemeint, sondern<br />
beispielsweise Belegschaftseigentum oder wirklich<br />
volkseigene Betriebe. Denn eine verstaatlichte<br />
Medienlandschaft besitzt tendenziell Anreizstrukturen,<br />
die die Kontrollfunktionen der Medien gegenüber den<br />
Organen des Staates zumindest behindert. Aus einem<br />
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ähnlichen Grund sind auch die öffentlich-rechtlichen<br />
Medien zu reformieren. Der Einfluss der Politik auf die<br />
Rundfunkräte ist zu brechen: die <strong>Linke</strong> will die<br />
öffentlichen-rechtlichen Medien nach dem Muster der<br />
britischen BBC umbauen, sodass sich der Einfluss der<br />
Politik und anderer Organisationen lediglich auf die<br />
Festlegung der Rundfunkgebühren beschränkt. Als<br />
Sofortmaßnahme verlangt sie zumindest eine deutliche<br />
Reduktion der Vertreter des Staates und der Parteien in<br />
den Rundfunkräten. Außerdem müssen entweder keine<br />
Kirchenvertreter oder neben Kirchenvertretern auch<br />
Vertreter atheistischer und agnostischer Organisationen<br />
aufgenommen werden.<br />
Begründung: Es ist uns erstens völlig unklar, was mit der<br />
Überlappung von Mediennutzung und der<br />
Medienkontrolle gemeint sein soll. Ohne weitere<br />
Erläuterung ist dieser Satz daher funktionslos und zu<br />
ersetzen. Zweitens ist der Absatz viel zu dünn hinsichtlich<br />
der Problembeschreibung und des Vorgehens beim<br />
Kampf gegen „diese Spaltung […]“. Deshalb unsere<br />
Ergänzung. Eigentlich sprechen die darin gemachten<br />
Vorschläge für sich, und eigentlich müssten gerade wir<br />
<strong>Linke</strong>n, die wir uns seit Jahren gegen eine<br />
‚Sonderbehandlung‘ durch die öffentlich-rechtlichen<br />
Medien wehren (man denke nur daran, wie lange wir<br />
warten mussten, um zu der Bonner/Berliner Runde einen<br />
Vertreter senden zu dürfen). Es ist doch wirklich ein<br />
Skandal, wie die Kungelei in den Rundfunkräten kritische<br />
Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender stört.<br />
Und es ist doch wirklich ein Skandal, wer in den<br />
Rundfunkräten mit hohem Anteil vertreten ist und wer<br />
nicht. Wie kann man das unerwähnt lassen!<br />
Änderungsantrag PR.148.27.<br />
AH1, S. 30, Zeile 1837<br />
Nach: Konkret stehen wir gegen den Aufbau von<br />
Zensurinfrastrukturen im Internet und<br />
Onlinedurchsuchungen, gegen den Ausbau von<br />
Videoüberwachung und die umfassende Speicherung von<br />
Telekommunikationsdaten.<br />
ergänzen:<br />
Es handelt sich hier um eine Güterabwägung. Natürlich<br />
erhöht Videoüberwachung die Sicherheit. <strong>Die</strong>ses<br />
Argument ist aber nicht hinreichend: elektronische<br />
Fußfesseln für jeden und alltägliche Ausgangssperren tun<br />
dies auch. Es geht vielmehr darum, auf wie viel Freiheit<br />
wir verzichten wollen, um Sicherheit zu erhöhen. Unsere<br />
Antwort lautet: nicht viel. Dass dies ein höheres Maß an<br />
Gefährdung nach sich zieht, sollte dem Bürger aber nicht<br />
verschwiegen werden.<br />
Begründung: Das Argument mit der erhöhten Sicherheit<br />
wird – auch von Bürgern – immer wieder angebracht. Wir<br />
sollten daher klar machen, warum wir diesem Argument<br />
nicht einfach so folgen.<br />
Änderungsantrag PR.148.28.<br />
AH1, S. 31, Zeile 1896 ff<br />
Nach: Ethnische Minderheiten sollen optimale<br />
Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung