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Hier - Die Linke

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pädagogischen Laissez-faire verkommen. <strong>Hier</strong> gilt es, die<br />

richtige Balance zu finden, und diese besteht z.T. auch in<br />

kategorischen Verboten. Denn es ist nicht zu leugnen,<br />

dass Zusammenhänge zwischen Gewaltexzessen<br />

Jugendlicher und Egoshootern, Gewalt-Videos, o.ä.<br />

bestehen, siehe zum Beispiel der Fall in England, bei dem<br />

Jugendliche einen 17-Jährigen Schüler durch Anzünden<br />

ermordet haben und sich dabei explizit von einer Szene<br />

des britischen Horrorfilms Severance haben inspirieren<br />

lassen.<br />

Begründung: Zum einen ist es fehl am Platz, die<br />

Diskussion über Freiheiten im Internet unter<br />

geschlechtsherrschaftlichen Gesichtspunkten zu<br />

beurteilen: die Bevormundung und rechtliche<br />

Ungleichbehandlung von Frauen ist immer verwerflich,<br />

die gelegentliche ‚Bevormundung‘ und gelegentliche<br />

rechtliche Ungleichbehandlung (im Vergleich zu<br />

Erwachsenen) von Kindern dagegen nicht unbedingt. Wir<br />

verweisen in diesem Zusammenhang auf die<br />

Ausführungen John Stuart Mills in (Mill 1991), einem<br />

Autor, der nun wahrlich nicht im Verdacht steht, ein<br />

rechtkonservativer autoritärer Charakter zu sein. Zum<br />

anderen ist die Passage zu wenig eindeutig: der Kontext<br />

des Zensurverbots aus dem ersten Abschnitt des<br />

Teilkapitels suggeriert, dass die <strong>Linke</strong> Kindern und<br />

Jugendlichen völlig freien Zugang erlauben will zu allen<br />

möglichen Inhalten. Dass dies zumindest problematisch<br />

ist, macht der in der Ersetzung genannte Fall aber<br />

hinreichend klar. <strong>Die</strong> Quellenangaben:<br />

http://www.guardian.co.uk/film/2009/apr/29/severan<br />

ce-murder-trial (Zugriff: 2011-09-22),<br />

http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/norfolk<br />

/8022946.stm (Zugriff: 2011-09-22). Der KV<br />

Oberhausen sieht den Verzicht auf<br />

Zugangsbeschränkungen sogar nicht nur als<br />

problematisch an, sondern fordert in Reaktion auf solche<br />

Fälle den ergänzten Passus, nach dem es bestimmte<br />

begrenzte Verbote geben sollte.<br />

Änderungsantrag PR.148.26.<br />

AH1, S. 29, Zeile 1787 ff<br />

Nach: <strong>Die</strong> Massenmedien befinden sich überwiegend im<br />

Besitz weniger Konzerne und Finanzinvestoren.<br />

ergänzen:<br />

<strong>Die</strong> Massenmedien befinden sich überwiegend im Besitz<br />

weniger Konzerne und Finanzinvestoren. Hinzu kommt<br />

die Abhängigkeit dieser Medien von Werbeeinnahmen<br />

(Anzeigen, Fernsehwerbung), wodurch das Kapital eine<br />

weitere Möglichkeit der Einflussnahme besitzt. Auf diese<br />

Weise bestimmt das Kapital mit, was wir lernen und<br />

wissen, worüber wir reden und was wir meinen sollten.<br />

<strong>Die</strong>ser Einfluss des Kapitals auf die Medien muss<br />

zurückgedrängt werden. Zu diesem Zweck sind sämtliche<br />

Medienkonzerne zu vergesellschaften, und journalistische<br />

Arbeit ist endlich angemessen zu bezahlen, um<br />

Abhängigkeiten zu verhindern. Mit Vergesellschaftung ist<br />

hier dezidiert nicht Verstaatlichung gemeint, sondern<br />

beispielsweise Belegschaftseigentum oder wirklich<br />

volkseigene Betriebe. Denn eine verstaatlichte<br />

Medienlandschaft besitzt tendenziell Anreizstrukturen,<br />

die die Kontrollfunktionen der Medien gegenüber den<br />

Organen des Staates zumindest behindert. Aus einem<br />

225<br />

ähnlichen Grund sind auch die öffentlich-rechtlichen<br />

Medien zu reformieren. Der Einfluss der Politik auf die<br />

Rundfunkräte ist zu brechen: die <strong>Linke</strong> will die<br />

öffentlichen-rechtlichen Medien nach dem Muster der<br />

britischen BBC umbauen, sodass sich der Einfluss der<br />

Politik und anderer Organisationen lediglich auf die<br />

Festlegung der Rundfunkgebühren beschränkt. Als<br />

Sofortmaßnahme verlangt sie zumindest eine deutliche<br />

Reduktion der Vertreter des Staates und der Parteien in<br />

den Rundfunkräten. Außerdem müssen entweder keine<br />

Kirchenvertreter oder neben Kirchenvertretern auch<br />

Vertreter atheistischer und agnostischer Organisationen<br />

aufgenommen werden.<br />

Begründung: Es ist uns erstens völlig unklar, was mit der<br />

Überlappung von Mediennutzung und der<br />

Medienkontrolle gemeint sein soll. Ohne weitere<br />

Erläuterung ist dieser Satz daher funktionslos und zu<br />

ersetzen. Zweitens ist der Absatz viel zu dünn hinsichtlich<br />

der Problembeschreibung und des Vorgehens beim<br />

Kampf gegen „diese Spaltung […]“. Deshalb unsere<br />

Ergänzung. Eigentlich sprechen die darin gemachten<br />

Vorschläge für sich, und eigentlich müssten gerade wir<br />

<strong>Linke</strong>n, die wir uns seit Jahren gegen eine<br />

‚Sonderbehandlung‘ durch die öffentlich-rechtlichen<br />

Medien wehren (man denke nur daran, wie lange wir<br />

warten mussten, um zu der Bonner/Berliner Runde einen<br />

Vertreter senden zu dürfen). Es ist doch wirklich ein<br />

Skandal, wie die Kungelei in den Rundfunkräten kritische<br />

Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender stört.<br />

Und es ist doch wirklich ein Skandal, wer in den<br />

Rundfunkräten mit hohem Anteil vertreten ist und wer<br />

nicht. Wie kann man das unerwähnt lassen!<br />

Änderungsantrag PR.148.27.<br />

AH1, S. 30, Zeile 1837<br />

Nach: Konkret stehen wir gegen den Aufbau von<br />

Zensurinfrastrukturen im Internet und<br />

Onlinedurchsuchungen, gegen den Ausbau von<br />

Videoüberwachung und die umfassende Speicherung von<br />

Telekommunikationsdaten.<br />

ergänzen:<br />

Es handelt sich hier um eine Güterabwägung. Natürlich<br />

erhöht Videoüberwachung die Sicherheit. <strong>Die</strong>ses<br />

Argument ist aber nicht hinreichend: elektronische<br />

Fußfesseln für jeden und alltägliche Ausgangssperren tun<br />

dies auch. Es geht vielmehr darum, auf wie viel Freiheit<br />

wir verzichten wollen, um Sicherheit zu erhöhen. Unsere<br />

Antwort lautet: nicht viel. Dass dies ein höheres Maß an<br />

Gefährdung nach sich zieht, sollte dem Bürger aber nicht<br />

verschwiegen werden.<br />

Begründung: Das Argument mit der erhöhten Sicherheit<br />

wird – auch von Bürgern – immer wieder angebracht. Wir<br />

sollten daher klar machen, warum wir diesem Argument<br />

nicht einfach so folgen.<br />

Änderungsantrag PR.148.28.<br />

AH1, S. 31, Zeile 1896 ff<br />

Nach: Ethnische Minderheiten sollen optimale<br />

Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung

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